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6.1.1 Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie

Im FFH-Gebiet werden zahlreiche Landschaftspflegearbeiten über Aufträge, Verträge und An-träge aus den Finanzmitteln der Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Das Referat 56 Natur-schutz und Landschaftspflege am Regierungspräsidium Karlsruhe projektiert beispielsweise seit 2003 verschiedene Gehölzarbeiten und die Wiederherstellung von artenreichem Grünland im NSG „Wüstnächstenbach und Haferbuckel“. Im NSG „Rohrwiesen und Gänswiesen“ wer-den seit 2005 Gehölzpflege und Entsiegelungsarbeiten beauftragt und am Ehrenberg stehen Gehölzpflege, Mahd und Beweidung im Mittelpunkt der Pflege (seit 2005).

Weiterhin sind von der Unteren Naturschutzbehörde abgeschlossene Verträge nach der Land-schaftspflegerichtlinie vorhanden. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Pflege von Mager-rasen (LRT 6212) und Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) sowie die Pflege weiterer Grünlandbestände, die evtl. zu einem Lebensraumtyp entwickelt werden können. Aktuell sind z.B. im NSG „Wüstnächstenbach und Haferbuckel“, im NSG „Steinbruch Sulzbach“ und im FND „Dippelsberg“ LPR-Verträge vorhanden. Die Flächen werden gemäht. Seit 2004 liegt ein Landschaftspflegevertrag für das NSG „Steinbruch Sulzbach“ vor, der mit der BUND -Orts-gruppe Weinheim geschlossen wurde. Die Pflegearbeiten werden bereits seit 1983 gemein-sam mit der NABU-Ortsgruppe Weinheim durchgeführt.

Jährlich werden zudem über Anträge des BUND Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach weitere Fördermittel der LPR für die Pflege diverser Flächen bereitgestellt (u.a. beim Alteberg, am Taubenkopf, im NSG „Rohrwiesen und Gänswiesen“, im NSG „Schafhof-Teufelsloch“)

6.1.2 Maßnahmen nach MEKA bzw. FAKT

Das Programm zu „Marktentlastung und Kulturlandschaftsausgleich“, kurz MEKA wurde inzwi-schen durch das Folgeprogramm FAKT (Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tier-wohl) abgelöst. Beide Programme dienen neben dem Schutz der natürlichen Ressourcen und Einführung bzw. Beibehaltung umweltschonender und marktentlastender Erzeugungsprakti-ken auch der Erhaltung und der Pflege der Kulturlandschaft. Sie beinhalten daher Maßnah-men, die sowohl den Ackerbau als auch die Nutzung des Grünlands umfassen. Bei FAKT sind vor allem die Fördertatbestände B („Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume“) für die Pflege und Erhaltung des Lebensraumtyps Magere Flach-land-Mähwiese relevant.

Für die Daten zu relevanten Grünland-MEKA-Flächen aus dem Jahr 2009 – diese beruhen auf freiwilligen Angaben der Landwirte im Gemeinsamen Antrag – ergaben sich nur kleinräumige Überschneidungen mit den Lebensraumtypen und den Entwicklungsflächen des Natura 2000-Gebiets, die für den Natura 2000-Managementplan nicht relevant sind.

6.1.3 Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung von Grundlagenwerken/ASP

Das Artenschutzprogramm Baden-Württembergs umfasst im Natura 2000-Gebiet acht Pflan-zenarten, eine Vogelart (Zippammer) und eine Libellenart (Grüne Keiljungfer) sind FFH-Arten.

Für die FFH-Arten werden Bestand und Maßnahmen in den entsprechenden Kapiteln darge-stellt. Für folgende weitere Arten wurden bisher spezielle Maßnahmen durchgeführt oder sind geplant:

Natura 2000-Managementplan 6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

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 Zur Erhaltung des Braunen Mönchskrauts (Nonea pulla) sind im NSG „ Schafhof-Teu-felsloch“ eine Schafbeweidung und die Beseitigung des Gehölzvorkommens vorgese-hen.

 Das Grünland am Alteberg wird zum Schutz der stark gefährdeten Orobanchen Elsäs-ser Sommerwurz (Orobanche alsatica), Bitterkraut-Sommerwurz (Orobanche picridis) und Purpur-Sommerwurz (Orobanche purpurea) seit ein paar Jahren im zeitigen Früh-jahr und im Herbst von einem Wanderschäfer beweidet bzw. teilweise auch gemäht (RÖHNER &SCHWÖBEL 2010).

 Für die Erhaltung des Steppenfenchels (Seseli annuum) werden bereits Maßnahmen durchgeführt. Der Standort wird jährlich mit einer Spätmahd gepflegt. Die Fortführung dieser Maßnahme ist geplant.

 Das Vorkommen des stark gefährdeten Großen Windröschens (Anemone sylvestris) wird ein- bis zweimal jährlich gemäht.

 Die Mauern mit Vorkommen des Milzfarns (Asplenium ceterach) werden im NSG

„Schafhof-Teufelsloch“ gehölzfrei gehalten.

6.1.4 Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen

Laudenbach und Hemsbach

Im Zuge des Neubaus der Kreisverbindungsstraße K4229 Laudenbach - Weinheim (2009 – 2012) erfolgten vorgezogene Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) für Amphibien (v.a. Kammmolch). Es erfolgten weiterhin Abstim-mungen für die Erneuerung der Amphibienleiteinrichtung an der Bundesstraße B3.

6.1.5 Maßnahmen im Wald

Das Vorkommen von Wald-Lebensraumtypen wurde in der Vergangenheit durch folgende Maßnahmen in seiner ökologischen Wertigkeit geschützt:

Die naturnahe Waldbewirtschaftung nach den waldbaulichen Grundsätzen „Laubholz bleibt Laubholz“, „Vorrang von Naturverjüngungsverfahren“ und „Vermeidung von Pflanzenschutz-mittel-Einsätzen“ stützen die Erhaltungsziele der Lebensraumtypen [9110], [9130], [9180*] und [91E0*] unmittelbar. Dies alles sind Leitlinien des LANDESBETRIEBES FORSTBW (2010), die im Staatswald verbindlich vorgegeben waren und weiterhin Standard sind. Das Konzept der na-turnahen Waldwirtschaft wird zudem im Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die untere Forstbehörde empfohlen. Förderrichtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept.

Seit 2010 wird das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW im Staatswald obligatorisch umge-setzt.

Die Stadt Weinheim hat im Frühjahr die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes im Ge-meindewald beschlossen. Es wurden rund 46 ha alte, totholzreiche Waldbestände als Wald-refugien gemäß dem AuT-Konzept von Forst BW abgegrenzt. Darüber hinaus liegen flächen-scharfe Vorschläge zum Umbau douglasienreicher Bestände in Laub-Misch-Wälder vor.

Natura 2000-Managementplan 6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

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6.1.6 Maßnahme an der Alten Weschnitz

Im Grenzbereich zwischen Baden-Württemberg und Hessen wurden große Blocksteine in die Alte Weschnitz eingebracht. Auf baden-württembergischer Seite wurde diese Maßnahme zur Verbesserung der Gewässerdynamik und zur Schaffung von Laichhabitaten für Fische durch das Referat 53.2 des Regierungspräsidiums Karlsruhe durchgeführt.

Natura 2000-Managementplan 6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

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