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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.1 Bisherige Maßnahmen

Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL)

Für das ehemals eigenständige NSG Laubbachmühle besteht eine Pflegekonzeption der Bezirksstelle für Naturschutz aus dem Jahr 1993 (BNLTÜBINGEN 1993).

Für das NSG „Pfrunger - Burgweiler Ried“ wurde im Jahr 1996 der erste Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt, der die ökologische Grundlagen und eine ursprüngliche Konzeption zum Schutz des Gebiets enthält (WAGNER &WAGNER 1996). Im Jahr 2005 wurde dieser durch die Aufstellung eines neuen PEPL aktualisiert (KAPFER 2005). Diese Bestandser-fassung sowie das enthaltene Maßnahmenkonzept bildeten die Grundlage für die weitere Pla-nung und durchführung des Naturschutzgroßprojektes „Pfrunger - Burgweiler Ried“.

Naturschutzgroßprojekt „Pfrunger - Burgweiler Ried“

Von 2002 bis 2015 fand im Pfrunger-Burgweiler Ried ein Naturschutzgroßprojekt im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ statt. Dieses wies ein Fördervolumen von 10,5 Millionen Euro auf, das zu 65 % vom Bund, zu 25 % vom Land Baden-Württemberg und zu 10 % vom Projektträger, der eigens hierzu gegründeten Stiftung Natur-schutz Pfrunger-Burgweiler Ried aufgebracht wurde. Ziel des Projektes war es, den ökologi-schen Zustand der national bedeutsamen und repräsentativen Natur- und Kulturlandschaft großräumig zu verbessern und langfristig zu sichern.

In der Laufzeit des Naturschutzgroßprojektes wurden u. a. im Rahmen von zwei Flurbereini-gungen und einem umfangreichen Grunderwerb mit anschließender Bodenordnung, auf insg.

920 ha Fläche Maßnahmen zur Renaturierung der in weiten Teilen durch Entwässerung, Torfabbau und intensive Landwirtschaft stark beeinträchtigten Moorlandschaft umgesetzt.

eigenständigen, mehr oder minder stark entwässerten Teilmooren auf einer Fläche von rund 550 Hektar. Ein weiterer Schwerpunkt war die Einrichtung mehrerer großflächiger Standwei-den mit extensiver Beweidung zur Offenhaltung und Pflege der Moorrandzonen.

Zusätzlich konnten auf rund 118 ha Fläche langfristige Verträge mit Pflegemahd nach den Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplanes abgeschlossen werden.

Ein weiterer Aspekt des Großprojekts war die Entwicklung eines umfangreichen Besucherkon-zepts, das neben einer modernen Ausstellung im neu gebauten Naturschutzzentrum mehrere Moor-Themenwege für Wanderer und Radfahrer, Aussichtsplattformen, Bohlenstege, ein viel-fältiges Betreuungsangebot, u. a. mit eigens hierfür ausgebildeten Moorführern, sowie beson-dere gastronomische Angebote umfasst.

Zusätzlich konnte ein im Projektgebiet bereits bestehendes Waldschutzgebiet zum größten Bannwald Baden-Württembergs mit einer Größe von jetzt 441 ha erweitert werden. Dieses bildet gleichsam den Kern des in diesem Zuge ebenfalls neu verodneten Naturschutzgebiets

„Pfrunger-Burgweiler Ried“ (STIFTUNG NATURSCHUTZ PFRUNGER-BURGWEILER RIED 2017).

Landschaftspflege

In den Naturschutzgebieten „Pfrunger-Burgweiler Ried“ sowie „Ruschweiler und Volzer See“

wird die Landschaftspflege durch das Referat 56 des Regierungspräsidiums Tübingen koordi-niert und durch Einsätze des Landschaftspflegetrupps sowie durch beauftragte Landwirte so-wie Lohnunternehmer oder ehrenamtlich durch örtliche Naturschutzverbände durchgeführt.

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Mahd von Niedermoorflächen sowie der Entfernung von Gehölzsukzession.

Der überwiegende Teil des FFH-Gebiets wird durch extensive Beweidung bewirtschaftet. Hier existieren zahlreiche Verträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR), Teil A mit den jeweili-gen Bewirtschaftenden, die durch die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Ravens-burg und Sigmaringen verwaltet werden. Es erfolgt eine turnusmäßige Prüfung und Evaluie-rung der Verträge, die alle fünf Jahre neu abgeschlossen werden. Die Koordination der Be-weidungsverträge sowie Kommunikation mit den örtlichen Landwirtschaftsvertretungen erfolgt gesammelt durch das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf.

Spezielle Artenschutzmaßnahmen

Die Population des Weißstorchs wird landesweit durch Weißstorch-Beauftragte überwacht. In der direkten Umgebung des Pfrunger Rieds werden in manchen Jahren über 18 Storchen-horste betreut. Maßnahmen reichen von der Beringung junger Störche über die Errichtung von Nestplattformen bis hin zur Öffentlichkeitsabeit und Vermittlung bei problematischen Horst-standorten.

Zur genetischen Überprüfung der Population der Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicu-laris [1220] werden durch das Regierungspräsidium Tübingen und die LUBW genetische Un-tersuchungen (Haplotypen-Tests) durchgeführt. Diese sollen Klarheit bringen, ob es sich bei der Population um autochtone Individuen der Unterart E. orbicularis orbicularis handelt. Die Untersuchungen dauern aktuell noch an (Stand Juni 2020).

Zu Sicherung des Vorkommens des Hellbraunen Moor-Sackträgers (Megalophanes viciella, RL BW 2) werden seit Winter 2019/2020 Entbuschungsmaßnahmen in den Schnödenwiesen durchgeführt. Durch einen teilweisen Verzicht auf Beweidung (Auszäunung) sowie ange-passte, streifenweise Mahd sollen hier die Vorkommen des Nachtfalters gefördert werden.

Die ASP-Population des Alpen-Fettkrauts (Pinguicula alpina, RL BW 1) an der Laubbacher Mühle wird seit vielen Jahren intensiv überwacht. Trotz einer angepassten NSG-Pflege durch den BUND Pfullendorf stellte sich bislang keine Verbesserung des Populationszustandes ein.

Seit 2017 wird zusätzlich die Nährstoffzufuhr aus den umliegenden Acker- und Wiesenflächen anhand von Gewässerproben untersucht. Ohne eine Verringerung des Nährstoffeintrags durch

rasche Maßnahmen, wie insbesondere die Extensivierung der hangaufwärts liegenden land-witrtschaftlichen Flächen, ist die Population des Alpen-Fettkrauts akut vom Aussterben be-droht. Zusätzlich gibt es Hinweise darauf, dass sich die Grundwasserströme im Untergrund des Hangquellmoors kleinräumig verlagert haben. Das bekannte Vorkommen des Alpenfett-krauts an der Laubbacher Mühle beschränkt sich auf einen Bereich von wenigen Quadratme-tern. Genau diese Stelle scheint aber in den letzten Jahren trockener geworden zu sein. Auch hinsichtlich anderer Pflanzenarten gab es in diesem Bereich Verschiebungen im Artenspekt-rum.

Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen (SOS)

Bereits im Jahr 1989 wurde das Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen (SOS) ins Leben gerufen, im Rahmen dessen auch die Stillgewässer im Natura 2000-Gebiet betreut und limnologisch überwacht werden. Ziel des Projekts ist es, entsprechende Sanie-rungskonzepte für die jeweiligen Seen zu entwickeln und Kommunen und Private bei der Um-setzung von Gewässersanierungsmaßnahmen zu beraten. Dabei steht vor allem die Verrin-gerung von diffusen und punktuellen Nährstoffeinträgen in die teils noch stark eutrophen Ge-wässer im Vordergrund.

Im Rahmen des SOS werden der Lengenweiler See (Gemeinde Wilhelmsdorf) sowie der Ill-mensee, Ruschweiler See und Volzer See (Gemeinde Illmensee) regelmäßig untersucht (u.a.

SOS2019,HERZ 2018).

Ein Großteil der Stillgewässer unterliegt darüber hinaus Nutzungs-Regelungen. So darf in den Gewässern des NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“ weder gebadet werden, noch dürfen die Ge-wässer mit Booten befahren werden. Die GeGe-wässer des NSG in öffentlichem Eigentum werden fischereilich nicht genutzt. Auch am NSG „Ruschweiler und Volzer See“ ist das Verlassen des Moorlehrpfades sowie das Befahren, u.a. mit Booten untersagt.

Weitere Maßnahmen an Gewässern

Bereits 1997 wurde durch die damalige BNL Tübingen ein Gewässerunterhaltungskonzept für das NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“ beauftragt, welches die Bewirtschaftung der Fließgewäs-ser und Gräben im Gebiet regeln sollte (BAUER 1997). Das Konzept wurde fortgeführt und liegt aktuell in einem Stand von 2018 vor (FITZ 2018).

Zur Kontrolle der Moor-Wiedervernässung werden zudem die Wasserstände im Gebiet im Rahmen von Pegelmessungen überwacht. Die Messstellen sind meist als 2-Zoll-Rohrpegel ausgebaut und mit einem Datenlogger versehen, der alle vier Stunden einen Messwert zum Wasserstand (Abstich) und einen Tageswert der Temperatur aufnimmt. Die Datenlogger wur-den hauptsächlich im November 2011, vereinzelt bereits ab 2008/2009 und an vier Pegeln erst 2013/2014 nachträglich eingebaut. Die Datenlogger werden halbjährlich ausgelesen und ge-wartet. Die 34 Wasserstandsmessstellen umfassen die Teilgebiete Großer Trauben, das Han-gregenmoor Tisch, das Durchströmungsmoor Obere Schnöden, das Auenüberflutungsmoor Untere Schnöden sowie das Hangregenmoor Eulenbruck Süd (BLASY VERLAND 2019).

Maßnahmen des Naturschutzzentrums Wilhelmsdorf

Das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf setzt zahlreiche, im Naturschutzgroßprojekt festge-legte Maßnahmen, z.B. in Form von Besucherlenkungs- und Wegekonzepten, einer umfas-senden Öffentlichkeitsarbeit zu Arten und Lebensräumen im FFH- und Vogelschutzgebiet, Umweltbildung für Bildungseinrichtungen aller Art sowie der Instandhaltung und Pflege ver-schiedenen Wanderpfade um (siehe Punkt Naturschutzgroßprojekt oben).

Zudem werden durch zwei ehrenamtliche Biberberaterinnen die Bibervorkommen im Gebiet regelmäßig überprüft und im Falle von Konflikten mit den Zielen der Wiedervernässung (z.B.

Verschluss von Durchlassrohren oder Gräben durch den Biber, Höhlung von Dämmen) ggf.

eingegriffen.

Die Betreuung einer weiteren FFH-Tierart nach Anhang II übernimmt das Naturschutzzentrum bei der Begleitung und Unterstützung des Monitorings der Europäischen Sumpfschildkröte

(z.B. Fledermäuse, Sumpfspitzmaus) unterstützt.

Unter Unterstützung zahlreicher Ehrenamtlichen wird vom Naturschutzzentrum zudem jährlich eine nach Landschaftspflegerichtlinie geförderte Amphibienschutzmaßnahme an der K7964 zwischen Pfrungen und Riedhausen durchgeführt.

Maßnahmen im Wald

Neben der Ausweisung des Bannwalds „Pfrunger-Burgweiler Ried“ werden folgenden allge-meinen Maßnahmen innerhalb des Waldes bereits umgesetzt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen standortgemäßer Baumartenwahl, dem Vorrang von Naturverjüngungsverfahren, der Favorisierung stu-figer und gemischter Bestände, der pfleglichen Bewirtschaftung der Wälder einschließ-lich des Schutzes von Boden und Wasser, der weitgehenden Vermeidung von Pflan-zenschutzmitteleinsatz und der Integration von Naturschutzbelangen (ausreichende Mengen an Altholz, Totholz, Habitatbäumen). Dieses Konzept wird im Staatswald ver-bindlich umgesetzt und wird dem Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förderinstrumente wie die Verwaltungsvorschriften „Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ unter-stützen dieses Konzept des Landesbetriebes ForstBW.

 Gesetzlicher Schutz von Teilen der Gebietskulisse im Rahmen der bestehenden Na-turschutzgebiets-, Waldschutzgebiets- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen (§

32 LWaldG, § 23 und 26 BNatSchG) und Integration in die Forsteinrichtung des öffent-lichen Waldes

 Gesetzlicher Schutz nach § 30a LWaldG, § 30 BNatSchG und § 33 NatSchG (Waldbi-otope) und Integration von Ergebnissen der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrich-tung des öffentlichen Waldes

 Seit 2010 verbindliche Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes innerhalb der Staats-waldflächen im Landesbetrieb ForstBW und Empfehlung der Umsetzung in den Kom-munalwaldbetrieben

 Seit 2015 Umsetzung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz innerhalb der Staats-waldflächen im Landesbetrieb ForstBW

 Zertifizierung einzelner Forstbetriebe mit verschiedenen Zertifizierungssystemen, z. B.

PEFC, FSC