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Ermittlung der Nachweisgrenze von F. tularensis

3 MATERIAL UND METHODEN

4.1 Validierung der PCR

4.1.1 Ermittlung der Nachweisgrenze von F. tularensis

Festlegung der Nachweisgrenze in Bakterienzellsuspension (Blockcycler) Als Nachweisgrenze wurde die Gesamtkeimzahl definiert, die bei der Auswertung der PCR mittels Agarosegelelektrophorese noch eine deutlich sichtbare Bande von 428 bp erzeugte. Vom Typstamm F. tularensis subsp. holarctica (ATCC 29684) wurde ausgehend von Mc-Farland 0,5 eine Verdünnungsreihe mit Konzentrationen von 15 bis 15 x 107 Bakterien je ml angefertigt. Nach Extraktion der DNA, Amplifikation des entsprechenden Genomfragmentes mittels PCR und Darstellung in der Agarosegelelektrophorese konnten Amplikons bis zu einer Konzentration von 15 x 103 Bakterien/ml in der Ausgangssuspension entsprechend rechnerisch 75 Bakterien pro PCR-Ansatz sicher nachgewiesen werden (Abb. 3).

Abb. 3: Festlegung der Nachweisgrenze von Francisella tularensis in Zellsuspension 1: 15x107 Bakterien / ml 9: negative Extraktion-Kontrolle 17: 15x102 Bakterien / ml

2: 15x106 Bakterien / ml 10: negative PCR-Kontrolle 18: 15x101 Bakterien / ml 3: 15x105 Bakterien / ml 11: positive PCR-Kontrolle 19: 15x100 Bakterien / ml 4: 15x104 Bakterien / ml 12: 15x107 Bakterien / ml 20: negative Extraktion- 5: 15x103 Bakterien / ml 13: 15x106 Bakterien / ml Kontrolle 6: 15x102 Bakterien / ml 14: 15x105 Bakterien / ml 21: Größenstandard 7: 15x101 Bakterien / ml 15: 15x104 Bakterien / ml

8: 15x100 Bakterien / ml 16: 15x103 Bakterien / ml

Festlegung der Nachweisgrenze in Gewebe (Blockcycler)

Nach Extraktion der Nukleinsäuren aus Geweben, welche mit jeweils 20 µl einer Bakteriensuspension in einer Konzentration von 15 bis 15 x 107 Bakterien/ml versetzt wurden, konnte nach PCR, Auftrennung im Agarosegel und Färbung bis zu einer Konzentration von 15 x 103 Bakterien/ml eine Bande sicher erkannt werden. Dies entspricht einer Konzentration von 300 Bakterien in 20 µl (75 Bakterien/PCR-Ansatz).

Die Ergebnisse sind in Abb. 4 dargestellt.

Abb. 4: Festlegung der Nachweisgrenze von Francisella tularensis in Gewebe 1: 15x107 Bakterien / ml 9: 15x107 Bakterien / ml 17: positive PCR- 2: 15x106 Bakterien / ml 10: 15x106 Bakterien / ml Kontrolle 3: 15x105 Bakterien / ml 11: 15x105 Bakterien / ml 18: negative PCR- 4: 15x104 Bakterien / ml 12: 15x104 Bakterien / ml Kontrolle 5: 15x103 Bakterien / ml 13: 15x103 Bakterien / ml 19: Größenstandard 6: 15x102 Bakterien / ml 14: 15x102 Bakterien / ml

7: 15x101 Bakterien / ml 15: 15x101 Bakterien / ml 8: negative Extraktionskontrolle 16: negative Extaktionskontrolle

In den weiteren Untersuchungen wurde zur Kontrolle der DNA-Extraktion Gewebe verwendet, dem jeweils 20 µl einer Bakteriensuspension mit einer Konzentration von

15 x 104 Bakterien/ml, entsprechend einer Anzahl von 3000 Bakterien, zugesetzt wurden.

Nachweisgrenze der PCR im LightCycler®

Zur Festlegung der Nachweisgrenze im LightCycler® wurde auf die im Kit enthaltene Standardreihe zurückgegriffen. Hierbei handelte es sich um Konzentrationen von 101 bis 106 Zielmolekülen. Die Verdünnungsstufen von 106 bis 102 Zielmolekülen lassen ein Signal in den Zyklen 17, 21, 24, 27 und 30 erkennen. Ein positives Signal konnte bis zu der Konzentration von 10 Zielmolekülen (32. Zyklus) je PCR-Ansatz nachgewiesen werden (Abb. 5).

Abb. 5: Standardreihe zur Ermittlung der Nachweisgrenze von Francisellen im LightCycler® 6: Std 10*6: 106 Zielmoleküle / ml

7: Std 10*5: 105 Zielmoleküle / ml 8: Std 10*4: 104 Zielmoleküle / ml 9: Std 10*3: 103 Zielmoleküle / ml 10: Std 10*2: 102 Zielmoleküle / ml 11: Std 10*1: 10 Zielmoleküle / ml

4.1.2 Ermittlung der Nachweisgrenze von Brucella sp.

Nachweisgrenze der PCR im LightCycler®

Zur Ermittlung der Nachweisgrenze von Brucellen im LightCycler® wurde die im Kit mitgelieferte Standardreihe, die 101 bis 106 Kopien enthält, verwendet. Die Verdünnungsstufen von 106 bis 102 Zielmolekülen lassen ein Signal in den Zyklen 17, 21, 24, 28 und 30 erkennen. Eine Reaktion konnte bis zu einer Konzentration von 10 Zielmolekülen nachgewiesen werden (Abb. 6). In dieser Verdünnungsstufe konnte eine Amplifikation ab dem 32. Zyklus festgestellt werden.

Abb. 6: Standardreihe zur Ermittlung der Nachweisgrenze von Brucellen im LightCycler® 1: Standard 10E1: 10 Zielmoleküle/ Reaktion

2: Standard 10E2: 102 Zielmoleküle/ Reaktion 3: Standard 10E3: 103 Zielmoleküle/ Reaktion 4: Standard 10E4: 104 Zielmoleküle/ Reaktion 5: Standard 10E5: 105 Zielmoleküle/ Reaktion 6: Standard 10E6: 106 Zielmoleküle/ Reaktion

7: neg PCR: negative PCR-Kontrolle

8-12: negative Proben

13: neg Aufarb Hasenleber: negative Kontrolle der DNA-Extraktion

4.2 Nachweis von F. tularensis und Brucella sp. mittels PCR

4.2.1 Nachweis von F. tularensis

Bei insgesamt sieben der 930 Proben konnten F. tularensis-spezifische Genomfragmente sowohl im Blockcycler (Abb. 7) als auch im LightCycler® nachgewiesen werden. Der Vollständigkeit halber soll hier der Nachweis F. tularensis-spezifischer DNA bei einem Wildkaninchen, welcher bei den Reihenuntersuchungen ebenfalls festgestellt wurde, angegeben werden.

Zur Differenzierung der Subspezies und weiteren Charakterisierung wurden die PCR-positiven Proben zum Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen, FLI, Jena, und zum Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr nach München gesandt. Bei allen Proben konnte der Nachweis von F. tularensis mittels PCR bestätigt werden.

Durch die Subspeziesdifferenzierung mittels 30 bp-Delections-PCR konnte bei drei der sieben Proben F. tularensis subsp. holarctica nachgewiesen werden. Aus zwei Proben konnte im Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München F. tularensis angezüchtet werden. Zur weiteren Differenzierung des Erregers wurde hier eine Resistenztestung gegenüber dem Antibiotikum Erythromycin durchgeführt (SPLETTSTOESSER et al. 2005). Eines der beiden F. tularensis-Isolate konnte aufgrund der Resistenz gegenüber Erythromycin dem Biovar 2 zugeordnet werden. Das andere Isolat erwies sich sensibel gegen Erythromycin und ist somit dem Biovar 1 zugehörig. Die übrigen Proben konnten nicht weiter differenziert werden.

Abb. 7: Nachweis Francisella tularensis-spezifischer DNA-Fragmente im Blockcycler 1: Mol 9358: positive Probe 7: Mol 3336 positive Probe

2: Mol 9359 negative Probe 8: negative Extraktionskontrolle 3: Mol 9497: positive Probe 9: positive Extraktionskontrolle 4: Mol 9498 positive Probe 10: negative PCR-Kontrolle 5: Mol 9499 negative Probe 11: positive PCR-Kontrolle

6: Mol 797 positive Probe 12: Größenstandard

Bei positiv getesteten Organproben wurden die DNA-Extraktionen und die PCR im Blockcycler sowie im LightCycler® jeweils zweimal wiederholt. Die Reaktionen konnten bestätigt werden (Abb. 8 und Abb. 9).

Abb. 8: Bestätigungen der Reaktionen im LightCycler®

1-8, 10: Verschiedene Proben, die nach der Amplifikation keine Francisella tularensis-spezifische DNA-Fragmente aufwiesen.

9: (9498): positive Probe (Mol 9498) 11: (9358): positive Probe (Mol 9358) 12: pos PCR: positive PCR-Kontrolle 13: neg Auf: negative Extraktions-Kontrolle 14: neg PCR: negative PCR-Kontrolle

Eine positive Extraktions-Kontrolle wurde bei den Wiederholungen aufgrund der bekannten, positiven Proben nicht mitgeführt.

Abb. 9: Bestätigungen der Reaktionen im LightCycler® 1: 9360: negative Probe (Mol 9360)

2: 9497: positive Probe (Mol 9497) 3: 9498: positive Probe (Mol 9498) 4: 9499: negative Probe (Mol 9499)

5: posPCR 10*3: positive PCR-Kontrolle (entsprechend 103 Bakterien) 6: negPCR: negative PCR-Kontrolle

Graphisch sind die Fundorte in (Abb. 10) dargestellt.

4.2.1.1 Prävalenzratio

Von 930 untersuchten Hasen konnte siebenmal F. tularensis-spezifische DNA nachgewiesen werden. Der 95 %-Vertrauensbereich für die erwartete Prävalenz von 0,75 % liegt zwischen 0,30 % und 1,54 %.

Die positiven Befunde traten sowohl in der Gruppe der Fallwildhasen als auch in der Gruppe der erlegten Hasen auf. Beim Fallwild konnte viermal F. tularensis-spezifische DNA nachgewiesen werden. Dreimal gelang dieser Nachweis bei den erlegten Hasen.

Abb. 10: Fundorte mit positiven Tularämie- und Brucellosenachweisen

4.2.2 Nachweis von Brucella sp.

Es wurden 927 Lebergewebeproben sowie 3 Milzgewebeproben auf Brucellen untersucht. Bei einem Tier konnten mittels der Genus-spezifischen PCR entsprechende Genomfragmente von Brucellen im LightCycler® nachgewiesen werden (Abb. 11). Es folgte eine zweimalige erneute DNA-Extraktion und PCR-Untersuchung der positiv getesteten Organprobe. Das Ergebnis war reproduzierbar.

Bei den Proben der übrigen Tiere verlief die PCR-Untersuchung negativ. Der Fundort der positiven Probe ist in Abb. 10 dargestellt.

Die positive PCR-Kontrolle wurde mit einer Konzentration von 103 Zielmolekülen in der PCR eingesetzt. Ab dem 28. Zyklus zeigte sich das Signal der positiven PCR-Kontrolle, wohingegen sich das Signal bei der positiven Probe bereits ab dem 23. Zyklus darstellte.

Abb. 11: Nachweis Brucella-spezifischer DNA-Fragmente im LightCycler®

1-20, 22-30: Die Proben wiesen nach der Amplifikation keine Brucella-spezifischen DNA-Fragmente auf.

21: (1567): positive Probe/Reaktion (TB 633, W 6922/07, Mol 1567) 31: pos PCR 10*3: positive PCR-Kontrolle (entsprechend 103 Zielmoleküle) 32: neg PCR: negative PCR-Kontrolle

4.2.2.1 Prävalenzratio

Von 930 untersuchten Hasen konnte ein Nachweis Brucella-spezifischer DNA erbracht werden. Der 95 %-Vertrauensbereich für die erwartete Prävalenz von 0,11 % liegt zwischen 0,003 % und 0,6 %.

Der positive Befund trat in der Gruppe der Fallwildhasen auf, d.h. jagdlich erlegte Hasen waren frei von erregerspezifischer DNA. Wird die Prävalenzratio nur für die Gruppe des Fallwildes berechnet, ergibt sich ein Erwartungswert von 0,4 % sowie das 95 %-Konfidenzintervall zwischen 0,01 % und 2,21 %.