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4 EXPLIKATION DES BUNDESDEUTSCHEN FÖDERALISMUS –

5.2 Zusammensetzung und Aufbau des Bundesrates

Die föderalistische Ausprägung des Bundesrates kommt auch in seiner Zusammen-setzung zum Ausdruck. Beim „Bundesratsprinzip, das typisch für den deutschen Bundesstaat ist, werden die Mitglieder der Länderkammer (Bundesrat) durch die Regierung der Länder bestellt bzw. sind mit deren Spitze identisch.“74 Diese werden im Gegensatz zu den Mitgliedern des Bundestages nicht direkt vom Volk gewählt. Die Bundesratsmitglieder sind hierdurch parteipolitisch respektive der Landesregierung weisungsgebunden.75 Jedes Land hat ein heterogen festgelegtes Kontingent an Bundes-ratssitzen und demzufolge eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Dieses Kontingent wird an der Einwohnerzahl jedes Landes partiell ausgerichtet.76 Die Regelung verhindert eine Übermacht eines Landes beziehungweise weniger Länder.77 Nachfolgendes Schaubild verdeutlicht die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bundesländer.

Abbildung 4: Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat

74 Laufer, Heinz; Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen:

Leske + Budrich, 1998, S. 143.

75 Bundesratsmitglieder sind aus diesem Grund hauptsächlich Ministerpräsidenten/-innen und Minister/- Innen.

76 Art. 51 Zusammensetzung – Stimmgewicht, Grundgesetz.

URL: http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4242/IV.-Der-Bundesrat.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

77 Aus der Historie wurde gelernt. Preußens hegemoniale Vormachtstellung galt hier als Negativbeispiel.

Vgl. Laufer, Heinz; Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen:

Leske + Budrich, 1998, S. 143.

Der Bundesrat setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Den Vorsitz hat das Präsidium mit dem Präsidenten. Dieser beruft und leitet die Plenarsitzungen und vertritt die Bundesrepublik in Angelegenheiten des Bundesrates.78 Das Plenum ist das Beschluss fassende Organ, indem jedes Land einheitlich seine Stimmen abgibt. Hieraus wird der föderative Charakter des Bundesrates hervorgehoben. Weitere Einrichtungen sind die Ausschüsse, die Sektor orientiert, dem Plenum beratend zur Seite stehen. „In den Ausschüssen vollzieht sich auch ein Teil des ständigen Dialogs zwischen Bund und Ländern.“79

Eine wichtige Einrichtung von Bundesrat und Bundestag bildet die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“. Diese nimmt sich explizit den Fragen der Reformbedürftigkeit des Bundesstaates und damit gezielt den föderalen Mechanismen in Deutschland an. „Die Kommission hat die Aufgabe, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Dabei soll sie insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüfen.“80 Diese Reformbemühungen werden in Kapitel sechs näher dargestellt.

Nachdem das föderal-zentrale Organ deutscher Bundesstaatlichkeit dargestellt wurde, befassen sich die nachfolgenden Abschnitte mit den Institutionen in der beruflichen Bildung.

78 Vgl.: Reuter, Konrad: Bundesrat und Bundesstaat. Der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin: Direktor des Bundesrates (Hrsg.), 2001, S. 21.

79 Folgende Seite bietet einen Überblick über die Ausschüsse des Bundesrates:

URL: http://www3.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/2_20Bundesrat/2.7_20Aussch_C3_BCsse/

index,templateId=renderUnterseiteKomplett.html, [Zugriff: 06.08.2004].

80 Ebenda.

Kapitel 5: Institutioneller Rahmen des deutschen Staatssystems 5.3 Die berufliche Ausbildung – eine Skizzierung

Soll die berufliche Bildung hinsichtlich ihres institutionellen Charakters betrachtet werden, so verlangt dies zunächst nach einer Darstellung der Berufsbildung an sich.

Anhand dieser wird der institutionelle „Mächte-Kanon“ herausgestellt. Jener legitimiert die Abbildungen der relevanten berufsbildenden Organisationen unter föderalen Gesichtspunkten.81

Aufgrund dieser föderalen Aspekte fokussiert die Arbeit die berufliche Ausbildung innerhalb des „Dualen Systems“, da hierin die Bedeutung des föderalistischen Prinzips deutlich zum Tragen kommt.

Die duale Berufsausbildung mit den ca. 350 Berufsbildern zeigt sich diffizil. An der Ausarbeitung und Gestaltung beteiligen sich viele Institutionen. Im Folgenden wird ein kurzer Abriss dieser Prozesse mit den beteiligten Institutionen dargestellt, ohne dem Anspruch auf Vollständigkeit nachkommen zu wollen. Die einzelnen Institutionen werden in einem weiteren Schritt unter föderalen Gesichtspunkten durchleuchtet. In Kapitel sechs bilden diese die Grundlage der Aufzeichnungen der Reformforderungen innerhalb der beruflichen Bildung.

Die erste klare Abgrenzung im Dualen System besteht in den Zuständigkeiten für die Ausbildung. Sie ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die betriebliche Ausbildung ist Bundeskompetenz, welche auf Grundlage des BBiG geregelt wird. Der schulische Anteil der beruflichen Bildung basiert auf den Schulgesetzen der einzelnen Länder.82 Aus diesem Grund sind die Kultusministerien der Länder für die schulische Berufsausbildung zuständig, die über die „Landesschulgesetze“ rechtlich verankert ist.

Legitimationsgrundlage für die schulische Berufsbildung besteht in der Kulturhoheit und dem Subsidiaritätsprinzip der Länder, die im Grundgesetz manifestiert sind.83 Aufgrund der überregionalen Bedeutung der Bildung, insbesondere auch der Berufsausbildung, schließen sich die zuständigen Minister bzw. Senatoren in der

81 Auf eine umfassende institutionelle Beschreibung des Berufsbildungssystems wird verzichtet, da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den Föderalismus gelegt ist.

82 Vgl. § 2 Abs. 1 BBiG Geltungsbereich. URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/, [Zugriff: 06.08.2004].

83 Vgl. Art. 23 Europäische Union - Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip; Art. 30 Hoheitsrechte der Länder, Grundgesetz. URL: http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4244/II.-Der-Bund- und-die-Laender.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

Kultusministerkonferenz zusammen, die eine Vereinheitlichung auf diesem Gebiet bundesweit gewährleisten soll.84

Auf nationaler Ebene hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Zügel für die Berufsausbildung im Dualen System außerhalb der beruflichen Schulen in der Hand. Die Regelungen hierfür sind im BBiG verankert. Das BMBF ist die zentrale Institution für die zuständigen Fachministerien bei Angelegenheiten der Berufsbildung und erlässt die berufsspezifischen Ausbildungsordnungen, die von den Fachministerien ausgearbeitet werden. Wichtigster Verordnungsgeber für Ausbildungsberufe ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).85 Dem BMBF untersteht direkt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), welches die Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung berät.86 Eine weitere Einrichtung, die essentiell an der Berufsbildung teilnimmt, ist die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung. „Die BLK ist das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung […]. Sie gibt den Regierungschefs des Bundes und der Länder Empfehlungen zur Bildungsplanung und Forschungsförderung.“87

Die Durchführung und Überwachung der Prüfungen gestalten die zuständigen Stellen.88 Diese Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern operieren regional und sind Ansprechpartner der Betriebe in Fragen der Ausbildung.

Vorige Darstellung beschrieb die Zuständigkeiten und Verfahren in der beruflichen Bildung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ziel dieser Fragmentfindung war es, eine institutionelle Selektion verschiedener Regisseure in der Berufsbildung herauszustellen.

In einem nächsten Schritt werden diese unter föderalem Blickwinkel näher betrachtet.

Dabei können sowohl organisationale Strukturen als auch die Kooperationen bzw. die Verfahrensweisen föderalistisches Kondensat herausstellen.

84 Vgl. Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. URL: http://www.kmk.org/aufg-org/gogr.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

85 Über 90 % der Ausbildungsberufe werden vom BMWA verordnet.

URL: http://www.bmwi.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/Ausbildung-und- Berufswahl/ausbildungsberufe.html, [Zugriff: 06.08.2004].

86 Hierzu gehören u.a. Berufsbildungsbericht, Gesetzesentwürfe, Vereinbarungen von Bund und Ländern, Berufsbildungsplanung. Vgl.: §5 Satzung BiBB.

URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_satzung.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

87 Vgl. URL: http://www.blk-bonn.de/aufgaben.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

88 In der Regel sind dies die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern.

Kapitel 5: Institutioneller Rahmen des deutschen Staatssystems

Abbildung 5: Zuständigkeiten in der Berufsbildung (Duales System)

5.3.1 Die Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist ein zentrales Organ in der beruflichen Bildung, das auf horizontaler Ebene zwischen den Ländern koordiniert und kooperiert.

OSCHATZ illustriert diese Konstruktion folgendermaßen: „Wie eine Spinne im Netz des kooperativen Föderalismus Deutschlands sitzt seit 50 Jahren die KMK und spinnt an diesem Netz die Stränge unseres Bildungswesens.“89 Der Bund ist in der KMK nicht vertreten. Die Ursprünge entstammen denselben Quellen und Strömungen der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland. Schon früh erkannten die zuständigen Minister und Senatoren90 den überregionalen Stellenwert der Bildung.91 Überdies wurde die Berufsschule explizit als Ländersache deklariert. Ein Impuls für den Zusammenschluss war die Besorgnis um ein kulturelles Auseinanderdriften der Besatzungszonen. So formte sich bereits vor Gründung der Bundesrepublik ein Gremium, das föderale Strukturen elementar vertrat. Gemäß diesem Prinzip bietet die KMK ein Instrument der Individualisierung und Homogenisierung in der zentripedale

89 Oschatz, Georg-Berndt: Zusammenarbeit der KMK mit anderen Institutionen. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 143.

90 Die weibliche Formulierung wird aus Gründen der Lesbarkeit nicht explizit genannt, ist aber implizit enthalten.

91 Die erste Sitzung der Erziehungsminister fand am 19. und 20. Februar 1948 in Stuttgart statt.

und zentrifugale Kräfte gleichzeitig wirken.92 „Die Kultusministerkonferenz empfand sich schon damals als Ausdruck der traditionellen Kulturhoheit der Länder.“93 Die klare Abgrenzung der Kompetenzen zum Bund war ein Anliegen, das von der KMK akzentuiert wurde.94 Bereits in der Entstehungsphase der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder“ zeichnete sich der Föderalismus als gestalterisches Prinzip dieser Organisation ab.

Die KMK ist vergleichbar aufgebaut wie der Bundesrat. Die Organe der KMK untergliedern sich in Präsidium mit dem Präsidenten und dem Plenum. Die föderale Struktur der Kultusministerkonferenz kommt im Plenum zum Tragen. Diese Einrichtung stellt die Plattform für die zuständigen Minister und Senatoren der einzelnen Länder zur Verfügung. Die Länderadministrativen stimmen im Plenum über die Belange der KMK landeseinheitlich ab.95 Die Beschlüsse der KMK müssen einstimmig durchgesetzt werden. Diese Regelung birgt die Gefahr eines Verlustes an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Ein Phänomen, das FRANKE jedoch als

„Deutsches Berufsbildungswunder“96 bezeichnet, ist die schnelle, lehrplanorientierte Konsensfindung im Bereich der Berufsschulen. Im Gegenteil zum gymnasialen Sektor, in dem Schlachten getobt haben, stelle der Bereich der Berufsschulen „eine Insel der Glückseligen dar.“97

Die Beschlüsse der KMK sind Empfehlungen für die Länder, die von den Landesparlamenten rechtlich verabschiedet und in den Lehrplänen umgesetzt werden sollen.98 Dies gewährleistet ein gewisses Maß an Einheitlichkeit und Standardisierung innerhalb der berufsschulischen Bildung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.

Hierin kommt das Prinzip des kooperativen Föderalismus zur Geltung, in dem die KMK das Instrument im föderalen Entscheidungsfindungsprozess darstellt.99

92 Vgl. Maier, Hans: Die Kultusministerkonferenz im föderalen System. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 24.

93 Fränz, Peter; Schultz-Hardt, Joachim: Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz 1948-1998. In:

Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin:

Luchterhand, 1998, S. 181.

94 Die Bernkasteler Erklärung zur Kulturhoheit der Länder 18. und 19. Oktober 1949.

95 Jedes Land hat eine Stimme zur Verfügung.

96 Franke, Horst-Werner: KMK und Berufsbildung. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 56.

97 Ebenda, S. 56.

98 Trotz dieses unverbindlichen Charakters werden die Länder angehalten diese Beschlüsse in den Ländern umzusetzen.

99 Vgl. Oschatz, Georg-Berndt: Zusammenarbeit der KMK mit anderen Institutionen. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 147.

Kapitel 5: Institutioneller Rahmen des deutschen Staatssystems

Das Präsidium mit dem Repräsentanten der KMK, dem Präsidenten, bereitet die Plenarsitzungen vor und leitet diese. Des Weiteren sind diverse Ausschüsse installiert, die dem Plenum für bestimmte Aufgabengebiete Empfehlungen ausarbeiten.100

Außer auf horizontaler Ebene zwischen den Ländern, kooperiert die KMK auf vertikaler Ebene mit dem Bund. Insbesondere in der Berufsbildung besteht vermehrt Koordinationsbedarf, da in diesem Resort die beiden Ebenen dual zuständig sind. Der Bund trägt die berufliche Bildung außerhalb der Berufsschule. Aus diesem Grund werden die Lehrpläne mit den Rahmenlehrplänen abgestimmt.

Die KMK ist nach VOGEL das „effektivste Gremium des kooperativen Bildungs-föderalismus in Deutschland.“101 MAIER folgert verstärkend: „Man müsste sie erfinden, wenn es sie nicht gäbe.“102

5.3.2 Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

Der Name impliziert die kooperative Arbeitsweise der Bund-Länder-Kommission (BLK). Der föderale Charakter der vertikalen Zusammenarbeit zwischen über- und untergeordneten Ebenen kommt hierin bereits zum Ausdruck. Nach Art. 91b können der Bund und die Länder in Fragen der Bildungsplanung zusammenwirken.103 Die BLK ist laut Art. 1 des BLK-Abkommens das „ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungs-förderung.“104 Sie wurde 1970 durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern gegründet.

Innerhalb der beruflichen Bildung behandelt der Ausschuss „Bildungsplanung“, im Speziellen der Arbeitskreis „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ u.a. die Weiter-entwicklung der berufsbildenden Schulen.105 Dies wird mit Hilfe von Modellversuchen häufig erprobt. Die BLK verfolgt als Ziel ein hohes Maß an Einheitlichkeit in den

100 Folgende Übersicht stellt die Ausschüsse der KMK dar:

URL: http://www.kmk.org/doc/aus-komm.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

101 Vogel, Bernhard: Auf dem Weg zur inneren Einheit. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 93.

102 Maier, Hans: Die Kultusministerkonferenz im föderalen System. In: Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand, 1998, S. 33.

103 Art. 91b Bildungsplanung und Förderung der Forschung, Grundgesetz.

URL: http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4237/VIIIa.- Gemeinschaftsaufgaben.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

104 Art. 1 BLK-Abkommen. URL: http://www.blk-bonn.de/blk_abkommen.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

105 Vgl. BLK. URL: http://www.blk-bonn.de/berufl_bildung.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

Ländern.106 Das föderalistische Prinzip der BLK, das im Eingangssatz bereits angesprochen wurde, kommt in dem Bestreben nach Einheitlichkeit in den verschiedenen Ländern zum Ausdruck.

Gemäß der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, setzt sich die Kommission aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammen. Von Bundesseite partizipieren Repräsentanten der Bundesministerien. Die Länderseite wird durch die Landes-regierungen vertreten.107 Diese organisationale Zusammensetzung birgt einen weiteren föderalen Charakterzug der BLK. Die einzelnen Länder partizipieren aktiv an der Gestaltung der BLK-Aufgaben mit und versuchen somit konsensuell auf der über-geordneten Ebene die Länderinteressen zu artikulieren.

Des Weiteren unterhält die BLK Beziehungen zu einigen an der beruflichen Bildung beteiligten Gremien, wie dem BIBB oder der KMK.108 In dieser Korrelation zu anderen Einrichtungen stellen sich die Merkmale des kooperativen Föderalismus erneut heraus.

5.3.3 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist oberste Instanz in der beruflichen Bildung außerhalb der Berufsschulen. Es ist Grundsatz- und Koordinierungsorgan für die Berufsbildung der Bundesregierung. Die Entstehung, Ausarbeitung und Pflege eines Ausbildungsberufes im Dualen System und dessen Ausbildungsordnung ist komplex. Die zuständigen Fachministerien erlassen im Einvernehmen mit dem BMBF die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsordnungen.

Dem BMBF obliegt somit die Gesetzgebungskompetenz für das BBiG im Dualen System. Der Aufbau des BMBF ist hierarchisch gestaltet. Geleitet wird es vom zuständigen Minister, der die einzelnen Aufgabenbereiche delegiert.109 Die Zusammen-setzung des BMBF ist analog zu den anderen Bundesministerien organisiert und lässt

106 Vgl. Münch, Ursula, Meerwaldt, Kerstin: Politikverflechtung im kooperativen Föderalismus. In:

Föderalismus in Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2002.

URL: http://www.bpb.de/publikationen/T00DMQ,4,0,Politikverflechtung_im_

kooperativen_F%F6deralismus.html#art4, [Zugriff: 06.08.2004].

107 Vgl. BLK, Mitglieder: URL: http://www.blk-bonn.de/k-mitglieder.htm, [Zugriff: 06.08.2004].

108 Vgl. BLK, BLK Informationen 2004, Bonn: BLK, 2004, S.14. URL: http://leb.bildung- rp.de/info/sonstiges/blk/blk_info2004.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

109 Ein detaillierter Organisationsplan stellt folgende Übersicht bereit:

URL: http://www.bmbf.de/pub/orgplan.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

Kapitel 5: Institutioneller Rahmen des deutschen Staatssystems

wenig Freiraum für föderale Strukturen erkennen. Hierin drückt sich die

„Alleinherrschaft“ der Regierung aus.

Würde man aus diesem Ergebnis schließen, dass das BMBF frei von jedweden föderalistischen Elementen sei, so wäre diese Sicht verkürzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kommt ohne föderalistische Beziehungen im Entwicklungs-prozess der Berufsbildung nicht umhin. Die Abstimmung der Ausbildungsordnung (AO) mit dem Rahmenlehrplan (RLP) ist ein wichtiges Koordinierungsinstrument in der Entstehungs- und Revisionsphase von Ausbildungsberufen. Diese Tatsache und die Verknüpfungen mit dem BiBB implizieren den Föderalismus in diesem Prozess.

5.3.4 Das Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) untersteht dem BMBF und konstituiert sich auf Grundlage des Berufsbildungsförderungsgesetzes.110

Auf Bundesebene stellt das BiBB aufgrund seiner Konstruktion das wohl am meisten föderalistisch strukturierte Gremium dar. Die Maxime des Föderalismus „Einheit und Vielfalt“ wird hierin verwirklicht. Das BiBB untergliedert sich in die Organe Hauptausschuss, Ständiger Ausschuss und Generalsekretär.111 Der Hauptausschuss beherbergt den gesamten Mächtekanon des deutschen Staats- und Wirtschaftssystems.

Dieser umfasst 5 Abgeordnete des Bundes und je 16 Abgeordnete von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Ländern.112 Jedes Quart hat 16 Stimmen im Hauptausschuss, der das Prinzip von „Konsens und Dissens“ verfolgt und als „Parlament der Berufsbildung“

bezeichnet wird.113 Abstimmungen werden i.d.R. einstimmig gefasst.114

110 Vgl. § 6 – Errichtung und Aufgaben, BerBiFG.

URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berbifg/__6.html, [Zugriff: 06.08.2004]. Das BiBB wurde bereits 1970 durch das BBiG konstituiert.

111 Vgl. § 1 – Organe des Bundesinstituts, Satzung des BiBB.

URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_satzung.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

112 Zusammensetzung des Hauptausschusses des BiBB:

URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_hauptausschuss.pdf, S.8ff [Zugriff: 06.08.2004].

113 Ebenda, S. 4.

114 Vgl. § 11 Wahl- und Abstimmungsverfahren, Satzung des BiBB.

URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_satzung.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

Abbildung 6: Zusammensetzung des Hauptausschusses des BiBB

Als gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung stellt der Hauptausschuss eine einflussreiche Instanz dar. Das Arbeitsziel des BiBB ist die Forschung und Entwicklung der gesamten Berufsbildung.115 Seine Aufgaben liegen weiterhin darin, Empfehlungen zu Gesetzesentwürfen herauszugeben und Vereinbarungen von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Berufsbildung zu treffen. Der dual-föderale Charakter der Ausschüsse des BiBB kommt zum einen durch die bereits erwähnten föderalen Zusammensetzungen der Ausschüsse, zum anderen durch die Beeinflussung von föderalen Prozessen des Bundes und der Länder zum Ausdruck.

„Föderalismusprinzip in der beruflichen Bildung – Bestandsaufnahme und Reformdiskussionen“. Der erste Teil dieser Arbeit, die Bestandsaufnahme, wurde in diesem Kapitel dargestellt. Die Ausführungen zeigten die institutionelle Verzahnung des Föderalismus im deutschen Staatssystem. Der Bundesrat als oberste Instanz des deutschen Föderalismus stand dafür Pate. Die spezielle Betrachtung föderativer Strukturen in der beruflichen Bildung war ebenfalls Themenkreis in diesem Abschnitt.

Ausgewählte Institutionen der Berufsbildung wurden dargestellt und auf föderale

115 Vgl. auch Geschäftsbericht des BiBB:

URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/a12voe_geschaeftsbericht_2002.pdf, [Zugriff: 06.08.2004].

Kapitel 5: Institutioneller Rahmen des deutschen Staatssystems

Wesenszüge untersucht. Ergebnis dieser Betrachtung ist die grundlegende Verankerung des Föderalismus in der beruflichen Bildung.

Gegenstand des nächsten Kapitels sind die bereits heute lodernden Reformdiskussionen um den deutschen Föderalismus. Analog zu den Ausarbeitungen von Kapitel fünf werden zunächst die primären Diskussionsstränge um den Föderalismus dargestellt.

Daran anschließend plakatieren Reformvorschläge zum Berufsbildungssystem die derzeitige Kritik am Dualen System, welche ebenfalls auf föderale Gesichtspunkte untersucht werden. Die folgenden Ausführungen behandeln somit den zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit.

6 Reformdiskussionen um den deutschen Föderalismus

6.1 Kernpunkte der Föderalismusreformbemühungen

Der deutsche Föderalismus steckt in der Krise! Diese Phrase drückt, vielleicht etwas überspitzt, die aktuelle Meinung über die staatliche Struktur in Deutschland aus und deutet auf einen system-gestalterischen Handlungsbedarf hin. Vordergründig werden diese Kontroversen auf politischen Pfaden geführt. Allerdings führen die politischen Beiträge kein singuläres Dasein, sondern werden von wissenschaftlichem Tatendrang unterstützt und erweitert.

In diesem Abschnitt werden Probleme des deutschen föderalistischen Systems aufgezeigt. Sie sollen deutlich machen, dass berechtigte Reformdiskussionen bestehen und noch stattfinden werden. Dabei sollen sie hervorheben, dass diese Diskussionen durchaus nicht konsensuell geführt werden und einer genaueren Betrachtung bedürfen.

Zuerst werden die Hauptbestandteile der Reformdebatten aufgezeigt. Ein Schauplatz dafür ist die Neugestaltung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Bund und den Ländern. Die Debatten zielen darauf ab, eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern sowie eine Stärkung der Kompetenzen der Länder zu erreichen.

Auf einem weiteren Schauplatz spielen die Diskussionen um die Verflechtung der Ebenen, sowohl politisch als auch funktional. Die Länder sind die Ausführungsorgane des Bundes und vollstrecken viele, vom Bund beschlossenen Gesetze. Der Schwächung

Auf einem weiteren Schauplatz spielen die Diskussionen um die Verflechtung der Ebenen, sowohl politisch als auch funktional. Die Länder sind die Ausführungsorgane des Bundes und vollstrecken viele, vom Bund beschlossenen Gesetze. Der Schwächung