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6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.4 Mahd mit Abräumen

Maßnahmenkürzel C1, E1, E2, E5, E6, E7, E9, O1

Maßnahmenflächen-Nummer 9,12, 14, 18, 19, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 34, 35, 36, 38, 43, 45, 47, 51, 52, 53, 55, 58, 59, 62, 64, 66, 68, 81, 82, 91

Flächengröße [ha] 26,7ha

Durchführungszeitraum/Turnus Siehe unten und Kapitel 6.2.1

Dringlichkeit hoch (3)

Lebensraumtyp/Art Submediterrane Halbtrockenrasen [6212], [6212*]

Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling [1061]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen 3.2 Neophytenbekämpfung Submediterranen Halbtrockenrasen [6212], [6212*]:

 C1: einmalige Mahd, keine Düngung

Die Mahd von Magerrasen bietet sich insbesondere auf kleinen, isoliert liegenden Flächen an.

In der Regel wird im Rahmen dieses Managementplans vorgeschlagen, diese Nutzung auch beizubehalten, um möglichst viele Nutzungstypen (Mahd, Beweidung) zu erhalten. Insbeson-dere die Pflegemaßnahmen des BUND, die sehr detailliert auf die jeweiligen Flächen und Art-vorkommen abgestimmt sind, sollten in bewährter Weise fortgeführt werden. Auf einigen stark

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122 verbuschten Flächen wird zusätzlich eine Erstpflege empfohlen, um den Lebensraumtyp lang-fristig zu erhalten.

Generell sollten Magerrasen einmal jährlich und möglichst nicht vor Juli gemäht werden. In den Pflegeflächen des BUND findet in der Regel eine sehr späte, reine Pflegemahd statt, die vor allem die Offenhaltung der Flächen zum Ziel hat. Eine solche reine Pflegemahd ist vor allem auf sehr flachgründigen oder versaumten Standorten zielführend. Bei einer Verzahnung mit Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] kann in Einzelfällen bei höherem Aufwuchs jahres-weise wechselnd eine frühere Mahd durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für Flächen mit besonderen Artvorkommen. Das Mähgut sollte immer abgeräumt werden, da ansonsten die Ausbildung einer Streuauflage begünstigt wird und ausläufertreibende Grasarten unter Um-ständen zunehmen. Eine Düngung sollte auf Magerrasen generell unterbleiben. Sind Mager-rasen z.B. auf einer Parzelle eng mit Mageren Flachland-Mähwiesen verzahnt, sollte auch für den LRT 6510 die Düngung unterbleiben.

Magere Flachland-Mähwiesen [6510]:

 E1: ein- bis zweimalige Mahd, angepasste Düngung (bei enger Verzahnung mit Ma-gerrasen und auf besonders wertvollen Flächen (nach Absprache mit der UNB) soll die Düngung gänzlich unterbleiben).

 E2: ein- bis zweimalige Mahd, angepasste Düngung (bei enger Verzahnung mit Ma-gerrasen und auf besonders wertvollen Flächen (nach Absprache mit der UNB) soll die Düngung gänzlich unterbleiben) auf stark ausgehagerten Flächen mit Trespendomi-nanz

 E5: ein- bis zweimalige Mahd unter Beachtung von Schnittzeitpunkten, angepasste Düngung

 E6: Wiederherstellungsmaßnahme: Mahd mit Abräumen, 1-2 mal jährlich, angepasste Düngung

 E7: Wiederherstellungsmaßnahme: Mahd mit Abräumen, 2-3 mal jährlich, vorerst Ver-zicht auf Düngung zur Aushagerung

 E9: Wiederherstellungsmaßnahme: Mahd mit Abräumen; 1-2 mal jährlich, angepasste Düngung - Selektives Zurückdrängen bestimmter Arten (Neophytenbekämpfung, v. a.

Goldrutenarten)

Zur Erhaltung der Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] und ihrer lebensraumtypischen Ar-tendiversität wird eine regelmäßige Mahd mit Abräumen des Mähguts empfohlen, wobei sich die Mahdhäufigkeit nach der Produktivität des jeweiligen Standorts richtet. Grundsätzlich wird unterschieden in eine ein- bis zweischürige Mahd mit angepasster Erhaltungsdüngung auf tro-ckenen und flachgründigen Standorten mit mageren Salbei-Glatthaferwiesen (Maßnahmen E1, E2), wie sie sich überwiegend in Hanglagen befinden, und eine zwei- bis dreischürige Mahd bei mastigeren Glatthaferwiesen mit einem höheren Anteil an Nährstoffzeigern und Obergräsern auf mäßig trockenen bis frischen Standorten. Bei den letztgenannten Flächen sollte in den ersten Jahren auf Düngegaben verzichtet werden, um eine Aushagerung zu er-reichen.

Die Maßnahmen E1 und E2 werden wie folgt weiter differenziert:

Die Maßnahme E1 wird für typisch ausgeprägte, magere und artenreiche Mähwiesen empfoh-len, deren guter bis hervorragender Zustand erhalten werden soll.

Maßnahme E2 wird in der Regel auf stark ausgehagerten oder sehr flachgründigen und tro-ckenen Standorten vorgeschlagen. Hier fallen eine Reihe von typischen Vertretern der Salbei-Glatthaferwiesen aus. Es entwickeln sich relativ artenarme, von Unter- und Mittelgräsern wie

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123 der Aufrechten Trespe dominierte Bestände. Auf diesen Flächen kann es hilfreich sein, einige Jahre lang bereits Mitte bis Ende Mai zu mähen, um die Grasdominanzen zu durchbrechen.

Unter Umständen kann auch eine gezielte Düngegabe hilfreich sein, um die Blühaspekte zu fördern - vorausgesetzt, die Flächen sind nicht mit Magerrasen [6212] verzahnt. Alternativ ist hier auch eine Beweidung denkbar, die eine Entwicklung in Richtung LRT [6212] ermöglicht (vgl. Kap. 4).

Die Maßnahmen E6, E7 und E9 sind Wiederherstellungsmaßnahmen und werden für Flächen empfohlen, die zum Zeitpunkt der Kartierung nicht mehr den Kriterien des Lebensraumtyps [6510] entsprachen, aber durch die genannten Maßnahmen wieder zu einem solchen entwi-ckelt werden können. Die Wiederherstellungsmaßnahme E6 entspricht der Entwicklungsmaß-nahme e1, E7 entspricht e2 und E9 entspricht e5 (s. Kapitel 6.3.1).

Eine Kombination mit Beweidung ist in der Regel auf allen Standorten möglich. Für die Erhal-tung der Mageren Flachland-Mähwiesen ist vor allem die Nachbeweidung im Herbst zielfüh-rend. Entsprechend ist die Nutzung als Mähweide (s. Kap. 6.2.6) als Alternative möglich, vor allem wenn sich die Flächen in Hanglagen befinden oder mit beweideten Magerrasen verzahnt sind. Dies wäre im Einzelfall abzustimmen.

Magere Flachland-Mähwiesen, die sich im Vergleich zur Kartierung von 2003 und 2005 im Erhaltungszustand verschlechtert haben (z.B. von B nach C) wurden nicht mit Wiederherstel-lungsmaßnahmen, sondern mit Erhaltungsmaßnahmen beplant. Die Durchführung dieser im MaP beschriebenen „Optimalmaßnahmen“ können den Lebensraumtyp in der Regel nicht nur erhalten, sondern bei Flächen mit abgewertetem Erhaltungszustand auch wieder verbessern.

Es handelt sich z.B. um aufgelassene Glatthaferwiesen mit beginnender Gehölzsukzession oder um Flächen mit verstärkten Neophytenaufkommen.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling [1061]

 E5; O1: ein- bis zweimalige Mahd unter Beachtung von Schnittzeitpunkten

Am Uferdamm der Neuen Weschnitz gibt es kleinflächig Habitatpotentiale für die Art. Für die-sen Bereich wird eine ein- bis zweischürige Mahd empfohlen, um die Bestände der Raupen-futterpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) zu schonen bzw. zu fördern. Das Mähgut sollte entfernt werden. Damit zur Hauptflugzeit sowie zur Entwicklung der Präimagi-nalstadien ein ausreichend hohes Angebot an blühenden Exemplaren des Großen Wiesen-knopfs vorhanden ist, sollte der erste Schnitt bis Anfang Juni und der zweite Schnitt erst nach dem ersten September erfolgen. Vorteilhaft wäre zudem die grundsätzlich für die Art sinnvolle Einrichtung von alternierend gemähten Brachestreifen.

Die Maßnahme ist zudem geeignet die dort vorhandenen Mageren Flachlandmähwiesen zu entwickeln (Maßnahme E5). Auf dem Weschnitzdamm ist insgesamt zu beachten, dass hier im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie eine Laufverlängerung und die Schaffung von Über-flutungsflächen geplant sind. Diese sind nur durch eine Rückverlegung der Dämme möglich.

Dadurch kann es zu einer raumzeitlichen Verlagerung der aktuellen Grünlandbestände auf die neuen Dammbauten kommen, die jedoch bei einer entsprechenden Entwicklung der Grün-landbestände nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen muss.

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