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Ausgewählte Baumaßnahmen nach Bereichen

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 88-94)

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Plan 2012 Fi-Plan 2013 Fi-Plan 2014 Fi-Plan 2015 Zeitraum

in T€

Schulen

Soziales und Jugend Sport

Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen Gewerbegebiete

4.2.2 Investitionsförderungsmaßnahmen

Schwerpunktmäßig lässt sich bei den Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte auch im Jahr 2012 ff. der Umbau des Kaufhauses Schocken zum Landesarchäologiemuseum benen-nen. Im Haushaltsjahr 2012 sind Auszahlungen in Höhe von 5.327 T€ veranschlagt. Als Gesamt-kostenzuschuss wird mit 27.805 T€ gerechnet, welcher die Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen Sanie-rungsgebiet Innenstadt“ umschließt.

Für das Sanierungsgebiet Sonnenberg SEP sind Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen in Höhe von 487 T€ für verschiedene Maßnahmen, wie z. B. den Grünbe-reich Bunte Gärten, Modernisierungsvereinbarungen und Honorar Sanierungsträger geplant. Für das neue Förderprogramm Fördergebiet SOP Brühl/Innenstadt wurden für Modernisierungsver-einbarungen Auszahlungen in Höhe von 245 T€ veranschlagt. Für das „Soziale Haus“ im Gebiet EFRE Reitbahnviertel wird ein investiver Zuschuss in Höhe von 416 T€ vorgesehen. Auf der Flä-che Annaberger Straße 15/Fritz-Reuter-Straße ist geplant, ein "Soziales Haus" in mehreren Stufen zu errichten. Es sollen Möglichkeiten zum Wohnen, Arbeiten und Leben für verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen mit individuellen, an die Bedürfnisse der Nutzer orientierten Raumlö-sungen geschaffen werden.

4.3 Verpflichtungsermächtigungen

Die neuen Verpflichtungsermächtigungen haben eine Gesamthöhe von 27.778 T€, wobei im Jahr 2013 18.249 T€, im Jahr 2014 7.007 T€ und im Jahr 2015 2.523 T€ fällig werden.

Die im Verhältnis zum Jahr 2011 höheren Verpflichtungsermächtigungen ergeben sich vor allem

im Bereich der Schulen für die Förderschule für Körperbehinderte (8.000 T€) sowie für das Heim

Neubaumaßnahmen an der Heinrich-Schütz-Straße. Im Bereich der Bundesstraßen wird eine Ver-pflichtungsermächtigung von 14.034 T€ für den Ausbau der Zschopauer Straße B 174 veran-schlagt.

Nachfolgend die Gliederung nach Bereichen:

Bereich Betrag in T€

Schulen 8.000

Heim für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche 1.300 Kindertagesstätten 1.525

Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen 14.890

Öffentliches Grün/Landschaftsbau 322

Zentrale Gebäudebewirtschaftung 900

Musikschule 462

Sport 320

Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 50

Sanierungsmaßnahmen 10

Gesamt 27.778

4.4 Folgekosten

Eine wesentliche Änderung im Zusammenhang mit der Einführung des NKR ist die Aufnahme der Auflösung von Sonderposten und der Abschreibungen in den Haushalt. Die Auflösung der Son-derposten ist ein nicht zahlungswirksamer Ertrag, der die Aufteilung der Fördermittel auf den Nut-zungszeitraum des geförderten Vermögens widerspiegelt. Die Abschreibungen stellen einen nicht zahlungswirksamen Aufwand dar, der den Werteverzehr bei Vermögensgegenständen ausweist.

Die Aufnahme dieser beiden Planungsgrößen in den Ergebnishaushalt trägt dem Prinzip der Ge-nerationengerechtigkeit Rechnung.

Aufgrund des unausgeglichenen Ergebnishaushaltes gelingt es der Stadt Chemnitz derzeit noch nicht, diese entstehenden Folgekosten durch laufende Erträge abzudecken. Dadurch sind die Ab-schreibungen gegenwärtig nicht finanziert.

5. Entwicklung der Finanzwirtschaft

5.1 Entwicklung des Zahlungsmittel-/Finanzierungsmittelbedarfs

Der Zahlungsmittelbedarf lässt sich für die jeweiligen Haushaltsjahre aus dem Gesamtfinanzhaus-halt erkennen. Seitens des Gesetzgebers ist vorgesehen, dass der Zahlungsmittelsaldo aus lau-fender Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der Kredittilgung zu erwirtschaften ist. Soweit der Zahlungsmittelsaldo noch über der Tilgungshöhe liegt, können mit diesen Mitteln Investitionen fi-nanziert werden (dies entspräche der kameralen Nettoinvestitionsrate). Ansonsten verbleibt für die Investitionen nur die Möglichkeit einer Deckung über Kredite.

Ausgehend von der Haushaltsplanung für die Jahre 2012 ff. besteht in allen Jahren in der Stadt Chemnitz ein Finanzierungsmittelbedarf. Für die Investitionen wird eine Kreditaufnahme vorgese-hen, soweit nicht auf die investive Rücklage für Schulbaumaßnahmen zurückgegriffen werden kann.

Im Jahr 2012 besteht außerdem ein Zahlungsmittelbedarf für die laufende Verwaltungstätigkeit. Ab dem Jahr 2013 wird in diesem Bereich zwar ein steigender positiver Finanzierungssaldo erwartet.

Dieser reicht jedoch nicht aus, um den Zahlungsbedarf für die Kredittilgung zu decken.

nur noch in den Jahren 2012 – 2013 vollständig und im Jahr 2014 teilweise durch den vorhande-nen Kassenbestand ausgeglichen werden kann.

5.2 Inanspruchnahme Kassenkredite

Gemäß § 84 SächsGemO hat die Gemeinde die rechtzeitige Leistung der Auszahlungen zu si-chern. Zur Sicherung kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung fest-gelegten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung ste-hen. Die Ermächtigung gilt weiter bis die Haushaltssatzung für das folgende Jahr erlassen ist.

In den vergangenen Jahren wurde ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 75 Mio. € festgesetzt.

Eine Inanspruchnahme war bisher nicht erforderlich. Demzufolge wurden keine Zinsaufwendungen für Kassenkredite gezahlt. Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wird wiederum ein Kassen-kreditvolumen in Höhe von 75 Mio. € vorgesehen. Dafür wurden für das Haushaltsjahr 2012 Zins-aufwendungen an Kreditinstitute für Kassenkredite in Höhe von 200 T€ mit einer jährlichen Steige-rung in den Finanzplanjahren bis 350 T€ eingestellt. Damit wurde auf den durch die planmäßigen Fehlbeträge abnehmenden Liquiditätsbestand reagiert.

Der Kassenkreditrahmen im Jahr 2012 dient dazu, bei Auseinanderfallen der Zeitpunkte von Ein-zahlungen und AusEin-zahlungen die Liquidität abzusichern. Die Höhe des Kassenkreditrahmens be-wegt sich unterhalb der Grenze von 20 % der ordentlichen Aufwendungen, so dass keine Geneh-migungspflicht besteht.

Ab dem Jahr 2014 wird nach den derzeitigen Prognosen - ohne Gegensteuerung - länger anhal-tender Kassenkreditbedarf bestehen.

5.3 Entwicklung der Verbindlichkeiten

Im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind die Verbindlichkeiten der Stadt Chemnitz in der Vermögensrechnung abzubilden. Sie stellen Verpflichtungen der Stadt gegenüber Dritten dar, die bis zum Stichtag des Jahresabschlusses (31.12.) wirtschaftlich verursacht sind und deren Höhe und Fälligkeit bekannt sind. Verbindlichkeiten sind auch dann schon zu erfassen, wenn ihre Fälligkeit erst für spätere Jahre oder abhängig von einer Bedingung vereinbart wurde.

Im Jahresabschluss erfolgt eine entsprechende Auflistung nach der Laufzeit. Grundsätzlich erfolgt der Ansatz in der Vermögensrechnung mit dem vereinbarten Rückzahlungsbetrag.

Zu den Verbindlichkeiten gehören auch bewilligte Fördermittel für Investitionen, die noch nicht zweckgerecht verwendet wurden.

Die Beträge in der Verbindlichkeitenübersicht greifen auf den derzeitigen Arbeitsstand zur Aufstel-lung der Eröffnungsbilanz zurück.

Kreditaufnahmen und Schulden

Bisher wurde in der Kameralistik die Aufnahme von Schulden als Einnahme im Vermögenshaus-halt berücksichtigt. Mit Umstellung des Rechnungslegungssystems auf Doppik wird nur noch die Einzahlung im Finanzhaushalt geplant und die Verpflichtung zur Rückzahlung als Verbindlichkeit in der Vermögensrechnung abgebildet. Es entsteht kein Ertrag.

Analog dazu ist für die Tilgung von Schulden eine Auszahlung im Finanzhaushalt zu planen. In der Vermögensrechnung vermindert sich der Bestand an Verbindlichkeiten. Es entsteht kein Aufwand aus der Tilgung.

Der Abbau der Verschuldung seit dem Jahr 2005 bis zum Jahresende 2010 konnte tatsächlich in

Höhe von 68,5 Mio. € realisiert werden. Im Haushaltsjahr 2011 wurde aus der Kreditermächtigung

des Jahres 2010 ein Kredit (Haushaltseinnahmerest) in Höhe von 6,3 Mio. € aufgenommen. Die

Inanspruchnahme der Kreditermächtigung des Jahres 2011 von 28,4 Mio. € steht im

Zusammen-wurde am 29.09.2011 der Verwaltung eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme von 10 Mio. € erteilt, die Inanspruchnahme erfolgte im Dezember 2011. Somit steht am 31.12.2011 eine Verbindlichkeit aus Kreditschulden in Höhe von 268,9 Mio. € im Buchwerk. Die tatsächliche Entschuldung auf der Basis der Ist-Verschuldung unter Beachtung des Haushaltseinnahmerestes 2010 stellt sich fol-gendermaßen dar:

339.995 332.385

7.610

314.920

17.465

308.589

6.331

298.578

10.011 285.610

12.968

271.526

14.084

268.886

2.640

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000

T€

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Zeitraum

Bisheriger Abbau der Verschuldung

Schuldenstand Abbau Verschuldung

Im Haushaltsjahr 2011 wurde der Kreditrahmen aufgrund fehlender investiver Deckungsmittel er-höht, so dass erstmals seit Jahren planseitig eine Neuverschuldung von 8.492 T€ dargestellt war.

Die Inanspruchnahme im Jahr 2011 ist in Höhe von 10 Mio. € realisiert und spiegelt sich bei Ein-beziehung der Tilgungsleistungen in der Entschuldung von 2,6 Mio. € wider. Über die restliche Kreditermächtigung in Höhe von 18,4 Mio. € wird im Rahmen des Jahresabschlusses entschieden.

Besteht das Erfordernis einen Haushaltsrest zu bilden, wird dies nur in der unbedingt erforderli-chen Höhe erfolgen.

Für das Jahr 2012 und die Folgejahre ist eine Neuverschuldung nicht vorgesehen.

Beginnend für die Kreditaufnahme des Jahres 2012 wurde die planmäßige Tilgung auf anfänglich 2 % reduziert. Neben dem geringeren Zahlungsmittelbedarf soll damit eine Annäherung von Til-gungsdauer und durchschnittlicher Abschreibungsdauer erreicht werden.

Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer liegt aktuell bei 13,28 Jahren, während die vor-aussichtliche durchschnittliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens, ermittelt aus den derzeit erfassten Anschaffungs- und Herstellungskosten und den darauf jährlich anfallenden Abschreibungen, 42,94 Jahre beträgt.

Das nachfolgende Diagramm zeigt die planmäßige Entwicklung der Verschuldung der Stadt

Chemnitz je Einwohner.

1.333 1.272 1.254 1.217 1.169 1.117 1.108 1.148 1.121 1.099 1.058

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400

€/EW

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Zeitraum

Verschuldung der Stadt Chemnitz je Einwohner

5.4 Liquiditätsreserve

Die Liquiditätsreserve ist der im Haushaltsjahr verfügbare Betrag an Zahlungsmitteln aus liquiden Mitteln, der nicht für Auszahlungen der laufenden Verwaltung sowie Investitions- und Finanzie-rungstätigkeit benötigt wird. Es handelt sich um eine reine Rechengröße, die als einzelnes Konto nicht darstellbar ist.

Die Berechnungen gehen von folgenden Werten aus:

Liquiditätsreserve (in T€)

Bestand gesamt

Kassenmittel- bedarf

davon

RL Schulen Rest

Stand per 31.12.2011 104.516 18.588 85.929

abzüglich Mittelbedarf Planung 2012 -35.676 -6.379* -29.297 abzüglich Mittelbedarf Haushaltsreste

2011 (Annahme) -25.000 -25.000

V-Ist 31.12.2012 31.632

abzüglich Mittelbedarf Planung 2013 -29.164 -8.144* -21.020

V-Ist 31.12.2013 10.612

abzüglich Mittelbedarf Planung 2014 -16.172 -2.498* -13.674

V-Ist 31.12.2014 -3.061

abzüglich Mittelbedarf Planung 2015 -10.734 0 -10.734

V-Ist 31.12.2015 -13.796

* Rücklagenentnahme 2011 nur i. H. v. 912 T€ realisiert, Änderung der Entnahmen 2012 ff. nur für Maßnahme Chemnitzer Schulmodell in Planung 2012 ff. eingearbeitet

Im Rahmen der weiteren Maßnahmenplanung werden die beabsichtigten Entnahmen aus der

in-vestiven Rücklage für Schulbaumaßnahmen für die Vorhaben Förderschule für Körperbehinderte,

Heim für körperbehinderte Kinder und Jugendliche sowie Zweifeld-Sporthalle Kepler-Gymnasium

noch aktualisiert. In die Neuberechnung des Rücklagenbedarfs fließen auch die zwischenzeitlich

bewilligten Fördermittel mit ein.

noch 104.516 T€, wovon unter Beachtung der tatsächlich realisierten Rücklagenentnahme 2011 der investiven Rücklage 18,6 Mio. € und dem sonstigen Bereich 85,9 Mio. € zuzurechnen sind. Zur Höhe des Kassenmittelbedarfs aus übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2011 in das Jahr 2012 kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Hier wird mo-mentan eine Annahme auf Basis der Erfahrungen aus Vorjahren (ohne K II) unterstellt.

6. Rücklagen/Rückstellungen

6.1 Rücklagen

In der Doppik darf die bilanzielle Rücklage nicht mit der kameralen Rücklage gleichgesetzt wer-den. In der Kameralistik resultiert die Rücklage aus einem Soll-Abschluss und sicherte im Wesent-lichen die Handlungsfähigkeit bei unvorhersehbarem Finanzbedarf. Diese Interpretation darf nicht auf die bilanzielle Rücklage angewandt werden, die zum Basiskapital gehört. Die doppischen Rücklagen begründen sich entweder aus von der Kameralistik übergeleiteten zweckgebundenen Rücklagen oder aus positiven doppischen Jahresergebnissen. Letzteres ist für die Stadt Chemnitz bisher und in absehbarer Zeit nicht gegeben.

Im Haushaltsjahr 2010 wurde eine zweckgebundene investive Rücklage für Schulbaumaßnahmen gebildet. Am 01.01.2011 wurde ein Bestand von 19.500.000 € in das Buchwerk aufgenommen.

Die Verwendung der Mittel ist für die Körperbehindertenschule sowie für das Chemnitzer Schul-modell, das Heim für körperbehinderte Kinder und Jugendliche und die Zweifeldsporthalle des Jo-hannes-Kepler-Gymnasiums vorgesehen. Die Entnahme im Jahr 2011 betrug 912 T€, so dass für die Jahre 2012 ff. noch ein Bestand von 18.588 T€ für die genannten Maßnahmen zur Verfügung steht.

Die bisher als Rücklage ausgewiesenen Versicherungsmittel der Schulen sind nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt in der Bilanz nicht mehr enthalten. Die Mittel aus noch nicht zweckentsprechend verbrauchten Spenden werden zukünftig als sonstige Verbindlichkeiten dar-gestellt.

6.2 Übersicht über gebildete Rückstellungen

Rückstellungen sind ein Teil der städtischen Schulden und als solche in der Vermögensrechnung auszuweisen. Der Unterschied zu den Verbindlichkeiten besteht lediglich darin, dass ihre genaue Höhe und/oder die endgültige Entstehung sowie die konkrete Fälligkeit noch ungewiss sind. Der ausgewiesene Rückstellungsbetrag beruht demzufolge stets auf Schätzungen, die ihrerseits objek-tiv nachvollziehbar sein müssen. Mit den Rückstellungen ist in späteren Jahren eine Auszahlungs-verpflichtung der Stadt verbunden.

Durch die Bildung von Rückstellungen wird der Aufwand (Ergebnisrechnung) dem Jahr seiner Ent-stehung zugeordnet. Die Höhe der Rückstellung in der Vermögensrechnung gibt Aufschluss über die künftig voraussichtlich zu leistenden Auszahlungen. Die entsprechenden liquiden Mittel hierfür sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen; diese Planung erfolgt im Finanzhaushalt.

Sofern möglich, erfolgt eine Planung der Rückstellungsbildung und -zuführung im

Ergebnishaus-halt als Aufwand. Dies betrifft z. B. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie

Rückstellun-gen für Altersteilzeit. Nur bedingt oder überhaupt nicht planbarer Aufwand für

Rückstellungsbil-dung (z. B. Ertragsteuern bei Betrieben gewerblicher Art, drohende Inanspruchnahme aus

Bürg-schaften, Nachsorge von Deponien) muss unterjährig unter Beachtung der

Budgetierungsvorga-ben außer- oder überplanmäßig gedeckt werden und erweist sich insofern für den

Verwaltungsab-lauf als anspruchsvoll.

und durch Auflösung. Inanspruchnahme bedeutet, dass die Rückstellung in ihrer gesamten Höhe verwendet wird. Es erfolgt dann eine ergebnisneutrale Auszahlung des Rückstellungsbetrages (Idealfall). Eine Auflösung ist erforderlich, falls die Rückstellung zu hoch gebildet wurde oder der Rückstellungsgrund ganz entfällt. Es wird ein Ertrag (Ergebnisrechnung) erfasst. Dieser Ertrag ist jedoch meist nicht planbar und wird deshalb grundsätzlich auch nicht im Ergebnishaushalt (Pla-nung) berücksichtigt.

Die Höhe der Rückstellungen gibt somit Aufschluss über künftige (sehr wahrscheinliche) Verpflich-tungen der Stadt Chemnitz gegenüber Dritten. In der Kameralistik erfolgte keine Erfassung von Rückstellungen oder ähnlichen Verpflichtungen. Diese Werte werden erstmals mit der Eröffnungs-bilanz der Stadt Chemnitz zum 01.01.2011 vorliegen. Die künftige Gesamtentwicklung der Rück-stellungen hängt von mehreren Faktoren ab und ist deshalb schwer vorhersehbar und nur teilwei-se beeinflussbar. Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Rück-stellungen werden erst im Laufe der nächsten Jahre vorliegen.

Die Beträge in der Rückstellungsübersicht greifen auf den derzeitigen Arbeitsstand zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz zurück. Die Änderungen der SächsKomHVO-Doppik zum 31.12.2011 konn-ten noch nicht eingearbeitet werden, da die verbindlichen Muster vom Freistaat Sachsen noch nicht aktualisiert wurden.

6.3 Bürgschaften

Gemäß § 83 Abs. 2 SächsGemO darf die Kommune Bürgschaften und Verpflichtungen aus Ge-währverträgen nur in Ausnahmefällen und zur Erfüllung ihrer Aufgaben wahrnehmen. Dies bedarf der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Stadt Chemnitz erhebt Bürgschaftsprovision, wenn zur Sicherung aller Ansprüche der jeweiligen Darlehensgeber zur Aufnahme von Darlehen für Dritte Bürgschaften beantragt werden.

Derzeit liegen keine Anhaltspunkte für eine Inanspruchnahme der Stadt Chemnitz zu den beste-henden Bürgschaften vor.

Bürgschaftsnehmer Inhalt der

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