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Über die Haltung von Pferden gibt es eine Fülle von Fachbüchern, die die Anforderungen an eine moderne Pferdehaltung darstellen und diesbezügliche Richtwerte herausgeben. Als maßgebend in Deutschland gelten hierbei die im FN-Verlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erschienenen Publikationen.

Im folgenden soll eine Zusammenfassung der wichtigsten Parameter versucht werden, ohne jedoch auf detaillierte Richtwerte einzugehen. Vielmehr sollen gesundheitliche bzw. das Verhalten der Pferde betreffende Aspekte Berücksichtigung finden.

2.3.2. Haltung

Untersuchungen von RODEWALD (1990) und MARTEN (1991) zeigen, dass die relativ niedrige Lebenserwartung und die weite Verbreitung von Erkrankungen mit teilweise irreparablen Schäden in der deutschen Pferdepopulation beträchtliche Ausmaße angenommen hat. Besonders betroffen sind der Bewegungsapparat und die Atemwege, wobei sich ein Zusammenhang zwischen den nichtangepassten Haltungssystemen und den Schäden herstellen lässt.

Mit der Umzüchtung des Arbeitspferdes zum modernen Reitpferd wurde aus ausdauernden Schrittpferden blutgeprägte (Leistungs-) Sportler, so dass der veränderten Nutzung und Züchtung der Tiere durch eine angepasste Haltungsform Rechnung getragen werden muss.

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Grundsätzlich unterscheidet man folgende Aufstallungsarten:

1. Gruppenhaltung: gemeinsame Haltung einer (meist größeren) Pferdegruppe in einem Raum 2. Einzelhaltung in Boxen

Der Flächenbedarf pro Pferd wird anhand der Faustzahl (Widerristhöhe x 2)² berechnet, für Gruppenhaltungen gilt [Anzahl der Pferde x (Widerristhöhe x 2)²] (Deutsche Reiterliche Vereinigung, 1997). In Tab. 10 ist der Flächenbedarf in den einzelnen Aufzuchtphasen zusammengestellt.

Tab. 10: Flächenbedarf in den Aufzuchtstadien

Fohlen Jährlinge Zweijährige Dreijährige und älter

5 m² 7 m² 9 m² 11 m²

RICHTLINIEN FÜR REITEN UND FAHREN, BD. IV (1997) Beide Aufstallungsarten können als Offenstall (mind. eine Gebäudeseite ist ständig ganz oder teilweise offen, das Stallklima entspricht im wesentlichen den Außenverhältnissen), oder geschlossener Stall (Mäßigung der Außenverhältnisse) betrieben werden. Der geschlossene Stall erfordert besondere bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Luftaustauschs.

Sowohl hinsichtlich der Anforderungen an das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadgaskonzentration, Staub- und Keimgehalt, Luftbewegung und Licht) als auch an Maßen für die Stalleinrichtung gibt es eine Fülle von Richtwerten, deren Aufzählung den Umfang dieser Arbeit bei weitem übersteigt und die allgemein zugänglich sind.

Die Autoren der RICHTLINIEN FÜR REITEN UND FAHREN, BD. IV (1997) kommen in einer zusammenfassenden Bewertung der verschiedenen Haltungssysteme zu dem Schluss, dass für das Wohlbefinden der Pferde nicht allein das gewählte Haltungssystem wesentlich ist, sondern auch die Rahmenbedingungen im jeweiligen Betrieb, insbesondere die Zuwendung und Qualifikation der Betreuer / Halter, die Sicherstellung ausreichender Bewegung, gute Pflege und individuelle bedarfsgerechte Fütterung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einsatzgebiete des Pferdes von entscheidender Bedeutung sind.

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Die folgende Übersicht (Tab. 11) fasst Möglichkeiten die Bedürfnisbefriedigung des Pferdes (Sicht- und Körperkontakt, Sozialverhalten, Klimareize und Bewegung) innerhalb der verschiedenen Aufstallungsarten zusammen.

Tab. 11: Einfluss der Haltungssysteme auf die Pferde

EINZELHALTUNG

mod. nach Kriterien für eine artgerechte Pferdehaltung HLRL, 1997

-: nicht möglich; +/-: in geringem Maße möglich; +: möglich; ++: gut möglich; +++ sehr gut möglich;

- bis + in Abhängigkeit von der Ausführung der Zwischenwände und –zäune können die Kontaktmöglichkeiten in Einzelhaltungssystemen mehr oder weniger ausgeprägt sein

Die Anbindehaltung schneidet am schlechtesten ab, die Weidehaltung in der Gruppe befriedigt nach Ansicht der Autoren die Bedürfnisse des Pferdes am besten. Die Haltung in Einzelboxen mit oder ohne Auslauf ermöglicht je nach Handhabung des Betriebsleiters eine mehr oder weniger pferdegerechte Haltung – allerdings in keinem Fall mit der Möglichkeit zu

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Sozialverhalten. Hier liegt der Vorteil der Gruppenhaltung, die insbesondere in Kombination mit einem Auslauf auch ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit bietet.

2.3.3. Bewegung

Das Bedürfnis des Pferdes nach Bewegung ist allgemein bekannt und ergibt sich aus seiner Evolutionsgeschichte – als Steppentier bewegte es sich einst nahezu den ganzen Tag im gemächlichen Schritt, um Nahrung aufzunehmen, als Lauf- und Fluchttier war sein Atmungs- und Kreislaufapparat auf spontane Hochleistungen ausgelegt, um dem Feind zu entgehen (ZEEB, 2000). Trotz einer Entwicklungsgeschichte über mehrere Jahrhunderte und intensiver züchterischer Selektion hat sich an diesen grundlegenden Eigenschaften kaum etwas verändert.

Daraus hat sich landläufig die Maxime „je mehr Bewegung, umso besser“ entwickelt. Die individuellen Gegebenheiten des Betriebes / Pferdebesitzers fordern jedoch permanent gerade in diesem Bereich eine Kompromisslösung.

Unter praxisüblichen Haltungsbedingungen ist zum Ausgleich für den Aktivitätsverlust eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit anzubieten. Die erforderliche zusätzliche Bewegung wird neben Arbeit oder Training durch Weidegang, Auslauf o.ä. erreicht. Das Training oder der Arbeitseinsatz der Pferde müssen physiologisch sinnvoll aufgebaut sein und ihrer Kondition entsprechen. (Leitlinien Tierschutz im Pferdesport, BMELF 1992)

Im folgenden sind die die Bewegung von Pferden betreffenden Absätze aus den Richtlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen (BMELF, 1995) zusammengestellt:

„Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden ist grundsätzlich täglich Auslauf oder Weidegang zu gewähren. Für Hengste ist, falls mit ihnen nicht gearbeitet wird, mindestens täglicher Auslauf im Paddock oder Bewegung an der Führmaschine und, wenn ohne Gefahr möglich, auch Weidegang sicherzustellen.

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Weidegang ist Pferden so oft wie möglich zu gewähren, da die Weide ihrem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht. Auf der Weide sollen Pferde in der Regel in Gruppen gehalten werden

Zu berücksichtigen ist, dass auch der Weidegang bestimmten Anforderungen unterliegt. Defekte oder unzureichende Einzäunungen sind tierschutzwidrig; Stacheldrahtzäune, Knotengitterzäune u. ä. sind als alleinige Begrenzungen ungeeignet. Einfriedungen sind regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu reparieren.

Werden Pferde auf Weiden gehalten, muss ihnen die Möglichkeit zum Aufsuchen eines geeigneten Witterungsschutzes gewährt werden. Es sei denn, die Witterung ist so, dass die Tiere den Witterungsschutz nicht aufsuchen würden oder nur über solche Zeiträume auf eine Weide verbracht werden, dass Leiden oder Schäden nicht auftreten können. Natürlicher Witterungsschutz kann je nach Witterung und Gegebenheiten eine Baum- oder Buschgruppe oder dergleichen sein. Voraussetzung ist, die Schutzfunktion wird unter den gegebenen Umständen erfüllt. So sind Laubbäume in der kalten Jahreszeit z. B. bei langdauernden Niederschlägen ungeeignet. Unter dem Witterungsschutz darf sich auch bei langdauernden Niederschlägen kein Morast entwickeln.

Falls kein natürlicher Witterungsschutz vorhanden ist, muss erforderlichenfalls ein geeigneter künstlicher Schutz zur Verfügung stehen. So kann im Sommer ein Schutz gegen intensive Sonneneinstrahlung ausreichen. Im Winter ist ein Schutz gegen Wind und Niederschlag sicherzustellen. Aus Hygienegründen muss der Boden bei fest erstelltem Witterungsschutz trocken sein und sauber gehalten werden.

Die Fläche des Witterungsschutzes soll so groß sein, dass sich dort alle Pferde gleichzeitig aufhalten können. Kann Witterungsschutz generell nicht geboten werden, sind Pferde bei extremer Witterung oder Insektenplage in den Stall zu verbringen.

Sofern keine Weide zur Verfügung steht, ist ein entsprechend großer Auslauf als Alternative geeignet. Er unterliegt den gleichen Anforderungen, die an Weiden gestellt werden, muss aber erforderlichenfalls befestigt sein. Weiden und Ausläufe sowie Futterplätze müssen hygienischen Anforderungen genügen.“

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2.3.4. Rechtliche Grundlagen Tierschutz

Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes). Im Tierschutzgesetz werden zudem Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren festgelegt. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes).

Grundsatz jeder Tierhaltung muss sein, dass das Tier eine Haltungsumgebung vorfindet, in der es sowohl seinem Bewegungsbedürfnis nachkommen als auch seine Grundbedürfnisse erfüllen kann. Daneben muss eine angemessenen Ernährung des Tieres sichergestellt werden. Da die individuellen Bedürfnisse der Tiere sehr unterschiedlich sind, ist es unbedingt erforderlich, dass jeder Tierhalter sich Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Verhalten des Tieres aneignet und vor der Anschaffung eines Tieres prüft, ob er dauerhaft und jederzeit in der Lage ist, die verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen. Auch muss er über Fähigkeiten zum Umgang mit den von ihm gehaltenen Tieren verfügen.

Haltung von Pferden

Im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten Pferde – auch wenn sie zunehmend als Freizeit- und Sportpferde gehalten werden - als landwirtschaftliche Nutztiere (Nr. 12.2.1.5.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz – AVV). Spezielle rechtsverbindliche Vorgaben sind jedoch – im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren - für die Pferdehaltung bisher nicht erlassen worden.

Für die tierschutzrechtliche Beurteilung sind die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des BMELF (1995) und die Eckdaten zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter gesundheitlichen Aspekten des Pferdegesundheitsdienstes der

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Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (1998) heranzuziehen. Für die ganzjährige Freilandhaltung von Pferden ist beim Tierschutzdienst Niedersachsen eine Broschüre mit Haltungshinweisen erarbeitet worden. Eine dauerhafte Anbindehaltung von Pferden ist grundsätzlich abzulehnen, wobei im Einzelfall, wie z. B. auf den Nordseeinseln, auf denen die Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmereglungen zu prüfen sind.

Pferdehaltungen unterliegen nach § 16 Abs. 1 Nr. Tierschutzgesetz der Aufsicht durch die zuständige Behörde.

Erlass über das Verbot der Anbindehaltung

Schon 1995 wurde in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt, dass die Ständerhaltung als Daueraufstallung für Pferde abzulehnen ist. Sie wurde von der Sachverständigengruppe aber nur für Fohlen und Jungpferde als eindeutig tierschutzwidrig eingestuft. Der Appell, noch bestehende Ständerhaltungen baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umzubauen, wurde nicht von allen Tierhaltern umgesetzt.

In den folgenden Jahren wurden die Stimmen jedoch lauter, die verbindlich ein vollständiges Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden fordern.

Daraufhin wurde auf der Grundlage des § 16aTierSchG per Erlass in den Bundesländern Hessen (1998), Schleswig-Holstein (2002), Mecklenburg-Vorpommern (2002), Thüringen (2002), Niedersachsen (2003) und Sachsen (2003) die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden verboten.

Ausnahmen vom Anbindehaltungsverbot werden nur noch bei Turniereinsätzen oder tierärztlicher Behandlung zugelassen. In der Begründung wird auf das Tierschutzgesetz verwiesen, wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen. Die dauerhafte Anbindehaltung schränkt das Verhalten von Pferden stark ein:

Sozialverhalten mit der Kontaktaufnahme zu Nachbarpferden ist kaum möglich, Komfortverhalten wie Knabbern, Scheuern, Wälzen und Kratzen ebenfalls nicht. Ruheverhalten ist nur bedingt möglich, insbesondere auf Tiefschlaf in Seitenlage müssen Pferde in Anbindehaltung weitgehend verzichten. Außerdem kann das Lauf- und Fluchttier Pferd sein angeborenes Bewegungsverhalten in Anbindehaltung in keiner Weise ausleben.

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Die noch bestehenden Ständerhaltungen müssen innerhalb einer Übergangsfrist in tiergerechte Haltungssysteme umgewandelt werden, d.h. es sind Boxen entsprechend der BMELF-Leitlinien einzurichten. Bei einem normal großen Pferd von 1,67 wird heute eine Boxengröße von 3 m x 4 m empfohlen. Wenn möglich, sollten Pferde jedoch in Gruppen gehalten werden und ganzjährig einen Auslauf bzw. Paddock nutzen können. Die Übergangsfrist kann aber nur dann beansprucht werden, wenn die für Anbindehaltungen geltenden Mindestanforderungen erfüllt sind.

Nach einer Erhebung durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (2002) hat sich herausgestellt, dass in Niedersachsen noch 35 Ständerhaltungen amtlich bekannt sind, wobei mit einer deutlich höheren Dunkelziffer zu rechnen ist. Bisher musste der Amtstierarzt der örtlichen Veterinärbehörde im Einzelfall entscheiden, ob die jeweilige Anbindehaltung den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz entsprach oder nicht. Mit der neuen Regelung ist nun eine einheitliche Umsetzung in ganz Niedersachsen sicherstellt.

ZEITLER-FEICHT und BUSCHMANN (2001) konnten in ihren Untersuchungen zur Anbindehaltung von Pferden in 13 Pferdehaltungen mit insgesamt 65 Pferden nachweisen, dass die dauerhafte Anbindung eindeutig im Widerspruch zu den Kriterien einer verhaltensgerechten Pferdehaltung steht, wie es das Tierschutzgesetz fordert. Ein Großteil der untersuchten Anbindehaltungen erfüllte nicht die in den BMELF-Leitlinien von 1995 zur Beurteilung von Pferdehaltungen festgelegten Mindestanforderungen. Die Ständer waren bei 68 % der Pferde zu schmal und bei 38 % zu kurz, wodurch das Abliegen erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde.

Auch die Anbindungen wiesen in 30 % gravierende Mängel auf. Als erschreckend beschreiben die Autoren das mangelhafte Bewegungsangebot: Fast 70 % der Pferde konnten sich nicht wenigstens einmal täglich außerhalb des Standes (Koppelgang oder Arbeit) bewegen. Über 50 % der beobachteten Tiere wies mindestens eine Verhaltensstörung (Koppen, Weben etc.) auf. Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden steht nach Ansicht der Autoren grundsätzlich im Widerspruch zu den Kriterien einer verhaltensgerechten Pferdehaltung, wie sie das Tierschutzgesetz fordert, denn sie schränkt das Bewegungsbedürfnis der Tiere erheblich ein und unterbindet weitestgehend das arteigene Bedürfnis nach Sozialkontakt, Körperpflege (Wälzen), Erkundung sowie das Liegen in der Seitenlage (Tiefschlaf).

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K a p i t e l 3

MATERIAL UND METHODEN 3.1. Einleitung

In Zusammenarbeit mit dem Verband hannoverscher Warmblutzüchter e.V. wurde im Frühjahr 2001 das Konzept des interdisziplinären Forschungsvorhabens zur Osteochondrose entwickelt.

Der Verband schrieb seine aktiven Mitglieder an, um ihnen die Studie vorzustellen und sie zur Teilnahme anzuregen. Aus den ca. 120 Betrieben, die sich um eine Teilnahme bemühten, wurden ca. 90 Betriebe ausgewählt. Kriterien zur Auswahl waren die geografische Lage der Betriebe und eine Mindestzahl von fünf erwarteten Fohlen im Jahr 2001.

In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2001 wurden die Betriebe in etwa monatlichen Abständen zur Datenerhebung besucht. Es wurden zwei Untersuchungsteams gebildet, die aus jeweils einer Doktorandin aus dem Institut für Tierzucht und Haustiergenetik der Georg-August-Universität Göttingen sowie einer Doktorandin des Instituts für Tierernährung der Tierärztlichen Hochschule Hannover bestanden. Die Anzahl Fohlen wurde zur Hälfte aufgeteilt, wobei eine Gruppe den westlichen Teil Niedersachsens, die andere den östlichen Teil befuhr. Der Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgrund der großen Tierzahl von beiden Teams gemeinsam besucht.

Das Gesamt-Projekt besteht – die vorliegende Arbeit eingeschlossen - aus insgesamt zehn Teilprojekten (Dissertationen), die an verschiedenen Fakultäten bearbeitet wurden. Alle Teilprojekte beschäftigen sich aus ihrem jeweiligen Spezialgebiet heraus mit Osteochondrose:

ARNAN, P.:

Röntgenologische Befunderhebung bei zweijährigen Warmblütern Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

BORCHERS, A.:

Die Körpergewichts- und Körpergrößenentwicklung des Warmblutfohlens während des ersten Lebenshalbjahres in Bezug zur Energie- und Proteinzufuhr sowie zum Auftreten der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover

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GRANEL, M.:

Die Mengen- und Spurenelementversorgung von Warmblutfohlen während des ersten Lebenshalbjahres unter Berücksichtigung des Vorkommens der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover KREKELER, N.:

Röntgenologische Befunderhebung am Sprung- und Kniegelenk von Warmblutfohlen Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

LÖHRING, K.:

Genome scan for Quantitative Trait Loci (QTL) for osteochondrosis in Hanoverian Warmblood horses using an optimised microsatellite marker set

Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung, Tierärztliche Hochschule Hannover SCHOBER, M.:

Schätzung von genetischen Effekten beim Auftreten von Osteochondrosis dissecans beim Warmblutpferd

Institut für Tierzucht und Haustiergenetik, Georg-August-Universität Göttingen REININGHAUS, M.:

Röntgenologische Befunderhebung am Fesselgelenk bei Warmblutpferden Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

WELKER, V.:

Röntgenologische Befunderhebung bei Warmbluthengsten Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

WINKELSETT, S.:

Biochemische Knochenmarker und Parathormon bei Warmblutfohlen unter Berücksichtigung des Vorkommens der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover

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3.2. Tiere

Die Fohlen standen auf überwiegend niedersächsischen Betrieben, ein Betrieb lag in Hamburg, zwei in Schleswig-Holstein, und ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Anzahl Fohlen pro Betrieb schwankte von einem bis zu 63 Fohlen. Die Verteilung der Fohlen auf die Betriebe zeigt die folgende Grafik. Weiterhin ist die Anzahl der Betriebe dargestellt, die die entsprechende Anzahl Fohlen halten.

Abb. 4: Anzahl Fohlen pro Betrieb und Zahl der Betriebe mit der jeweiligen Fohlenanzahl

Zur Identifizierung der Tiere innerhalb der Studie wurden Nummern vergeben. Eine zweistellige Nummer kennzeichnet den Betrieb, eine weitere i.d.R. zweistellige Nummer (es gibt fünf Tiere mit einer dreistelligen Nummer) wird für das Tier innerhalb eines Betriebes vergeben. Somit kennzeichnet Stute und Fohlen gemeinsam ein vierstelliger Code. Zu bemerken ist jedoch, dass Tiere und Betriebe zu Beginn der Studie gekennzeichnet wurden, und aus verschiedenen organisatorischen Gründen die Kontinuität der laufenden Nummern nicht gewahrt werden konnte. Nach Ausfall von Betrieben oder Tieren wurden die Nummern nicht verändert.

Das Verhältnis der Geschlechter der Fohlen und offenbart einen leichten Überhang auf der weiblichen Seite (51 % Stutfohlen, 49 % Hengstfohlen).

0 10 20 30 40 50 60 70

Betriebe 1 1 5 14 15 12 10 9 4 3 4 1 2 1 1 1 2 1

Fohlen 1 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 18 19 26 29 63

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Die Fohlen wurden in der Zeit von November 2000 bis Juni 2001 geboren. Die Verteilung auf die Geburtsmonate ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Abb. 5: Verteilung auf Geburtsmonate (n=624)

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Zur statistischen Auswertung wurden die Fohlen in zwei Klassen eingeteilt. Hierbei wurde im Hinblick auf eine Auswertung der Fohlenhaltung die Dauer der Stallhaltungsperiode berücksichtigt. Vor dem 1.4.2001 geborene Fohlen (n=300) wurden der Klasse der früh geborenen Fohlen zugeteilt, am bzw. nach dem 1.4.2001 geborene Fohlen (n=324) galten als saisonal bzw. spät geborene Fohlen.

Die folgende Tabelle stellt die Verteilung von Hengst- und Stutfohlen auf den frühen bzw.

späten Geburtstermin dar.

Tab. 12: Verteilung der geröntgten Fohlen auf Geschlecht und Geburtszeitpunkt Geburtsdatum

vor 1.4.2001 Geburtsdatum

nach 1.4.2001 gesamt Hengstfohlen 135 / 21,6 % 169 / 27,1 % 304 % 48,7 %

Stutfohlen 165 / 26,4 % 155 / 24,8 % 320 / 51,3 % gesamt 300 / 48,1 % 324 / 51,9 % 624 / 100 % n

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3.3. Datenerhebung

3.3.1. Wachstumsparameter 3.3.1.1. Gewicht

Das Gewicht wurde mit Hilfe von zwei Wiegebalken der Firma TRU TEST® (MP Series 600, maximale Wiegekapazität 1500 kg, Auflösung 0,5 kg) bestimmt, auf die ein Rahmen aus Vierkantrohren gelegt wurde. Dieser Rahmen wurde mit vier Holzplatten ausgefüllt.

3.3.1.2. Größe

Es wurde mit einem Stockmaß der Firma Tuma® (Size Standard 594902, Patent-Nr. 298137887) mit integrierter Wasserwaage gemessen. Erhoben wurde das Lot des höchsten Punktes des Widerrists vom Boden.

3.3.1.3. Bandmaße

Gemessen wurde mit einem Kunststoffmaßband der Firma Hauptner®. Folgende drei Parameter wurden gemessen: 1. der Röhrbeinumfang als Umfang der Extremität etwa in der Mitte zwischen Karpal- und Fesselgelenk, gemessen am linken Vorderbein 2. Der Brustumfang hinter den Schulterblättern in der Gurtlage, 3. die Rumpflänge vom Buggelenk zum Sitzbeinhöcker.

3.3.2. Lineare Exterieurbeschreibung

In den linearen Exterieurbeschreibungen werden ausschließlich Parameter berücksichtigt, die sich auf Gliedmaßen beziehen. Ein vorhandenes Schema für ausgewachsene Pferde wurde entsprechend überarbeitet. Die Beschreibungsskala enthält Ziffern von eins bis sieben. Die regelmäßige Gliedmaßenstellung wurde stets mit vier beschrieben. Abweichungen in die eine bzw. andere Richtung wurden abgestuft nach Schweregrad mit drei – zwei – eins bzw. fünf – sechs – sieben. Es wurden jeweils fünf Merkmale an Vor- und Hinterhand beschrieben.

Abb. 6: Datenbogen zur linearen Beschreibung (Vorhand)

Abb. 7: Datenbogen zur linearen Beschreibung (Hinterhand)

Beschreibung Merkmale an der Hinterhand (1. – 5.) Besuch 1 Besuch 2 Besuch 3 Besuch 4 Besuch 5 Besuch 6 1 extr. unterständig

3 unterständig 4 keine Abweichg.

5 rückständig 1 extrem steil 3 steil

4 keine Abweichg.

5 durchtrittig

7 extrem durchtrittig

4 keine Abweichg.

5 bodeneng 1 extr. fassbeinig 3 fassbeinig

4 keine Abweichg.

5 kuhhessig

7 extrem kuhhessig 1 extrem zehenweit 3 zehenweit

4 keine Abweichg.

5 zeheneng

7 extrem zeheneng 1.

2.

3.

4.

5.

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3.3.3. Haltung und Bewegung

Während der ersten Besuchsrunde wurden Daten zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute erhoben. Dabei wurde die Haltung während der gesamten Stallhaltungsperiode der Stute dokumentiert. Nach dem Abfohlen erfolgte dann bei jedem Besuch die Abfrage der Haltungsdaten für Stute und Fohlen. Die Datenerhebung erfolgte anhand folgender Fragebögen (Abb. 8 - 11):

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Abb. 8: Fragebogen zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute, Teil I

Fragebogen zu

Haltung & Bewegung der Stute

Lebensnummer der Stute

Name der Stute ________________________

Haltung Wie wird die tragende Stute gehalten ?

q Einzelboxen

q Innenbox q Außenbox q Gruppenhaltung

q Innenbox q Außenbox

Wie viele Quadratmeter stehen ca. für die Stute zur Verfügung ? _____ m²

Welche Art Einstreu wird verwendet ?

q Stroh q Sägemehl q sonstige ____________

Wie oft wird vollständig ausgemistet ?

q täglich q wöchentlich q monatlich q weniger als monatlich

Bewegung

Geht die Stute auf die Koppel ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

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Abb. 9: Fragebogen zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute, Teil II Geht die Stute in einen Paddock ?

q nein q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Läuft die Stute frei in einer Halle ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Welche der folgenden Bewegungsaktivitäten werden praktiziert ? q Reiten

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden q Longieren

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal