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Eine kirchenhistorische Retractation

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1) Eine kirchenhistorische Retractation

Von

Prof. D r , A H. Kulh.

I n den ersten Austagen meines Lehrbuchs der Kirchengeschichte hatte ich in der Rubrik: „Secten und Schwärmer", die unter dem Namen des Mucker-thums bekannte religiöse Bewegung in Königsberg, eben so wie alle andern Kirchenhistoriker der Neuzeit, als eine von gnostisch geschlechtlichen Tendenzen prägnirtc Verirrung gekennzeichnet. Erst die Schrift twn O, v, H a h n e s , f e l d sdie relig, Bewegung zu Königeb<-rg, Braunsberg 1858) überzeugte mich, daß meine Darstellung eine mehrfach irrige und ungerechte sei, und ich beeilte mich, in der Metten Auflage den I n t l n i m , so weit ich ihn da-mals erkannte, zu rectificiren. Leider trug aber tms v. Hahnenfcldsche Buch einerseits gar zu augenscheinlich den Charakter einer leidenschaftlichen, mit gehässigen Invectiven erfüllten Parteischrift an sich, und bot anderer-seits für seine defensiven und offensiven Behauptungen z» wenig actcnmäßig sichere und klare Belege dar, als daß ich es vor mir selbst hätte verant»

Worten können, mich von ihm mit vollem Vertrauen leiten zu lassen. Na-mentlich vermochten H a h n e n f e l d s Ezpcctoratiunen mich nicht an der Ueberzeugung von der Umsicht, Besonnenheit und Gerechtigkeit des'Urtheils z w e i t e r Instanz seitens des Berliner Kammergerichtes irre zu machen.

Anders stellte sich mir aber die Sache, als mir die neueste Schrift von C. v. Kanitz (Aufklärung über den Königsbergcr Religionsproceß, Basel 1862) zu Gesichte kam. Zwar auch K a n i h ist Parteimann, ist mit seinem ganzen Leben, Denken, Kämpfen, Leiden und Hoffen noch viel inniger als H a h n e n f e l d in jene Wirren verfluchten gewesen, so daß auch seine Schrift nur mit Vorsicht zu gebrauchen ist. Aber seine Darstellung trägt im Allgemeinen doch den Charakter einer ruhige:! und klaren Beson-nenheit, welche die leidenschaftliche Erregung dee Momentes bereits

über-Eine lirchenhistorische Retractation. 1 1 9 wunden und hinter sich liegen hat, so daß sie schon dadurch Vertrauen zu ihrer Wahrhaftigkeit zu erwecken fähig ist. Seine Anschauung, Auffassung.

Beurtheilung und Motiuirung ist zwar, wie es unter solchen Umstanden nicht anders möglich ist, eine subjective und vielfach voreingenommene. Aber indem er allenthalben die Actenstücke selbst mittheilt'), giebt er dem unbefan-genen Leser die M i t t e l , mit eiunbefan-genen Augen zu sehen, zu prüfen und zu urtheilen. Durch dies Buch m u ß sich aber die herrschende Meinung über jene denkwürdigen königsberger Zustände, Ereignisse und Verhandlungen ganz und gar umgestalten. Das Buch liegt nun fast zwei Jahre vor, und hat bei seinem beispiellos geringen Ladenpreise 2) und zahlreich ver-sandten Gratisexemplaren gewiß eine weite Verbreitung gefunden. Manche der dabei als Apostaten, Ankläger, Zeugen, Inquisitoren und Richter per-sünlich Betheiligten und durch die actcnmäfnge Darstellung dieses Buches vielfach compromittirten Gegner und Verurtheiler jener Bestrebungen sind noch jetzt am Leben, und haben gewiß alle Ursache, gegen e t w a i g e falsche oder irrige Angaben, Entstellungen und Verdrehungen des Thatbestandes kräftigst zu remonstriren. Nichts der Art ist aber, so weit des Referenten Kunde reicht, bisher geschehen.

Es versteht sich von selbst, daß Referent, wenn es ihm vergönnt sein sollte, eine sechste Austage seines Lehrbuchs der Kirchengeschichte veröffentlichen zu können, nicht unterlassen wird, seine veränderte Ueberzeugung über die betreffenden Ereignisse zur Geltung zu bringen. D a es aber fraglich ist, ob überhaupt und wann erst ihm auf diesem Wege dazu Gelegenheit ge-boten werden wird, so hält er es für angemessen und durch die Wahrheits»

liebe geboten, schon jetzt an diesem Orte die nöthige Retractation vorzu-nehmen.

1) Dem Verf. wurden in Folge seiner Immekiat-Eingabe an Friedrich Wil-helm I I I , auf Befehl dieses Königs vom 1. Febr. 183« sämmtliche Proceßacten ein-gehändigt, jedoch bald wieder abgefordert. Auch später wurde ihm durch den Vertheidiger der Einblick in die gerichtlichen Acten vermittelt. Die von ihm auf Grund seiner Sach- und Actentenntniß zur Verhütung gesetzwidriger Schritte bei den betreffenden Behörden eingereichten Vorstellungen blieben erfolglos. Die ge-häuften Geschäfte seines amtlichen Berufes (als K. Pr. Tribunalsrath) nahmen alle seine Kräfte in Anspruch, und erst als er im Jahre 1846 wegen zerrütteter Gesundheit seine Entlassung aus dem Staatsdienste genommen, ward ihm die er-forderliche Muhe zur Ausarbeitung der vorliegenden actenmäßigen Darstellung.

2) Es umfaßt bei äußerst eleganter Ausstattung in Druck und Papier 468 und X I I Seiten des größten L«r,icon-Formates, und lostet doch nur 1 Thlr. 6 Sgr.

1 2 9 I . H. Kurtz,

Sollte also mein Lehrbuch über kurz oder lang eine neue Auflage erleben und bis dahin durch weitere Enthüllungen die Sachlage sich nicht wesentlich anders stellen, so wird der bezügliche Abschnitt 1) aus dem 8 184, der die Ueberschrift „Secten und Schwärmer" führt, in den § 174 mit der Überschrift „das protestantische Kirchenthum im Allgemeinen" ver-setzt werden, — und 2) ihm folgende uiodificirte Fassung gegeben werden:

„ K 1 7 4 , U . D i e s. g . M u c k e r i n K ö n i g s b e r g . "

Zu Königsberg lebte und wirNezu Anfang dieses Jahrhunderts ein from>

mei, in Forschungs-, Lehr- und Lebensart gleich singiilärer Thcosoph, I o h . Heinr. Schönherr (-1/1826), der, ausgehend Kon der Annahme zweier Urwesen lMohim), nämlich des Urfeuers und des Urwassers (Feuer-Eloah und Wasser-Eloah Gen. 1, 2), aus deren Begegnung und Zusammenwirfung (Begattung) die Schöpfung hervorgegangen sei, sich ein theosophischrs System gebildet hatte, in welchem er auf Grund der h, Schrift die Räthsel der Theogonie und Kosmogcnie, der Hamartigcnie und Soteriologie gelöst und den vollen Einklang der Offenbarung mit den Resultaten der Naturforschung hergestellt zu haben wähnte. Diese Anschaunnge» fanden auch Anklang bei dem Königsberg« Pastor v r . E b e l , der denselben aber keinerlei Einfluß auf seine für Wcckung ,ind Belebung christlichen Sinnes in der Gemeinde reich gesegnete Wirksamkeit in Schrift, Predigt und Seelsorge gestattete, und auch dem herrschsüchtigen Meister gegenüber seine theologisch - wissen-schaftliche Freiheit und Selbstständigkeit zu wahren wußte. Schon im I , 1819 kam es zum Bruche zwischen beiden; doch fuhr nichts desto weniger Ebel fort, den zürnenden Propheten in seiner drückenden Armuth zu unter-stützen. Dagegen gewann er in dein Pastor Dr. Diestel einen eifrigen . Mitarbeiter, und seit 1823 sammelte sich um ihn auch in häuslicher Ge-selligkeit ein Kreis heilsbeginiger Seelen beiderlei Geschlechts, meistens aus den höhern Ständen, Zu ihnen gehörte der Graf Kanitz, dessen Schwager Graf Finkenstein, so wie K a n i ß ' s Pflegcsohu v, T i p p e l ö k i i c h , später Gesandtschaftsprcdiger in Rom und denmächst Pastor in Giebichenstein bei Halle, der Gutsbesitzer von H a h n e n f e l d , der D r , msä, Sachs, der Prof. der Theol. Olshausen «, Auf Olshauscno Betrieb wurde D r . Sachs „wegen beharrlich ünsittlichrn Lebenswandel!'" ausgeschlossen; — aber nicht lange nachher traten, (w,e es scheint, nicht ohne ängstliche Rück-ficht auf das drohende ministerielle Rescript gegen Mysticismus und Pie-tismns vom I . 1825) auch O l s h n u s e n selbst, so wie l>. T i p p e l s k i r c h

Eine lirchenhistorische Retractation. 1 2 1 aus. über Wcrkheiligkeit. Herrschsucht, Gewissenszwang :c, klagend. Auch Finkenstein, dessen schon länger gespanntes Verhältniß zu seinem Schwager Kanitz, dem treuesten und wärmsten Anhänger E b e l s , durch pecuniäre Verwickelungen in dieser Zeit zum völligen Bruche kam, schrieb warnende Briefe mit Verdächtigungen der seelsorgerischcn Wirksamkeit E b e l s und Diestels., Der Letztere replicirte heftig und beleidigend, — und wurde wegen Injurien zu dreimonatlicher Festungsstrnfe veiuttheilt. Die Acten dieses Processes wurden ordnungsmäßig dem Lonsistorium mitgetheilt, wo-von der Oberpräsident wo-von Schön, ein fanatischer Pietistenhasscr. Anlaß nahm, dem Consistorialrath Kahler, einem persönlichen Gegner und theo-logischen Antipoden E b e l ' s , eine Untersuchung der von F i n t e n s t e i n aus-gesprochenen Verdächtigungen aufzutragen. Dieser suchte nun in einem officiellen „theologischen Gutachten" die Anklage auf Scctenbildung mit fleischlich unreinen Tendenzen als erwiesen darzuthun. C b e l wurde in Folge deß sofort (1835) suspendiit, und auf Antrag des Confistoriums eine Criminaluntersuchung gegen ihn eingeleitet, die bald darauf auch auf D-iestel ausgedehnt wurde. Der Inquircnt verfuhr in der gehässigsten Weise und berücksichtigte nur zu bereitwillig vage Zeugenaussagen, anonyme Pasquille und unsn» deren Stadttlatsch. Denn auch im Volke hatten sich Gerüchte von mystisch-religiöser Wollustpflege verbreitet. Schon wies man auf einen Garten in Königsberg als den solchen Orgien dienenden „Sera-phinenhain" hin, und bezeichnete die Bctheiligten mit dem schon in der Pietistenzeit gebrauchten Schimpfnamen der Mucker ' ) .

Obwohl ein vom Magdeburger Confistorium eingefordertes theologi-sches Gutachten, zwar Ebels theologische Privatansichten höchlich

mißbilli-1) F r i e d l i c h der Gr. rescribirte auf die Klage bet Halle'schen Schauspie-lei, daß der Prof. der Theologie Francke (der Sohn Aug. Herm. Franke's) die Studenten vom Besuch des Theaters abhalte: „ D e r Mucker Francke solle selbst das Theater besuchen, und daß solches geschehen, sich von dem ersten Schauspieler attestiren lassen." — Nach Schmitthenner's deutschem Würtb. umgearb. von Weigand. 3. Aufl. Gießen 1859 ist das Wort Mucker zurückzuführen auf das mittelhochdeutsche mu«Il«u, mackem, althochd. mueokün — heimlich, versteckt hervor-blicken, sich versteckt halten, versteckt sein, — nach S a n d e r s deutsch. Wörtb. Leipz.

1861 hat das Wort „mucken" im Neuhochb. die Bedeutung: in dumpfem, miß-muthigen Schweigen befangen sein, durch einsilbiges Wesen, Murren, Brummen, Gebärben seinen Mihmuth, seine üble Laune an den Tag legen. Vrgl. Langbein I I , 161: „ E s war einmal ein Grübelkopf, der immer schalt und muckte

Was Mucker muckest Du? Mit uns und Nachtigallen muß dein Gesang erschallen."

1 2 2 I . H. ssurtz.

gend, doch seine theologische Befähigung, seine sittliche Ehrenhaftigkeit, so wie die Lauterkeit seiner Predigt und Seelsorge rühmend hervorhob, und jeden Verdacht sectirerischen Treibens abwies, erfolgte dennoch iin Jahre 1839 ein Urtheil, welches E b e l und Diestel wegen vorsätzlicher amtlich«

Pflichtverletzung ihrer Aemter entsetzte und zu allen öffentlichen Aemtern für unfähig erklärte; Ersteren überdcm wegen Sectenstiftung zur Detention i n einer öffentlichen Correctionsanstalt verurtheilte, alle andern Anklagen aber als ««erwiesen fallen ließ. Die Verurtheilten appellirten. Nach erneuerter, langwieriger Untersuchung erfolgte endlich 1842 seitens des Kammergerichtes zu Berlin das Urtheil z w e i t e r Instanz, welches unter scharfem Tadel der ersten Sentenz zwar die Absetzung Beider bestätigte, sie aber von jeder an-dein Strafe freisprach und ihnen Anstellungsfähigkeit in anderweitigen, nichtgeistlichen Aemtern zuerkannte. Zur Begründung der Absetzung wird geltend gemacht: 1) Verletzung der Amtspflicht, indem namentlich E b e l zwar nicht auf der Kanzel und im kirchlichen Iugendunterrichte, wohl aber in einem der Frau I d a v o n G r o b e n im I , 1825 privatim ertheilten Religionsunterrichte, und ebenso in privaten Vorträgen an vier junge Männer s unter denen nuch T i p p e l s k i r c h ) üb« dir wissenschaftliche Be>

gründimg des Bibelglaubens seine theosophischen Anschauungen habe ein-fließen lassen, — und 2 ) daß E b e l und D i e s t c l Eheleuten anstößige Rathschläge zur Läuterung des ehelichen Lebens gegeben. I m Allgemeinen wird ihnen Schuld gegeben: Verbreitung einer Lehre, die den Grundsähen der christlichen Religion widerspricht und sie aufhebt, der überdies eine An-Wendimg auf seziiale Verhältnisse gegeben worden, welche, wenn auch im Sinne ihres Urhebers l E l i e l s ) eine Heiligung derselben bezweckend, in Wahrheit aber und ihrer Natur nach nicht anders als der leiblichen Gesundheit schädlich werden und zu schnöden Lastern führen könne. V o n der Anklage der Scctenstiftung wird E b e l gänzlich freigesprochen. — Un-terdeß hatte sich im größeren Publicum über die Schuld der Inculpaten eine noch weit ungünstigere Meinung, als wozu die beiden richterlichen Sentenzen berechtigten, festgestellt, und ging aus de» politischen und kirch-lichen Zeitschriften in die Lehrbücher der Kirchengeschichte (leider auch in die ersten Auflagen des vorliegenden), in Conuersationslexica >) und zahllose

1) I n bei 10. Aufl. des so weit verbreiteten Nrockhausischen Conversations-lexicons (1858). das im Allgemeinen sich für seine Berichte möglichst großer Ob-zectivitat und Vorsicht befleißigt, wirb der Königsberg« Bewegung noch i n der

ge-Eine kirchenhistorisch« Rekactation. « 2 3 andre Bücher über. Denn, auch von den Schandartileln in R ö h r ' s Pre-digerbibliothek und ihres Gleichen abgesehen, waren die Berichte und An-deutungen in Blättern von entgegengesetzter Haltung (z. B. i n der Evang.

Kirchenzeitung), die mündlichen Ueberlieferungen, welche auf die Aussagen und Andeutungen hochgestellter, kundiger und ehrenwerthcr Männer zurück-gingen, das Ausscheiden eines O l s h a u s e n und v. T i p p e l s k i r c h . so wie deren mündliche und schriftliche Aeußerungen, hauptsächlich auch die scheinbar so unbefangene und kundige Relation eines u. W e g n e r n ' ) , die beharr-liche Geheimhaltung der Proceßacten « , ganz darnach angethan, die beiden richterlichen Sentenzen eher für zu nachsichtig als für zu strenge zu halten.

Erst die durchaus actenmäßige Darlegung der Proceßführung i n dem sehr umfassenden Buche des Grafen Kanitz hat es außer Zweifel gesetzt, daß

hässigsten Weise gedacht. Was dort gesagt wird, kann wohl als Ausdruck der im großen Publicum herrschenden Meinung gelten, und mag deshalb hier behufs ei-ner gewiß sehr lehrreichen Vergleichung mitgetheilt werden: „ M u c k e r ist der allg.

Name für Mitglieder und Vereine, die mit oder ohne Deckmantel der alten Ortho-doxie Frömmelei treiben, dabei auch wohl den Verbacht auf sich laden, schamlosen Mysterien ergeben zu sein. Zunächst ist der Name als Volkswitz einer in Königs-berg 1835 entdeckten theologischen Secte beigelegt worden, um auf die derselben Schuld gegebene geheime Unsittlichleit hinzudeuten. Nach dem, was darüber be-kannt geworden ist, lag der Entstehungsgrund der Sectc in den dualistisch-gnosti-schen Grundsätzen des Theosophen I . H. Schönherr über die Entstehung des Welt-alls aus der Mischung zweier geistig-sinnlichen Urwesen. Die Grundsätze, die er aussprach, wandten seine Schüler, insbesondere die Königsb. Prediger Ebel und Diestel an. Ebel und Diestel stifteten einen eigenen Verein, dem auch Frauen an-gehörten. Zunächst trat Prof. Olshausen gegen den Verein auf, und diesem schlos-sen sich bann Graf Finkcnstein und der Student v. Tippelskiich an, die dem Verein selbst angehört hatten. Bald verbreitete sich nun allgemein der Verdacht, daß von jenen Vertretern der ausschließlichen Orthodoxie in frommen Kreisen schamlose Aus-schweifungen getrieben würden. Wie sich die Praxis in den Eonventikeln gestaltet habe, darüber wurde Folgendes berichtet: dem noch nicht Eingeweihten sei als Act der Heiligung angesonnen worden, sich den Manipulationen und dem Seraphinen-lufse der Eingeweihten demüthig zu unterwerfen u. f. w. Nachdem sich bereits das Gerücht von diesem Treiben so befestigt, daß man einen Garten in Königsberg als Seiaphinenhain bezeichnete, führte der Ebel schuldgegebene Angriff auf die Sittlich-keit einer vornehmen Dame dahin, daß der Gemahl derselben dem Gerichte Anzeige machte." (Es ist offenbar Finkenstein gemeint). „ Das davon benachrichtigte Con-sistorium ermittelte wenigstens so viel, daß Ebel und Diestel vorläufig von ihren Aemtern suspendirt werben muhten, « . " — Gewiß wird die eben jetzt in Angriff genommene 11. Aufl. des vielfach verdienstlichen Werkes auch diesen Artikel einer grünblichen Umgestaltung unterziehen.

1) Vrgl. v. Wegnern, Zuverlässige Nachrichten über Schünherr und die durch ihn veranlaßten sectrerischen Umtriebe. I n I I g e n ' s hist. theol. Zeitschr. 1838. U.

!24 Karl v. Raumer,

( C b e l -j- 1861) und Diestel (1° 1854), so wie die ihnen treu anhängli-chen Männer und Frauen lediglich Märtyrer ihres christlich - pietistisanhängli-chen Strebens in einer unkirchlichen, pietistenfeindlichen Zeit und Umgebung ge-Wesen sind, und daß der Proceß mit unerhörter und unverantwortlicher, alle juristische Praxis und Ordnung verletzender Voreingenommenheit und Gehässigkeit geführt worden ist. Unaufgeklärt »nd räthselhaft bleibt aber immer noch das Verhalten eines O l s h a u s e n und T i p p e l s k i r c h , zum Theil auch Finkensteins, da die ihnen von K a n i h unterlegten Motive theils nicht ausreichend, theils durch die Parteibrille gefärbt erscheinen."

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