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Berufsfachschulen

Im Dokument Schulentwicklung Silke Fischer (Seite 41-45)

1.4 Begriffliche Abgrenzungen

1.4.2 Berufsfachschulen

Seit 2004, mit dem Inkrafttreten des neuen BBG, wird der konventionel-le und in der Schweiz allgemein gängige Begriff Berufsschukonventionel-le durch den Ausdruck Berufsfachschule ersetzt, weshalb dieser auch durchgängig in dieser Arbeit verwendet werden soll. Im Folgenden sollen nun sowohl die Aufgaben, die Schulträger, die Organisation sowie der Aufbau von Berufs-fachschulen, wie auch die beiden wichtigsten, für diese Arbeit relevanten, fachlichen Richtungen (gewerblich-industriell, kaufmännisch) vorgestellt werden.

(Gesetzliche) Aufgaben

Gemäss des BBG haben Berufsfachschulen seit 1978 einen eigenständi-gen Bildungsauftrag, welchen sie im Rahmen der vorgegebenen Lehrpläne unter Berücksichtigung der anderen beiden Lernorte (Betrieb und überbe-triebliche Kurse) des trialen Berufsbildungssystem eigenständig definieren können (BBG, 1978, Art. 27, Abs. 1).16 Somit legitimieren sich die Berufs-fachschulen als Bildungsinstitution nicht mehr nur über die Fortführung der allgemeinen Volksschule (Wettstein & Gonon, 2009, S. 157).

15 Informationen sowie eine Übersicht über alle Berufsfachschulen im Kantons Zü-rich lassen sich auf den Internetseiten des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich finden: <http://www.mba.zh.ch/internet/bildungsdirektion/mba/de/

schulen_berufsbildung/berufsfachschulen.html>, Stand 22. Juli 2012.

16 Nach Wettstein und Gonon (2009) wurden die Berufsfachschulen früher lediglich als Ergänzung der beruflichen Ausbildung gesehen, wogegen sie heute als Teil dieser angesehen werden (S. 156).

Ihre Hauptaufgabe besteht vor allem darin, schulische Bildung an Berufslernende im Rahmen der beruflichen Grundbildung zu vermitteln, welche sich aus beruflichem und allgemein bildendem Unterricht zusam-mensetzt. Hierbei sollen sie

„die Entfaltung der Persönlichkeit und die Sozialkompetenz der Lernenden durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen zur Berufsausübung und durch Allgemein-bildung“ fördern (BBG, Art. 21, Abs. 2a).

Der Berufsschulbesuch ist für alle Lernenden obligatorisch und unentgelt-lich (BBG, Art. 21, Abs. 3; Art. 22, Abs. 2). Einige Berufsfachschulen bieten ihren Berufslernenden auch zusätzlichen Unterricht in Form von Stützkursen, Freifächern oder Prüfungsvorbereitungskursen (z.B. zur Vor-bereitung auf die Berufsmaturität) an.

Zu den weiteren Aufgaben von Berufsfachschulen gehört es auch

„Angebote der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiter-bildung […]“ bereitzustellen (BBG, Art. 21, Abs. 4). Überdies können sich Berufsfachschulen auch in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeit (OdA)17 und den Betrieben an der Durchführung von überbe-trieblichen Kursen (üK) und entsprechenden dritten Lernorten beteiligen sowie Koordinationsaufgaben im Bereich der Berufsbildung wahrnehmen (s. BBG, Art. 22, Abs. 5 & 6).18

Träger, Organisation und Aufbau

Träger von Berufsfachschulen sind überwiegend die Kantone, z.T. aber auch Verbände (s. kaufmännische Richtung) oder vereinzelt sogar Gemein-den, wobei diese partiell auch die Finanzierung der Schulen übernehmen und der restliche Teil vom Bund und dem jeweiligen Kanton aufgebracht

17 Laut des aktuellen BBG, ist die Berufsbildung eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Kantonen und OdA (Berufsverbände) (Art. 1, Abs. 1). Den OdA fällt hierbei die Aufgabe zu, die Inhalte der beruflichen Grundbildung und die Prüfungen der höhe-ren Berufsbildung an aktuelle Entwicklungen der Praxis anzupassen. Wettstein und Gonon (2009) beschreiben die OdA in der Schweizer Berufsbildung als derart ein-flussreich, dass Veränderungen nur mit der Zustimmung der jeweils betroffenen OdA politisch umsetzbar seien – „ohne OdA würde die Schweizer Berufsbildung nicht funktionieren“ (S. 21).

18 Im Kanton Zürich gibt es jedoch auch Berufsfachschulen, für die diese Tätigkeiten vorrangig sind (s. Berufsschule für Weiterbildung Zürich (EB-Zürich), Berufsmatu-ritätsschule Zürich (BMZ)).

wird. Den Kantonen obliegt zudem die Pflicht für ein „bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen“ zu sorgen (BBG, Art. 22, Abs. 1). Somit haben alle Lernende mit gültigem Lehrvertrag grundsätzlich Anspruch auf einen Berufsschulplatz ohne zusätzlich weitere Auflagen erfüllen zu müs-sen. Eine Selektion der Lernenden von Seiten der Schulleitung darf indes nicht durchgeführt werden (Wettstein & Gonon, 2009, S. 160). Die Zuord-nung der Berufslernenden zu einer Berufsfachschule bestimmt sich nach dem gewählten Ausbildungsberuf und dem Sitz des Ausbildungsbetriebes.

Die Organisation der Berufsfachschulen erfolgt in Abhängigkeit der verschiedenen vordefinierten Berufsfelder19 (z.B. Wirtschaft und Verwal-tung, Chemie und Physik, Schönheit und Sport, Bau, Textilien, Gebäu-detechnik usw.), nach welchen sich Berufsfachschulen dahingehend den nachfolgenden fachlichen Richtungen in Anlehnung Wettstein und Gonon (2009) zuweisen lassen (S. 163):

Gewerblich-Industrielle und Technische

Kaufmännische und Detailhandel

Gesundheit und Soziales

Land- und Forstwirtschaft

Gestaltung

Berufsfachschulen zeichnen sich ansonsten durch einen streng hierar-chischen Organisationsaufbau aus, an dessen Spitze ein einflussreicher Schulleiter, gefolgt von Abteilungsleitern und meist Fachvorständen – je nach Schulgrösse – steht (s. Wettstein & Gonon, 2009, S. 162).

(Bedeutendste) fachliche Richtungen20

Nachfolgend sollen kurz die beiden zentralen Fachrichtungen der Schweizer Berufsfachschulen vorgestellt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Richtungen nicht immer stringent von den übrigen Fachrichtungen getrennt werden können und sich im Verlauf der Jahre, beispielsweise durch

19 Insgesamt gibt es in der Schweiz 22 unterschiedliche Berufsfelder. Eine Übersicht über diese findet sich unter <http://www.berufsberatung.ch/dyn/1203.aspx>, Stand 22. Juni 2012.

20 Auf eine Unterscheidung hinsichtlich eidgenössischem Berufsattest (EBA) und eid-genössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) soll hier bewusst verzichtet werden.

Zusammenschlüsse von Schulen, auch Berufsfachschulen mit gemischten Fachrichtungen entwickelt haben.21

Gewerblich-industrielle und technische Berufsfachschulen22

Diese Fachrichtung soll künftig in dieser Arbeit als gewerblich-industri-ell bezeichnet werden. Sie umfasst, die vielfach als traditiongewerblich-industri-ell bezeich-neten beruflichen Grundbildungen, wie z.B. Maurer/-in, Schreiner/-in, Coiffeur/-euse, aber auch Berufe aus dem technischen (z.B. Automati-ker/-in) und künstlerisch/gestalterischen Bereich (s. z.B. GrafiAutomati-ker/-in).

Kaufmännische Berufsfachschulen und Detailhandel23

Die Berufsfachschulen kaufmännischer Richtung, oft auch als KV-Schulen bezeichnet, haben eine Sonderstellung innerhalb des trialen Bildungssys-tems der Schweiz. Diese Sonderstellung manifestiert sich einerseits da-durch, dass Träger dieser Schulen traditionell bedingt meist private, lokale Sektionen des Kaufmännische Verbandes Schweiz (KV-Schweiz) sind, wel-che schon früh – vor den ersten gesetzliwel-chen Regelungen – selbstständig berufliche Grund- und Weiterbildungen für Kaufleute offerierten. Ande-rerseits gilt die KV-Ausbildung24 mit dem eidgenössischen Bildungsab-schluss Kauffrau/-mann gemessen an den Ausbildungseintritten (Schuljahr 2013–14.367) als zahlenmässig bedeutendste berufliche Grundbildung der Schweiz (SBFI, 2015, S. 15). Sie bildet Kaufleute in ca. 21 Branchen, da-runter Dienstleistung und Administration und öffentliche Verwaltung als wichtigste Branchen, aus (vgl. Fleischmann, 2011, S. 25).

21 S. Berufsfachschule Winterthur.

22 Die gewerblich-industriellen und die technischen Ausbildungsberufe (z.B. Elektroins-tallateur/in EFZ) lassen sich nicht immer eindeutig voneinander trennen, weshalb sie hier zusammen kategorisiert werden. Teils werden sie zusammen an Berufsfachschulen unterrichtet (s. Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW)), dann gibt es extra für technische Berufe die Technische Berufsschule Zürich (TBZ).

23 Der Detailhandel gilt der üblichen KV-Grundbildung aufgrund des hohen Anteils kaufmännischer Bildungsinhalte als artverwandter Beruf. Da jedoch der Abschluss l/-mann sich vom Abschluss Kauffrau/-mann deutlich unterscheidet, ist diese berufli-che Grundbildung i.d.R. nicht an reinen KV-Schulen angesiedelt. Im Kanton Zürich erfolgt die schulische Ausbildung dieser beruflichen Grundbildung z.T. an anderen Berufsfachschulen (z.B. der Berufsfachschule Winterthur) sowie an der eigens auf den Detailhandel spezialisierten Schule Berufsschule für Detailhandel Zürich (DHZ).

24 Die KV-Ausbildung kann auch als rein schulische Ausbildung an einer der 70 Handels- und Mittelschulen (HMS) in der Schweiz absolviert werden.

1.5 Zur rechtlichen Begründung der Lehrerweiterbildung im

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