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G. II. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

2. U MWELTAUSWIRKUNGEN

2.3 Ermittlung und Beschreibung der bau- und anlagebedingten

2.3.1 Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren

Das Empfangs- und Lagergebäude weist eine Länge von ca. 93 m, eine Brei-te von ca. 27 m und eine Höhe von ca. 23 m auf, das Betriebsgebäude eine Länge von ca. 15 m und eine Breite von ca. 10 m. Der dauerhafte Flächen-bedarf für das Gebäude beträgt ca. 2 700 m² und für Zufahrt und Gleisan-schluss ca. 480 m². Darüber hinaus werden für die Baustelleneinrichtung temporär ca. 1 400 m² als Materiallagerflächen und ca. 720 m² zum Aufstel-len von Personalcontainern benötigt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über ca. 12 m lange Großbohrpfähle von 1,5 m Durchmesser. Für die ca. 2 m tiefe Baugrube zur Errichtung der Sohlplatte kann witterungsabhängig eine temporäre Bauwasserhaltung erforderlich werden.

Auf der Baustelle werden neben Transportfahrzeugen diverse Baumaschinen wie Radlader, Hydraulikbagger, Turmdrehkran, Betonpumpe, Bohrgeräte, Kompressor sowie Bohr- und Abbruchhammer eingesetzt. Für die Transporte ist durchschnittlich mit 76 Fahrten pro Tag (davon 16 LKW-Fahrten) und ma-ximal mit 278 Fahrten pro Tag (davon 180 LKW-Fahrten) zu rechnen. Ob-wohl die Spitzenbelastung nur innerhalb von 5 Monaten auftreten soll, wer-den konservativ diese Spitzenwerte der nachfolgenwer-den Ermittlung der Aus-wirkungen zugrunde gelegt. Die täglichen Arbeitszeiten und damit Maschi-nen- und Fahrzeugeinsätze liegen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, nur in wenigen Ausnahmefällen sind darüber hinausgehende Baubetriebszeiten zu erwarten. Die Gesamtbauzeit wird insgesamt 29 Monate betragen, wobei für die Gründungsarbeiten 8 Monate und für die Rohbauarbeiten 16 Monate vor-gesehen sind.

Mit den Baumaßnahmen sind keine nuklearspezifischen Wirkungen verbun-den. Zusätzliche umwelterhebliche Auswirkungen sind bei Störungen von Bauabläufen nicht zu besorgen.

Flächeninanspruchnahme

Durch die Baumaßnahme zur Errichtung des Gebäudes und zur Erschlie-ßung kommt es infolge von Bodenabtrag und Versiegelung zu Flächeninan-spruchnahme und somit zu Wirkungen auf den Naturhaushalt. Darüber hin-aus werden für die Bhin-austelleneinrichtung weitere Flächen temporär in An-spruch genommen.

Raumwirkung des Baukörpers

Durch das Lagergebäude können sich Veränderungen der Temperatur- und Windverhältnisse sowie des Landschaftsbildes ergeben.

Grundwasserabsenkung

Während einer witterungsbedingt erforderlichen Bauwasserhaltung kommt es zur Ausbildung eines Absenktrichters und somit im Stauwasserhorizont zu einer Veränderung des Bodenwasserhaushalts.

Tiefgründung

Die Bohrpfähle zur Tiefgründung der Lagerhalle binden in den obersten Grundwasserleiter ein und berühren somit das Stauwasser und den ersten Grundwasserhorizont. Des weiteren kommt es zur Einbringung von Stoffen in das Grundwasser.

Umweltgefährdende Stoffe

Im Bereich der Baustelle werden umweltgefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Schmieröle und Lacke eingesetzt sowie Altöle und andere Stoffe gelagert.

Da die Stoffe nur in begrenzter Menge gelagert werden und als Schutzmaß-nahmen unterhalb der Diesel-Betankungsanlage eine Auffangwanne und für die übrigen Materialien eine Aufbewahrung in Auffangwannen oder boden-dichten Materialcontainern vorgesehen sind, können erhebliche Umweltaus-wirkungen durch die Lagerung umweltgefährdender Stoffe ausgeschlossen werden. Auch durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sind kei-ne erheblichen Umweltauswirkungen zu besorgen, da Wartungsarbeiten auf befestigten Flächen durchgeführt werden können und die Materialien nur in kleinen Mengen gehandhabt werden, so dass es infolge von Tropfverlusten, Leckagen etc. nur zu unerheblichen Verunreinigungen des Bodens oder des Wasser kommen kann.

Niederschlags- und Abwasser

Das witterungsabhängig der Baugrube zufließende Wasser sowie das Nie-derschlagswasser von den befestigten Flächen und Dachflächen wird über die Regenwasserkanalisation des Kernkraftwerks Grohnde in die Weser ab-geleitet. Da auf Grund der vorliegenden Untergrundverhältnisse (stauende Bodenschichten, Verdichtung) das Niederschlagswasser bereits oberflä-chennah zur Weser abfließt, kommt es durch die Ableitung des Wassers über die Regenwasserkanalisation nicht zu einer relevanten Vergrößerung oder Beschleunigung des Wasserabflusses. Zusätzlich werden durch den

Einsatz eines Absetzbeckens für das aus der Baugrube abzuleitende Wasser mögliche Beeinträchtigungen der Weser durch den Eintrag von Schwebstof-fen minimiert, so dass erhebliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer auszuschließen sind.

Luftschadstoffe und klimarelevante Stoffe

Durch den Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen auf der Baustelle sowie durch die Materialtransporte entstehen Emissionen von konventionellen Luft-schadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Dieselruß (als Bestandteil partikulärer Emissionen) und Benzol. Weiterhin sind bei trockener Witterung durch Erdarbeiten Staubaufwirbelungen möglich.

Auswirkungen auf das Klima können sich grundsätzlich durch verkehrsbe-dingte Emissionen von Kohlendioxid ergeben. Die aus den Verbrennungs-prozessen der Baustellen- und Transportfahrzeuge resultierenden Emissio-nen sind im Vergleich mit den KohlendioxidemissioEmissio-nen auf Grund des Stra-ßenverkehrs sowie sonstiger Anlagen so gering, dass zusätzliche Auswir-kungen auf das Klima auszuschließen sind.

Abfälle und Erdaushub

Beim Bau des Standort-Zwischenlagers Grohnde fällt neben Bau- und Ab-bruchabfällen, Verpackungen und gewerblichen Siedlungsabfälle einschließ-lich mit gefähreinschließ-lichen Stoffen verunreinigten Abfällen auch Bodenaushub an.

Schall

Schallemissionen entstehen am Standort-Zwischenlager Grohnde durch den Baustellenbetrieb sowie entlang der Anfahrtswege durch den Fahrzeugver-kehr für die Transporte.

Erschütterungen

Die Erstellung der Gründung für das Bauwerk mittels Drehbohrverfahren ist erschütterungsarm. Auswirkungen auf Wohngebäude sind auf Grund der Entfernung von 1,1 km zur nächsten Wohnbebauung auszuschließen. Einer gesonderten Beurteilung erschütterungsbedingter Auswirkungen auf Tiere bedarf es nicht, da die Wirkungen auf die Flächen des Baubetriebs be-schränkt bleiben.

Auswirkungen von Erschütterungen auf Kultur- und Sachgüter entlang des Transportweges auf öffentlichen Straßen sind unter anderem vom aktuellen Erhaltungszustand der Straßen abhängig und daher nicht dem Vorhaben zuzuordnen.

Licht

Es werden das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsflächen beleuchtet. Da zum einen Bauarbeiten in der Regel nur zwischen 07:00 und 20:00 Uhr statt-finden und zum anderen der Standort bereits durch die vorhandene Anla-genbeleuchtung des Geländes des Kernkraftwerks Grohnde dem Einfluss von Lichtimmissionen unterliegt, wird die bestehende Beleuchtungssituation nicht wesentlich verändert. Somit sind baubedingte zusätzliche Auswirkun-gen auf Tiere durch Licht auszuschließen.