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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

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Academic year: 2022

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Nr. 02 ׀ 2022

Amts- und Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

Erscheinungsdatum: 28. Januar 2022 – Redaktionsschluss für Nr. 03/2022: Freitag, 11. Februar 2022

Rathaus Mistelgau Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Telefon 0 92 79/ 9 99-0

Fax 0 9279/ 9 99-33 www.mistelgau.de

poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Rathaus Glashütten Schloßstraße 2 95496 Glashütten

Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr Donnerstag: 17.00 – 18.30 Uhr Telefon 0 9279/4 67

Fax 0 9279/92 33 77 www.glashuetten.de gemeinde@glashuetten.de

Verein für Regionalentwicklung

„Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.‟

Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau

Telefon 0 92 79/ 92 32 41 Fax 0 9279/ 92 32 44 www.neubuerg.de info@neubuerg.de

Ökumenische Jugend Glashütten erhält Förderpreis der Heinz-Otto-Stiftung

Für den Höhepunkt beim jährlichen Treff der Ökumenischen Jugend Glashütten in der Mehrzweckhalle sorgte die Vergabe des diesjährigen Förderpreises der Heinz-Otto-Stiftung, der mit dem Geldgeschenk von 500 Euro verbunden ist.

Der Förderpreis, so Stiftungsvorsitzender Heinz Otto, soll das langjährige Engagement und die sehr guten Leistungen im Bereich der Jugendarbeit in Glashütten und Umgebung würdigen. Der Grund für die erneute Vergabe in Anwesenheit von Bürgermeister Sven Ruhl, seinem Stellvertreter Oliver Becker und Gemeinderätin Gertrud Langhirt, an die Ökumenische Jugend war, so Heinz Otto, das im Pandemiejahr 2021 mit einer großen Anzahl von Jugendlichen aus der Region durch- geführte Zeltlager. Der Mut der Organisatoren soll durch den Förderpreis als Wertschätzung zum Ausdruck gebracht werden.

Durch die von Tim Neuner, der gemeinsam mit Martin Zeilmann und Christian Wienert das ÖJG-Leiterteam bildet, genann- ten Zahlen, wurde zudem deutlich, welch enorme Herausforderung die Ökumenische Jugend in den zurückliegenden knapp 40 Jahren stemmte. So wurden bei den ab den 80er Jahren jährlich abgehaltenen Zeltlagern im Sommer durch-

schnitt lich pro Zelt lager 85 Kinder und Jugend- liche aus der gesamten Region betreut.

Die Gesamtzahl von knapp 2.500 teilneh- menden Kindern und Ju- gendlichen zeigt zudem, so Tim Neuner, „dass wir damit mit Abstand je- weils das größte Zelt- lager im Umkreis durch- geführt haben‟.

Für die Aufsicht und Or- ganisation stellten sich in diesem Zeitraum sage und schreibe 750 ehren- amtliche Betreuerinnen und Betreuer zur Ver- fügung.

Text/Foto: Dieter Jenß

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Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Amschler, Dietmar

EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-11 • Fax: 0 92 79 /9 99-311

dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau

Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

Bärnreuther, Wolfgang – Amts- und Mitteilungsblatt Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318

wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Bayerlein, Katja

Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327 katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de

Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316

mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kaniewski, Karin

Kindergarten, Schule, Finanz ver waltung, Breitbandangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324

karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de

Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Krug, Tanja – Finanzverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Roder, Ute – Kassenverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de

Schaarschmidt, Klaus – Geschäftsleiter Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de

Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de

Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Wagner, Winfried – Kämmerer

Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99 313 winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de Waldmann, Monika

Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer Tel.: 0 92 79 /9 99-22 • Fax: 0 92 79 /9 99-322

monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de

Gemeinde Mistelgau

Die Rufnummern:

Lappe Karl, 1. Bürgermeister

Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil: 01 60/ 8 42 73 16 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84

In dringenden Fällen:

Bär, Arno mobil: 01 51 / 18 05 64 41 Teufel, Reiner mobil: 01 51 / 18 05 64 43 Zick, Michael mobil: 01 51 / 18 05 64 48 Gemeinderat Mistelgau:

Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468 Jugendbeauftragte:

Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41 Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03 Schul- u. Kindergartenbeauftragter:

Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:

Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561

Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth

Tel.: 0921-600-750

Gemeinde Glashütten

Die Rufnummern:

Ruhl Sven, 1. Bürgermeister

Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05 Rathaus Glashütten:

Öffnungszeiten:

Dienstag, 8.00 – 12.30 Uhr – Donnerstag, 17.00 – 18.30 Uhr Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77

Internet: www.glashuetten.de – Mail: gemeinde@glashuetten.de Bauhof Glashütten:

Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30 Mail: bauhof@glashuetten.de

Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600

Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com

Gebührenabrechnung für Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:

Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0 Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr

Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43

Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:

rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366

Internet: www.mistelgau.de Internet: www.glashuetten.de

Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Abwasserzweckverband Truppachtal

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230

Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.

E-Mail: info@ka-truppachtal.de

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Bankverbindungen:

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT

Gemeinde Mistelgau Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1

Gemeinde Glashütten Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1

Abwasserzweckverband Truppachtal Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1

Schulverband Mistelgau-Glashütten VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 BIC: GENODEF1HO1

Schulverbandverband Mistelgau-Glashütten

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Grundschule Mistelgau-Glashütten:

Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau –Tel.: 09279/346 Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten – Tel.: 09279/241 Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:

Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73

Leitung: Simone Stahlmann – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.

Impressum:

Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs blattes ist die Ver wal tungsgemeinschaft Mistelgau.

Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe

Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Ver waltungsge mein- schaft Mistel gau kostenlos zugestellt.

Es kann auch in den Rathäusern Mistelgau und Glashütten während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stückzahl: 2.550 Druck:

Hofmann – Druck. Werbung. Medien.

Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net

Inhaltsverzeichnis

Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 9

– Öffentlicher Hinweis betreffend Übermittlungs- und Auskunfts- sperren gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) – Neufassung der Friedhofs-Ordnung und der Friedhofs-

gebühren-Ordnung für den Friedhof Mengersdorf

– Informationen des Landkreises Bayreuth zum Zensus 2022 – Ausschreibung des Ehrenamts preises 2022

der Versicherungskammer Stiftung

– Information der Beruflichen Oberschule Bayreuth

Info-Veranstaltungen und Anmeldung zum Schuljahr 2022/23 zu Fachoberschule und Beruflicher Oberschule

– Information des Landkreises Bayreuth – Mit erneuerbarer Energie ins Jahr 2022

Die Gemeinden informieren S. 10 – 16

– Informationen aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten

– Bürgerbus 2.0 des Landkreises Bayreuth

Fahrplan Linie 4: Hollfeld – Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau – Nachrichten aus den Kirchengemeinden

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 17 – 23

Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände

Anzeigen S. 24 – 52

Kindertagesstätten

Mistelgau:

Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322 Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau

Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau: Tel.: 09279/977 35 80 Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau

Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.

Kindertagesstätte „Spatzennest“ Obernsees: Tel.: 09206/750 Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees

Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Glashütten:

Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten: Tel.: 0 92 79/18 19 Schloßstr. 6, 95496 Glashütten

Mail: awo-kita-glashuetten@awo-ofr-mfr.de Leitung: Andrea Schilling

Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.

Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Gemeinde Glashütten

Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungs- ergebnisse zur Kenntnis:

Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1)

Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau

Am 01.12.21 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der Trinkwasserverordnung.

Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:

Gesamthärte: 5,58°dH Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,20 Härtebereich: weich (1)

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Amtliche Bekanntmachung

Öffentlicher Hinweis betreffend Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungs- oder Auskunftssperren.

Bei einer Übermittlungssperre kann jede(r) Bürger(in) auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer / seiner Daten widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.

Folgende Übermittlungssperren können eingetragen werden:

– an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen Sie nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

– aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)

– an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)

– an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG)

– an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c, Abs. 1, Satz 1 Soldatengesetz) Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Hierzu ist bei der Meldebehörde ein Antrag zu stellen, in welchem die Gründe für eine Eintragung einer solchen Sperre angegeben werden müssen. Des Weiteren ist die Vorlage entsprechender Nachweise zwingend erforderlich.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.

Für die Beantragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren hält das Einwohnermeldeamt der VG Mistelgau Vordrucke bereit. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos, schriftlich an die VG Mistelgau, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, erfolgen.

Mistelgau, 28.01.2022 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

gez.

Lappe

Gemeinschaftsvorsitzender

Neufassung der Friedhofs-Ordnung und der Friedhofsgebühren-Ordnung für den Friedhof Mengersdorf

Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 01.02.2022 die Friedhofs-Ordnung und die Friedhofsgebühren-Ordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde in Mengersdorf geändert werden.

Die Neufassungen wurden mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 11.01.2022, Aktenzeichen 68/20, 68/52, kirchenaufsichtlich genehmigt.

Die neuen Ordnungen liegen ab dem 01.02.2022 für die Dauer von vier Wochen im Evang.-Luth. Pfarramt Obernsees auf.

Zur Einsichtnahme bitten wir einen Termin unter 0 92 06 / 2 26 zu vereinbaren.

Die Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt auch auf dem Internet-Auftritt der Kirchengemeinde unter

https://www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de/wir-ueber-uns/unsere-einrichtungen/friedhof-mengersdorf oder unter dem Stichwort „Friedhofsordnung Mengersdorf“ dauerhaft veröffentlicht.

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Zensus 2022 im Landkreis Bayreuth

Erhebungsbeauftragte gesucht

Im kommenden Jahr wird ein Teil der Bevölkerung im Bayreuther Landkreis für den Zensus 2022 befragt werden. Für diese bundesweit zeitgleich stattfindende statistische Erhebung ist das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) auf die Mithilfe von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, angewiesen. Gesucht werden für diese Tätigkeit volljährige Personen in der Region, die sich durch Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Genauigkeit sowie zeitliche Flexibilität und Mobilität auszeichnen.

Startschuss für den Zensus 2022 ist der 15. Mai 2022. Bis Mitte August 2022 werden dann stichprobenartig Personen in Haushalten und Wohnheimen befragt. Ziel ist es, die Melderegisterdaten, die beim letzten Zensus 2011 erhoben wurden, zu validieren und zu korrigieren, indem die seitdem erfolgten Veränderungen erfasst werden. Mit dem Zensus setzt Deutschland eine EU-Verordnung um, wonach die Mitgliedstaaten seit 2008 verpflichtet sind, im zehnjährigen Turnus aktuelle Bevölkerungszahlen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: www.zensus2022.de.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Erhebungsbeauftragte bis zu sechs Euro je persönlichem Interview. Wünscht eine auskunftspflichtige Person keine Befragung durch den Erhebungsbeauftragten, darf sie den Fragebogen selbst aus- füllen und der Erhebungsstelle zusenden. In diesem Fall erhalten Erhebungsbeauftragte zwei Euro pro Interview. Hinzu kommen verschiedene Pauschalen sowie die Weg strecken entschädigung je nach zurückgelegten Kilometern. Die Aufwands- entschädigungen der Erhebungsbeauftragten unterliegen nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Die Interviews dauern im Schnitt zwischen fünf und 15 Minuten pro befragte Person.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Zensus-Team des Landkreises Bayreuth:

Landratsamt Bayreuth, Erhebungsstelle Zensus, E-Mail: zensus@lra-bt.bayern.de, Tel.: 0921/728-699 (Alexander Roßbach).

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Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus 2022

2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen von Haushalten und an Wohnheimen suchen wir aktuell Interviewerinnen und Interviewer.

Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich über etwa vier Wochen und startet am XX.XX.2022. Sie können sich – ab gesehen von wenigen Rege- lungen – Ihre Zeit frei einteilen und erhalten eine attraktive Aufwands- entschädigung.

Interessiert?

Weitere Informationen telefonisch unter 01 23-45 67 89

oder im Internet unter www.StLA.de/zensus

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Ausschreibung des Ehrenamts preises 2022 der Versicherungskammer Stiftung

Ihr 10-jähriges Jubiläum nimmt die Versicherungskammer Stiftung zum Anlass, sich bei allen Ehrenamtlichen in Bayern und der Pfalz zu bedanken.

Unter dem Motto „Danke Ehrenamt. Für gestern, heute und morgen.“ sind im Jahr 2022 zahlreiche Aktivitäten geplant.

Bis zum 18. Februar 2022 können sich Projekte, Vereine und Initiativen, die sich seit mind. zehn Jahren als gemeinnützige Organisation vor Ort einsetzen, für den Ehrenamtspreis 2022 bewerben.

Mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 43.000 Euro wird jeweils in jedem Regierungsbezirk in Bayern ein beispiel haftes Engagement in der Kategorie „Wir gestalten Ehrenamt“ mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Es wird somit in jedem Regierungsbezirk und der Pfalz ein Preis im Rahmen einer Regionalveranstaltung vergeben. Zusätzlich werden weitere Projekte für einen Publikumspreis nominiert, bei dem im Rahmen einer Online-Abstimmung die Preisträger ermittelt werden.

Bewerbungskriterien:

• Lokal verankerte gemeinnützige Projekte, Vereine und Initiativen aus Bayern und der Pfalz

• Engagement-Historie muss mind. 10 Jahre umfassen

• Die Einreichung erfolgt durch die Kommune oder Stadt, in der das Projekt aktiv ist oder direkt durch die gemein- nützige Organisation (z.B. Bürgerstiftungen, GmbHs, Vereine, Freiwilligenagenturen, Feuerwehren, Ret tungs- dienste)

• Die Online-Bewerbung muss vollständig ausgefüllt sein Ihnen ist ein Projekt oder eine gemeinnützige Organisation aus Ihrer Region bekannt, die sich langjährig engagiert und sich beispielhaft im Laufe der Jahre zukunftsfähig weiterent- wickelt hat? Dann reichen Sie es bei uns ein oder geben die Information zur Bewerbung gerne weiter.

Alle Informationen sowie die Online-Bewerbung (Teil nahme- bedingungen, Bewerbungsformular, Infoflyer) finden Sie unter www.versicherungskammer-stiftung.de

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Berufliche Oberschule Bayreuth

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Technik | Wirtschaft | Sozialwesen | Gestaltung

| N E U: Gesundheit |

PRAXISORIENTIERT ZUM ABITUR

Anmeldung für

Fachoberschule Berufsoberschule

mit mittlerem Schulabschluss mit Berufsausbildung

Abschlüsse:

allgemeine Hochschulreife (Abitur)

fachgebundene Hochschulreife

Fachhochschulreife

Informationsveranstaltungen:

Mi, 26.01.2022 bis Di, 01.02.2022 jeweils online Beginn 18 Uhr, Anmeldung vorher über Homepage Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2022/23:

7. März 2022 – 18. März 2022 Anmeldeunterlagen und Informationen:

Berufliche Oberschule Bayreuth Körnerstr. 6 | 95448 Bayreuth Tel.: 0921/79208-0

schule@fosbos-bayreuth.de | www.fosbos-bayreuth.de Neues aus der Ernährungsbildung

Kinderleicht und lecker, fit und gesund durch den Familienalltag

Das Netzwerk „Junge Eltern/Familie“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth- Münchberg bietet ein buntes Programm für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren.

Unser Programm im neuen Jahr beginnt am 17.01.2022 mit der Referentin Melanie Steinel mit dem Online- Seminar „Auf gehts zum Familientisch!“

Informationen und Anmeldung auf der Homepage des Amtes unter www.aelf-bm.bayern.de/ernaehrung/familie/

Noch einfacher funktioniert die Anmeldung mit dem QR-Code, einfach einscannen und los geht’s!

Ernährungsbildung an den Grundschulen mit den

„Lebensmittelfreunden“

Im Rahmen der „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ unterstützt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg das Ernäh- rungsbildungsprojekt „Wir sind Lebensmittel-Freunde!

Mach mit beim Lebensmittelretter-Führerschein“. Ziel- gruppe sind die 2. und 3. Klassen der Grundschulen.

In sechs Modulen lernen die Schülerinnen und Schüler einen verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln kennen und erwerben den Lebensmittelretter-Führerschein.

Sie erfahren, wie lange es dauert, bis ein Lebensmittel bei uns auf dem Teller liegt, warum Lebensmittel weggewor- fen werden und wie sie selbst das Wegwerfen von Lebensmitteln durch richtigen Einkauf, Lagerung und Resteverwertung verhindern können.

Unterstützt werden die Kinder dabei von „Prinz Köstlich“, seiner Freundin „Hmmbeere“ und seinem Freund

„Supersalat“. Gemeinsam werden sie so zu echten Profis in Sachen Lebensmittelwertschätzung.

Weitere Informationen bei Silke Braunmiller, Ansprech partnerin Ernährung, Tel 0921 591 1211 oder E-Mail silke.braunmiller@

aelf-by.bayern.de.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Pressedienst

der Sozialversicherung für

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Anwenderschutz im Pflanzenschutz

Neue Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG

Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutz- mitteln (PSM) arbeiten, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in sechs neuen animierten Filmen vor.

Zu finden sind sie auf dem YouTube-Kanal der SVLFG unter www.svlfg.de/youtube-digital in der Playlist „Sicherer Um- gang mit Pflanzenschutzmitteln“.

In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgende Themen aufgegriffen: Sicherer Anwenderschutz beim Um- gang mit PSM (Hauptfilm)

• Zum Umgang mit konzentrierten PSM

• Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM

• Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz

• Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von

• Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSMPSM Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen.

Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“

können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungs- maßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisun- gen.

Wissenswertes, worauf Anwender bei Pflanzenschutzarbei- ten achten sollten, stellt die SVLFG zudem unter

www.svlfg.de/pflanzenschutzarbeiten zur Verfügung.

Pressedienst

der Sozialversicherung für

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ab 1. Februar 2022:

SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.

Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unter- nehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossen-

schaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Beginn und Ende

Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnen- schutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Okto- ber 2022.

Antrag richtig stellen

Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rech- nung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden.

Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genann- ten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr

Produkt Förderung

Radwechselwagen 30 %, max. 300 €

Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 € Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter

für Rinder 30 %, max. 500 €

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 € Podestleiter / leichte Plattformleiter 30 %, max. 300 € Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik

(KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange 30 %, max. 200 € Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im

Forst – (Set mit 2 Geräten) 30 %, max. 400 € Akkuscheren für den Wein- und Obstbau

(nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind)

30 %, max. 200 €

Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr

Produkte (mehrere Teile möglich) Förderung Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt),

UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz

50 %, max. 400 €

AOK Bayern –

Direktion Bayreuth-Kulmbach

AOK fördert ambulante Hospizarbeit

In Bayern gibt es 116 ambulante Hospizdienste, davon zwei in Bayreuth und Kulmbach. Die gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat fördern in diesem Jahr die ambulante Hospizar- beit mit insgesamt 16,7 Millionen Euro. Davon entfällt allein auf die AOK Bayern ein Anteil in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro (40 Prozent). Ambulante Hospizdienste betreuen ster- bende Menschen zu Hause. „Schwerstkranke und sterbende Menschen brauchen eine besonders qualifizierte Betreuung – der ambulante Hospizdienst ermöglicht das in den eigenen vier Wänden“, erklärt Markus Rother von der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Diese übernehmen spezialisierte Fach-

(8)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Unterstützen Sie uns bei der bundesweiten Ausbildung

von Lebensrettern!

T +49 7195-30 55-0

E info@steiger-stiftung.de H www.steiger-stiftung.de Spendenkonto:

kräfte und rund 7.000 ehrenamtliche Hospizhelfer in Bayern.

Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht, sterben- den Menschen ein möglichst würdevolles und selbst- bestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Zudem begleiten die Fachkräfte Familienangehörige in diesem Pro- zess, um sie zu entlasten und zu unterstützen.

Online-Wegweiser hilft bei Suche

Wer nach einer entsprechenden Einrichtung oder nach ande- ren Hilfsangeboten sucht, findet Unterstützung mit dem AOK- Palliativwegweiser unter www.aok.de/palliativwegweiser, der allen Interessierten online zur Verfügung steht. „Mit ihm lassen sich über Postleitzahl oder Ortsangabe schnell und umfassend qualifizierte Einrichtungen oder Hilfsangebote zur Hospiz- und Palliativversorgung in der Nähe finden“, so Markus Rother. Betroffene und Angehörige erhalten dort In- formationen über Einrichtungen sowie Beratungs- und Hilfs- angebote der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der Landkreis Bayreuth informiert:

Weltoffene Gastfamilien im Landkreis Bayreuth für internationale

Austausch schüler*innen gesucht

Landrat Florian Wiedemann unterstützt interkulturellen Austausch in Bayern

Geborgenheit und Sicherheit schenken während des Schüleraustauschs und dabei selbst eine bereichernde Erfahrung machen: Ab Februar 2022 haben Familien in der Region Bayreuth die Möglichkeit, ein internationales Gast- kind für ein halbes oder ganzes Schuljahr bei sich zu Hause aufzunehmen. Rund 70 Jugendliche zwischen 15 und 18

Jahren reisen diesen Winter mit der gemeinnützigen Jugendaustauschorganisation AFS Interkulturelle Begeg- nungen e.V. nach Deutschland, um hier in einer Gastfamilie die Kultur und Sprache des Landes kennenzulernen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Viele Gastfamilien ent- wickeln lebenslange Freundschaften zu ihren Gastkindern.

Gemeinsam mit AFS sucht Landrat Florian Wiedemann Familien, die Jugendliche von einigen Wochen bis zu einem Jahr bei sich aufnehmen möchten. „Grade jetzt nach zwei Jahren Corona-Pandemie muss interkultureller Austausch über Regions- und Landesgrenzen hinweg weiter stattfin- den“, erklärt Wiedemann und betont weiter: „Durch die Aufnahme eines Gastkindes erleben Familien eine andere Kultur in den eigenen vier Wänden und lernen gleichzeitig ihren Familienalltag aus einer neuen Perspektive kennen.

Jede Familie aus der Region, die diese Erfahrung machen möchte, bereichert nicht nur das eigene Leben, sondern leistet auch einen großen Beitrag für die interkulturelle Verständigung“.

Gastfamilien sind so vielseitig wie die Welt: Groß- oder Kleinfamilien, Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Senioren können Jugend- lichen aus aller Welt ein liebevolles Zuhause auf Zeit bieten – wichtig sind ein großes Herz, ein freies Bett, Gast- freundschaft und Neugierde auf eine andere Kultur.

Eine Aufnahme ist für einen Zeitraum ab sechs Wochen bis zu einem Jahr möglich. Die Gastfamilien werden vor und während der Zeit des Austausches von AFS vorbereitet, begleitet und betreut. Dafür gibt es zum einen ehrenamtliche Ansprechpartner vor Ort aber auch das AFS-Büro. Außerdem steht eine telefonische Hotline rund um die Uhr zur Verfügung.

Interessierte, die ein Gastkind ab September aufnehmen möchten, können sich direkt an die Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:

https://www.afs.de/gastfamilienprogramm

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:

Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.

Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.

Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:

1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !

2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:

– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, oder

95326 Kulmbach,

beide mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden.

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D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

2. Bauanträge

2.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garage auf Fl. Nr. 1151/7, Gemarkung Mistelgau, Am Langen Bühl 3

Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art.

6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr.

1151/8, Gem. Mistelgau erteilt.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „1. Ände- rung und Erweiterung Mashalder“ soll Befreiung erteilt werden für

– Dacheindeckung mit Alwitra Abdichtungsbahn statt Dachziegel, Dachsteine oder Metallprofile

– Kleine Vorbauten mit Flachdach Beschluss:

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.2 Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Doppel- garage – (2 Stellplätze) auf Fl. Nr. 1192/8 Tlf., Mashalderring 28, Gemarkung Mistelgau

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mas- halder - Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für – Garagendach traufseitig zum benachbarten Grund-

stück (Abstand ca. 2 m)

– Ausführung Garagendach als Walmdach, analog Wohn- haus

– Überschreitung der überbaubaren Grundfläche bei Ga- rage in nordwestlicher Richtung

– Fenster als liegende und stehende Formate statt Fenster sind in stehenden Formaten auszuführen Beschluss:

Von den Festsetzungen wird Befreiung erteilt.

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.3 Bauantrag auf Neubau Terrassenüberdachung

und Vordach Hauseingang an best. Einfamilien- haus auf Fl. Nr. 1194/14, Gemarkung Mistelgau, Mashalderring 15

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mashalder - Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für

– Terrassenüberdachung Dachneigung mit 5° statt 7°

– Terrassenüberdachung Dacheindeckung Glas statt Dach ziegel, Dachsteine oder Metallprofile

– Vordach Flachdach statt Dachneigung mind. 7° Vor- dach Dacheindeckung Holzschalung mit Folienabdichtung statt Dachziegel, Dachsteine oder Metallprofile

Beschluss:

Von den Festsetzungen wird Befreiung erteilt.

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.4 Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Garagen- anbau und Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 1560/24, Untere Hut 15, Gemarkung Mistelgau

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „1. Änd.

VEP Äußere Hut - Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für

– Ausführung Garagendach als Walmdach, analog Wohn- haus

NACHRICHTEN

aus dem Mistelgauer Gemeinderat

Sitzung vom Montag, 13.12.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr

Ende der Sitzung: 23:50 Uhr

Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 15 Gemeinderatsmitglieder Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:

Herr Jörg Ebert Von der Presse: Herr Dieter Jenß Weitere Anwesende:

Herr Koch von Ing.-Büro Koch

Zuhörer: 4

Einlass zur Sitzung nur mit der 2G Regel

2. Bürgermeister Heinrich Richter beglückwünscht 1. Bür- ger meister Karl Lappe zur Ehrung und Verleihung der Medaille für besondere Verdienste um die Kommunale Selbstverwaltung in Bronze am 26.11.2021 in der Regie- rung von Oberfranken, überreicht durch Frau Regierungs- präsidentin Heidrun Piwernetz.

Er bedankt sich im Namen des Gemeinderates und der Bürgerschaft für den lang jährigen Einsatz und überreicht ein Präsent.

Erster Bürgermeister Karl Lappe bedankt sich und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wur- den. Der Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin Frau Kugler und Herrn Dieter Jenß von der Presse, sowie die weiteren Anwesenden.

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 15.11.2021.

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung

vom 15.11.2021. (16 : 0)

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D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

des geänderten Planes in der Bevölkerung, die Förderung zu beantragen.

Bei Erläuterung des Punkteplans der ELER-Förderricht- linien werden verschiedene Beispiele für die Umsetzungs- maßnahmen durch den Bürgermeister, die Gemeinde räte und Herrn Koch ergänzt um eine möglichst hohe Punktzahl zur Erhaltung einer Förderung zu bekommen. Voraus- schauende Maßnahmen, wie der Einbau von Leerrohren und eine mögliche Versorgung des Platzes mit Strom- anschluss für Feste und E-Ladestationen wird angeregt.

Beschluss:

Der Gemeinderat ist sich einig, dass der heutige 3. Vor- schlag des Planungsbüros als Grundlage für die ELER- Förderungsbewerbung dienen soll. Der 1. Bgm. und die Verwaltung werden beauftragt, die erforderlichen Unter- lagen mit dem Ing.-Büro Koch für die ELER Bewerbung zusammen zu tragen und die Feinabstimmung des heuti- gen Entwurfes mit dem Arbeitskreis vorzunehmen und beim ALE Oberfranken einzureichen. (16 : 0) 4. Straße Schobertsreuth/Laimen-Moosing; Sach- stands information und weitere Vorgehensweise 1. Bürgermeister Karl Lappe zeigt die aktuelle Situation auf und erläutert die Planungen des Verbandes für Ländliche Entwicklung aus dem Jahr 2015. Er verweist darauf, dass die damals ungelösten Grundstücksfragen mit der Recht- lerauflösungsurkunde Nr. 831/2021 vom 14.07.2021 gelöst sind.

Herr Berno Baumann befürwortet den Ausbau dieser Straße.

1. Bürgermeister Karl Lappe ergänzt, dass bereits 2015 bei Ortsterminen festgestellt wurde, dass bei diesen Boden- verhältnissen nur ein klassischer Vollausbau Sinn macht.

Die Förderung einer solchen Maßnahme könnte je nach Programm ca. 75 bis 80 % betragen. Nach kurzer Erör- terung der Thematik verständigt sich das Gremium auf folgenden Beschluss.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauf- tragt, die bereits weit gediehene Entwurfsplanung des Verbandes für Ländliche Entwicklung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung bezüglich Kosten, Förder- und Finan zierungssummen abzuklären und dies dem Gemeinde rat zur weiteren Entscheidung wieder vorzu-

legen. (16 : 0)

5. Bebauungsplan am Bahnhof Obernsees (St.-Rupertus-Str.) Bauplatzpunktesystem;

Schluss beratung und Verabschiedung

1. Bürgermeister Karl Lappe geht den ausgearbeiteten Punkteplan mit dem Gremium durch und bittet dabei zu bedenken, dass die Anwendung für die Verwaltung prakti- kabel sein muss.

Es schließt sich eine rege Diskussion in folgenden Punkten an, die zu folgendem Ergebnis führt.

Im Punkt Wohnverhältnisse ist folgende Formulierung bei den Verwanden zu ändern.

– Dachneigung Walmdach 14° – 16° statt 25° – 50°

– Überschreitung der überbaubaren Grundfläche bei Garage in nordwestlicher Richtung von 2,00 m Tiefe Beschluss:

Von den Festsetzungen wird Befreiung erteilt.

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.5 Bauantrag auf Neubau einer Trafostation auf Fl.

Nr. 50, Nähe Schulstraße, Gemarkung Mistelgau Beschluss:

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.6 Bauantrag auf Neubau eines Geschäftshauses

auf den Fl. Nrn. 424 u. 425, Culmer Straße 5, Gemarkung Mistelgau

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbe- gebiet östlich der Gewerbeflächen der ehemaligen Ziege- lei in Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für

– Aufschüttung ostseitig 1,30 m statt 1,00 m

– Gebäude im Norden und Osten außerhalb der Bau- grenze

Beschluss:

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Von den Festsetzungen wird Befreiung erteilt.

2.7 Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis über Innensanierung u. Renovierung auf Fl. Nr.

111, Kirchweg 13, Gemarkung Mistelgau Beschluss:

Dem Antrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0)

3. Weiteres Vorgehen zum Thema Friedrich-Seggel- Straße/ Hannasenplatz – Einbringung der Bürger- anliegen in die künftigen Planungen, Ausführung zum geänderten Plan durch Herrn Koch

1. Bürgermeister Karl Lappe berichtet von der Arbeitskreis- veranstaltung am 02.03.2021 im FFW Haus Mistelgau und der öffentlichen Bürgeranhörung vom 03.12.2021 am Objekt. Er erläutert die eingegangenen Einwände und Vorschläge der Bürgerschaft und Anlieger. Nach Diskus- sion dieser Eingänge stellt 1. Bgm. Karl Lappe den ELER- Punkteplan mit Formulierungsvorschlägen den Anwesen- den vor, danach gibt er das Wort an Ing. Herrn Koch, der seinen geänderten Entwurf vorstellt.

Herr Koch erklärt die Platzgestaltung mit den gewünschten Änderungen der Anlieger an Entwässerungen, Befahrbar- keit und Randgestaltung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Er betont, hierbei die Wünsche und Konformität der Förderrichtlinien einzuhal- ten. Er stellt ein mehr als zehn Jahre bewährtes Pflaster im Einsteinsystem vor, das Farb- und Formgestaltung zulässt. Weitere Möglichkeiten der Platzgestaltung kann durch einzelne Bollerbänke, sowie alternativ maßangefer- tigte Rundbank für die Hummellinde erfolgen. Die verschie- denen Bepflanzungsstandorte werden gezeigt. Fazit sei- ner Ausführung ist, die Platzgestaltung, freie Stellplätze zu belassen, Biodiversität, Entsiegelung und mehr Fläche zu erlangen. Herr Berno Baumann empfiehlt, bei Akzeptanz

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D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Zur Abstimmung: Formulierung bei Verwandte 1. Grades

(Rest entfällt) (15 : 1)

Im Abschnitt Ehrenamt ergibt sich folgende Änderung, die durch rege Wortmeldungen und Austausch der Meinungen zu folgender Abstimmung führen:

Zur Abstimmung: Änderung der Formulierung von Ehren- amt (max. 8 Punkte) -> (max. 10 Punkte)

Ersatz der Definition in folgendem Wortlaut: Ehrenamts- punkte werden vergeben für den 1. Vorstand 5 Punke, für den 2. Vorstand 3 Punkte, für alle weiteren ehrenamtlich Aktiven gibt es 2 Punkte.

Die Nachweise erbringt der Antragsteller durch eine schrift- liche Bestätigung der jeweiligen Vereine bzw. Institutionen.

(15 : 1) Frau Lahdo bittet das eigengenutzte Haus bei einer Nut- zung als Mehrgenerationenhaus mit weiteren 3 Punkten zu bewerten.

Zur Abstimmung: Ergänzung nach Wohneigentum

Eigengenutzte Mehrgenerationshäuser werden mit 3

Punkten bewertet. (15 : 1)

Herr Krug ist grundsätzlich gegen das Punktesystem zur Bauplatzvergabe. Dies bestätigt er mündlich und reicht eine Stellungnahme mit folgenden Punkten an die Verwaltung:

Er befürchtet einen wahnsinnigen bürokratischen Auf- wand, zudem bezweifelt er eine rechtliche Haltbarkeit des Punktesystems. Die Gemeinde ist mit der bisherigen Ver- gabesituation nicht schlecht gefahren und behält sich die Entscheidung vor. Seiner Meinung nach hätte man die Vergabe bzw. Anmeldung für Bauplatzinteressenten mit einem fixen Datum versehen müssen, damit alle Interes- sierten die gleichen Voraussetzungen haben.

Bekanntgabe und Sonstiges

Bürgermeister Lappe berichtet von dem Vandalismus an den Einrichtungen auf der Neubürg.

Weiterhin trägt er dem Gemeinderat vor, dass sich die

Schlüsselzuweisung im kommenden Jahr auf 962.300 € verbessern wird, gegenüber 538.600 € in diesem Jahr. Er informiert das Gremium über die Stellungnahme des Archi- tekten Bauer zum Zeitungsbericht über das Dorfgemein- schaftshaus Seitenbach. Hierzu wird anschließend kurz kontrovers diskutiert. Bgm. Lappe beendet die Diskussion mit dem Hinweis, dass die Zahlen und Prognosen aus der Vergangenheit für die Zukunft nicht viel bringen. Wie im Beschluss gefasst, werden im nächsten Jahr die gewünsch- ten Architektenangebote ohnehin neue Zahlen bringen.

Gemeinderätin Lahdo möchte, dass sich die Gemeinde Mistelgau bei dem bayerischen Blühflächen-Wettbewerb meldet. Hier ist eine Fläche von 1.000 m2 zu definieren und Fördergeld steht mit 5.000 € in Aussicht. Die Bewerbungs- frist endet zum 31.01.2022. Nach einer kurzen Diskussion weist Bgm. Lappe auf die vielfältigen Aufgaben von ihm und seinem Bauamt hin, sodass eine eigenständige Be- werbung durch Frau Lahdo hilfreich ist. Frau Lahdo sichert eine Übernahme der Bewerbung zu. Gemeinde rat Kailer regt hierzu an, die verbleibende Grünfläche am Schulstra- ßenparkplatz zu nehmen. Bgm. Lappe ergänzt, dass die Fläche an der Feuerwehr, Kunstrasenplatz, sich im ver- gangenen Jahr in diese Richtung entwickelt hat und sich dazu eignen würde. Diese werde ja, wie dem Gemeinde rat und dem Bauhof bekannt, von einer Bürgerin beäugt und mit Hinweisschildern zum Erhalt der Blühfläche versehen.

Dort sind bestimmt schon eine Menge an Blühflächensa- men im Erdreich.

Frau Lahdo beanstandet die anhaltende Verschmutzung der Buswartehäuschen durch Zigarettenkippen. Sie fordert Gegenmaßnahmen und Ahndung, da eine Zigarette 200 Liter Wasser verunreinigt. Bgm. Lappe verweist zur Prob- lemlösung an Herrn Schaarschmidt im Ordnungsamt.

Frau Lahdo erkundigt sich nach einem Fremdenverkehrs- konzept der Gemeinde.

Hans Sturm regt an, dass diese Thematik bei einer der nächsten Sitzungen behandelt wird.

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

Gemeinde Glashütten

– Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Altenhimmelstraße 4, Glashütten – Schule Glashütten, Schulstraße 21 – Rathaus Glashütten, Schloßstraße 2

Gemeinde Mistelgau

– Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35 – Firma Hermos, Eckersdorfer Straße 7 – Sportheim SV Mistelgau,

Seitenbacher Straße 5

– Feuerwehrgerätehaus Gollenbach, Hs.-Nr. 8

– Kulturscheune Obernsees, Zum Knock 6, Mistelgau-Obernsees

– Wohnsgehaig, bei der Bushaltestelle in der Ortsmitte

Defibrillator-Standorte in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

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D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

NACHRICHTEN aus dem Kath. Pfarramt St. Franziskus Eckersdorf für die Kirchen St. Bonifatius Glashütten und St. Petrus und Paulus Mistelgau, Februar 2022

www.st-franziskus-eckersdorf.de

Gottesdienstzeiten Glashütten Gottesdienstzeiten Mistelgau

Samstag, 18.00 Uhr VAM Sonntag, 09.00 Uhr Eucharistiefeier oder Wortgottesdienst Am Donnerstag, 03. Februar 2022 um 16.00 Uhr Eucharistiefeier im Seniorenheim Glashütten

Am Freitag, 04. Februar 2022 treffen sich alle Erstkommunionkinder zum 2. Weg-Gottesdienst mit Pfr. Thomas in der Kirche in Mistelbach.

Am Samstag, 05. Februar 2022 Erteilung des Blasius-Segens in der VAM um 18.00 Uhr in St. Bonifatius Glashütten.

Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf

So. 06. Februar 4. Sonntag vor der Passionszeit

9.00

Pfarrerin Kraemer 10.10 + AM

Pfarrerin Kraemer So. 13. Februar

Septuagesimä 19.00 + AM Pfarrerin Kraemer

10.10

Ehejubiläumsgottesdienst Pfarrerin Kraemer So. 20. Februar

Sexagesimä 9.00

Pfarrerin Krauß 10.10

Pfarrerin Krauß So. 27. Februar

Estomihi 19.00

Pfarrerin Krauß 10.10

Pfarrerin Krauß

Sonntag 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Glashütten – Auf Grund von Corona kann es zu Änderungen der Gottesdienste kommen.

Gottesdienste Glashütten, Mistelgau und Tröbersdorf für Februar 2022

NACHRICHTEN aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Obernsees und Mengersdorf für Februar 2022

E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de – Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de Unsere Gottesdienste in Obernsees und Mengersdorf:

Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Plankenfels Ort So. 06.02.

Gottesdienst

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 08:45 Kirche St. Otto

Mengersdorf Gottesdienst

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 10:00 Kantorat

Obernsees

So. 13.02.

Gottesdienst

(Lektor Uwe Schuster) 08:45 Kirche St. Otto

Mengersdorf

Kindergottesdienst 08:45 Gemeinderaum

Mengersdorf Gottesdienst

(Lektor Uwe Schuster) 10:00 Kantorat

Obernsees So. 20.02.

Gottesdienst

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 08:45 Kirche St. Otto

Mengersdorf Gottesdienst mit Abendmahl

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 10:00 Kantorat Obernsees

So. 27.02.

Gottesdienst

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 08:45 Kirche St. Otto

Mengersdorf

Kindergottesdienst 08:45 Gemeinderaum

Mengersdorf Gottesdienst

(Pfarrer Thilo Neuhaus) 10:00 Kantorat Obernsees

Da sich aufgrund der Entwicklung bei der Corona-Pandemie Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich auf der Webseite der Kirchengemeinden Obernsees-Mengersdorf (www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de) über die jeweils aktuellen Termine zu informieren.

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D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Information über die Sitzung des Gemein de- rates der Gemeinde Glashütten

am Mittwoch, 20.12.2021,

im Sitzungssaal des Rathauses Glashütten

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Ende der Sitzung: 20.15 Uhr

Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl und 12 Gemeinderatsmitglieder Von der Presse: Herr Dieter Jenß

Zuhörer: 1

Der 1. Bürgermeister Sven Ruhl eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass ein ausreichendes Hygienekonzept vor- handen ist.

Er begrüßt die Schriftführerin, die Gemeinderäte, die Presse und die Rektorin der Schule, Frau Angelika Heer- lein als Zuhörerin. Weiterhin merkt er an, dass das Weih- nachtsfest vor der Türe stehe, er habe den Teilnehmern ein Präsent auf den Tisch gestellt.

Nachträglich gratuliert er Herrn Lars Hammer zum Ge- burtstag.

Alle Mitglieder sind anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.

A. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.10.2021

Die Niederschrift über die Sitzung am 27.10.2021 wird vom Gemeinderat vollinhaltlich genehmigt. (13 : 0) 2. Bauanträge

2.1 Bauantrag auf Errichtung einer Großraumgarage auf Fl. Nr. 536/3, Gemarkung Glashütten, Erlenweg 6 Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr. 536/5, Gem. Glashütten erteilt.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sied- lung am Kuhplatz“ wird Befreiung gewährt für:

– Garage außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche

– Flachdach mit Kiesschüttung statt Pultdach mit 8 ° und Eindeckung mit rostbraunem Wellasbest bzw. rostbrauner Dachpappe

Beschluss:

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (13 : 0)

3. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrech- nung 2020

und Feststellung der Jahresrechnung 2020

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die am 07.11.2021 stattgefundene örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020, vorgetragen von Frau Langhirt, zur Kenntnis. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Jahresrechnung wird hiermit fest- gestellt.

Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschrei- tungen siehe Rechenschaftsbericht Seiten 6 und 11) wer- den, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Der beiliegende Text ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister nimmt an der Beratung und Abstimmung

nicht teil. (12 : 0)

4. Kündigung der Mietvereinbarung des Spindel- mähers durch die Firma CAPYBARA

Der Bürgermeister erläutert, dass in der Vergangenheit Herr Bernt ca. 3 bis 4 Mal die Woche ca. 2 bis 3 Stunden das Gemeindegrundstück (Sportplatz) ehrenamtlich gemäht hat.

Sollte Herr Bernt mal ausfallen, ist dies den Mitarbeitern des Bauhofes (aus Zeitgründen) nicht zuzumuten.

Im Gespräch für die Zukunft ist die Beschaffung eines Mähroboters.

Nach längerer Diskussion, auch über die Schädlichkeit für Kleintiere, ist sich der Gemeinderat einig, zwei Vergleichs- angebote einzuholen.

Vergleichsangebote werden angefordert und die Entschei- dung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung vertagt.

5. Sanierung des Pausenhofes (Süd) der Volks- schule Glashütten

Information des Bürgermeisters:

Die Pflasterung des hinteren Pausenhofes erfolgte vor ca. 20 Jahren, die Steine haben sich gesetzt, es sind massive Stol- perstellen auch bei der Treppe vorhanden. Die Gemeinde ist in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen.

Die Gemeinderäte diskutieren über die vorhandene Rinne im Pflaster, die nicht mehr gebraucht wird, diese soll nun mit Pflastersteinen zugepflastert werden.

Eine Rinne hat eine Fuge, so der Gemeinderat, die muss wasserdicht verschlossen sein, sonst gefriert das auf, über Jahre lässt sich das nicht vermeiden.

Auch Baumwurzeln und Blätter verstopfen die Rinne, die Bäume sollen begutachtet werden und es sollte sich überlegt werden, alte Äste und evtl. Bäume zu kappen und gegebe- nenfalls neue Bäume zu pflanzen.

Entscheidung im NÖ-Teil.

6. 650 Jahre Gemeinde Glashütten; Informations- austausch und Anregungen zum Festakt

Bürgermeister Sven Ruhl regt zum Gedankenaustausch über die Vorgehensweise zum Festakt an. Erstmals urkund- lich erwähnt wurde Glashütten am 11.11.1371, so Gemeinde- rat Neuner.

(15)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Je später man dieses Fest im Jahr einplant, umso unmögli- cher kann es werden, dass man das Jubiläum ausrichten kann (Pandemie) bzw., dass es nicht stattfinden kann, erwi- dert Werner Schubert.

Auch sollte man die Vereine zur Vorplanung mit einbinden und noch Hintergrundwissen von unserem Heimatforscher Richard Pfaffenberger einholen, so Herbert Zeilmann. Mit den Vorplanungen müsste/sollte bereits im Januar begonnen werden.

Die Gemeinderäte machen sich Gedanken, weitere Planun- gen in der nächsten Sitzung.

7. Anfragen und Informationen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen, dieser TOP wurde in den nichtöffentlichen Teil verlegt.

8. Verabschiedung eines langjährigen Gemeinde- ratsmitgliedes

Schriftliche Rücktrittserklärung unseres langjährigen Ge- meinderates Michael Neuner.

31 Jahre Gemeinderat vom 01.05.1990 bis 20.12.2020 (31 Jahre und 7 Monate). Mit 24 Jahren in den Gemeinderat ge-

wählt und 5 Perioden Gemeinderat absolviert und das immer freundlich, nett, willensstark, manchmal aber auch stur. Nach dem Amtswechsel des langjährigen Bürgermeisters im Jahre 2020 dem Gemeinderat treu geblieben, so Bürgermeister Sven Ruhl, müssen wir uns heute leider, auf eigenen Wunsch, von unserem Michael Neuner auf politischer Ebene verabschieden.

Michael Neuner bekleidete in seiner langen Zeit als Gemein- derat zahlreiche politische Ämter. Diese waren: Mitglied im Bauausschuss, im Abwasserzweckverband Truppachtal, Verbandsrat, um nur einige zu nennen.

Bürgermeister Ruhl bedankt sich herzlich bei Michael Neu- ner, auch im Namen der Gemeinde Glashütten und wünscht ihm und seiner Familie alles Gute, er überreicht ihm einen Wappenkrug mit Spitzzinndeckel, in den seine Funktion mit Datum eingraviert wurde. Außerdem bekommt er eine Ur- kunde, sowie für seine Frau (so ein Amt kann man nur aus- üben, wenn man eine starke Frau an seiner Seite hat) einen Blumenstrauß.

Im Anschluss wurde die Verabschiedung als Foto festge- halten.

B. Nichtöffentliche Sitzung

Öffnungszeiten im Rathaus Glashütten:

Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Telefon: 09279 / 467 (während der Öffnungszeiten) Fax: 09279 / 923377

Erreichbar in dringenden Fällen:

Sven Ruhl Brigitte Küffner

1. Bürgermeister Sekretariat

Tel. 01 51 / 23 45 23 05 Tel. 09279 / 999-17 Tel. 09279 / 97 76 17 Fax: 09279 / 999-3-17 Fax: 09279 / 97 76 18

E-Mail: E-Mail:

buergermeister@glashuetten.de brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de

Verloren / Gefunden:

Gefunden: Smartphone, Marke Samsung, in Lederhülle

am 31.12.2021; Fundort: bei St.-Rupertus-Kapelle, Obernsees Weitere Infos im Rathaus Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 09279-999-0

Bitte beachten!

Annahmeschluss für die Ausgabe März 2022 des Mitteilungsblattes

ist am Freitag, 11.02.2022.

(16)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Bürgerbus 2.0 des Landkreises Bayreuth

Fahrplan Linie 4: Hollfeld – Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Montag bis Freitag Montag bis Freitag

Abfahrt von

Hollfeld, Spitalplatz Zeit Abfahrt von

Mistelgau, Ort Zeit Abfahrt von

Hollfeld, Spitalplatz Zeit Abfahrt von

Mistelgau, Ort Zeit

09:05 11:15 14:40 16:50

Obernsees 09:14 Seitenbach nzA Obernsees 14:49 Seitenbach nzA

Truppach 09:15 Engelmeß nzA Truppach 14:50 Engelmeß nzA

Mengersdorf 09:16 Mistelgau, Ort 11:25 Mengersdorf 14:51 Mistelgau, Ort 17:00

Wohnsgehaig 09:20 Mistelgau, Rathaus 11:26 Wohnsgehaig 14:55 Mistelgau, Rathaus 17:01

Gollenbach 09:23 Glashütten, Ort nzA Gollenbach 14:58 Glashütten, Ort nzA

Plösen 09:25 Glashütten, Siedlung nzA Plösen 15:00 Glashütten, Siedlung nzA

Frankenhaag 09:28 Frankenhaag nzA Frankenhaag 15:03 Frankenhaag nzA

Glashütten, Siedlung 09:33 Plösen nzA Glashütten, Siedlung 15:08 Plösen nzA

Glashütten, Ort 09:34 Gollenbach nzA Glashütten, Ort 15:09 Gollenbach nzA

Mistelgau, Rathaus 09:39 Wohnsgehaig nzA Mistelgau, Rathaus 15:14 Wohnsgehaig nzA

Mistelgau, Ort 09:40 Mengersdorf nzA Mistelgau, Ort 15:15 Mengersdorf nzA

Engelmeß 09:44 Truppach nzA Engelmeß 15:19 Truppach nzA

Seitenbach 09:46 Obernsees nzA Seitenbach 15:21 Obernsees nzA

Mistelgau, Ort 09:51 Hollfeld, Spitalplatz 11:50 Mistelgau, Ort 15:26 Hollfeld, Spitalplatz 17:25

nzA: nur zum Aussteigen nzA: nur zum Aussteigen

Mistelgau, Ort 09:51 Mistelgau, Ort 15:26

Hollfeld, Spitalplatz 10:15 Hollfeld, Spitalplatz 15:40

Fahrpreise: Einfache Fahrt: 1,50 € – Hin- und Rückfahrt: 2,50 € Schwerbehinderte fahren kostenlos ab 65 Jahren ermäßigt: Einfache Fahrt: 1,00 € – Hin- und Rückfahrt: 1,50 €

An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0 Fragen, Wünsche? Tel. 0921 728-330

Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ruft die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Mistelgau und Glashütten dazu auf, den Bürgerbus rege zu nutzen, damit die derzeit leider noch immer geringen Fahrgast- zahlen zunehmen!

Informationsbroschüre der VG Mistelgau: Warnung vor Betrügern

Gemeinsam mit der Firma inixmedia GmbH haben wir im Jahr 2016 die letzte Auflage der Bürger­

informationsbroschüre der VG Mistelgau erstellt.

Die Folgeauflage ist für Sommer dieses Jahres eingeplant und wird ebenfalls mit der inix media GmbH erstellt.

Dafür wird ein Mitarbeiter der inixmedia GmbH auf die Gewerbetreibenden zukommen. Dieser Mitarbeiter ist von der VG Mistelgau legitimiert und kann sich auch ausweisen.

Wir wurden bereits mehrmals darauf aufmerksam gemacht, zuletzt Mitte Januar 2022, dass eine oder mehrere „Trittbrettfahrerfirmen‟ vor Ort aktiv sind, um mit Anzeigen aus der Ausgabe von 2016 neue Aufträge zu generieren.

Bei solch betrügerischen Versuchen erhalten Sie in der Regel ein Fax mit einer Kopie Ihrer Anzeige aus der zuletzt gedruckten Informations broschüre und der Bitte, eventuelle Kor- rekturen vorzunehmen. Mit Ihrer Unterschrift wird gleichzeitig ein neuer Auftrag bestätigt.

Neuerdings versuchen diese Firmen auch per Telefon, Anzeigenaufträge zur erhalten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Firmen nicht im Auftrag der VG Mistelgau oder der inixmedia GmbH agieren und entweder Ihr oder das Urheberrecht der Firma ver- letzen, die die Anzeige gestaltet hat.

Sollten Sie versehentlich bereits einen Auftrag dieser Art unterschrieben haben, emp- fehlen wir Ihnen, keine Zahlungen zu leisten und sich umgehend von einem Rechts- anwalt beraten zu lassen.

Natürlich stehen Ihnen für weitere Fragen auch die Anzeigenabteilung des Verlages inixmedia, Telefon 0431/66848­60 oder die VG Mistelgau, Telefon 09279­999­11 gern zur Verfügung.

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N a c h r i c h t e N d e r V e r e i N e u N d V e r b ä N d e

Neues aus der ILE Rund um die Neubürg

Zusammen mit dem Heimatfotografen Bernd Lippert ist für 2022 wieder ein Kalender mit stimmungsvol- len Heimataufnahmen entstanden.

Durch dessen Verzicht auf sein Honorar kann ein Teil des Verkaufserlöses

in Höhe von 500 €

an eine gemeinnützige Organisation gespendet wer- den.

Ausgewählt wurde hierfür der Verein HippoTeam Bayreuth-Land e.V. in Gubitzmoos, wo Menschen mit Behinderung u.a. durch therapeutisches Reiten ge- fördert werden.

Vielen Dank an alle, die mit dem Kauf des Kalenders zu diesem Erfolg beigetragen haben

______________________________________

Auch 2022 findet ein monatlicher Thermenmarkt mit einem bunten Angebot regionaler Lebensmittel statt:

Nach dem großen Erfolg in anderen Regionen wollen auch wir beginnen, Obstbäume, die nicht anderwei- tig abgeerntet werden, mit dem „Gelben Band“ zu versehen. An gekennzeichneten Bäumen darf das Obst zu privaten Zwecken gepflückt werden. An Bäu- men ohne Kennzeichnung nicht.Die Gelben Bänder sind Forstbänder, die nach zwei Jahren verwittern und biologisch abbaubar sind.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Zum einen verfault weniger Obst auf den Bäumen oder Wiesen zum anderen wird illegales Abernten an anderen Stellen eingedämmt.

Wenn Sie Teil des Projektes werden wollen und Obst- bäume auf Ihrem privaten Grund haben, die öffent- lich zugänglich sind, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir nehmen Art, Anzahl und Standorte aller Streu- obstbestände auf. Im Anschluss werden die Bänder und zusätzliche Informationskarten bestellt und an die Teilnehmer zum Anbringen an den entsprechen- den Bäumen geliefert.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 09279/923241 oder Email an info@neubuerg.de

Spendenaktion Kalender Gelbes Band – Pflücken erlaubt

Interkommunale Allianz (ILE) Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau

09279 923241 info@neubuerg.de www.neubürg.de Impressum:

Referenzen

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