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Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH

a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen

juristischer/postalischer Sitz

Anschrift: Bornknechtstraße 5

06108 Halle (Saale)

Rechtsform: GmbH

Stammkapital in T€: 25

Gesellschafter: T€ %

MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH

13 50,00

Stadtwerke Halle GmbH 13 50,00

Gegenstand des Unternehmens:

Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen der Wasserwirtschaft in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Gebieten, Verwaltung, Koordination und Kontrolle dieser Beteiligungen, Erbringung von Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften sowie jeglicher Tätigkeit, die dem vorgenannten Zwecke mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet ist. Belieferung von Kommunen, Wasserversorgungsgesellschaften sowie von gewerblichen und privaten Endverbrauchern im Land Sachsen-Anhalt sowie in angrenzenden Gebieten mit Roh- und Trinkwasser.

Errichtung, Betrieb Verwaltung und Unterhaltung von fernwassertypischen Anlagen.

Öffentlicher Zweck:

Der öffentliche Zweck ergibt sich aus § 116 Abs. 2 GO-LSA. Die Wasserversorgung wird explizit in dieser Norm aufgeführt.

b) Besetzung der Organe

Geschäftsführung: Dr. Gaudig, Lutz

Störzner, Uwe

c) Beteiligungen

unmittelbar T€ %

GbR Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH / Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH 0 50,00 GbR MIDEWA-Mitteldeutsche Wasser und Abwasser GmbH i. L. / Trinkwasserversorgung

Magdeburg GmbH

0 82,72

mittelbar T€ %

Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH 58.500 45,77

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 117 von 528 d) Geschäftsentwicklung

aa) Bilanzdaten

2011 2010 2009

Verände-rungen

2011 zu 2010

Aktiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Anlagevermögen 0 0 0 0 0 0 0

Umlaufvermögen 142 100 227 100 291 100 -85 -37

Bilanzsumme 142 100 227 100 291 100 -85 -37

Passiva T€ % T€ % T€ % T€ %

Eigenkapital 133 94 172 76 279 96 -39 -23

Rückstellungen 9 6 55 24 5 2 -46 -84

Verbindlichkeiten 7 2 0

Bilanzsumme 142 100 227 100 291 100 -85 -37

bb) GuV

2011 2010 2009

T€ T€ T€

sonstige betriebliche Erträge 0 0

sonstige betriebliche Aufwendungen 40 106 19

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 2 1

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -39 -104 -18

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 3 7

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -39 -107 -25

Bilanzgewinn/Bilanzverlust -39 -107 -25

cc) Kennzahlen zur Ertragslage

2011 2010 2009 Angaben in

Umsatzrentabilität: %

Eigenkapitalrentabilität: -22,91 -38,37 -8,21 %

Cash-Flow: -39 -107 -25 T€

Gesamtleistung je Mitarbeiter: T€

Personalaufwandsquote: %

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 118 von 528 dd) Kennzahlen zur Vermögens-

und Kapitalstruktur

31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009 Angaben in

Sachanlagenintensität: %

Eigenkapitalquote: 93,51 75,66 95,88 %

Fremdkapitalquote: 6,49 24,34 4,12 %

ee) Leistungsdaten

31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009 Angaben in

Rohwasserlieferung gesamt m

³

0,00 0,00 0,00 m³

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 119 von 528 e) Lagebericht

Entwicklung

Unternehmensgegenstand der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH (FSA) sind u. a. Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen der Wasserwirtschaft, die Verwaltung, Koordination und Kontrolle dieser Beteiligungen, die Erbringung von Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften sowie jegliche Tätigkeit, die dem vorgenannten Zwecke mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet ist. Sitz der Gesellschaft ist Halle (Saale).

Gesellschafter der FSA sind zu je 50 % die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und die Stadtwerke Halle GmbH.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Uwe Störzner und Herr Dr. Lutz Gaudig.

Die FSA hält eine Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH (FWV) mit Sitz in Torgau in Höhe von 25,5 % über eine „Große GbR“, die zwischen der FSA und der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) besteht.

Darüber hinaus hat die FSA einen Auskehrungsanspruch aus der Auflösung der „Kleinen GbR“ zwischen der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM) und der Mitteldeutschen Wasser und Abwasser GmbH i.L., deren einziger Vermögenswert eine 24,5%ige Beteiligung an der FWV ist. Der Auskehrungsanspruch sieht eine Übertragung von 20,2664% der FWV-Geschäftsanteile auf die FSA vor. Die Auflösung der „Kleinen GbR“ und somit die Vermögensauseinandersetzung wurde und wird nicht mehr vollzogen.

Wirtschaftliche Situation und Betätigung

Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von TEUR 39,4 aus.

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über eine ausreichende Liquidität. Investitionen wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt. Über die Geschäftsführung hinaus verfügt die Gesellschaft über kein Personal. Die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit erfolgt unentgeltlich.

Der Jahresfehlbetrag 2011 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Im Geschäftsjahr 2010 wurde durch das Finanzamt Halle (Saale)-Nord der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen seit dem Jahr 2008 und für zukünftige Veranlagungszeiträume untersagt Grund dafür war die seit Ende 2007 ausschließlich bestehende Geschäftstätigkeit im Halten der mittelbaren Beteiligung an der FWV. Das Halten von Beteiligungen stellt keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG dar, die allerdings Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist.

Beteiligungen

Die FSA besitzt Geschäftsanteile an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH, Torgau. Diese Anteile an der FWV werden über Beteiligungen an zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehalten. Die sogenannte „Große GbR“, die 51 % der Geschäftsanteile der FWV hält, wird jeweils zu 50 % von der KWL und der FSA gehalten. An der sogenannten

„Kleinen GbR“, die 24,5 % an der FWV besitzt, hat die FSA gemäß Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag bezüglich der FSA einen Auskehrungsanspruch auf Übertragung eines FWV Geschäftsanteiles in Höhe von 20,2664 %. Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der „Kleinen GbR“ erfolgt auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 nicht.

Die indirekten Gesellschafteraufgaben gegenüber der FWV wurden für das Geschäftsjahr mit der KWL in vier GbR-Sitzungen am 09. Februar 2011, 19. April 2011, 27. Juli 2011, 15. November 2011, und in drei Aufsichtsratssitzungen der FWV am 12. Mai 2011, 1. September 2011 und am 8. Dezember 2011 und einer Gesellschafterversammlung am 12. Mai 2011 wahrgenommen.

Die Aufgaben und Pflichten der FSA werden in der „Großen GbR“ durch die Geschäftsführer der FSA, Herrn Uwe Störzner und Herrn Dr. Lutz Gaudig wahrgenommen. Im Aufsichtsrat der FWV wirken seitens der FSA Herr Uwe Störzner als stellvertretender Vorsitzender, Herr Wilfried Klose und Herr Dr. Lutz Gaudig mit.

Ver- und Entsorgung Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH Seite 120 von 528 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 sind die gesamten Anteile der FWV zu kommunalisieren und den Gemeinden unentgeltlich zuzuordnen. Damit wird es zu einer Neuverteilung der Geschäftsanteile an der FWV kommen, so dass die Beteiligung der FSA an der FWV unmittelbar berührt wird. Das BVerwG hat die von der FWV wahrgenommene Fernwasserversorgung – die Beschaffung, Heranleitung und Verteilung von Fernwasser bis auf die Gemeindeebene – nach der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes der kommunalen Selbstverwaltung zugeordnet.

Nachdem sich die Situation der Neuzuordnung von 2005 bis 2008 nicht wesentlich geändert hatte, waren die Voraussetzungen für eine Neuverteilung der FWV-Geschäftsanteile durch das zuständige Bundesamt im Jahr 2009 gegeben. So hat u. a. die Mittelrheinische Treuhand GmbH im Auftrag der FSA eine Bescheinigung der Zuordnung der Fernwasserbezugsmengen des Monats Oktober 1990 im ehemaligen Versorgungsgebiet der Mitteldeutschen Wasser und Abwasser GmbH i.L. als Zuordnungsgrundlage der FWV-Geschäftsanteile erstellt. Analoge Unterlagen liegen für den Fernwasserbezug der ehemaligen Wasserunternehmen MAWAG und WAB Leipzig vor.

Mit Schreiben vom 30. September 2009 informierte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) alle Antragsteller und Beteiligte über einen beabsichtigten Bescheid zur Vermögenszuordnung der Geschäftsanteile der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und leitete gleichzeitig eine Anhörung ein. Mit diesem Schreiben erhielten Antragsteller und Beteiligte die Gelegenheit, Einwände oder Ergänzungen zum beabsichtigten Vermögenszuordnungsbescheid tatsächlicher oder rechtlicher Art schriftlich bis zum 15. Januar 2010 beim zuständigen Bundesamt geltend zu machen.

Mit Bescheid des BADV vom 30. Juli 2010 wurde zunächst der Erlass eines rechtmäßigen Quotierungsbescheides bezüglich der Anteile der FWV an die Kommunen erlassen. In einem zweiten Schritt ist auf dieser Grundlage geplant, einen Bescheid mit einer rechtmäßigen Anteilsübertragung mit dinglicher Wirkung zu erlassen, was bis heute noch nicht geschehen ist. Anderweitige Sachverhalte diesbezüglich haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Die FSA hat gegen diesen Bescheid fristgerecht Klage zur Aufhebung dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin (AZ.: 27 K 295/10) erhoben, da eine vollständige Neuzuordnung der Anteile an der FWV auf die Kommunen dazu führen würde, dass die FSA mit Rechtskraft eines Zuordnungsbescheides kraft Gesetzes entschädigungslos ihre zum Gesamthandvermögen der „Großen GbR“ gehörende Beteiligung an der FWV verlieren würde. Die FSA hält eine Zuordnung der Geschäftsanteile an der FWV auf die Kommunen und damit auch den Erlass des vorausgehenden Quotierungsbescheids für rechtswidrig, soweit die von der „Großen GbR“ gehaltene Beteiligung an der FWV betroffen ist.

Da bis zuletzt am 09. Februar 2012 Verhandlungen und Gespräche zwischen der „Großen GbR“ einerseits und der BvS und dem BMF andererseits zur Findung einer gütlichen Lösung zu den Forderungen der „Großen GbR“ im Zusammenhang mit dem die FWV betreffenden Teilprivatisierungsvertrag vom 25. Februar 1994 geführt wurden, hat die FSA ihre Klage zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht begründet. Darüber hinaus sind uns 18 weitere Klagen von sächsischen und sachsen-anhaltinischen Gemeinden sowie der BvS bekannt.

Es ist heute davon auszugehen, dass sowohl der Auskehrungsanspruch der FSA an der „Kleinen GbR“ wie auch der von der „Großen GbR“ an der FWV gehaltene Anteil auf die anspruchsberechtigten Kommunen übertragen wird. Ein konkreter Zeitpunkt und die Art einer Neuzuordnung sind gegenwärtig weiter offen.

Im Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zur Veräußerung der FSA zwischen dem TSB-LSA und dem Konsortium MIDEWA / SWH sind für den Kommunalisierungsfall Regelungen für den Verlust von Geschäftsanteilen bis zum Rücktrittsrecht festgeschrieben. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt hat die FSA ihren Rücktritt vorsorglich angekündigt.

Mit dem TSB-LSA und dem MLU-LSA wurden auch im Jahr 2011 fortführend Gespräche und verschiedener Schriftverkehr zur weiteren Verfahrensweise der Vertragsrückabwicklung im Rahmen der zu erwartenden Kommunalisierung der FWV-Anteile geführt. Konkrete und abschließende Ergebnisse liegen weiterhin nicht vor. Erneute Gespräche sind für März 2012 geplant.

Ausblick

Die Aufgabe der FSA bis zu einer Neuordnung der Geschäftsanteile an der FWV ist es, die Beteiligungen zu halten und über die „Große GbR“ Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der FWV zu nehmen. Besondere Beachtung gilt der konstruktiven Begleitung und Umsetzung des Fernwasserentwicklungskonzeptes und des Unternehmensoptimierungsprojektes „Zukunft Fernwasser“. Die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und die Stadtwerke Halle GmbH als Gesellschafter der FSA schließen nicht aus, sich auch zukünftig mit einer den Rahmenbedingungen angepassten Organisationsstruktur mit einer Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH engagieren. Eine konkrete Umsetzung bzw. eine geplante Bündelung von Geschäftsanteilen kann erst nach der Neuzuordnung der Geschäftsanteile an die einzelnen anspruchsberechtigten Gemeinden durch das zuständige Bundesamt erfolgen.

Ver- und Entsorgung Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH Seite 121 von 528