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Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Bremerhaven löst seinen derzeit noch gültigen Vorgänger ab. Die alte Fassung ist bereits seit 1977 wirksam, zwischenzeitlich aber haben sich mehr als 60 Änderungen ergeben.

Die Bauflächenreserven des alten Plans sind weitgehend erschöpft beziehungsweise sollen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Auch die Rah-menbedingungen, Prognosen und Zielvorstellungen, die der bisherigen Planung zugrunde lagen, haben sich mittlerweile maßgeblich geändert. Mit der Gleichzeitigkeit von Schrump-fung und Wachstum ergeben sich neue Anforderungen an die Stadtentwicklung. Der Stadt-umbau bzw. der qualifizierte Umgang mit dem Bestand und den vorhandenen Reserven wird dabei das Thema der Zukunft sein. Alles in allem macht dies die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zugleich bietet sich so die Chance, die Weichen für eine neue räumliche Stadtentwicklung im nächsten Jahrzehnt zu stellen.

1.1 Ziel und Inhalt

Der Flächennutzungsplan ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan regelt die Art der Bodennutzung nach Bauflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sportanlagen, Kultur- und Versorgungseinrichtungen, Verkehrsflächen sowie Grün- und Erholungsflächen, Landwirtschaft und Wald.

Eine neue Qualität erhält der FNP durch die Vorgaben des Bremischen Naturschutzgeset-zes mit der Berücksichtigung des Landschaftsprogrammes. Das Landschaftsprogramm stellt die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ihren Grundzügen auf dieser Ebene der räumlichen Planung dar.

Ergänzend hierzu werden Flächen zum Ausgleich bzw. Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft im FNP dargestellt.

Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften wer-den in die Darstellung des FNP nachrichtlich übernommen. Herzu zählen z.B. Wasser-schutzgebiete. In Aussicht genommene Festsetzungen dieser Art werden als Vermerk eben-falls im FNP dargestellt. Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke sind nicht Bestandteil des FNP-Verfahrens und unterliegen nicht der kommunalen Abwägung.

Mit Abschluß dieses Änderungsverfahrens für das gesamte Bremerhavener Stadtgebiet wird der bestehende Flächennutzungsplan mit seinen wirksamen Änderungen und Teiländerun-gen durch den neuen Plan aufTeiländerun-genommen, ohne jedoch die wirksamen ebenenspezifischen Detailregelungen der kleinräumigen Änderungsverfahren außer Kraft zu setzen (s. Gliede-rungspunkt 12 ).

Gleiches gilt für die Übernahme der rechtskräftigen Festsetzungen aus Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. CT IV, Regionalflugplatz Luneort, ZKA usw.).

Gleichzeitig werden die rechtskräftigen Grenzbereinigungen mit der Stadt Bremen in den Plan aufgenommen.

1.2 Formale Bestandteile und Grundlagen der Darstellung des Flächennutzungs-planes

Der Flächennutzungsplan besteht aus einer zeichnerischen Darstellung - auf einer Karten-grundlage des Vermessungs- und Katasteramtes - sowie aus textlichen Darstellungen.

Nach § 5 Abs. 5 BauGB werden diese Planungsinhalte im Erläuterungsbericht begründet.

Beipläne sind Teil des Erläuterungsberichtes. Sie haben die Aufgabe, fachliche Aussagen gesamtstädtisch räumlich zu verorten bzw. zu differenzieren sowie Planinhalte aufzuneh-men, die in der Planzeichnung zur Überfrachtung und dessen Unleserlichkeit führen wür-den.

Farbwahl

Bei der farblichen Ausgestaltung werden die Farben der Planzeichenverordnung (PlanZVO) zugrunde gelegt.

Gemäß § 1 der Baunutzungsverordnung werden Bauflächen dargestellt. Die farbliche Nut-zungsdarstellung verdeutlicht den tatsächlichen bzw. angestrebten Charakter der Nutzun-gen. Eine Standortdarstellung mittels Planzeichen wird für Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs sowie der Ver- und Entsorgung vorgenommen.

Planzeichen für bauliche Einrichtungen sind schwarz gefüllt. Zweckbestimmungen von Grünflächen werden mit Planzeichen für nichtbauliche Anlagen versehen.

Grundlagen der Darstellung

Grundlagen für die Darstellung der Bauflächen wie auch die anderen Arten der Nutzung im Flächennutzungsplan sind örtliche Bestandsaufnahmen.

Gleichzeitig wurden die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne berücksichtigt.

Im Rahmen einer Baulückenuntersuchung wurden die Baulandreserven erfasst. Unter Be-rücksichtigung aller vorliegenden Zielvorstellungen und der Bestandstandsaufnahmen wur-de die bebaute Ortslage nach wur-den Kriterien wur-der Baunutzungsverordnung in Bauflächen bzw.

Baugebieten dargestellt. Welche Überlegungen zu der örtlichen Bestimmung der Wohnbau-flächen, gemischten BauWohnbau-flächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen geführt haben, geht aus den Erläuterungen zu den einzelnen Bauflächen im nachfolgenden Text hervor.

Außer der Darstellung der Bauflächen für die bereits überwiegend bebaute Ortslage umfasst der bebaute Bereich des Flächennutzungsplanes die Neubauflächen, die bis zum Jahre

2020 zur Befriedigung des Baulandbedarfs erforderlich werden. Für alle Bauflächen gilt die angegebene Art der Nutzung als Entwicklungsabsicht, deren Konkretisierung und Realisie-rung den Bebauungsplänen vorbehalten bleibt. Dies trifft auch für bereits baulich genutzte Flächen zu; hier kann die Entwicklungsabsicht "Erhaltung" oder "Änderung" der vorhande-nen überwiegenden Nutzung heißen.

1.3 Die Abgrenzung zu Bebauungsplänen

Der Flächennutzungsplan bildet die verwaltungsinterne Grundlage für die räumliche Stadt-entwicklung. Somit ist er ein behördenbindendes Programm, während sich für den einzelnen Bürger keine einklagbaren Rechte aus dem Plan ableiten.

Der FNP beschränkt sich auf die Grundzüge der Planung und ist daher auch entsprechend seines Maßstabes (1: 10.000) nicht parzellenscharf. Dabei stellt er jedoch die Planungsvor-gabe für die Aufstellung von Bebauungsplänen dar, in denen dann für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindliche Festsetzungen getroffen werden. In diesen Bebauungsplänen ist später auch die Art und das Maß der baulichen Nutzung ablesbar.

1.4 Verhältnis zum Landschaftsprogramm

Das Bremische Naturschutzgesetz (BremNatSchG) vom 17.09.1979 ist Grundlage der Landschaftsplanung im Lande Bremen. Gemäß § 5 BremNatSchG werden die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Grundzügen im Landschaftsprogramm (LAPRO) dargestellt.

Nach der Rechtslage ist das LAPRO als einfacher Parlamentsbeschluß zu qualifizieren. Es entfaltet, abgesehen von den Vorgaben für die Landschaftspläne keine unmittelbare Rechtswirkung.

Nach Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange(§ 4 BauGB) wird in der Bauleitplanung entschieden, inwieweit die landschaftsplanerischen Erfordernisse und Maßnahmen übernommen werden können.

Im Grundsatz wurde das Landschaftsprogramm mit dem Flächennutzungsplan abgestimmt.

Bei Änderungen gegenüber diesem Abstimmungsergebnis wird nach Wirksamkeit des neu-en Flächneu-ennutzungsplanes ein Anpassungsantrag des LaPro gestellt.

1.5 Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Umfeld stadtregionaler Er-neuerungsprozesse

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bremerhaven von 1977 wurde in einer Zeit erarbeitet und beschlossen, in der Wachstum als Grundlage der Entwicklung angese-hen wurde und entsprecangese-hend ging eine solche Erwartung auch in den Fläcangese-hennutzungsplan ein.150 000 Einwohner wurden maximal bei einer positiven Wanderungsentwicklung auf-grund einer Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung erwartet. Der Umfang der Flächen-darstellungen wurde hierauf ausgerichtet.

Es ist bekannt, dass trotz aller Anstrengungen die Strukturkrisen in der Fischwirtschaft und dem Schiffbau und damit zwei der drei Standbeine der Bremerhavener Wirtschaft nicht in vollem Umfang abgefangen werden konnten, so dass alle Wirtschaftsbereiche Bremerha-vens in Mitleidenschaft gezogen wurden. Entsprechend nahm die Bevölkerung überpropor-tional ab.

Eine Stadt wie Bremerhaven mit offensichtlichen Modernisierungsdefiziten und wirtschafts-strukturellen Schwächen, ist in diesem Zusammenhang besonders herausgefordert. Hier gilt es, die vorhandenen räumlichen und funktionalen Potentiale dieser Stadt im Interesse des strukturellen Wandels zu reaktivieren und sie in nachhaltige, zukunftssichernde Entwicklun-gen zu überführen. Unterstützt werden diese Erneuerungsstrategien durch das Investiti-onssonderprogramm - ein mehrjähriges milliardenschweres Stützungsprogramm des Bundes und der Länder -, um den Anschluss des Landes Bremen an die deutsche Wirt-schaftsentwicklung zu forcieren.

Zwischen der Stadt Bremerhaven und der sie umgebenden Region bestehen enge räum-lich-funktionale Beziehungen. Eine regionale Arbeitsteilung gerät mit zunehmender Sub-urbanisierung von Wohnen, Gewerbe und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen einer-seits und der Abwälzung der ökologischen Folgen städtischer Entwicklungen anderereiner-seits immer weiter aus dem Gleichgewicht: Ökonomisch stärkere Funktionen und Gruppen ver-lassen die Stadt, bilden einen "Speckgürtel" und tragen so zur Zersiedlung der Landschaft bei.

Bremerhaven hat allein in den Jahren 1980 - 1993 durch Suburbanisierungsprozesse im Saldo 4.670 Einwohner verloren. Der Verlust an Steuereinnahmen wird vom Finanzsenator auf 5.600 DM pro Person und Jahr geschätzt. Hinzu kommen die Einnahmeverluste aus Gewerbesteuern.

Die Stadt blutet latent aus und kann als Folge der Segregationsprozesse - also der selekti-ven Abwanderung - aufgrund verminderten Steueraufkommens die Kosten für die Aufrecht-erhaltung städtischer Funktionen immer schwerer aufbringen. Der zusätzliche Konkurrenz-kampf zwischen Kernstadt und den übrigen Städten und Gemeinden der Region läuft dem Gesamtinteresse der Region zuwider, denn gleichzeitig kommt den Regionen im Rahmen der Entwicklung der Europäischen Union eine immer stärkere Bedeutung zu.

Nach landesplanerischen Grundsätzen ist ein Erhalt der regionalen Versorgungsstrukturen nur über eine Stärkung des regionalen Zentrums zu erreichen, während im Umkehrschluss dessen Schwächung auch zu einer schleichenden Schwächung der gesamten Region führt.

Hierzu ist ein hohes Maß an regionaler Abstimmung und Steuerung notwendig.

In einem kooperativen Planungsprozess mit den Umlandgemeinden wurde ein „Siedlungs- und Freiraumkonzept“ erarbeitet. Ziel ist eine stärkere strukturelle Konzeptbildung in der Stadtregion, die auf Arbeitsteilung und Funktionsergänzung sowie differenzierte Standort- und Entwicklungskonzepte hinausläuft.

Inhaltliche Ziele sind u.a.:

Entwicklung kleinräumiger ÖPNV-orientierter Siedlungsachsen

Erarbeitung differenzierter und aufeinander abgestimmter Profile der Zentren

Sicherung der Wohn- und Erholungsqualität

Minimierung der Ansiedlungskonkurrenz

Verbesserung der Erreichbarkeit des Oberzentrums Bremerhaven

Erhalt und Stärkung der vorhandenen Infrastruktur.

Mit der Gründung des Regionalforums Bremerhaven am 23.03.03 ist eine neue Interes-senvertretung des Küstengebietes an Elbe und Weser erfolgt, wo Vertreter der beiden Landkreise, der Städte und Gemeinden in Kooperation mit der Seestadt Bremerhaven Kräf-te bündeln und GemeinsamkeiKräf-ten erarbeiKräf-ten wollen. Nicht die Idee einer Auflösung der Stadt in der Region, sondern die Intention, kommunalen Eigensinn mit regionalem Denken und Handeln zu verbinden, steht dabei im Mittelpunkt.

Im Rahmen des oben genannten „Siedlungs- und Freiraumkonzeptes“ ist ein gemeinsames Raumstrukturkonzept(2004) erarbeitet worden, das die Grundlage für die weitere Arbeit im Regionalforum Bremerhaven bilden soll, wo im Arbeitskreis 1 „Enger Verflechtungsraum Bremerhaven“ außerdem die Voraussetzungen für weitergehende verbindlichere Ausgestal-tung der Zusammenarbeit erarbeitet werden soll. Die stadtregionalen Pläne und Planinhalte zum Kooperativen Siedlungs- und Freiraumkonzept sind im Internet unter www.regionalforum-bremerhaven.de veröffentlicht.

2. ANPASSUNG AN DIE ZIELE DER RAUMORDNUNG UND