• Keine Ergebnisse gefunden

Maßnahmen Verkehr / Parken Verkehr / Parken

Im Dokument 06/2018 (Seite 144-151)

3 Esslingen: Östliche Altstadt / östliche Innenstadt 3.1 Situation Gesamtstadt 3.1Situation Gesamtstadt

3.3 Umwelt- und Aufenthaltsqualität (Konflikte und Synergien)

3.4.2 Maßnahmen Verkehr / Parken Verkehr / Parken

Zurzeit wird ein neues Parkraumkonzept erarbeitet, da sich die verkehrlichen Rahmenbedingungen durch eine Reihe von Vorhaben in den letzten Jahren verändert haben. Das neue Parkraumkonzept verfolgt die folgenden Ziele:

▸ Minimierung des Parksuchverkehrs,

▸ Optimale Ausnutzung der Parkräume,

▸ Förderung von Elektromobilität,

▸ Optimierung des Anwohnerparkens,

▸ Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Zur Verringerung des Parksuchverkehrs in der Altstadt werden eine Reihe konkreter, an die örtlichen Verhältnisse angepasster Maßnahmen diskutiert bzw. im Rahmen eines Verkehrsversuchs für die Dauer von 2 Jahren erprobt (unter anderem die Reservierung eines Teils einer öffentlichen Tiefgarage für Bewohner und Berechtigte, die Änderung der Parkgebührensatzung).

Zur Förderung des Radverkehrs wurden seit 2013 im Rahmen des Radverkehrskonzepts eine Fahrradstraße in der östlichen Innenstadt eingerichtet und 2015 verlängert. Mehrere

Fahrradschutzstreifen, neue Radverkehrsverbindungen, Belagsverbesserungen und Radabstellanlagen wurden in der Innenstadt eingerichtet bzw. vorgenommen.

Mit dem aufkommenden Trend der Pedelecs ergibt sich für Esslingen die Chance, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu steigern, insbesondere da die Topografie im Neckartal als eines der Haupthemmnisse zur Nutzung des Fahrrads angesehen werden. Die Stadt unterstützt diesen Trend über verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen (beispielsweise Radboxen und Abstellanlagen für hochwertige Fahrräder).

Klimaschutz

Seit 2001 ist Esslingen Mitglied im Klimabündnis und seit 2011 im europäischen Netzwerk Covenant of Mayors. In 2007 wurde in einem Gemeinderatsbeschluss das Klimaschutzziel von 25 % weniger CO2-Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 2007 festgelegt.

In der Folge wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet. (ifeu 2007) Es beinhaltet eine gesamtheitliche CO2-Bilanz sowie ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erreichung des

Klimaschutzziels der Stadt. Dieses wurde am 28.6.2010 vom Gemeinderat beschlossen und befindet sich seitdem in der Umsetzung. Der enthaltene Maßnahmenkatalog aus dem Jahr 2010 beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

141

▸ Klimafreundliche Weststadt: Für das neue Stadtquartier in der westlichen Innenstadt wird ein anspruchsvoller Energieeffizienzstandard angestrebt (Passivhaus, KfW Effizienzhaus 55), mit innovativen Konzepten der Stadtplanung (kompakte Bebauung, Bepflanzung), Nutzung von erneuerbaren Energien und effizienter KWK-Technik (in Mischzonen).

▸ Abwärmenutzung in Esslinger Industriebetrieben (zum Beispiel von Schmelzöfen und anderen Hochtemperaturprozessen).

▸ Ausbau der Fernwärmeversorgung in Gewerbegebieten.

▸ Ergänzung der Fernwärme durch gasversorgte BHKW auf Objekt- und Baublockebene.

▸ Bei großen Wohnblocks, Schwerpunktsetzung auf KWK-Versorgung,

▸ Erstellung einer Studie für den forcierten Nahwärmeausbau.

▸ Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplans mit Klimazielen und Indikatoren.

▸ Erstellung des Energienutzungsplans (s.u.).

▸ Stromsparoffensive, wendet sich an Privathaushalte (einschließlich Einkommensschwache).

▸ Durchführung des ÖKOPROFIT-Projekts für Gewerbe (mit der Stadt als Projektträger).

▸ Verlagerung des Lieferverkehrs in der Innenstadt auf emissionsarme Transportoptionen.

Schwerpunkt der Klimaschutzmaßnahmen in der Verkehrsplanung ist die Verhinderung einer Zunahme des MIV und eine Verlagerung auf den Umweltverbund (Fuß, Fahrrad, ÖPNV). So wurde beispielsweise die Hindenburgstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt.

Klimawandelanpassung

Sicherung der Frischluftschneisen

Der Hitzeinselcharakter der Innenstadt ist von mehreren Gutachten belegt worden.

Kaltluftentstehungsgebiete liegen zum Beispiel in den Streuobstwiesen der Hanglagen. Der Zufluss der Frischluft in die Innenstadtgebiete ist jedoch teilweise durch Bebauung vermindert. Zum Ausbau und zur Sicherung der Frischluftbahnen verfolgt die Stadt unterschiedliche Maßnahmen:

▸ Ausarbeitung von Rahmenkonzepten zur Nachverdichtung der Innenstadt und zur Aufwertung der Bachtäler, unter anderem hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion.

▸ Sicherung und Freiräumen der Frischluftschneisen durch Bebauungspläne zur Freihaltung der Hangbereiche und Entdichtung; die Durchsetzung eines Rückbaus hat insgesamt 18 Jahre in Anspruch genommen.

▸ Leitung eines Kaltluftstroms ins Neckartal, durch die im B-Plan L 1192 Rohräcker parallel zur Straße festgesetzten topografischen Veränderungen zur Ausbildung einer optimal geneigten, baumgesäumten Wiesenmulde.

142 Abbildung 23: Bebauungsplan L 1192 Rohräcker, Wiesenmulde als Kaltluftleitbahn

Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, 27.03.2013

Lärm

Aktiver Lärmschutz

Im Entwurf des Lärmaktionsplans werden folgende Vorschläge zur Lärmminderung in den als Lärmbrennpunkte identifizierten Bereichen für die nächsten 5 Jahre genannt:

▸ Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h,

▸ Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf Teilabschnitten der Plochinger und der Ulmer Straße,

▸ Lkw-Durchfahrverbote auf einzelnen Straßenabschnitten zwischen 22 bis 6 Uhr bzw.

ganztags.

Als langfristige Strategien wird vorgeschlagen, sanierungsbedürftige Straßen nach Möglichkeit mit einem lärmarmen Asphalt auszustatten und die Verstetigung des Verkehrsflusses durch eine Optimierung der Lichtsignalanlagen herbeizuführen.

Hinsichtlich der B 10 konnte die Stadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h durchsetzen, was zu einer deutlichen Entlastung insbesondere in den Hangbereiche führte.

Passiver Lärmschutz

In Esslingen wird seit den 1980er Jahren regelhaft in Bebauungsplänen festgesetzt, dass bauliche Anlagen (beispielsweise Fenster) so zu gestalten sind, dass die Lärmgrenzwerte für Wohnräume tagsüber und nachts eingehalten werden. Bezüglich zulässiger Innenschallpegel in

Kommunikations- und Arbeitsräumen wird dabei auf die VDI 2719 verwiesen.

143 Da die Anforderungen durch reine Lärmschutzfenster in besonders exponierten Lagen nicht zu

erfüllen sind, wurden an entsprechenden Büro- und Gewerbegebäuden zum Teil zweischalige Außenwände angebracht.

Abbildung 24: Bebauungsplan L 1192 Rohräcker, textliche Festsetzungen zu Immissionen

Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, 27.03.2013 In aktuellen Bebauungsplänen arbeitet die Stadt außerdem mit den gängigen

Festsetzungsmöglichkeiten zum passiven Schallschutz nach DIN 4109 (Lärmpegelbereiche, VBP Weststadt, Baublock C).

Abbildung 25: VBP Neue Weststadt, Baublock C, Entwurf (Ausschnitt und Planzeichenerklärung)

144 Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, 27.03.2013

Lufthygiene

Die Satzung der Stadt Esslingen vom 29.4.1999 über die beschränkte Verwendung

luftverunreinigender Brennstoffe gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 23 BauGB schließt für neue Feuerstätten i.S.d. § 33 Abs. 1 LBO die Verwendung anderer Brennstoffe als Heizöl EL, Gas und Holz aus. Für Holz bestehen Einschränkungen. Für die o.g. Brennstoffe legt die Satzung Abgasgrenzwerte für NOx und CO fest.

Energienutzungsplan

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen Energie und Klimaschutz in die Planung integriert werden. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Stadt 2011 die Erstellung eines

Energienutzungsplans (ENP). Im Energienutzungsplan werden einerseits die Energiesenken für den Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser) im heutigen und in einem zukünftigen, sanierten Zustand dargestellt. Andererseits wird das Energieangebot verortet, wie das flächendeckende Solarkataster und die in Teilbereichen der Stadt vorhandenen Quellen Fernwärme, Abwasserwärmenutzung und Geothermie.

Neben dem Ausbau von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich empfiehlt der

Energienutzungsplan den Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes: in den Tallagen Ausbau des Fernwärmenetzes; unterstützend dazu der Ausbau von Nahwärmeinseln an spezifischen Gebäudekomplexen oder Quartieren über BHKW oder Abwasserwärmenutzung; in den höheren Lagen Aufbau von Nahwärmeinseln.

Auf der Grundlage der Karten des Energienutzungsplans wurde eine Vorrangkarte für die

Energienutzung erstellt, die als Strukturkarte in den Entwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen ist. Daneben soll der Energienutzungsplan der Stadt in Zukunft als GIS-Werkzeug für Auswertungen zusammen mit anderen Aspekten der Stadtplanung zur Verfügung stehen.

Ziel ist es, den ENP zu pflegen und auszubauen und als verbindliches Werkzeug in der

Stadtverwaltung zu integrieren. Dies soll über unter anderem folgende Maßnahmen erfolgen:

▸ Nutzung des ENP als strategisches Instrument für die Stadtentwicklung und Stadtplanung (GIS-Tool),

▸ Verknüpfung mit planerischen Strukturdaten,

▸ Identifikation von strategischen Schwerpunkten (Hotspots),

▸ Integration in die Bebauungsplanung, in dem der entsprechende Bestandteil als informelle Anlage den B-Plänen angefügt wird,

▸ Vereinbarung der verbindlichen Ziele des ENP mit dem Erschließungsträger über städtebauliche Verträge.

Der Energienutzungsplan ist für die Umweltqualität in der Kernstadt insofern von Bedeutung, als er vor Ort handelnden Akteuren (wie zum Beispiel den Stadtwerken) qualitativ hochwertige Grundlagen für die weitere Ausbauplanung von Fernwärme oder Erneuerbare Energien liefert (beispielsweise zur Identifizierung von Vorranggebieten für Nahwärme unter anderem durch die Ermittlung von

Nahwärmeabnahmepotenzialen oder die Darstellung von Solardachpotenzialen). Er dient der Erhöhung der Gesamteffizienz der energetischen Maßnahmen in der Stadt und hilft indirekt sowohl Feinstaub-, als auch Stickstoffoxidbelastungen durch Hausbrand zu verringern.

Aufenthaltsqualität

145 Im Juni 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, ein integriertes Gesamtkonzept zur städtebaulichen Aufwertung der östlichen Altstadt zu erstellen. Zunächst wurde ein Analyseplan zur Ermittlung der Belange von Verkehr (Pkw-, Lkw-Verkehr sowie Fußgänger-Wegebeziehungen), den daraus

entstehenden Konflikten, der Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, etc.), Besucher, Orientierung, vorhandene Möblierung und Gestaltung des öffentlichen Raums erstellt. Darauf aufbauend wurde ein Maßnahmenplan zur Aufwertung des öffentlichen Raums erarbeitet (vgl. Abbildung 26).

Abbildung 26: Entwurfsvorschlag Maßnahmenplan Östliche Altstadt (Ausschnitt)

Quelle: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt 01.07.2014

Die Analyse ergab, dass ein Hauptproblem der östlichen Altstadt die bestehende Verkehrslenkung und der Parksuchverkehr ist. Die Straßenräume der Ritter-, Milch- und Strohstraße werden von Kfz dominiert, was sich für den Fußgängerverkehr als störend auswirkt. Verkehrszählungen ergaben, dass ca. die Hälfte des vorhandenen Pkw-Verkehrs in der Ritterstraße entweder Kurzparkern (für kurzes Be- und Entladen von Personen oder Gegenständen) oder Parksuchverkehren zuzurechnen ist.

Die Verkehrsplaner entwickelten daraufhin Szenarien zur Reduzierung der Parksuchverkehre, zunächst durch einfache Veränderungen in der Verkehrslenkung und mit der langfristigen Option der Einrichtung einer Fußgängerzone.

Die Maßnahmen im öffentlichen Raum wurden mit Vertretern aus Einzelhandel, Eigentümerschaft und Anwohnern im Detail abgestimmt. Beabsichtigt ist, die Maßnahmen 2017 umzusetzen.

Sicherung stadtgestalterischer Qualitäten

Die städtebauliche Entwicklung der Blockinnenbereiche erfolgte in der Regel über die Ausschreibung städtebaulicher Wettbewerbe. Dadurch konnte ein hohes Maß gestalterischer Qualität bei den

baulichen Maßnahmen erzielt werden (vgl. Abbildung 27).

Die Altstadt, Teile der Weststadt und der östlichen Innenstadt sind als „Gesamtanlage Esslingen am Neckar“ unter Denkmalschutz gestellt (vgl. Satzung Gesamtanlage Esslingen, 23.7.2001).

Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung

146 Eine wesentliche Maßnahme des Wohnumfeldprogramms in der östlichen Innenstadt war die

Pflanzung von Straßenbäumen sowie die Einrichtung einer Radwegeverbindung zwischen der Kernstadt und dem östlich angrenzenden Stadtteil Oberesslingen (vgl. Abbildung 27).

Die geplanten Baumpflanzungen stießen teilweise auf Widerstand bei Gewerbe- und

Einzelhandelsbetrieben, die dadurch den Parkraum für Pkw / Lkw beeinträchtigt sahen. In diesen Fällen wurden Kompromisslösungen zu den Baumpflanzstandorten ausgehandelt. Spätere Untersuchungen (Beginn 1990er Jahre) belegen, dass die Akzeptanz der Baumpflanzmaßnahmen nach der Realisierung deutlich zunahm und die gestiegene Aufenthaltsqualität, vor allem in Hitzeperioden, große Wertschätzung erfährt.

Mit Beginn der 1980er Jahre hat die Stadt viele eigene Gebäude mit Dachbegrünungen versehen. Seit Ende der 1980er Jahre wird die Strategie verfolgt, in allen Bebauungsplänen für Neubaumaßnahmen Dachbegrünungen festzusetzen

Neben den Dachbegrünungen wird in Bebauungsplänen regelhaft festgesetzt, dass je angefangene 200 m² Grundstücksfläche ein hochstämmiger Obstbaum lokaltypischer Sorte zu pflanzen und dauernd zu unterhalten ist. Einzelne Bebauungspläne enthalten Pflanzgebote zu

Fassadenbegrünungen. Diese Maßnahmen wirken synergetisch zur Verbesserung des Stadtklimas.

Nutzungsmischung

Zur Sicherstellung eines spezifischen Anteils gewerblicher Nutzungen in Neubaugebieten der Innenstadt, erteilt die Stadt bereits in den Ausschreibungsunterlagen diesbezüglicher

städtebaulicher Wettbewerbe entsprechende Vorgaben. Die Einhaltung der Vorgaben wird bei der Umsetzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt überprüft.

Abbildung 27: Wohnbebauung im Blockinnenbereich und Straßenraum mit Baumpflanzungen aus dem Wohnumfeldprogramm in der östlichen Innenstadt

Quelle: BKR Aachen

147

3.5 Fazit

Das Beispiel der Stadt Esslingen zeigt anschaulich die Folgen, die sich im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit den Grenzen des flächenhaften Wachstums ergeben können („die

ausgewachsene Stadt“). Trotz des vorhandenen Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfs verfolgt die Stadt eine sparsame und auf Innenentwicklung ausgerichtete Siedlungsflächenpolitik, als Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Bürgerschaft und unter anderem, um den Belangen des

Freiraumschutzes und der Klimawandelanpassung gerecht zu werden.

Im Dokument 06/2018 (Seite 144-151)