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Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 77-80)

Entwicklung der Stellen in AE gem. Stellenplan

2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

In dieser Position sind vor allem die Unterhaltung des Vermögens einschließlich nichtinvestiver Baumaßnahmen, Aufwendungen für Mieten und Pachten, Bewirtschaftungskosten und Aufwen-dungen für den Schulbetrieb enthalten.

Strukturiert nach einzelnen Bereichen zeigen sich für das Jahr 2012 folgende Schwerpunkte bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

Schulen 19.636 T€

Kindertagesstätten 4.653 T€

Sport 4.708 T€

Straßen einschl. Winterdienst 17.143 T€

Zentrale Gebäudebewirtschaftung 13.425 T€

Öffentliches Grün/Landschaftsbau 2.577 T€

Kunstsammlungen 2.293 T€

Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen sind in der separaten Übersicht zum Haushaltsplan zu finden. Die bedeutsamste Einzelmaßnahme ist die Sanierung der Pablo-Neruda-GS.

Die Reduzierung des Gesamtansatzes im Finanzplanzeitraum resultiert hauptsächlich aus dem Abschluss laufender Unterhaltungsmaßnahmen.

Mehrbedarf besteht zum einen bei den Bewirtschaftungskosten. Zum anderen wurde ab dem Jahr

2013 der Aufwand für die Zahlung an die GGG bezüglich der Umbaumaßnahme Stadion an der

Gellertstraße eingeordnet.

in €

Bereich Plan 2011 Plan 2012

Städtische Beteiligungen (inkl. Kulturraumförderung) 31.567.054 32.236.111

Städt. Eigenbetrieb “Das TIETZ“ 7.987.051 7.944.411

Freie Träger Kulturbereich (inkl. Kulturraumförderung) 1.651.234 1.607.006

darunter diverse indirekte Förderungen 96.155 94.830

Sozialbereich 3.236.718 2.879.041

darunter indirekte Förderung Erbbauzins 544.346 544.346

Jugendbereich 7.649.113 6.921.370

darunter indirekte Förderung Erbbauzins 82.459 82.459

Träger der freien Jugendhilfe Kindertagesstätten 23.518.775 23.391.811 darunter indirekte Förderung Miete/Erbbauzins 1.709.949 1.725.203

Sportbereich 4.061.531 4.139.170

darunter diverse indirekte Förderungen einschl. Erb-bauzins

2.247.075 2.326.164

Freie Träger Gesundheitsbereich 600.010 537.510

darunter diverse indirekte Förderungen 2.635 7.135

Zweckverbände 1.190.400 1.155.890

darunter ZV Sächs. Industriemuseum 1.050.400 1.050.400

Regionale Vereine in Ortsteilen 66.790 39.790

Berufliche Förderung von Frauen 86.425 87.555

Kommunal-Kombi 705.227 137.276

Sanierungsmaßnahmen 3.148.000 4.378.600

Sonstiges 4.503.355 669.457

Gesamt 89.971.683 86.124.998

Die Zuschüsse an städtische Unternehmen und Beteiligungen, Eigenbetriebe sowie Zweckver-bände werden unter dem Punkt 7 erläutert.

Die Minderaufwendungen im Plan 2012 gegenüber dem Planansatz 2011 im Sozialbereich sind vor allem durch die Umsetzung der EKKo-Maßnahme 50/14 im Bereich der Förderung der Wohl-fahrtspflege entstanden. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Einrichtungen für Wohnungslose, d. h. beim Zuschuss für das Wohnprojekt eines freien Trägers. Die in der EKKo-Maßnahme 50/10 geplante Schließung der angemieteten Einrichtung konnte nicht erfolgen, da dies eine Rückzahlung von Fördermitteln an den Freistaat Sachsen zur Folge gehabt hätte. Um dennoch die Einsparung zu erzielen, erfolgte die Schließung einer Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern durch Kündigung des Betreibervertrages.

Die Zuschüsse im Jugendbereich weisen einen Rückgang von 728 T€ aus. Dies resultiert haupt-sächlich aus der Umsetzung der EKKo-Maßnahme 51/01 (Abbau kommunal betriebener Küchen in Kindertagesstätten und Wegfall der Subventionierung).

Trotz Kapazitätserweiterung und steigenden Kinderzahlen reduziert sich der Zuschuss an

Kinder-tageseinrichtungen anderer Träger um 127 T€. Durch die Umsetzung der EKKo-Maßnahme –

Wegfall der Subventionierung der Verpflegungsleistungen – und die Umsetzung der

EKKo-Maßnahme 51/03 – Minimierung der Sachkosten bei Kindertagesstätten freier Träger – sind

Min-deraufwendungen zu verzeichnen.

Im Sportbereich erhöhen sich die Zuschüsse gegenüber dem Vorjahr. Die finanziellen Mittel wer-den hauptsächlich für die Sanierung der Vereinssportanlagen entsprechend der Prioritätenliste, in Abhängigkeit möglicher Fördermittel der SAB und der Möglichkeiten der Vereine zur Weiterfüh-rung bzw. zum Abschluss begonnener Projekte, eingesetzt.

Der Aufwand für Kommunal-Kombi wird letztmalig im Jahr 2012 geplant, da das Bundesprogramm zur Förderung Langzeitarbeitsloser zum 31.12.2012 ausläuft. Im Plan 2012 sind für diese freiwilli-ge Aufgabe noch einmal 137 T€ veranschlagt.

Bei den Sanierungsmaßnahmen erhöht sich der Ansatz 2012 gegenüber dem Ansatz 2011 um 1.231 T€ bei gleichzeitiger Erhöhung des Fördermittelanteils. In den Sanierungsgebieten werden Zuschüsse für laufende Zwecke an Dritte, z. B. an private Unternehmen oder übrige Bereiche, in Höhe von 4.379 T€ für Erhaltungsmaßnahmen geplant. Wesentliche Ursachen für die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr sind z. B. der erhöhte Zuschuss im Sanierungsgebiet Sonnenberg für die Aufwertung der Wohnquartiersgestaltung südlicher Sonnenberg und im Sanierungsgebiet Brühl-Nord die Erhöhung des Zuschusses für Ordnungsmaßnahmen. Im Sanierungsgebiet Heckert Stadtumbau I SSP werden dieses Jahr 20 T€ mehr eingeplant für das Quartiersmanagement. Im Förderprogramm Stadtumbau Aufwertung ohne kommunalen Eigenanteil werden 138 T€ mehr Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen veranschlagt für Sicherungsmaßnahmen.

Im Bereich Sonstiges werden Zuschüsse an die Modellvorhaben Stadtumbau I SSP und Stadtein-gang SSP in Höhe von 131 T€ nachgewiesen. Im Jahr 2011 wurden Zuschüsse in Höhe von 123 T€ ausgereicht. Die dazugehörigen Fördermittel werden analog im Ergebnishaushalt erfasst (Er-trag ist gleich Aufwand).

Hinsichtlich der Zuschüsse im Bereich Tiefbauamt (unter Sonstiges) resultiert die Veränderung gegenüber dem Vorjahr aus der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. B-235/2010 vom 24.11.2010, wonach die Aufgabe der Weiterleitung des vom Freistaat gewährten Ausgleiches für die entstehenden Mindererträge im Rahmen der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeit-fahrausweisen des Ausbildungsverkehrs an die Verkehrsunternehmen an den ZVMS übertragen wurde. Somit ist die Stadt Chemnitz nicht mehr im Zahlungsverkehr eingebunden und es erfolgt keine Abbildung im Haushalt der Stadt Chemnitz. Demnach entfällt die Darstellung der Zuschüsse und Erträge in Höhe von 3.784 T€.

2.2.4 Sozialtransferaufwendungen, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen, Sozialumlage

Jugendhilfe

Die sozialen Leistungen umfassen Leistungen für die Jugendhilfe in Höhe von 2.466 T€ ertragssei-tig und 18.292 T€ aufwandsseiertragssei-tig (nur Konto 433). Es wird vom Amt für Jugend und Familie einge-schätzt, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder weiterhin steigt. Es zeigt sich eine zunehmen-de Komprimierung von Problemlagen. Der Hilfebedarf wird in zunehmen-den Familien umfangreicher und kann eine längere Inanspruchnahme nach sich ziehen. Generell erfolgt eine Prüfung, inwieweit die Hilfen in der Familie gewährt werden können oder komplexere Angebote genutzt werden müssen.

Sozialhilfe (SGB XII)/Hartz IV (SGB II)

Die Planung der Aufwendungen für das Budget Sozialhilfe unterliegt ab dem Jahr 2012 einigen Neuerungen.

Aufgrund der Gesetzesänderungen im SGB II und SGB XII, wie z. B. die Erhöhung des

Regelsat-zes und zusätzliche Mehrbedarfsleistungen, Einführung einer Warmwasserpauschale und die

ge-setzlichen Anpassungen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte,

die Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) sowie die Neuverhandlungen der

Kos-tensätze der Pflegekassen und der Träger der Behindertenhilfe sind Mehraufwendungen zu

ver-ab dem 2. Halbjahr in 2011 und im Jahr 2012 erschweren die Haushaltsplanung zusätzlich.

Den größten Aufwendungsanteil im Budget Sozialhilfe betreffen zum einen die Kosten der Unter-kunft (KdU) nach SGB II mit 58.181 T€. Sie wurden unter Einhaltung der EKKo-Maßnahmen 50/1 und 50/2 a eingestellt.

Zum anderen wurden umfangreiche Mittel für das BuT auf Basis aktueller Neuberechnungen auf-genommen.

Die Mehraufwendungen im Budget Sozialhilfe resultieren im Wesentlichen aus:

3.106 T€ Planung des Bildungs- und Teilhabepaketes im SGB II, SGB XII und Asylbewerber-leistungsgesetz (BuT)

2.284 T€ gestiegene Leistungen für die Hilfen zur Pflege, Eingliederungshilfen, Krankenkosten und Grundsicherung im Alter im SGB XII

754 T€ Verwaltungskosten für das Jobcenter – Erhöhung der Beteiligung der Kommune von 12,6 % auf 15,2 % - bedingt durch Übernahme der Auszahlungen der Leistungen des Bil-dungs- und Teilhabepaketes SGB II

430 T€ Mehraufwendungen für die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund stark steigender Aufnahmezahlen.

Zu den Erträgen im SGB II und XII besteht im Hinblick auf die Bundes- und Landesbeteiligung ein enger Zusammenhang zu v. g. Aufwendungen.

Auf entsprechende Risiken wurde bereits unter Pkt. 2.1.3 hingewiesen.

Sozialumlage

Die Umlagegrundlagen als Bezugsgröße zur Berechnung der Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) werden entsprechend den Regelungen des § 28 FAG in Anwen-dung eines Prozentsatzes (Umlagesatz) bestimmt und vom Staatsministerium der Finanzen be-kannt gemacht.

Die Berechnung der Aufwendungen der Sozialumlage für das Jahr 2012 in Höhe von 29.150 T€

begründet sich auf der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2012 des KSV gemäß Ver-bandsversammlung vom 05.12.2012.

Risiken bestehen dahingehend, dass die Faktoren des Fallzahlenzuwachses in der

Eingliede-rungshilfe, aber auch die Erhöhung der Durchschnittskosten pro Leistungsberechtigten bei Hilfen

zur Schulbildung und in den Werkstätten für Behinderte erheblichen Einfluss auf die Höhe der

So-zialumlage haben können. Darüber hinaus basieren die Berechnungen auf vorläufigen

Umlageda-ten.

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