Nr. 03 ׀ 2022
Amts- und Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
Erscheinungsdatum: 25. Februar 2022 – Redaktionsschluss für Nr. 04/2022: Freitag, 11. März 2022
Rathaus Mistelgau Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Telefon 0 92 79/ 9 99-0
Fax 0 9279/ 9 99-33 www.mistelgau.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Rathaus Glashütten Schloßstraße 2 95496 Glashütten
Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr Donnerstag: 17.00 – 18.30 Uhr Telefon 0 9279/4 67
Fax 0 9279/92 33 77 www.glashuetten.de gemeinde@glashuetten.de
Verein für Regionalentwicklung
„Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.‟
Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 92 32 41 Fax 0 9279/ 92 32 44 www.neubuerg.de info@neubuerg.de
CSU und ÜWG Mistelgau spenden 2.000 Euro
Die beachtliche Summe von 2.000 Euro stellten der CSU Ortsverband und die Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau aus dem Erlös des Verkaufs von Weihnachtsbäumen im Dezember 2021 für wohltätige Zwecke zur Verfügung. Übergeben wurden die Spenden durch CSU-Ortsvorsitzenden und zweiten Bürgermeister Heinrich Richter sowie die Gemeinderäte Berno Baumann und Matthias Rühr, der als Organisationschef des Verkaufs fungierte.
Die Spendensumme wurde aufgeteilt. So nahm 500 Euro Vorstandsmitglied Cordelia Herrmannsdörfer vom Förderverein
„Wir für Kinder e.V.‟, einer gemeinnützigen Organisation in der Gemeinde Mistelgau, die Projekte der Kita- und Grund- schule unterstützt, entgegen.
Die größere Summe ging in Höhe von 1.500 Euro an das Rhein-Gymnasium Sinzig. Durch die Naturkatastrophe im Juli 2021 zerstörten vor allem im Ahrtal Sturzfluten tausende Häuser. 147 Menschen verloren ihr Leben. Den Kontakt zur Schule in Sinzig stellte Gemeinderat Matthias Rühr, zugleich Vorsitzender der Feuerwehr Mistelgau, her. Deren Schulleiter, Dr. Jens Braner, zeigte sich überaus dankbar über das Engagement des CSU-Ortsverbandes Mistelgau und der ÜWG.
In einer Mail schilderte der Schulleiter, dass in der Flut die Schule 27 Violinen und 15 Violoncelli verloren hat. Noch schlim- mer traf es das Theater-Projekt. Durch die Katastrophe wurden eine komplette Bühnenwerkstatt, ein Fundus, eine Regiewerkstatt und ein Lichtmagazin zerstört. Der Schaden beträgt ca. 200.000 Euro und wird größtenteils nicht ersetzt
werden. Text/Foto: Dieter Jenß
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Amschler, Dietmar
EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-11 • Fax: 0 92 79 /9 99-311
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau
Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Bärnreuther, Wolfgang – Amts- und Mitteilungsblatt Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Bayerlein, Katja
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327 katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kaniewski, Karin
Kindergarten, Schule, Finanz ver waltung, Breitbandangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de
Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Krug, Tanja – Finanzverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Roder, Ute – Kassenverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de
Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de
Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Wagner, Winfried – Geschäftsleitung und Kämmerer Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99 313
winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de Waldmann, Monika
Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer Tel.: 0 92 79 /9 99-22 • Fax: 0 92 79 /9 99-322
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Gemeinde Mistelgau
Die Rufnummern:
Lappe Karl, 1. Bürgermeister
Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil: 01 60/ 8 42 73 16 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84
In dringenden Fällen:
Bär, Arno mobil: 01 51 / 18 05 64 41 Teufel, Reiner mobil: 01 51 / 18 05 64 43 Zick, Michael mobil: 01 51 / 18 05 64 48 Gemeinderat Mistelgau:
Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468 Jugendbeauftragte:
Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41 Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03 Schul- u. Kindergartenbeauftragter:
Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:
Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561
Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth
Tel.: 0921-600-750
Gemeinde Glashütten
Die Rufnummern:
Ruhl Sven, 1. Bürgermeister
Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05 Rathaus Glashütten:
Öffnungszeiten:
Dienstag, 8.00 – 12.30 Uhr – Donnerstag, 17.00 – 18.30 Uhr Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77
Internet: www.glashuetten.de – Mail: gemeinde@glashuetten.de Bauhof Glashütten:
Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30 Mail: bauhof@glashuetten.de
Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600
Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Gebührenabrechnung für Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:
Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0 Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43
Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:
rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366
Internet: www.mistelgau.de Internet: www.glashuetten.de
Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Abwasserzweckverband Truppachtal
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230
Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.
E-Mail: info@ka-truppachtal.de
Bankverbindungen:
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT
Gemeinde Mistelgau Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1
Gemeinde Glashütten Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1
Abwasserzweckverband Truppachtal Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1
Schulverband Mistelgau-Glashütten VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 BIC: GENODEF1HO1
Schulverbandverband Mistelgau-Glashütten
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Grundschule Mistelgau-Glashütten:
Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau –Tel.: 09279/346 Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten – Tel.: 09279/241 Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:
Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73
Leitung: Simone Stahlmann – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.
Impressum:
Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs blattes ist die Ver wal tungsgemeinschaft Mistelgau.
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Ver waltungsge mein- schaft Mistel gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch in den Rathäusern Mistelgau und Glashütten während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stückzahl: 2.550 Druck:
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net
Inhaltsverzeichnis
Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 11
– Bekanntmachungen der Gemeinde Mistelgau zur 12.
Änderung des Flächen nutzungs planes und zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungs planes „Wohnsgehaig – Äußerer Graben“
– Bürgerenergiepreis Oberfranken 2022: Informationen zur Bewerbung
– Informationen des Landkreises Bayreuth zum Zensus 2022 – Informationen der Abfallwirtschaft im Landkreis Bayreuth – Gesund pflegen in der Gesundheitsregion+ im Landkreis
Bayreuth
Die Gemeinden informieren S. 11 – 33
– Informationen aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten – Bürgerbus 2.0 des Landkreises Bayreuth: überarbeiteter
Fahr plan der Linie Hollfeld – VG Mistelgau – Nachrichten aus den Kirchengemeinden
– Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth: Termine für die Gemeinden Glashütten und Mistelgau
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 34 – 41
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
Anzeigen S. 42 – 64
Kindertagesstätten
Mistelgau:
Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322 Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau
Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau: Tel.: 09279/977 35 80 Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau
Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.
Kindertagesstätte „Spatzennest“ Obernsees: Tel.: 09206/750 Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees
Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Glashütten:
Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten: Tel.: 0 92 79/18 19 Schloßstr. 6, 95496 Glashütten
Mail: awo-kita-glashuetten@awo-ofr-mfr.de Leitung: Andrea Schilling
Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Gemeinde Glashütten
Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungs- ergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1)
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau
Am 01.12.21 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der Trinkwasserverordnung.
Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 5,58°dH Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,20 Härtebereich: weich (1)
4
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Bekanntmachung
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Äußerer Graben“ bei Wohnsgehaig im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des
V orhaben- und Erschließungsplanes „Wohnsgehaig – Äußerer Graben“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 13.09.2021 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohns- gehaig – Äußerer Graben“ aufgestellt.
Der Geltungsbereich der 12. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über die Fl. Nrn. 124 Tlf., 126, 126/1, 127 Tlf., 127/1, 127/2, 129/1, 130 Tlf., 141/1 und einer Teilfläche aus der Flurnummer 156 jeweils der Gemarkung Wohnsgehaig.
Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden in der Sitzung am 07.02.2022 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.02.2022, wurde von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgefertigt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.02.2022 gebilligt.
II.
Der Planentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau mit Begründung kann in der Zeit vom 07.03.2022 bis 06.04.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Vorhaben- und Erschließungsplan zur Aus- legung verfügbar. Weiterhin eine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom WWA Hof zum Schutzgut Boden und Wasser.
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im ge- nannten Zeitraum einsehbar.
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
1:5000 Bestand
12. Flächennutzungsplan-Änderung 1:5000
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
1:5000 Bestand
12. Flächennutzungsplan-Änderung
1:5000
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit- teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechts- behelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltende gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 25.02.2022
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnsgehaig – Äußerer Graben“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 12. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde
Mistelgau
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 13.09.2021 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
„Wohnsgehaig – Äußerer Graben“ beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die 12. Flächen- nutzungsplanänderung der Gemeinde Mistelgau durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich über die Fl. Nr. 127 und einer Teilfläche der Flurnummer 156, jeweils der Gemarkung Wohnsgehaig.
Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden in der Sitzung am 07.02.2022 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnsgehaig – Äußerer Graben“ samt Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.02.2022, wurde von Dipl.-Ing. (FH) Architekt Berthold Hofmann, Breslauer Str. 2, 95349 Thurnau ausgefertigt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.02.2022 gebilligt.
II.
Der Planentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnsgehaig – Äußerer Graben“ samt Begründung und Um- weltbericht kann in der Zeit vom 07.03.2022 bis 06.04.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- ungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Vorhaben- und Erschließungsplan zur Ausle- gung verfügbar. Weiterhin eine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom WWA Hof zum Schutzgut Boden und Wasser.
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit- teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 25.02.2022
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
+2.25
+2.82
+3.30
+3.78
+1.53 +0.87 +0.13 +0,00
-0.56 -1.29 -2,00 -2.70 -3.39 -4.07 -4.74 -5.40 -6.06 -6.70 -7.36 -7.97 -8.60 -9.30
-7.03 -6.98 -6.33 -5.60 -4.92 -3.80
-1.72
+4.15
+4.56
+4.91
+5.20
+5.46
+5.80
+6.03
+6.28
+6.50
+6.70
+6.74
+6.95
+7.23
+7.50
+0.94 +2.89
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnsgehaig - Äußerer Graben"
1 2 3 6
7 8 9 WS 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30 31 32
36 35 37 38 4039 41 43 42 44 46 45 48 47
33 34
1 2
3
3,00 3,00
2a
2 129/1
130 129
127/2 126
126/1 127
127/1 156
151
151 149
141/2
141/1 1003
134
133
148
1030
155 1029
1007
1004
1003/1
147
152 153
154 155/2
155/1
156
3a
3 3b 2
Außerleithen
Äußerer Graben Gemarkung Mengersdorf
Gemarkung Wohnsgehaig
25,00 10,00
best. Wasserleitung
best. Wasserleitung best. W
asserle itung
+7.66 1
124
MD Schach t 118 (4
09.06) D: 460
,71 = -7,03 S: 458
,50 = - 9,24 T: 2,21 m
-0.26 -2.72
467,74 üNN =
Schacht 116 (409.05) D: 473,07 = +5,33 S: 470,81 = +3,07 T: 2,26 m
Schacht 115 (401.1) D: 477,49 = +9,75 S: 476,14 = +8,40 T: 1,35 m
DN 150 GGG 116,56 m, 45,7%o
DN 150, 149 ,80 m DN 150 G
GG 300,53 m, 8
7,0%o
N S
O W
M MDD UU ++ EE ++ DD
00,,66 11,,22
oo SSDD
2255°° -- 5500°°
N Nuuttzzuunnggsscchhaabblloonnee
-7,36 OK Schachtdeckel
-7,03 = 460,71 üNN-6,98 -6,33 -5,60 -4,92
-3,80 -2,72
-1,72 -0,26
+0,94 +2,89
+7,66
-1,29
-4,74
-0,56 +0,13+0,87 +1,53 +2,25 +2,82 +3,30 +3,78+4,15 +4,56+4,91+5,20 +5,46+5,80 +6,03+6,28+6,50 +6,70+6,74 +6,95+7,23 +7,50
-2,70
-6,06 Wasserleitung - Schieber +0,00 = 467,74 üNN
Straßenverlauf
EG GARAGE
75DG SP
Dach
Schnitt A - A, M 1 : 500
-5,40 -5,07
-5,02
-4,37 -3,64 -2,96
-1,84
-0,76 +0,24
+1,70 +2,90
+4,85
best. Geländeverlauf im Bereich Nordwest-Giebel Wohnhaus
WOHNHAUS 1 OK Straßenverlauf
UG
-4,07 -3,74 -3,04 -2,31 -1,63
-0,51 +0,57
+1,57 +3,03
+4,23
best. Gel ändeverlauf im Bereich Südost-Giebel Wohnhaus
A
A
Gemarkung Mengersdorf
Gemarkung Wohnsgehaig
Gemarkung Wohnsgehaig RÜB (401)
D N 150 G
GG
DN 150 GGGDN 150 GGG50 / B 50 / B
50 / B5
0 / B
50 / B
Bac
h
Einleitungsstelle DN 50
Schacht (401.3)Schacht (401.4)
Schacht (409.5)
Schacht (409.4) Sch acht (401.2)
Schacht (439.3) HA1
HA2 HA3
Baum fallgre nze 25 m
Sichtfreiraum Kurve Baum
fallg renze
25 m
15,00 ökologische A
usgleichsfläche
DN 150 GGG 62,0
5 m, 19 8,4%o 5,50
Die Regierung von Oberfranken informiert:
Bürgerenergiepreis Oberfranken 2022
Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleiht die Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.
Bewerben Sie sich jederzeit für den Bürgerenergiepreis in Ihrer Region. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Bewerbungsformular:
www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis
Die Stichtag für die Weitergabe der Unterlagen an die Jury in der Region Oberfranken ist der 16. Mai 2022.
Alle nach den genannten Stichtagen eingehenden Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Annette Seidel, E-Mail: annette.seidel@bayernwerk.de, Telefon: 0921 285-2082, zur Verfügung.
Wer kann teilnehmen?
Mit dem Bürgerenergiepreis werden Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kindergärten, Institutionen und Gruppierungen sowie Men- schen aller Generationen ausgezeichnet, die sich mit ihren Projekten in vorbildlicher Weise für die Belange von Umwelt, Klima und Natur einsetzen. Menschen, die im eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen und nachhaltig handeln.
Ausgeschlossen sind Projekte von Firmen und Gewerbebetrieben, die deren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B. ein Heizungs- bauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat).
Welche Projekte können eingereicht werden?
Gesucht werden pfiffige und außergewöhnliche Maßnahmen, das können z. B. Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikver- meidung sein, oder aber auch die energetische Sanierung eines Hauses. Die Projekte sollen dazu beitragen, ein Bewusstsein für diese Themen zu schaffen.
Haben Sie außergewöhnliche Projekte, die eine Vorbildfunktion einnehmen und die Akzeptanz für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ener- giewende und die damit verbundenen Aufgaben erhöhen? Dann bewerben Sie sich noch heute!
Die Auswahl der besten Projekte erfolgt durch eine Fachjury.
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Zensus 2022 im Landkreis Bayreuth
Erhebungsbeauftragte gesucht
Im kommenden Jahr wird ein Teil der Bevölkerung im Bayreuther Landkreis für den Zensus 2022 befragt werden. Für diese bundesweit zeitgleich stattfindende statistische Erhebung ist das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) auf die Mithilfe von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, angewiesen. Gesucht werden für diese Tätigkeit volljährige Personen in der Region, die sich durch Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Genauigkeit sowie zeitliche Flexibilität und Mobilität auszeichnen.
Startschuss für den Zensus 2022 ist der 15. Mai 2022. Bis Mitte August 2022 werden dann stichprobenartig Personen in Haushalten und Wohnheimen befragt. Ziel ist es, die Melderegisterdaten, die beim letzten Zensus 2011 erhoben wurden, zu validieren und zu korrigieren, indem die seitdem erfolgten Veränderungen erfasst werden. Mit dem Zensus setzt Deutschland eine EU-Verordnung um, wonach die Mitgliedstaaten seit 2008 verpflichtet sind, im zehnjährigen Turnus aktuelle Bevölkerungszahlen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: www.zensus2022.de.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Erhebungsbeauftragte bis zu sechs Euro je persönlichem Interview. Wünscht eine auskunftspflichtige Person keine Befragung durch den Erhebungsbeauftragten, darf sie den Fragebogen selbst aus- füllen und der Erhebungsstelle zusenden. In diesem Fall erhalten Erhebungsbeauftragte zwei Euro pro Interview. Hinzu kommen verschiedene Pauschalen sowie die Weg strecken entschädigung je nach zurückgelegten Kilometern. Die Aufwands- entschädigungen der Erhebungsbeauftragten unterliegen nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Die Interviews dauern im Schnitt zwischen fünf und 15 Minuten pro befragte Person.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Zensus-Team des Landkreises Bayreuth:
Landratsamt Bayreuth, Erhebungsstelle Zensus, E-Mail: zensus@lra-bt.bayern.de, Tel.: 0921/728-699 (Alexander Roßbach).
? !
Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus 2022
2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen von Haushalten und an Wohnheimen suchen wir aktuell Interviewerinnen und Interviewer.
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich über etwa vier Wochen und startet am XX.XX.2022. Sie können sich – ab gesehen von wenigen Rege- lungen – Ihre Zeit frei einteilen und erhalten eine attraktive Aufwands- entschädigung.
Interessiert?
Weitere Informationen telefonisch unter 01 23-45 67 89
oder im Internet unter www.StLA.de/zensus
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Einladung zum Tag der offenen Tür
der Mittelschulen Hummeltal-Eckersdorf-Neudrossenfeld
am 26. März 2022 von 9 – 12 Uhr
in der Schule Eckersdorf
Wohin nach der 4. Klasse?
Besuchen Sie uns am Tag der offenen Tür und lassen Sie sich von unseren Schülern und Lehrern die Vorteile der Mittelschule vor Ort zeigen!
Es erwarten Sie spannende Einblicke in die Arbeit der Schulen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Ihre Schulleitungen des Schulverbundes Hummeltal - Eckersdorf - Neudrossenfeld
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Abfallwirtschaft
2. kostenlose Altautosammlung
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 401 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
In der Zeit vom 14.03. - 18.03.2022 können Sie sich wieder zur kostenlosen Altautosammlung im
Landkreis Bayreuth telefonisch unter 0921 / 728 401 anmelden.
Die kostenlose Abholung der telefonisch angemel- deten Altfahrzeuge (PkW) und Autowracks erfolgt im Zeitraum vom 2211..33.. -- 2255..33..22002222 vvoonn 88 -- 1166 UUhhrr. Den konkreten Termin erhalten Sie telefonisch. Der Ent- sorgungsnachweis wird Ihnen postalisch zugesendet.
Abfallwirtschaft
Wussten Sie schon, …
… dass Elektroaltgeräte nniicchhtt in den Restmüll oder die Gelbe Tonne gehören?
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Elektroaltgeräte sind alle Geräte, die mittels Stecker und / oder Batterien / Akkus / Knopfzellen betrieben werden (z.B. TV, Waschmaschine, Kühlgerät, Fön, elektr. Zahnbürste, Wecker, Handy, LED-Lampe, Anten- ne, Sicherung). Alle diese Geräte gehören aauuff kkeeiinneenn FFaallll in den Restmüll oder die Gelbe Tonne und auch nicht zum Schrotthändler. Sie enthalten seltene Erden und wertvolle Rohstoffe, die nur gesondert gesam-
melt wiederverwertet werden können. So werden Ressourcen und die Um- welt geschont. Korrekt und kkoosstteennllooss entsorgen Sie Elektroaltgeräte hier:
Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6;
Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr IImm JJaahhrr 22002222 kköönnnneenn SSiiee bbeeii ddeerr AAbbggaabbee vvoonn EElleekkttrrooaallttggeerräätteenn mmiitt nnuurr zzwweeii SStteemmppeellnn aauuff ddeemm WWeerrttssttooffffppaassss ttoollllee GGeellddpprreeiissee ggeewwiinnnneenn!! DDeerr PPaassss iisstt iinn aalllleenn RRaatthhääuusseerrnn uunndd ddeenn oobbeenn ggeennaannnntteenn AAbbggaabbeesstteelllleenn eerrhhäällttlliicchh..
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Informationen aus dem Landratsamt Bayreuth
Sanierungs- und Baukompass – mehr Attraktivität in den Ortskernen
Leerstehende Immobilien wieder mit Leben füllen und damit den Ortskernen der Region ein neues, attraktives und lebendiges Gesicht geben – das ist das Ziel, das sich die Regionen Bayreuth, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge gesteckt haben. Mit dem Sanierungs- und Baukom- pass erhalten Sanierungswillige eine kostenfreie Handreichung für ihr geplantes Sanierungsprojekt. Dies ist ein weiterer Beitrag zum lang- fristigen Ziel, Städte und Gemeinden optisch aufzuwerten und wieder stärker zu beleben. Landrat Florian Wiedemann und weitere politische Vertreter der Regionen haben das Projekt am 11. Februar vor gestellt – alle Infos dazu finden Sie hier:
https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/pressemitteilungen/sanierungs-und-baukompass/
Der Wertstoffpass für Elektroaltgeräte ist da
Mit dem Wertstoffpass für Elektroaltgeräte tragen Bürgerinnen und Bürger nicht nur zur fachgerächten Verwertung bei, sie erhalten sogar auch eine Chance auf Geldpreise. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/pressemitteilungen/muell-2022-1/
Zensus 2022 – Interviewer für den Landkreis Bayreuth gesucht
Bislang haben sich 113 Personen gemeldet, die für den Landkreis Bayreuth als Erhebungsbeauftragte tätig werden. Allerdings benötigen wir für unseren Landkreis 175 Interviewerinnen und Interviewer.
Wer sich dafür interessiert, von Mitte Mai bis Mitte August als Interviewerin oder Interviewer den Zensus 2022 zu unter stützen, kann sich gerne an die Erhebungsstelle des Landkreises Bayreuth wenden, die ist telefonisch unter der Nummer 0921 728699, per E-Mail unter zen- sus@lra-bt.bayern.de oder über das Online-Formular unter https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/zensus-2022/ abrufbar ist.
Die ausführliche Information dazu finden Sie unter diesem Link auf unserer Homepage:
https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/pressemitteilungen/zensus-2022-1/
Girls‘ Day und Boys‘ Day 2022
Momentan läuft die Eintragungsphase für Unternehmen und Einrichtungen, um sich am diesjährigen Girls’ Day bzw. Boys’ Day zu beteiligen.
Der Aktionstag, dessen Ziel eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung ist, findet bundesweit am Donnerstag, 28. April 2022 statt – derzeit sind sowohl digitale Veranstaltungsformate als auch Präsenzveranstaltungen möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/pressemitteilungen/girls-day-boys-day-2022/
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Die Pflege ist eine der größten Herausforde- rungen unserer Zeit und oft werden Angehöri- ge von einem Tag auf den anderen mit diesem Thema konfrontiert. Wir möchten Ihnen in dieser Veranstaltung wichtige Unterstüt- zungs- und Beratungsmöglichkeiten im Land- kreis Bayreuth vorstellen und Ihre Fragen rund um die Pflege im Landkreis Bayreuth be- antworten.
Der Medizinische Dienst Bayern informiert über die Pflegebegutachtung, gibt wichtige Tipps zur richtigen Vorbereitung und stellt das Servicetelefon Pflege vor, das alle Ihre Fragen rund um die Begutachtung und das ei- gene Gutachten beantwortet.
Im Anschluss stehen Ihnen unsere Referen- tinnen und Referenten für Fragen zur Verfü- gung und vereinbaren gerne einen persön- lichen Beratungstermin mit Ihnen.
Online-Veranstaltung 7. April 2022
18:00 bis 19:30 Uhr
Teilnahme und Anmeldung
Die Veranstaltung findet online statt und kann auf Nachfrage auch als Stream vor Ort z.B. in Bad Berneck, Bindlach, Bischofsgrün (und Ortsteil Wülfersreuth), Eckersdorf, Emtmannsberg, Heinersreuth, Mehlmeisel, Speichersdorf, Weidenberg und Bayreuth verfolgt werden.
ORGANISATION
Medizinischer Dienst Bayern
veranstaltungsmanagement@md-bayern.de
ANMELDUNG
Für die Online-Veranstaltung melden Sie sich bitte bis zum 4. April 2022 hier an:
www.md-bayern.de/anmeldung
Für die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort im Landkreis Bayreuth wenden Sie sich bitte an:
Simon Henche, Tel. 0921 728-275 simon.henche@lra-bt.bayern.de Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
GesundPflegen in der Gesundheitsregion plus Landkreis Bayreuth
© Ortwin Klipp
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Eine gemeinsame Online-Veranstaltung der Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und des Medizinischen Dienstes Bayern
Programm (Freischaltung der Online-Sitzung ab 17:30 Uhr, Beginn 18:00 Uhr) Begrüßung durch die Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und den Medizinischen Dienst Bayern
Grußwort → Landrat Florian Wiedemann
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort:
• AOK Pflegeberatung
Marco Gräbner (0921/288261), Stephanie Rocha (0921/288537)
• Aufsuchende Seniorenberatung Landkreis Bayreuth Simon Henche (0921/728275)
• EUTB® Bayreuth
Janine Grillmeier (0921/15103975), Anja Pleiner (0921/15103976)
• Fachstelle für pflegende Angehörige
Ruth Domide (09274/80419), Paula Schauer (0921/15089192)
• J.A.Z. e.V.
Gerhard Krug (0921/23057905)
• Mobile Seniorenberatung der Stadt Bayreuth
Kathrin Dörfler (0921/251218), Claudia Pscherer (0921/251618)
• Präventiver Hausbesuch der Stadt Bayreuth Gaby Leykauf (0921/251509)
• SiSoNETZ Weidenberg
Elisabeth Dietzel (09278/3133025), Dr. Heidi Lehmal (09278/3133026)
• VdK Bayreuth
Christian Hartmann (0921/759870)
• Wohnberatung Landkreis Bayreuth Karin Böhm (0921/728509)
Das Servicetelefon Pflege des Medizinischen Dienstes Bayern Inhalte, Ablauf und Tipps zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
→ Gabriele Hetz (089/159060-5555)
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:
– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, oder
95326 Kulmbach,
beide mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden.
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Verwaltungsgemeinschaftsversammlung. Außerdem war er im Gemeinderat der Beauftragte für Vereine.
Während seiner Amtszeit ist der Spielplatz im „unteren Dorf“ durch seine Unterstützung realisiert worden. Bgm.
Lappe bedankt sich und überreicht einen Bierkrug mit Gravur sowie eine Urkunde. Herr Dieter Jenß von der Presse fotografiert die Verabschiedung.
Zustimmung (16 : 0)
Jörg Ebert nimmt an der Abstimmung nicht teil.
3. Nachfolgeregelung und Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Tim Wölfel
Als Nachfolger für den Gemeinderat Jörg Ebert ist lt. der Liste der MBG-FW Herr Dr. Michael Geppert Nachrücker als Gemeinderat. Herr Dr. Geppert hat das Mandat jedoch abgelehnt. In weiterer Folge rückt Herr Tim Wölfel nach.
Tim Wölfel wird durch Bgm. Lappe mit dem vorgeschrie- benen Amtseid vereidigt. Er beglückwünscht das neue Gemeinderatsmitglied zur neuen Aufgabe.
Mit dem ausscheidenden Gemeinderat Jörg Ebert ergeben sich Veränderungen in den Besetzungen von Ausschüssen und Verbänden wie folgt: Tim Wölfel übernimmt die Nach- folge für folgende Gremien von seinem Vorgänger:
Beauftragter für Vereine; Mitglied im Rechnungsprüfungs- ausschuss; Stellvertreter für das Mitglied Bernd Maisel in der Verwaltungsgemeinschaftsversammlung; Stellvertre- ter für das Mitglied Gerald Fichtel im Bauausschuss.
Im Ausschuss für den Zweckverband Therme Obernsees, in dem Jörg Ebert als Vertreter der Gemeinde Mistelgau fungierte, wird als sein Nachfolger Gemeinderat Roland Küffner bestimmt.
Zustimmung (17 : 0)
4. Bauanträge
4.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garage auf Fl. Nr. 930/1, Gemarkung Creez, Schobertsreuth 18
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu (17 : 0) 4.2 Bauantrag auf Garagenaufstockung mit Anbau
eines Wintergartens und Neubau einer Dach- gaube auf Fl. Nr. 4, Gemarkung Truppach, Trup- pach 9
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu (16 : 0) Gemeinderat Hans Sturm nimmt nicht an der Abstimmung teil.
4.3 Bauantrag auf An- und Umbau einer Feldscheune zu einer Heckenwirtschaft mit Lager auf Fl. Nr.
384, Gemarkung Wohnsgehaig, Wohnsgehaig 66 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu (17 : 0) 4.4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garage und Carport auf Fl. Nr. 1408/6, Ulmenweg 10, Gemarkung Mistelgau
Von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Schlot“ soll Befreiung erteilt werden für
– Dachdeckung anthrazit statt naturroter Ziegel
NACHRICHTEN
aus dem Mistelgauer Gemeinderat
Sitzung vom Montag, 07.02.2022, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 23:50 Uhr
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 16 Gemeinderatsmitglieder Schriftführerin: Frau Irene Schmitt/
Frau Petra Kugler Von der Presse: Herr Dieter Jenß Weitere Anwesende:
Zuhörer: –
Einlass zur Sitzung nur mit der 2G Regel
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin Frau Schmitt und Frau Kugler und Herrn Dieter Jenß von der Presse, sowie die weiteren Anwesenden.
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021
Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift zu. (17 : 0) 2. Zustimmung zum Antrag von Gemeinderat Jörg
Ebert auf Auflösung seines Gemeindratsman
dates zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Herr Jörg Ebert verlässt den Gemeinderat aus gesundheit- lichen Gründen. Bgm Lappe würdigt ihn als Gemeinderat mit fester eigener Meinung, der auch mal eine Gegenstim- me nicht gescheut hat.
Mitglied war Herr Ebert in verschiedenen Ausschüssen wie: Zweckverband Therme Obernsees, Rechnungsprü- fungsausschuss, Vertreter im Bauausschuss und in der
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schrei- ben vom 18.10.2021
Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schreiben vom 20.10.2021
Wird zur Kenntnis genommen 1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof,
Schreiben vom 27.10.2021:
Zu o.g. Vorhaben nehmen wir wie folgt aus wasserwirt- schaftlicher Sicht Stellung:
1. Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind uns derzeit keine Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder Alt- lastenverdachtsflächen bekannt.
Hinsichtlich etwaiger, uns unbekannter, Altlasten und deren weitergehenden Kennzeichnungspflicht gemäß Bau- gesetzbuch sowie der bodenschutz- und altlastenbezoge- nen Pflichten (vgl. BayBodSchVwV) empfehlen wir ergän- zend einen Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landratsamtes Bayreuth.
Sollte dennoch bei Baumaßnahmen organoleptisch auf- fälliges Material entdeckt werden, ist ein Fachbüro einzu- schalten und es sind die zuständigen Behörden zu infor- mieren.
2. Wasserversorgung, Grundwasser- und Bodenschutz Die drei zusätzlichen Bauparzellen sind an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mistelgau anzu- schließen. Amtlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Durch das Vorhaben werden die Belange des Schutzgutes Boden berührt. Nach Bau- gesetzbuch (BauGB) Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und §§ 2a und 4c) ist für die vorhandenen Böden eine Bestandsauf- nahme und Bewertung der im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) aufgeführten Bodenfunktionen durchzufüh- ren. Für die Bodenuntersuchung einschließlich der Boden- funktionsbewertung wird empfohlen, einen qualifizierten Fachgutachter zu beauftragen.
Bei Erd- und Tiefbauarbeiten sind insbesondere für Aushub und Zwischenlagerung zum Schutz des Bodens vor physi- kalischen und stofflichen Beeinträchtigungen die Vorgaben der DIN 18915 und DIN 19731 zu berücksichtigen.
Die Entsorgung von überschüssigem Bodenmaterial sollte zur Vermeidung von Bauverzögerungen und Mehrkosten mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor Baubeginn ge- plant werden. Dabei wird die Erstellung einer Massen bilanz
„Boden“ mit Verwertungskonzept empfohlen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Bodenaushub bzw. die Wiederver- wendung von Bodenmaterial innerhalb der Baufläche.
Bei überschüssigem Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsorgungsweg die rechtlichen und techni- schen Anforderungen (z. B. § 12 BBodSchV, Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, LAGA M 20 1997 sowie DepV) maßgeblich.
3. Abwasserentsorgung und Gewässerschutz
Gemäß Begründung zur Satzung ist die abwassertech- nische Erschließung der neuen Parzellen über die ge- meindliche Kanalisation abgesichert.
Beschluss:
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
Von der Festsetzung wird Befreiung erteilt. (17 : 0) 4.5 Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens an ein
bestehendes Wohnhaus auf Fl. Nr. 164/2, Gemar- kung Obernsees, Bergstraße 8
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art.
6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr. 164, Gem. Obernsees erteilt.
Beschluss:
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 5. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau /
Landkreis Bayreuth
5.1 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ge- meinde Mistelgau im Bereich „Äußerer Graben“ bei Wohnsgehaig und Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnsgehaig – Äußerer Gra- ben“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB; Billigungsbeschluss 1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Äußerer Gra- ben“ bei Wohnsgehaig von Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 04.10.2021 bis 03.11.2021 und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.09.2021 bis 03.11.2021 beteiligt.
1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.
Kenntnisnahme
1.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB
Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegangen:
1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs- behörde; Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege
Wird zur Kenntnis genommen
1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken haben vorgebracht:
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Schreiben vom 24.09.2021
Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 27.09.2021 Gemeinde Plankenfels, Schreiben vom 26.10.2021 Stadtwerke Bayreuth, Schreiben vom 02.11.2021
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation und Mischwasserbehandlungsanlagen sowie die Dichtheit der Kanalisation von der Gemeinde ist zu gewährleisten und bei den neuen Planungen miteinzube- ziehen.
Hinweise:
Zur gesicherten Erschließung des Gebietes gehört auch eine geordnete Beseitigung des Niederschlagswassers.
Hierzu ist nach Art. 34 BayWG die Gemeinde verpflichtet.
Nach § 55 Abs. 2 WHG soll das anfallende Niederschlags- wasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Die Gemeinde muss vorher nachweislich sicherstellen, dass eine Versickerung in den Untergrund oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. sicker fähiger Unter- grund, ausreichender Grundwasserflur ab stand, aufnahme- fähiger Vorfluter) ordnungsgemäß möglich ist.
Im Einzelnen sind hier unter anderem die NWFreiV, TRENGW, TRENOG sowie einschlägige Technische Re- geln und eventuell lokale Regelungen zu beachten.
Bei der Entwässerung tiefliegender Räume sind die ge- meindliche Entwässerungssatzung sowie die Regeln der Technik zu beachten. Falls mit Drainagewasser zu rechnen ist, weisen wir dringend darauf hin, dass dieses nicht an den Schmutzkanal anzuschließen ist.
4. Oberflächengewässer und Hochwasserschutz Hinweis:
Infolge der vorhandenen Geländeneigung kann bei Stark- niederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträch- tigungen führen. Dies ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Etwaige daraus resultierende Gegen- maßnahmen dürfen die Situation für Dritte nicht ver- schlechtern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Was- serwirtschaft im Rahmen der Behandlung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungspla-
nes zu behandeln. (17 : 0)
1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 06.10.2021:
Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- ken – Bergamt Nordbayern wahrzunehmenden Aufgaben berührt.
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 04.11.2021 Das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der frühzei- tigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Wohnsgehaig-Äußerer Graben“ (Stand: 29.06.2021) so- wie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Wohnsgehaig-Äußerer Graben“ (Stand: 10.09.
2021) wie folgt Stellung:
I. Baurecht
1. Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes be- stehen grundsätzlich keine Bedenken. Insbesondere er- scheint es sinnvoll, die bereits bestehende Bebauung im Süden (erstmalig) mit aufzunehmen bzw. zu überplanen.
Jedoch ist bereits im Rahmen der Flächennutzungsplan- änderung erkennbar, dass die zukünftigen neuen Bau- flächen (auf Fl.-Nr. 127) keinerlei Anbindung an eine be- stehende Siedlungsstruktur o. ä. aufweisen. Weitere Aus führungen vgl. unten!
2. Weiterhin sollten die zukünftig vorgesehenen Flächen (Bauflächen) nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung im Flächennutzungsplan gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO als (M) = gemischte Baufläche dargestellt wer- den.
Innerhalb des Bebauungsplanes können dann die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO wie dargestellt als „MD“ = Dorfgebiet be- zeichnet und ausgewiesen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Art der baulichen Nutzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO als (M) = gemischte Bau- fläche im FNP darzustellen. (17 : 0) 3. Aus städtebaulicher und bauplanungsrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass keinerlei Anbindung oder Bezug der neuen (Wohn-)Bauflächen (wie oben bereits erwähnt) an einen bestehenden Ortsteil erfolgt bzw. gegeben ist.
Eine Zersiedelung der Landschaft soll nach Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Nr. 3.3 „Ver- meidung von Zersiedelung – Anbindegebot“ vermieden werden. Zur Zersiedelung trägt vor allem eine ungeordne- te Bebauung bei, wenn diese aufgrund ihres Umfangs oder ihrer exponierten Lage wesensfremd ist und mit den öffent- lichen Belangen (Naturschutz, Erholung, etc.) nicht im Einklang steht. Insbesondere soll dabei auch die größt- mögliche Schonung des Außenbereichs erreicht werden.
Neue Siedlungs- oder Wohnbauflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten oder im An- schluss an bestehende Wohngebiete auszuweisen. Wir weisen deshalb besonders darauf hin, dass Splittersied- lungen und Weiler im Außenbereich in der Regel als An- satzpunkte für eine weitere Siedlungsentwicklung äußerst ungeeignet sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dies im Rahmen der Behand- lung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungsplanes zu behandeln. (17 : 0) 4. Es ist anzumerken, dass es aufgrund des bestehenden Geländeverlaufs zu massiven Bodeneingriffen (2 – 3 Me- ter) im Bereich des neuen überplanten Gebietes kommen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dies im Rahmen der Behand- lung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungsplanes zu behandeln. (17 : 0)
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
5. Bebauungspläne sind grundsätzlich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und sollen allgemein gem. § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige und sinnvolle städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
Diese beiden elementaren Leit- bzw. Grundsätze der Bau- leitplanung sind bei den vorliegenden Planungen allerdings zu hinterfragen und wohl eher nicht erkennbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ,dies im Rahmen der Behand- lung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungsplanes zu behandeln. (17 : 0) 6. Wie bereits im Rahmen eines Ortstermines im März 2021 festgestellt, kann es aufgrund der weiteren Bebauung zu Sichtbehinderungen insbesondere im Kurvenbereich kom- men. Dahingehend ist eine (nachteilige) Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dies im Rahmen der Behand- lung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungsplanes zu behandeln. (17 : 0) 7. Wir weisen abschließend darauf hin, dass aufgrund der vorhandenen Leitungen ggf. etwaige Grunddienstbarkei- ten erforderlich werden könnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Stellungnahme der Was- serwirtschaft im Rahmen der Behandlung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungspla-
nes zu behandeln. (17 : 0)
II. Wasserrecht
Das Vorhaben liegt weder in einem Wasserschutzgebiet noch in einem festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sowie nicht im wasserwirt- schaftlich sensiblen Bereich Karst.
Grundsätzlich gilt:
– Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Ver- sickerung von gesammelten Niederschlagswasser (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) oder in Oberflächengewässer (TRENOG) müssen beachtet werden.
– Ist während der Baumaßnahme eine Bauwasserhaltung erforderlich, ist beim Landratsamt eine Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zu beantragen.
– Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen sind über das Formblatt „Anzeige der Lagerung wassergefährden- der Stoffe“ (siehe https://www.landkreis-bayreuth.de/
buerger-service/online-dienste-und-formulare/wasser- recht/) anzuzeigen.
– Ölheizungen mit mehr als 1.000 Liter Heizöllagerung sind vor Inbetriebnahme von einem AwSV Sachverstän- digen prüfen zu lassen.
– Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen (AwSV) sowie die derzeitig gülti- gen technischen Regeln sind einzuhalten.
Sollten im Zuge der Durchführung vorhandene Wegseiten- gräben oder auch nur zeitweilig wasserführende Kleinge-
wässer vorübergehend gekreuzt werden, sind diese von Ablagerungen freizuhalten und nach Möglichkeit zu über- brücken. Sofern dies nicht möglich ist und stattdessen eine Verrohrung vorgesehen werden muss, ist diese zur Sicher- stellung eines schadlosen Wasserabflusses in Abstimmung mit der Kommune als Unterhaltsverpflichtetem ausreichend groß zu dimensionieren, sohlgleich einzubringen, so kurz wie möglich zu halten und regelmäßig zu unter halten.
Sofern Drainagen durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden, ist deren Funktion wiederherzustellen bzw. ent- sprechender Ersatz zu schaffen.
Schmutzwasser
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Trup- pachtal endet am 31.12.2022. Die bestehende wasser- rechtliche Erlaubnis wurde mit Auflagen verbunden (u.a.
Nachweiserbringung für Mischwassereinleitungen, Vor- lage Fremdwassersanierungskonzept). Eine zeitnahe Antragstellung zur Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wird empfohlen.
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und der Kläranlage, sowie die Dichtheit der Kanalisation sind eigenverantwortlich zu gewährleisten und bei den Planun- gen miteinzubeziehen.
Niederschlagswasser
Generell gilt, dass für das Versickern von Niederschlags- wasser oder das Einleiten in ein Gewässer,
– die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistel- lungsverordnung vom 01.01.2000 für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser bzw.
– die Anforderungen der technischen Regeln zum schad- losen Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdi- sche Gewässer bzw. in das Grundwasser sowie – die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu be-
achten sind.
Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist für die Ableitung des Niederschlagswassers eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Bayreuth zu beantragen.
Generell ist das Wasserwirtschatsamt Hof am Verfahren zu beteiligen. Auf dessen Stellungnahme wird ggf. im Üb- rigen verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Stellungnahme zum Was- serrecht im Rahmen der Behandlung und Abwägung der Einwendungen zum Vorhaben- und Erschließungsplanes
zu behandeln. (17 : 0)
III. Naturschutz
Schutzgebiete i.S.d. Kap. 4 BNatSchG oder kartierte Bio- tope sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die hier vorliegende Berechnung der A/E Flächen erfolgte in An- lehnung an die BayKompV; gem. § 1 findet diese bei der Bauleitplanung und bei Satzungen i. S. v. § 18 BNatSchG keine Anwendung; vielmehr wäre hier die Flächenermitt- lung gem. dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ durchzuführen.