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im Bereich Telekommunikation

11. Grundlagen der Frequenzregulierung

12.2 Europäische Harmonisierung

Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Ver-waltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) ist für Funk und Frequenzfragen innerhalb Europas zuständig. Er hat mehrere permanente Arbeitsgruppen und auch projektorientierte Auf-gabengruppen, die für jeweils spezifische Aufgabenstellungen eingerichtet wurden. Die Bundes-netzagentur war aktiv an der Gestaltung der CEPT- weiten Rahmenbedingungen für Frequenz-nutzungen beteiligt. Insbesondere neue und innovative Funkanwendungen bedürfen im Interes-se eines gemeinsamen europäischen Marktes der internationalen Zusammenarbeit bei der Ges-taltung von Regelungen.

Von besonderem deutschen Interesse waren die Entscheidungen im Ausschuss für Elektroni-sche Kommunikation (ECC) der CEPT für den weitbandigen Betriebs- und Bündelfunk sowie für den Einsatz von Nahbereichs-Radargeräten in Kraftfahrzeugen zur Erhöhung der

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cherheit (Short Range Radar - SRR). Weiterhin wurden Regelungen für drahtlose Netzwerke (WLAN) im 5 GHz- Bereich an die Entscheidungen der Weltfunkkonferenz 2003 angeglichen.

Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Weiterentwicklung des europäischen Frequenzinformations-systems (EFIS) zur weiteren Förderung der Transparenz für die Marktteilnehmer. Die umfas-sende Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Informationen zur Spektrumsnutzung ist auch Gegenstand des EU-Richtlinienpakets zur Telekommunikation.

Damit wurden wesentliche Vorhaben der Bundesnetzagentur erfolgreich umgesetzt und die na-tionalen frequenzstrategischen Ziele konnten in den jeweiligen ECC-Entscheidungen verankert werden.

Die Bundesnetzagentur arbeitet zusätzlich in den EU-Gremien mit, die auf der Grundlage der Frequenzentscheidung 676/2002/EG neu geschaffen wurden. Der Funkfrequenzausschuss der EU erteilt zu wesentlichen Themen Mandate an die CEPT und beschließt basierend auf den vorgelegten Berichten über EU-weite technische Umsetzungsmaßnahmen. Im Gegensatz zu ECC-Entscheidungen, die nur für mitzeichnende Verwaltungen verbindlich sind, entfalten diese Umsetzungsmaßnahmen einen verbindlichen Charakter für alle Mitgliedsländer der EU und verbessern somit die Rechtssicherheit für Telekommunikationsanbieter, Hersteller und Nutzer.

In den Jahren 2004 und 2005 wurden Mandate zu den Themen

− IMT-2000/ UMTS,

− Short Range Decives,

− WLAN,

− Short Range Radar (SRR),

− UWB (Ultra-Wide-Band) und

− zu den ehemaligen ERMES- Frequenzbändern (europäisches Funkrufsystem)

an die CEPT vergeben. Geplant ist ein Mandat für Mobilfunksysteme über Satelliten mit eventu-ell terrestrischen Komponenten im 2 GHz Bereich.

Verabschiedet wurden die Kommissionsentscheidungen zu SRR im Frequenzbereich 79 GHz und 24 GHz.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld in Gremien der EU-Kommission betrifft die Mitarbeit im Telekommu-nikationsausschuss für Marktbewertung und –beobachtung (TCAM), in dem die Bundesnetz-agentur die frequenzregulatorischen Aspekte der europäischen Harmonisierung wahrnimmt. Bei der Erarbeitung der bei der EU-Kommission zu notifizierenden Funkschnittstellenbeschreibun-gen werden hierbei die frequenzregulatorischen FragestellunFunkschnittstellenbeschreibun-gen vertreten, um harmonisierte und gleichberechtigte Marktzutrittschancen für alle Anbieter auf dem europäischen Markt unter

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Wahrung der nationalen und CEPT-weiten effizienten und störungsfreien Frequenznutzung zu gewährleisten.

12.3 Frequenzbereichszuweisungsplan

Auf Basis der Weltfunkkonferenz im Jahr 2003 wurde der Entwurf einer neuen Frequenzbe-reichszuweisungsplanverordnung erstellt. Wesentliche Änderungen der Zuweisungen sind die weitere Ausgestaltung des Navigationsfunkdienst über Satelliten (Stichwort GALILEO) und der drahtlosen lokalen Netzwerke (WLAN) im 5 GHz-Bereich. Zusätzliches Spektrum ist für den Rundfunkdienst und Amateurfunkdienst im Kurzwellenbereich vorgesehen. Eine Nutzungsmög-lichkeit unter bestimmten Bedingungen für ISM-Geräte (zum Beispiel Wärmeerzeugung mit Hochfrequenzenergie) außerhalb der fest zugeordneten Bereiche wurde dem Bundesministeri-um für Wirtschaft und Arbeit vorgeschlagen.

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13. Frequenznutzungsplan

13.1 Frequenzbedarfsabfragen

Der Bedarf nach geeigneten Frequenzbereichen für unterschiedliche Frequenznutzungen ist in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen angestiegen; dadurch wird für Frequenzpla-nungsprozesse eine intensivere Auseinandersetzung sowohl mit frequenztechnisch-regulatorischen als auch mit wettbewerblichen Aspekten erforderlich.

Für eine sorgfältige Frequenzplanung ist es erforderlich, frühzeitig einen Entscheidungsfin-dungsprozess über zukünftige Frequenznutzungen anzustoßen. Basierend auf einem regelmä-ßigen Erfahrungsaustausch zwischen Industrie, Interessensverbänden und Verwaltung sind dann im Vorfeld Frequenznutzungskonzepte für die Neubelegung eines relevanten Frequenzbe-reichs zu erarbeiten.

In diesem Zusammenhang und zur Vorbereitung der ersten Aktualisierung des Frequenznut-zungsplans (siehe weiter unten) hatte sich die Bundesnetzagentur entschlossen, zu bestimmten Frequenznutzungen und Frequenzteilbereichen im aktuellen Frequenznutzungsplan an die inte-ressierte Öffentlichkeit gerichtete Frequenzbedarfsabfragen durchzuführen.

Dazu wurden im Amtsblatt 15/2004 in der Mitteilung 238/2004 die folgenden vier Frequenzbe-darfsabfragen veröffentlicht:

− Änderung der Frequenznutzungen in den Frequenzteilbereichen 148,4 - 149,14 MHz, 153 - 153,74 MHz, 157,44 - 158,34 MHz und 162,04 - 162,94 MHz (ehemaliges Mobil-funknetz B)

− Zukünftiger Frequenzbedarf für die Frequenznutzung "Funkanwendungen öffentlicher Ei-senbahnen"

− Zukünftiger Frequenzbedarf für die Frequenznutzung "Telemetrie"

− Zukünftiger Frequenzbedarf für die Frequenznutzung "Drahtlose Kameras"

Interessenten wurden gebeten, ihre Vorschläge über den zukünftigen Frequenzbedarf für diese Frequenznutzungen bis zum 22. September 2004 mitzuteilen, wobei bestimmte Mindestangaben enthalten sein sollten.

Bundesnetzagentur Dezember 2005

Es sind insgesamt 26 Schreiben zu diesen Frequenzbedarfsabfragen eingegangen. Die Schrei-ben selbst wurden wie vorher angekündigt auf INTERNET-Seiten der Bundesnetzagentur, die Ergebnisse der Auswertung der eingereichten Vorschläge durch die Bundesnetzagentur auf INTERNET-Seiten und im Amtsblatt 1/2005 in der Mitteilung 7/2005 veröffentlicht.

Der Schwerpunkt der Ergebnisse war, dass die Bundesnetzagentur sich entschieden hat, die Frequenzteilbereiche 148,4 149,14 MHz, 153 153,74 MHz, 157,44 158,34 MHz und 162,04 162,94 MHz mit möglichst flexiblen Frequenznutzungsbedingungen uneingeschränkt zur Verfü-gung zu stellen. Daher wird in die entsprechenden Entwürfe der aktualisierten Frequenznut-zungsteilpläne folgender Hinweis aufgenommen:

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, diesen Frequenzteilbereich mit möglichst flexiblen Fre-quenznutzungsbedingungen im Rahmen der Zuweisung an den Funkdienst zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist jedoch eine europäisch einheitliche Vorgehensweise mit dem Ziel einer euro-paweiten Harmonisierung - insbesondere mit den an Deutschland angrenzenden Nachbarlän-dern - erforderlich, so dass dieser Frequenzteilbereich möglichst europaweit harmonisiert ge-nutzt werden kann. Die Bundesnetzagentur wird in den relevanten Gremien der CEPT und der EU, die sich mit der Identifizierung von harmonisierten Frequenzbereichen für flexible Nutzun-gen befassen, einen diesbezüglichen Vorschlag einbrinNutzun-gen und vertreten.

In einer weiteren Frequenzbedarfsabfrage im Amtsblatt 22/2004 in der Mitteilung 365/2004 zum Frequenzteilbereich 2010,0 - 2019,7 MHz wurden Interessenten gebeten, ihre Vorschläge über neue Frequenznutzungen in diesem Frequenzteilbereich der Bundesnetzagentur bis zum 30. November 2004 mitzuteilen, wobei bestimmte Mindestangaben enthalten sein sollten.

Aufgrund einer ERC-Entscheidung wurden mit dem Ziel einer europäisch harmonisierten Spekt-rumsnutzung für UMTS zwei TDD-Frequenzblöcke im Frequenzbereich 2010 – 2020 MHz für

"Self Provided Applications" (SPA, lizenzfreie Anwendungen) identifiziert. Dieser Frequenzbe-reich wurde daher nicht in die nationale Vergabe der UMTS-Lizenzen integriert. Die SPA-Anwendungen haben sich im Nachgang zur ERC-Entscheidung nicht am Markt entwickelt und es waren auch keinerlei Aktivitäten zu verzeichnen. Eine durch die EU-Kommission erfolgte Ab-frage bei den Mitgliedstaaten unterstützt diese Aussage.

In unterschiedlichen europäischen Gremien der Frequenzverwaltung wird dieses Thema mit dem Ziel diskutiert, den Frequenzteilbereich neuen Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Die-se Frequenzbedarfsabfrage diente der Vorbereitung der Diskussionen über die zukünftige Nut-zung dieses europäisch harmonisierten Frequenzteilbereichs in Gremien der CEPT und der EU.

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Es sind insgesamt 5 Schreiben zu dieser Frequenzbedarfsabfrage eingegangen. Die Schreiben wurden wie vorher angekündigt auf INTERNET-Seiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Die von den Einreichern übermittelten Vorschläge wurden von der Bundesnetzagentur ausge-wertet; sie stellen ihr u. a. Informationen über mögliche zukünftige Frequenznutzungen in dem genannten Frequenzteilbereich zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur wird die Ergebnisse der Auswertung dieser Frequenzbedarfsabfrage für ihre Positionierung in den relevanten Gremien der CEPT und der EU heranziehen.

Nach einer europäischen Entscheidung zur Nutzung dieses Frequenzteilbereichs für neue An-wendungen wird die Bundesnetzagentur diese Entscheidung im Rahmen der Erarbeitung einer novellierten Fassung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung und in ihrem Frequenz-nutzungsplan berücksichtigen.