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Verträge nach Landschaftspflegerichtlinie:

Für einen großen Teil des naturschutzfachlich wertvollen Grünlands, sowohl magere Flach-landmähwiesen als auch nach §32 LNatSchG besonders geschützte Nasswiesen, bestehen bereits LPR-Verträge überwiegend bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ca. 175 ha).

Von den 84 Eigentümern und Bewirtschaftern, mit denen im Rahmen der Management-planerstellung persönlich gesprochen wurde, haben 25 einen LPR-Vertrag für alle oder zu-mindest für Teile der von ihnen bewirtschafteten Flächen innerhalb des Natura-Gebiets ab-geschlossen.

In beiden Offenland-Vogelschutzgebieten Rench- und Kammbach-Niederung werden im Rahmen verschiedener Programme seit den 1990er Jahren gezielt Maßnahmen zum Schutz der Wiesenvogelarten umgesetzt:

x Weißstorch-Schutzprogramm des Landes Baden-Württemberg.

x Artenschutzprogramm Vögel im Regierungsbezirk Freiburg.

x Biotopvernetzungskonzept der Stadt Renchen.

x Schutzmaßnahmen von Naturschutzverbänden (NABU).

Im Vordergrund stehen unter anderem die Wiederaufnahme der Nutzung auf Wiesenflächen, Wiedervernässung durch Anlage von Flutmulden, aber auch der Gelegeschutz vor landwirt-schaftlichen (Frühjahrs-)Arbeiten und Gehölzpflege:

x Ankauf von Wiesenflächen in der Kammbach-Niederung und 5HQFK1LHGHUXQJ durch den NABU, das Land Baden-Württemberg, die Stiftung Naturschutz, Jahnstraße 4, 67346 Speyer, durch die Stadt Renchen und den Schwarzwaldverein Renchen.

x Wiesenextensivierung in der 5HQFK1LHGHUXQJ durch die Stadt Renchen.

x Anlage von Flutmulden in der 5HQFK1LHGHUXQJ durch die Stadt Renchen.

x Gehölzpflege in der 5HQFK1LHGHUXQJ durch die Stadt Renchen und in der .DPPEDFK 1LHGHUXQJ durch den NABU.

2003 und 2004 wurde versucht, mit chemischen Mitteln einen Gelegeschutz vor Prädatoren zu erreichen. Diese Gelegeschutzmaßnahme wurde 2005 in beiden Vogelschutzgebieten vom effektiveren Schutz mit Elektrozäunen abgelöst (BOSCHERT 2008) und seit 2011 ergänzt durch das Einzäunen von Aufenthaltsbereichen von Brachvogelfamilien.

In Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau und Willstätt bestehen auf kommunalen Flächen Grünlandumbruchverbote, die auch in den Pachtverträgen festgeschrieben sind.

In Renchen wude ein Leinenzwang für Hunde während der Vogelbrutzeit in Wiesengebieten in die Polizeiverordnung aufgenommen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt und die Einhaltung der Leinenpflicht durchgesetzt werden. In dieser Verordnung ist auch ein Verbot enthalten, auf den Gemarkungsflächen westlich der BAB 5 (Flächen des Vogelschutzgebie-tes Rench-Niederung) Modellflugzeuge aufsteigen zu lassen.

Ausgleichsmaßnahmen BAB 5

Als Ausgleich für die Flächeninanspruchnahme durch den dreispurigen Ausbau der BAB 5 zwischen Bühl und Offenburg sollen auf Gemarkung Renchen auf einer Gesamtfläche von über 5 ha Ackerflächen wieder in Grünland umgewandelt und auf über 6 ha Grünland erhal-ten werden. Darüber hinaus wurde 2011 nördlich Sand ein weiterer Abschnitt des Kamm-bachs innerhalb der Natura 2000-Gebiete renaturiert.

Artenschutzprogramm:

In den Natura 2000-Gebieten liegen zahlreiche Tier- und Pflanzenvorkommen des Arten-schutzprogramms Baden-Württemberg, für die Maßnahmen umgesetzt worden sind bzw.

aktuell noch werden: Großer Brachvogel, Heller- und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Helm-Azurjungfer, Gefleckte Heidelibelle, Südliche Binsenjungfer, Quirl-Tännel, Sumpf-Sternmiere, Wasserfeder, Heusenkraut.

Gewässerrenaturierungen:

In den vergangenen Jahren wurden im Auftrag der Gewässerdirektion Südlicher Ober-rhein/Hochrein bzw. von Ref. 53 im Regierungspräsidium Freiburg umfangreiche Renaturie-rungen an folgenden Gewässerstrecken umgesetzt: Kammbach, Durbach-Kammbach-Wannenbach-Kanal, Holchenbach, Rench, Südlicher Seegraben, Plauelbach. Hierdurch wurden die Lebensbedingungen zahlreicher Gewässerorganismen verbessert.

Ausgleichsmaßnahmen für die Ossola-Kieswerkserweiterung

Als Kompensation für die Flächeninanspruchnahme von Lebensräumen des Großen Brach-vogels und Kiebitzes durch die Erweiterung der Kiesgrube Maiwald werden Ackergrundstü-cke wieder in Grünland umgewandelt; auf weiteren Flächen ist eine Verbesserung der Grün-landqualität vorgesehen. Für die zukünftige Grünlandbewirtschaftung werden Bewirtschaf-tungsvorgaben gemacht. Außerdem werden Flutmulden unterschiedlicher Größe angelegt und Grabenaufweitungen vorgenommen sowie an verschiedenen Stellen umfangreiche Ge-hölzpflegemaßnahmen durchgeführt, sowohl Auf-den-Stock-setzen als auch Roden.

Beginn der MaP-Umsetzung:

Im Auftrag von Ref. 56 im Regierungspräsidium Freiburg wurde aufgrund der besonderen Dringlichkeit zur Sicherung des Erhaltungszustands bereits 2009 mit der Betreuung der Vor-kommen von Hellem und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling begonnen, wobei der Schwerpunkt zum einen auf einer Optimierung der Schnittzeitpunkte und einer Anpassung bestehender LPR-Verträge in enger Abstimmung mit der Unteren Landwirtschaftsbehörde lag. Zudem wurden Abstimmungen mit mehreren Kommunen (Bauhofmitarbeitern) und Ref.

53.2 des Regierungspräsidiums Freiburg im Hinblick auf die Unterhaltung der Gewässerrän-der durchgeführt, damit auch dort durch Anpassung Gewässerrän-der Mahdzeitpunkte die Bedingungen für die beiden Bläulingsarten verbessert werden konnten.

Im Rahmen eines Auftrags von Ref. 56 zur Umsetzung des Managementplans zur vorüber-gehenden Unterstützung der Unteren Verwaltungsbehörde werden seit 2011 Flächen aus-laufender LPR-Verträge der Unteren Landwirtschaftsbehörde kontrolliert und Vorschläge für die Anpassungen dieser Verträge an die sich aus dem Managementplan ergebenden Ziel-setzungen erarbeitet und mit den betroffenen Bewirtschaftern in Informationsgesprächen abgesprochen.

Entwicklungsmaßnahmen

Das Vorkommen von Waldlebensraumtypen und die Lebensstätten von Arten wurden in der Vergangenheit durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Wertigkeit geschützt:

x Naturnahe Waldbewirtschaftung PLW GHQ ZDOGEDXOLFKHQ *UXQGVlW]HQ ÄHLQ]HOVWDP m-ZHLVH 1XW]XQJ³ Ä9RUUDQJ YRQ 1DWXUYHUMQJXQJVYHUIDKUHQ³ XQG ÄVWDQGRUWVJHPl‰H BDXPDUWHQZDKO³ 'LHV ZDU XQG LVW GLH /HLWOLQLH GHV /DQGHVEHWULHEV )RUVW%:

(Staatswald). Das Konzept wurde zudem im Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förderrichtli-QLHQZLHGLHÄ5LFKWOLQLH 1DFKKDOWLJH:DOGZLUWVFKDIW³XQGÄ8PZHOW]XODJH:DOG³XQWH r-stützen dieses Konzept. Seit 2010 wird zudem im Staatswald das Alt- und Totholz-konzept verbindlich umgesetzt.

x Gesetzlicher Schutz nach § 30a LWaldG und § 30 BNatSchG und Integration von Er-gebnissen der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

x In den Schonwäldern Kurolsort-Hohnersfeld, Brunkenort und Steinfurt steht die Schutzfunktion im Vordergrund. Schutzzweck ist die langfristige Erhaltung des ehe-maligen Mittelwaldes (Stieleichen-Hainbuchenwald) und des Eschen-Erlenwaldes im Nordwesten auf den typischen Flussauestandorten der Kinzig-Murg-Rinne im Schon-wald Kurolsort-Hohnersfeld, die Erhaltung eines ungestörten, artenreichen Erlen-bruchs sowie die Erhaltung und Förderung eines arten- und strukturreichen Trauben-kirschen-Erlen-Eschenwaldes mit Übergängen zum Stieleichen-Hainbuchenwald auf feuchten Standorten im Schonwald Brunkenort sowie die Erhaltung eines artenrei-chen, landschaftstypischen Erlen-Eschenwaldes der Flussaue im Schonwald Stein-furt. Der jeweilige Schutzzweck entspricht den Zielen für Erhaltung und Entwicklung der betroffenen Lebensraumtypen [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und [9190] Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen sowie der Lebensstätten der FFH-Arten [1083] Hirschkäfer, [1381] Grünes Besenmoos und der Vogelarten.