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Mögliche Risiken durch Tiere

12. Hygiene/Gefahren

12.7 Mögliche Risiken durch Tiere

Infektionen und Ektoparasiten

Auch gepflegte Haustiere können sich mit Bakterien, Pilzen oder Parasiten kontaminieren. In Folge können sie erkranken oder Keime an Menschen weitergeben. Das Risiko ist jedoch eher gering.

Allergien und Verschlechterung von allergischen Zuständen (z.B. Asthma)

Ein Auslösen oder eine Verschlimmerung allergischer Reaktion ist zu berücksichtigen. Schwere allergische Reaktionen sind auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Tierkontakt außerhalb von allgemeinen Aufenthaltsräumen stattfindet und der direkte Kontakt zum allergischen Patienten vermieden wird (da Allergene auch über die Kleidung weitergegeben werden können).

12.8 Kriterien bei der Patientenauswahl / Risikogruppen

Die Einrichtung (Pensionistenwohnhaus, Geriatriezentrum, Krankenhaus, Schule etc.) wählt die Klienten, übernimmt somit die Hauptverantwortung und sollte nach folgenden Kriterien

auswählen/beurteilen:

• Immunkompetent

• Großteils immunkompetent, chronische Erkrankung, Mobilität erhalten bis eingeschränkt

• Abwehr geschwächt, Mobilität stark eingeschränkt oder bettlägerig

• Akute Erkrankung, Immunsuppression, Allergien u.ä.

Allergien, die mit Hunden in Zusammenhang stehen, Asthma, Neurodermitis, Erkrankungen wie akute Infektionen, schwerer nicht einstellbarer Diabetes und Malignome stellen relative

Kontraindikationen für Tierkontakte dar. Hier ist jeder Einzelfall zu untersuchen und ein individuelles Risiko gegen eine zu erwartende Besserung der Psyche abzuwägen.

Nicht günstig ist Tierkontakt bei akuten Erkrankungen und bei Infektionen oder Besiedlung von Patienten mit multiresistenten Erregern.

Risikogruppen und Kontraindikationen für tiergestützte Therapie und Pädagogik

Grundsätzliche Aggression bzw. Aggression gegenüber Tieren

Krankheitsbilder die zu plötzlichen, unerwarteten oder vermehrten Wutanfällen führen können (z.B.

Malignome, Schädelhirntraumen, Hirnblutungen, schizophrene und paranoide Krankheitsbilder, etc.).

nosokomiale (Super-) Infektionen wie z. B. MRSA, ESPL, Chlostridien, etc.

offene Wunden

12.9 Vorschriften für den eingesetzten Hund

• Regelmäßige Tierarztkontrollen (Ekto- und Endoparasiten)

• Regelmäßige Entwurmungen

• Tollwutimpfung (da der Erreger auf Menschen übertragbar ist)

Weitere empfohlene Impfungen zum Wohl des Tieres: Parvovirose, Staupe, kontagiöse Hepatitis (Tierärzte können diese Einzelseren bestellen; Impfschema laut Hersteller)

• Regelmäßige Pflege des Tieres (Fell, Ohren, Krallen)

• Stark speichelnde Hunde sind für den Einsatz nicht geeignet.

12.10 Allgemeine Regeln bei der Arbeit

• Kein Gesichts- oder Lippenkontakt mit dem Hund

• Ablecken von Händen/Gabe von Leckerchen nach Einverständnis der Klienten

• Unterlage bei Bettkontakt

• Hunde nicht in Bereiche bringen wo Lebensmittel offen gelagert werden

• Besuch bei Patienten mit relativen Kontraindikationen nur bei strenger Indikation

• Eine Auflistung der Patienten muss an den Hundeführer übergeben und die Genehmigung zum Besuch erteilt werden (Hygieniker/Aufsichtsbehörde)

• Vom Hundeführer muss eine Dokumentation über den Besuch geführt werden.

• Nach der Gabe von Leckerchen bzw. wenn der Hund gegangen ist, müssen die Hände der Patienten gewaschen bzw. desinfiziert werden (Aufgabe der Einrichtung)

Durch die nahe Arbeit am Menschen besteht für eingesetzte Hunde ein besonderer Anspruch an Hygiene. Generell muss davon ausgegangen werden, dass das Durchschnittsalter von Menschen in Krankenhäusern, Pensionistenwohnhäusern, Geriatriezentren etc. ansteigt. Damit verbunden ist oft eine erhöhte Empfindlichkeit für Krankheitserreger aller Art und somit auch für solche, die theoretisch durch Tiere eingeschleppt werden könnten. Eine ev. vorhandene

Abwehrschwäche von Patienten muss daher berücksichtigt werden.

Erfahrungsgemäß sind aber ein großer Teil der Patienten ausreichend abwehrstark, sodass kein erhöhtes Gesundheitsrisiko zu befürchten ist.

13. Qualitätssicherung und Ethik

Der Begriff „Qualität“ wird in unterschiedlichsten Kontexten verwendeter, leider vielfach missverstandener und, obwohl häufig gebraucht, fehlt eine griffige Spezifikation.

Wir gehen mit der ESAAT konform und schlagen vor, für die Belange der tiergestützten

Therapie die im Gesundheitswesen anerkannte Definition der amerikanischen Joint Commission on the Accreditation of Health Care Organisations aus dem Jahr 1990 wie folgt anzupassen:

„Qualität ist der, unter Anwendung des derzeitigen Wissens durch tiergestützte

Interventionen erreichte Grad der Wahrscheinlichkeit, für den Klienten bzw. Patienten unter Einhaltung tierethischer Standards erwünschte Wirkungen zu erzeugen und unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.“

Aus dieser Definition lässt sich folgendes ableiten:

Effektivität: Die Ergebnisse der tiergestützten Interventionen müssen eindeutig bestimmten Projekt-, Interventions- oder Vermittlungsprozessen zugeschrieben werden können.

Klientenorientierung: Die Zielorientierung tiergestützter Interventionen, die sich zwar aus verschiedenen Perspektiven (Nutzer, Anbieter, Angehörige, Kostenträger) unterschiedlich darstellen kann, deren Mittelpunkt aber die Perspektive der Klienten bildet.

Klientensicherung: Sich bewusst sein, dass die Möglichkeit besteht, dass Klienten unerwünschten Wirkungen tiergestützter Interventionen ausgesetzt sind, etwa Nebenwirkungen, Komplikationen, Unfällen und Übertherapie.

Messbarkeit: Die Bedeutung von Qualitätsmaßen, damit die verschiedenen Dimensionen von Qualität einer Messung und Bewertung zugänglich und als Gegenstände von

Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Evaluation untersucht werden können.

Qualitätsentwicklung: Die Notwendigkeit, sich am jeweils aktuellen Kenntnisstand zu orientieren, d.h. Qualität weiterzuentwickeln.

Tierethik: Die Beachtung hoher ethischer Grundsätze im Umgang mit Tieren.

Qualität kann in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterteilt werden:

Strukturqualität ist die personelle, finanzielle und technische Ausstattung sowie die administrativen, gesetzlichen und organisatorischen Bedingungen.

Prozessqualität bezieht sich auf die Durchführung von Projekten, Maßnahmen oder spezifische Interventionen, deren Koordinierung sowie die Klientenorientierung.

Ergebnisqualität umfasst die der tiergestützten Intervention zuschreibbaren Veränderungen des Gesundheitszustandes, der Lebensqualität, der personellen Ressourcen, der

Persönlichkeitsentwicklung oder auch der Zufriedenheit der Klienten.

Planungsqualität bezieht sich u. a. auf die Fragen, ob der Bedarf für tiergestützte Interventionen sachlich erhoben und die Bedürfnisse der Zielgruppe erfasst sind, ob die Vorerfahrungen aus anderen Projekten angemessen berücksichtigt und die

wissenschaftlichen Grundlagen aufbereitet sind und ob die Intervention theoriegestützt entwickelt wurde.

Qualitätsmanagement / Ethik ÖBdH

• Die Qualifikationen der organisatorischen und praktischen Leitung sowie der eingesetzten

Umgesetzte / gelebte Qualitätssicherung der Therapiehundeführer

Dokumentation: Basisdokumentation (bekanntgegebene Diagnose/Indikation, positive und negative Vorerfahrungen mit Tieren, usw.), Zielplanung (Förderziele),

Verlaufsdokumentation (objektive Verhaltensbeobachtung, subjektive Aussagen des Patienten/Klienten, deren Angehörigen oder Betreuungspersonen).

Konstante, intensive, positive und partnerschaftliche Beziehung zwischen Tier und Bezugsperson

• Aufstellen von Umgangsregeln mit dem Hund

• Informationsaustausch (Rücksprache mit Pflegedirektion, Pflegestation, Hausarzt, Schuldirektion, Lehrern, Verwandten etc.)

Wohlbefinden der Klienten, der Hunde und der Therapiehundeführer

Regelmäßige Fortbildungen des Therapiehundeführers (mind. 20 Std. /2 Jahren)

Regelmäßige Einsätze des Therapiebegleithunde-Teams (nachweislich)

• Jährliche Nachkontrollen (Nachprüfungen Messerli Inst.) des Teams

14. Datenschutz

Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Bereich der tiergestützten Tätigkeit.

• Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. bei sozialen Einsätzen sowie im Rahmen sonstiger Kontakte mit Institutionen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Geriatriezentren, Pensionistenwohnhäuser, betreute Wohngemeinschaften, Schulen, Kindergärten etc.) ist immer die Schweigepflicht zu beachten.

• Über das, was man im Kontakt mit betreuten Personen, deren Angehörigen, Freunden und BetreuerInnen sowie im Kontakt mit Einrichtungen und deren MitarbeiterInnen an

persönlichen Informationen erfährt, muss Stillschweigen gegenüber Dritten bewahrt werden.

• Verletzung der Schweigepflicht ist strafbar.

• Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Therapiehundetätigkeit bzw. bei Ausscheiden aus dem ÖBdH.

15. Versicherung / Absicherung

Bei Beginn der Ausbildung muss bereits eine Hundehaftpflichtversicherung in ausreichendem Rahmen bestehen. Name, Rasse, Geb. Datum, Chipnummer und Einsatz als Therapiebegleithund muss aus der Versicherungspolizze bzw. einer Bestätigung der Versicherung ersichtlich sein.

Auch bei der Messerli-Prüfung muss diese Polizze / Bestätigung vorgelegt werden.

Man sollt den Kunden (Pflegedirektion, Schulleitung, Einzelperson etc.) schriftlich auf Kontraindikationen und Risikogruppen hinweisen und auch darauf hinweisen, dass man bei vermehrtem aggressivem Verhalten gegenüber dem Hund, einem selbst oder anderen

Teilnehmern (aus welchen Gründen auch immer) bzw. der Missachtung von Anweisungen in Risikosituationen (aus welchen Gründen auch immer) den betreffenden Teilnehmer ausschließen oder den Einsatz abbrechen kann.

16. Gesetzliche Grundlagen in Österreich

Bundesbehindertengesetz §39a

Das Gesetzt definiert die Begriffe und Einsatzmöglichkeiten von Assistenzhunden und Therapiebegleithunden. Denn vollständigen Gesetzestext zur Fassung vom 14.11.2017 finden Sie im internen Bereich (Teambereich) unserer Homepage.

Alle Gesetzesfassungen finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=100 08713&Artikel=&Paragraf=39a&Anlage=&Uebergangsrecht=#

Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni Wien mit der Durchführung der Therapiebgeleithundeprüfung beauftragt. Dazu wurde die Prüfstelle für Therapiebegleithunde am Messerli Forschungsinstitut eingerichtet.

Therapiebegleithunde sind, ebenso wie Assistenzhunde, seit dem 01.01.2015 im §39a des

Bundesbehindertengesetzes (BBG) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.

Damit ein Hund als Therapiebegleithund anerkannt wird, muss er die durch die Prüf- und Koordinierungsstelle des Messerli Forschungsinstituts durchgeführte Beurteilung positiv absolvieren. Die spezifischen Voraussetzungen wie auch alle wichtigen Informationen und Inhalte dieser Beurteilung sind in der Prüfungsordnung für die Beurteilung von

Therapiebegleithundeteams durch das Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien nachzulesen. Diese Beurteilung muss zur Aufrechterhaltung der Anerkennung jährlich wiederholt werden. Die Anmeldung zu dieser Beurteilung und deren Organisation erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsverein bzw. die Ausbildungsstätte, in welchem bzw.

welcher die Ausbildung des Therapiebegleithundes absolviert wurde.

Literaturhinweise

- Anja Carmen/Gabriele Lehari: Der Therapiehund, Oertel+Spörer, ISBN 978-3-88627-838-1 - Cindy Brüninghaus: Tiergestützte Interventionen in der Sozialen Arbeit: Wie der Einsatz

eines Therapiebegleithundes Kindern und Jugendlichen helfen kann, Grin Verlag, ISBN-13:

978-3640690961

- Otfrid Höffe: Lesebuch zur Ethik: Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Verlag C. H. Beck, 2012, ISBN-13: 978-3406635489

- Otfrid Höffe: Lexikon der Ethik, Verlag C. H. Beck, 2002, ISBN-13: 978-3406475863 - Otfrid Höffe: Gerechtigkeit: Eine philosophische Einführung, Verlag C. H. Beck, 2010,

ISBN-13: 978-3406447686

- Sylvia Greiffenhage, Tiere als Therapie. Neue Wege in Erziehung und Heilung, Kynos Verlag, 2007, ISBN-13: 978-3933228246

- Anne Kahlisch, Tiergestützte Therapie in Senioren- und Pflegeheimen: Ein Wegweiser mit Praxisbeispielen für Besuchshundeteams, Kynos Verlag, 2010, ISBN-13: 978-3938071830 - Anke Prothmann: Tiergestützte Kinderpsychotheapie – Theorie und Praxis der tiergestützten

Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Peter Lang, ISBN 3-631-55293-9 - Inge Röger-Lakenbrink: Das Therapiehundeteam, Kynos, ISBN 978-3-938071-20-5 - Kristina Saumweber, Tiergestützte Pädagogik in der stationären Jugendhilfe: Die Wirkung

tiergestützter Interventionen bei verhaltensgestörten Jugendlichen in stationären Jugendhilfemaßnahmen, Books on Demand Verlag, 2009, ISBN-13: 978-3837093094 - Maria Störr: Hunde helfen heilen – Einsatzmöglichkeiten in der Physiotherapie, Ergotherapie

und Logopädie, Kynos, ISBN 978-3-942335-09-6

- Inge Angelika Strunz, Pädagogik mit Tieren: Praxisfelder der tiergestützten Pädagogik, Schneider Verlag Hohengehren, 2011, ISBN-13: 978-3834009357

- Monika A. Vernooij: Handbuch der Tiergestützten Intervention: Grundlagen-Konzepte-Praxisfelder, Quelle & Meyer Versand, 2010, ISBN-13: 978-3494014890

- Edward O. Wilson: Biophilie, José Corti Editions, 2012, ISBN-13: 978-2714310781

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Stand September 2021