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5.2 Technische Anschlussbedingungen (TAB)

5.2.3 Anlagen und Ergänzungen

Anlagen zu den TAB ergänzen vereinzelte Abschnitte durch graphische und tabellarische Darstellungen. Ziel soll eine Verdeutlichung der Inhalte sein. Auch dieser Inhalt wurde bearbeitet und ergänzt, um möglichst genaue und hinreichende Informationen zu vermitteln.

Anlage „Datenblatt“:

Die Anlage „Datenblatt“ enthält detaillierte Informationen zu den Betriebsparametern.

Der Inhalt dieses Datenblattes gibt somit dem Kunden bzw. Interessenten Auskunft über Daten, die zur Auslegung und den Betrieb seiner Gebäudetechnik nötig sind. Zudem werden eindeutige Vorgaben festgelegt, die kundenseitig einzuhalten sind.

Ergänzend zum Bestandsdatenblatt wurden einige wichtige Informationen eingefügt. So wurde eine bisher nicht vorhandene Obergrenze festgelegt, die sich auf Außentemperatur und –feuchte bezieht. Das bedeutet, bei einer Überschreitung der Außenluftbedingungen von 32 °C und 40 % relativer Luftfeuchte kann die vertraglich festgelegte Leistung an der Übergabestelle nicht mehr gewährleistet werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich, da genannte Faktoren maßgeblichen Einfluss auf die Auslegung der Rückkühlwerke, insbesondere deren Wärmetauscher haben. Erhöhen sich eine oder beide Faktoren der Außenluft, ergibt sich die Notwendigkeit nach einer erheblichen Vergrößerung der Wärmetauscherflächen. Somit würde der Bedarf der Aufstellfläche für Rückkühler erheblich steigen, ebenso die Betriebskosten der Lüfter.

Das stellt einen nicht hinnehmbaren technischen und kostenmäßigen Aufwand dar, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach Auswertung der regionalen Wetterdaten eine Übersteigung dieser Bedingungen nur an sehr wenigen Tagen und Stunden im Jahr eintritt. Daher würde die meiste Zeit eine überdimensionierte Anlage in Betrieb sein, wodurch eine ineffiziente Betriebsweise, insbesondere bei den Lüftern und Umwälzpumpen gegeben wäre, was aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht vertretbar ist. Zudem werden in der Gebäudetechnik die Klimaanlagen und deren Komponenten nach regional ermittelten Wetterdaten ausgelegt. Auch wenn für München die Werte nach DIN 4710 der Klimazone 13 „Schwäbisch-fränkisches Stufenland und Alpenvorland“ mit 32 °C und 44 % relativer Luftfeuchte [44, p. 62; 66] am nächsten kommen, werden meist die historisch ermittelten Werte 32 °C und 40 % relative Außenluftfeuchte angesetzt [44, p.

62]. Daher wurden als Konsens in den TAB auch diese Werte als Obergrenze zur garantierten Leistungsversorgung gesetzt. Zur eindeutigen Festlegung dieser Parameter erfolgte eine Zuordnung bzw. Benennung der Außenluftenthalpie, sowie der absoluten Feuchte. Diese Werte können einem h,x-Diagramm entnommen, oder durch Berechnung, wie in Kapitel 3.3.2 „Notwendigkeit“ bzw. Anlage 1, ermittelt werden.

Eine weitere Eintragung in das Datenblatt sind die zulässigen Höhenlagen der durchströmten Anlagenteile im Gebäude. Eine Beschränkung der maximalen Höhe auf 1 m über Geländeoberkante ist nötig, da mit steigender Höhe des zu fördernden Kälteträgermediums der Vorlaufdruck fällt. Zur Sicherstellung des gesicherten Differenzdruckes an der Übergabestelle müssten die primärseitigen Pumpen unter erhöhtem Energieeinsatz den nötigen Netzdruck aufrechterhalten. Um dies zu vermeiden, wurde diese Vorgabe eingeführt.

Das 1. Untergeschoss (UG) stellt die minimal zulässige Höhenlage dar. Wäre hier keine Begrenzung eingeführt, könnten Probleme mit dem Differenzdruck auftreten. Bei größeren Höhenunterschieden führt es sogar dazu, dass der Rücklaufdruck nicht ausreichend ist. Hinzu kommt ein für München besonderer Einflussfaktor, das Grundwasser. Dieses ist in Oberflächennähe vorhanden und der Pegel schwankt regionsabhängig. Wären die Leitungseinführungen des Hausanschlusses somit im 2. UG oder tiefer, müssten ggf. bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um einen Grundwassereintritt in das Gebäude zu vermeiden. Trotz dieser technischen Maßnahme kann eine völlige Dichtheit des Systems nicht garantiert werden. Da die SWM den Bau des Hausanschlusses durchführen, wären sie auch für Schäden durch Grundwassereintritt verantwortlich, was nicht vertretbar ist. Darum stellt auch in dieser Hinsicht die minimal zulässige Höhenlage eine sinnvolle Festlegung dar.

Zuletzt ist noch folgende Sachlage zu beachten: Liegt ein Kunde in der Nähe eines Erzeugungsstandortes, an dem beispielsweise mit 15 bar(ü) ausgespeist wird, und dort ist die tiefste primärseitige Systemstelle z.B. im 5. UG (daraus resultierend eine Tiefenlage von ca. 20 m unter Geländeoberkante, entspricht ungefähr 2 bar), so wird die laut Datenblatt zulässige Druckgrenze von 16 bar(ü) überschritten. Da dieser Fall zu Schäden führen kann und somit nicht eintreten darf, ist auch hier die minimal zulässige Höhenlage von Vorteil.

Bei der Netzberechnung des gesamten Fernkältesystems, aber auch der Hausanschlüsse, werden die vorliegenden geodätischen Höhen für die Druckverlustberechnung und vor allem zur Auslegung der Förderpumpen verwendet.

Durch die minimale und maximale Begrenzung bleibt somit eine Berechenbarkeit des Systems gewährleistet, da mit keinen extremen Abweichungen zu rechnen ist. Es wird somit auch ermöglicht, realistische Prognosen für die Netzerweiterung zu erstellen.

Sonderfälle können bei diesen Restriktionen auch vorkommen. Diese sind vertretbar, wenn ein Gebäude beispielsweise aufgrund der Geländegegebenheiten unter Geländehöhe liegt. Dadurch ergeben sich Druckbedingungen, die konform mit den Vorgaben, und somit zulässig sind. Dies ist fallbezogen zu prüfen und entsprechend im Einzelfall vertraglich zu vereinbaren.

Anlagen „Hydraulikschemata“:

Die Anlage „Hydraulikschemata“ beinhaltet das Schema der indirekten Übergabestation (Abbildung 53), welche mit den aktuellen Symbolen für die verwendeten Bauteile versehen wurde. Zudem wurde ein Schema des direkten Anschlusses von Kühlregistern (Abbildung 54) eingefügt.

Abbildung 53: indirekte Fernkälteübergabestation [4]

Abbildung 54: direkte Fernkälteübergabestation für Kühlregister [4]

Ebenso erhält jedes Schema eine Legende, damit verdeutlicht wird, welche Funktionen die jeweiligen Bauteile haben. Hier sei insbesondere auf den Volumenstrom- und Differenzdruckregler verwiesen, der zusätzlich noch die Funktion eines Rücklauftemperaturbegrenzers (<16 °C) hat. Ohne Legende wäre das nicht eindeutig erkennbar gewesen. Diese Notwendigkeit hat sich aus der Erfahrung mit Bestandskunden ergeben. Es hat sich gezeigt, dass das wichtige Kriterium der Rücklauftemperatureinhaltung manchmal bei Planung und Ausführung nicht beachtet wurde, obwohl es bisher in den TAB vermerkt war. Bestandsanlagen und bisherige Auslegungen sind meist in der klassischen Weise 6/12 °C ausgerichtet. Das bedeutet, dass bei Anschluss an das Fernkältenetz die primärseitigen 16 °C bei regulärem Betrieb nicht eingehalten werden, wodurch die in Kapitel 4.3.7 „Rücklauftemperatureinhaltung Fernwärme und Fernkälte“ genannten Probleme auftreten. Durch Begrenzung mit genanntem Regler kann dies aus technischer Sicht eingeregelt werden. Da dem Hydraulikschema erfahrungsgemäß mehr Beachtung geschenkt wird als Textpassagen, ist die verbale und visuelle Ergänzung der Rücklauftemperaturbegrenzung als Anlage vorteilhaft.

Als neue Festlegung sei die Übergabegrenze zu nennen. Diese definiert den Übergang von der SWM-Anlage zur Kunden-Anlage. Im Gegensatz zur Fernwärme liegt diese nach der Mess- und Regelinstallation, am Ende der Absperrarmaturen. Diese eindeutige Definition war bisher nicht vorhanden. Somit wird verdeutlicht, dass alle Leitungen und Armaturen direkt nach den SWM-Absperrarmaturen kundenseitig auszuführen sind und in seinem Eigentum liegen. Durch die Zuordnung der Mess- und Regelinstallation zur SWM liegt die Auslegung und Ausführungsqualität der Installation bei den SWM. Überlässt man diese Tätigkeit und die Wahl der Bauteile dem Kunden, muss jedoch beachtet werden, dass die Verantwortung trotz der Eigenleistung auch bei den SWM liegt, da das System primärseitig verbunden ist und somit vom Kälteträgermedium des Fernkältenetzes durchströmt wird und alle Betriebsparameter darauf einwirken. Daher bringt die Ausführung und Zuordnung der Übergabestation zu den SWM bis zu besagter Übergabegrenze einen wesentlichen Vorteil mit sich.

Zu berücksichtigen ist auch die Kostentransparenz gegenüber dem Kunden. Bei Angebotslegung eines Hausanschlusses sind somit die Investitionen für die Übergabestation bereits integriert. Lediglich das kundenseitige Volumenstromregelventil und der Wärmetauscher mit Verrohrung sind vom Kunden auszuführen. Wird der Rücklauftemperaturbegrenzer als Kombiventil ausgeführt, entfällt das Volumenstrom-regelventil, da das eine Ventil nun alle Funktionen übernimmt. Wäre das Hausanschlussangebot ohne Übergabestation, so bisher in der Fernwärme durchgeführt, fehlt dieser nicht unerhebliche Kostenfaktor, der erst nachträglich beim Angebot durch den Installateur des Kunden auftritt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bessere Transparenz des vollständigen Angebotes für den Kunden von Vorteil ist und die Zuordnung der Übergabestation zu den SWM die technisch sinnvollere Variante darstellt.