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2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Erhaltungsziele für die Kleine Flussmuschel sind Schutz und Reduzierung bereits eingetra-gener Feinsedimente, Minimierung von Muschelverlusten bei Gewässerunterhaltungsmaß-nahmen, Schutz vor den Prädatoren Bisam und Nutria, Erhaltung eines ausreichend indivi-duenreichen Wirtsfischbestands sowie Schutz der Gewässerabschnitte, in denen die Mu-schelbestände derzeit noch stabil sind. Um die aufgeführten Ziele zu erreichen, sind die all-gemeingültigen Erhaltungsmaßnahmen wie für den LRT Fließgewässer aufgeführt (s. dort), unerlässlich. Zusätzlich ist eine Prüfung auf mögliche Stoffeinträge notwendig, die von außen in das Natura 2000-Gebiete gelangen. Des Weiteren ist eine Aufrechterhaltung bzw. Intensi-vierung der Bisam- und Nutriabekämpfung erforderlich. Das Ziel einer Verbesserung des Erhaltungszustands im Gebiet soll darüber hinaus durch die unter dem LRT Fließgewässer genannten Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden.

Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) [1037]

Zur Erhaltung der Population der Art ist eine hinreichende Besonnung des Gewässerbetts, sowie die Erreichung einer naturnahen Morphodynamik und die Erhaltung bzw. Wiederher-stellung einer guten, von Nährstoff- und Pestizideinträgen unbeeinträchtigten Wasserqualität in Rench und DKW-Kanal zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Ziele werden als Erhal-tungsmaßnahmen eine Zurücknahme von Ufergehölzen zur Verbesserung der Besonnungs-verhältnisse angeraten. Des Weiteren wird eine Prüfung von Stoffeinträgen von außerhalb der Natura 2000-Gebiete sowie die Sicherstellung und Kontrolle eines angemessenen Min-destwasserabflusses empfohlen. Zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Art im

Ge-biet wird als Entwicklungsmaßnahme eine Rücknahme von Uferverbauungen und Initiierung hydrodynamischer Prozesse angeregt.

Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044]

Die Helm-Azurjungfer benötigt unbeschattete und von Grundwasser geprägte, oligo- bis leicht eutrophe Wiesenbäche mit Bewuchs aus wintergrüner Tauchblattvegetation und aus Kleinröhrichten, sowie mit extensivem Grünland im Umfeld. Zur Bewahrung von Gewässern dieses Leitbilds sind die Erhaltung und Neueinrichtung von Gewässerrandstreifen an allen größeren Fließgewässern, eine Beibehaltung und weitere Optimierung der extensiven Ge-wässerunterhaltung, die Sicherstellung und Kontrolle eines angemessenen Mindestwasser-abflusses sowie eine Zurücknahme von Gehölzen die wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen.

Als Entwicklungsmaßnahme sollen darüber hinaus auch an kleineren Fließgewässern Ge-wässerrandstreifen eingerichtet werden.

Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) [1059], (M. nau-sithous) [1061]

Ziele sind die Erhaltung bzw. Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen beider Arten einschließlich der Nutzbarmachung zwischenzeitlich verwaister Lebensstätten, die Verbesserung der Verbundsituation sowie die Erhaltung der Lebensstätten in einer für den komplexen Entwicklungszyklus der Ameisenbläulinge guten Qualität. Neben einer Bei-behaltung der ein- bis zweischürigen Mahd mit einer Erhaltungsdüngung maximal nach Ent-zug ist ein angepasstes Mahdregime in den Lebensstätten der beiden Arten die wichtigste Erhaltungsmaßnahme. Kleinräumig ist darüber hinaus eine Zurücknahme von Gehölzen zur Offenhaltung der Lebensstätten erforderlich.

Entwicklungsziele sind eine Verbesserung der Qualität der Wiesen und des Zustands der Ameisenbläulings-Populationen innerhalb der erfassten Lebensstätten, deren räumliche Ausdehnung sowie die Verbesserung der Verbundsituation sowohl zwischen den Lebens-stätten innerhalb des Gebiets als auch zu LebensLebens-stätten in angrenzenden FFH-Gebieten. Als wichtigste Entwicklungsmaßnahme kommt hierzu ein an die Entwicklungszyklen der beiden Arten angepasstes Mahdregime auch auf derzeit unbesiedelten Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes in Frage.

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) [1060]

Erhaltungsziele für den Großen Feuerfalter sind die Bewahrung der Teillebensräume von Falter, Raupe und Eiablagepflanze, die Erhaltung traditionell genutzter Wiesenflächen und von zwei bis fünf Meter breiten Streifen mit blütenreichen Hochstaudenfluren sowie die Be-wahrung der gebietstypischen hohen Grundwasserstände. Neben einer Beibehaltung der ein- bis zweischürigen Mahd des Grünlands mit einer Erhaltungsdüngung maximal nach Ent-zug ist eine Information der Unterhaltungspflichtigen über den Bestand des Riesenampfers (Rumex hydrolapathum) im Uferbereich des Baggersees Memprechtshofen wichtigste Erhal-tungsmaßnahme. Um das Angebot an Raupenfraßpflanzen für die Art im Gebiet zu verbes-sern und gleichzeitig die Abhängigkeit von den ruderalen Ampferarten zu verringern sind als Entwicklungsmaßnahmen eine Einsaat von Riesenampfer entlang von Fließgewässerufern und die Anlage von Naturschutzäckern vorgesehen.

Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]

Die Erhaltungsziele können durch eine naturnahe Waldwirtschaft erreicht werden. Dazu ge-hört die Sicherung eines hohen Eichenanteils in der Baumartenzusammensetzung (Weiteres siehe Abschnitte zu Bechsteinfledermaus und Mittelspecht) einschließlich von Eichen mit Saftfluss sowie eines hohen Anteils an Alt- und Totholz für die Entwicklung der Käferlarven.

Als Entwicklungsmaßnahmen sind eine weitere waldbauliche Förderung der Stieleiche, die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen, insbesondere von Totholz sowie ein Ge-bietsübergreifendes Konzept zur dauerhaften Erhaltung von Eichenwäldern und von hohen

Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [1093]

Wichtigste Erhaltungsmaßnahme zur Gewährleistung eines Fortbestands der guten Popula-tion des Steinkrebses ist die InformaPopula-tion aller Bewirtschafter und / oder von Unterhaltungs-pflichtigen über die naturschutzfachlichen Anforderungen an die Erhaltung des Steinkrebses.

Entscheidend ist es inbesondere, dass eine Zuwanderung oder Einschleppung nicht einhei-mischer Krebsarten in die derzeit besiedelten Abschnitte östlich Ulm verhindert wird, welche den dortigen Steinkrebs-Bestand als Überträger des Krebspesterregers und als Nahrungs-konkurrenten gefährden würden. Durch eine Prüfung auf Schadstoffeinträge und ggf. eine zukünftige Unterbindung dieser Einträge soll eine Wiederbesiedlung des Langenbachs in Ulm und dem Abschnitt westlich Ulm ermöglicht werden.

Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096] / Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) [1099]

Lachs (Salmo salar) [1106], Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) [1134], Groppe (Cot-tus gobio) [1163]

Auf die genannten Fischarten treffen die allgemeingültigen Erhaltungs- und Entwicklungs-maßnahmen wie sie unter dem LRT Fließgewässer aufgeführt sind (siehe dort) zu. Artspezi-fisch sind folgende Ziele und Maßnahmen zu ergänzen:

Für die beiden Neunaugen-Arten die Erhaltung geeigneter Querderhabitate, wie flach über-strömte Sandbänke mit lockerem, höchstens leicht schlammigem Substrat, beim Bitterling die Erhaltung guter Großmuschelbestände und langsam fließender, struktur- und pflanzen-reicher Gewässer. Spezifisches Erhaltungziel für die Groppe ist die Bewahrung einer grob-kiesigen Gewässersohle.

Für Lachs, Bach- und Flussneunauge und Bitterling ist das Ziel der Durchgängigkeit der Ge-wässer von hoher Bedeutung, so dass als weitere Erhaltungsmaßnahme vor allem der Rückbau bestehender und die Vermeidung neuer Wanderhindernisse zu nennen ist.

Für den Lachs sind als zusätzliche Erhaltungsziele die ungehinderte Anbindung der potenzi-ellen Laichplätze im Oberlauf der Rench durch Erhaltung der Auf- und Abstiegsmöglichkei-ten, die Bewahrung strukturreicher Fluss- und Bachabschnitte mit kiesigem Untergrund, gu-ter Wasserqualität und abwechslungsreichen Gewässerstrukturen, insbesondere kräftig überströmten Kiesbänken zu erwähnen.

Zur Verbesserung der Situation der Neunaugen im Gebiet müssen weitere naturnah struktu-rierte Gewässerabschnitte mit kiesig-sandigem Bett als Lebensräume von adulten Neunau-gen und Querdern entwickelt sowie die Durchgängigkeit der Fließgewässer weiter verbessert werden.

Zur Verbesserung der Situation für den Lachs müssen die Auf- und Abstiegsmöglichkeiten weiter verbessert sowie abwechslungsreiche Gewässerstrukturen entwickelt werden. Diese Entwicklungsziele können durch eine Rücknahme von Uferverbauungen und Initiierung hyd-rodynamischer Prozesse sowie den Rückbau bereits bestehender und die Vermeidung zu-sätzlicher Wanderhindernisse außerhalb derzeitiger Lebensstätten erreicht werden. Diese Maßnahmen sind auch für alle anderen Fischarten förderlich. Insbesondere ist die Mün-dungszone des Schwiebergrabens in den Rench-Flutkanal so umzugestalten, dass Lachse leichteren Zugang zu den potenziellen Laichplätzen im Schwiebergraben haben.

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) [1145]

Das Vorkommen an den schlammigen, pflanzenreichen Gräben mit geringer Strömung ist durch Beibehaltung und weitere Optimierung der extensiven Gewässerunterhaltung, Sicher-stellung und Kontrolle eines angemessenen Mindestwasserabflusses sowie durch Zurück-nahme von Gehölzen insbesondere am Flussgraben zu erhalten.

Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]

Erhaltungsziele sind die Bewahrung von Überstauungsflächen und anderer arttypischer, kleinflächiger Laichgewässer in möglichts großer Zahl sowie die Sicherung extensiv genutz-ter Offenlandbereiche und Wälder als Sommerlebensräume und Wingenutz-terquartiere. Wesentli-che Erhaltungsmaßnahmen sind die Vertiefung / Entschlammung oder / oder Freistellung stark beschatteter Laichgewässer.

Zur Erhaltung und Wiederentwicklung von Wanderkorridoren zwischen den unterschiedli-chen Teillebensräumen sollen als Entwicklungsmaßnahme Querungshilfen an stark frequen-tierten Straßen gebaut bzw. bestehende Durchlässe so gestaltet werden, dass sie von Un-ken durchwandert werden können.

Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]

Zur Sicherung der Wimperfledermaus-Vorkommen sind die Jagdhabitate sowohl im Wald als auch in der offenen Kulturlandschaft zu erhalten und deren Erreichbarkeit im Habitatverbund zu gewährleisten. Als Entwicklungsmaßnahmen werden die Förderung weiterer strukturrei-cher Altholzbestände sowie die Entwicklung eines unzerschnittenen Habitatverbunds mit Gehölzstrukturen als Leitlinien empfohlen.

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323]

Erhaltungsziele sind die Bewahrung einer in ihrer Reproduktion insbesondere durch Insekti-zide unbeeinträchtigten Population, eine Erhaltung von Wochenstubenkolonien, Quartier- und Jagdgebieten in Wald und Offenland sowie eine Erhaltung von Leitstrukturen im Offen-land. Die Umsetzung im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft beinhaltet u.a. eine nach-haltige Verjüngung und Förderung der Eiche, die Hinauszögerung der regulären Nutzung von Alteichen, die Ausrichtung der Waldpflege auf Förderung großkroniger Stiel-Eichen (Kronenausbau/ -pflege), Entnahme von Konkurrenzbaumarten und Förderung der Habi-tatstrukturen in Eichenbeständen unter 80 Jahren sowie angepasste Schirmschlagverfahren unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten.

Die Wochenstuben müssen bei Durchforstungsmaßnahmen geschont und die Naturverjün-gung der Stieleiche durch eine Verringerung der Verbissbelastung durch Rehwild gefördert werden. Darüber hinaus müssen bestehende Querungsmöglichkeiten über die BAB 5 und straßenbegleitende Bäume und Sträucher sowie sonstige Gehölzstrukturen außerhalb der Kernzonen der Wiesenbrütergebiete im Offenland als Leitstrukturen erhalten werden.

Als Entwicklungsmaßnahmen im Wald werden eine weitere waldbauliche Förderungen der Stieleiche, die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen, insbesondere von Alt- und Totholz, ein gebietsübergreifendes Konzept zur dauerhaften Erhaltung von Eichenwäldern und von hohen Eichenanteilen in unterschiedlichen Altersklassen, die Ermittlung und Kenn-zeichnung aktuell genutzter Quartier- und möglicher zukünftiger Habitatbäume empfohlen.

Im Offenland wird die Entwicklung von Gehölzen als Jagdhabitat und Leitstrukturen ein-schließlich von Querungsbauwerken an Straßen sowie eine Entwicklung von artenreichem Grünland vorgeschlagen.

Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]

Erhaltungsziele sind die Sicherung von Laubwäldern und artenreichen Wiesen und Streu-obstbeständen mit höhlenreichen Altbäumen, eine Vermeidung von Zerschneidung der Flug-routen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten, die Erhaltung linearer Landschaftsstrukturen als Leitlinien sowie eine in ihrer Vitalität und Reproduktion von Insektiziden unbeeinträchtig-ten Population.

Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]

Ziele sind die Erhaltung der Trägerbäume des Grünen Besenmoos sowie deren Umfeld und einer für die Art günstigen Habitatstruktur innerhalb der Lebensstätte durch naturnahe Wald-wirtschaft als Erhaltungsmaßnahme. Dies umfasst die Erhaltung aktueller und potenzieller Trägerbäume und den Verzicht auf eine Erhöhung des Nadelbaumanteils.

Entwicklungsziel ist die Erhöhung der Populationsgröße durch die Förderung von lebens-raumtypischen Strukturen.

2.4.3 Lebensstätten der Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der