• Keine Ergebnisse gefunden

Diskriminierungsfreie Auszahlung der Payphone Acces Charge (PAC) an alternati- alternati-ve Betreiber öffentlicher Telefonstellen alternati-ve Betreiber öffentlicher Telefonstellen

im Bereich Telekommunikation

9. Weitere Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Marktregulierung

9.8 Diskriminierungsfreie Auszahlung der Payphone Acces Charge (PAC) an alternati- alternati-ve Betreiber öffentlicher Telefonstellen alternati-ve Betreiber öffentlicher Telefonstellen

Der Bundesnetzagentur lag eine Beschwerde eines Betreibers von öffentlichen Telefonstellen (ÖTel) vor. Im Regelfall ist für das Gespräch aus einer ÖTel ein bestimmtes Entgelt zu entrich-ten, mit dem u.a. auch die laufenden Kosten wie Reinigung und Wartung der ÖTel abgedeckt werden. Wird allerdings eine gebührenfreie 0800-Rufnummer gewählt, erhält der ÖTel-Betreiber dementsprechend keinerlei Einnahmen. Die Beschwerdeführein trug vor, dass die Deut-sche Telekom AG im vergleichbaren Fall, nämlich der Verbindung zu gebührenfreien Rufnum-mern aus den ÖTel der Deutschen Telekom AG, intern ein Entgelt für die laufenden Kosten wie Reinigung und Wartung der ÖTel verrechne. Dieses Entgelt zahle letztlich der angerufene Netz-betreiber bzw. der 0800er Diensteanbieter. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung forderte die Beschwerdeführerin die diskriminierungsfreie Auszahlung eines solchen Entgelts - die sog.

Payphone Acces Charge (PAC) - von der Deutschen Telekom AG, wenn die Verbindungen über das Netz der Deutschen Telekom AG dem 0800er Dienst zugeführt würden. Die Deut-sche Telekom AG hatte sich darauf hin zwar zur Auszahlung einer PAC an analogen Anschlüs-sen bereit erklärt, verlangte aber im Gegenzug einen Preselection-Ausschluss bei den sonstigen sog. “Selbstzahler-“ Gesprächen, um damit die Kosten der PAC-Einführung finanzieren zu kön-nen. Darüber hinaus verlangte die Deutsche Telekom AG bei ÖTel an ISDN-Anschlüssen eine vollständige Kostenübernahme für vorbereitende Maßnahmen.

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK 2c 04/003 vom 25. Mai 2005 einerseits die PAC-Auszahlung auch an ISDN-Anschlüssen (ohne Kostenüberwälzung auf die Beschwerdeführerin) angeordnet und andererseits die Kopplung der PAC-Auszahlung an einen Preselection-Ausschluss untersagt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 29. Juli 2005 (Az.: 21 L 1144/05) die aufschiebende Wir-kung der Klage der Deutschen Telekom AG vorläufig, d.h. bis zur endgültigen Entscheidung im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, angeordnet.

Bundesnetzagentur Dezember 2005

10. Nummerierung

10.1 Überblick

In einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt haben Fragen der Nummerierung eine große wirtschaftliche Bedeutung. Nummern sind Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der Adressierung dienen. Sie werden auch benötigt, um netzübergreifend technische Funktionseinheiten oder Dienstemerkmale ansprechen zu können.

Die Verwaltung von Nummern ist nach § 66 TKG eine hoheitliche Aufgabe, die seit 1998 von der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) wahrge-nommen wird. Die Behörde stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer diskriminierungsfreien Zu-gang zur Ressource Nummer haben und es in einzelnen Nummernbereichen nicht zu Engpäs-sen bei der Verfügbarkeit von Nummern kommt. Die Strukturierung des Nummernraumes, die Erarbeitung von Zuteilungsregeln, die Festlegung von Nutzungsbedingungen für die verschiede-ne Nummernbereiche sowie die Zuteilung von Nummern an Netzbetreiber, Diensteanbieter und Verbraucher sind typischerweise die Aufgabenschwerpunkte bei der Rufnummernverwaltung.

Im Mittelpunkt der Arbeiten in den Jahren 2004 und 2005 haben die Planungen für die Bereit-stellung geeigneter Rufnummernressourcen für IP-Telefonie (Voice over Internet Protocol, VoIP) gestanden. Außerdem erfolgte die fachbezogene Beratung in Fragen des Gesetzgebungspro-zesses hinsichtlich der Änderungen des TKG und dem Entwurf einer Telekommunikations-Nummerierungsverordnung. Darüber hinaus wurde die Rufnummer 116 116 für die Einrichtung einer Zentrale zur Sperrung elektronischer Berechtigungen (z.B. Kreditkarten) vergeben.

Eine zusammenfassende tabellarische Darstellung des Nummernraumes (siehe Anhang 4) für das öffentliche Telefonnetz / ISDN gibt einen Überblick über die Struktur des deutschen Ruf-nummernraumes.

10.2 Regelungen

Der Bundesnetzagentur obliegt nach § 66 Abs. 1 TKG die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraums. Dabei teilt sie Nummern an Betreiber von Telekommunikationsnetzen, Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Endnutzer zu. Basis für diese Zuteilungen sind sog. Zutei-lungsregeln, die von der Bundesnetzagentur für die einzelnen Nummernbereiche erstellt und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Diese Zuteilungsregeln beinhalten die Bedingungen, die zur

Bundesnetzagentur Dezember 2005

Erlangung von Nutzungsrechten an Nummern zu erfüllen sind und die ein Recht auf Zuteilung begründen.

Zuteilungsregeln wurden bisher insbesondere für die folgenden Nummernarten in Kraft gesetzt und wenn nötig entsprechend den Markterfordernissen angepasst:

Telefonnummern:

− Rufnummern in den Ortsnetzbereichen

− Nationale Teilnehmerrufnummern

− Rufnummern für Mobilfunkdienste

− Persönliche Rufnummern

− Rufnummern für innovative Dienste

− Rufnummern für entgeltfreie Mehrwertdienste

− Rufnummern für "Shared Cost"-Dienste

− Rufnummern für "Premium Rate"-Dienste (Teilbereich (0)190)

− Rufnummern für "Premium Rate"-Dienste (Teilbereich (0)900)

− Kennzahlen für Verbindungsnetzbetreiber

− Rufnummern für Nutzergruppen

− Rufnummern für Internationale Virtuelle Private Netze

− Rufnummern für öffentliche Bündelfunknetze

− Rufnummern für Auskunftsdienste Sonstige Nummern:

− National Signalling Point Codes (NSPC)

− Portierungskennungen (PK)

− Closed User Group Interlock Codes (CUGIC)

− Tarifierungsreferenzzweige (TRZ)

− Herstellerkennung für Telematikprotokolle (HKT)

− International Carrier Codes (ICC)

− Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (ITSI)

− Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI)

− Data Network Identification Code (DNIC)

− Administration Management Domains (ADMD)

− Objektkennungsäste für Netzbetreiber und Diensteanbieter (OKA-ND)

− Zielnetzbetreiberkennungen zur Generierung von Routingnummern (ZkGR) für Internatio-nal Freephone Services.

Bundesnetzagentur Dezember 2005

10.3 Zuteilungsstatistiken

10.3.1 Teilnehmerrufnummern

Netzbetreiber, die ortsgebundene Teilnehmeranschlüsse zum öffentlichen Telefondienst anbie-ten, können Rufnummernblöcke (RNB) von jeweils 1 000 Rufnummern aus den 5 200 Ortsnet-zen bei der Bundesnetzagentur beantragen, um ihre Kunden mit Rufnummern versorgen zu können. Ende Juli 2005 waren insgesamt 90 235 Rufnummernblöcke an 75 Betreiber zugeteilt.

Zuteilung von RNB Ortsnetze Betreiber

Ende 1998 3 088 710 53

Ende 1999 6 750 2 636 72

Ende 2000 50 861 5 200 89

Ende 2001 59 372 5 200 86

Ende 2002 63 653 5 200 81

Ende 2003 68 843 5 200 76

Ende 2004 80 283 5 200 74

Bis 31. Juli 2005 90 235 5 200 75

Daneben können Telefondienstanbieter seit Januar 2005 für Teilnehmeranschlüsse zum öffent-lichen Telefonnetz ohne geographischen Bezug Rufnummern für Nationale Teilnehmerrufnum-mern (NTR) beantragen. Die Zuteilungen erfolgen grundsätzlich ebenfalls in 1 000er Rufnum-mernblöcken. Antragsberechtigt sind Netzbetreiber und Diensteanbieter.

Zuteilung von RNB á 1 000 Rufnummern (aus den Bereichen (0)32 22 und (0)32 21)

Betreiber

Bis 31. Juli 2005 1 020 33

Bundesnetzagentur Dezember 2005

Ebenfalls zu den bereit gestellten Teilnehmerrufnummern zählen die Rufnummern für öffentliche zellulare Mobilfunkdienste, die Betreibern von GSM- oder UMTS/IMT 2000-Mobilfunknetzen für ihre Kunden beantragen können. Da die Zuteilung in Großkontingenten á 10 Mio. Rufnummern erfolgt, wurde der Bedarf durch die Zuteilungen von 3 RNB im Jahre 1999 und weiteren 14 RNB in 2000 vorerst gedeckt.

Zuteilung von RNB á 10 Mio Rufnummern

Betreiber insgesamt

Insgesamt zugeteilte RNB

1999 3 3 3

2000 10 4 13

2001 4 6 17

Der Bereich (0)700 ist zudem für Persönliche Rufnummern bereit gestellt, die unmittelbar ein-zeln von Teilnehmern bei der Bundesnetzagentur beantragt werden können.

Dienst Vergebene Rufnummern

im Jahr 2004

Vergebene Rufnummern insgesamt (bis 31.07.2005)

(0)700 6 218 102 076

Schließlich steht der Rufnummernbereich (0)12 für innovative Dienste bereit, für die eine Ver-wendung von Rufnummern aus anderen Bereichen zur Bereitstellung an Teilnehmer ausge-schlossen ist. Diese Rufnummern werden bedarfsgerecht in RNB unterschiedlicher Größe (100 000, 1 Mio, 10 Mio. bzw. 100 Mio.) an Diensteanbieter zur Vergabe an ihre Endkunden zugeteilt.

Zuteilungen im Jahr 2004 Vergebene RNB insgesamt (bis 31.07.2005)

(0)12 0 7

Bundesnetzagentur Dezember 2005

10.3.2 Diensterufnummern

Neben Teilnehmerrufnummern erlangen Diensterufnummern immer mehr Bedeutung, da sie hinsichtlich der Tarifierung und der Verkehrslenkung mehr Möglichkeiten bieten als Teilnehmer-rufnummern. Die Nummern werden insbesondere für das telefonische Angebot von Informatio-nen, Beratungen und Dienstleistungen sowie für die Annahme von Bestellungen genutzt.

Zu den Diensterufnummern zählen insbesondere die (0)800er "Free Phone" Rufnummern, die (0)180er "Shared Cost"-Rufnummern sowie (0)900er Rufnummern für „Premium Rate“-Dienste.

Die Anzahl der im Jahr 2004 und der insgesamt bis Ende Juli 2005 vergebenen Rufnummern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Dienst Zuteilungen im Jahr 2004

Vergebene Rufnummern insgesamt (bis 31.07.2005)

(0)800 10 423 171 641

(0)180 11 517 122 066

(0)900 3 304 83 995

Bei allen vorgenannten Nummernarten ist das Antragsaufkommen so groß, dass die Zuteilung in einem DV-unterstützten Verfahren erfolgt. Daneben werden Nummern für Dienste zugeteilt, bei denen das Antragsaufkommen zwar nicht so hoch ist, die für die Branche aber von ebenso ho-her Bedeutung sind.

Bundesnetzagentur Dezember 2005

Nummernressourcen

Zuteilungen 2004 Gesamt

(bis 31.07.2005)

Kennziffern für Verbindungsnetzbetreiber 7 95

Rufnummern für Auskunftsdienste 11 89

Rufnummern für Nutzergruppen (NG)

(in RNB á 100 Rufnummern – 10 Mio. Rufnummern)

7 34

RNB für Intern. Virtuelle Private Netze (IVPN) (in RNB á 10 Mio Rufnummern)

5 57

RNB für Bündelfunknetze á 1 Mio. Rufnummern

0 1 (zugeteilt 2000)

Weiterhin vergibt die Bundesnetzagentur noch Rufnummern für Online-Dienste (019) und Ruf-nummernblöcke für Dienste, bei denen Massenverkehr zu bestimmten Zielen erzeugt wird (MABEZ, 0137). Beide Dienste wurden bereits vor der Liberalisierung durch die Rechtsvorgän-ger der Deutschen Telekom AG mittels dieser Rufnummernbereiche erbracht. Bis zur Bereitstel-lung eines neuen Rufnummernbereichs nimmt die Bundesnetzagentur ZuteiBereitstel-lungen an Netz-betreiber und Diensteanbieter vor, die vergleichbare Produkte anbieten wollen.

Zuteilungen in 2004

Zuteilungen insgesamt (bis 31.07.2005)

RN für Online-Dienste 8 563

RNB für MABEZ á 10 000 Rufnummern

12 134

10.3.3 Technische Nummern

Neben (Ruf-)Nummern, die in öffentlichen Telefonnetzen gewählt werden können, teilt die Bun-desnetzagentur insbesondere für Zwecke der Netzsteuerung “technische Nummern” zu. Einige dieser technischen Rufnummern wurden im Berichtszeitraum nicht zugeteilt und sind daher nicht

Bundesnetzagentur Dezember 2005

aufgeführt. Besonders ausgeprägt war das Interesse an der Zuteilung von "National Signalling Point Codes" (NSPC).

Technische Ressourcen

Zuteilungen 2004 Gesamt (bis

31.07.2005)

National Signalling Point Codes (NSPC) 54 2 429

International Signalling Point Codes (ISPC) 15 404

Portierungskennungen (PK) 15 205

Closed User Group Interlock Codes (CUGIC) 1 23

Tarifierungsreferenzzweige (TRZ) 16 130

Herstellerkennung für Telematikprotokolle (HKT) 1 16 Notifizierung von International Carrier Codes (ICC) 2 12 Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (ITSI) 1 7 Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI) 1 22