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6.3.1 Bereichsweise Wiederherstellung des landschafts- bzw. naturraumtypischen Wasserhaushaltes mit hohen Grundwasserständen

Maßnahmenkürzel WHH2

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320017, 27413441320017

Flächengröße [ha] 1.330,9 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160], Bekassine [A153], Kiebitz [A142], Rohrweihe [A081], Kornweihe [A082]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 21.1 ± Aufstauen / Vernässen 21.3 ± Überfluten

24. ± Neuanlage / Umgestaltung von Gewässern Der Maßnahmenkomplex beinhaltet:

x Reaktivierung der Wiesenwässerung, z.B. in den Gewannen Neugraben und Brand

x Wiederherstellung von Flutmulden und Geländesenken

x Zulassung kleinräumiger, natürlicher Überschwemmungen sowie Einleitung von Was-ser in vorhandene Grabensysteme, z.B. im Gewann Quell.

x Erhöhung der Grabensohle bei kleineren Gräben, Wasserrückhaltung durch Graben-stau und Grabenerweiterungen, z.B. im Gewann Quell.

Bei der Umsetzung der Maßnahme werden die für Gewässer / gewässerbesiedelnde Arten formulierten Ziele berücksichtigt (Einhaltung Mindestwasserabfluss, Durchgängigkeit)

6.3.2 Wiederherstellung eines Netzes von ein bis drei Hektar großen Vernässungs-flächen

Maßnahmenkürzel WHH3

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320018, 27413441320018

Flächengröße [ha] 922,9 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Bekassine [A153]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 21.1 ± Aufstauen / Vernässen 21.3 ± Überfluten

24. ± Neuanlage / Umgestaltung von Gewässern 32. ± Spezielle Artenschutzmaßnahme

Wiederherstellung eines Netzes von ein bis drei Hektar großen Vernässungsflächen von der Kammbach-Niederung bis zum Schiftunger Bruch und Bruchgraben (nicht mehr als zwei Ki-lometer voneinander entfernt) und weiterer kleinerer Vernässungsflächen (ungefähr ein Hek-tar) mit (Groß-)Seggen als Brutbereiche sowie zusätzliche lokale Vernässung von Grünland als Nahrungsgebiete

Wiederherstellungsmaßnahmen zur Nutzungsextensivierung von Grünland, Ackerflächen und an Randstreifen

6.3.3 Extensivierung der aktuellen Mähwiesenbewirtschaftung (reduzierte Düngung)

Maßnahmenkürzel WI-WV3

Maßnahmenflächen-Nummer 27413341320037, 27413441320019

Flächengröße [ha] 1.509,1 ha

Durchführungszeitraum/Turnus Maximal zweimal jährlich

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160], Bekassine [A153], Kiebitz [A142], Rohrweihe [A081], Kornweihe [A082], Bechsteinfledermaus [1323]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 ± Mahd mit Abräumen

39. ± Extensivierung der Grünlandnutzung Um den Fortbestand derjenigen Wiesenvögel im Gebiet zu gewährleisten, für die der Erhal-tungszustand landesweit als ungünstig eingestuft wird, ist eine Wiederherstellung von mage-ren, lückigen Grünlandflächen auch außerhalb des als Magere Flachlandmähwiesen [LRT 6510] erfassten Wiesen durch eine Extensivierung der Bewirtschaftung erforderlich. Die Maßnahme dient darüber hinaus der Verbesserung des Nahrungsangebots der Bechstein-fledermaus.

6.3.4 Wiederherstellung einer wiesenvogelgerechten Grünlandbewirtschaftung

Maßnahmenkürzel WI-WV4

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320020, 27413441320020

Flächengröße [ha] 1.227,4 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32. ± Spezielle Artenschutzmaßnahme 39. ± Extensivierung der Grünlandnutzung Der Maßnahmenkomplex beinhaltet:

x Schaffung eines an die jeweiligen Verhältnisse ausgerichteten Mosaiks unterschiedlich bewirtschafteter Grünlandflächen (gestaffelte Mahdtermine von Ende Mai bis Anfang Juli für den ersten Schnitt). In den Kerngebieten keine Grünlandsilage.

x Belassen von Deckungsmöglichkeiten durch ausreichend breite Rand- und Altgrasstrei-IHQ•PEHVVHUPHQWODQJYRQ)HOGZHJHQRGHU8IHUEHUHLFKHQXQGYRQ%HZLU t-schaftungseinheiten und durch Grünlandbrachen, (Wieder-)Aufnahme der Grünland-bewirtschaftung

x Abschluss der Frühjahrsarbeiten auf Wiesen bis Ende März.

Entwicklungsmaßnahmen

6.3.5 Ackermanagement

Maßnahmenkürzel A1

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320021, 27413441320021

Flächengröße [ha] 1.227,4 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Kiebitz [A142], Schwarzkopfmöwe [A176], Neuntöter [A338], Raubwürger [A340], Schwarz-kehlchen [A276], Wiesenschafstelze [A260], Wachtel [A113], Großer Feuerfalter [1060]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 7.1 ± Extensivierung auf ganzer Fläche

7.2 ± Extensivierung auf Teilflächen / Ackerrand-streifen

Dieser Maßnahmenkomplex beinhaltet folgende Punkte:

x Verzicht auf Einsaat an Ackerrändern.

x Verdoppelung des Reihenabstandes in Wintergetreidefeldern.

x Belassen von Störstellen in Feldern.

x Einrichtung von Feldlerchenfenstern.

x Winterstoppeln

x Einrichtung von Naturschutzäckern (d.h. ein- bis mehrjährige Ackerbrachen, bevorzugt an zur Vernässung neigenden Stellen im Gebiet (Grenzertragsflächen) bzw. auf mage-ren / nährstoffarmen Standorten). Diese Flächen von 1 bis 2 Hektar Größe sollen alle 2 Jahre, spätestens alle 3 Jahre wieder umgebrochen werden, je nach Vegetationsent-wicklung. Über die Gebiete verstreut sollten mehrere Äcker angelegt werden, bevorzugt in den Lebensstätten der Wiesenvogelarten. Für Großen Feuerfalter: Zulassen des Aufwuchses von Krausem und Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex crispus, R. obtusifoli-us) als Raupenfraßpflanze auf den Ackerbrachen.

6.3.6 Erhöhung des Grünlandanteils durch Umwandlung von Acker in Grünland

Maßnahmenkürzel A2

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320022, 27413441320022

Flächengröße [ha] 1.227,4 ha

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160], Bekassine [A153], Kiebitz [A142], Rohrweihe [A081]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 8. ± Umwandlung von Acker in Grünland In den Lebensstätten jener Vogelarten, deren Erhaltungszustand in Baden-Württemberg un-günstig ist, soll der Grünlandanteil durch Umwandlung von Ackerflächen erhöht werden.

Geeignet sind insbesondere folgende Flächen. Äcker in Bereichen mit hohem Grundwasser-stand, Ackerflächen auf ertragsschwachen Standorten. Die konkret erforderlichen Maßnah-men sind flächenspezifisch zu treffen, insbesondere ob vor der Einsaat ein Nährstoffentzug erforderlich ist, z.B. durch Vorbau von nährstoffzehrenden Pflanzen. Als Ansaatverfahren eignet sich die Übertragung von Schnittgut oder Heudrusch von mageren Wiesen aus Rench-, Kammbach oder Acherniederung.

Sobald sich eine Wiesenvegetation etabliert hat, sollen die betreffenden Flächen gemäß Wiederherstellungsmaßnahme WI-WV4 genutzt werden.

6.3.7 Späte Mahd der Wegränder

Maßnahmenkürzel R1

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320023, 27413441320023

Flächengröße [ha] Ohne Flächenabgrenzung

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160], Kiebitz [A142], Raubwürger [A340], Schwarzkehlchen [A276], Wiesenschafstelze [A260], Wachtel [A113], Hohl-taube [A207]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32. ± Spezielle Artenschutzmaßnahme 99. ± Sonstiges

Wegränder werden häufig schon vor der Samenreife der Pflanzen gemäht, um ein Aussa-men der Kräuter und Wildgräser zu unterbinden. Wird die Mahd auf Mitte Juli verschoben, können diese Bereiche sowohl zur Brut als auch zur Nahrungssuche von Altvögeln und Kü-ken genutzt werden.

6.3.8 Anlage von Randstrukturen

Maßnahmenkürzel R2

Maßnahmenflächen-Nummer 27313441320024,

Flächengröße [ha] Ohne Flächenabgrenzung

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Großer Brachvogel [A160], Kiebitz [A142], Raubwürger [A340], Schwarzkehlchen [A276], Wiesenschafstelze [A260], Wachtel [A113], Hohl-taube [A207]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32. ± Spezielle Artenschutzmaßnahme 99. ± Sonstiges

Viele Vogelarten nutzen Randstrukturen zur Brut und Nahrungssuche. In beiden Offenland-gebieten eignen sich Strukturen aus krautigen Pflanzen (Altgrasstreifen - keine Gehölze). Die Rand- und Altgrasstreifen müssen je nach Wüchsigkeit jedes Jahr oder spätestens nach zwei Jahren gemäht werden. Ein alternierendes Konzept wäre gut, so dass zu unterschiedli-chen Zeitpunkten im Jahr gemäht werden kann. Diese Randstrukturen sollen nicht nur ent-lang von Feldwegen oder Uferbereichen, sondern auch entent-lang von Bewirtschaftungseinhei-ten angelegt werden.

Entwicklungsmaßnahmen