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G. I. SACHVERHALT

7. A BLAUF DES G ENEHMIGUNGSVERFAHRENS

7.1 Genehmigungsantrag

Die E.ON Kernkraft GmbH, seinerzeit firmierend als PreussenElektra Kern-kraft GmbH & Co. KG, hat im eigenen Namen und im Namen der Gemein-schaftskernkraftwerk Grohnde GmbH und der Gemeinschaftskraftwerk We-ser GmbH mit Schreiben vom 20.12.1999 einen Antrag nach § 6 AtG auf Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standort-Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerkes Grohnde gestellt. Das Standort-Zwischenlager Grohnde soll in Flur 3 (Flurstücke 28/4 und 13/12) der Gemarkung Grohnde, Gemeinde Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont errichtet werden. Die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH und die Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH sind diesem Antrag mit Schreiben vom 12.01.2000 beziehungsweise 21.03.2000 beigetreten.

Nach diesem Antrag soll die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe auf maximal 100 Stellplätzen erfolgen. Die Lagerzeit soll 40 Jahre je Behälter nicht über-schreiten. Die Aufbewahrung soll folgende auf das Lager bezogene Maxi-malwerte nicht überschreiten:

• 1 200 Mg Schwermetallmasse,

• 1,0 • 1020 Bq Gesamtaktivität und

• 4,0 MW Wärmefreisetzung

Gelagert werden sollen Uran- und Mischoxid-Brennelemente, vereinzelt auch mit defekten Brennstäben, defekte Brennstäbe in gekapselter Form sowie Steuerelemente. Weiterhin schließt der Antrag die für die Aufbewahrung er-forderlichen Handhabungen und Beförderungen, die Aufbewahrung leerer, innen kontaminierter Brennelementbehälter und den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ein. Das Standort-Zwischenlager Grohnde soll auf dem abgeschlossenen Betriebsgelände der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH innerhalb des äußeren Sicherungsbereiches des Kernkraftwerkes Grohnde errichtet werden.

Mit Schreiben vom 09.01.2001 wurden die für die Einlagerung vorgesehenen Behältertypen charakterisiert. In einem ersten Schritt soll die Einlagerung auf Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 beschränkt sein.

Mit Schreiben vom 14.08.2001 wurde der ursprüngliche Antrag wie folgt ge-ändert:

• Die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Standort-Zwischenlager Grohnde soll auf 40 Jahre, beginnend mit der Einlagerung des ersten be-ladenen Behälters in das Lagergebäude, begrenzt werden.

• Die Aufbewahrung soll folgende auf das Lager bezogene Maximalwerte nicht überschreiten:

- Schwermetallmasse 1 000 Mg

- Gesamtaktivität 8 1019 Bq

- Wärmefreisetzung 3,75 MW

Mit Schreiben vom 17.12.2001 wurde die Einlagerung von defekten Brenn-stäben, auch in gekapselter Form, sowie von Steuerelementen zunächst zu-rückgestellt.

Von den Betreibern wurden die für die öffentliche Auslegung und Erörterung erforderlichen Unterlagen Sicherheitsbericht am 04.01.2001, Kurzbeschrei-bung am 16.01.2001 und Umweltverträglichkeitsuntersuchung am 08.02.2001 beim Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegt.

Die Betreiber haben am 13.12.2000 einen Antrag auf Errichtung eines Standort-Zwischenlagers am Standort des Kernkraftwerkes Grohnde beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont gestellt.

7.2 Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens entschied das Bundesamt für Strahlenschutz, dass das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Eine Information eines Nachbarstaates der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Abs. 1 Espoo-Konvention oder nach Artikel 7 der UVP-Änderungsrichtlinie beziehungsweise § 7a Abs. 1 AtVfV war nicht erforder-lich. Es bestanden im Laufe des Genehmigungsverfahrens keine Anhalts-punkte dafür, dass die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Grohnde zu einer erheblichen grenzüberschreitenden Beein-trächtigung im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Espoo-Konvention führen wird. Es bestanden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen im Sinne von Artikel 7 der UVP-Änderungsrichtlinie bezie-hungsweise § 7 Abs. 1 AtVfV auf einen anderen Mitgliedstaat der Europäi-schen Gemeinschaft haben könnte. Weiterhin hat auch kein anderer Staat um Unterrichtung über das Vorhaben und Beteiligung an dem Verfahren er-sucht. Von einer grenzüberschreitenden Beteiligung von Behörden und Öf-fentlichkeit eines Nachbarstaates nach Artikel 7 Abs. 3 UVP-Änderungsrichtlinie beziehungsweise § 7 AtVfV wurde daher abgesehen.

7.3 Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

7.3.1 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen

Am 10.02.2001 wurde im Bundesanzeiger auf die öffentliche Bekanntma-chung des Vorhabens der Betreiber hingewiesen. Die BekanntmaBekanntma-chung selbst wurde am 17.02.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Tageszeitun-gen „Deister- und Weserzeitung“ Hameln, „Täglicher Anzeiger“ Holzminden,

„Schaumburger Nachrichten“ Rinteln, „Neue Deister-Zeitung“ Springe und

„Pyrmonter Nachrichten“ veröffentlicht.

Wie in der Bekanntmachung angekündigt, wurden der Antrag nebst Antrags-präzisierung, der Sicherheitsbericht, die Kurzbeschreibung und die Umwelt-verträglichkeitsuntersuchung in der Zeit vom 27.02.2001 bis 26.04.2001 im

Bundesamt für Strahlenschutz Salzgitter und im Rathaus der Gemeinde Emmerthal während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

7.3.2 Einwendungen

Insgesamt haben 9 633 Personen und Institutionen fristgerecht Einwendun-gen erhoben, die meisten durch Unterschriften auf Einwendungslisten oder Mustervordrucken.

Die Einwendungen wurden für die Erörterung nach folgenden Themenkrei-sen mit Unterpunkten zusammengefasst:

• Einwendungen zum formalen Ablauf des Genehmigungsverfahrens:

- Rechtsgrundlage,

- Zulässigkeit und Bestimmtheit des Antrages,

- Vollständigkeit der ausgelegten Unterlagen,

- Öffentlichkeitsbeteiligung;

• Umweltverträglichkeitsprüfung;

• Bedürfnis;

• Zuverlässigkeit und Fachkunde der Betreiber;

• Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente:

- Grundrechte,

- Lager,

- Inventar,

- Behälter,

- Störfälle beziehungsweise auslegungsüberschreitende Ereignisse,

- Strahlenschutz;

• Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen;

• Schutz gegen Einwirkungen Dritter;

• Sonstiges:

- gegen das Kernkraftwerk und andere kerntechnische Anlagen vorge-brachte Einwendungen,

- Entsorgungskonzept,

- Transporte und Behälterzulassungen,

- Katastrophenschutzplan,

- Schutz vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wir-kung ionisierender Strahlen,

- Weitere wirtschaftliche Entwicklung der Region.

Die Themenstruktur des Erörterungstermins wurde für die Behandlung und Würdigung der Einwendungen im Bescheid (siehe Abschnitt G.IV.2.5) zur Verbesserung des Verständnisses ergänzt.

7.3.3 Erörterungstermin

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins wurde am 28.04.2001 im Bundesanzeiger hingewiesen. Die Bekanntmachung des Erör-terungstermins erfolgte am 05.05.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Ta-geszeitungen „Deister- und Weserzeitung“ Hameln, „Täglicher Anzeiger“

Holzminden, „Schaumburger Nachrichten“ Rinteln, „Neue Deister-Zeitung“

Springe und „Pyrmonter Nachrichten“.

Die Einwendungen wurden unter Leitung eines Vertreters des Bundesamtes für Strahlenschutz in der Zeit vom 07.06.2001 bis 09.06.2001 mit den er-schienenen Einwendern und Vertretern der Betreiber im Weserbergland-Zentrum in Hameln erörtert. Am Erörterungstermin nahmen auch Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, des Landkreises Hameln-Pyrmont sowie die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. und des Öko-Instituts Darmstadt e. V. teil.

Über den Erörterungstermin wurde eine Niederschrift in Form eines Wortpro-tokolls angefertigt.

Für das Bundesamt für Strahlenschutz ergaben sich ergänzend zu den schriftlich erhobenen Einwendungen aus dem Erörterungstermin Hinweise für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen insbesondere in Bezug auf

• Zuverlässigkeit und Fachkunde der Betreiber des Standort-Zwischenlagers Grohnde,

• Niedrigstrahlung und Krebsrisiko,

• Behälterhandhabung,

• Langzeitverhalten und Qualitätssicherung der Behälter,

• Behälterüberwachung,

• Tests mit Behältermodellen,

• Zerfallswärmeabfuhr,

• Festlegung der maximalen Schwermetallmasse,

• Auswirkungen des Absturzes eines Verkehrflugzeuges mit großen Treibstoffmengen und hieraus resultierendem Kerosin-Brand.

7.4 Begutachtung durch die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachver-ständigen

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit dem Vertrag vom 02./08.11.2001 den Technischen Überwachungsverein Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. mit der Erstellung der sicherheitstechnischen Gutachten für das Standort-Zwischenlager Grohnde beauftragt. Hierbei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

• sicherheitstechnische Gesichtspunkte des Standortes,

• bautechnische Ausführung des Lagergebäudes,

• technische Einrichtungen (außer Lagerbehälter),

• Strahlenschutz,

• Betrieb,

• Wärmeabfuhr,

• sicherheitstechnische Eignung der Transport- und Lagerbehälter (Ab-schirmung, Aktivitätsfreisetzung, Unterkritikalität),

• Störfallmöglichkeiten,

• Wechselwirkung mit dem bestehenden Kernkraftwerk Grohnde,

• Qualitätssicherung.

Die entsprechenden Gutachten wurden mit Datum vom 29.11.2002 und 10.12.2002 vorgelegt.

Weiterhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz mit Schreiben vom 13.09.2001 die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH mit der sicher-heitstechnischen Beurteilung der Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 beauftragt.

Das entsprechende Gutachten wurde mit Datum vom 03.12.2002 vorgelegt.

Für die Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde vom Bun-desamt für Strahlenschutz mit Vertrag vom 13.11.2000 das Öko-Institut e. V.

Darmstadt als Sachverständiger hinzugezogen.

Das entsprechende Gutachten wurde mit Datum vom 29.11.2002 vorgelegt.

Weiterhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz mit Vertrag vom 18.04.2001 die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit der Prü-fung der seismischen Lastannahmen am Standort Grohnde beauftragt.

Die gutachterliche Stellungnahme der BGR wurde im Oktober 2001 vorge-legt. Eine Revision dieser Stellungnahme erfolgte durch die BGR mit Datum vom 22.07.2002.

7.5 Behördenbeteiligung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden folgende Behörden betei-ligt, deren Zuständigkeitsbereich berührt ist:

• Niedersächsisches Umweltministerium,

• Niedersächsisches Innenministerium,

• Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Ver-kehr,

• Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales,

• Niedersächsisches Landesamt für Ökologie,

• Bezirksregierung Hannover,

• Landkreis Hameln-Pyrmont,

• Gemeinde Emmerthal.

Die Stellungnahmen der genannten Behörden wurden bei den Prüfungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.

EU-richtlinienkonform und entsprechend Nr. 0.2 der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (UVPVwV) waren die Umweltver-träglichkeitsprüfungen im Rahmen der parallelen Genehmigungsverfahren als Teilprüfungen einer einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung durchzu-führen. Im Zusammenwirken mit dem Oberkreisdirektor des Landkreises

Hameln-Pyrmont als Bauaufsichtsbehörde, Untere Wasserbehörde und Un-tere Naturschutzbehörde nahm das Bundesamt für Strahlenschutz hierbei die Aufgaben der federführenden Behörde wahr. Dieses Vorgehen steht im Ein-klang mit der seit dem 03. August 2001 geltenden Fassung des § 14 Abs. 1 Satz 3 UVPG.

7.6 Übermittlung der Allgemeinen Angaben zum Vorhaben an die Europäische Kommission

Der Europäischen Kommission wurden am 27.09.2001 die Allgemeinen An-gaben über das Vorhaben der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Grohnde gemäß Artikel 37 des EURATOM-Vertrages durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit übermittelt.