• Keine Ergebnisse gefunden

2. Literaturübersicht

2.3. Haltung und Bewegung

2.3.4. Rechtliche Grundlagen

Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes). Im Tierschutzgesetz werden zudem Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren festgelegt. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes).

Grundsatz jeder Tierhaltung muss sein, dass das Tier eine Haltungsumgebung vorfindet, in der es sowohl seinem Bewegungsbedürfnis nachkommen als auch seine Grundbedürfnisse erfüllen kann. Daneben muss eine angemessenen Ernährung des Tieres sichergestellt werden. Da die individuellen Bedürfnisse der Tiere sehr unterschiedlich sind, ist es unbedingt erforderlich, dass jeder Tierhalter sich Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Verhalten des Tieres aneignet und vor der Anschaffung eines Tieres prüft, ob er dauerhaft und jederzeit in der Lage ist, die verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen. Auch muss er über Fähigkeiten zum Umgang mit den von ihm gehaltenen Tieren verfügen.

Haltung von Pferden

Im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten Pferde – auch wenn sie zunehmend als Freizeit- und Sportpferde gehalten werden - als landwirtschaftliche Nutztiere (Nr. 12.2.1.5.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz – AVV). Spezielle rechtsverbindliche Vorgaben sind jedoch – im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren - für die Pferdehaltung bisher nicht erlassen worden.

Für die tierschutzrechtliche Beurteilung sind die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des BMELF (1995) und die Eckdaten zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter gesundheitlichen Aspekten des Pferdegesundheitsdienstes der

43

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (1998) heranzuziehen. Für die ganzjährige Freilandhaltung von Pferden ist beim Tierschutzdienst Niedersachsen eine Broschüre mit Haltungshinweisen erarbeitet worden. Eine dauerhafte Anbindehaltung von Pferden ist grundsätzlich abzulehnen, wobei im Einzelfall, wie z. B. auf den Nordseeinseln, auf denen die Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmereglungen zu prüfen sind.

Pferdehaltungen unterliegen nach § 16 Abs. 1 Nr. Tierschutzgesetz der Aufsicht durch die zuständige Behörde.

Erlass über das Verbot der Anbindehaltung

Schon 1995 wurde in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt, dass die Ständerhaltung als Daueraufstallung für Pferde abzulehnen ist. Sie wurde von der Sachverständigengruppe aber nur für Fohlen und Jungpferde als eindeutig tierschutzwidrig eingestuft. Der Appell, noch bestehende Ständerhaltungen baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umzubauen, wurde nicht von allen Tierhaltern umgesetzt.

In den folgenden Jahren wurden die Stimmen jedoch lauter, die verbindlich ein vollständiges Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden fordern.

Daraufhin wurde auf der Grundlage des § 16aTierSchG per Erlass in den Bundesländern Hessen (1998), Schleswig-Holstein (2002), Mecklenburg-Vorpommern (2002), Thüringen (2002), Niedersachsen (2003) und Sachsen (2003) die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden verboten.

Ausnahmen vom Anbindehaltungsverbot werden nur noch bei Turniereinsätzen oder tierärztlicher Behandlung zugelassen. In der Begründung wird auf das Tierschutzgesetz verwiesen, wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen. Die dauerhafte Anbindehaltung schränkt das Verhalten von Pferden stark ein:

Sozialverhalten mit der Kontaktaufnahme zu Nachbarpferden ist kaum möglich, Komfortverhalten wie Knabbern, Scheuern, Wälzen und Kratzen ebenfalls nicht. Ruheverhalten ist nur bedingt möglich, insbesondere auf Tiefschlaf in Seitenlage müssen Pferde in Anbindehaltung weitgehend verzichten. Außerdem kann das Lauf- und Fluchttier Pferd sein angeborenes Bewegungsverhalten in Anbindehaltung in keiner Weise ausleben.

44

Die noch bestehenden Ständerhaltungen müssen innerhalb einer Übergangsfrist in tiergerechte Haltungssysteme umgewandelt werden, d.h. es sind Boxen entsprechend der BMELF-Leitlinien einzurichten. Bei einem normal großen Pferd von 1,67 wird heute eine Boxengröße von 3 m x 4 m empfohlen. Wenn möglich, sollten Pferde jedoch in Gruppen gehalten werden und ganzjährig einen Auslauf bzw. Paddock nutzen können. Die Übergangsfrist kann aber nur dann beansprucht werden, wenn die für Anbindehaltungen geltenden Mindestanforderungen erfüllt sind.

Nach einer Erhebung durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (2002) hat sich herausgestellt, dass in Niedersachsen noch 35 Ständerhaltungen amtlich bekannt sind, wobei mit einer deutlich höheren Dunkelziffer zu rechnen ist. Bisher musste der Amtstierarzt der örtlichen Veterinärbehörde im Einzelfall entscheiden, ob die jeweilige Anbindehaltung den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz entsprach oder nicht. Mit der neuen Regelung ist nun eine einheitliche Umsetzung in ganz Niedersachsen sicherstellt.

ZEITLER-FEICHT und BUSCHMANN (2001) konnten in ihren Untersuchungen zur Anbindehaltung von Pferden in 13 Pferdehaltungen mit insgesamt 65 Pferden nachweisen, dass die dauerhafte Anbindung eindeutig im Widerspruch zu den Kriterien einer verhaltensgerechten Pferdehaltung steht, wie es das Tierschutzgesetz fordert. Ein Großteil der untersuchten Anbindehaltungen erfüllte nicht die in den BMELF-Leitlinien von 1995 zur Beurteilung von Pferdehaltungen festgelegten Mindestanforderungen. Die Ständer waren bei 68 % der Pferde zu schmal und bei 38 % zu kurz, wodurch das Abliegen erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde.

Auch die Anbindungen wiesen in 30 % gravierende Mängel auf. Als erschreckend beschreiben die Autoren das mangelhafte Bewegungsangebot: Fast 70 % der Pferde konnten sich nicht wenigstens einmal täglich außerhalb des Standes (Koppelgang oder Arbeit) bewegen. Über 50 % der beobachteten Tiere wies mindestens eine Verhaltensstörung (Koppen, Weben etc.) auf. Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden steht nach Ansicht der Autoren grundsätzlich im Widerspruch zu den Kriterien einer verhaltensgerechten Pferdehaltung, wie sie das Tierschutzgesetz fordert, denn sie schränkt das Bewegungsbedürfnis der Tiere erheblich ein und unterbindet weitestgehend das arteigene Bedürfnis nach Sozialkontakt, Körperpflege (Wälzen), Erkundung sowie das Liegen in der Seitenlage (Tiefschlaf).

45

K a p i t e l 3

MATERIAL UND METHODEN 3.1. Einleitung

In Zusammenarbeit mit dem Verband hannoverscher Warmblutzüchter e.V. wurde im Frühjahr 2001 das Konzept des interdisziplinären Forschungsvorhabens zur Osteochondrose entwickelt.

Der Verband schrieb seine aktiven Mitglieder an, um ihnen die Studie vorzustellen und sie zur Teilnahme anzuregen. Aus den ca. 120 Betrieben, die sich um eine Teilnahme bemühten, wurden ca. 90 Betriebe ausgewählt. Kriterien zur Auswahl waren die geografische Lage der Betriebe und eine Mindestzahl von fünf erwarteten Fohlen im Jahr 2001.

In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2001 wurden die Betriebe in etwa monatlichen Abständen zur Datenerhebung besucht. Es wurden zwei Untersuchungsteams gebildet, die aus jeweils einer Doktorandin aus dem Institut für Tierzucht und Haustiergenetik der Georg-August-Universität Göttingen sowie einer Doktorandin des Instituts für Tierernährung der Tierärztlichen Hochschule Hannover bestanden. Die Anzahl Fohlen wurde zur Hälfte aufgeteilt, wobei eine Gruppe den westlichen Teil Niedersachsens, die andere den östlichen Teil befuhr. Der Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgrund der großen Tierzahl von beiden Teams gemeinsam besucht.

Das Gesamt-Projekt besteht – die vorliegende Arbeit eingeschlossen - aus insgesamt zehn Teilprojekten (Dissertationen), die an verschiedenen Fakultäten bearbeitet wurden. Alle Teilprojekte beschäftigen sich aus ihrem jeweiligen Spezialgebiet heraus mit Osteochondrose:

ARNAN, P.:

Röntgenologische Befunderhebung bei zweijährigen Warmblütern Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

BORCHERS, A.:

Die Körpergewichts- und Körpergrößenentwicklung des Warmblutfohlens während des ersten Lebenshalbjahres in Bezug zur Energie- und Proteinzufuhr sowie zum Auftreten der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover

46

GRANEL, M.:

Die Mengen- und Spurenelementversorgung von Warmblutfohlen während des ersten Lebenshalbjahres unter Berücksichtigung des Vorkommens der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover KREKELER, N.:

Röntgenologische Befunderhebung am Sprung- und Kniegelenk von Warmblutfohlen Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

LÖHRING, K.:

Genome scan for Quantitative Trait Loci (QTL) for osteochondrosis in Hanoverian Warmblood horses using an optimised microsatellite marker set

Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung, Tierärztliche Hochschule Hannover SCHOBER, M.:

Schätzung von genetischen Effekten beim Auftreten von Osteochondrosis dissecans beim Warmblutpferd

Institut für Tierzucht und Haustiergenetik, Georg-August-Universität Göttingen REININGHAUS, M.:

Röntgenologische Befunderhebung am Fesselgelenk bei Warmblutpferden Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

WELKER, V.:

Röntgenologische Befunderhebung bei Warmbluthengsten Klinik für Pferde, Freie Universität Berlin

WINKELSETT, S.:

Biochemische Knochenmarker und Parathormon bei Warmblutfohlen unter Berücksichtigung des Vorkommens der Osteochondrose

Institut für Tierernährung, Tierärztliche Hochschule Hannover

47

3.2. Tiere

Die Fohlen standen auf überwiegend niedersächsischen Betrieben, ein Betrieb lag in Hamburg, zwei in Schleswig-Holstein, und ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Anzahl Fohlen pro Betrieb schwankte von einem bis zu 63 Fohlen. Die Verteilung der Fohlen auf die Betriebe zeigt die folgende Grafik. Weiterhin ist die Anzahl der Betriebe dargestellt, die die entsprechende Anzahl Fohlen halten.

Abb. 4: Anzahl Fohlen pro Betrieb und Zahl der Betriebe mit der jeweiligen Fohlenanzahl

Zur Identifizierung der Tiere innerhalb der Studie wurden Nummern vergeben. Eine zweistellige Nummer kennzeichnet den Betrieb, eine weitere i.d.R. zweistellige Nummer (es gibt fünf Tiere mit einer dreistelligen Nummer) wird für das Tier innerhalb eines Betriebes vergeben. Somit kennzeichnet Stute und Fohlen gemeinsam ein vierstelliger Code. Zu bemerken ist jedoch, dass Tiere und Betriebe zu Beginn der Studie gekennzeichnet wurden, und aus verschiedenen organisatorischen Gründen die Kontinuität der laufenden Nummern nicht gewahrt werden konnte. Nach Ausfall von Betrieben oder Tieren wurden die Nummern nicht verändert.

Das Verhältnis der Geschlechter der Fohlen und offenbart einen leichten Überhang auf der weiblichen Seite (51 % Stutfohlen, 49 % Hengstfohlen).

0 10 20 30 40 50 60 70

Betriebe 1 1 5 14 15 12 10 9 4 3 4 1 2 1 1 1 2 1

Fohlen 1 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 18 19 26 29 63

48

Die Fohlen wurden in der Zeit von November 2000 bis Juni 2001 geboren. Die Verteilung auf die Geburtsmonate ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Abb. 5: Verteilung auf Geburtsmonate (n=624)

2 7

Zur statistischen Auswertung wurden die Fohlen in zwei Klassen eingeteilt. Hierbei wurde im Hinblick auf eine Auswertung der Fohlenhaltung die Dauer der Stallhaltungsperiode berücksichtigt. Vor dem 1.4.2001 geborene Fohlen (n=300) wurden der Klasse der früh geborenen Fohlen zugeteilt, am bzw. nach dem 1.4.2001 geborene Fohlen (n=324) galten als saisonal bzw. spät geborene Fohlen.

Die folgende Tabelle stellt die Verteilung von Hengst- und Stutfohlen auf den frühen bzw.

späten Geburtstermin dar.

Tab. 12: Verteilung der geröntgten Fohlen auf Geschlecht und Geburtszeitpunkt Geburtsdatum

vor 1.4.2001 Geburtsdatum

nach 1.4.2001 gesamt Hengstfohlen 135 / 21,6 % 169 / 27,1 % 304 % 48,7 %

Stutfohlen 165 / 26,4 % 155 / 24,8 % 320 / 51,3 % gesamt 300 / 48,1 % 324 / 51,9 % 624 / 100 % n

49

3.3. Datenerhebung

3.3.1. Wachstumsparameter 3.3.1.1. Gewicht

Das Gewicht wurde mit Hilfe von zwei Wiegebalken der Firma TRU TEST® (MP Series 600, maximale Wiegekapazität 1500 kg, Auflösung 0,5 kg) bestimmt, auf die ein Rahmen aus Vierkantrohren gelegt wurde. Dieser Rahmen wurde mit vier Holzplatten ausgefüllt.

3.3.1.2. Größe

Es wurde mit einem Stockmaß der Firma Tuma® (Size Standard 594902, Patent-Nr. 298137887) mit integrierter Wasserwaage gemessen. Erhoben wurde das Lot des höchsten Punktes des Widerrists vom Boden.

3.3.1.3. Bandmaße

Gemessen wurde mit einem Kunststoffmaßband der Firma Hauptner®. Folgende drei Parameter wurden gemessen: 1. der Röhrbeinumfang als Umfang der Extremität etwa in der Mitte zwischen Karpal- und Fesselgelenk, gemessen am linken Vorderbein 2. Der Brustumfang hinter den Schulterblättern in der Gurtlage, 3. die Rumpflänge vom Buggelenk zum Sitzbeinhöcker.

3.3.2. Lineare Exterieurbeschreibung

In den linearen Exterieurbeschreibungen werden ausschließlich Parameter berücksichtigt, die sich auf Gliedmaßen beziehen. Ein vorhandenes Schema für ausgewachsene Pferde wurde entsprechend überarbeitet. Die Beschreibungsskala enthält Ziffern von eins bis sieben. Die regelmäßige Gliedmaßenstellung wurde stets mit vier beschrieben. Abweichungen in die eine bzw. andere Richtung wurden abgestuft nach Schweregrad mit drei – zwei – eins bzw. fünf – sechs – sieben. Es wurden jeweils fünf Merkmale an Vor- und Hinterhand beschrieben.

Abb. 6: Datenbogen zur linearen Beschreibung (Vorhand)

Abb. 7: Datenbogen zur linearen Beschreibung (Hinterhand)

Beschreibung Merkmale an der Hinterhand (1. – 5.) Besuch 1 Besuch 2 Besuch 3 Besuch 4 Besuch 5 Besuch 6 1 extr. unterständig

3 unterständig 4 keine Abweichg.

5 rückständig 1 extrem steil 3 steil

4 keine Abweichg.

5 durchtrittig

7 extrem durchtrittig

4 keine Abweichg.

5 bodeneng 1 extr. fassbeinig 3 fassbeinig

4 keine Abweichg.

5 kuhhessig

7 extrem kuhhessig 1 extrem zehenweit 3 zehenweit

4 keine Abweichg.

5 zeheneng

7 extrem zeheneng 1.

2.

3.

4.

5.

52

3.3.3. Haltung und Bewegung

Während der ersten Besuchsrunde wurden Daten zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute erhoben. Dabei wurde die Haltung während der gesamten Stallhaltungsperiode der Stute dokumentiert. Nach dem Abfohlen erfolgte dann bei jedem Besuch die Abfrage der Haltungsdaten für Stute und Fohlen. Die Datenerhebung erfolgte anhand folgender Fragebögen (Abb. 8 - 11):

53

Abb. 8: Fragebogen zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute, Teil I

Fragebogen zu

Haltung & Bewegung der Stute

Lebensnummer der Stute

Name der Stute ________________________

Haltung Wie wird die tragende Stute gehalten ?

q Einzelboxen

q Innenbox q Außenbox q Gruppenhaltung

q Innenbox q Außenbox

Wie viele Quadratmeter stehen ca. für die Stute zur Verfügung ? _____ m²

Welche Art Einstreu wird verwendet ?

q Stroh q Sägemehl q sonstige ____________

Wie oft wird vollständig ausgemistet ?

q täglich q wöchentlich q monatlich q weniger als monatlich

Bewegung

Geht die Stute auf die Koppel ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

54

Abb. 9: Fragebogen zu Haltung und Bewegung der tragenden Stute, Teil II Geht die Stute in einen Paddock ?

q nein q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Läuft die Stute frei in einer Halle ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Welche der folgenden Bewegungsaktivitäten werden praktiziert ? q Reiten

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden q Longieren

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden q Führanlage / Führen

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche q weniger als 1 mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

55

Abb. 10: Fragebogen zu Haltung und Bewegung von Stute und Fohlen

Fragebogen zu

Haltung und Bewegung von Stute & Fohlen

Fohlen-Nr. DE 431 01

Name der Stute ________________________

Haltung Wie werden die Stute und Fohlen gehalten ?

q Einzelboxen

q Innenbox q Außenbox q Gruppenhaltung

q Innenbox q Außenbox

Wie viele Quadratmeter stehen ca. für Stute und Fohlen zur Verfügung ? _____ m²

Bewegung Geht die Stute mit dem Fohlen auf die Koppel ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Geht die Stute mit dem Fohlen in einen Paddock ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche

wie lange ? ___, __ Stunden

Laufen Stute und Fohlen frei in einer Halle ? q nein

q ja

q 6-7mal pro Woche q 3-5 mal pro Woche q 1-2mal pro Woche wie lange ? ___, __ Stunden

56

3.3.4. Röntgen

Das Röntgen der Fohlen (Oktober bis Dezember 2001) und der etwa zweijährigen Pferde (Frühjahr 2003) erfolgte durch Doktorandinnen der Pferdeklinik der Freien Universität Berlin.

Die Fohlen wurden im Alter von etwa einem halben Jahr geröntgt, wobei ein Mindestalter von vier Monaten eingehalten wurde.

Angefertigt wurden in beiden Durchgängen jeweils zehn Aufnahmen pro Fohlen bzw. Pferd:

• jeweils eine Aufnahme des Fesselgelenks an den vier Gliedmaßen im lateromedialen Strahlengang (90°)

• jeweils zwei Aufnahmen der Sprunggelenke beider Hinterbeine im plantarolateral-dorsomedialer (70°) und dorsolateral-plantaromedialer (110°) Strahlengang

• jeweils eine Aufnahme der Kniegelenke beider Hinterbeine im lateromedialen Strahlengang (90°)

Die Befunde wurden in eine Excel©-Datei eingetragen und so für eigene Auswertungen zur Verfügung gestellt.

Gemäß der Absprache innerhalb des Projektes wurde bei den statistischen Modellen generell nicht zwischen Frühformen von Osteochondrose (osteochondrotische Veränderungen ohne Dissekat) und Osteochondrosis dissecans (osteochondrotische Veränderungen mit Dissekat) differenziert.

Unter dem Begriff Osteochondrose / OC (Merkmal 0 oder 1) werden sowohl osteochondrotische Veränderungen mit Dissekat als auch ohne Dissekat zusammengefasst.

Osteochondrose-negativ (Merkmal 0) sind demnach alle Fohlen/Pferde, bei denen keine Veränderungen wie bei einer Osteochondrose festgestellt werden konnte. Bei Osteochondrose-positiven Fohlen/Pferden (Merkmal 1) wurde eine osteochondrotische Veränderung mit oder ohne Dissekat diagnostiziert.

Einige ergänzende Analysen, deren Ergebnisse sich im Tabellenanhang befinden, beziehen sich auf Osteochondrosis dissecans / OCD (Merkmal 0 oder 1). Osteochondrosis dissecans-negativ (Merkmal 0) sind demnach alle Fohlen/Pferde, bei denen keine Veränderungen wie bei einer Osteochondrose bzw. eine osteochondrotische Veränderung ohne Dissekat festgestellt werden

57

konnte. Bei Osteochondrosis dissecans-positiven Fohlen/Pferden (Merkmal 1) wurde eine osteochondrotische Veränderung mit Dissekat diagnostiziert.

Tab. 13: Übersicht zur Begriffsdefinition von Osteochondrose und Osteochondrosis dissecans keine

osteochondrotische Veränderung

osteochondrotische Veränderung ohne Dissekat

osteochondrotische Veränderung mit Dissekat OC negativ (Merkmal 0) positiv (Merkmal 1) positiv (Merkmal 1) OCD negativ (Merkmal 0) negativ (Merkmal 0) positiv (Merkmal 1)

Die Anzahl der osteochondrotischen Veränderungen je Pferd wurde in den statistischen Analysen der vorliegenden Untersuchung generell nicht berücksichtigt. Ein Fohlen/Pferd mit einem positiven Befund unterschied sich nach dieser Einteilung nicht von Fohlen/Pferden mit mehreren positiven Befunden.

Die Befunde in Fessel- und Sprunggelenk werden als Osteochondrose-gesamt zusammengefasst, es erfolgt jedoch gleichzeitig eine differenzierte Darstellung der Befunde in beiden Gelenken.

Aufgrund des bei den Fohlen ausschließlichen Vorkommens von Frühformen im Knie und der geringen Frequenz insbesondere bei den Zweijährigen erfolgte hier keine gesonderte statistische Auswertung.

58

3.4. Datenaufbereitung und -auswertung

Alle Daten wurden am Institut für Tierzucht und Haustiergenetik der Georg-August-Universität Göttingen in eine Datenbank (Visual dBase ®, Version 5.5, 1995, Borland International Inc.) eingegeben. Die statistischen Analysen erfolgten mit dem SAS-Programmpaket ® (Version 8.01, 1999/2000, SAS Institute Inc., USA). Das Programmpaket Microcal™ ORIGIN®, Version 6.0 (Microcal Software Inc., Northampton, USA) wurde zur graphischen Darstellung der Gewichtsentwicklung der Fohlen in Abhängigkeit ihres Alters, sowie der zugehörigen linearen und quadratischen Funktionen verwendet.

Bei den dargestellten Mittelwerten handelt es sich – sofern nicht anders angebeben – um arithmetische Mittel.

3.4.1 Wachstumsparameter

Die Fohlen wurden über acht Monate in Abständen von vier Wochen gewogen bzw. gemessen;

aus organisatorischen Gründen konnte dieses Intervall jedoch nicht streng gewahrt werden. Es wurden insgesamt 3710 Messungen an 694 Fohlen durchgeführt. Die Messtermine waren zufällig auf das jeweilige Alter der Fohlen verteilt. Aus diesem Grund wurden zur Datenaufbereitung Intervalle von jeweils 30 Tagen (Lebensmonate) gebildet. Die Messtermine wurden in diese Intervalle eingegliedert. Tab. 14 gibt das mittlere Alter der Fohlen innerhalb der Abschnitte wieder. Da das mittlere Alter im allen Abschnitten mit dem rechnerischen Mittel nahezu übereinstimmt, kann von einer gleichmäßigen Verteilung der Fohlen innerhalb eines Abschnittes ausgegangen werden.

Tab. 14: Mittleres Alter in Tagen innerhalb der gewählten Altersabschnitte (n=624)

LM n Mittleres Alter

59

Für Fohlen, die in einem Intervall keine Messung hatten, das von zwei Intervallen mit Messungen umgeben war, wurde in dem fehlenden Intervall aus den zwei vorhandenen Messungen ein Wert interpoliert. Bei den Fohlen, die zwei Messungen innerhalb eines Intervalls hatten, jedoch in dem benachbarten Intervall keine Messung, wurde anhand der innerhalb des Intervalls berechneten Wachstumsrate individuell extrapoliert.

Allerdings konnten nicht für alle Fohlen in allen Lebensmonaten Messwerte erhoben bzw.

berechnet werden. Dies ist zum Teil dadurch bedingt, dass die Datenerhebung im März 2001 begann, die ersten Fohlen jedoch schon im November 2000 geboren wurden. Zum Ende der Datenerhebung waren einige der verkauften Fohlen schon abgenommen und daher nicht mehr zu Messungen verfügbar.

Die Wachstumsraten zwischen zwei Messzeitpunkten wurden nach folgender Formel berechnet:

x2 – x1 / t2 – t1

wobei: x1 = Messwert zum Zeitpunkt1 x2 = Messwert zum Zeitpunkt 2

t1 = Lebenstag des Fohlens zum Messzeitpunkt 1 t2 = Lebenstag des Fohlens zum Messzeitpunkt 2

Weiterhin wurden zur Analyse des Verhältnisses vom Gewicht zur Größe, zum Röhrbeinumfang und zur Röhrbeinquerschnittsfläche Quotienten gebildet (Tab. 15).

Tab.15: Quotienten der Wachstumsparameter

Quotient 1 Quotient 2 Quotient 3

Gewicht / Größe Gewicht / Röhrbeinumfang Gewicht /

Röhrbeinquerschnittsfläche Die Röhrbeinquerschnittsfläche wurde aufgrund der Annahme, es handele sich bei der Röhrbeinquerschnittsfläche um eine kreisrunde Fläche, nach folgender Formel berechnet:

Röhrbeinumfang² / 4ð

60

Das Datenmaterial umfasst 630 geröntgte Fohlen. Die Entwicklung dreier Zwillingsfohlen war in einer Weise beeinträchtigt, die sie von einer statistischen Analyse, in der es um das durchschnittliche Wachstum einer Warmblutpopulation geht, ausschließt. Konsequenterweise wurden mithin alle Zwillingsfohlen eliminiert. Zwei weitere Fohlen waren konstant in tierärztlicher Behandlung und so schwer erkrankt, dass sie eine deutliche Wachstumsdepression erlitten. Auch sie wurden nicht in den Analysen berücksichtigt. Tab. 16 gibt Aufschluss über die Ausschlussgründe der einzelnen Fohlen, weiterhin zeigt sie den zum Teil hochgradig verzögerten Wachstumsverlauf anhand der Anfangs- (1./2. LM) und Endgewichte (4./5. LM) der ausgeschlossenen Fohlen.

Tab. 16: Eliminierte Fohlen: Gewichtsentwicklung und OC-Befunde Fo_Nr.

Zwei der sechs eliminierten Fohlen waren OC-positiv, was der prozentualen Verteilung der Befunde aller geröntgten Fohlen entspricht.

61

3.4.2. Lineare Exterieurbeschreibung

Die Daten aus der linearen Exterieurbeschreibung wurden mit Frequenzanalysen ausgewertet.

Die Daten aus der linearen Exterieurbeschreibung wurden mit Frequenzanalysen ausgewertet.