• Keine Ergebnisse gefunden

Angebot autarker Güter

In diesem Abschnitt werden alternative Optionen für das Angebot sogenannter autarker Güter untersucht. Dabei handelt es sich um einen verhältnismäßig simpel aufgebauten Grundfall.

Zu autarken Gütern existieren in der Literatur – auch wenn sie dort nicht so bezeichnet werden – bereits unzählige Untersuchungen mit zahlreichen Fallunterscheidungen. Die nachfolgenden Untersuchungen sind vor diesem Hintergrund vergleichsweise knapp. Dies führt dazu, dass teilweise nur grobe und vorsichtige Tendenzaussagen getroffen werden können. Für Details wird jeweils an geeigneter Stelle auf vertiefende Literatur verwiesen. Gleichwohl stellen die Ergebnisse ein zentrales Fundament für die drei übrigen Grundkonstellationen sowie für die Untersuchungen in Kapitel 4 dar.

3.2.1 Annahmen zum Sektor- und Entscheidungsmodell

SEKTORMODELL:TECHNISCHES SYSTEM UND NACHFRAGE

Ein autarkes Gut weist bei seiner Verwendung als Gebrauchs- oder Verbrauchsgut durch den Nutzer keine technischen Interdependenzen zu anderen Gütern auf.168

Relevante technische Eigenschaften sind die Qualität des Gutes, welche allgemeine Angaben über die Gütereigenschaften aus Sicht des Nachfragers beinhaltet, die Kostenstrukturen bei der Produktion (v. a. Vorliegen von Skalen- oder Verbundeffekten, Anteil fixer und variabler Kosten) sowie die (Verwendungs-)Spezifität der für die Produktion des Gutes erforderlichen Investitionen.

Die Nachfrage nach einem autarken Gut ist durch eine Verteilung der Zahlungsbereitschaften in Abhängigkeit der Qualität des Gutes gekennzeichnet.169 Die Nachfrage sei im Hinblick auf Preisänderungen weder vollkommen elastisch noch vollkommen unelastisch. Es wird außerdem angenommen, dass die Zahlungsbereitschaften genügen, um die Kosten für die Erstellung des Angebotes abzudecken. Die Eigenschaften einzelner Nachfrager seien untereinander heterogen.

ENTSCHEIDUNGSMODELL:(ENTSCHEIDUNGSFÄLLUNGS-)AUFGABEN UND ROLLEN

Im Fokus bei der Untersuchung des Angebotes autarker Güter steht die Rolle ‚Angebot Leistung 2„.

Das Produkt dieser Rolle ist das autarke Gut. Die über Auftragsbeziehungen verbundene Nachfrage nach diesem Gut wird – entsprechend des für diese Arbeit in Abschnitt 2.2.1.2 dargestellten Zusammenhangs von Rollen- und Beziehungstypen – durch Rollen des Typs ‚Zurverfügungstellung Gebrauchsgut„ bzw. ‚Angebot Leistung 3„ repräsentiert. Daneben werden – v. a. im späteren Abschnitt 3.2.3 – die vorgelagerte Rollen ‚Angebot Leistung 1„ für zugelieferte Vorprodukte bzw. ‚Angebot Prozess„ für durchzuführende Prozesse verwendet (vgl. Abbildung 12).

168 Zwar ist diese strenge Annahme in der Praxis selten erfüllt, jedoch können bestimmte technische Interdependenzen vielfach als irrelevant vernachlässigt werden.

169 Die Zahlungsbereitschaften sind bei autarken Gütern nicht von den Eigenschaften anderer Güter oder von der Nachfrage nach anderen Gütern oder demselben Gut durch Dritte abhängig.

Abbildung 12: Rollenmodell für autarke Güter170

In Übereinstimmung mit den in Abschnitt 2.3.2 dargestellten Analyseparametern stehen nachfolgend sachliche Angebotsentscheidungen (hier v. a. Qualitätsentscheidung inklusive Entscheidung über Varianten bzw. Vielfalt), zeitliche Angebotsentscheidungen, Mengenentscheidungen, Preisentscheidungen und Produktionsentscheidungen der Rolle ‚Angebot Leistung 2„ im Vordergrund.

Bei den Rollen ‚Zurverfügungstellung Gebrauchsgut„ oder ‚Angebot Leistung 3„ stehen – als Nachfrager – die Kaufentscheidungen im Fokus, welche in Abhängigkeit der o. g.

Zahlungsbereitschaften getroffen werden.

Zentrale Interdependenzen bestehen zwischen sachlichen Angebotsentscheidungen (z. B. im Hinblick auf die Qualität), Preis- und Mengenentscheidung der Angebotsrollen und den Kaufentscheidungen der Nachfrager.

3.2.2 Untersuchungen für alternative Organisationsmodelle

Basierend auf den Annahmen zum Sektor- und Entscheidungsmodell und unter Verwendung der in Abschnitt 2.3.2 dargestellten Arten von Analysen und Analyseparametern erfolgt in diesem Abschnitt eine kurze Analyse und Bewertung alternativer Organisationsmodelle im Hinblick auf ihre Wirkungen.

Für die Ermittlung der Ausprägungen der Analyseparameter wird auf industrieökonomische Theorien sowie auf Ansätze der Neuen Institutionenökonomik zurückgegriffen.171

In allen Organisationsmodellen wird auf die in Abschnitt 2.2.1.3 dargestellten Eigenschaften zurückgegriffen, insbesondere auf die idealtypischen Annahmen über private und öffentliche Akteure.

Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die über Auftragsbeziehungen verbundenen Nachfragerollen durch mehrere Akteure wahrgenommen werden (es existiert also kein einzelner, mächtiger Nachfrager) und dass eine Desintegration zur Rolle ‚Angebot Leistung 2„ vorliegt.

Nachfolgend werden einige alternative Organisationsmodelle für die Rolle ‚Angebot Leistung 2„

betrachtet.

170 Die Nachfrage ist als Element des Sektormodells kein Bestandteil des Rollenmodells, vgl. Abschnitte 2.2.1.1 und 2.2.1.2 (hier insbesondere Fußnoten 38 und 42).

171 Vgl. die Abschnitte 2.3.1.2.4 und 2.3.1.2.3. Auch wenn die oftmals restriktiven Annahmen der Theorien nicht immer vollständig erfüllt sind, können häufig zumindest ihre grundlegenden Aussagen verwendet werden.

Angebot Leistung 3

Koordination Prozesse, Beschaffung Inputs

Angebot Leistung 2 [autarkes Gut]

Koordination Prozesse, Beschaffung Inputs

Angebot Prozess

Durchführung Prozesse, Einsatz Assets

Angebot Leistung 1

Koordination Prozesse, Beschaffung Inputs

Zurverfügungstellung Gebrauchsgut

ZVS Gebrauchsgut

NACHFRAGE

NACH DEM AUTARKENGUT

3.2.2.1 Private Unternehmen im Wettbewerb sowie private und öffentliche Monopole In diesem Abschnitt werden mit privaten Unternehmen im Wettbewerb und privaten sowie öffentlichen Monopolen drei einfache, aber elementare Organisationsmodelle zugrunde gelegt. Ziel der nachfolgenden Untersuchungen ist die kurze Darstellung einiger grundlegender Wirkungen dieser Organisationsmodelle, die auch in den späteren Untersuchungen immer wieder benötigt werden. Eine Darstellung und Analyse besonders vieler Varianten und Unterfälle ist explizit nicht Ziel und Gegenstand der folgenden Absätze, hierzu wird auf die in der mikroökonomischen Literatur bereits vielfach und ausführlich dargestellten Untersuchungen verwiesen.172

PRIVATE UNTERNEHMEN IM WETTBEWERB

Im Organisationsmodell private Unternehmen im Wettbewerb erfolgt das Angebot von aus Sicht der Nachfrager identischen oder zumindest ähnlichen Produkten gleichzeitig durch mehrere private Unternehmen, welche die Entscheidungen der anderen Anbieter zwar strategisch antizipieren, jedoch keine Verträge untereinander schließen. Jedes Unternehmen hat ein Interesse an der Maximierung des eigenen Gewinnes und somit c. p. an einer großen abgesetzten Menge an Produkten sowie daran, nicht vom Markt verdrängt zu werden. Die bei einzelnen Wettbewerbern nachgefragten Mengen sowie die Gesamtnachfrage werden durch die Kaufentscheidungen der verschiedenen Nachfrager determiniert. Diese Kaufentscheidungen beruhen auf einem Vergleich der Eigenschaften der angebotenen Produkte v. a. hinsichtlich Preis und Qualität aus Sicht der Nachfrager. Daraus ergibt sich ein dynamischer Anreiz bei den Anbietern, die Eigenschaften entsprechend den Anforderungen der Nachfrager anzupassen, um keine Marktanteile zu verlieren bzw. um nicht aus dem Markt auszuscheiden.173 Diese Anreize werden in dieser Arbeit als Wettbewerbsdruck oder Disziplinierung bezeichnet.

Ein Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen, die sich annahmegemäß nur über die Erhebung von Nutzerzahlungen (Preisen) finanzieren, geht aufgrund dieser Disziplinierung mit Entscheidungen zu niedrigen Preisen und entsprechend geringen Gewinnmargen einher.174 Einige Bepreisungsstrategien können unter Umständen nicht gewählt werden, da sie mit der im Wettbewerb erforderlichen strategischen Preissetzung, d. h. unter Antizipation der Bepreisungsentscheidungen der übrigen Anbieter, nicht vereinbar sind.

Sachliche Angebotsantescheidungen sind aufgrund des direkten Zusammenhangs mit den Kaufentscheidungen der Nachfrager tendenziell an deren Präferenzen orientiert. Vor diesem Hintergrund haben die Anbieter starke Anreize, umfangreiches Wissen über die Präferenzen der Nachfrage aufzubauen. Das Streben nach einer Differenzierung175 von Mitwettbewerbern geht darüber

172 Grundlegende industrieökomische Untersuchungen finden sich z. B. bei KREPS (1990), VARIAN (1994), TIROLE

(1999) undPEPALL /RICHARDS /NORMAN (2005).

173 Vgl. z. B. TIROLE (1999, S. 109 f.).

174 Vgl. KNIEPS (2001, S. 171). Weitere Ausführungen zu Bepreisung und Bepreisungsstrategien finden sich z. B.

bei SHY (2008), KNIEPS (2001, Kap. 10) und TIROLE (1999, Kap. 3).

175 Vgl. z. B. TIROLE (1999, S. 630).

hinaus mit Anreizen zur Verbesserung von Produkten (Produktinnovationen) einher. Es kann sich sogar eine aus gesamtgesellschaftlicher Sicht zu starke Innovationstätigkeit einstellen.176

Die Menge an Produkten wird im idealtypischen privaten Wettbewerb so angepasst, dass bei gegebener Umwelt der Gewinn maximiert wird. Unter bestimmten (restriktiven) Bedingungen stellt sich sogar eine wohlfahrtsmaximierende Menge ein.177 Im privaten Wettbewerb erfolgt allerdings keine Koordination der von den Akteuren angebotenen Einzelmengen, d. h. es erfolgt keine koordinierte Festlegung der gesamten Angebotsmenge.178 In Abhängigkeit des Mechanismus für die Preissetzung kann dies dazu führen, dass einige Anbieter aufgrund ihrer Produktionstechnologie keine ausreichenden Deckungsbeiträge erwirtschaften können.179

Im Hinblick auf zeitliche Angebotsentscheidungen sind keine Probleme zu erkennen. Z. B. bestehen keine Anreize zu einer strategischen zeitlichen Verzögerung des Angebotes.

Etwaige Skalenvorteile bei der Erstellung können in wettbewerblichen Organisationsmodellen nicht gut genutzt werden, da Produktionssysteme durch alle Anbieter gleichermaßen bzw. parallel aufzubauen sind, was potenziell negativ auf die Höhe der dauerhaften Produktionskosten wirkt.180 Anreize zur Durchführung von Prozessinnovationen mit dem Ziel einer Kostensenkung sind aufgrund des Wettbewerbsdrucks und der in Ausblick stehenden Innovationsrenditen – sowie unter der Annahme, dass keine starken Spillovers existieren bzw. Ausschließbarkeit möglich ist – hingegen relativ stark.

Zudem sind die Risikokosten als Bestandteil der Produktionskosten zu berücksichtigen:

Unsicherheiten bestehen ganz allgemein im Hinblick auf das Verhalten der Wettbewerber, was konkret z. B. in einer Unsicherheit über den eigenen Marktanteil zum Ausdruck kommt. Diese Unsicherheiten können (aufgrund der Risikoaversion privater Akteure, vgl. 2.2.1.3) mit der Notwendigkeit nicht unerheblicher Risikokompensationen einhergehen, die als Kapitalkosten in den Produktionskosten zu berücksichtigen sind. Zudem kann auch die insgesamt nachgefragte Menge Schwankungen unterliegen, z. B. konjunkturbedingt, was analog ebenfalls als Kosten der Risikotragung einzubeziehen ist.

Transaktionskosten fallen dauerhaft vor allem in Form von Informationskosten bei den Nachfragern an, da sie sich – als „Kehrseite“ einer hohen Vielfalt – erst über die verschiedenen, substitutiven Produkte informieren müssen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Solche für die Auswahl anfallenden Informationskosten können z. B. in aufwendigen Vertriebsplattformen zum Ausdruck kommen, welche eine Senkung dieser Informationskosten als Ziel haben, jedoch auch ihrerseits mit Kosten einhergehen.

Eine Einschränkung des o. g. Wettbewerbsdrucks liegt im Falle von durch den Nachfrager wiederholt benötigten Gütern bei hohen Kosten für den Wechsel des Anbieters auf Seiten der Nachfrager vor.

176 Vgl. z. B. TIROLE (1999, Kap. 10) und KNIEPS (2001, Kap. 9).

177 Vgl. z. B. VARIAN (1994, S. 224).

178 Eine unzureichende Koordination von Kapazitäten kann z. B. bei der Stromerzeugung (inkl. Kraftwerksmix) oder bei der Containerschifffahrt zu Problemen führen.

179 Vgl. BECKERS /HOFFRICHTER (2014, S. 5) für eine Anwendung im Stromsektor.

180 Skalenvorteile können jedoch z. B. auch im Rahmen einer Zusammenarbeit auf nachgelagerten Stufen erreicht werden, z. B. durch den Einkauf bei dem selben Zulieferer (vgl. dazu auch Abschnitt 3.2.3).

Solche Wechselkosten können durch die Anbieter auch aus strategischen Gründen eingesetzt, also bewusst „künstlich“, erzeugt werden, z. B. in Form langer Vertragsdauern oder umfangreicher Wechselformalitäten.

Wettbewerbliche Märkte können durch eine geringe Beständigkeit gekennzeichnet sein, wenn Ex-ante-Entscheidungen von Akteuren über die Beteiligung am Angebot einen häufigen Wechsel von Anbietern und Produkten zur Folge haben.

Falls die Akteure ex ante keine ausreichenden Deckungsbeiträge erwarten, dürften sie sich sogar dazu entscheiden, gar kein Angebot zu schaffen bzw. ein bestehendes Angebot vollständig einzustellen.

Ebenso ist ein wettbewerbliches Organisationsmodell instabil, wenn Anreize zu einer nicht nur kurzfristig stabilen Kollusion181 bestehen: In diesem Fall tätigen die zunächst im Wettbewerb stehenden Akteure Absprachen mit dem Ziel, durch abgestimmte Entscheidungen einen höheren Gewinn zu erzielen bzw. die dem Wettbewerb immanente Disziplinierung zu umgehen.182 Wettbewerbliche Untersuchungsmodelle können ebenfalls instabil sein, wenn die Kostenstruktur durch hohe Fixkosten gekennzeichnet ist: Je stärker sich die Kostenstruktur der Subadditivität annähert, desto eher kann sich ein einzelner Anbieter aufgrund von Kostenvorteilen dauerhaft gegenüber anderen Anbietern behaupten und es können sich monopolistische Organisationsmodelle einstellen.

PRIVATE UND ÖFFENTLICHE MONOPOLE

Bei privaten und öffentlichen monopolistischen Organisationsmodellen ist nur ein einzelner Akteur Anbieter des autarken Gutes. Den Nachfragern stehen bei Ihrer Kaufentscheidung keine Angebote alternativer Anbieter zur Verfügung. Nebenbedingungen für die Entscheidungen des Monopolisten sind demnach nur die Präferenzen bzw. Zahlungsbereitschaften der Nachfrager, eine Disziplinierung durch andere Anbieter existiert nicht.

Entsprechend hat ein Monopolist die Möglichkeit, sich im Rahmen seiner Preisentscheidung für an den Zahlungsbereitschaften orientierte (hohe) Preise zu entscheiden.183 Im Monopol können auch Bepreisungsstrategien gewählt werden, die im Wettbewerb aufgrund strategischer Beschränkungen nicht realisierbar sind. Inwiefern diese Spielräume genutzt werden, ist vom Zielsystem des Akteurs abhängig: Private Akteure werden den Spielraum zur Maximierung ihres Gewinnes eher nutzen als öffentliche Akteure.

181 Kartelle, Kooperationen und Allianzen stellen vertragliche Formen von Kollusion dar. Zu nichtvertraglicher Kollusion, also zu informell abgestimmtem Verhalten, zählen z. B. formlose Verständigung und Parallelverhalten.

182 In dieser Arbeit wird der Begriff „Wettbewerb“ auch für Situationen verwendet, in denen zwischen den Akteuren zwar einzelne Entscheidungen abgestimmt werden, der Großerteil der Entscheidungen aber keiner Abstimmung unterliegt.

183 Vgl. TIROLE (1999, S. 144 f.). Die sogenannte Coase-Vermutung besagt hingegen, dass sich ein monopolistischer Anbieter langlebiger Gebrauchsgüter im Grenzfall einer unendlichen Lebensdauer bei der Preissetzung selbst Konkurrenz macht und sich ein Wettbewerbsergebnis einstellt: Die Vermutung nimmt an, dass der Monopolist den Preis reduziert bis er alle Nachfrager bedient hat, d. h. bis deren Zahlungsbereitschaft mindestens den Grenzkosten entspricht. Wenn die Nachfrager dies antizipieren, bezahlt keiner einen über den Grenzkosten liegenden Preis bzw. die Nachfrager schieben ihren Kauf auf, was den Preissetzungsspielraum des Monopolisten einschränkt; vgl. TIROLE (1999, S. 159 f. und 179 f.) und COASE (1972).

Die Mengenentscheidung erfolgt in privaten Monopolen in Abhängigkeit des gewinnmaximalen Preises, sodass die Menge aufgrund der an Zahlungsbereitschaften orientierten Preissetzung für gewöhnlich unter der aus wohlfahrtsökonomischer Sicht erwünschten Menge liegt.184 Öffentliche Monopolisten hingegen wären aufgrund ihres andersartigen Zielsystems – selbst bei einer ausschließlichen Finanzierung über Nutzerzahlungen – nicht an der Maximierung des Gewinnes orientiert, weswegen die Mengen hier c. p. höher sind. Zudem verfügen sie potenziell noch über weitere Finanzierungsquellen.

Die sachlichen Angebotsentscheidungen (Qualität, Vielfalt) in öffentlichen und privaten Monopolen sind in gewissem Ausmaße durch die Eigenschaften der Nachfrage bestimmt.185 Private Monopolisten orientieren sich aufgrund ihrer Gewinnorientierung eher an der Grenz-Zahlungsbereitschaft für Produktqualität und -vielfalt. Öffentliche Monopolisten hingegen richten dies aufgrund ihrer Orientierung an der sozialen Wohlfahrt eher an der durchschnittlichen Zahlungsbereitschaft aus oder an weiteren Parametern, die sich nicht vollständig in Zahlungsbereitschaften der Nachfrager widerspiegeln (bspw. aufgrund externer oder meritorischer Effekte).

Im Hinblick auf zeitliche Angebotsentscheidungen sind keine Schwierigkeiten zu erkennen.

Skalenvorteile bei der Produktion können in Monopolen gut genutzt werden, was c. p. mit geringen dauerhaften Produktionskosten einhergeht. Unsicherheiten existieren nur im Hinblick auf die gesamte nachgefragte Menge, nicht jedoch im Hinblick auf das Verhalten anderer Anbieter (also z. B. im Hinblick auf den eigenen Marktanteil), weswegen die in den Produktionskosten zu berücksichtigenden Risikokosten bei privaten Monopolen geringer als im privaten Wettbewerb sein dürften. Die Anreize zur Durchführung von Prozessinnovationen sind in privaten Monopolen im Vergleich zum privaten Wettbewerb hingegen oftmals geringer.186

Hohe dauerhafte Transaktionskosten können sich durch die erforderliche Abstimmung innerhalb der Organisation ergeben, da diese Organisation – bspw. in Form eines Unternehmens – im Monopolfall c. p. deutlich größer sein muss als im Falle mehrerer einzelner (im Wettbewerb stehender) Anbieter und da die Transaktionskosten für eine interne Koordination mit der Unternehmensgröße aus verschiedenen Gründen, u. a. aufgrund zunehmender Bürokratie und aufgrund von Anreizdefiziten, überproportional ansteigen.187 Auf Seiten der Nachfrager fallen hingegen im Falle einer geringen Vielfalt auch nur geringe Transaktionskosten (Informationskosten) für die Vorbereitung von Kaufentscheidungen an.

Ex-ante-Entscheidungen über die Beteiligung am Angebot können zu einer Instabilität eines Monopols führen: Im Falle hoher Margen für den Monopolisten könnten sich neu hinzukommende Akteure finden, die sich ebenfalls am Angebot dieser Güter beteiligen wollen. Eine solche Bestreitbarkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die Kostenstruktur subadditiv ist und wenn die Investitionen in das Produktionssystem in hohem Maße irreversibel sind – wenn eine Beendigung des Angebotes also

184 Vgl. z. B. TIROLE (1999, S. 146 f.).

185 Vgl. z. B. TIROLE (1999, S. 219 ff.).

186 Vgl. z. B. TIROLE (1999, S. 875 f.).

187 Vgl. z. B. WILLIAMSON (1975, S. 126 ff.) und WILLIAMSON (1985, Kap. 6) für weitere Ausführungen.

nicht zu Kosten von Null möglich ist.188 Außerdem könnten Monopole auch durch Institutionen in Form von Lizenzen geschützt sein. Allerdings könnten besonders hohe Margen auch eine Regulierung durch die öffentliche Hand rechtfertigen.

3.2.2.2 Regulierung privater Entscheidungen durch die öffentliche Hand und Grundlagen zu Kosten von Institutionen (Kontrahierbarkeit)

In diesem Abschnitt werden Organisationsmodelle betrachtet, bei denen die Entscheidungen privater Anbieter189 mittels einer Regulierung durch die öffentliche Hand beeinflusst werden.

Inhaltliches Ziel des Regulierers (der im Folgenden auch als Regelsetzer bezeichnet wird) ist die Beeinflussung der Entscheidungsfällung eines privaten Akteurs oder mehrerer Akteure (z. B. in Bezug auf Preise, Mengen, Qualitäten oder Kosten) im Sinne der spezifischen Ziele des Regulierers unter der Nebenbedingung von Informationsasymmetrien. Dies impliziert, dass der private Akteur ohne diese Regulierung voraussichtlich Entscheidungen treffen würde, die nicht den Zielen des Regulierers entsprechen.190 Es wird davon ausgegangen, dass die privaten Akteure ihre Entscheidungen opportunistisch an ihrem eigenen Zielsystem ausrichten, die Regulierung stellt eine Nebenbedingung für ihre Entscheidungssituation dar. Die Regulierung erfolgt annahmegemäß durch die öffentliche Hand, weswegen die soziale Wohlfahrt (bzw. der Nettonutzen) sowie ihre Verteilung als Ziele der Regelsetzer unterstellt werden (vgl. Abschnitt 2.2.1.3). Die Regel selbst stellt eine Institution dar und wird nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen, sondern kraft Gesetzes geschaffen. Sie kann prinzipiell entweder für einen bestimmten Zeitraum (Regulierungsperiode) oder auf unbestimmte Zeit gelten.

Die einer Regulierung zugrunde liegende Regelvariable kann idealtypisch einer der folgenden beiden Klassen (Regelbereiche) zugeordnet werden:191

Outputbezogene Regeln beziehen sich auf die Produkte und Konditionen eines Anbieters, also auf Regelvariablen wie Qualitäten, Mengen, Preise oder Vertriebskonditionen. Für die Ermittlung der Ausprägungen der Regelvariablen kann z. B. auf feste Vorgaben oder auf Vergleiche mit anderen Anbietern (Benchmarking) zurückgegriffen werden oder es kann eine Kopplung an bestimmte, für die Erstellung des Angebotes erforderliche Handlungen oder Aufgaben erfolgen (die sich z. B. in Kosten niederschlagen), was in dieser Arbeit als inputorientierte Ermittlung bezeichnet wird.

Ein idealtypisches Beispiel für eine outputbezogene Regel ist eine Anreizregulierung, bei der eine Obergrenze für die Vergütung (z. B. Menge mal Preis) des regulierten Unternehmens durch den Regelsetzer festgesetzt und über den Einsatz von Inputs – und somit über die

188 Vgl. z. B. BAUMOL /PANZAR /WILLIG (1982).

189 Auf etwaige Unterschiede bei der Regulierung eines privaten Wettbewerbs und eines privaten Monopols wird nicht explizit eingegangen.

190 Ansonsten würde der Regulierer keine Kosten für die Durchführung der Regulierung auf sich nehmen. Von alternativen Erklärungen wie Selbsterhaltungsmotiven des Regulierers oder regulativer Vereinnahmung (vgl. z. B.

STIGLER (1971), LAFFONT /TIROLE (1993, Kap. 11)) wird hier abgesehen.

191 Vgl. Abschnitt 2.2.1.3 zum Konzept der Regelvariable. Ähnliche Konzeptionalisierungen zu Input und Output finden sich z. B. bei WITTMAN (1977), BARZEL (1982), MASKIN /RILEY (1985) und KHALIL /LAWARREE (1995). Eine Regelvariable kann sich auch auf Mischungen dieser Klassen beziehen.

Kosten – durch das regulierte Unternehmen entschieden wird: Die regulierten Unternehmen haben dann Anreize, diese Kosten zu senken.192 Ein Beispiel für eine outputbezogene Regulierung mit einer inputorientierten Ermittlung der Ausprägung der Regelvariable ist eine erweiterte Kostenzuschlagsregulierung, bei der die Vergütung des regulierten Unternehmens an die durch den Umfang der Inputs determinierten Kosten gekoppelt ist („Kostenzuschlag“) und der Regulierer zusätzlich („erweitert“) eine Prüfung der Kostenpositionen durchführt.

Durch die Prüfung wirkt der Regulierer indirekt auch auf die Entscheidungen über den Einsatz von Inputs ein; die Entscheidungen des regulierten Unternehmens über die Outputs – wie den Preis – sind dann daran gekoppelt.

Inputbezogene Regeln setzen direkt bei den für die Erstellung der Produkte erforderlichen Handlungen oder Aufgaben an und können sich auf die benötigten Verbrauchsgüter, die durchzuführenden Prozesse oder die benötigten Gebrauchsgüter beziehen. Ein Beispiel für eine inputbezogene Regel sind Vorgaben hinsichtlich des Einsatzes bestimmter Technologien für die Erzeugung elektrischen Stroms.

EX-POST-WIRKUNGEN UND TRANSAKTIONSKOSTEN FÜR DIE IMPLEMENTIERUNG

Eine gegebene Regulierung kann vielfältige Wirkungen haben, die sich in den Ausprägungen verschiedener Analyseparameter niederschlagen. Im Folgenden erfolgt eine kurze Darstellung einiger Wirkungen von Regeln.193 Dabei wird ein Fokus auf die mit der Durchführung einer Regulierung einhergehenden (i) Transaktionskosten („Kontrahierbarkeit“) gelegt, da diese allgemeinen Aussagen in den späteren Abschnitten der Arbeit häufig benötigt werden. Außerdem werden Wirkungen auf die (ii) Produktionskosten, also auf die Effizienz der Erstellung, betrachtet. Grundsätzlich stehen bei einer Regulierung die Wirkungen der Regulierung auf die (iii) zentralen Charakteristika des Angebotes (z. B.

Qualitäten, Mengen oder Preise) im Vordergrund, auf welche daher ebenfalls kurz eingegangen wird.

Transaktionskosten (i) fallen v. a. sowohl für die Implementierung einer Regel an (u. a. Designkosten) als auch für ihre Ex-post-Anwendung (u. a. Monitoringkosten).194 Je schlechter die sogenannte Kontrahierbarkeit195 ist, desto höhere Transaktionskosten sind für eine hinreichende Beschreibung in Verträgen bzw. für die Messung des Leistungsergebnisses erforderlich.196 Der Umfang der Kontrahierbarkeit ergibt sich – im Sinne dieser Arbeit – aus den Eigenschaften „Umweltunsicherheit“

sowie „Komplexität“:197

192 Vgl. z. B. VISCUSI /HARRINGTON /VERNON (2005, S. 436) und MITUSCH ET AL. (2011, S. 58).

193 Weitere Darstellungen verschiedener Wirkungen von Regulierungen finden sich z. B. bei LAFFONT /TIROLE

(1993), DECKER (2015), VISCUSI /HARRINGTON /VERNON (2005) und BECKERS ET AL. (2014, Abschnitt 4.1).

194 Vgl. Abschnitte 2.3.2.1 und 2.3.2.2. Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich auf eine Regelsetzung im Allgemeinen, sie sind also nicht spezifisch für eine Regulierung im Sinne externer Institutionen (vgl. Abschnitt 2.2.1.3).

195 Der Begriff Kontrahierbarkeit umfasst nicht nur privatrechtliche Verträge (im Sinne von ‚Kontrakten„), sondern wird hier im weiten Sinne auf alle Arten von Regeln angewendet, also auch auf gesetzliche Regeln, die einseitig in Kraft gesetzt werden.

196 Die Auswirkungen der Spezifität von Investitionen auf die Transaktionskosten sind nicht Teil des Konzeptes des Kontrahierbarkeit.

197 Vgl. z. B. MILGROM / ROBERTS (1992, S. 31 f.), BECKERS /GIZZI /JÄKEL (2013, S. 24 f.) und BECKERS /KLATT / ZIMMERMANN (2012, S. 256 f.) für inhaltlich ähnliche Darstellungen.

 Bei steigender Umweltunsicherheit sinkt die Kontrahierbarkeit, da bei einer zunehmenden Anzahl möglicher Umweltzustände die Wahrscheinlichkeit von transaktionskosten-intensiven Nachverhandlungen oder Regelanpassungen aufgrund der Unvollständigkeit von Regeln ansteigt. Diesem kann ex ante mit einer detaillierteren Absicherung begegnet werden, was jedoch ebenfalls mit Transaktionskosten einhergeht.

 Bei zunehmender Komplexität einer Situation sinkt die Kontrahierbarkeit ebenfalls. Die Komplexität beschreibt eine zwar sichere, in ihren Zusammenhängen und Wirkungen vom Menschen aber nicht gut überschaubare Situation.198 Diese wird ebenfalls entweder ex ante durch die an einer Transaktion beteiligten Parteien antizipiert und schlägt sich dann u. a. in höheren Implementierungskosten (durch detailliertere Regeln) und höheren Monitoringkosten nieder. Sie kann jedoch auch in transaktionskosten-intensiven Nachverhandlungen bzw.

Regelanpassungen zum Ausdruck kommen.

Eine hohe Komplexität kann sich erstens in einer schlechten Beschreibbarkeit niederschlagen.

Die Beschreibbarkeit ist gut, wenn eine Situation unproblematisch kodifizierbar und gut intersubjektiv nachvollziehbar ist. Tatsächliche Sachverhalte weisen jedoch oft mehr Details auf als die zur Kodifizierung verwendete Sprache, weswegen die Beschreibbarkeit oftmals eingeschränkt ist.199 Eine hohe Komplexität kann zweitens mit einer schlechten Beobachtbarkeit einhergehen, welche Ausdruck hoher Kosten für die Überwachung von Situationen ist.200 Die Beobachtbarkeit speziell von Prozessen wird in dieser Arbeit als

„Nachvollziehbarkeit“, diejenige speziell von technischen Gütern (u. a. hinsichtlich Qualitäten und Mengen) als „Messbarkeit“ bezeichnet. Beides wird – Abbildung 3 auf Seite 12 aufgreifend – in Abbildung 13 am Beispiel von Prozessen und Gütern dargestellt.

198 Vgl. PICOT /DIETL (1990, S. 179). Eine nicht gut überschaubare Situation liegt z. B. im Falle einer hohen Plastizität vor. Eine hohe Plastizität bedeutet, dass die Verwendungsspezifität von Inputfaktoren gering ist, d. h.

dass Inputfaktoren für viele verschiedenartige Verwendungen eingesetzt werden können; vgl. ALCHIAN / WOODWARD (1988, S. 68 f.) und Abschnitt 2.2.1.1.

199 Vgl. z. B. OSTROM (2005, S. 20 f.) und OSTROM (2008, S. 832).

200 Bei einer geringen Plastizität ist die Beobachtbarkeit daher von geringerer Relevanz, da mit einem Gut ohnehin nur ganz bestimmte Verwendungen möglich sind; vgl. ALCHIAN /WOODWARD (1987, S. 117).

Abbildung 13: Beschreibbarkeit und Beobachtbarkeit am Beispiel von Prozessen und Gütern

Im Hinblick auf die oben genannten zwei Klassen an Regelbereichen bedeutet dies, dass outputbezogene Regeln bei einer guten Beschreib- und Messbarkeit des Outputs mit geringen Transaktionskosten einhergehen (wobei z. B. im Rahmen einer outputbezogenen Entgeltregulierung – wie bei der Anreizregulierung oder bei einer Kostenprüfung im Rahmen einer erweiterten Kostenzuschlagsregulierung – zur inputorientierten Ermittlung der Vergütung ggf. auch auf Inputwissen zurückgegriffen werden muss201). Inputbezogene Regeln gehen hingegen – als Substitut zu einer outputbezogenen Regel – bei einer guten Beschreib- und Messbarkeit der (Ge- und Verbrauchs-)Güter sowie einer guten Beschreib- und Nachvollziehbarkeit der Prozesse mit geringen Transaktionskosten einher.202

Obwohl sie im Allgemeinen nicht expliziter Inhalt einer Regelvariable sind, kann eine Regulierung auch Wirkungen auf die Produktionskosten (ii) erzeugen. Dies erfolgt, indem Entscheidungen beeinflusst werden, die das Produktionssystem betreffen. Z. B. erzeugt eine (outputbezogene) Anreizregulierung, bei der Obergrenzen für die Vergütung festgelegt werden, bei den regulierten Akteuren Anreize, ihre Produktionskosten zu senken, da die Differenz zwischen Kosten und Erlös als Gewinn einbehalten werden kann.203 Nachteilig wirkt sich dies jedoch auf die Kosten der Risikoübernahme aus, da dem privaten Unternehmen ein Kostenrisiko übertragen wird. Bei einer Kostenzuschlagsregulierung hingegen können sogar Fehlanreize zu einer ineffizienten Produktion bestehen, sofern Kostenpositionen ohne eine Prüfung durch den Regulierer eingepreist („durchgereicht“) werden können oder wenn überhöhte Kostenangaben im Falle einer Kostenprüfung durch den Regulierer nicht entdeckt werden können (Cost Padding). Auf der anderen Seite wird den privaten Akteuren bei Verzicht auf eine Kostenprüfung oder bei einer Ex-ante-Kostenprüfung weniger Kostenrisiko übertragen.

201 Vgl. BECKERSET AL. (2014, S. 69 f).

202 Vgl. BECKERS ET AL. (2014, Abschnitt 4.1.1.2.2) für eine ausführlichere Darstellung der Effekte einer Ex-ante-Festlegung des Vergütungsniveaus sowie eines Monitorings der Aktivitäten eines Unternehmens durch den Regulierer.

203 Ohne eine zusätzliche Dynamisierung der Preisvorgaben wirkt sich diese Kostensenkung jedoch nicht auf den Preis aus.

f ür den Gebrauch

Gut

Prozess

f ür den Gebrauch

Gut

f ür den Verbrauch

Gut f ür den Gebrauch

Gut oder f ür den Verbrauch

[Input I] [Output]

Einsatz

Beschreibbarkeit

Beobachtbarkeit (hier: Messbarkeit)

Beschreibbarkeit

Beobachtbarkeit (hier:

Nachvollzierbarkeit)

Beschreibbarkeit

Beobachtbarkeit (hier:Messbarkeit)

[Input II]

Eine Regulierung kann mit vielfältigen Wirkungen auf die Charakteristika des Angebotes, d. h. z. B.

auf Qualitäten, Mengen oder Preise, einhergehen (iii). Diese (intendierten oder auch nicht intendierten) Wirkungen richten sich danach, welchen Regelbereich eine Regulierung betrifft. Bei einer entsprechenden Kontrahierbarkeit sowie ausreichend hohen Strafen bzw. Prämien können sich genau die Eigenschaften des Angebotes einstellen, die durch die Regulierung intendiert werden. Beispiele sind die Festlegung von Preisen im Rahmen einer Entgeltregulierung, die Festlegung von Schnittstellenstandards oder Mengenbeschränkungen. Diese Wirkungen sowie ihre Interaktion mit der Höhe der Transaktionskosten sowie der Produktionskosten sind vom konkreten Untersuchungsmodell – d. h. u. a. von den Eigenschaften des Gutes, den beteiligten Akteuren sowie der genauen Ausgestaltung der Regulierung – abhängig, sodass an dieser Stelle keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Erst im weiteren Verlauf der Arbeit wird an jeweils geeigneter Stelle darauf eingegangen, indem aufbauend auf den hier generierten Erkenntnissen Rückschlüsse für den konkreten Einzelfall gezogen werden.

WEITERE IMPLEMENTIERUNGSKOSTEN

Aus Abschnitt 2.3.2.2 ist bekannt, dass für die Untersuchung von Implementierungskosten auf Annahmen über das Ist-Untersuchungsmodell zurückgegriffen werden muss. Da in diesem Kapitel 3 erst eine abstrakte Untersuchung ohne Bezug zu konkreten Sektoren erfolgt, können einzelne Ist-Untersuchungsmodelle nicht sinnvoll entworfen werden. Wie bereits in Abschnitt 3.1 erwähnt, können daher keine Aussagen zu Implementierungskosten gemacht werden, die über die bereits in Abschnitt 2.3.2.2 dargestellten Aussagen hinausgehen.

Im Allgemeinen werden gänzlich neue Regeln mit höheren einmalig anfallenden Investitionskosten (v. a. Aufbau von Wissen) und einmalig anfallenden Transaktionskosten (u. a. für das Regeldesign, siehe auch vorausgehender Abschnitt) einhergehen, als wenn eine bestehende Regel nur leicht modifiziert wird. Zudem wird eine Regel auf einer höheren Regelebene prinzipiell mit höheren Transaktionskosten einhergehen.204

REGELÄNDERUNGEN:EINFÜHRUNG UND ÄNDERUNG EINER REGULIERUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON EX-ANTE-ENTSCHEIDUNGEN

Ex ante muss der Regulierer entscheiden, in welcher Weise er sich künftig an einem Organisationsmodell beteiligen möchte, ob und welche Regulierung er also wählt. Zu diesem Zweck muss er die Wirkungen alternativer, künftiger Regulierungsoptionen antizipieren, was sowohl die Ex-post-Wirkungen (unter Berücksichtigung der dauerhaften Transaktionskosten) als auch – unter Berücksichtigung des Status quo – die Implementierungskosten umfasst. Diese Antizipation setzt oftmals ein hohes Maß an ökonomischem, technischem und juristischem Wissen voraus; ein zu geringes Wissen kann zu Fehlern bzw. zu unerwarteten und nicht gewünschten Wirkungen führen.

Das Wissen kann sich z. B. auf das Verhalten der Regulierten, die Wirkungen einer Regelvariable auf interdependente Entscheidungen (z. B. Wirkungen einer Anreizregulierung auf die Angebotsqualität), auf die zweckmäßige Art und Höhe von Strafen im Falle einer Nichtbefolgung der Regel oder auf die

204 Vgl. z. B. NORTH (1990, S. 47) und OSTROM (2005, S. 58).