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Beeinträchtigungen und Gefährdungen

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3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen

Dieses Kapitel beschreibt ausschließlich Beeinträchtigungen, die das Natura 2000-Gebiet als Ganzes betreffen. Allgemeine lebensraum- und artspezifische Beeinträchtigungen sind bereits in den Kapiteln 3.2 und 3.3 aufgeführt und werden hier nicht wiederholt.

Die Hänge der Bergstraße sind geprägt durch ein Mosaik aus Waldflächen, Gebüschen, Tro-ckenmauern mit Rebfluren sowie mageren Wiesen oder Magerrasen. Für die zuletzt genann-ten Offenlandflächen gibt es aufgrund der Steilheit der Hänge und der Kleinteiligkeit der Flä-chen nur selten eine ökonomisch tragfähige landwirtschaftliche Nutzung. Eine wesentliche Be-einträchtigung für das Natura 2000-Gebiet stellt daher nach wie vor die Nutzungsaufgabe die-ser flachgründigen Grenzertragsstandorte dar. Dies betrifft vor allem Steillagen mit Streuobst-beständen, die früher einer extensiven Gartennutzung unterlagen sowie auch Weinbergspar-zellen. Die Steillagen verbrachen und verbuschen. Dadurch verschwinden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der offenen Trockenbiotope. Durch verschiedene Initiativen vor Ort, wie die Pflege durch den BUND Ortsgruppe Hemsbach-Laudenbach oder die Abschlüsse von Verträ-gen nach der Landschaftspflegerichtlinie wird versucht, dieser Entwicklung entgeVerträ-genzusteu- entgegenzusteu-ern. Allerdings besteht durch die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung das Problem der Of-fenhaltung bzw. Pflege dieser Hänge.

An der Rückseite der Bergstraße finden sich beispielsweise im Laudenbach-, Sulzbach- oder Nächstenbachtal weniger steile Flächen, die intensiver landwirtschaftlich genutzt werden (mehrschüriges Grünland mit Silagenutzung, Ackerflächen, Pferdeweiden). Die Standortbe-dingungen angrenzender magerer Wiesen können sich durch den randlichen Nährstoffeintrag verändern, so dass Tier- und Pflanzenarten der FFH-Lebensräume verdrängt werden. Dies betrifft neben den mageren Wiesen auch gewässergebundene Lebensräume.

Innerhalb des Waldes konnten über die bereits beschriebenen Beeinträchtigungen hinaus keine weiteren Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Im Natura 2000-Gebiet liegen mehrere Abbaustellen. Bereits seit längerem aufgelassene klei-nere Steinbrüche liegen in Hemsbach und Weinheim-Sulzbach. Je nach Zeitraum seit der Nut-zungsaufgabe hat sich in unterschiedlichem Umfang Sukzessionsgehölze eingestellt. Die mit einem Abbaubetrieb einhergehende regelmäßige Neuschaffung von Biotoptypen früher Suk-zessionsstadien fehlt, so dass zahlreiche gefährdete Offenlandarten oder Bewohner von Ext-remstandorten, die diese Abbaustellen als Rückzugsbereiche in einem agrarisch geprägten Umfeld nutzen konnten, mittlerweile bereits wieder verschwunden sein dürften. Die natürliche Sukzession ist besonders im ehemaligen Steinbruch Sulzbach zu beobachten.

Mit dem Steinbruch am Wachenberg liegt ein größerer und seit vielen Jahrzehnten genutzter Steinbruch mit über 200 m hohen Felswänden im Natura 2000-Gebiet. Hier sind langjährig zwei FFH-Lebensraumtypen sowie vier FFH-Arten und drei Arten der Vogelschutzrichtlinie be-kannt.

Die vorhandenen FFH-Lebensraumtypen und -Arten sowie die europäisch geschützten Vogel-arten siedelten sich auf den durch den Abbau entstandenen Sonderstandorten im Steinbruch an. Es ist bekannt, dass diese Sonderstandorte als Sekundärbiotope wichtige Habitatstruktu-ren für zahlreiche, teilweise gefährdete Tierarten darstellen. Der Betrieb eines Steinbruchs kann daher mit dem Ziel eines günstigen Erhaltungszustandes für FFH-Lebensraumtypen und -Arten vereinbart werden. Nach Beendigung des Abbaus besteht die Gefahr einer Beeinträch-tigung der Natura 2000-Schutzobjekte durch fortschreitende Sukzession oder eine nicht ange-passte Rekultivierung.

Die in der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 1983 ausgewiesenen Ab-baubereiche im Steinbruch am Wachenberg sind weitgehend ausgesteint. Der aktuelle Abbau dient der Gewinnung und Vorhaltung von autochthonem Gesteinsmaterial zur Abdeckung der Rekultivierungsflächen.

Natura 2000-Managementplan 3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

86 Die Rekultivierungsverpflichtungen aus dem Jahr 1983 wurden durch Gestattungen vom 19.12.2016 (Bauabschnitt I) und 14.05.2019 (Bauabschnitt II) konkretisiert. Die Berücksichti-gung der o.g. Anforderungen von Natura 2000 und Artenschutz werden hierbei durch ange-passte Maßnahmenkonzepte, eine ökologische Baubegleitung und einem ergänzenden Moni-toring sichergestellt. Die Arbeiten zum Bauabschnitt I sind bereits abgeschlossen. Mit der Um-setzung des Bauabschnitts II wurde begonnen.

Für die weitere Entwicklung und Nutzung des Steinbruchs am Wachenberg sind verschiedene Szenarien möglich, die der MaP nicht vorausnehmen kann. Aufgrund dieser unklaren Situation über mögliche Beeinträchtigungen wird eine Erhaltungsmaßnahme „Nutzungskonzept für den Steinbruch am Wachenberg“ (vgl. Kap. 6.2.16) beschrieben. Dieses Nutzungskonzept muss ggf. durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen sicherstellen, dass es im Rahmen einer Nut-zungsänderung oder Rekultivierung zu keinen Verschlechterungen des Erhaltungszustandes für die Lebensraumtypen und Arten im Steinbruchbereich kommt. Eine flächenscharfe Kon-kretisierung und Quantifizierung sowie eine Abstimmung über die Maßnahmen im Steinbruch erfolgt mit den zuständigen Behörden erst im zukünftigen Verfahren. Hierbei werden der Stein-bruchbetreiber und der Eigentümer des Steinbruchs eingebunden.

Vorschläge für Entwicklungsmaßnahmen im Steinbruchbereich werden nicht im MaP aufge-nommen. Diese sollen ebenfalls Teil des Nutzungskonzeptes sein.

Im Zuge des globalen Klimawandels ist in Baden-Württemberg nicht nur eine Zunahme der Jahresmitteltemperatur zu erwarten. Für die FFH-Lebensraumtypen und -Arten des FFH-Ge-biets sind relevante Entwicklungen unter anderem ein früherer Vegetationsbeginn, die Zu-nahme von heißen Tagen, eine leichte Tendenz zur ZuZu-nahme der Länge von Trockenperioden bei evtl. gleichzeitiger Zunahme von Starkregenereignissen (LUBW 2013). An diese klimati-schen Veränderungen müssen sich die FFH-Arten und Lebensraumtypen des Gebiets anpas-sen; nicht in jedem Fall muss dies eine Gefährdung bedeuten.

Die aktuell zu beobachtenden Auswirkungen auf den Wald machen deutlich, dass der Wald in Baden-Württemberg auf großer Fläche nur eine eingeschränkte Anpassungsfähigkeit gegen-über Klimaveränderungen aufweist. Es kann weiter davon ausgegangen werden, dass der Wald in seiner bestehenden Baumartenzusammensetzung nicht die Fähigkeit besitzt, sich ausreichend schnell an das Ausmaß und die Geschwindigkeit des beobachtbaren Klimawan-dels anzupassen. Die klimatischen Veränderungen lassen vermehrt Hitze- und Trockenschä-den, SpätfrostschäTrockenschä-den, eine Änderung der Konkurrenzverhältnisse der Baumarten und Ver-schiebungen bei den Verbreitungsschwerpunkten aller Baumarten erwarten.

Eine Klimaanpassung des Waldes erfordert aufgrund der langen Lebensdauer und des lang-samen Wachstums von Bäumen eine gezielte Waldentwicklung und macht einen schnellen Umsetzungsbeginn von Maßnahmen erforderlich. Mit einem auf Resilienz und Klimaanpas-sungsfähigkeit ausgerichteten Waldbau soll im „Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft“ (U

N-SELD 2013) der Anpassungsstrategie Baden-Württemberg an die Folgen des Klimawandels ein Wald entwickelt werden, der sich auf lange Sicht als klimarobust erweist.

Im Verhältnis zu den Erhaltungszielen für die FFH-Lebensraumtypen und -Arten des Gebiets können sich aus Maßnahmen zur Anpassung des Waldes Synergien und Konflikte ergeben.

So wird sich die Weiterentwicklung der Ziele des Naturnahen Waldbaus (Aufbau stabiler, standortgerechter, vielfältiger und regionaltypischer Mischbestände, Übernahme von Natur-verjüngung, Pfleglichkeit der Waldarbeit, angepasste Wildbestände, Umsetzung vorsorgender Konzepte zum Alt- und Totholz (AuT), zu Lichtwaldarten und von Artenhilfskonzepten) unter den neuartigen Herausforderungen eines klimaangepassten Waldbaus auch in Zukunft positiv auf FFH-Lebensraumtypen und -Arten auswirken.

Natura 2000-Managementplan 3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

87 Unterschiedliche Ansichten bestehen über die Baumartenzusammensetzung eines Waldes, der mit Hilfe des klimaangepassten Waldbaus entwickelt werden soll: Nach dem „Handlungs-feld Wald und Forstwirtschaft“ sollen auch gebietsfremde Baumarten einbezogen werden, wenn sich längerfristig eine Klimaeignung prognostizieren lasse. Im „Handlungsfeld Natur-schutz und Biodiversität“ (SCHLUMPRECHT 2013) der Anpassungsstrategie wird als Hauptan-passungsziel mit Verweis auf die FFH-Waldlebensraumtypen und FFH-Arten, die auf den Wald als Hauptlebensraumtyp angewiesen sind, eine ökologische Stabilisierung der Waldökosys-teme empfohlen, die sich auch durch eine Diversifizierung der Waldstruktur mit heimischen Baumarten erreichen lasse. Vom Anbau nicht gebietsheimischer Baumarten wie Douglasie oder Roteiche oder der natürlichen Ausbreitung der Douglasie in FFH-Lebensraumtypen auf bodensauren, basenarmen und trockenen Standorten kann auch eine Beeinträchtigung oder Gefährdung von FFH-Lebensraumtypen und -Arten ausgehen; hier ist auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu achten.

Bei der Fortschreibung der Managementpläne sollen die Auswirkungen des Klimawandels un-ter Einbezug von Erkenntnissen laufender Forschungsprojekte z.B. der LUBW und der FVA verstärkt betrachtet werden.

Zwischenzeitlich soll zwischen den zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden ein bedarfs-weiser Austausch stattfinden, bei dem Folgen des klimabedingten Waldzustands auf die Um-setzung der Managementpläne erörtert und möglichst regionalisierte oder landesweite Lösun-gen abgestimmt werden.

Natura 2000-Managementplan 3.5 Naturschutzfachliche Bedeutung Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim sowie Wachenberg bei Weinheim

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