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Flächen für den Gemeinbedarf

7. Erläuterungen zu den Plandarstellungen

7.5 Flächen für den Gemeinbedarf

Gemeinbedarfseinrichtungen sind Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.

Entscheidend ist, dass die Nutzung für öffentliche Zwecke überwiegt. Man unterscheidet zwischen übergeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Hochschulen, Forschungsein-richtungen, Krankenhäuser, Verwaltungen) und Einrichtungen des wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs (z.B. Kirchen, Kindertagesstätten, Grundschulen, Jugendfreizeiteinrichtun-gen). Gesamtstädtisch sind ca. 133 ha entsprechend dargestellt.

Die in der Stadt Bremerhaven vorhandenen Einrichtungen für Bildung, Kultur und Soziales sind als wesentliches Element einer leistungsfähigen Struktur zu sichern und zu stärken.

Dabei sind günstige Erreichbarkeitsbedingungen für die Bevölkerung und tragfähige Leis-tungsstrukturen zu berücksichtigen.

Dargestellt sind im Flächennutzungsplan alle vorhandenen Einrichtungen nach ihrer abseh-baren Nutzung sowie alle Planungsabsichten der Stadt sowie anderer Träger von Gemein-bedarfseinrichtungen.

7.5.1 Die räumlichen Reserven

Eine wesentliche Voraussetzung für die übergreifende Infrastrukturplanung ist eine mög-lichst treffsichere Vorausschau der Bevölkerungsentwicklung (siehe Kap. 4.1). Danach ist damit zu rechnen, dass sich auch zukünftig - wie in den vergangenen Jahren bereits abseh-bar - der Wandlungsprozess der demographischen und sozialen Bedingungen fortsetzen wird. Dies wird in Zukunft einen verstärkten Anpassungsprozeß in allen Bereichen der Da-seinsvorsorge notwendig machen. Die Infrastrukturausstattung wird dabei von folgenden Faktoren beeinflusst werden:

• Die Zahl der zu versorgenden Einwohner im Bestandsgebiet nimmt weiterhin ab.

Damit sinkt langfristig nicht nur die Zahl der Nutzer, sondern auch die Zahl derer, die über Steuern, Beiträge u. a. den Betrieb der Infrastruktur finanzieren.

• Der Wohnungsbau der nächsten Jahre erfordert allerdings neue Infrastrukturein-richtungen in Neubaugebieten.

• Der Altersaufbau der Bevölkerung verändert sich in Teilbereichen drastisch, so dass insbesondere altersabhängige Infrastruktureinrichtungen einem starken Wechsel der Beanspruchung ausgesetzt sein werden.

• Gleichzeitig verändern sich Familienstrukturen und familiäre Bindungen; damit ent-stehen neue Anforderungen und Bedürfnisse. Schon bei der Volkszählung 1987 konnten ca. 41 % Ein-Personen-Haushalte in Bremerhaven festgestellt werden.

• Durch den verstärkten Einsatz neuer Technologien verändert sich das Zeitbudget des einzelnen, aber auch der Gesellschaft insgesamt. Veränderte Werthaltungen führen zu neuen Anforderungen an Art und Umfang der Infrastrukturversorgung.

Die Versorgung mit wohngebietsbezogenen Infrastruktureinrichtungen hängt insbesondere von den Wanderungsentscheidungen der Bevölkerung ab. Allerdings ist auch die besondere Dynamik dieses Bereiches zu berücksichtigen, so dass die Ausführungen zur sozialen Infra-struktur fortlaufend fortgeschrieben, präzisiert und ergänzt werden müssen.

Zur "sozialen Infrastruktur" gehören neben den Einrichtungen und Diensten der Jugend, Familien-, Sozial- und Altenhilfe auch die Schulen und Sportstätten sowie die Kulturangebo-te in den Stadtbezirken.

Für die Versorgungssituation und den zukünftigen Bedarf der altersspezifischen Versor-gungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten, Jugendfreizeitstätten sowie Alten- und Pflege-heime sollten gesonderte Fachpläne ausgearbeitet werden.

Für die "soziale Infrastruktur" gilt aus dem oben Gesagten allerdings auch, alle vorhandenen Kapazitäten noch besser zu nutzen, damit auf sich ändernde Verhältnisse und Bedingungen besser reagiert werden kann. Hierzu sind Fachpläne zu entwickeln, die aufzeigen, wo be-sonders nachteilige Situationen herrschen oder zu erwarten sind, wie man ihnen begegnen kann und welche Möglichkeiten der Mehrfachnutzung oder Umnutzung von Einrichtungen und Diensten denkbar sind. Für alle Bereiche der sozialen Infrastruktur werden demogra-phisch bedingte Anpassungsnotwendigkeiten von Leistungen erforderlich. Dabei sollten al-lerdings folgende Grundsätze gelten:

• Entwicklung und Gestaltung von Anpassungsstrategien für Leistungen der öffentli-chen Daseinsvorsorge;

• die Effektivität ihrer Instrumente erhöhen und notwendigen Kosteneinsparungen verstärkt Rechnung tragen;

• die erreichbarkeitsbasierte Analyse des Versorgungsgrades mit Leistungen öffent-licher Daseinsvorsorge;

• Mindeststandards der Versorgung im Zusammenhang mit veränderten Einzugsbe-reichen überprüfen und ggfs. neu festlegen;

• die Erreichbarkeit von Infrastrukturangeboten – insbesondere für wenig mobile, äl-tere Bevölkerungsgruppen – sichern;

• die Abschätzung von Wirkungen der Anpassungsstrategien, insbesondere von Inf-rastrukturfolgekosten;

• die Moderation des Anpassungsprozesses von Leistungen der öffentlichen Da-seinsvorsorge;

• bei der infrastrukturellen Leistungserstellung verstärkt neue Finanzierungs- und organisatorische Modelle berücksichtigen.

7.5.2 Die räumlichen Ziele

Die Versorgung der Bevölkerung mit Gemeinbedarfseinrichtungen gehört zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben; denn die soziale und kulturelle Infrastruktur bildet ein wesentliches Element der städtischen Lebensqualität. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden erhebliche kommunale und staatliche Investitionen und Personalausgaben eingesetzt, ebenso die Bei-träge kirchlicher und freier WohlfahrtsBei-träger. Deshalb müssen alle Entwicklungen, die zu veränderten Anforderungen an die Quantität und vor allen auch Qualität von Einrichtungen und Angeboten führen, mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden.

Da der Flächennutzungsplan für die nächsten 15 Jahre Gültigkeit besitzen soll, gibt es für diesen Zeitraum gewisse Unsicherheiten, den Bedarf genau abzuschätzen. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung, des sozialen Wandels infolge eines struk-turellen wirtschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Lebenseinstellungen. Alle diese Faktoren haben direkte Auswirkungen auf das erforderliche Infrastrukturangebot einer Stadt. Räumlich lässt sich folgender Zielkatalog verorten:

Bündelung von sozialen Einrichtungen an zentralen Orten

Das Netz der sozialen Einrichtungen ist möglichst im zentrumsnahen Bereich der Stadtteile oder mit zentrumsnaher Orientierung zu bündeln, so dass sich hieraus für die Bevölkerung günstige Erreichbarkeitsbedingungen und tragfähige Leistungsstruk-turen ergeben. Dies betrifft vor allem Einrichtungen der Familien-, Alten-, und Behin-dertenpflege sowie die ärztliche Grundversorgung.

Dezentrale Versorgungsstrukturen für wohnortbezogene oder wohnungsnahe Strukturen

Dezentrale Versorgungsstrukturen sind ggf. durch mobile Einrichtungen und Dienste in den Bereichen zu schaffen, in denen die soziale Versorgung möglichst wohnortbe-zogen oder Wohnungsnah erfolgen soll. Dies betrifft vor allem Einrichtungen von Schulen und Kindergärten.

Verbesserung der Auslastungsgrade von Gemeinbedarfseinrichtungen

Wegen des fortschreitenden Wandlungsprozesses der demographischen und sozia-len Bedingungen wird ein verstärkter Anpassungsprozeß in alsozia-len Bereichen der Da-seinsvorsorge erforderlich. Dabei sind alle vorhandenen Kapazitäten noch besser zu nutzen und die Angebotsqualität zu verbessern.

Erforderlichkeit von Fachplänen für besonders nachteilige Situationen

Da die Bedingungen zur sozialen Infrastruktur fortlaufend fortgeschrieben, präzisiert und ergänzt werden müssen, ist aufzuzeigen, wo besonders nachteilige Situationen herrschen oder zu erwarten sind, wie man ihnen begegnen kann und welche Mög-lichkeiten der Mehrfachnutzung oder Umnutzung von Einrichtungen und Diensten denkbar sind.

Schaffung von Ersatzangeboten in begründeten Einzelfällen

Sollten sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten –einschließlich Eigeninitiative und Selbstbeteiligung- Missstände nicht beheben lassen, ist die Schaffung von Ersatzan-geboten vertretbar. Dabei sollten neue Einrichtungen in das Siedlungsgefüge einge-bunden werden und vorrangig auf Stadtteile mit Versorgungsengpässen beschränkt werden. Innerhalb der Stadtteile sollten neue Vorhaben in räumlicher Nähe zu beste-henden oder neu zu entwickelnden grundzentralen Versorgungsbereichen angesie-delt werden. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sollte sichergestellt sein.

Rückbauerfordernis von bestehenden Anlagen

Ein Rückbauerfordernis von bestehenden Anlagen ist erst dann vertretbar, wenn al-ternative Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen und die wirtschaftliche Tragfähig-keit von Anlagen nicht mehr sichergestellt werden kann.

7.5.3 Das räumliche Konzept

Im Flächennutzungsplan der Stadt Bremerhaven wird der Gemeinbedarf in wohnungsbe-zogenen und übergeordneten Gemeinbedarf unterschieden. Kriterium für die Abgrenzung ist dabei die Erfüllung der Grunddaseinsfunktion (Versorgung), die dem Wohnumfeld unmit-telbar zugeordnet ist (wohnungsbezogener Gemeinbedarf) bzw. in zumutbarer Zeitentfer-nung und einem erweiterten Einzugsbereich erfüllt werden kann (übergeordneter Gemein-bedarf). Neue Gemeinbedarfsflächen sind im Flächennutzungsplan nicht mehr vorgesehen, da sich die Voraussetzungen gegenüber dem alten Flächennutzungsplan von 1977 ent-scheidend geändert haben.

In Beiplänen zum Flächennutzungsplan ist die öffentliche Infrastruktur gesamtstädtisch und stadtteilbezogen dargestellt. Im Flächennutzungsplan werden die Grundzüge der Planung dargestellt. Aufgrund des sehr großen Maßstabes können öffentliche Einrichtungen mit zentralörtlicher Bedeutung, aber geringer Größe, nicht gesondert, sondern allenfalls als

Symbol dargestellt werden. Ob und wo insbesondere Sozialeinrichtungen geschaffen wer-den, wird in den entsprechenden Fachplänen geregelt.

Zur besseren Lesbarkeit des Flächennutzungsplanes wurden außerdem Gemeinbedarfsein-richtungen zusammengefasst. Dabei wurde nach dem Grundsatz vorgegangen, flächenmä-ßig dominierende Strukturen im Flächennutzungsplan darzustellen.

Insbesondere im Hinblick auf neue Wohnbauflächen ist im Rahmen der verbindlichen Bau-leitplanung zu prüfen, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichend sind oder gegebenen-falls weitere Einrichtungen geschaffen werden müssen.

Wohnungsbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen

Die wohnungsbezogenen Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Kirchen) verteilen sich im Stadtgebiet entsprechend der beiliegenden Kartengrundlagen. (Beiplan I)

Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen

Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen erfüllen ortsteilübergreifende, stadtteilübergrei-fende, gesamtstädtische oder gar regionale Funktionen. Sie wurden ebenfalls in ihrem Be-stand aufgenommen und entsprechend ihrer Verteilung im Stadtgebiet in den beiliegenden Kartengrundlagen dargestellt. (Beiplan II)