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rungen bei Planung und Umsetzung entstehen. Empirische Evidenz hierfür existiert jedoch nicht.

3.2.3 Genehmigungsbehörden und deren Befugnisse

Grenzüberschreitende Leitungen sind in der Regel als PCI ausgewiesen. In ACER‘s Progress-Reports für PCI werden Verzögerungen im Genehmigungsverfahren als Hauptgrund für Verzögerungen beim Bau von PCI-Projekten genannt ([17] und [18]). Wenn ein Projekt als PCI ausgewählt wird, erhält es auf nationaler Ebene „Vorrangstatus“ gemäß Artikel 7 VO (EU) Nr. 347/2013 [7] und profitiert von zahlreichen Vorteilen. Unter anderem sind die Mit-gliedsstaaten verpflichtet einen sogenannten One-Stop-Shop3 einzurichten, dessen Aufgabe es ist, die Genehmigungsverfahren für PCI zu koordinieren. Zielsetzung ist eine Vereinfachung und Verkürzung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens.

In allen analysierten Ländern der EU wurde ein One-Stop-Shop umgesetzt. In den meisten hat der One-Stop-Shop eine reine Koordinierungsfunktion und dient als zentraler Ansprechpart-ner, ist jedoch nicht die einzige Institution die mit der Genehmigung in den einzelnen Pla-nungsphasen betraut ist. Nur in den Niederlanden ist der One-Stop-Shop nicht nur Koordinie-rungsinstanz, sondern ist für alle Genehmigungen zuständig.

Tabelle 4 fasst die in den betrachteten EU-Ländern gewählten Umsetzungsvarianten zusam-men. In den meisten Ländern wurde ein Ministerium als One-Stop-Shop bestimmt. Häufig liegen jedoch einzelne Genehmigungen wie die der Umweltverträglichkeitsprüfungen und des NEP jedoch in der Verantwortung anderer Institutionen. Im Gegensatz dazu haben Deutsch-land und im Prinzip4 auch Großbritannien die Regulierungsbehörde zum One-Stop-Shop bestimmt.

3 Stichtag 16. November 2013

4 Ofgem fungiert prinzipiell wie ein One-Stop-Shop, wird aber nicht als solcher bezeichnet.

Tabelle 4: Umsetzung der One-Stop-Shops in den betrachteten Ländern delegiert aber einige Punkte des Verfahrens an die Lei-tung des polnischen Wirt-schaftsministers (Sonstige

delegiert)

Sie sind für die wesentlichen Schritte im Genehmigungsprozess zuständig. Einige Genehmi-gungen und Lizenzen müssen jedoch bei Landesbehörden eingeholt werden.

Alternative Modelle zur Umsetzung des One-Stop-Shops wurden in Belgien, Schweden und Polen gewählt. So hat Belgien ein eigenes Komitee eingesetzt, welches das Genehmigungs-verfahren für PCI koordiniert und unterstützt. Für die Genehmigung von Interkonnektoren sind jedoch das Bundesplanungsbüro sowie diverse Ministerien und die Regionen zuständig.

In Schweden ist offiziell die Regierung selber für das Genehmigungsverfahren für PCI zu-ständig, delegiert aber einen Teil der Verfahrensschritte an eine nachgelagerte Regierungsbe-hörde. Weitere Genehmigungen müssen von Landesregierungen eingeholt werden. In Polen wurde schließlich ein Team unter der Leitung des polnischen Wirtschaftsministers zum One-Stop-Shop ernannt. Sonstige Mitglieder des Teams sind mehrere Minister, Vertreter der Wojewodschaften sowie Behördenvertreter. Ein großer Teil der Genehmigungen liegt jedoch in der Verantwortung des Regulierers, des Wirtschaftsministeriums sowie der Wojewodschaf-ten.

Im Gegensatz zu den betrachteten Ländern hat die Schweiz, da sie nicht der EU-Regulierung unterliegt, bisher keinen One-Stop-Shop implementiert. In der Schweiz sind daher vier unterschiedliche Behörden sowie die Kantone am Genehmigungsprozess beteiligt:

der Regulator ElCom, die Aufsichts- und Kontrollbehörde Eidgenössisches Strominspektorat, das Bundesamt für Energie und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Ener-gie und Kommunikation.

Dass in den meisten Ländern weiterhin eine Mehrzahl von Institutionen für Genehmigungen zuständig ist, legt nahe, dass die Zielsetzung, den Genehmigungsprozess deutlich zu vereinfa-chen, verfehlt wurde. So gaben die befragten Akteure auch an, dass die Anerkennung eines Interkonnektors als PCI und damit die Möglichkeit den One-Stop-Shop in Anspruch zu neh-men keine oder kaum Auswirkungen auf den Planungsprozess gehabt, bzw. nicht zu einer Verkürzung der Genehmigungsverfahren geführt hat. Diese subjektiven Wahrnehmungen der befragten Akteure stehen jedoch im Widerspruch zu den Ergebnissen des ACER-Progress

Reports.5 Seit Einführung des One-Stop-Shops hat sich nach Berechnungen von ACER der Genehmigungsprozesse von 5,5 Jahren für Projekte, die den Antrag auf Genehmigung vor dem 16. November 2013 gestellt haben, auf 3,5 Jahre für Projekt die den Antrag danach gestellt haben, verkürzt (vgl. [18]). Damit wären die Anforderungen nach VO (EU) Nr.

347/2013 erfüllt. Die Zahlen beziehen sich jedoch auf die gesamte EU; inwieweit sich durch die Einführung der One-Stop-Shops kürzere Genehmigungszeiten in den betrachteten Ländern ergeben haben, lässt sich auf Basis des vorliegenden ACER-Fortschritts-Berichts nicht ermit-teln (vgl. [18]).

3.2.4 Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz neuer Stromleitungen

Öffentlicher Protest gegen große Infrastrukturprojekte wird von den meisten befragten Akteu-ren als ein zentrales Problem genannt, welches den Ausbau der Leitungen verzögert. Ver-ständnis für die Notwendigkeit von neuen Stromleitungen fehlt demnach sowohl bei Bürgern als auch bei lokalen Behörden. Ausnahme sind laut Angaben der befragten Akteure Länder, bei denen nur Offshore-Interkonnektoren gebaut werden, da bei diesen weniger Akzeptanz-probleme auftreten würden.

In den Gesprächen mit den Stakeholdern wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-keit am häufigsten als Maßnahme zur Steigerung der Akzeptanz genannt. Abbildung 8 zeigt die von den befragten Stakeholdern genannten Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz sowie die Häufigkeit der Nennung. Neben der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit wurde vor allem Erdkabel als Alternative zu Freileitungen als Maßnahme genannt. Drei Ak-teure nannten zudem Kompensations- und Abmilderungsmaßnahmen.

Direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sind eine Möglichkeit die Öffentlichkeit in die Planung von Infrastrukturprojekten mit einzubinden. Bisher wurden sie allerdings nur zwei Mal und nicht für Interkonnektoren umgesetzt. In Deutschland hat TenneT 2013 für die Westküstenleitung eine Bürgeranleihe herausgegeben.6 Obwohl die Anleihekonditionen von der NordLB [19] als "fair" bezeichnet wurden, war die Nachfrage nach Angaben von TenneT

5 Der ACER-Bericht bezieht 96 der insgesamt 111 PCI-Projekte ein. Die angegebenen Daten beschränken sich damit nicht auf PCI aus Deutschland und seinen Nachbarländern.

6 https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/westkuestenleitung/buergerleitung/

aufgrund der Komplexität gering. Das zweite Beispiel für eine direkte finanzielle Beteiligung von Bürgern stammt aus den Niederlanden. Hier wurden 2017 Green Hybrid Bonds in Höhe von 1 Mrd. € zur Finanzierung des Offshore-Netzes herausgegeben. Nach Angaben von ACM waren diese Anleihen mit einem Zinssatz von 2,995 Prozent dreifach überzeichnet. Inwieweit hierdurch jedoch die Akzeptanz eines Ausbaus des Offshore-Netzes gesteigert werden konnte, ist nicht bekannt.

Abbildung 8: Genannte Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von grenzüberschreitenden Übertragungsleitungen

Eine weitere Möglichkeit die Öffentlichkeit mit einzubinden ist die Einbeziehung durch früh-zeitige Information im Rahmen eines standardisierten Prozesses. Ausgestaltungmöglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen bspw. den direkten Dialog mit Bürgern, Bürgermobi-le sowie die Konsultation der Öffentlichkeit in mehreren Phasen des Planungsprozesses. Zu den wichtigsten Faktoren für einen erfolgreichen Bürgerdialog zählen laut Angaben der be-fragten Akteure Transparenz, Flexibilität bei der Umsetzung der Projekte und dass die Anre-gungen aufgegriffen werden.

Frankreich ist eines der Länder mit einem klar strukturierten und umfangreichen Bürgerbetei-ligungsprozess. So ist in Frankreich in jeder Phase des Planungs- und Genehmigungsprozes-ses eine Beteiligung der betroffenen Stakeholder vorgesehen (vgl. Abbildung 9). Für Projekte

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