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Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushaltes

2. Innenstadt

 Abschluss Wall

 Vorplatz Schocken als Ergänzung zum Umbau Schocken

 Weiterentwicklung der Innenstadt hin zum Brühl

 Chemnitzer Modell

 Ausbau Hauptbahnhof 3. Lebensqualität

 sozialer und kultureller Zusammenhalt

 Förderung der sozialen Strukturen und Angebote

 Kultur und Sport als Teil von Lebensfreude und Identifikation

1.2 Allgemeine Aussagen zur Haushaltswirtschaft der Vorjahre Haushaltsjahr 2010

Das Haushaltsjahr 2010 war das letzte Haushaltsjahr, welches nach den Grundsätzen der Kame-ralistik geplant und bewirtschaftet wurde.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.01.2010 mit

Beschluss B-019/2010 bestätigt. Mit Bescheid vom 11.03.2010 genehmigte die Landesdirektion

Chemnitz die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung unter Auflagen. Unter enormen

Anstrengungen war zwar der Haushaltsausgleich für das Jahr 2010 gelungen, der Finanzplan wies

jedoch bis zum Jahr 2013 erhebliche Defizite auf. Gemäß der Auflage zum

Genehmigungsbe-zum Ausgleich der Haushaltsfehlbeträge der Finanzplanjahre bis 2013 vorgehalten werden. Ein Einsatz dieser Mittel war nur ausnahmsweise zur Finanzierung von unabweisbaren über- und au-ßerplanmäßigen Ausgaben zulässig, sofern dadurch eine zusätzliche Kreditaufnahme vermieden werden konnte und keine weiteren Deckungsquellen zur Verfügung standen.

Als weitere wesentliche Auflage wurde die Stadt aufgefordert, spätestens bis 31.10.2010 ein durch den Stadtrat beschlossenes und den Anforderungen der KomHVO genügendes Haushaltssiche-rungskonzept vorzulegen, welches als Ziel die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches inner-halb der vorgesehenen Fristen verfolgt.

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2010 ergab sich in einigen Ansätzen Mehrbedarf. Dem gegenüber konnte jedoch ebenfalls eine positive Einnahmenentwicklung verzeichnet werden.

Im Verwaltungshaushalt zeigte sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte eine gute Entwicklung der Steuereinnahmen. Auch in anderen Positionen, wie z. B. bei Zuweisungen für laufende Zwe-cke, konnten Mehreinnahmen verzeichnet werden. Ausgabeseitig standen einigen Mehrausgaben, beispielsweise im sozialen Bereich, auch Minderausgaben insbesondere bei Personalkosten und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen gegenüber.

Das insgesamt positive Ergebnis des Verwaltungshaushaltes führte zur Ansparung von Mitteln in der zweckgebundenen investiven Rücklage für Schulbaumaßnahmen, um die anstehenden drin-genden Schulbaumaßnahmen Chemnitzer Schulmodell, Körperbehindertenschule einschließlich Heim und Zweifeldsporthalle Johannes-Kepler-Gymnasium gemäß den Stadtratsbeschlüssen B-330/2010 und B-348/2010 absichern zu können. Die Bildung dieser Rücklage soll vermeiden, dass für diese Baumaßnahmen zukünftig erhöhter Kreditbedarf mit zusätzlichen Folgekosten für Zins-zahlungen entsteht.

Der planmäßige Einsatz der allgemeinen Rücklage zur Deckung des Verwaltungshaushaltes wur-de in einer Höhe von 15,2 Mio. € durchgeführt.

Auch im Vermögenshaushalt verlief das Haushaltsjahr 2010 positiv. Durch Minderausgaben für Grunderwerb und Baumaßnahmen wurde die Kreditermächtigung des Jahres 2010 in Höhe von 9,4 Mio. € nicht ausgeschöpft, wodurch dem Entschuldungskonzept der Stadt weiter Rechnung getragen werden konnte.

Die Jahresrechnung 2010 unterlag aufgrund des Wechsels zum doppischen Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2011 vielen Besonderheiten. Durch den Übergang vom Kassenwirksamkeits-prinzip zum RessourcenverbrauchsKassenwirksamkeits-prinzip war es notwendig, alle dem Jahr 2010 zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben auch im Rechnungsergebnis des Jahres 2010 darzustellen. Mit dieser Vorgehensweise wurde erreicht, dass im Jahr 2011 mit doppisch korrekten Werten in das neue Rechnungswesen gestartet werden konnte und alle Vorgänge zumindest in einem Jahresergebnis erfasst sind.

Haushaltsjahr 2011

Bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 fand erstmals das doppische Rechnungs-wesen Anwendung. Daraus resultierte ein für alle Beteiligten schwieriger und noch andauernder Umstellungsprozess. Die bisherige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurde durch die Darstellung des Ressourcenverbrauchs abgelöst. Dies brachte die Einführung neuer Rechnungsgrößen, Er-träge und Aufwendungen, mit sich.

Die Überleitung des Haushaltes in seinen Grundzügen verdeutlicht das nachstehende Schaubild:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen Ausgaben

Ergebnishaushalt

Erträge Aufwendungen

Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben

Finanzhaushalt

Einzahlungen Auszahlungen

Eröffnungsbilanz Vermögen Kapital Kamerale Rücklage

ka me ral do pp is ch

Das NKR bildet den Ressourcenverbrauch durch eine Gegenüberstellung von Erträgen und Auf-wendungen ab. Erträge und AufAuf-wendungen beinhalten dabei alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Größen, die Einfluss auf das Vermögen der Stadt nehmen. Dabei werden die bisherigen Einnahmen und Ausgaben nicht nur durch Erträge und Aufwendungen sowie Einzah-lungen und AuszahEinzah-lungen ersetzt, sondern auch durch neue Planungselemente wie

- Abschreibungen (§ 44 SächsKomHVO-Doppik)

- Bildung und Auflösung von Sonderposten (§ 40 SächsKomHVO-Doppik) sowie - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (§ 41 SächsKomHVO-Doppik) ergänzt.

Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, wächst das städtische Vermögen. Bei höheren Aufwendungen wird ein Ressourcenverzehr abgebildet, das städtische Vermögen reduziert sich.

Sind Erträge und Aufwendungen gleich hoch, wird das vorhandene Vermögen in seiner Gesamt-heit erhalten und der Haushalt ist ausgeglichen. Anders formuliert, ist die Stadt bei einem ausge-glichenen Haushalt in der Lage, die von ihr angebotenen Leistungen auch selbst zu erwirtschaften.

Es findet keine Verschiebung zu Lasten kommender Generationen statt.

Bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 gelang der doppische Haushaltsausgleich noch nicht. Aus diesem Grund wurde auf Grundlage der Übergangsregelung nach § 131

SächsGemO auf die Möglichkeit einer kameralen Vergleichsrechnung zurückgegriffen, um unter Herausrechnung der neuen doppischen nicht zahlungswirksamen Größen (z. B. Abschreibungen) einen Überblick zu gewinnen, wie die Haushaltssituation kameral ausgefallen wäre. Dabei zeigte sich, dass nach Berücksichtigung der Höhe der Kredittilgung auch der kamerale Haushalts-ausgleich im Jahr 2011 ff. nicht hergestellt werden konnte.

In Kenntnis der prognostizierten Defizite hatte die Verwaltung bereits sehr frühzeitig im IV. Quartal

2009 mit den Vorbereitungen für ein Haushaltssicherungskonzept begonnen. Unter Federführung

des Dezernates 1 wurden mit externer Unterstützung die Konsolidierungsanforderungen formuliert

und die von allen Bereichen entwickelten Vorschläge zusammengestellt. Im August 2010

intensi-vierte sich mit Ausreichung der Maßnahmeblätter die politische Diskussion. Die Beschlussfassung

zum Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKo) erfolgte in zwei Stufen. Beim ersten

Be-schluss Nr. B-339/2010 vom 24.11.2010 bestätigte der Stadtrat bezogen auf das Haushaltsjahr

2015 ein Konsolidierungspotential von insgesamt 33.993 T€ und folgte damit weitestgehend den

Vorschlägen der Verwaltung. Auf dieser Basis genehmigte die Landesdirektion Chemnitz eine

von § 26 KomHVO genügenden Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31.01.2011. Am 26.01.2011 fand die zweite Beratung des Stadtrates zum EKKo statt und führte zum Beschluss eines weiteren Konsolidierungspotentials von 11.511 T€ für 2015. Insgesamt konnte somit ein Konsolidierungspotential von 45.505 T€ im Jahr 2015 erschlossen werden.

Unter Heranziehung der Konsolidierungsbeiträge aus dem EKKo war es möglich, den Haus-haltsausgleich im Haushaltsjahr 2015 nach kameraler Bewertung nahezu herzustellen.

Im investiven Bereich erfolgte eine differenzierte Prioritätensetzung, um die Kreditbelastung so niedrig wie möglich zu halten. Dennoch musste im Haushaltsjahr 2011 mit einer Neuverschuldung geplant werden.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wurde unter Berücksichtigung des EKKo durch den Stadt-rat mit Beschluss Nr. B-033/2011 am 09.02.2011 beschlossen.

In der Haushaltsdurchführung 2011 sind alle Fachbereiche angehalten, auf eine Reduzierung des planmäßigen Defizits hinzuwirken. Gemäß dem Finanzcontrolling per 30.09.2011 liegt der Haus-haltsvollzug bisher im vorgegebenen Rahmen. Vermutlich werden die mit den aus 2010 erfolgten Übertragungen fortgeschriebenen Ansätze nicht vollständig ausgeschöpft. Derzeit wird die Umset-zung der beschlossenen EKKo-Maßnahmen intensiv überwacht, um das beabsichtigte Konsolidie-rungspotential vollständig zu erzielen.

1.3 Rahmenbedingungen für die aktuelle Planung

Basis für die Haushaltsplanung 2012 war der Finanzplan aus dem Jahr 2011. Der Aufstellungser-lass vom 05.05.2011 wies darauf hin, dass eine Überschreitung der unter Beachtung des EKKo vorgegebenen Budgets zu neuen Haushaltskonsolidierungen führen wird. Dabei wurde auf die Aussagen der Landesdirektion Chemnitz im Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2011 Bezug genommen, wonach „auch künftig noch erheblicher Handlungsbedarf zur Erlangung des Haushaltsausgleichs nach doppischen Gesichtspunkten besteht“.

Ungeachtet dessen waren wesentliche Änderungen zur bisherigen Finanzplanung, z. B. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialbereich zu beachten.

Zur Veranschlagung der Investitionen wurde den Ausführungen der Landesdirektion Chemnitz im Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2011 große Bedeutung beigemessen. In Anbe-tracht der Situation im Ergebnishaushalt sollten Kreditaufnahmen künftig nur noch für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Schulbaumaßnah-men, Maßnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Baumaßnahmen an Kindertages-stätten.

Alle wesentlichen Erhaltungs- und Investitionsmaßnahmen wurden der Dienstberatung der Ober-bürgermeisterin (DOB) explizit vorgelegt, um anhand der Übersicht ausgewogene Entscheidungen zur Planung treffen zu können.

Nachdem die dezentrale Planung der Organisationseinheiten erhebliche Überschreitungen der Vorgaben auswies, wurden die Ergebnisse in der Klausurberatung der Oberbürgermeisterin mit den Bürgermeistern am 23./24.08.2011 besprochen und weitere Festlegungen abgestimmt.

Gemäß den ersten Schätzungen zur Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen erfolgten unter

Annahme des Erlasses einer Schlüsselmassenverordnung Anpassungen bei den allgemeinen und

investiven Schlüsselzuweisungen. Vor allem bei den investiven Schlüsselzuweisungen liegen für

den Finanzplanzeitraum keine verlässlichen Grundlagen vor. Es gibt bisher auch noch keine

Prog-nosedaten seitens des Freistaates Sachsen, aus denen der zukünftige Trend abgeleitet werden

könnte. Mindereinzahlungen bei den investiven Schlüsselzuweisungen können mangels anderer

Deckungsmittel ggf. zur Reduzierung von investiven Maßnahmen bzw. zu einer Veränderung der

Kreditermächtigung führen.

nanzplanung enthaltenen Fehlbeträgen erwartet werden, war es nicht gelungen, die ursprünglich geplanten Ergebnisse zu erreichen. Der Ergebnishaushalt wies zum Planentwurf 2012 mit dem Finanzplan bis 2015 folgende Resultate auf:

in T€

Jahr 2012 2013 2014 2015 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

541.474 539.137 547.152 541.834 2.169.597

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 61-65)