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3. Bürgerschaftliches Engagement und Engagementpolitik

3.1. Begrifflich-konzeptionelle Definitionen

3.1.1.Das bürgerschaftliche Engagement

Das Konzept des bürgerschaftlichen Engagements wurde in Deutschland maßgeblich durch die Arbeit der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages geprägt (Deutscher Bundestag 2002). Diese definiert das bürgerschaftliche Engagement sehr umfassend als das freiwillige, unentgeltliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für ihr Gemeinwesen (ebd.)12. Hierunter werden gleichermaßen die Formen des sogenannten alten Engagements (Vereinstätigkeit, karitativ-soziales

12Zur Einordnung des Phänomens erscheint ein kurzer Blick auf die Zahlen sinnvoll. Dem Enquete-Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 zufolge engagieren sich 34 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung freiwillig und unentgeltlich (Deutscher Bundestag 2002:26), hieran hat sich in den vergangenen Jahrzehnt nichts grundlegend geändert (Generali Deutschland 2009), wenn sich aber auch fraglos die Formen des Engagements wandeln (Braun 2008). In Analyse der vielfältigen Formen bürgerschaftlichen Engagements und in Rückgriff auf die Ergebnisse des Freiwilligensurveys (vgl. Freiwilligensurvey 2000) wie der Daten des sozioökomischen Panels (SOEP 1997, vgl. Erlinghagen, Rinne & Schwarze 1997) konstatiert der Enquetebericht: "Beide Untersuchungen ermittelten einen ähnlich hohen Anteil engagierter Bürgerinnen und Bürger. Die Ergebnisse des Freiwilligensurveys von 1999 zeigen, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland bürgerschaftlich engagierten Menschen deutlich höher ist als lange Zeit angenommen wurde: 34 % der Bürgerinnen und Bürger – dies gilt als zentrales Ergebnis der Untersuchung – üben eine oder mehrere Tätigkeiten im Sinne eines 'freiwilligen Engagements' aus. Somit engagieren sich in der Bundesrepublik Deutschland rund 22 Millionen Menschen bürgerschaftlich" (Deutscher Bundestag 2002:26).

Betrachtet man nun die Formen, in denen sich jenes Engagement ausbildet, so gerät man mit Zimmer & Vilain (2005) zu der Analyse, dass es sich bei einem Großteil des Engagements um organisational gebundenes Engagement handelt, Zimmer und Vilain sprechen von einem Anteil von über 90 Prozent (ebd.:10). Einer Erhebung des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) zufolge gibt es heute etwa 580.000 Vereine, etwa 9.000 gGmbHs, 18.000 Stiftungen und rund 8.000 Stiftungen (Priller et. al.: 2012). Viele dieser Einrichtungen integrieren bürgerschaftliches Engagement innerhalb ihrer Organisationen. Auch auf kommunaler Ebene sind weite Teile des bürgerschaftlichen Engagements organisational gebunden. Eine Debatte zum bürgerschaftlichen Engagement kommt also keinesfalls um die Betrachtung der Engagement-bindenden Organisationen herum. Bis hierher und aufgrund der beiden oben aufgeführten Punkte kann also festgehalten werden, dass sich 1. viele Menschen ehrenamtlich in unserem Gemeinwesen engagieren und dass 2. ein großer Teil dieses Engagements organisational gebunden ist.

Engagement etc.) verstanden, wie auch sogenannte neue Engagementformen der Bürgerbeteiligung und politischen Partizipation:

"Leitend für die Arbeit der Enquete-Kommission war zunächst und vor allem die Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Neben der Tätigkeit in Vereinen und Verbänden, Kirchen, karitativen und anderen gemeinnützigen Organisationen, in Freiwilligenagenturen, Hospizbewegung oder Tafeln umfasst es – um nur einige Beispiele zu geben – die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsinitiativen und Tauschringen. Ferner politisches Engagement in Bürgerinitiativen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Volksbegehren oder anderen Formen von direktdemokratischer Bürgerbeteiligung, auch die Arbeit in Parteien und Gewerkschaften oder den Einsatz in Freiwilligendiensten. Nicht zuletzt gemeinwohlorientierte Aktivitäten von Unternehmen und Stiftungen mit gemeinnütziger Zielsetzung."(Deutscher Bundestag 2002: 2)

Mit einer solchen Definition bemüht die Enquete-Kommission ganz bewusst eine sehr breite Definition und verweist darauf, unter dem Konzept jedes noch so vielfältige, bürgerschaftliche Engagement zu verstehen, politisches, soziales und geselliges, alle Formen des Engagements, so der Bericht der Enquete-Kommission, hätten Bedeutung für den Zusammenhalt des Gemeinwesens (ebd.: 24). Mit Annette Zimmer (2007) können vier kategoriale Ausprägungen bürgerschaftlichen Engagements unterschieden werden ...

"[...]die einfache Mitgliedschaft sowie die aktive Mitarbeit in Leitungs- und Führungsaufgaben in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften sowie politischen Gremien, die freiwillige unbezahlte Mitarbeit in karitativen oder gemeinwohlorientierten Einrichtungen, wie etwa in Krankenhäusern, Schulen, Museen oder Bibliotheken, die verschiedenen Formen direkt-demokratischer Bürgerbeteiligung, wie etwa im Rahmen von Volksbegehren oder Volksentscheiden schließlich auch die Beteiligung an Protestaktionen im Rahmen der Bürgerinitiativbewegung oder auch der neuen sozialen Bewegungen, wie etwa der Ökologie-, Anti-Atomkraft- oder Frauenbewegung."(Zimmer 2007: 96f.).

Unter dem Titel des bürgerschaftlichen Engagements also summiert sich vom politischen Engagement bis zum kirchlichen Ehrenamt letztlich jede Tätigkeit, die nicht bezahlt und freiwillig geleistet wird13. Möchte man dennoch eine weitere analytische Schneise schlagen, so kann dies durchaus mit dem Begriff eines neuen, bürgerschaftlichen Engagements geschehen, welches sich seit den 1990-er Jahren zusehends neben die Formen eines alten Ehrenamtes gesellte (vgl. Braun 2008).

"Das traditionelle Ehrenamt in Kommune, Verein und Verband sah oftmals durch die neue Bewegung des BE die eigene Vorherrschaft bedroht und sich in die Ecke des Rückständigen und Verstaubten gedrängt. Traditionsstolze Vereine mit über hundertjähriger Geschichte taten sich schwer mit den neuen Begrifflichkeiten und mussten diese als Zumutung empfinden"

(Vandamme 2013a: 118).

13 Anhand aktueller Arbeiten (Vetter, Geyer & Eith 2015) kann auf eine weitgehende Kongruenz der Semantiken der Konzepte des bürgerschaftlichen Engagements und der Beteiligung verwiesen werden. Hier heißt es: "Die Begriffe 'Bürgerbeteiligung' bzw. 'Partizipation' stehen dabei für vielfältige Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind Teil eines umfassenderen Konzeptes. Es reicht von bürgerschaftlichem Engagement über verfasste Beteiligungsformen wie Wahlen und eine Parteimitgliedschaft bis hin zu unverfassten Beteiligungsformen wie Demonstrationen oder Unterschriftenaktionen" (Vetter, Geyer & Eyth 2015: 223)

Die beiden angesprochenen Konzepte unterscheiden sich nicht nur durch ihre Historie, sondern auch durch ein unterschiedliches Selbstverständnis:

"Während das traditionelle Ehrenamt eher mit einem ,subsidiären' und damit staatlichem Handeln untergeordneten Engagement in Verbindung gebracht wurde, versteht sich bürgerschaftliches Engagement als Ausdruck eines selbstbewussten sowie auch staats- und regierungskritischem Bürgersinns, wie es in den 1980ger Jahren insbesondere im Kontext der neuen sozialen Bewegungen gelebt und erprobt worden ist" (Zimmer 2007: 99).

Das neue, bürgerschaftliche Engagement trägt also im Sprachgebrauch vielfach eine partizipative und auch politische Konnotation, während es als Konzept und wissenschaftlicher Begriff sowohl für das politische, wie auch das ehrenamtliche Engagement entworfen und konzeptionell definiert wurde.

3.1.2.Die Bürgergesellschaft als normatives Leitkonzept

Der obenstehende Enquete-Bericht, wie weite Teile der politischen und wissenschaftlichen Debatte zum Thema arbeitet mit dem normativen Leitkonzept einer sogenannten 'Bürgergesellschaft'. Diesem Konzept geht von einer aktiven und partizipativ orientierten Bürgerschaft aus und fragt – explizit normativ – nach der 'guten politischen Ordnung' (Deutscher Bundestag 2002: 38) sowie nach der Verantwortlichkeit des Individuums für die Gesellschaft, jenseits jedes politischen Zwanges.

Die Bürgergesellschaft wir dabei einem republikanischen Verständnis gesellschaftlicher Selbstorganisation folgend als Gemeinschaft aktiver Bürger entworfen. Die Fokussierung jenes Leitkonzeptes hat Anleihen zu kommunitaristischen Modellen und entwirft ein in hohem Maße anspruchsvolles Bürgerkonzept:

„[D]emokratische Bürgerschaft ist gleichzeitig mit dem Anspruch aktiver Teilhabe verbunden, d.h. mit der Bereitschaft, sich informiert in die politische Willensbildung einzumischen, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen sowie öffentliche Aufgaben und Ämter zu übernehmen.[...]Bürgergesellschaft ist die Vision einer politischen Gemeinschaft, in der nicht allein oder vorrangig der Staat und seine Institutionen für die Zukunft der politischen Gemeinschaft Verantwortung tragen. Bürgergesellschaft heißt, sich von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zu verabschieden, zuzulassen und zu fordern, dass Bürgerinnen und Bürger in größerem Maße für die Geschicke des Gemeinwesens Sorge tragen.

Bürgergesellschaft ist eine Gesellschaft selbstbewusster und selbstverantwortlicher Bürger, eine Gesellschaft der Selbstermächtigung und Selbstorganisation. Die Verwirklichung dieser Idee erfordert, die Kräfte bürgerschaftlicher Selbstorganisation zu stärken und sich von der Vorstellung einer Staatsgesellschaft zu verabschieden. Dies bedeutet auf lokaler Ebene eine Öffnung der Verwaltungen für die Anliegen der Bürger; auch müssen den Bürgern Ressourcen zur Verfügung stehen, um die eigenen Angelegenheiten erfolgreich in die Hand nehmen zu können“(Deutscher Bundestag 2002: 33f.)

Ein solches Verständnis ist überaus voraussetzungsvoll und zielt in seiner Anlage auf ein höchst kleines, elitäres Segment innerhalb unserer Gesellschaft, denn jene gesellschaftliche Selbstermächtigung (s.o.) muss man sich zunächst auch erst einmal leisten können, intellektuell wie monetär. Zu einem gewissen

Grad entspricht das vermittelte Konzept auch den Sehnsüchten und Lebensentwürfen einer bildungsorientierten Mittelschicht, die ihrerseits an der Formulierung jener Vorstellungen mitarbeitet.

Das resultierende Dokument ist durchdrungen von der Vorstellung einer aufgeklärten und aktiven Bürgergesellschaft, wie sie in der Bundesrepublik fraglos vielerorts zu finden ist, wie sie sich aber ebenso maßgeblich in den gesellschaftlichen Leitmilieus ausbildet. Die Bürgergesellschaft zielt damit also auf einen Idealtypus und erscheint in hohem Maße ein Diskurs der Politischen Theorie. In deren Geiste aber entwickelten sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten durchaus auch Modelle und Projekte, die in ihren Konzeptionen weit konkreter erschienen. Hier sei auf das Konzept der 'Bürgerkommune' (vgl.

Bogumil & Holtkamp 2011) verwiesen, wie auch das CIVITAS-Projekt der Bertelsmann Stiftung (1997-2002, vgl. Holzrichter 2002)14.

3.1.3.Engagement, Zivilgesellschaft und der Dritte Sektor

Die sozialwissenschaftliche Forschung diskutiert im Umfeld des bürgerschaftlichen Engagements zwei weitere Begriffe, die Zivilgesellschaft und den Dritten Sektor. Mit Dieter Gosewinkel (2010) kann eine Differenzierung der beiden Begriffe unternommen werden:

Der Dritte Sektor beschreibt stärker einen spezifischen Raum sozialen Handelns, der zwischen dem Staat, der Wirtschaft und dem privaten Bereich angesiedelt sei (ebd.: 3):

"Dieser Zwischen-Raum, bisweilen auch 'Dritter Sektor' genannt [...] ist der Ort, an dem freie Assoziationen in besonderer Verdichtung und Intensität das soziale und politische Handeln prägen. Er zeichnet sich durch ein besonders hohes Maß an gesellschaftlicher Selbstorganisation aus, in dem soziale Bewegungen und Nicht-Regierungsorganisationen agieren"Gosewinkel 2010:3

Zivilgesellschaft definiert sich in Abgrenzung hierzu eher als spezifisch "normative Grundannahme über die Qualität sozialen Handelns bzw. eines gesellschaftlichen Zusammenhangs" (ebd.). Sie "zielen auf positive Beiträge der Zivilgesellschaft für die Durchsetzung und Stabilisierung von Demokratie" (ebd.) indem sie die Zivilgesellschaft als "Ort der Einübung demokratischer Lernprozesse" (ebd.) verstünden.

Die Begrifflichkeit 'Zivilgesellschaft' erscheint damit weit näher am Konzept der Bürgergesellschaft und hat viel stärkere Anleihen an ein normatives Leitkonzept, während der 'Dritte Sektor' auf einen gesellschaftlichen wie organisational ausgeformten Raum verweist, dem sich auch die stärker quantitativ orientierte Dritt-Sektor-Forschung angenommen hat (Anheier, Priller & Seibel 1997).

Zur Verknüpfung der beiden Konzepte (Zivilgesellschaft und Dritter Sektor) bietet sich eine Darstellung an, die von einer gesellschaftlichen Dreigliederung in Markt, Staat und Gemeinschaft ausgeht. Am

14 Zum Projekt / Website: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-E548416C-2A2E4D8B/bst/hs.xsl/5945_5953.htm (Abruf 17.7.2015)

Schnittpunkt jener drei Konzepte verortet sich die Zivilgesellschaft, deren organisationale Verfasstheit sich als Dritter Sektor ausbildet15.

Abbildung 5: Zivilgesellschaft im Spannungsfeld der Sektoren

Quelle: Then & Kehl 2012: 60

Die Zivilgesellschaft bildet sich als sogenannter 'Dritter Sektor' einerseits organisational Richtung Markt (Non-Profit-Organisationen, NPOs) und Richtung Staat (Non-Governmental-Organisationen, NGOs) sowie Richtung Gemeinschaft über informelle Netzwerk aus16. Neben ihrer Funktion als öffentlicher Diskursraum und staatliches Korrektiv hat die Zivilgesellschaft insbesondere als Instanz zur Tradierung und Weitergabe von Werten wie auch zur Bildung sozialer Beziehungen große Bedeutung. Hierauf verweisen Then & Kehl (2012), sie benennen eine kulturelle - und eine soziale Funktion der Zivilgesellschaft. Im Vergleich zu den Konzepten des Marktes, des Staates und der Familie/ Gemeinschaft handelt es sich beim Konzept der Zivilgesellschaft um ein relativ junges Phänomen, das (im

15Jener sektoralen Differenzierung zufolge konstituiert sich Zivilgesellschaft in einem Gemeinwesen als Dritter Sektor entwedernebendem Staat und dem Markt, oder aber im Schnittpunktzwischenden Sektoren des Marktes, des Staates und des privaten Raumes. Diesbezüglich findet sich in der Literatur vielfach eine Darstellung sektoraler Differenzierung, wie sie untenstehend aus (Then & Kehl 2012:60) entnommen wurde, sich in ähnlicher Form bereits in vielen bezüglichen Arbeiten dargestellt findet (Zimmer 2002:2) und seine theoretischen Wurzeln in der US-amerikanischen Verwaltungswissenschaft (vgl. ebd. 3ff.).

16"Je nachdem, welchen Aufgaben sich zivilgesellschaftliche Organisationen widmen, behandeln sie eine oder zwei der genannten Funktionen prioritär; dies wird auch an den Begriffen 'Non Profit Organisation' und 'Non Governmental Organisation' deutlich, die sich je stärker von der Profitmaximierung als Grundsatz des Markts bzw. vom Regierungshandeln abgrenzen" (Kehl, Kummer& Then 2014:5).

obenstehenden Verständnis) schwerlich abseits des entwickelten und westlichen Wohlfahrtsstaates denkbar ist. Daher scheint dem Konzept auch eine starke kulturelle Komponente eingeschrieben.

Die Vorstellung der Ausbildung einer Zivilgesellschaft "zwischen" den drei dargestellten Sektoren (Markt, Staat, Familie/Gemeinschaft) verweist auf eine politikwissenschaftliche Perspektive, die sich explizit einem gesellschaftlichen Zwischenraum annimmt, der mit den klassischen Methoden und Instrumenten einer quantitativen Methodik schwer erfassbar und vergleichbar ist. Jürgen Kocka und Kai Brauer (2009a) verweisen auf die Herausforderung, die sich mit jener neuen Perspektive für die sozialwissenschaftliche Forschung wie die politische Debatte stellt:

"Die zivilgesellschaftliche Entwicklung heutzutage ernst zu nehmen, heißt anzuerkennen, dass es nicht nur die Differenz zwischen Erwerbsarbeit und Ruhestand gibt, nicht nur Markt oder Staat, sondern vielmehr auch etwas dazwischen. Es handelt sich um die Welt der selbst organisierten Initiativen, Bewegungen, Netzwerke und Organisationen, der Vereine und Selbsthilfegruppen, der Nachbarschaftsinitiativen und der Non-Governmental-Organizations (NGOs). Entsprechend ist ein Tätigkeitstypus gefragt, der weder den Koordinaten des Marktes noch den Gesetzmäßigkeiten staatlicher Verwaltung folgt, sondern eine eigene Logik besitzt;

nämlich die der Freiwilligkeit, der Selbstorganisation, der Anerkennung von Vielfalt und Differenz, der Ehrenamtlichkeit, des partikularen, aber gemeinsamen und verantwortlichen Einsatzes für allgemeine Dinge, für das gemeine Wohl (...)"(Kocka & Brauer 2009: 175)17.