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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.3 Entwicklungsmaßnahmen

6.3.8 ov - Optimierung von Brut- und Nahrungshabitaten von Offenlandvogelarten . 170

Maßnahmenkürzel ov

Maßnahmenflächen-Nummer 28022401330003 (Waldbeuren) 28022401330004 (Mühlbachwiesen) 28022401330005 (Riedwiesen)

Flächengröße [ha] 203,54

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Oktober bis Februar (16.1, 19.2.2) bzw. ganzjährig (restliche Maßnahmen) / dauerhaft

Lebensraumtyp/Art A072 Wespenbussard

A081 Rohrweihe A074 Kornweihe A142 Kiebitz A153 Bekassine A233 Wendehals A275 Braunkehlchen A276 Schwarzkehlchen A338 Neuntöter A340 Raubwürger Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

4.2 Standweide

16.1 Auf den Stock setzen 19.2.2 Stark auslichten

23.7 Extensivierung von Gewässerrandstreifen 39.0 Extensivierung der Grünlandnutzung Weite Bereiche des Grünlands innerhalb des Vogelschutzgebietes werden intensiv genutzt (vielfache Mahd in Verbindung mit starker Gülledüngung). Zur Förderung der Brutvorkommen von Schwarzkehlchen, Neuntöter und Wendehals, der Aufwertung der Habitatstruktur der Win-terlebensräume des Raubwürgers, zur Aufwertung der Rast- bzw. Nahrungshabitate von Be-kassine, Wespenbussard, Rohweihe und Kornweihe sowie zur Entwicklung von Rast- und Brutlebensräumen für das Braunkehlchen werden in drei Teilflächen verschiedene Maßnah-men vorgeschlagen.

In einer Teilfläche bei Waldbeuren wird eine Extensivierung der Grünlandnutzung (zweimalige Mahd mit Abräumen) sowie die Ausweisung von grabenbegleitenden Säumen und Brachstrei-fen empfohlen, die abschnittsweise in mehrjährigem Rhythmus gepflegt werden. Bestehende und ggf. aufkommende grabenbegleitende Gehölze und Feuchtgebüsche sind regelmäßig auf den Stock zu setzen.

Vergleichbare Maßnahmen werden für die Mühlbachwiesen vorgeschlagen (Extensivierung der Grünlandnutzung, Herstellung grabenbegleitender Säume durch abschnittsweiser Mahd in mehrjährigem Rhythmus und regelmäßige Pflege grabenbegleitender Gehölze).

In den Riedwiesen empfiehlt sich zur weiteren Öffnung eine Ausstockung von älteren Gehölz-beständen und das Zurückdrängen von flächigen Gehölzsukzessionen sowie die Ausdehnung der Beweidung mit Rindern, Schafen und/oder Ziegen oder anderen geeigneten Tierrassen.

Maßnahmenkürzel vb

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330015

Flächengröße [ha] nicht dargestellt

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus fortlaufend

Lebensraumtyp/Art 1032 Kleine Flussmuschel

1042 Große Moosjungfer 1337 Biber

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99.0 Sonstiges

Fließgewässer und Kleingewässer innerhalb und zwischen den Teilgebieten des FFH-Gebie-tes sind ein wichtiger Bestandteil des überregionalen Biotopverbundsystems feuchter Stand-orte. In diesem Kontext sind alle Maßnahmen naturschutzfachlich zu begrüßen, die den Aus-tausch der relevanten Biozönosen verbessern.

Für die Kleine Flussmuschel betrifft dies insbesondere die Vernetzung möglicher rezenter Vorkommen im Oberlauf der Ostrach (außerhalb des FFH-Gebiets) mit einem im MaP nicht mehr nachgewiesenen Bestand im weiteren Verlauf der Ostrach im FFH-Gebiet. Für die Große Moosjungfer besteht das nächstgelegene Vorkommen im östlich angrenzenden FFH-Gebiet 8023-341 „Feuchtgebiete um Altshausen“. Auch hier wäre eine Wiederbesiedlung bei Schaffung entsprechender Strukturen (vgl. Entwicklungsmaßnahme mj - Pflege- und Gestal-tungsmaßnahmen in Torfstichgewässern für die Große Moosjungfer, Kap.6.3.17) denkbar.

Da es an der K7964 immer wieder zu Wildwechseln und damit verbundenen Verkehrsopfern u.a. des Bibers kommt und dort zudem ein Schwerpunkt für Amphibienwanderung besteht, sollte der Generalwildwegeplan bei weiteren Planungen berücksichtigt werden um weiterer Fragmentierung oder Flächenverlust entgegenzuwirken.

In Abhängigkeit von den jeweiligen Standortverhältnissen sind dabei vor allem die folgenden Maßnahmen förderlich:

 Redynamisierung und Renaturierung von verbauten Fließgewässerabschnitten und ihrer Aue

 Neuschaffung von offenen, sonnenexponierten Stillgewässern – sowohl von ephemeren Kleingewässern als auch von perennierenden größeren Gewässern

 Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse

 Wiederherstellung von artenreichem, extensiv genutztem Grünland

 Natürliche Entwicklung von Wäldern unter besonderer Berücksichtigung der standortheimischen Arten

 Wiederherstellung der Passierbarkeit für wandernde Tierarten an als Barriere wirkenden Bauwerken bzw. Verkehrswegen (z.B. Schaffung von geeigneten Durchlässen für Amphibien, Biber und andere Kleintiere)

Es empfiehlt sich zur Umsetzung dieser Maßnahmen, alle Chancen konsequent zu nutzen, die sich aus anderen Vorhaben ergeben (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Hochwasser-schutzmaßnahmen). Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Erhaltungszustände von Gewässern im FFH-Gebiet sind beeinträchtigende Wirkfaktoren, die von Flächen außerhalb der LRT- und der FFH-Gebietsabgrenzung auf das Gebiet einwirken, zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sollten auch außerhalb des FFH-Gebiets zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Da diese Maßnahme grundsätzlich gilt und räumlich nicht zugeordnet werden kann, ist sie auf der Maßnahmenkarte nicht dargestellt.

Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern 6.3.10 sm - Schilfmahd mit Abräumen

Maßnahmenkürzel sm

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330016

Flächengröße [ha] 72,40

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Im Sommer (nach der Vogelbrutzeit) / jährlich ab-schnittsweise

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

22.1.1 Entkrauten

Um Nährstoffeinträge in den Illmensee aktiv zu reduzieren, sollten die Schilfbestände im Ufer-bereich der Westbucht und im Bereich der Andelsbachmündung (bis ca. 300 m oberhalb seiner Einmündung) regelmäßig gemäht werden. Der Mähzeitpunkt sollte im Sommer liegen um mög-lichst viele Nährstoffe abzuschöpfen. Die Brutzeiten schilfbewohnender Vogelarten sind hier-bei zu berücksichtigen. Das Mähgut ist abzuräumen. Die Mahd sollte abschnittsweise (Länge eines Abschnitts ca. 15-20 m) erfolgen. Die Mahd sollte so erfolgen, dass jeder Abschnitt mind.

alle 3-5 Jahre einmal gemäht wird.

Die Maßnahme kommt zudem der im Rahmen des Artenschutzprogramms ASP betreuten Laichkraut-Art Potamogeton praelongus im Illmensee zugute.

Die Maßnahme empfiehlt sich auch an anderen Stillgewässern im Pfrunger-Burgweiler Ried, um Nährstoffeinträge zu reduzieren. Generell können als Suchraum für Entwicklungsflächen die Bestandsflächen des LRT Natürliche Nährstoffreiche Seen [3150] herangezogen werden.

6.3.11 uf - Uferabflachung an Torfstichen und entlang der Ostrach

Maßnahmenkürzel uf

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330005

Flächengröße [ha] 67,19 (Torfstiche) + 1,87 (Ostrach)

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr / einmalig

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3160 Dystrophe Seen

3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegeta-tion

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.9 Verbesserung der Wasserqualität 24.1 Ufergestaltung

24.1.1 Anlage von Flachwasserzone

24.4 Ökologische Verbesserung der Gewäs-serstruktur

türliche Entwicklung. Da der historische Torfabbau jedoch sehr steile, nahezu senkrechte Ufer hinterlassen hat, die nur sehr langsam erodieren, ist größtenteils keine Zonierung mit Flach-wasserbereichen vorhanden. Dementsprechend fehlt eine typische Ufervegetation völlig oder ist nur sehr kleinflächig und artenarm ausgeprägt.

Durch das Abflachen der Ufer kann eine natürliche Entwicklung einer typischen Ufervegetation mit vergleichsweise geringem Aufwand initiiert werden. Diese Maßnahme dürfte an manchen unzugänglichen Torfstichen schwer zu realisieren sein. Um im Gesamtgebiet die Fläche mit zonierter Ufervegetation insgesamt zu erhöhen, wäre auch schon die Durchführung an zumin-dest den zugänglichen Torfstichen, an denen diese Strukturen fehlen oder extrem spärlich vorhanden sind, eine deutliche Aufwertung des Strukturreichtums für das Gesamtgebiet.

Als Maßnahmenfläche wurde im Bereich der Torfstiche ein Suchraum abgegrenzt. Besonders sinnvoll ist eine Umsetzung der Maßnahme an den großen Torfstichgewässern wie u.a. Nillsee oder Vogelsee. Brutstätten des Eisvogels in Ufersteilwänden wurden zwar bei den vorliegen-den Untersuchungen nicht festgestellt, mögliche Zielkonflikte sind jedoch zu beachten (vgl.

Kap. 4, S. 115).

Der künstlich angelegte Kanal der Ostrach weist aufgrund der sehr steilen Ufer und nur sehr weniger flacherer Uferabschnitte eine sehr dürftige typische Ufervegetation auf. Stattdessen reichen in weiten Bereichen entweder Brennesselbestände oder Schilfbestände fast ohne näs-sezeigende Begleitarten bis zur Mittelwasserlinie. Um die Bedingungen für einen üppigeren, artenreicheren und typischen Bewuchs zu schaffen, wäre abschnittsweise die Anlage weiterer flacher Uferbereiche sinnvoll.

Die Maßnahme sollte im Falle der Ostrach gemeinsam mit der Maßnahme no - Naturnahe Entwicklung der Ostrach, Kap. 6.3.12, S.173 gesehen werden, da vom Verlauf eines naturna-hen Gewässerbetts die Höhe der Mittelwasserlinie abhängig ist.

6.3.12 no - Naturnahe Entwicklung der Ostrach

Maßnahmenkürzel no

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330004, 28022401330011

Flächengröße [ha] 1,87

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus ganzjährig möglich / dauerhaft

Lebensraumtyp/Art 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegeta-tion

1032 Kleine Flussmuschel A229 Eisvogel

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 21.1 Aufstauen / Vernässen 23.0 Gewässerrenaturierung

23.4 Herstellen eines naturnahen Gewässerver laufs

24.4 Ökologische Verbesserung der Gewässer-struktur

Das Niveau der Ostrach verläuft überwiegend einen Meter oder mehr unterhalb des Moorbo-dens angrenzender extensiv genutzter Weideflächen. Diese entwässernde Wirkung führt zum mikrobiellen Torfabbau und folglich zur Eutrophierung des Baches und der angrenzenden Wei-deflächen.

Um dies zu verhindern, sollen an der Ostrach naturnahe Fließgewässerabschnitte entwickelt-werden. Zusätzlich sollten die zufließenden Gräben aus dem umgebenden Grünland geschlos-sen werden, um den Grundwasserspiegel dort so weit wie möglich anzuheben. Hierdurch wird die Torfzersetzung und die damit verbundenen Nährstoffeinträge unterbunden. Als Schwer-punkte für eine mögliche Revitalisierung empfiehlt sich v.a. der Fließgewässerabschnitt zwi-schen der Brücke der K7964 bis zur alten Brücke auf Höhe der Laubbacher Mühle.

Die Verbesserung der ökologischen Gewässerstruktur entspricht auch den Vorgaben der Was-serrahmenrichtlinie (WRRL). Eingriffe in das Gewässer sollten an die Bedürfnisse der Kleinen Flussmuschel angepasst sein, die insgesamt jedoch auch von einer naturnahen Entwicklung profitiert. Im Rahmen der ohnehin für eine wasserrechtliche Genehmigung zu erarbeitenden Detailplanungen sind entsprechende Standards in der Regel enthalten.

Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung dienen ebenfalls der Aufwertung der Le-bensstätte des Eisvogels, insbesondere durch das Zulassen der Entstehung von Steilufern an geeigneten Stellen.

6.3.13 sg - Schließung von Gräben

Maßnahmenkürzel sg

Maßnahmenflächen-Nummer 18122342330003, 28122342330021

Flächengröße [ha] 1,24 (LRT 91E0*), 1733,87 (Suchraum FFH-Gebiet)

Dringlichkeit gering

Durchführungszeitraum/Turnus Winter / einmalig

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3160 Dystrophe Seen

91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (nur WBK-Biotop 5529 Bruckstall, EE-Nr.

18122342300004) Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 21.1.2 Schließung von Gräben

Viele Gräben zwischen Torfstichen werden seit längerer Zeit zwar nicht mehr geräumt. Den-noch erfüllen sie in Regenperioden immer Den-noch z. T. ihre ursprüngliche Funktion und leiten überschüssiges Wasser schneller ab. Um das Wasser länger im Gebiet zu halten, ist das Ver-schließen dieser alten Gräben daher sinnvoll, um einen natürlichen und LRT-typischen Was-serhaushalt zu fördern.

Im FFH-Teilgebiet Bruckenwald ist das Waldbiotop „Quellwald im Bruckstall W Zußdorf“ (WBK-Nr. 281224365529, EE-(WBK-Nr. 18122342300004) durch einen gestörten Wasserhaushalt betrof-fen. Hier wird explizit die Schließung bzw bzw. Nicht-mehr-Offenhaltung alter Gräben empfoh-len.

Als Suchraum für die Maßnahme wird das gesamte FFH-Gebiet abgegrenzt. Die Maßnahme sollte bei den Stillgewässern in Verbindung mit Maßnahme ex - Extensivierung landwirtschaft-licher Flächen (Kap. 6.3.7, S. 168) durchgeführt werden.

Maßnahmenkürzel gw

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330017, 28022401330009 Flächengröße [ha] 99,89 (FFH), 445,18 (VSG)

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus ganzjährig möglich / dauerhaft

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen

3260 Fließgewässer mit flutender Wasserve getation

1032 Kleine Flussmuschel A113 Wachtel

A275 Braunkehlchen A276 Schwarzkehlchen A338 Neuntöter A340 Raubwürger Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

12.0 Ausweisung von Pufferflächen

23.7 Extensivierung von Gewässerrandstrei-fen

Die überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen beidseits der Ostrach zwischen Guggen-hausen und Ostrach sowie zwischen RiedGuggen-hausen und Wilhelmsdorf werden von zahlreichen Gräben entwässert, die nur ausnahmsweise Saumstrukturen aufweisen.

Entlang der Ostrach sind, trotz des gesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifens von 10 m Breite (vgl. §29 Wassergesetz BW vom 11.12.2018), in großen Gewässerabschnitten keine ungenutzten Gewässerrandstreifen vorhanden. Zur Verbesserung des strukturellen Angebots ist die Ausweisung von graben- und gewässerbegleitenden Säumen vorgesehen, die ab-schnittsweise in mehrjährigem Turnus gepflegt werden. Die Pufferstreifen sollen mindestens eine Breite von 3 m besitzen und wenigstens 30% des vorhandenen Graben- und Gewässer-netzes umfassen. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung des Strukturreichtums innerhalb groß-flächig intensiv genutzter Grünlandflächen als (Teil)Lebensraum für verschiedene Vogelarten des Offenlands wie Wachtel, Braun- und Schwarzkehlchen, Neuntöter und Raubwürger sowie die Schaffung von Pufferflächen entlang der Gräben und Fließgewässer. Auf eine Mahd von Randstreifen und Hochstauden während der Hauptblütezeit im Hoch-/Spätsommer sollte im gesamten FFH- und Vogelschutzgebiet verzichtet werden.

Von der Maßnahme profitiert im Gewässersystem der Ostrach auch die Kleine Flussmuschel.

Für die Art ist vorallem die Extensivierung des Gewässerrandstreifens am rechten Ostrachufer von Bedeutung.

Zur Verbesserung der Gewässerqualität am Illmensee ist dort eine Extensivierung des gesetz-lich vorgegebenen Gewässerrandstreifens (mind 10 m Breite) ebenfalls zu empfehlen. Die Maßnahme kommt zudem der im Rahmen des Artenschutzprogramms ASP betreuten Laich-kraut-Art Potamogeton praelongus im Illmensee zugute.

6.3.15 fn - Angepasste fischereiliche Nutzung

Maßnahmenkürzel fn

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330003, 28022401330012 Flächengröße [ha] 728,23 (FFH-Gebiet), 1,71 (VSG) Dringlichkeit mittel (LRT 3150), gering (Zwergtaucher) Durchführungszeitraum/Turnus ganzjährig / dauerhaft

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen A004 Zwergtaucher

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 25.1 Beseitigung/Reduzierung bestimmter Fischar-ten

25.3 Elektroabfischung 25.4 Kontrollbefischung

Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer bieten ein hohes Potential für die natürliche Entwick-lung einer Flora mit vielen seltenen und geschützten Arten, wenn Nährstoffeinflüsse vermieden bzw. minimiert werden können.

Zu den größten Gefährdungspotentialen des LRT 3150 zählen Nährstoffeinträge, u.a. durch Fischbesatz mit regelmäßiger Zu- und Anfütterung. Dies kann bis zur Hypertrophierung und dem Umkippen der Gewässer führen.

Als Maßnahmenflächen werden alle Gewässer des LRT 3150 vorgeschlagen, die bekannter-weise fischereilich genutzt werden. Durch eine angepasste fischereiliche Nutzung, ggf. in Ver-bindung mit der Durchführung eines fischökologischen Gutachtens zur Erfassung des vorkom-menden Fischbestands besteht die Möglichkeit, die Gewässer in einen natürlicheren Zustand zu versetzen.

Insbesondere sollte im Illmensee der Besatz mit Karpfen sowie die intensive Zufütterung un-terlassen werden, da diese bei übermäßigem Vorkommen die Unterwasservegetation schädi-gen können. Dies gilt vor allem für den Bereich mit Vorkommen der ASP-Art Langblättriges Laichkraut (Potamogeton praelongus, RL 1).

Bei dem einzigen als LRT kartierten, frischereilich genutzten Moorgewässer „See 4158, 4156, 4155“ (EE 28122342300005) handelt es sich um den dreiteiligen ehemaligen Torfstich, der sich insgesamt in einem schlechten Erhaltungszustand befindet. Die Quellen des hohen Nähr-stoffgehalts sind nicht eindeutig feststellbar. Durch das Beibehalten der bisherigen extensiven teichwirtschaftlichen Nutzung mit Verzicht auf Zufütterung besteht die Möglichkeit, das Ge-wässer mittelfristig in einen natürlicheren Zustand zu versetzen.

Der im Vogelschutzgebiet liegende Mühleweiher bei der Laubbacher Mühle hat das Potenzial sich durch angepasste fischereiliche Nutzung zu einem geeigneten Habitatgewässer für Zwergtaucher und andere Wasservogelarten zu entwickeln. Durch Bibertätigkeiten ist das Ge-wässer aktuell weitgehend trockengefallen, weshalb zunächst eine Sanierung zur Anhebung des Wasserspiegels durchgeführt werden müsste.

Die vorliegende Entwicklungsmaßnahme ist nicht auf die kartografisch dargestellten Flächen begrenzt und kann auch auf weitere geeignete Gewässer ausgedehnt werden.

Insbesondere wenn Stillgewässer über abgeflachte Ufer verfügen, kann sich eine natürliche Zonierung mit Flachwasserbereichen und lebensraumtypischem Artinventar entwickeln. Er-gänzend zur vorliegenden Maßnahme sollte fallbezogen daher zusätzlich die Abflachung der Ufer und eine anschließende natürliche Vegetationssukzession des erweiterten Uferbereichs in Betracht gezogen werden (siehe Entwicklungsmaßnahme uf - Uferabflachung an Torfsti-chen und entlang der Ostrach, Kap. 6.3.11, S 172).

auf die Maßnahmenempfehlungen aus dem Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbi-scher Seen (SOS) zurückgegriffen werden. Hier sind Vorschläge zur Sanierung der Seen so-wie bereits umgesetzte Maßnahmen zu finden (SOS 2019).

6.3.16 fm - Entwicklung eines Bestands der Kleinen Flussmuschel in der Ostrach

Maßnahmenkürzel fm

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330018

Flächengröße [ha] 1,87

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Im Winter / einmalig

Lebensraumtyp/Art 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegeta-tion

1032 Kleine Flussmuschel

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24.4 Ökologische Verbesserung der Gewäs-serstruktur

24.1.1 Anlage von Flachwasserzonen 23.6 Anlage von Ufergehölzen

23.9 Verbesserung der Wasserqualität 25.4 Kontrollbefischung

Die Ostrach ist auf der gesamten Fließstrecke im Schutzgebiet begradigt und stark eingetieft.

Regelmäßige maschinelle Eingriffe bei der Gewässerunterhaltung unterbinden zudem eine naturnahe Laufentwicklung. Eine Renaturierung des Bachlaufs oder wenigstens punktuelle strukturelle Aufwertungen (Einbau von Buhnen, Überhänge durch Gehölzanpflanzungen, kies-bänke) könnten die Grundlage für eine erfolgreiche Wiederansiedlung der Kleinen Flussmu-schel und ihrer Wirtsfische (u.a. Elritze) im FFH-Gebiet schaffen.

Eingriffe in Gewässer mit Vorkommen der Kleinen Flussmuschel sollten nicht während der Fortpflanzungszeit der Art (01. April – 15. Juli) und nur kontrolliert erfolgen.

In Verbindung mit der Extensivierung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen (s. Maßnah-men ex - Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen, Kap. 6.3.7, S.168 und gw - Extensivie-rung von graben- und gewässerbegleitenden Randstreifen, Kap.6.3.14, S.175) und einem damit einhegehenden verringerten Eintrag von organischem Feinmaterial und Schwebstoffen können diese Aufwertungen dazu führen, wieder einen Bestand der Kleinen Flussmuschel zu entwickleln. Zudem wird der Zustand des LRT Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] durch strukturelle Aufwertungen verbessert.

Eine erneute Besiedlung ist durch Einwanderung aus flussaufwärts gelegenen quellnahen Be-reichen der Ostrach (außerhalb des FFH-Gebiets) möglich, in denen noch ein Vorkommen der Kleinen Flussmuschel vermutet wird. Eine gutachterliche Überprüfung dieses potenziellen Vor-kommens außerhalb des FFH-Gebiets wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen.

Bei durchgeführten Grabenräumungen im FFH-Gebiet sowie in außerhalb gelegenen Flächen (v.a. Tal der Ostrach) kann es zudem aufschlussreich sein, den Auswurf hinsichtlich Schalen der Kleinen Flussmuschel zu untersuchen, um die Kenntnis zur Verbreitung der Art zu vervoll-ständigen.

6.3.17 mj - Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen in Torfstichgewässern für die Große Moosjungfer

Maßnahmenkürzel mj

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330002

Flächengröße [ha] 1460,37 (Suchraum)

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Pflegeeingriffe in Gewässer stets im September oder Oktober; Gehölzarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar / Umsetzung nach Bedarf im Rahmen des ASP

Lebensraumtyp/Art 3150 Natürliche Nährstoffreiche Seen 3160 Dystrophe Seen

1042 Große Moosjungfer Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.1.4 Ausbaggerung

21.1 Aufstauen / Vernässen

20.0 Vollständige Beseitigung von Gehölzbe-ständen / Verbuschung

Die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) [1042] benötigt dauerhaft Wasser führende, fischfreie und gut besonnte Teiche mit lückiger Verlandungsvegetation aus Seggen und Tauch-/Schwimmblattvegetation.

Als Entwicklungsmaßnahmen sollten an geeigneten Stellen im Teilgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“ Fortpflanzungsgewässer neu geschaffen bzw. wiederhergestellt werden durch:

 Einstau trocken gefallener Torfstiche

 Freistellung von Torfstichen/Moorgewässern, die durch Weidenaufwuchs voll-ständig überdeckt werden

 Rodung von Bäumen, die einerseits eine Dochtwirkung entfalten und anderer-seits potentiell geeignete Gewässer beschatten

 Entlandung stark verlandeter, mesotropher Torfstichgewässer durch Entnahme von Seggenbulten und/oder Schwingrasen.

Es erscheint wenig sinnvoll, für die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen einen starren Plan aufzustellen; vielmehr sollten Entwicklungsmaßnahmen nach jeweils aktuell festgestell-tem Bedarf im Rahmen des Artenschutzprogramms Libellen umgesetzt werden. Es wird ein Suchraum festgelegt, in dem konkrete Maßnahmenflächen nach Bedarf festgelegt werden.

6.3.18 gm - Optimierung und Neuschaffung von Quartieren des Großen Mausohrs

Maßnahmenkürzel gm

Maßnahmenflächen-Nummer 28122342330019

Flächengröße [ha] punktuell (nicht dargestellt)

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus baldmöglichst / bei Bedarf

Lebensraumtyp/Art 1324 Großes Mausohr

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32.2 Sicherung von Fledermausquartieren 32.3 Zustandskontrollen von

Fledermausquartie-ren

89.0 Information und Öffentlichkeitsarbeit

Eine regelmäßige Zustandskontrolle der bekannten Sommer-/Wochenstubenquartiere des Großen Mausohr (Myotis myotis), eine Aktualisierung des Kenntnissstands zur Verbreitung der Art durch regelmäßige Kartierungen und Kontrollen sowie die Bereitstellung neuer Quar-tierangebote können den aktuell schlechten Erhaltungszustand der Lebensstätte des Großen Mausohrs auf gebietsebene stabilisieren und sogar verbessern. Mögliche Maßnahmen sind:

 Öffnung größerer Dachböden in Kirchen, Pfarrhäusern, Schulen, kommunalen oder landwirtschaftlichen Gebäuden (z.B. durch Entfernung von Vergitterun-gen)

 Einbau von Wärmeglocken in Dachstühlen

 Aufhängen von geeigneten Fledermauskästen

 Schaffung von Ein- und Ausflugöffnungen an bereits geeigneten Gebäuden

Während der Überwinterung sind Fledermäuse auf störungsfreie Quartiere mit optimalem Kleinklima angewiesen. Die vorhandenen Winterquartiere im und um das FFH-Gebiet sind teilweise nicht optimal. Zur Verbesserung der Überwinterungssituation sollten die kleinklimati-schen Bedingungen der Eiskeller optimiert und die Zugänglichkeit durch eine bessere Vergit-terung eingeschränkt werden (v. a. im Keller Zußdorf). Auch in den Brauereikellern Königsegg-wald und Riedhausen sowie im Molassekeller Steinishaus bei Fleischwangen sollte die Ein-flugs- und Kontrollsituation optimiert werden. Zur Erweiterung des Überwinterungsangebots wird die Sicherung weiterer Molassekeller und anderer geeigneter Keller und Höhlen empfoh-len.

Eine ökologische Baubegleitung bei Sanierungen bekannter Quartiere ist stets zwingend

Eine ökologische Baubegleitung bei Sanierungen bekannter Quartiere ist stets zwingend