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c. Konsequenz: Dienstorientierte Betrachtung im Mehrpersonenverhältnis

3. Abgrenzung zu Internet-Diensten

Im Sinne einer klaren Begriffsdefinition und als Grundlage für eine rechtliche Prüfung im dritten und vierten Abschnitt dieser Arbeit muss ein „Online-Dienst“

zudem von einem „Internet-Dienst“ abgegrenzt werden. Die nähere Erläuterung der Internet-Dienste empfiehlt sich in diesem Abschnitt „Materielle Grundlagen“

im unmittelbaren Anschluss an die Definition der Online-Dienste, um deutlich

313 Vgl. die Produkte unter http://www.interscholz.net/produkte/business/18 sowie http://www.pop-i.de/de/security/security_backup.php (Websites vom 30.09.2006). . Siehe außerdem Schaar, Datenschutz im Internet, Rn. 25, der auf die Neuheit des Dienstes. Bei Online-Backup-Lösungen ist es von besonderer Bedeutung, dass die Daten verschlüsselt übertragen. Die Online-Backup-Lösungen bieten die Möglichkeit, die Datensicherung von Unternehmensdaten komplett auszulagern und auf fremden Servern zu speichern

(Datenhosting), so dass auf die Anschaffung eigener, umfangreicher Hardwarekapazitäten verzichtet werden kann (siehe auch Schuppert in: Spindler, Vertragsrecht der Internet Provider, Teil V Rn. 4; Schuppert, CR 2000, 227, 230 zum Datenhosting sowie zur damit verbundenen Bereitstellung eines ftp-Zugangs). So wurde das Hosten von Daten regelmäßig auf das Website-Hosting eingegrenzt, was unter Umständen auch daran liegen mag, dass die

Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Schäden, die aufgrund des Datenverlustes als reine Vermögensschäden entstehen nicht abdecken (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.

Januar 2002, S. 19), so dass viele Unternehmen noch aufgrund der Haftungsrisiken vor einem solchen Angebot zurückschrecken. Zum Begriff des Hosting siehe: Geis, Recht im eCommerce, S.109; Härting, CR 2001, 37, 37/39; Pelz in: Bräutigam/Leupold, B I. Rn. 44; Fröhle, Web Advertising, Nutzerprofile und Teledienstedatenschutz, S. 12; Röhrborn/Sinhart, CR 2001, 69, 73; Cichon, Internetverträge, Rn. 160; Schuppert in: Spindler, Vertragsrecht der Internet Provider, Teil V Rn. 15 ff.; Komarnicki in: Hoeren/Sieber, Teil 12.2 Rn. 4; Pankoke, Von der Presse- zur Providerhaftung, S. 170. Hierbei ist anzumerken, dass der Begriff des Hosting regelmäßig als Website-Hosting verstanden wird, also dahingehend, dass der Provider die Website seines Kunden Dritten im Internet zugänglich macht (vgl. etwa Schuppert in: Spindler, Vertragsrecht der Internet Provider, Teil II Rn. 42; Schuppert, CR 2000, 227, 228; Cichon, Internetverträge,Rn. 160; Komarnicki in: Hoeren/Sieber, Teil 12 Rn. 4, teia (Hrsg.), Recht im Internet, S. 633 „Web-Hosting“, „Webspace“; Schneider, Verträge über Internet-Access, S. 98).

Die Voraussetzungen von Website-Hosting und Hosting sind jedoch dieselben, da in beiden Fällen dem Nutzer Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten überlassen wird, wobei der einzige Unterschied darin bestehen soll, dass bei Datenhosting keine Anbindung an das Internet, sondern die Abrufbarkeit durch den Nutzer geschuldet ist (Röhrborn/Sinhart, CR 2001, 69, 73 Fn. 46). Dieser Meinung kann jedoch lediglich gefolgt werden, soweit es um die

Feststellung geht, dass Datenhosting und Website-Hosting die gleichen Voraussetzungen haben. Denn selbstverständlich schuldet auch der Datenhost-Provider die Anbindung des Servers an das WWW, da ansonsten für den Kunden kein Datenabruf bzw. Datentransfer möglich wäre.

314 Vgl. hierzu beispielsweise Lipp, VPN, S. 399.

315 Siehe zum Application Service Providing S. 310, 413, 428, 439. Siehe zum Online Backup S.

312, 341, 346, 348.

aufzuzeigen zu können, dass Internet-Dienste eine andere inhaltliche Bedeutung als Online-Dienste haben. Die Begriffe sind nicht synonym zu verwenden, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch zwischen „Internet-Dienst“ und „Online-„Internet-Dienst“ kein Unterschied gemacht wird.

Unter „Internet-Diensten“ werden im Wesentlichen das World Wide Web (WWW), Newsgroups, Chatrooms, file transfer protocol (ftp), telnet und der E-Mail-Dienst verstanden.

316

Hierbei handelt es sich um technische Möglichkeiten bzw. Funktionalitäten des Internet, die die Grundlagen von

Kommunikationsvorgängen im Internet bieten.

317

Auf TCP/IP setzen Internet-Dienste im Internet auf,

318

benötigen also TCP/IP als Grundvoraussetzung für die Übertragung.

So nutzt der ftp-Service das „file transfer protocol“ (ftp),

319

der E-Mail-Dienst

320

das „post office protocol“ (POP3) und das „simple mail transfer protocol“

(SMTP) zum Empfang und Versendung individueller Nachrichten,

321

Usenet das

„network news transfer protocol“ (NNTP) zur Verbreitung von Newsgroup-Nachrichten, und der Internet Relay Chat (IRC) das gleichnamige Protokoll

322

316 Schaar, Datenschutz im Internet, Rn. 12 ff.; Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 83 ff; Hobert, Datenschutz und Datensicherheit im Internet, S. 37 ff.;

Eichhorn, Internet-Recht, S. 21 ff.; teia (Hrsg.), Recht im Internet, S. 31 ff.; Kröger/Kuner, Internet für Juristen, S. 10 ff.; Schneider, Verträge über Internet-Access, S. 96/97; Wildemann, Vertragsschluss im Netz, S. 4; Hanau/Hoeren/Andres, Private Internetnutzung durch

Arbeitnehmer, S. 4 ff; Dilger, Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet, S. 13 ff.;

Fröhle, Web Advertising, Nutzerprofile und Teledienstedatenschutz, S. 9/10; Glatt,

Vertragsschluss im Internet, S. 17 ff; Ritz, Inhalteverantwortlichkeit von Online-Diensten, S. 21 ff.; Kröger/Göers/Hanken, Internet für Juristen, S. 13 ff.; Summa in: Holznagel/Nelles/Sokol, TKÜV, S. 27 ff.; Blümel/Soldo, Internet-Praxis für Juristen, S. 31 ff.; siehe auch Wanckel, Persönlichkeitsschutz in der Informationsgesellschaft, S. 63/70, der ebenfalls zwischen Online-Diensten und Internet-Online-Diensten trennt; siehe aber auch Schmitz, TDDSG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, S. 70 ff., der die Begriffe „Internet“ und „Online“ im Zusammenhang mit einem Dienst synonym verwendet.

317 Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 83 ff. Siehe zu den Internet-Diensten www, ftp, gopher und telnet: Holznagel in: Hoeren/Sieber, Teil 3.2 (bis zur 5.

Ergänzungslieferung) Rn. 54 und nunmehr Holznagel/Kibele in: Hoeren/Sieber, Teil 5 Rn. 68.

Siehe zu den Internet-Diensten außerdem Sieber in: Hoeren/Sieber, Teil 1 Rn. 79 ff.

318 Siehe etwa Hobert, Datenschutz und Datensicherheit im Internet, S. 37; teia (Hrsg.), Recht im Internet, S. 32; Schneider, MMR 1999, 571, 571.

319 Siehe zu ftp S. 23.

320 Der E-Mail Dienst nimmt demgemäß eine „Zwitterstellung“ ein und stellt sowohl einen Online-Dienst als auch einen Internet-Dienst dar. Vgl. hierzu und zum E-Mail-Dienst auch Sieber in: Hoeren/Sieber, Teil 1 Rn. 79/114; Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 26, S. 83; Schaar, Datenschutz im Internet, Rn. 12; Hobert, Datenschutz und Datensicherheit im Internet, S. 38; Eichhorn, Internet-Recht, S. 21, 25; teia (Hrsg.), Recht im Internet, S. 34.

321 Siehe zu SMTP sowie dem E-Mail-Dienst im Besonderen S. 23/63.

322 Siehe zu „IRC“ Voss, Das große PC & Internet Lexikon 2007, S.473).

zur Echtzeitkommunikation

323

mit anderen Internetnutzern.

324

Im WWW wird die Übertragung von Dateien, die in der Programmiersprache „hyper text markup language“ (html) verfasst sind, durch das „hyper text transfer protocol“ (http) bewerkstelligt.

325

Auch Telnet, wobei der entsprechende Telnet-„Service“

ebenfalls als Internet-Dienst qualifiziert wird,

326

ist ein Netzwerk-Terminal-Protokoll.

327

Die Internet-Dienste sind gleichbedeutend mit Kommunikationsvorgängen zu sehen.

328

Online-Dienste (sowohl im Sinne des herkömmlichen

Begriffsverständnisses als auch im Sinne der hier gemachten Definition) bzw.

die einzelnen Angebote innerhalb eines Online-Dienstes betreffen hingegen vorrangig die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sich über das Netz abwickeln lassen.

329

Dies zeigt aber, dass es ohne diese technischen Grundlagen der Internet-Dienste keine Online-Internet-Dienste gäbe. Denn so haben Internet-Internet-Dienste gemein, dass sie die Voraussetzung für die Verständigung zwischen den Nutzern bzw.

den Rechnern im Internet bilden, indem sie gleiche Protokolle nutzen.

330

Aufgrund dieser Protokolle können Internet-Dienste bestimmte Konventionen zur Verarbeitung und Darstellung der Daten beachten, so dass bei Verwendung einer entsprechenden Software eine weltweite Datenübermittlung möglich ist.

331

So stellt die Möglichkeit, Daten mittels ftp zu übertragen, einen Dienst dar, den das Internet aufgrund seiner technischen Struktur zur Verfügung stellt. Das

323 Siehe zur Definition der Echtzeitdienste Dilger, Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet, S. 15.

324 Vgl. Cichon, Internetverträge,Rn. 28; teia (Hrsg.), Recht im Internet, S. 32 ff.; zu dem Protokoll NNTP siehe auch Sieber in: Hoeren/Sieber, Teil 1 Rn. 146 sowie Blümel/Soldo, Internet-Praxis für Juristen, S. 25.

325 Siehe hierzu bereits S. 23.

326 Siehe etwa Hobert, Datenschutz und Datensicherheit im Internet, S. 45; Eichhorn, Internet-Recht, S. 27; Kröger/Kuner, Internet für Juristen, S. 20; Schneider, MMR 1999, 571, 572; siehe zur Begriffserläuterung von „Telnet“ außerdem Koch, Internet-Recht, S. 958 sowie

Kröger/Göers/Hanken, Internet für Juristen, S. 484.

327 Davis, IPSec, S. 43.

328 Schneider, MMR 1999, 571, 571; Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 83 ff.

329 Vgl. hierzu auch Vorschlag der Kommission, S. 7/16, in welchem darauf verwiesen wird, dass es sich bei den Diensten der Informationsgesellschaft (im Sinne der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG) um eine Vielzahl höchst unterschiedlicher

Wirtschaftstätigkeiten handelt, die sich über das Netz abwickeln lassen.

330 Vgl. auch Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 26.

331 Sieber in: Hoeren/Sieber, Teil 1 Rn. 79; Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 26. Alle Protokolle des Internet sind in so genannten RFC beschrieben (zu RFC siehe S. 28 Fn. 100). Allgemein zu dem Begriff des Protokolls siehe auch

Kröger/Göers/Hanken, Internet für Juristen, S. 482 sowie die Ausführungen auf S. 19 ff.

Angebot seitens eines Anbieters, Daten auf einem Server zum Abruf bereit zu stellen und mittels ftp zu übertragen, ist hingegen ein Online-Dienst, und zwar im Sinne einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die im Internet erbracht wird.

So wird beispielsweise für das Übertragungsprotokoll ftp

332

vertreten, dass es sich um einen Teledienst oder Mediendienst handelt.

333

Sofern dies in der

Allgemeinheit richtig ist, und damit Internet-Dienste Indikatoren für die rechtliche Einordnung von Online-Diensten sein können, könnte die rechtliche Prüfung dadurch wesentlich erleichtert werden. Zu prüfen ist, ob die im technischen Teil dargestellten Tunneling-Protokolle, welche wie ftp als Übertragungsprotokolle anerkannt sind,

334

ebenso Internet-Dienste darstellen und als Basis für die Einordnung von Dienstleistungen im VPN dienen können.

Die Internet-Dienste sind dementsprechend aufgrund ihrer Protokolle

335

gleichbedeutend mit Kommunikationslösungen zu sehen sind und ermöglichen, sämtliche elektronischen Dienstleistungen bzw. wirtschaftliche Tätigkeiten in elektronischer Form über das Internet abzuwickeln.

336

Die Internet-Dienste sind allesamt technischer Natur,

337

wobei die Online-Dienste-Anbieter diese

technischen Möglichkeiten nutzen, um ihren Kunden den gewünschten Service anbieten zu können.

338

Internet-Dienste bilden somit die technische Basis von Online-Diensten.

339

332 Vgl. zu ftp S. 23, insbesondere Fn. 82.

333 Spindler in: Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, § 2 TDG Rn. 82 ff.; Gola/Müthlein, TDG/TDDSG, § 2 TDG S. 83. Vgl. auch Holznagel in: Hoeren/Sieber, Teil 3.2 (bis zur 5.

Ergänzungslieferung) Rn. 57 (Tabelle), der dort eine Einordnung als Teledienst vornimmt; siehe nunmehr aber Holznagel/Kibele in: Hoeren/Sieber, Teil 5, Rn. 68, die ftp als Mediendienst gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 MDStV mit der Begründung qualifizieren, dass er an eine beliebige Öffentlichkeit gerichtet und damit Abrufdienst ist.

334 Vgl. S. 34.

335 Weitere Internet-Dienste wie Archie oder WAIS (siehe Herzog, Rechtliche Probleme einer Inhaltsbeschränkung im Internet, S. 13) werden auch als Programmsysteme bezeichnet, wobei jedoch ein Programm ebenfalls eine Folge von Anweisungen und Definitionen ist, die den Anwender in die Lage versetzen, Datenverarbeitungen durchzuführen, so dass es sich ebenso um ein technisches Werkzeug im Rahmen der Datenübertragung handelt (vgl. etwa Voss, Das große PC & Internet Lexikon 2007, S. 658).

336 Vgl. Eichhorn, Internet-Recht, S. 20, der Internet-Dienste mit Kommunikationslösungen ausdrücklich gleichsetzt; siehe auch Schneider, MMR 1999, 571, 571; Janssen, Die Regulierung abweichenden Verhaltens im Internet, S. 83 ff.

337 Siehe aber auch Holznagel in: Hoeren/Sieber, Teil 3.2 (bis zur 5. Ergänzungslieferung) Rn.

57 (Tabelle), der den Begriff Internet-Dienst auch auf Angebote wie Homebanking angewendet hat, nunmehr aber (siehe Holznagel/Kibele in: Hoeren/Sieber, Teil 5 Rn. 73 (Tabelle)) den Begriff „Inhalte-Dienste“ verwendet.

338 Es muss zwar heutzutage das Vorhandensein von proprietären Online-Diensten oder Anbietern von Online-Diensten verneint werden. Es scheint jedoch durchaus legitim, davon