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Bestand in der Tat aus den dort aufgeführten Personen

Im Dokument 1907. Годъ 15. (Seite 98-101)

2) Auch von Dobrotworski S. 17— 18 abgedruckt; Uebersetzung bei Pfitzmaier S. 151— 152.

1) Es versammelten sich männliches und weibliches Ge­

schlecht unter sorgfältiger Verbergung an einem Orte, speisten zu Mittag in Gesellschaft und setzten sich auf Bänke, auf die eine Seite das männliche Geschlecht, aber auf die andere das weibliche, aber den ersten Platz nahm der Anführer jener Verführung ein, ein Mann oder ein Weib, als wäre es gemäss dem Range eines Seelenhirten.

2) Darauf nahmen unter tiefer Verbeugung und Handkuss von jener anführenden Person den Segen zwei oder drei Paar oder auch eine grössere Anzahl, und sie tanzten, entweder Mann mit Mann, oder Mann mit Frau, oder Frau mit Frau3 im Kreise herum in der Stube, indem ein jeder je nach seinem Vermögen in die Höhe sprang, und sie sagten, dass zu solchem Tanzen, oder vielmehr Taumeln, sie der Heilige Geist emporhebe, indem sie dafür mit überaus sinnloser Verkehrung jenes W ort Gottes bei dem Profeten anführen: Ich will mich in ihnen niederlassen und wandeln. . .

3) Während dessen schlugen sich einige von ihnen mit Stöcken und Ketten.

4) Aber nach solchem besessenen Laufen sagten einige von ihnen vorher, zuweilen Personen männlichen Geschlechts, zuweilen aber auch weiblichen, oder vielmehr verlautbarten alberne und lächerliche Worte eitlen Geschwätzes und Erzählungen.

5) Sie lästerten die gesetzmässige Ehe . . . indem sie das eheliche Beilager . . . als schändlich und eine grosse Sünde hin­

stellten. Und um deswillen befahlen sie den auf die Versammlung kommenden Unbeweibten niemals zu heiraten, wer aber beweibt ist, sich vom Weibe zu scheiden.

6) Sie bereiteten sich aber . . ♦ ein gewisses verfluchtes Sa­

krament; nämlich: sie nahmen aus der Hand des anführenden Mannes oder Weibes ein Stück Brot an oder tranken Kwas, zuwei­

len aber auch Wasser, das als Heilige Kommunion hinstellend. . . 7) Sie versicherten unter einander, dass solche ihre V er­

sammlung und Handlung Taufe durch den Geist geschehend sei, aber unsere christliche Taufe . . . nannten sie eine einfache und zur Errettung nicht ausreichende Wassertaufe.

8) Zur Bekräftigung aber ihres . . . Aberglaubens logen sie den von ihnen verführten Leuten vor, dass alle alten heiligen Väter auf keine andere als die von ihnen angewandte W eise sich erretteten. . .

9) Aber wenn sie zu solcher Versammlung zusammenge­

kommen, so gingen sie kaum jemals am selben Tage auseinander, sondern fast immer übernachteten sie dortselbst, männliches und weibliches Geschlecht in einer Stube, nur sagt man, die Männer auf der einen Seite, die Frauen auf der ändern, was keinen ge­

ringen Verdacht ihrer unzüchtigen Vermischung gab. . .*).

10) Solche ihre in jeder Hinsicht schändliche Lehre und Handlung haben sich die Ehrlosen nicht gescheut, auch mit der Anrufung des Namens Gottes eidlich zu bekräftigen; denn jeden, der zum ersten Mal zu ihnen kommt, vereidigen sie unter Auf­

stellung einer Ikon, er möge schwören, dass er ihre Ueberlieferung als eine überaus fromme und gottwohlgefällige annehmen und nie­

mals davon weichen werde, dass er dieses ihr geheimes Uebeltun schlechterdings niemandem offenbaren werde, auch dem Beicht­

vater nicht.

11) Bei den Beichtvätern, auch wenn sie ausserhalb ihrer Körperschaft sich befinden 2), zu beichten, untersagten sie nicht, nur dass niemand ihre Geheimnisse, wie oben erwähnt, offenbare;

ebenso verboten sie die Heilige Kommunion in der Kirche nicht, welche Sitte auch bei den alten Manichäern war; aber das taten sie nicht zu einem (guten) Zwecke, sondern nur zur besseren Verbergung ihrer Häresie.

12) Die ganze Absicht dieser ihrer so gottwidrigen Erfin­

dung bestand bei den Vorstehern und Vorsteherinnen . . in der listigen Gewinnung diebischer Einnahmen, welche sie von den verführten ungebildeten Leute auch erhielten.

Weitere geschichtliche Kunde über die Chlüstensekte bieten die Akten des zweiten grossen Moskauer Prozesses von 1745—1757 3).

W ir haben sie und die „Geschichte W anjka Kains* bereits zur

1) Es folgt, was oben S. 74, Anm. 1 abgedruckt ist. Sonst sind von mir nur gegen die Sekte gerichtete polemische Bemerkungen ausgelassen worden, wenn sie nichts zur Charakteristik derselben enthielten.

2) Das setzt voraus, dass auch kirchlich geweihte Priester sich in der Sekte befanden.

3) Netschajew S. 96 f f .; Daten der vierziger Jahre etc. S. 452 f f .;

Pelikan S. 152 ff. (Uebersetzung von Iwanow S. 175 ff.). — Die No­

tizen der russischen Forscher hierüber sind so unvollständig, dass sie nur wenig berücksichtigt zu werden brauchten. Sie geben fälschlicher Weise meistens das Jahr 1752 (vergl. oben S. 43) als das Schluss­

jahr des Prozesses an.

geschichtlichen Klarstellung der Person und Tätigkeit des Chlüsten- christus Andrejan Petrow herangezogen (S. 3946). Wir wiesen dabei bereits darauf hin, dass Andrejan Petrow nicht so unbestritten Nachfolger Prokofi Lupkins in der Christuswürde war, wie es nach der Legende der Gottesleute erscheint, sondern mit W a s i l i S t e ­ p a n о w und S e r g e O s i p o w darin rivalisierte (S. 43. 46). W ir werden, um ein möglichst vollständiges Bild des Chlüstentums der vierziger Jahre des 18. Jahrhunderts zu gewinnen, sowohl diese Rivalen Andrejan Petrows nach den Akten ins Auge zu fassen haben, als auch W a r l a a m F e d <5 t o w, D m i t r i G u s e w , W a r l a a m S c h i s ch к о w (S. 45. 43. 46 bereits erwähnt) und andere, die neben ihnen eine Rolle spielten.

W a r l a a m F e d o t o w war vor zwanzig Jahren vom Mönche Joasaph zur Sekte bekehrt worden, hatte an Versamm­

lungen unter Prokofi Lupkins und seines Weibes Anna Leitung teilgenommen (vergl. S. 64 und Anm. 1 zu S. ПО), blieb aber bei der Verfolgung der dreissiger Jahre als Mönch der Bogoslöw- skaja-Einsiedelei unangefochten. Darauf* ging er in das Tschudowo- Kloster über und „erwog mit dem dortigen Hostienbäcker W ar­

laam (W asili Schischkow) und kam zum festen Entschluss, dass er in dieser Glaubensgenossenschaft unwandelbar bleiben w erde;

und sie erkannten die in den früheren Handlungen betriebene Sache als die wahrhafte Sache Gottes an und stellten die Hin­

gerichteten und Verschickten als Heilige hin und als Märtyrer und verehrten sie als solche, und die früheren Versammlungen nannten sie wahrhaft und seelenrettend, die „geheime Unterhal­

tung der heiligen Väter“ 1J. Zusammen mit dem ändern Warlaam war Fedotow für die Erneuerung der durch die Verfolgung der dreissiger Jahre zersprengten Sekte tä tig 2), bis sie 1745 beide verhaftet wurden. Beim Verhör schilderte er eine Versammlung in der Zelle des Hostienbäckers Warlaam, auf welcher ein Neo- phyt aufgenommen wurde, folgendermassen 2) :

„Man setzte sich auf die Bänke wie gewöhnlich, die Männer auf die rechte, die Frauen auf die linke Seite, und dabei sprach der Hostienbäcker (Wasili Schischkow) über Nikita Rübnikow (den Proselyten): „Höret, Brüderchen und Schwesterchen, dass eine neue Seele da ist, welche Errettung zu erhalten wünscht und

1) Daten der vierziger Jahre etc. S. 456.

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