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Die „Muslimbruderschaft“ (MB) und ihre nationalen Ableger

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B. ISLAMISTISCHER EXTREMISMUS UND

3. ISLAMISTISCHER EXTREMISMUS

3.1 Die „Muslimbruderschaft“ (MB) und ihre nationalen Ableger

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Logo benutzt der IS als eine Art offizielles Wappen. Der islamischen Überliefe rung nach soll der Prophet Muham -mad mit einem solchen Siegel Verträge besiegelt haben.

Sowohl in der Pressekonferenz als auch in der ausführlichen Begründung der Verbotsverfügung machte der Bundes-innenminister deutlich, dass mit dem Verbot nicht in die Religionsfreiheit ein -gegriffen wird. Vielmehr richtet sich die Verbotsverfügung ausschließlich gegen die Terrororganisation IS, welche die Religion für ihre Zwecke missbraucht.

Seit mehreren Monaten wurden in den sozialen Medien vermehrt

Benutzer-konten festgestellt, die mit dem IS assoziiert waren. Eine Vielzahl von Einzelnutzern übernahm das Logo in allen Variationen ebenfalls in ihre Profile. Nach der ergangenen Verbots-verfügung nahm die Verbreitung der IS-Flagge in deutschsprachigen Inter-netseiten binnen Tagen erkennbar ab, so ersetzten z. B. viele Nutzer ihre Ava tare durch andere szenetypische Symbole. Womöglich sollte es den Be-hörden dadurch erschwert werden, bereits frühzeitig Ermittlungen einzu-leiten. Internetangebote, die offen-kundig außerhalb der Bundesrepublik be trieben werden, verwenden in der Regel weiterhin eine entsprechende Symbolik.

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und danach werden wir sie in Ihrem Heimatland schlagen, und sie werden nie jemandem danach mehr schaden. Sie werden den Preis bezahlen und wir haben für sie vorbereitet, was sie schmerzen wird.

An diesem Punkt des Kreuzzuges gegen den Islamischen Staat, ist es sehr wichtig, dass die Angriffe in allen Ländern stattfinden, die eine Allianz gegen den islamischen Staat eingegangen sind, vor allem die USA, Großbritannien, Frankreich, Australien und Deutschland. Jeder Muslim sollte aus seinem Haus gehen, einen Kreuzfahrer finden und ihn töten (…). Und der islamische Staat wird bleiben, bis sein Banner über Rom weht.

[Auszug aus „DABIQ“-Ausgabe 4; Ar-beitsübersetzung]

Die Angriffe auf Soldaten in Kanada sowie die Messerattacken in Israel im November 2014 mit mehreren Toten und Verletzten zeigen in vielfältiger Weise das aktuelle Bedrohungsszenario.

2.6.5

BETÄTIGUNGSVERBOT DER VEREINIGUNG „ISLAMISCHER STAAT“ (IS)

Am 12. September 2014 erließ der Bundesminister des Innern ein Betä tigungsverbot gegen die Terrororga -nisation IS für die Bundesrepublik Deutschland. Die Verbotsverfügung

schließt explizit folgende Aktivitäten ein:

jegliche Beteiligung an der Organi-sation in sozialen Medien oder bei Demonstrationen,

jedes öffentliche Verwenden und Ver breiten von Kennzeichen des IS (zum Beispiel das Werben mit oder das Zeigen von dessen Symbolen), jede Art von Unterstützungshand-lung (zum Beispiel Einwerben von Geld und Material sowie die An-werbung von Kämpfern).

Diese Handlungen erfüllen mit der Inkraftsetzung der Verbotsverfügung ei nen eindeutigen Straftatbestand. Zu den nunmehr verbotenen Kennzeichen gehören sowohl verschiedene Versionen der „schwarzen Flagge des Jihad“ als auch die Logos diverser Medienzentren, die mit der Organisation IS assoziiert sind. Die IS-Flagge zeigt auf ei nem schwar zen Hintergrund eine weiße ara -bische Schrift in Form des sogenannten Prophetensiegels. Gezeigt wird der erste Satz des islamischen Glaubens-bekenntnisses: „Es gibt keinen Gott außer Gott“. In einem Kreis darüber stehen die Worte: „Gott, Prophet, Muhammad“. Somit steht das Logo für das islamische Glaubensbekenntnis:

„Es gibt keinen Gott außer Gott und Muhammad ist sein Prophet“. Dieses

3.1 DIE „MUSLIMBRUDERSCHAFT“ (MB) UND IHRE NATIONALEN ABLEGER

GRÜNDUNG: 1928 in Ägypten

GRÜNDER: Hassan al-BANNA (1906–1949)

VORSITZENDER: Muhammad BADI (Ägypten), Samir FALAH (Deutschland)

SITZ: Die deutsche Zweigstelle („Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“, IGD) hat ihren Hauptsitz in Köln.

Nach eigenen Angaben hat die ägyptische MB Zweigstellen in ca. 70 Ländern.

werden lediglich eingeschränkte Rechte zugestanden. Durch die avisierte islamis tische Staats und Gesellschaftsordnung werden zwangsläufig auch Meinungsfrei -heit und Selbstbestimmung des Einzelnen beschnitten, wenngleich die MB derzeit aus taktischen Gründen anderslautende Äußerungen veröffentlicht.

VERBREITUNG DER

„MUSLIMBRUDERSCHAFT“

Von Anfang an verstand sich die ägyp-tische MB als poliägyp-tische Organisation, die sich der britischen Besatzung ent-gegenstellte. Sie entwickelte sich schnell zu einer populären Bewegung, die im Ägypten der 1940er Jahre eine halbe Million Anhänger hatte. Die MB legt großen Wert auf Bildung und Erziehung, seit ihren Anfängen waren wohltätige Projekte ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aktivitäten. Jahrzehntelang war sie deshalb bei den einkommensschwa chen und bildungsfernen Bevölkerungs -schichten äußerst beliebt. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld der MB war die Missio-nierungsarbeit (Da’wa).

INNERE STRUKTUR

Innerhalb der MB sind dem Meinungs -pluralismus, dem Individualismus, der Transparenz sowie der Gleichberechti -gung der Frau und der jungen Gene-ration enge Grenzen gesetzt. Die MB ist streng hierarchisch ausgerichtet. Ihre

überalterte, ganz überwiegend männ-liche Führungsspitze beharrt auf der Beibehaltung autoritärer Strukturen.

Diese internen Missstände verhindern demokratische Teilhabe bereits in ihrer Entstehung.

EREIGNISSE SEIT MURSIS ENTMACHTUNG

Seit der Entmachtung Muhammad MUR SIs, dem erneuten MB-Verbot am 23. September 2013 und nachdem sie offiziell am 25. Dezember 2013 zur Terrororganisation erklärt wurde, ließ die Popularität der MB in Ägypten stark nach.

Bereits während MURSIs Amtszeit hatte die Enttäuschung über den Regierungsstil der MB immer mehr zu -genommen, weshalb der Präsident schließlich durch das Militär seines Amtes enthoben wurde. Die kompro-misslose Reaktion der MB-Führung auf diesen Umsturz und die teilweise gewaltsamen Ausschreitungen, welche

ANHÄNGER: ca. 160 Baden-Württemberg (2013: ca. 170), ca. 1.000 Deutschland (2013: 1.300) Ägypten: schätzungsweise eine Million aktive Anhänger.

Von der ägyptischen „Muslimbruderschaft“ (MB) leiten sich aus ideologischer Sicht zahlreiche islamistische Organisationen ab. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die MB in Europa ein Netzwerk von Verbänden, Instituten und Schulen aufgebaut, wo ihre Interpretation des Islam verbreitet wird.

Die MB will eine islamistische Staats- und Gesellschaftsform etablieren. Wie alle islamistischen Organisationen vertritt sie die Überzeugung, dass der Islam sowohl die Politik als auch alle anderen Lebensbereiche umfasst. Eine Trennung von Religion und Staat ist daher nach der Ideologie der MB nicht denkbar; ein säkularer Staat wird ausdrücklich abgelehnt.

In ihrer Anfangszeit in Ägypten verfolgten die „Muslimbrüder“ ihre Ziele auch mit Gewalt, sie verübten Attentate und verfügten über einen geheimen Militär-apparat. Mit der Wahl von Muhammad MURSI zum ägyptischen Präsidenten am 17. Juni 2012 bot sich der MB die historische Chance, die Macht in ihrem Sinne auszuüben. Dies gelang ihr letztlich jedoch nicht, u. a. wegen MURSIs autoritären Führungsstils und des Verfassungsstreits7. Nach MURSIs Entmachtung am 3. Juli 2013 brachen Proteste der „Muslimbrüder“ aus, welche teilweise gewaltsam vom Militär bekämpft wurden. Dies führte wiederum zu gewalttätigen Ausschreitungen seitens der MB. Am 23. September 2013 wurde sie in Ägypten verboten und am 25. Dezember 2013 zur Terrororganisation erklärt.

Das Motto der MB lautet bis heute: „Gott ist unser Ziel. Der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unsere Verfassung. Der Jihad ist unser Weg. Der Tod für Gott ist unser Wunsch.“

Aus der Ideologie der MB und den Äußerungen ihrer Führungspersönlichkeiten wird ersichtlich, dass die Organisation demokratische Grundprinzipien ablehnt.

Nach ihrer Auslegung nimmt der Islam in dem langfristig angestrebten islamischen Staat eine Monopolstellung ein. Allen Andersgläubigen und generell den Frauen

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die MB-Ideologie in den letzten Jahrzehnten durch zahlreiche Tochter -or ganisationen in anderen arabischen Staaten und im Westen verbreiten.

Die ägyptische MB und ihre nationalen Ableger und Institutionen weisen un-terschiedliche Strukturen auf. Ebenso vertreten die „Zweigstellen“ in dem ei -nen oder anderen Punkt voneinander abweichende Positionen. Dies hängt mit den individuellen gesellschaft -lichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Län-dern zusammen. Ihr internationales Netzwerk teilt jedoch Grundüberzeu-gungen, die mit demokratischen Prin-zipien wie der Meinungsfreiheit, der Volkssouveränität und der Gleichbe-rechtigung unvereinbar sind. Zu diesem Netz von Organisationen gehören u. a.

die palästinensische HAMAS („Harakat al-muqawama al-Islamiya“, auf Deutsch

„Islamische Widerstandsbewegung“), die tunesische „an-Nahda“ („Wieder-erwachen“) und die in Deutschland verbotene „Hizb ut-Tahrir“ („Partei der Befreiung“). In der Bundesrepublik wird die MB-Ideologie von der „Isla-mischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) vertreten.

„ISLAMISCHE GEMEINSCHAFT IN DEUTSCHLAND E. V.“ (IGD)

Die IGD ist eine einflussreiche sunniti -sche Organisation arabi-scher Islamisten in Deutschland. Sie besteht (unter Ein -beziehung ihrer Vorgängerorganisation) seit 1960. Ihr Hauptsitz ist seit Herbst 2010 Köln (zuvor München).

Der sich als „unabhängig“ bezeichnen -de Dachverband „Zentralrat -der Mus-lime in Deutschland“ (ZMD) vertritt auch die Interessen der IGD, die Mit-glied im ZMD ist. Auf europäischer Ebene ist die IGD Gründungsmitglied der „Federation of Islamic Organisa -tions in Europe“ (FIOE). Diese pflegt als internationaler Dachverband die Auslandsbeziehungen der IGD und vergleichbarer Vereinigungen in Europa und vertritt offiziell die Position, die zen -trale Anlaufstelle im sunnitisch-islami-schen Bereich zu sein. Ihre politische Linie ist darauf ausgerichtet, sich eine zunehmend stärkere Stellung zu sichern, um andere islamische Organisationen und Vereine kontrollieren zu können.

Ideologisch sieht sich die FIOE dem

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viele Ägypter und die neuen Machtha-ber der MB anlasteten, trugen dazu bei, dass die harten Gegenmaßnahmen der neuen Regierung von einem Großteil der Bevölkerung gutgeheißen wurden.

Auf diese Weise verspielte die MB in-nerhalb kurzer Zeit das zumindest ab-wartende Wohlwollen eines Großteils der Bevölkerung (bei den Parlaments-wahlen 2011/2012 hatte ihre „Partei für Freiheit und Gerechtigkeit“ 46 Prozent der Unterhaussitze erhalten).

Seit den Unruhen von 2013 befinden sich beinahe alle

Führungspersönlich-keiten der MB im Gefängnis; insge-samt fällten ägyptische Gerichte über 1.000 Todesurteile gegen MURSI-An-hänger. Sie wurden schuldig gespro-chen, für die tödliche Gewalt während der Massenproteste 2013 verantwort-lich zu sein. Inzwischen wurden viele der Todes urteile in hohe Freiheitsstrafen umgewandelt, Todesurteile wur -den noch nicht vollstreckt. Zu -den Verurteilten gehört auch der „Oberste Führer“ der MB, Muhammad BADI.

Am 15. April 2014 wurde derzeitigen und früheren Mitgliedern der „Muslim-bruderschaft“ per Gerichtsbeschluss die Teilnahme an den Parlamentswah-len untersagt. Am 4. August 2014 löste ein Gericht auch die politische Partei der MB auf.

„EXPORT“ DER MB-IDEOLOGIE

Wachsende Spannungen zwischen dem ägyptischen Regime und der MB aufgrund ihres Machtstrebens, ihrer gewalt -samen Aktionen und eines Um sturz-versuchs führten seit Ende der 1940er Jahre zu einem Verfolgungsdruck in Ägyp ten. Dadurch waren die Muslim-brüder nicht nur gezwungen, ihre Stra-tegie durch Gewaltverzicht zu ändern, sondern es mussten auch viele von ihnen ins Exil gehen. So konnte sich

Muhammad MURSI (oben) und Muhammad BADI.

ibn Ali ibn Wahf AL-QAHTANI und Pierre VOGEL alias „Abu HAMZA“.

In den ausgelegten Veröffentlichungen werden u. a. auch die schariatischen Körperstrafen thematisiert. Diese sehen z. B. das Abhacken einer Hand bei Diebstahl oder die Todesstrafe bei Mord vor. Zur Bestrafung eines Ehe-bruchs heißt es in der Publikation

„Frau und Familienleben im Islam“ der Schriftenreihe des „Islamischen Zen-trums München“:

Fünftens werden geschlecht -liche Beziehungen außerhalb der Ehe nach islamischem Recht nicht nur als Sünde, sondern auch als Ver -gehen betrachtet, das nach dem Gesetz auf die gleiche Weise wie Diebstahl oder Mord bestraft wird.

Die Strafe dafür wird auf Männer und Frauen gleichermaßen ange-wandt und ist in ihrer Auswirkung hart und abschreckend.

Körperstrafen stehen im direkten Wi-derspruch zu dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf körperliche Un-versehrtheit. Umso bedenklicher sind die hier geäußerte grundsätzliche Ak-zeptanz dieser Strafen und die damit verbundene Möglichkeit von Gesundheitsverletzungen im biologischphy -sischen Bereich einzustufen. Auch das in der Schrift „Toleranz des Islams im

Umgang mit Andersgläubigen“ ange-führte Argument, die Strafen bei Un-zucht würden selten und ausschließlich unter strengen Auflagen angewandt, ändert nichts daran, dass etwa die Steinigung in keinem Fall verharmlost wer -den darf. Sie verstößt überdies auch auf internationaler Ebene gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie gegen Artikel 7 des Internationalen Paktes über bür-gerliche und politische Rechte, der ein Verbot der Folter und grausamer, er-niedrigender Bestrafung enthält.

GAZA-DEMONSTRATIONEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Bundesweit wurde im Juli und August 2014 zu Demonstrationen mit Bezug zum Gaza-Konflikt aufgerufen, so auch in mehreren Städten Baden-Württem-bergs: Die bedeutendsten Protestmär-sche fanden in Stuttgart, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Tuttlingen statt. Es wurden antisemitische Parolen skandiert, vereinzelt kam es zu Über-griffen auf pro-israelische Demonstran-ten. An der Kundgebung in Stuttgart am 12. Juli 2014 und dem folgenden Auf zug nahmen etwa 2.500 Personen teil. Veranstalterin war die „Palästinensi -sche Gemeinschaft in Deutschland e. V.“

(PGD). Sie weist Verbindungen zur Erbe des Gründers der

„Muslimbru-derschaft“ (MB), Hassan AL-BANNA (1906–1949), verpflichtet.

Der aktuelle Präsident der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“

Samir FALAH amtiert seit 2012 als Prä-sident des religiösen Beratungsgremi-ums (Schura-Rat) der FIOE.

VERKAUF ISLAMISTISCHER BÜCHER IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Seit Jahren bietet das „Islamische Zent rum Stuttgart“ (IZS), das der IGD zu -zurechnen ist, Literatur und Broschüren mit islamistischen Inhalten an. So wa ren an einem IZS-Stand in der Stuttgarter Innenstadt auch im Herbst 2014 wieder Bücher zu finden, in denen ein Gesell-schaftsmodell und ein Menschen bild dargelegt werden, die unvereinbar sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der in Artikel 3 des Grundgesetzes garantierten Gleich -stellung der Geschlechter.

Die Publikation „Die Frau im Islam im Vergleich zur Frau in der judeochristlichen Tradition“ beschreibt die schein -bare Besserstellung der Frau im Islam im Verhältnis zu Christentum und Ju-dentum, propagiert jedoch klar eine rechtliche Benachteiligung der Frau. In

der pseudowissenschaftlichen Gegen-überstellung von Beispielen kultischer wie rechtlicher Art werden Jahrhun-derte der Aufklärung im Christentum und die jüdische Reformbewegung der Haskala gänzlich außer Acht gelassen.

Die Bürgerrechte, die rechtsstaatliche Demokratien einer Frau gewähren, wer-den erst gar nicht erwähnt. Auf diese Art rechtfertigt der Autor den min-deren Rechtsstatus der Frau: Diese erbt nur die Hälfte dessen, was einem männlichen Erben zustünde, und hat vor Gericht lediglich ein vermindertes Zeugenaussagerecht. Durch restriktive Vorschriften ist ihre freie Kleidungs-auswahl stark eingeschränkt. Zudem wird in dieser Schrift die Mehrehe be-fürwortet. Herausgeberin des Buchs – wie auch einer Reihe weiterer Bücher am IZS-Stand – ist die „Conveying Is-lamic Message Society“ („Die islamische Botschaft vermittelnde Gesellschaft“, CIMS). Die Schriften der 1974 in Ägyp -ten gegründe-ten CIMS sind häufig wahhabitisch-salafistisch geprägt.

Darüber hinaus lagen Broschüren der saudisch-wahhabitischen Jugendorga-nisation „World Assembly of Muslim Youth“ („Weltversammlung islamischer Jugend“, WAMY) aus. Hinzu kamen Publikationen salafistischer Autoren wie Abdul Rahman AL-SHEHA, Sa’id

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