• Keine Ergebnisse gefunden

Entstehung und Wurzeln des deutschen Hilfesystems - von christ- christ-lich-mittelalterlicher Barmherzigkeit zu sozialstaatlicher christ-lich-mittelalterlicher Barmherzigkeit zu sozialstaatlicher

Wohnungs-losenhilfe

Das deutsche Hilfesystem, wie wir es heute vorfinden, zeichnet sich durch eine Ange-botsvielfalt und starke Ausdifferenzierung verschiedenster Hilfs- und Unterstützungs-angebote aus. Zentrale rechtliche Verankerung der modernen deutschen Wohnungs-losenhilfe bildet § 67 des Sozialgesetzbuches XII, der seine Adressatengruppe sehr

100 weit gefasst definiert als Personen, „bei denen besondere Lebensverhältnisse mit so-zialen Schwierigkeiten verbunden sind“. Was wir heute unter die Klammer „Wohnungs-losenhilfe“ fassen ist ein breiter Fächer spezialisierter professioneller sozialer Dienst-leistungsangebote, zu denen unter anderem Erwerbslosen-, Sucht- und Schuldnerbe-ratungen, unterschiedliche stationäre, teilstationäre Betreuungs- und Wohnformen so-wie ambulante, niedrigschwellige Einrichtungen oder Tagesaufenthalte und ebenso verschiedene mobile und aufsuchende Hilfen der Sozialarbeit zählen (vgl. Lutz und Simon 2007). Die einzelnen Hilfsangebote richten sich zum Teil an ganz unterschied-liche Zielgruppen (obdachlose, wohnungslose, suchtkranke, erwerbsgeminderte, er-werbslose Menschen u.ä.), die sich in der täglichen Praxis jedoch beachtlich große Schnittflächen teilen.

Historisch betrachtet hat die moderne Wohnungslosenhilfe ihre Wurzeln in der christ-lich geprägten, mittelalterchrist-lichen Armenfürsorge (vgl. Schneider 2011; 2017) sowie in der sogenannten „Wanderarmenhilfe“, die sich im Zuge der Industrialisierung und des Pauperismus im 19. Jahrhundert herausbildete (vgl. von Treuberg 1990). Die direk-teste Verbindunglinie zwischen christlicher Armenfürsorge und Wanderarmenhilfe stellten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die aufkommenden privaten Wohltätigkeitsbe-strebungen des protestantischen Bürgertums dar (vgl. Schneider 2011). Die christliche Idee der Barmherzigkeit gegenüber Armen und Schwachen institutionalisierte sich im Zuge der Industrialisierung in Form von Einrichtungen der Wanderarmenhilfe und ver-suchte gleichzeitig eine Antwort auf die sogenannte „Vagabundenfrage“ zu finden:

„Zugespitzt formuliert kann man sagen: Aus Nächstenliebe und Barm-herzigkeit wurden Sozialarbeit und Sozialrecht.“ (Schneider 2011: 100)

Konkret lässt sich dieser Transformationsprozess Anfang des 20. Jahrhunderts an den bodelschwingh‘schen Anstalten, den Wanderherbergen und auch an den Arbeiterko-lonien festmachen. Diese Einrichtungen legten den infrastrukturellen Grundstein für das, woraus sich später die moderne Wohnungslosenhilfe entwickelte (vgl. von Treu-berg 1990). Die Gründung des Deutschen Caritas Verbandes (DCV) im Jahre 1897, der sich als Pendant zum protestantischen Central-Ausschuss verstand, gab der Insti-tutionalisierung auf organisationaler und verwaltungstechnischer Ebene einen bedeu-tenden Anschub (vgl. Schneider 2011). Noch heute sind in NRW im Segment der

Woh-101 nungslosenhilfe das „Diakonische Werk“ und der „Diözesan Caritas Verband“ als Er-ben dieser Tradition die beiden wichtigsten Wohlfahrtsverbände und zentrale Akteure des Hilfesystems.

Die Wohnungslosenhilfe ist daher noch immer tief vom Armuts- und Hilfeverständnis christlicher Armenfürsorge durchdrungen. Auch kleinere Träger der Wohnungslosen-hilfe wie die „Franzfreunde“ in Düsseldorf (früher „Arme Brüder“) rekurrieren in ihrer Außendarstellung sehr deutlich auf ihre christlichen Ordenswurzeln:

„Als franzfreunde blicken wir inzwischen auf mehr als 160 Jahre des Helfens zurück: 1857 hatte Johannes Höver die Ordensgemeinschaft der Armen-Brüder des heiligen Franziskus in Aachen gegründet. Ge-meinsam mit seinen Mitbrüdern folgte er dem Beispiel des Franz von Assisi, in frei gewählter Armut zu leben und das eigene Wirken in den Dienst der Menschen zu stellen. Der Orden wirkte in der Armen- und Krankenpflege genauso wie im Schuldienst und der Erziehung. Sein Leitwort ‚Sich in Werken der Barmherzigkeit üben‘ ist bis heute unser Anspruch und Ansporn.“ (www.freunzfreunde.de, 2019)

1. Ausgangspunkt mittelalterliche Armenfürsorge

Die mittelalterliche Armenfürsorge war stark getragen von der christlichen Idee der Barmherzigkeit gegenüber den „Armen, Bettlenden, Kranken und Alten“ sowie von der Idee einer gottesfürchtigen, christlichen Pflicht, den Schwachen zu helfen (vgl. Schnei-der 2017; von Metzsch 1998). Ein biblischer Bezugspunkt für diese Maxime ist die Gerichtsperikope aus Mt 25,34ff, aus welcher sich die sogenannten „Werke der Barm-herzigkeit“ ableiten lassen (vgl. Schneider 2011). Zu diesen sieben Werken gehört es unter anderem die „Hungernden zu speisen, den Dürstenden zu trinken zu geben, die Nackten zu kleiden, die Kranken zu besuchen sowie die Fremden und Obdachlosen aufzunehmen“ (vgl. Metzsch 1998). Die wesentlichen Adressatengruppen der mittelal-terlichen Armenfürsorge waren damit noch sehr allgemein „die Armen“, „die Kranken“,

„die Alten“ und „die Bettlenden“. Christliche Armenfürsorge war damit deutlich unspe-zifischer als die Hilfen eines moderneren Sozialstaates. Dennoch hatte man auch im Mittelalter eine historisch und kulturell gewachsene Vorstellung davon, wer zu „den Armen“ als Adressat_innen der Barmherzigkeit zu zählen sei. Mollat beschreibt „die Armen“ des Mittelalters als eine „verkannte und nicht eindeutig zu definierende Schicht“ (1987: 9). Er versucht sie jedoch anhand verschiedener, aus der lateinischen Sprache entlehnter mittelalterlicher Begriffe zu umreißen:

102

„ […] pauperes bezeich[net] den gesamten Kreis der Armen, denen zu helfen die Billigkeit gebietet. Der Begriff egeni umschreibt traditionell eine Kategorie von Menschen, die aus Bedürftigen, Waisen, Witwen und Pilgern besteht, während indigentes Menschen sind, die nicht unter einem essentiellen, sondern unter einem akzidentellen Mangel leiden.

Dies entspricht im Übrigen der Auffassung von Armut, wie sie zur glei-chen Zeit in Gramont, einer der Hochburgen der gelebten Armut, for-muliert wurde: Neben der freiwilligen Armut (paupertas spontanen) der Mönche und der vorgetäuschten (simulatoria) der Schwindler, die mit Grabmälern und verfallenden Mauern verglichen werden, bezeichnet paupertas coacta die unfreiwillige Armut der Bettler, die gezwungen sind, in Armut zu leben.“ (Mollat 1987: 11f.)

2. Wanderarmenhilfen des 20. Jahrhunderts

Die Wanderhilfe des beginnenden 20. Jahrhunderts richtete sich bereits deutlich kon-kreter an „Bettler, Vagabunden, Vagierende, Gauner und Fahrende“, denen in der Not zwar geholfen werden sollte, aber vor deren „Belästigungen“ man sich auch zu schüt-zen versuchte (vgl. von Treuberg 1990). Dass sich der Topos des Umerziehens und Wanderns von Armen in der gesellschaftlichen Betrachtung sowie die Furcht vor Va-gabundierenden und Bettelnden im 20. Jahrhundert so deutlich in den Vordergrund der Begriffe schiebt, ist vor dem Hintergrund begreifbar, dass steigende Armut im Zuge der Industrialisierung und des Pauperismus große Binnenmigrationen in Deutschland auslöste (ebd.). Das Umherziehen von „Wanderarmen“ wurde als eigenes gesell-schaftliches Problem verstanden. Armut und „Nichtsesshaftigkeit“ waren in der Außen-perspektive des Bürgertums untrennbar miteinander verwoben und führten zu gesell-schaftlichen und sozialpolitischen Verunsicherungen:

"Obgleich das Wandern zwecks Arbeitssuche als individuelle Verhal-tensweise akzeptiert und auch gefordert wurde, so bot doch das Aus-maß der Massenwanderung und der damit verbundenen Armut Grund genug, über Ursachen und Auswirkungen nachzudenken und nach Ab-hilfe zu suchen. Die als ‚Vagabundenfrage‘ apostrophierte soziale Not wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts ein beherrschendes Thema juris-tischer und sozialpolijuris-tischer Überlegungen. Die bürgerlichen Gesell-schaftsvorstellungen waren durch dieses Phänomen zutiefst verunsi-chert worden." (von Treuberg 1990: 29)

Mit der Einrichtung einer „Wanderarmenhilfe“ sollte die Vagabundenfrage gelöst wer-den. Diese Wanderarmenhilfe erhob mit ihrem Herbergswesen, den Anti-Betteleiver-einen, Naturalverpflegungsstationen und auch Arbeiterkolonien einen immanent päda-gogisierenden Anspruch gegenüber den wandernden Armen. Insbesondere verstand

103 das christlich-protestantische Bürgertum des 20. Jahrhunderts „Vagabundierende“

oder „Wanderarme“ primär als Erziehungsbedürftige, denen man „helfen“ wollte, durch

„‚strenge Zucht‘ und ‚kräftige Arbeitsleistung‘ (Bodelschwingh 1904:

10f.) vor Müßiggang, Arbeitsscheu und Verwahrlosung bewahren bzw.

schon Gefallene sittlich wieder [zu] heben, zu einem christlichen gottes- und obrigkeitsfürchtigen Leben [zu] führen und ihnen wieder eine Ar-beitsstelle im normalen Leben [zu]zuweisen.“ (von Treuberg 1990: 30)

Was die mittelalterliche Armenfürsorge, die Wanderarmen- oder später die soge-nannte „Nichtseßhaftenhilfe“ einte, war zum einen die Idee, dass es unabhängig von gesellschaftlichen und historischen Kontexten arme und wandernde („nichtsesshafte“) Menschen gibt, die quasi als eine „natürliche soziale Entität“ zu jeder Gesellschaft dazu gehörten. Bis in das 20. Jahrhundert hinein nahm man damit eine universelle Existenz von Armen und „Nichtsesshaften“ an und zwar weitgehend losgelöst von gesellschaft-lichen Rahmenbedingungen (vgl. von Treuberg 1990). Außerdem fand sich immer wie-der die implizite Unterstellung, dass wie-der Ursprung für die Verarmung und das „Vaga-bundieren“ auf das „Wesen“ der betroffenen Personen zurückzuführbar sei. Damit nahm man Rückgriff auf spätmittelalterliche Diskurse zu „faulen und betrügerische Bettlern“ (vgl. Mollat 1987). Arm zu sein war damit im Außenverständnis immer eng verbunden mit Fragen der Schuld und der Idee des persönlichen Versagens der Be-troffenen. Zeitweise attestierte man den „Nichtsesshaften“ sogar einen krankhaften Wandertrieb und pathologisierte Armut (vgl. von Treuberg 1990). Als dessen Folge entwickelte sich ein pädagogisierender Anspruch des Hilfesystems.

Dass sich Ideen wie die des „epileptischen Wandertriebs (Poriomanie)“ als Ursache für Wanderarmut parallel zu der sich etablierenden Wissenschaft der Psychiatrie ent-wickelten, gibt einen sehr deutlichen Hinweis darauf, dass die gesellschaftliche Deu-tung von Armut stets mit dem Selbstbild einer Gesellschaft verwoben ist. Dies zeigt sich ebenfalls sehr klar und unmenschlich in der Epoche der NS-Zeit in Deutschland:

In deutschen Konzentrationslagern wurden zur Zeit der nationalsozialistischen Diktatur nach Schätzungen 63.000-82.000 wohnungslose und obdachlose Menschen als „so-zial abweichend“ oder „aso„so-zial“ etikettiert und ermordet (Schenk 2018: 27). Dieser ver-brecherische Teil der deutschen Geschichte der Wohnungslosenhilfe wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg lange Zeit nicht aufgearbeitet und behandelt. Bis heute hat es von staatlicher Seite noch keinen angemessenen Versuch einer möglichen Wiedergut-machung gegeben (vgl. Schenk 2018).

104 3. Wohnungslosenhilfe in der Nachkriegszeit

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte man an die beschriebenen Muster an, so-dass die Hilfen für wohnungslose und obdachlose Menschen immer auch die Funktion einer „Arbeitsgewöhnung“ erfüllen sollten (vgl. von Treuberg 1990). Von Treuberg be-schreibt das Hilfesystem der Nachkriegszeit als einen Dreiklang von „Erfassung, Ar-beitsgewöhnung und Seßhaftmachung“ (ebd.). Noch bis Ende der 1960er Jahre war die Wohnungslosenhilfe von der Vorstellung getragen, dass „Nichtsesshafte“ vor allem durch einen „Mangel an innerer Festigkeit“ in ihre missliche Lage geraten seien. Im Bundessozialhilfegesetz von 1961 wurden die Adressat_innen in den entsprechenden Bestimmungen zu den „Hilfen für Gefährdete“ beschrieben als:

"(1) Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die dadurch gefährdet sind, dass sie aus Mangel an innerer Festigkeit ein geordnetes Leben in der Gemeinschaft nicht führen können […]" (§ 68 Abs. 1 BSHG von 1961)

Das Vorläufersystem unserer Wohnungslosenhilfe verstand wohnungslose und ob-dachlose Menschen als „Gefährdete“, die ihre Lage aufgrund persönlicher Defizite und fehlender „innerer Festigkeit“ selbstverschuldet hatten und daher „korrigiert“ werden mussten. Armut und Wohnungslosigkeit wurden nicht als Auswirkungen gesamtgesell-schaftlicher Problemlagen wahrgenommen, die Ursachen wurden vielmehr in die Sub-jekte verlagert. Als Aufgabe der Sozialhilfeträger verstand das frühe BSHG „den Ge-fährdeten zu einem geordneten Leben hinzuführen“ und erklärte, dass hierbei insbe-sondere die „Gewöhnung des Gefährdeten an regelmäßige Arbeit“ dazu in Betracht komme (§ 68 Abs. 2 BSHG 1961). Besonders „willensschwache“ oder im „Triebleben besonders hemmungslose“ Gefährdete sowie „verwahrloste“ oder der „Gefahr der Ver-wahrlosung ausgesetzte“ Gefährdete konnte ein Gericht sogar unter der Einschrän-kung der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) anweisen, sich in einer „geeigne-ten Anstalt“ aufzuhal„geeigne-ten (§ 69 Abs. 2 BSHG 1961).

4. Ein Paradigmenwechsel der Sozialarbeit in den 1970er Jahren

Insbesondere durch die voranschreitende Professionalisierung der Sozialarbeit in den 1970er Jahren kam es jedoch zum Einzug einer „neuen Generation fachlich qualifizier-ter Sozialarbeiqualifizier-ter_innen“ in die Wohnungslosenhilfe (vgl. von Treuberg 1990). Woh-nungslosigkeit und Obdachlosigkeit wurden von den Helfenden zunehmend als gesell-schaftliche Armutsproblematiken und weniger als Ausdruck persönlicher Defizite der

105 Betroffenen verstanden. Durch das Einbeziehen wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Hilfepraxis kam es außerdem zu einer fortschreitenden Abkehr von Alltagstheorien (vgl. ebd.).

„Ein bedeutsames Merkmal dieser Entwicklung, die heute keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden kann, ist das bewußte Einbezie-hen wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Reflexion und Neubestim-mung des Selbstverständnisse wie der Hilfepraxis. Das Bemühen galt und gilt der Abkehr von dem bisher mehr pragmatisch und an den All-tagstheorien der Helfer orientierten sowie durch festgefügte Tradition und Organisationsstrukturen bestimmten Handeln. Bei der Wandlung vom Missionar und Kontrolleur zum Helfer suchte man Hilfestellung bei der Wissenschaft, die neue Antworten geben und vor allem erfolgver-sprechende Handlungsmöglichkeiten aufzeigen sollte.“ (von Treuberg 1990: 184f.)

Die individuellen Problemlagen der Hilfesuchenden wurden fortan zunehmend als Aus-druck gesamtgesellschaftlicher Problemlagen verstanden. Die Ausdifferenzierung des Hilfesystems nach spezifischen sozialen Schwierigkeiten, wie es heute der Fall ist, war eine konkrete Konsequenz dieses Weiterentwicklungsprozesses. Die sehr weite Ad-ressatenbestimmung des heute geltenden § 67 SGB XII kann ebenfalls als das Ergeb-nis eines professionellen Lernprozesses der Wohnungslosenhilfe interpretiert werden, der sich über einen dialektischen Prozess aus praktischer Sozialarbeit und wissen-schaftlicher Untersuchung über viele Jahrzehnte langsam vom „Mythos Nichtsesshaf-tigkeit“ ablöste (von Treuberg 1990).

5. Heutiges Verständnis der Hilfen in Wohnungsnotfällen

Was wir heute als Wohnungslosenhilfe zusammenfassen sind spezialisierte professi-onelle, soziale Dienstleistungsangebote. Die Hilfen richten sich heute deutlich konkre-ter auf spezifische Problemfelder als die mittelalkonkre-terliche Armenfürsorge, die frühe

„Wanderarmenhilfe“ oder „Gefährdetenhilfe“ des 20. Jahrhunderts. Zu den sozialarbei-terischen Dienstleistungen der moderneren Wohnungslosenhilfe zählen unter ande-rem Erwerbslosen- Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, verschiedene stationäre Betreuungs- und Wohnformen sowie ambulante Hilfe, niedrigschwellige Einrichtungen und aufsuchende Sozialarbeit (vgl. Lutz und Simon 2007).

Außerdem lösen sich die Hilfen zunehmend von der Idee der Barmherzigkeit ab und orientieren sich an der Idee von sozialstaatlichen Rechtsansprüchen der Betroffenen.

Dies wird beispielsweise durch die Wegweise-Broschüre für Hilfesuchende „Wohnen

106 ist ein Menschenrecht“ der Stadt Düsseldorf deutlich, aus welcher das Angebot für

„wohnungslose alleinstehende Menschen“ hervorgeht: Die angebotenen Hilfen glie-dern sich in die Hauptkategorien „Essen, Schlafen, Kleidung“, „Notanlaufstellen“, „Ge-sundheit“, „Streetwork“, „Beratungsstellen“, „Wohnen“ („betreutes Wohnen und statio-näre Hilfen“), „Einkommen und Arbeit“ und „Angebote für Frauen und Mädchen“. Das Kölner Pendant dieses Leitfadens für Hilfesuchende, die Borschüre „Wo? Wann?

Wer?“, untergliedert ihre „Netzwerkhilfe für Wohnungslose“ in die zusätzlichen Berei-che „Gesundheit“, „Gewaltschutz“, „Junge Erwachsene“, „Seelsorge“, „Straffälligen-hilfe“, „Sucht“, „Tagestreff“, „Winterhilfe“ und „Zeitungen“. Diese starke Untergliede-rung verschiedenster armutsbezogener Hilfsangebote in Wohnungsnot und ihr heute bestehender Umfang verdeutlichen, wie sich das Problemverständnis der Sozialarbeit von Armut und Wohnungslosigkeit ausdifferenziert hat.

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE