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Maßnahmen zur Reduktion der Netzbelastung

1 Hintergrund und Fragestellung

4.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Markt- und

4.2.3 Maßnahmen zur Reduktion der Netzbelastung

Um eine Verringerung der Netzbelastung und letztlich des Netzausbaubedarfs zu er-zielen, müssten Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine Reduktion der Einspeise-leistung abzielen.

Denkbare Maßnahmen können danach unterschieden werden, ob sie auf eine feste Begrenzung der Einspeiseleistung abstellen oder ob monetäre Anreize für eine verrin-gerte Einspeisung zu Zeiten hoher Einspeiseleistung gesetzt werden, z.B. in Form re-duzierter oder gar keiner finanzieller Förderung bei Überschreiten eines bestimmten Werts der Einspeiseleistung.

Feste Begrenzung der Einspeiseleistung

Für eine feste Begrenzung der Einspeiseleistung sind zwei verschiedene technische Umsetzungen denkbar:

 Messung der Leistungsflüsse am Haus-/Netzanschluss und Regelung der Einspei-seleistung der Erzeugungsanlage, so dass die resultierende EinspeiEinspei-seleistung den gewünschten Wert nicht überschreitet.

 SLP-Kunden verfügen nicht über die Leistungsmesseinrichtungen, die für die vorge-nannte Umsetzung erforderlich sind. Hier könnte eine einfache technische Umset-zung darin bestehen, bereits die Erzeugungsanlage auf einen festen Wert zu be-grenzen. Eine solche feste technische Begrenzung wird derzeit bei kleinen PV-Anlagen, die sich für die „70 %-Regelung“ entscheiden, durch eine entsprechende Programmierung der Umrichter an der Erzeugungsanlage vorgenommen, wenn-gleich gesetzlich nur die Begrenzung der „Wirkleistungseinspeisung“ am „Verknüp-fungspunkte [der] Anlage mit dem Netz“, also Einspeise- nicht aber

Erzeugungsleis-tung, gefordert wird. Gegenüber der vorgenannten Variante besteht der Nachteil na-türlich darin, dass die Erzeugungsleistung unabhängig von der Höhe des Ver-brauchs begrenzt wird. Die „Abregelmengen“ sind somit systematisch größer als bei einer Begrenzung der Einspeiseleistung.

Maßnahmen, die auf eine Begrenzung der Einspeiseleistung abzielen, führen dazu, dass die Einnahmen für den Betreiber der Eigenerzeugungsanlage sinken. Somit wird die Attraktivität zur Installation einer Eigenerzeugungsanlage abgeschwächt und somit der gesamte Umfang der Eigenversorgung verringert. Tendenziell wäre zudem zu er-warten, dass die Erzeugungsanlagen, die errichtet werden, kleiner dimensioniert wer-den, um die Zeiten verringern, in denen die Einspeiseleistung oberhalb des zulässigen Werts liegt und somit Abregelungen erforderlich sind. Dies hätte dann zwangsläufig auch eine Reduktion der Eigenerzeugungsquote zur Folge.

Die genannten Maßnahmen zielen auf eine Reduktion der Einspeiseleistung und füh-ren damit in einspeisedeterminierten Gebieten zu einer Reduktion der Kosten des an-sonsten erforderlichen Netzausbaus. Das Ausmaß dieser Wirkungen ist in hohem Ma-ße von der jeweiligen Netz- und Versorgungssituation abhängig und kann aus qualitati-ver Sicht nicht näher abgeschätzt werden. Eine beispielhafte Quantifizierung des Ef-fekts einer Begrenzung der Erzeugungsleistung erfolgt im Rahmen der quantitativen Analyse (siehe Abschnitt 6.1.2.2). Grundsätzlich ist es, wie oben erörtert, aber auch denkbar, dass Eigenversorgung dazu führt, dass die Fremdbezugsleistung steigt (im Vergleich zum Fall „gleiche Technologie / Standort“) und zwar dann, wenn der betref-fende Akteur sein Verbrauchsverhalten zur Maximierung des Selbstverbrauchs an den typischen Verlauf der Erzeugung seiner Eigenerzeugungsanlage anpasst, ohne dabei die tatsächliche Erzeugung zu berücksichtigen. Die hier betrachtete Maßnahme ver-stärkt den Anreiz für eine solche Veränderung des Verbrauchsverhaltens, da nunmehr die Opportunität der Lastverschiebung nicht mehr in der Einspeisung und Vergütung mit Einspeisetarif besteht, sondern im vollständigen Verzicht auf die Einspeisung. Dies könnte unter Umständen zu einem Anstieg der Netzbelastung und des Netzausbaube-darfs führen, ggf. auch (nur) mittelbar durch eine Erhöhung der Gleichzeitigkeit im Ver-brauchsverhalten der Einzelakteure. Bei heute typischen Lastprofilen von Haushalten und den typischerweise verschiebbaren Stromverbrauchern im Haushalt wäre eher nicht zu erwarten, dass dieser Effekt heute zu einer Erhöhung der Fremdbezugsspitze führt. Kommt es zukünftig zu einem stärkeren Einsatz strombasierter Sektorkopplung kann dieser Effekt allerdings an Relevanz gewinnen. Würde man dem begegnen wol-len, wäre die hier betrachtete Maßnahme noch zu ergänzen, z. B. durch eine feste Be-grenzung der Fremdbezugsleistung. Hierzu wäre z. B. auch die Schaffung einer Mög-lichkeit zur Wahl der maximalen Bezugsleistung durch den Netznutzer denkbar. (In einigen europäischen Ländern gibt es nach maximaler Bezugsleistung gestaffelte

Netznutzungstarife.) Diese ergänzende Gegenmaßnahme wird in diesem Papier nicht im Detail weiter bewertet.

Mit Blick auf die Verteilungswirkungen ist festzustellen, dass diese Maßnahme die grundsätzliche Verteilungswirkung durch Eigenversorgung nicht verändert. Eine zu-sätzliche Menge eigenerzeugten Stroms führt c. p. zu den gleichen Verteilungswirkun-gen wie ohne diese Maßnahme. Allerdings ist zu erwarten, dass diese Maßnahme zu geringeren Netzkosten führt, was sich senkend auf die Netzentgelte auswirken dürfte.

Auch in Bezug auf die EEG-Umlage dürfte diese Maßnahme zunächst positiv wirken, da durch die Begrenzung der Einspeisung weniger EEG-vergütete Einspeisung ent-steht. Um die genaue Wirkung auf die EEG-Umlage zu bewerten, muss aber zusätzlich betrachtet werden, durch welche alternativen EE-Mengen die EE-Ausbauziele statt-dessen erreicht werden. Diese alternativen EE-Mengen wären ebenfalls über die EEG-Umlage zu refinanzieren, was entsprechend in Richtung einer steigenden EEG-EEG-Umlage wirkt.

Hinsichtlich des Strommarkts können sich Auswirkungen ergeben durch die Kappung der (bei PV-Anlagen mittäglichen) Einspeisespitzen. Die Auswirkungen dürften aber in Anbetracht der geringen Energiemengen, die gekappt würden, eher gering sein, zu-mindest solange die Begrenzungen der Einspeiseleistung sich in einem Bereich (deut-lich) oberhalb von 50 % der installierten Erzeugungsleistung bewegen. Eine direkte Beeinflussung der Akteure am Strommarkt (außer des Betreibers der Eigenversor-gungsanlagen) durch die Maßnahme erfolgt nicht.

Anreize für eine effiziente Stromverwendung eigenerzeugten Stroms werden durch diese Maßnahme tendenziell verringert, da zu Zeiten hoher Einspeisung, die ansons-ten aufgrund fester Begrenzung abgeregelt wird, sogar ein Anreiz zum Mehrverbrauch von Strom besteht.

Mit Blick auf Sektorkopplungsanwendungen können sich hingegen leicht erhöhte An-reize bei Eigenversorgern ergeben, um die Höhe und Flexibilität auf der Stromver-brauchsseite zu erhöhen und somit die Zeiten zu verringern, in denen die Einspeise-leistung oberhalb des Grenzwerts liegt. Im Hinblick auf Sektorkopplung auf Basis fremdbezogenen Stroms ergeben sich keine Rückwirkungen.

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die gesamten Kosten des Stromerzeugungssystems steigen, da infolge der Abregelung der Eigenerzeugungsanlagen die Errichtung zusätz-licher EE-Anlagen erforderlich ist, um letztlich die gleiche EE-Menge zu erzielen.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung unterstellt, dass diese Maß-nahme nur auf Eigenversorgungsanlagen fokussiert. Diese MaßMaß-nahme adressiert al-lerdings Wirkungen, die primär aus der Tatsache resultieren, dass PV-Aufdachanlagen

mit Anschluss in der Niederspannungsebene Netzkosten verursachen und diese Kos-ten durch eine Begrenzung der Einspeiseleistung verringert werden können. Die Ei-genversorgung selbst ist für diese Netzkosten nur insoweit ursächlich, wie sie zu einem stärkeren Ausbau von PV-Aufdachanlagen führt. Insofern wäre es grundsätzlich nahe-liegend diese Maßnahme dann auch auf alle EE-Aufdachanlagen anzuwenden.

Reduzierte/keine Einspeisevergütung bei Überschreiten eines bestimmten Werts der Einspeiseleistung

Um Verringerungen der Einspeiseleistung zu erreichen, wäre es auch denkbar, Anreize zu setzen, die darauf abzielen, den Betrieb der Eigenerzeugungsanlage bei hohen Einspeiseleistungen wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Dies könnte darin bestehen, eine reduzierte oder gar keine finanzielle Förderung bei Überschreiten eines bestimm-ten Werts der Einspeiseleistung vorzusehen. Diese Maßnahme reduziert die Attraktivi-tät von Eigenversorgungsanlagen.

Allerdings ist zu beachten, dass ein solcher Anreiz bei kleinen Anlagen, die nicht der verpflichtenden Direktvermarktung unterliegen, und mit variablen Kosten nahe Null, also insbesondere bei (kleinen) PV-Anlagen, im Hinblick auf die erwarteten positiven Wirkungen auf das Netz („netzdienliches Verhalten“) ins Leere laufen können59, da es aus Sicht des Eigenversorgers wirtschaftlich unerheblich ist, ob er die Einspeisung bei Überschreiten bestimmter Werte vermeidet oder ob er weiterhin einspeist, dafür aber keine Vergütung erhält. Lediglich die Attraktivität der Eigenerzeugungsanlage an sich wird hierdurch beeinflusst, da insgesamt geringere Vergütungszahlungen für die glei-che Energiemenge zu erwarten sind. Insofern ist die genannte Maßnahme also bei brennstoffbasierten Erzeugungsanlagen wirkungsvoll oder bei größeren Anlagen, die die Einspeisung direkt vermarkten. Hier würde bei einer geringeren Einspeisever-gütung / Marktprämie bereits bei weniger stark negativen Preisen ein Anreiz zur Abregelung entstehen.

Die Wirkungen auf die Bereiche Menge der Eigenversorgung, Netze, Strommarkt, Energieeffizienz, Sektorkopplung und Erzeugungskosten sind grundsätzlich die glei-chen wie bei den oben erörterten Maßnahmen zur Reduktion der Einspeiseleistung.

Der Umfang der Wirkungen wird aber ungleich kleiner sein, da – wie zuvor ausgeführt – die Maßnahme hier nur bei Eigenerzeugungsanlagen mit variablen Kosten > 0 oder direktvermarkteten Anlagen wirksam sein wird.

59 Diese Aussage bezieht sich nicht darauf, dass – wie oben erwähnt – eine Menge an Ei-genversorgungsanlagen (PV-Anlagen) insgesamt an sich bereits positiv auf die Netzkosten wirken könnte.

4.3 Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter