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Nicht-ausgeschöpfe Potentale und die heutge Rolle der katholischen Kirche in Fragen der Religionsfreiheit

5. Das 2. Vatkanische Konzil und seine Folgen

5.3. Die Zeit nach dem Konzil

5.3.2. Nicht-ausgeschöpfe Potentale und die heutge Rolle der katholischen Kirche in Fragen der Religionsfreiheit

Im Interview mit Weihbischof Krätzl stand auch die Frage nach den nicht-ausgeschöpften Potentialen der Lehre des Konzils im Vordergrund. Dabei betont Krätzl, dass es nach dem Konzil durchaus Kreise gegeben hat, die sich gegen die Errungenschaften des 2. Vatikanischen Konzils stellten, auch bei Fragen der Religionsfreiheit. Die Ängste, mit anderen Religionen in einen Dialog zu treten, sei auch heute noch ein Hindernis beim Abbau von Vorurteilen und der Sicherstellung des gegenseitigen Respekts zwischen den Religionen (Krätzl, 2017). Der Konzilstext, so Krätzl, fördere keineswegs den Indifferentismus, von dem sich einige Konzilsväter fürchteten. Die Missionstätigkeit der katholischen Kirche solle auch weiterhin aufrechterhalten bleiben, nur müsse den Menschen die Freiheit gelassen werden, die Suche nach der Wahrheit ihnen selbst zu überlassen (Krätzl, 1998).

Außer Acht gelassen werden darf auch nicht die generelle gesellschaftliche Entwicklung, die, zumindest in der westlichen Welt, multikulturell und säkular charakterisiert werden kann. Das stellt die katholische Kirche vor die Herausforderung, in diesem gesellschaftlichen Gefüge ihren Platz zu finden. Eben diese Veränderung in der Gesellschaft hat dazu geführt, dass der Vorwurf geäußert wurde, der „wahre Glauben“ sei in Gefahr, wenn sich die katholische Kirche dieser Entwicklung nicht entgegensetzt. Doch die Verkennung der heutigen Situation und der veränderten Bedingungen läuft Gefahr, dass ein friedliches Zusammenleben mit anderen Religionen erschwert wird. Die katholische Kirche müsse, so Krätzl, sich noch mehr mit den anderen Religionen auseinandersetzen, um die theologischen

Unterschiede und Gemeinsamkeiten besser zu verstehen und die eigene Religion intensiver kennenzulernen. Der Dialog müsse also gestärkt werden, denn, wie der Theologe Hans Küng es formulierte: „Kein Weltfrieden ohne Religionsfrieden“

(Krätzl, 1998 & Krätzl, 2017).

In Bezug auf das Verhältnis von Staat und Kirche sieht Krätzl zwei Fehlentwicklungen, die jeweils unabhängig voneinander und geographisch getrennt auftreten können: einerseits zieht sich die katholische Kirche an manchen Orten zurück und stellt sich nicht den Herausforderungen der pluralistischen Gesellschaft.

Dieser Rückzug widerspricht dem Gedanken des Konzils, der eine Öffnung der Kirche zur Welt forderte. Andererseits haben manche Kirchenvertreter den Glauben noch immer nicht verloren, dass die katholische Kirche, insbesondere in den ehemals stark katholisch geprägten Ländern, die moralische Monopolmacht in der Gesellschaft besitzen sollte. Dieses Festhalten an überkommenen Vorstellungen der Beziehung von Staat und Kirche kann im Endeffekt dazu führen, dass sich die Menschen noch mehr von der Kirche abwenden, da die Befürchtung besteht, dass die Kirche nach alter Macht strebe und sich zu sehr in die Politik einmischen will (Krätzl, 1998). Das Potential, dass durch das 2. Vatikanische Konzil hinsichtlich der Öffnung der katholischen Kirche als Ort der Begegnung geschaffen wurde, ist nach Meinung von Helmut Krätzl somit nicht völlig ausgeschöpft worden.

Als Abschlussworte des Interviews war es Weihbischof Krätzl wichtig zu betonen, dass sich die katholische Kirche in der heutigen Zeit insbesondere gegen die Verallgemeinerung und Vorverurteilung jeglicher Religionsgemeinschaften äußern muss. Gerade die Auseinandersetzung mit dem Islam heutzutage bedarf eines ehrlichen Dialogs und hier kann die katholische Kirche sich einsetzen, damit Kriege verhindert und das religiöse Miteinander ermöglicht werden (Krätzl, 2017).

6. Schlussfolgerung

Die Betrachtung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in den USA, Frankreich und Österreich hat drei unterschiedliche Modelle gezeigt. In den USA wurde mit der Staatsgründung auch in der Verfassung festgeschrieben, dass keine Staatskirche etabliert werden darf und dass freie Religionsausübung gewährleistet wird. Obwohl der Protestantismus in der Praxis sehr wohl Vorrechte für sich behielt, blieb ein

Religionskrieg, welcher mit jenem in Europa vergleichbar wäre, aus. Die Trennung von Kirche und Staat in den USA darf nicht zur Vorstellung verleiten, dass religiöse Symbole und Rituale aus der Öffentlichkeit verbannt wurden. Politische Reden beinhalten häufig einen Gottesbezug („God bless America“) und die „Zivilreligion“

hat durch die starke Verankerung der unterschiedlichen Kirchen in den Gemeinden einen hohen Stellenwert beim amerikanischen Volk. Die katholische Kirche in den USA hat trotz vergangener Diskriminierungen ihren Platz in der Gesellschaft eingenommen und steht der religiösen Freiheit durchaus aufgeschlossen gegenüber.

Das hängt auch damit zusammen, dass die katholische Kirche in den USA immer in der Minderheit war und in der Religionsfreiheit ein Mittel zur Entfaltung der Lehre sah. Dieser Umstand unterscheidet die katholische Kirche in den USA maßgeblich von der katholischen Kirche in den europäischen Staaten.

In Frankreich und in Österreich ist die Staatsgeschichte eng verknüpft mit dem Einfluss und der Stellung der katholischen Kirche. Obwohl Frankreich in seiner Geschichte ein sehr ambivalentes Verhältnis zur Kirche hatte, konnte diese bis Anfang des 20. Jhds. - mit Ausnahme zur Zeit Napoleons - einen privilegierten Status im Staat sicherstellen. Das Trennungsgesetz von 1905 kann in der Folge als Zäsur betrachtet werden, da mit der Laizität – der strikten Trennung von Kirche und Staat – jeglicher politische Einfluss der katholischen Kirche zurückgedrängt und das Auftreten der Religionsgemeinschaften in der Öffentlichkeit beschränkt wurde.

Sowohl der Vatikan als auch der französische Klerus protestierten heftig gegen dieses Gesetz und sahen darin einen staatlichen Indifferentismus und ein Abkommen von sittlichen Normen in der Gesellschaft. Die allen Religionsgemeinschaften gewährte freie Religionsausübung kann als Machtverlust der katholischen Kirche betrachtet werden, da sie damit auf eine Ebene mit den anderen Religionsgemeinschaften gestellt wurde.

Auch in Österreich war das staatliche Gefüge eng verzahnt mit der katholischen Kirche. So pflegten beispielsweise die Habsburger eine enge Beziehung zu den Kirchenamtsträgern im Land. Das Toleranzpatent von 1781 und das Staatsgrundgesetz von 1867 waren die ersten Versuche, Religionsfreiheit gesetzlich vorzuschreiben. Obwohl diese Gesetzte die Rechtstellung der anderen Religionsgemeinschaften verbesserte, änderte sich nichts an der Vormachtstellung der katholischen Kirche. Ein Zeugnis dieser Vormachtstellung sind die beiden

Konkordate von 1855 und 1933, die der katholischen Kirche spezielle Rechte im Staat zusicherten. Mit einigen Unterbrechungen und Änderungen ist das Konkordat von 1933 bis heute gültig. Ein Unterschied zum amerikanischen und französischem Religionsrecht besteht auch in der Anerkennung von Religionsgemeinschaften, die in Österreich Gesetzescharakter hat.

Die Analyse der päpstlichen Enzykliken hat gezeigt, dass mit dem Aufkommen von aufklärerischen und liberalen Ideen eine Verurteilung dieser Ideale seitens der katholischen Kirche ausgelöst wurde. Das österreichische Staatsgrundgesetz von 1867 nahm Pius IX. zum Anlass, um in der Enzyklika Vix dum a nobis davor zu warnen, eine Trennung von Kirche und Staat durchzuführen. Die Freiheit der katholischen Kirche müsse geschützt und der wahre Glauben in der Gesellschaft erhalten werden.

Noch klarer waren die Aussagen Pius X. in seiner 1906 erschienenen Enzyklika Vehementer Nos. Dabei wird das französische Trennungsgesetz scharf kritisiert und die Trennung der Kirche vom Staat als schädlich für den Staat und die Menschen bezeichnet. Der Religionsfreiheit und dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat hat sich insbesondere Papst Leo XIII. angenommen. In Longinqua oceani ermahnt er, dass das amerikanische Modell der Trennung von Kirche und Staat kein Vorbild sein kann und das amerikanische Volk vom katholischen Glauben überzeugt werden muss.

In mehreren weiteren Enzykliken (Quanta Cura, Libertas praestantissimum und Immortale Dei) verurteilt er die Religionsfreiheit und sieht darin ein Produkt des abzulehnenden Liberalismus. Die Anerkennung der Religionsfreiheit bedeute automatisch auch die Gleichstellung aller Religionslehren und somit einen staatlichen Indifferentismus. Da aber nur der katholische Glaube der wahre sei, kann eine Gleichstellung nie das Ziel einer Gesellschaft sein. Bis zum 2. Weltkrieg war die Befürchtung der Päpste gegeben, dass die Anerkennung der Religionsfreiheit die katholischen Sitten in der Gesellschaft zurückdrängen würde. Erst Pius XI. und Pius XII. begannen nach dem 2. Weltkrieg die individuellen Rechte der Menschen zu betonen und einen ersten Schritt in Richtung Öffnung der Kirche zu wagen.

Die tatsächliche Öffnung der katholischen Kirche in Fragen der Religionsfreiheit wurde jedoch erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil eingeleitet. Papst Johannes XXIII.

rief es aus, um in mehreren Bereichen der Kirche Reformen durchzubringen, damit die Kirche ihren Platz in der modernen Welt einnimmt. Auch ihre Position bezüglich der Religionsfreiheit wurde diskutiert und trotz Widerstand einiger Konzilsväter

wurde Dignitatis Humanae von Paul VI. am Ende des Konzils veröffentlicht, das die religiöse Freiheit aller Menschen anerkennt und jeglichen religiösen Zwang ablehnt.

Wichtig ist zu betonen, dass die theologische Begründung der Anerkennung der Religionsfreiheit in der Würde des Menschen gesehen wird. Die Achtung der Würde des Menschen müsse vom Staat garantiert werden und die Konsequenz daraus kann nur sein, auch die Religionsfreiheit zu fördern. Damit vollzog die katholische Kirche eine Kehrtwende im Umgang mit dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat und der Religionsfreiheit. Der Einsatz für Religionsfreiheit weltweit kann zurecht als Merkmal der heutigen katholischen Kirche beobachtet werden. In dieser Rolle kann sie ihren Einfluss geltend machen und zur Verhinderung von Religionskriegen beitragen.

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