5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten im FFH-
5.2.10 Bitterling (Rhodeus cericeus amarus) [1134]
Erhaltungsziele:
Zusätzlich zu den beim LRT 3260 genannten allgemeinen Zielen für die Fließgewässer ist der derzeitige Erhaltungszustand der Lebensstätten des Bitterlings zu erhalten durch:
x Erhaltung der Vorkommen von Großmuscheln der Gattungen Unio und Ano-donta als Wirtstiere.
x Erhaltung flacher, langsam fließender oder stehender Gewässer mit sandig-schlammigem Untergrund und reichlichem Pflanzenbewuchs.
Entwicklungsziele:
x Entwicklung der Großmuschelbestände, insbesondere der Bestände der Klei-nen Flussmuschel im Gebiet.
x Verbesserung der Gewässergüte in allen Gewässern.
x Entwicklung geeigneter zusätzlicher Bitterlingslebensräume in dafür geeigne-ten Gewässern.
5.2.11 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) [1145]
Erhaltungsziele:
Zusätzlich zu den beim LRT 3260 genannten allgemeinen Zielen für die Fließgewässer ist der derzeitige Erhaltungszustand der Lebensstätte des Schlammpeitzgers zu erhalten durch:
x Erhaltung kleiner, kaum fließender oder stehender Gewässer mit lockerem, tiefgründigem Schlammboden (mindestens 0,5 bis 1m dick).
x Erhaltung von Wasserpflanzenbeständen.
5.2.12 Groppe (Cottus gobio) [1163]
Erhaltungsziel:
Zusätzlich zu den beim LRT 3260 genannten allgemeinen Zielen für die Fließgewässer ist der derzeitige Erhaltungszustand der Lebensstätte der Groppe zu erhalten durch:
x Erhaltung der grobkiesigen Gewässersohle, Schutz vor gewässerbaulichen Maßnahmen, die zum Verlust von lebensraumtypischen Strukturelementen führen.
Entwicklungsziel:
x Schaffung naturnaher, strukturreicher Gewässerabschnitte mit kiesig-steinigem Gewässerbett, die sich durch sehr gute bis gute Wasserqualität (Gewässergüteklasse I und I-II) und eine gute Sauerstoffversorgung aus-zeichnen.
5.2.13 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]
Erhaltungsziele:
x Erhaltung der Überstauungsflächen und temporär Wasser führender Gräben in der Feldflur.
x Erhaltung arttypischer, kleinflächiger Laichgewässer (z.B. Wagenspuren, Ver-nässungen in Äckern und Wiesen, Naturschutztümpel) im Bereich der aktuel-len Vorkommen in ausreichender Zahl.
x Erhaltung von extensiven Offenland- und Waldlebensräumen in der Umge-bung der Laichgewässer als Sommerlebensraum und Winterquartier: Mög-lichst abwechslungsreiche Vegetationsstruktur der Landhabitate (Waldinnen-ränder, Lichtungen, Wegränder und Schlagfluren).
Entwicklungsziel:
x Erhaltung bzw. Wiederentwicklung von Wanderkorridoren zwischen den Laichgewässern, welche nicht weiter als maximal 1 km voneinander entfernt sein sollten.
5.2.14 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]
Erhaltungsziele:
x Erhaltung sämtlicher bekannter Gebäudequartiere
x Erhaltung und Sicherung der Funktion wichtiger Jagdhabitate in Kuhställen.
x Erhaltung von Altholzbeständen
x Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Waldbeständen x Erhaltung von Streuobstbeständen
x Erhaltung von reich strukturierten Offenlandlebensräumen mit einem vielfälti-gen und kleinteilivielfälti-gen Nutzungsmosaik (Wechsel aus Wiesen, Weiden, Äckern, Hecken, Obstwiesen, kleinen Gehölzgruppen, bachbegleitenden Gehölzen, Einzelbäumen etc.)
x Erhaltung von zusammenhängenden und unzerschnittenen großflächigen Ha-bitatkomplexen mit Quartier- und Nahrungshabitaten.
x Erhaltung der vorhandenen Gehölzstrukturen im Bereich von wichtigen Flug-routen zwischen den Quartieren und Jagdhabitaten.
x Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch In-sektizide beeinträchtigten Population (Verzicht auf InIn-sektizide im Wald, in Streuobstbeständen sowie auf Wiesen).
Entwicklungsziele:
x Entwicklung von weiteren Altholzbeständen.
x Entwicklung von naturnahen und strukturreichen Waldbeständen in derzeiti-gen Nadelholzbeständen und Verjüngungsflächen.
x Entwicklung von Streuobstbeständen (Hochstämme).
x Entwicklung von reich strukturierten Offenlandlebensräumen mit einem vielfäl-tigen und kleinteiligen Nutzungsmosaik (Wechsel aus Wiesen, Weiden, Äckern, Hecken, Obstwiesen, kleinen Gehölzgruppen, bachbegleitenden Ge-hölzen, Einzelbäumen etc.).
x Förderung der Erreichbarkeit von Teillebensräumen für Wimperfledermäuse aus Teilflächen des FFH-Gebiets, sowie auch aus anderen FFH-Gebieten zur Wahrung der Kohärenz des Schutzgebietssystems.
x Entschärfung der Zerschneidungswirkung von Verkehrstrassen auf potenziel-len Verbundkorridoren.
Erhaltungs- und Entwicklungsziele außerhalb des FFH-Gebiets:
Um die Erhaltung und Entwicklung wichtiger Habitatelemente (Quartiere, Jagdhabitate, Flug-routen) in ausreichender Qualität, Größe und funktionalem Zusammenhang zur Sicherung oder Erreichung des guten Erhaltungszustandes der Wimperfledermaus im FFH-*HELHWÄgV t-OLFKHV +DQDXHU /DQG³ ]X JHZlKUOHLVWHQ VLQG SULnzipiell auch Maßnahmen außerhalb des Gebietes notwendig. Bei diesen handelt es sich um dieselben wie die für das FFH-Gebiet empfohlenen.
5.2.15 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323]
Erhaltungsziele:
x Erhaltung einer gesunden, d.h. in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht beein-trächtigten Population in gutem Erhaltungszustand (B)
x Erhaltung der Wochenstubenkolonien. Zur Risiko-Streuung sollten sich die Weibchen auf mehrere Kolonien verteilen.
x Erhaltung (potenzieller) Quartiergebiete im Wald (aktuelle Fläche: ca. 66 ha), insbesondere die Bestände mit nachgewiesenen Wochenstubenquartieren sowie Eichenbestände in einem Alter von über 100 Jahren.
x Erhaltung von geeigneten Jagdhabitaten im Wald (Richtwert derzeitige Fläche ca. 890 bis 1.100 ha).
x Erhaltung von geeigneten Jagdhabitaten im 1,5 km Umkreis um die Quartier-gebiete / Wochenstubenkolonien (Richtwert: derzeitigen Flächenumfang ca.
760 ha).
x Erhaltung reich strukturierter Offenlandlebensräume als Jagdhabitat.
x Erhaltung von Leitstrukturen (Hecken, sonstige Gehölze) im Offenland des Schutzgebietes.
x Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch In-sektizide beeinträchtigten Population.
Entwicklungsziele:
x Entwicklung der Individuenzahlen auf den Orientierungswert von 120 bis 140 Weibchen.
x Entwicklung von neuen Quartiergebieten in Korker Wald (2) und Hägewald (1).
x Entwicklung von Hecken, Obstwiesen, bachbegleitenden Gehölzen und weite-ren Strukturelementen im Offenland als Jagdhabitate und als Leitstruktuweite-ren zur räumlichen Vernetzung.
Erhaltungs- und Entwicklungsziele außerhalb des FFH-Gebietes:
x Erhaltung und Entwicklung von Leitstrukturen zur Vernetzung von Lebensstät-ten innerhalb des Schutzgebietes mit (Teil-) Lebensräumen außerhalb der Schutzgebietes.
5.2.16 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]
Erhaltungsziele:
x Erhaltung von Sommerquartieren in Gebäuden.
x Erhaltung und ggf. Entwicklung laubbaumreicher Mischbestände mit wenig ausgeprägter Kraut- und Strauchschicht als wichtige Jagdhabitate.
x Erhaltung von artenreichen Wiesen sowie von Streuobstbeständen und deren höhlenreichen Altbäumen in der Nähe der Sommerquartiere als zusätzliche Nahrungshabitate.
x Vermeidung von Zerschneidung der Flugrouten zwischen Quartieren und Jagdhabitaten (z.B. durch Straßenbau, hohe Gebäude, Beseitigung von Lei-telementen in der Landschaft, etc.).
x Erhaltung linearer Landschaftsstrukturen (Hecken, Gehölzsäume an Gewäs-sern, Alleen etc.).
x Sicherung der Überwinterungsquartiere in natürlichen Höhlen vor Betreten ZlKUHQG GHU :LQWHUUXKH XQG )UHLKDOWXQJ GHU +|KOHQHLQJlQJH DOV Ä5HQGH z-vouVSODW]³HYWOGXUFK)UHistellung.
x Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Winter- und Sommer-quartieren, Wochenstuben, Flugrouten, Versammlungsplätzen und Jagdhabi-taten.
x Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch In-sektizide beeinträchtigten Population durch Schutz vor InIn-sektiziden im Wald, in Streuobstbeständen sowie auf Wiesen.
5.2.17 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]
Erhaltungsziele:
x Erhaltung der Trägerbäume und Erhaltung der Standorts- und Bestands-Verhältnisse in ihrer Umgebung,
x Erhaltung günstiger Bestandsstrukturen im Bereich der abgegrenzten Lebens-stätten wie mehrschichtig, ungleichaltrig aufgebauten Beständen mit u.a.
schiefwüchsigen Bäumen und einem angemessenen Altholzanteil.
Entwicklungsziele:
x Erhöhung der Populationsgröße innerhalb bestehender Vorkommen (u.a. über die Anzahl der Trägerbäume).