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Allgemeine Schlüsselzuweisungen und sonstige allgemeine Zuweisungen

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 68-71)

Dem Finanzausgleich im Freistaat Sachsen kommt eine besondere Bedeutung zu. Um die vielfäl-tigen Aufgaben im kommunalen Bereich bewälvielfäl-tigen zu können, benövielfäl-tigen die Kommunen die Zu-weisungen des Landes, da die Fülle von Aufgaben mit eigenen Steuererträgen nicht vollständig finanziert werden kann. Die Finanzzuweisungen des Freistaates sind für die Kommune eine wich-tige Ertragsquelle. Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) beinhaltet seit dem Jahr 1996 den Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG I). Danach sollen sich die Gesamteinnahmen der Kommunen gleichmäßig zu denen des Freistaates entwickeln. Im Jahr 1998 wurde ein weiterer Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG II) eingeführt, der die gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraft der drei Säulen (Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte) gewährleisten soll.

Die Verhandlungen der entsprechenden Gremien zum Finanzausgleich in den Jahren 2011/2012

standen insbesondere im Zeichen der Bewältigung der Ertragsausfälle durch die Wirtschafts- und

Finanzkrise sowie der Sicherung der Finanzierungsfähigkeit der kommunalen Haushalte. Die

Sta-bilisierung der allgemeinen Deckungsmittel konnte nur durch die vollständige Auflösung der

zent-ralen und dezentzent-ralen Vorsorgemittel in den Jahren 2011 und 2012 sowie durch einen massiven

Rückgang der investiven Bindung innerhalb des FAG (investive Zweckzuweisung und investive

Schlüsselzuweisungen) erreicht werden. So wurden ursprünglich die investiven

Schlüsselzuwei-sungen (gesamt im Freistaat Sachsen) im Jahr 2011 von 192 Mio. € auf 55 Mio. € und im Jahr

2012 von 180 Mio. € auf nur noch 32,5 Mio. € reduziert. Dies führte in der Stadt Chemnitz dazu,

dass enorme Ausfälle bei den investiven Schlüsselzuweisungen gegenüber der Finanzplanung zu

verkraften waren. Die kommunalen Spitzenverbände haben als Ausgleich für den Rückgang der

investiven Zuweisungen eine Infrastrukturpauschale gefordert. Dieser Forderung wurde seitens

des Landes teilweise nachgekommen und per Gesetz die Gewährung einer Investitionspauschale

in den Jahren 2011 und 2012 in Höhe von 51 Mio. € festgeschrieben. Die Höhe dieser Zuweisung

bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner der jeweiligen Kommune an der

Gesamteinwohner-den Bau, die Sanierung und Ausstattung von Krankenhäusern zu verwenGesamteinwohner-den.

Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufteilung der Schlüsselmassen nach § 4 des FAG erhalten nunmehr die kreisfreien Städte allgemeine Schlüs-selzuweisungen in Höhe von 815,7 Mio. € und investive SchlüsSchlüs-selzuweisungen von 29,4 Mio. €.

Infolge der Novembersteuerschätzung 2011 und deren Auswirkung auf den Finanzausgleich ist durch die positive Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes ein sächsisches kommunales Investitionsprogramm in Höhe von 21 Mio. € aufgelegt worden, welches die Kofinanzierungsfähig-keit der Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2012 stärken soll. Für die Stadt Chemnitz er-rechnet sich eine investive Zweckzuweisung in Höhe von 1,2 Mio. €. Diese Mittel können analog der investiven Schlüsselzuweisungen für Einrichtungen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt werden.

Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass Bestrebungen vorhanden sind, die Zuweisungen für die kreisfreien Städte im Verhältnis zu den Landkreisen zu reduzieren. Es werden mehrere Modelle zur Veränderung des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs diskutiert. Seitens der Stadt Chemnitz werden diese Diskussionen sehr kritisch gesehen, da sich der Finanzausgleichsmecha-nismus über viele Jahre bewährt und sich auch im bundesweiten Vergleich als verlässliches Sys-tem bewiesen hat. Die angedachten Änderungen werden bisher weder den tatsächlichen Gege-benheiten gerecht noch sind deren Auswirkungen abschließend berechenbar, so dass erhebliche Verwerfungen bei der Finanzlage der kreisfreien Städte im Verhältnis zu den Landkreisen befürch-tet werden.

Die Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel aus Steuererträgen, Mehrbelastungsausgleich (MBA) nach § 16 FAG sowie den allgemeinen Schlüsselzuweisungen stellt sich derzeit wie folgt dar.

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000

T€

RE 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 FiPlan 2013 FiPlan 2014 FiPlan 2015 Zeitraum

Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel

Steuern allg. Schlüsselzuweisung MBA /FAG MBA/Verwaltungsreform

schaften Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden. Die Kommunen nehmen diese Aufgabe als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Beispiele für wichtige Weisungs-aufgaben befinden sich auf den Gebieten der Bauaufsicht, der Wasserwirtschaft, des Melde- und Personenstandswesens, des Naturschutzes und des Katastrophenschutzes. Als Ausgleich erhal-ten die Kommunen nach § 16 Abs. 1 FAG einen Zuweisungsbetrag je Einwohner. Für die kreis-freien Städte beträgt dieser ab dem Jahr 2011 je Einwohner 34,96 €.

Gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 FAG wird im Abstand von zwei Jahren überprüft, ob aufgrund von Verän-derungen im Bestand übertragener Aufgaben die Ausgleichsbeträge anzupassen sind.

Nach dem Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleiches für die Verwaltungs- und Funkti-onalreform 2008 (Sächsisches Mehrbelastungsausgleichsgesetz 2008 – SächsMBAG 2008) erhal-ten die Landkreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich der durch das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) über-tragenen Aufgaben pauschale steuerkraftunabhängige allgemeine Zuweisungen.

Der Zuweisungsbetrag im Jahr 2012 beträgt insgesamt 174,6 Mio. €. Dieser wird gemäß

SächsMBAG mit 2,95 % auf die Stadt Chemnitz verteilt, was für das Planjahr eine Zuweisung in Höhe von 5,2 Mio. € bedeutet.

Seit dem Jahr 2011 werden die Zuweisungsbeträge abgeschmolzen. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Zuweisungen bis zum Jahr 2018. Der prozentuale Anteil der Stadt

Chemnitz bleibt dabei unverändert.

2.346 5.632 5.632 5.393 5.151 4.947 4.720 4.493 4.266 4.039 3.977

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000

T€

2.Hj.

2008

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Pauschale Zuweisungen zum Ausgleich für übertragene Aufgaben

pauschale Zuweisung MBA Chemnitz

Kommunales Vorsorgevermögen

Die Stadt Chemnitz hat in den Jahren 2009 und 2010 Mittel zur Bildung eines kommunalen

Vor-sorgevermögens in Höhe von insgesamt 13,7 Mio. € erhalten. Es war ursprünglich vorgesehen,

diese Mittel zur Vorsorge für unvorhersehbare Steuereinbrüche, rückläufige Solidarpaktmittel und

rücklage ist zu marktüblichen Konditionen verzinslich anzulegen.

Gemäß § 23 Abs. 3 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes wird die Vorsorgerücklage im Jahr 2011 zu 40 v. H. und im Jahr 2012 zu 60 v. H. des Gesamtbetrages zuzüglich der sich erge-benden Zinsen und unter Aufhebung der investiven Bindung aufgelöst.

Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und die dadurch bedingten Steuerausfälle gehen die über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz berechneten FAG-Zuweisungen dramatisch zurück. Die Finanz-ausgleichsmasse konnte durch die Auflösung des Vorsorgefonds (zentral beim Land) und der sorgerücklage in den Jahren 2011 und 2012 stabilisiert werden, wobei jedoch das Niveau des Vor-jahres nicht erreicht wird.

Das Vorsorgevermögen ist als Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen zu bilanzieren und dort bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Auflösung auszuweisen.

Auch für die Folgejahre werden seitens des Freistaates Sachsen noch Vorsorgemodelle diskutiert.

Insbesondere im Zusammenhang mit den zugunsten der Kommunen aufgelaufenen Abrech-nungsbeträgen, die in den Jahren 2013 und 2014 ausgezahlt werden müssten, kann dieses The-ma erneut auf die Stadt Chemnitz zukommen.

2.1.3 Leistungsbeteiligung Bund/Land Hartz IV sowie Bildungs- und Teilhabepaket

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 68-71)