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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

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Academic year: 2022

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Nr. 6 ׀ 2021

Amts- und Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

Erscheinungsdatum: 28. Mai 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2021: Freitag, 11. Juni 2021

Rathaus Mistelgau Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Fax 0 9279/ 9 99-33 www.mistelgau.de

poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Rathaus Glashütten Schloßstraße 2 95496 Glashütten Donnerstag:

15.30 – 18.30 Uhr Telefon 0 9279/4 67 Fax 0 9279/92 33 77 www.glashuetten.de gemeinde@glashuetten.de

Verein für Regionalentwicklung

„Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.‟

Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau

Telefon 0 92 79/ 92 32 41 Fax 0 9279/ 92 32 44 www.neubuerg.de info@neubuerg.de

50. Geburtstag von Bürgermeister Sven Ruhl

Anlässlich des 50. Geburtstages von Bürgermeister Sven Ruhl ließen es sich die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau nicht nehmen, den Jubilar vor dem Rathaus in Mistelgau zu überraschen. Ein altes Kinderfahrrad diente dabei symbolisch als äußeres Zeichen eines Geldgeschenkes für die Anschaffung eines neuen Fahrrads durch den Bürgermeister.

Im Bild die VG-Mitarbeiter mit dem Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe. Seit 1. Mai 2020 steht Sven Ruhl an der Spitze der knapp 1.400 Einwohner zählenden Gemeinde Glashütten, nachdem er bei der Kommunalwahl 2020 bei der Stichwahl als Gewinner hervorging. Der Jubilar ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist in Bayreuth aufgewachsen und lebt seit 2000 in Glashütten. Beweis für sein ehrenamtliches Engagement ist sein Einsatz als erster Vorsitzender des TSV Glashüt- ten. Dieses Amt übt er seit 2011 aus. Das kommunalpolitische Wirken von Sven Ruhl begann mit dem erstmaligen Einzug in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl 2014. Im September 2017 wurde er zum zweiten Bürgermeister gewählt.

Seine politische Heimat hat er bei der Allgemeinen Freien Wählergruppe (AFW) Glashütten gefunden. Dort übernahm er

im Juni 2017 das Amt des ersten Vorsitzenden. Text/Foto: Dieter Jenß

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Gemeinde Mistelgau Die Rufnummern:

=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister Privat: 0 92 79 /2 20

Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 Handy: 01 60/ 8 42 73 16

=> Amschler, Dietmar

EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 /9 99-11 Fax: 0 92 79 /9 99-311

dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

=> Amschler, Melissa

Webseiten Mistelgau + Glashütten Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau Tel.: 0 92 79 /9 99-29

Fax: 0 92 79 /9 99-329

melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

=> Bärnreuther, Wolfgang Amts- und Mitteilungsblatt Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Fax: 0 92 79 /9 99-318

wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de

=> Bayerlein, Katja

Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt

Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327

katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de

=> Huber, Mathias

Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-16

Fax: 0 92 79 /9 99-316

mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de

=> Kaniewski, Karin

Kindergarten, Schule, Finanz ver- waltung, Breitbandangelegenheit Tel.: 0 92 79 /9 99-24

Fax: 0 92 79 /9 99-324

karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de

=> Küffner, Brigitte

Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17

Fax: 0 92 79 /9 99-317

brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de

=> Krug, Tanja Finanzverwaltung Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Fax: 0 92 79 /9 99-321

tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de

=> Roder, Ute Kassenverwaltung Tel.: 0 92 79 /9 99-19 Fax: 0 92 79 /9 99-319 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de

=> Schaarschmidt, Klaus Geschäftsleiter

Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Fax: 0 92 79 /9 99-312

klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de

=> Schmitt, Irene

Verkehrsamt an der Therme

Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten

Tel.: 0 92 06/99 23 75 Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de

=> Silbermann, Thomas Bauamt, Straßenverkehr Tel.: 0 92 79 /9 99-15 Fax: 0 92 79 /9 99-315

thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de

=> Wagner, Winfried Kämmerer

Tel.: 0 92 79 /9 99-13 Fax: 0 92 79 /9 99 313

winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de

=> Waldmann, Monika

Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer

Tel.: 0 92 79 /9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322

monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Bauhof Mistelgau:

Tel.: 0 92 79/5 84 In dringenden Fällen:

=> Bär, Arno

Handy: 01 51 / 18 05 64 41

=> Teufel, Reiner Handy: 01 51 / 18 05 64 43

=> Zick, Michael Handy: 01 51 / 18 05 64 48 Kläranlage Truppachtal:

Tel.: 0 92 06 /2 30

E-Mail: info@ka-truppachtal.de In dringenden Fällen:

=> Schelenz, Thomas

=> Ruckriegel, Florian Tel.: 0 92 06 /2 30

Anrufe werden weitergeleitet.

Kindergarten Mistelgau:

Tel.: 0 92 79 /13 22

Kindergarten Obernsees:

Tel.: 0 92 06 /7 50

Grundschule Mistelgau:

Tel.: 0 92 79 / 3 46

=> Hausmeister: Küffner, Roland Handy: 01 70 / 9 93 77 52

Mittagsbetreuung Mistelgau:

Tel.: 0 92 79 / 92 31 73

=> Wagner, Gislinde Handy: 0171/4182778 Seniorenbeauftragte:

=> Seyferth, Angelika Tel.: 0 92 79 /14 68 Jugendbeauftragte:

=> Maisel, Bernd Handy: 01 71 / 9 51 22 41

=> Westermann, Thomas Handy: 01 72 / 3 47 50 03

Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:

=> Küffner, Roland Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:

=> Seyferth,Jochen Tel.: 0172/84 21 561

Störungsannahme Strom

"Stadtwerke Bayreuth"

Tel.: 0921-600-750

Gemeinde Glashütten

und

Ihr direkter Kontakt

=> ins Rathaus:

Tel.: 09279/467 Fax: 09279/923377

E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Internet: www.glashuetten.de

=> in den Bauhof:

Tel.: 09279/8248 Fax: 09279/971230

E-Mail: bauhof@glashuetten.de

=> Grundschule Glashütten:

Tel.: 09279/241

Störungsannahme für Wasser Tel.: 09283/8 61 22 43

für Strom

Tel.: 0941/28003366

rund um die Uhr!

Bei allen weiteren Fragen zum Wasser Tel.-Nr:

0 92 83 / 86 10

in der Zeit von Mo. - Do.

von 08.00 - 16.00 Uhr und Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr

=> in die AWO-Kindertagesstätte Tel.: 0 92 79 / 18 19,

E-Mail:

awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de

=> zu der Seniorenbeauftragten Frau Ursel Sloniowski,

Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00

=> zu dem Jugendbeauftragten Herr Tobias Heidenreich,

Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com

=> Standorte Defibrillatoren an der Schule Glashütten,

Schulstraße 21, Glashütten am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,

Altenhimmelstraße 4, Glashütten am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2

Glashütten

weltoffen und heimatverbunden Notruf-Nummern:

Polizei 1 10 Feuerwehr 1 12

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A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Inhaltsverzeichnis

Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 9

– Bekanntmachung des Landkreis Bayreuth über die beantragte Liniengenehmigung für den „Bürgerbus 2.0‟

– Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟

– Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken zum Lehrgang zum/r Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in 2021/2022

– Informationen zum hausärztlichen Notdienst

Die Gemeinden informieren S. 10 – 27

– Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und Mistelgau

– Informationen der Gemeinden Mistelgau und Glashütten zur Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth

– Neues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten – Nachrichten aus den Kirchengemeinden

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 33

Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände

Anzeigen S. 34 – 56

Impressum:

Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungs- gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs blattes ist die Ver wal tungsgemeinschaft Mistelgau.

Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe

Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Verwaltungsge mein schaft Mistel gau kostenlos zugestellt.

Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stückzahl: 2.500 Druck:

Hofmann – Druck. Werbung. Medien.

Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net

Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der

Gemeinde Glashütten

Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:

Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l

ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1)

Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der

Gemeinde Mistelgau

Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:

Gesamthärte: 6,35°dH Nitrat: < 1 mg/l

ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021)

Härtebereich: weich (1)

Bankverbindungen

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

– Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT

Gemeinde Mistelgau

– Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 BIC: BYLADEM1SBT

– VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1

Gemeinde Glashütten

– Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT

– VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1

Abwasserzweckverband Truppachtal

– Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT

– VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1

Schulverband Mistelgau-Glashütten

– VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 BIC: GENODEF1HO1

(4)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Der Landkreis Bayreuth informiert

Der Landkreis Bayreuth hat bei der Regierung von Oberfranken die Liniengenehmigung für den

„Bürgerbus 2.0“ beantragt.

Textauszug aus dem Antragschreiben:

Antrag auf Liniengenehmigung nach 5 42 PeBeFG für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ (räumliche und ange- botsseitige Erweiterung des seit 1989 bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“)

...

der Landkreis Bayreuth beantragt mit anliegendem Fahrplan die konzessionsrechtliche Liniengenehmigung für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ als Nachfolgeprojekt des bis dato bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“.

Das Projekt „Bürgerbus 2.0“ ist ein Schwerpunktprojekt im Rahmen des Programmes „Mobilität 2030“ (Bayerischer Bauindustrieverband mit Bayerischem Verkehrsminis terium),

wo der Landkreis Bayreuth als Modelllandkreis zukunfts­

weisende Verkehrsprojekte initiiert.

„Bürgerbus 2.0“ erfüllt unverändert Schwerpunktfunktionen im klein­, unter­ und mittelzentralen Nachbarortsverkehr ( Erschließung der Verflechtungsbereiche von Hollfeld, Waischenfeld, Kirchahorn, Mistelgau/Glashütten, Potten­

stein, Betzenstein/Plech), jetzt aber auch interkommunale Verbindungsfunktion auf der Nord­Süd­Achse im westlichen Landkreis Bayreuth (wesentliche Bereiche der Fränkischen Schweiz). Eine Konkurrenzierung von bestehenden Nahver­

kehrsangeboten ist nicht gegeben. Die Planung wurde de­

tailliert den Kreisgremien mit dem Ergebnis eines einstimmi­

gen Durchführungsbeschlusses sowie dem Netzwerk

„Mobilität 2030“ vorgestellt.

Als Konzessionsinhaber fungiert wie bisher auch der Land­

kreis Bayreuth. Auch weiterhin kommt für den Bürgerbus ein VGN­unabhängiger Sonder­ bzw. Haustarif zum Tragen:

Hin­ und Rückfahrt Vollzahler 2,50 € (ermäßigt: 1,50 €), ein­

fache Fahrt 1,50 € (ermäßigt: 1,00 €)

Es ist beabsichtigt, das Bürgerbusprojekt 2.0 mit 01.07.2021 zu starten.

...

Beantragter Fahrplan für Linie 3: Hollfeld – Glashütten – Mistelgau

mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr

Hollfeld, Spitalplatz 09:05 11:50 14:40 15:40 17:25

Schönfeld 09:08 nzA 14:43 15:35 nzA

Braunersberg 09:12 nzA 14:47 15:33 nzA

Obernsees, Mitte 09:14 nzA 14:49 15:31 nzA

Truppach 09:15 nzA 14:50 nzA

Mengersdorf 09:16 nzA 14:51 nzA

Wohnsgehaig 09:20 nzA 14:55 nzA

Gollenbach 09:23 nzA 14:58 nzA

Plösen 09:25 nzA 15:00 nzA

Glashütten, Siedlung 09:28 nzA 15:03 nzA

Glashütten, Ort 09:29 nzA 15:04 nzA

Mistelgau, Rathaus 09:34 nzA 15:09 nzA

Mistelgau, Ort 09:35 nzA 15:10 nzA

Engelmeß 09:39 nzA 15:14 nzA

Seitenbach 09:41 nzA 15:16 nzA

Mistelgau, Ort 09:45 11:15 15:20 15:20 16:50

nzA: nur zum Ausstieg

An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0

(5)

5

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Bekanntmachung

zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB I.

Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern­

sees“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ betrifft das Sondergebiet SO7 und erstreckt sich über die Fl. Nrn. 131/3, 132/0, 132/2, 136/2 und einer Teilfläche von 139 jeweils der Gemarkung Truppach.

Mit der 7. Änderung soll Baurecht für einen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. Gleichzeitig wird das Baufenster nach Südosten erweitert, um gastronomische Einrichtungen ansiedeln zu können.

Nach erfolgter Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Sitzung am 17.05.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.

Ein neuer Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.05.2021, wurde vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach ausgefertigt, vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2021 gebilligt und eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

II.

Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung kann in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Auslegung verfügbar:

– Stellungnahme Vorabklärung mit WWA Hof zu Schutzgut Wasser/Boden.

Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit

§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit­

teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 28.05.2021

Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

136/1

94

133 136

139

132

132/2

131/3 136/2

7/1

An der Therme Truppacher Straße

Holunderw eg

59

Bezugspunkt OK fertige Straße

(6)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Abfallwirtschaft

Wussten Sie schon …

… dass Sie Altfett bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgeben können?

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

AAbb ssooffoorrtt bbeekkoommmmeenn SSiiee IIhhrr FFeetttt wweegg!!

Butter, Margarine, Schmalz, Speiseöle, Frittier- und Bratfette, Pflanzenöle sowie Öle von eingelegten Konserven etc. können kostenlos bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Altfett auf keinen Fall über die Kanalisation! Aus dem gesammelten Altfett entsteht Biodiesel mit hoher CO2-Einsparung.

Annahmestelle Pegnitz:

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz

Donnerstag 14-20 Uhr

jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Annahmestelle Bindlach:

Bergler GmbH & Co. KG Goldkronacher Str. 32, Bindlach Mo-Fr: 7-16:30 Uhr

Abfallwirtschaft

Wussten Sie schon …

… dass Teller und Trinkgläser nniicchhtt im Altglascontainer entsorgt werden dürfen?

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken Restmülltonne.

Entsorgung größerer Mengen folgende Abgabestellen:

Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden.

Annahmestelle Pegnitz:

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG

Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Donnerstag 14-20 Uhr

jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Gewerbemüllsortieranlage Bindlach:

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG

Im Letterer 2, Bindlach

Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr

(7)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichten­

wälder befallen sind – und das am besten im Zwei­Wochen­

Turnus!

Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldrän­

der, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm­ und Schneebruch geschädigte Bestände.

Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger be­

fallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu er­

kennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnweben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Be­

fallene Bäume sind umgehend zu ernten und zu entrinden oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transportieren.

Zudem ist es notwendig, die Baumkronen zu beseitigen, denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern Durchmesser als Brutstätte. Aber auch bisher nicht aufgear­

beitetes Bruch­ oder Windwurfholz ist für die Käfer ideales Brutmaterial und sollte daher zügig entfernt werden. Die

„saubere Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und bewährteste Methode, um eine weitere Ausbreitung des Bor­

kenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bay­

reuth auch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Landkreises.

Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wäl­

der liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Daher stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für die Borken­

käferbekämpfung bereit.

Noch ein Tipp für Liebhaber von Video­Plattformen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche­Tutorial und ein Borkenkäferbekämpfungs­Tutorial unter anderem auf You­

TubeDE an. Klicken Sie doch mal rein.

https://youtu.be/Gwwau898I28 https://youtu.be/7iopG88UIu8 Regierung von Oberfranken

Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/

zur Geprüften Natur- und Landschafts- pflegerin 2021/2022

Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri­

schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Na­

turschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayeri­

schen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) ei­

nen Fortbildungslehrgang 2021/2022 zum Geprüften Natur­ und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur­ und Landschaftspflegerin durch.

Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege weiterbilden möchten.

In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grund­

lagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Um­

weltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze des Gewerbe­ und Steuerrechts oder des Arbeits­ und Sozi­

alrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fach­

gerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen, naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik.

Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September 2021 bis Juli 2022 verteilt sind. Be­

ginn ist Montag, der 27. September 2021. Die Lehrgangs­

und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro.

Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Ober­

franken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021.

Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung unter: www.reg­ofr.de/gnl

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth

Borkenkäfer schwärmen wieder aus

Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winter­

schlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäu­

men oder in der Bodenstreu überwintert haben, fliegen nun wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Fors­

ten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Wald­

besitzerinnen und Waldbesitzer in den kommenden Wochen

(8)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:

Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.

Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.

Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:

1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !

2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:

– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, oder

95326 Kulmbach,

beide mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr

3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden.

Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:

Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung

Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver stopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge­

langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.

Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.

Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.

So bleiben nicht nur den Haus­ und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab­

wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.

Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern.

(9)

A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n

Pressedienst

der Sozialversicherung für

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai

SVLFG fördert Selbsthilfe bei Bluthochdruck

Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter ande- rem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Selbsthilfeförderung.

COVID-19

Schnelltest Center Mistelgau

BRK Bereitschaft, Seitenbacher Straße 1, 95490 Mistelgau, am Sportplatz beim Feuerwehrhaus

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: Samstag und Sonntag:

7:00 - 11:00 und 16.00 - 20:00 Uhr 11.00 - 17:00 Uhr

Kostenlos - ohne

Termin

Bayerisches Rotes Kreuz

Kreisverband Bayreuth Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes – Kreisverband Bayreuth

Testmöglichkeit für ALLE:

Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbst­

hilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt wird.

Informationen über alle ihre Selbsthilfeförderungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:

www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung.

Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden Menschen an zu hohem Blutdruck – größter Risikofaktor für Herz­Kreislauf­Erkrankungen wie Schlaganfall und Herz­

infarkt.

Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Todesfall und damit die häufigste Todesursache.

Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite:

www.hochdruckliga.de

(10)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Information über die Sitzung des Gemein de- rates der Gemeinde Glashütten am Mitt woch, 21.04.2021, im Veranstaltungsraum der

Mehrzweckhalle Glashütten

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Ende der Sitzung: 19.40 Uhr

Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl und 10 Gemeinderatsmitglieder Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:

Herr Lars Hammer, Herr Andreas Opel Von der Verwaltungsgemeinschaft:

Kämmerer Winfried Wagner

Von der Presse: Herr Dieter Jenß Zuhörer: –

Alle Teilnehmer wurden im Vorfeld der Gemeinderatssit­

zung gebeten, den von der Gemeinde ausgehändigten, COVID­19 Antigen­Rapid­Schnelltest durchzuführen, um die Anwesenden vor gegenseitiger Ansteckung zu schüt­

zen und damit eine Gesamtquarantäne zu vermeiden.

Vor Beginn der Sitzung gratuliert 1. Bürgermeister Sven Ruhl noch den Gemeinderatsmitgliedern Gerald Soballa und Gertrud Langhirt herzlich zum Geburtstag.

Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass ein ausreichendes Hygienekonzept vorhanden ist.

Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be­

schlussfähigkeit gegeben ist.

A. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften vom 31.03.

2021 und 07.04.2021

Die Niederschriften über die Sitzungen vom 31.03.2021 und 07.04.2021 werden vom Gemeinderat vollinhaltlich

genehmigt. (11 : 0)

2. Bauanträge

Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor.

3. Haushalt 2021

Kämmerer Winfried Wagner erläutert nochmals kurz den Haushalt und seine Anlagen. Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zur Kenntnis.

Anlagen:

• Haushaltssatzung

• Stellenplan – Stellenübersicht

• Rücklagenübersicht

• Schuldenübersicht

• Verpflichtungsermächtigungen

• Angaben zu den finanziellen Verhältnissen

• Investitionsplan

• Anlage kalkulatorische Kosten für das Vorjahr

• Vorbericht

• Haushaltsrechnung 2020

• kassenmäßiger Abschluss 2020

• Finanzplan

• Pro­Kopf­Verschuldung

• Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2021

• Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2021

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Finanzplan für das Haushalts­

jahr 2021 samt ihren Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Ein­

nahmen und Ausgaben ausgeglichen:

im Verwaltungshaushalt mit 2.177.600,00 € im Vermögenshaushalt mit 3.272.900,00 €

Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Be­

schlusses (11 : 0)

4. Stromlieferungsvertag mit den Stadtwerken Bay- reuth; Lieferjahre 2023 bis 2025

Unser bisheriger Stromlieferungsvertrag mit der „eins energie in sachsen GmbH & Co KG“ läuft für den Zeitraum 2020 – 2022 (100 % Ökostrom).

In der Sitzung am 24.02.2021 hat der Gemeinderat be­

schlossen, nicht mehr an der Bündelausschreibung der Fa. KUBUS teilzunehmen und stattdessen zu gegebener Zeit z. B. mit den Stadtwerken Bayreuth einen Vertrag ab­

zuschließen.

Nun bieten uns die Stadtwerke Bayreuth infolge immer wei­

ter steigender Strompreise an, bereits jetzt einen Stromlie­

fervertrag für den Zeitraum ab 01.01.2023 zu den derzeit aktuellen Preisen abzuschließen, um somit bereits jetzt den derzeitigen Preis für die Zukunft zu sichern. Dies könnte ggf.

auch in Anlehnung an den noch abzuschließenden Strom­

lieferungsvertrag der Gemeinde Mistelgau mit den Stadt­

werken Bayreuth geschehen.

Da es sich hier um tagesaktuelle Preise handelt, müsste hier eine sofortige Entscheidung getroffen werden.

Um dies zu ermöglichen, wäre es zweckmäßig, den Bürger­

meister zu ermächtigen, einen Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth ab­

zuschließen.

Der Gemeinderat nimmt den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigt hiermit den Bürgermeister, einen Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth abzuschließen. (11 : 0) 5. Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten

um drei Gruppen (1 Krippen-, 1 Kindergarten- und 1 Mischgruppe); Anerkennung von 57 neuen Plätzen (insgesamt 94 Plätze)

(11)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde im Rahmen der Bedarfsplanung für das Jahr 2021 auf den gestiegenen Bedarf an Plätzen der Kita Glashütten hinge­

wiesen und dem Gemeinderat detailliert dargestellt.

Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 01.09.2016 beläuft sich auf 35 Kindergartenplätze (2 Gruppen) und 12 Krippenplätze (1 Gruppe).

Der Bedarf von weiteren, neuen Gruppen beruht auf der gestiegenen Inanspruchnahme, sowie durch die Erweiterung des Baugebietes Hofäcker II mit aktuell 41 Bauparzellen.

In der Sitzung am 24.02.2021 stellten die beiden Architekten ihre Entwürfe dem Gemeinderat vor.

Dem Vorschlag von Architekt Harald Bauer aus Kirchenthumbach stimmte der Gemeinderat in der Sitzung am 10.03.2021 zu und vergab die Planungsleistung zu diesem Vorhaben.

Angedacht waren vorerst eine weitere Krippengruppe (12 Plätze), eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) und evtl. eine sehr variable Mischgruppe für Krippen­ und Kindergartenkinder, bzw. Kindergarten­ und Schulkinder.

Der Neubau am Bestandsgebäude soll für die Gemeinde Glashütten die bestmögliche Flexibilität mit der maximalen Förderung vereinen, da mit Fertigstellung des Anbaues Ende 2023, je nach Baufortschritt in „Hofäcker II“, nicht sofort alle neuen Plätze benötigt werden.

Es wird z. Zt. mit den in die Planungen mit einzubeziehen­

den Stellen geprüft, ob es sinnvoll wäre, mit einer Krippengruppe (12 Krippenplätze), mit zwei Kinder­

gartengruppen (50 Kindergartenplätze) und einer Mischgruppe (6 Krippen­ und 12 Kindergartenplätze), also mit insgesamt 80 Plätzen (33 neuen Plätzen) zu planen.

Die Fördergelder könnten so bestmöglich ausgenutzt wer­

den und gleichzeitig besteht mit einer Mischgruppe die

Möglichkeit, (vorhandene) Räume sehr variabel für Krippen­

und Kindergartenkinder, je nach Bedarf, zu nutzen.

Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten am bestehenden Gebäude zu.

Architekt Harald Bauer stimmt die Pläne mit den entspre­

chenden Stellen ab.

In einer der nächsten Sitzungen werden die optimierten Pläne dem Gemeinderat erneut vorgelegt und es kann über die genaue Anzahl an neu zu schaffenden Kita­Plätzen

abgestimmt werden. (11 : 0)

6. Anfragen und Informationen

Gemeinderatsmitglied Michael Neuner ärgert sich über die Hundekotsituation in der Gemeinde. Die Beseitigung durch die Hundebesitzer lässt zu wünschen übrig. Er regt an, im Mitteilungsblatt der Gemeinde nochmals darauf hinzu­

weisen.

1. Bürgermeister Sven Ruhl antwortet hierzu, dass bereits im nächsten Mitteilungsblatt ein Hinweis veröffentlicht wird.

Gemeinderatsmitglied Herbert Zeilmann schlägt vor, auch wenn sich die Situation seiner Meinung nach verbessert hat, drei weitere Hundetoiletten an zentralen Stellen aufzustel­

len. Gemeinderatsmitglied Martin Zeilmann ergänzt hierzu, dass die Hundetoiletten in der Gemeinde gut angenommen werden.

Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nicht- öffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesord- nungspunkte her.

B. Nichtöffentliche Sitzung

Problemmüll-Sammlung

mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth

Sammeltermine 2021

Gemeinde Glashütten 26.06.2021 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße) Gemeinde Mistelgau 05.06.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW­Haus)

26.06.2021 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang) 17.07.2021 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz)

09.10.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW­Haus)

(12)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

NACHRICHTEN

aus dem Mistelgauer Gemeinderat

Sitzung vom Montag, 19.04.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr

Ende der Sitzung: 23:50 Uhr

Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 16 Gemeinderatsmitglieder Von der Presse: Herr Dieter Jenß

Zuhörer: –

Weitere Anwesende:

Herr Winfried Wagner, Kämmerer der VG Mistelgau, von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr

Herr Oliver Heinekamp (von 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr) und Herr Wolf­Heinrich Frhr. von und zu Aufseß (von 19:45 Uhr bis 21:55 Uhr), beide zu TOP B.1 „Urnenwald Mengersdorf“

Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung einen SARS­CoV­2­Schnelltest gemacht zu haben.

Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinde rat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder.

Zur Niederschrift vom 08.03.2021 merkt Gemeinderätin Lahdo an, dass im öffentlichen Teil unter TOP 1 im zwei­

ten Satz das Wort „ebenfalls“ gestrichen und 5.1 in 5.2 geändert werden muss.

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Bauanträge

1.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Mistelgau – OT Engelmeß auf Fl. Nr. 52/5, Gemarkung Seitenbach

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.2 Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Einbau

von Dachgauben und einer Dachterrasse auf Fl. Nr. 14, Gemarkung Truppach, Truppach 5 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)

1.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garagen auf Fl. Nr. 175/2, Gemar- kung Plösen, Plösen 55

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.4 Bauantrag auf Umnutzung des Kellerraumes

im Nordwesten des Mehrfamilienhauses zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 319/1, Gemarkung Mistelgau, Bayreuther Str. 24

Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung stimmt der Gemeinde rat unter der Voraussetzung, dass pro Wohnein­

heit zwei Parkplätze ausgewiesen werden, zu. (17 : 0) 1.5 Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden

Nebengebäudes zu einem Heizgebäude auf Fl. Nr. 12/0, Gemarkung Frankenhaag, Fran- kenhaag 5

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.6 Bauantrag auf Wohnhausanbau auf Fl. Nr.

443/1, Gemarkung Plösen, Harloth 11

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.7 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines

Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.

274/0, Gemarkung Frankenhaag, Streit 13 Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.

(17 : 0) 2. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für

das Darlehen Nr. 6067 142 205

Bei dem Darlehen bei der Sparkasse Bayreuth, Darl.Nr.

6067 142 205 (interne Nr. 72) soll die Tilgungsleistung für das Jahr 2021 von bisher 50.000,00 € pro Jahr auf nunmehr 27.500,00 € für das Jahr 2021 gemindert werden.

Das sind: zum 30.03.2021 12.500,00 € zum 30.06.2021 5.000,00 € zum 30.09.2021 5.000,00 € zum 30.12.2021 5.000,00 €

Die eingesparte Tilgung in Höhe von 22.500,00 € soll dann im kommenden Jahr 2022 zusätzlich getilgt werden.

Die Jahrestilgung im Jahr 2022 beträgt somit insgesamt 72.500,00 €.

Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) 3. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für

vier Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof Bei den folgenden Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof sollen die Tilgungsleistungen ab dem 01.04.2021 bis auf Weiteres auch für die Folgejahre wie nachstehend auf- geführt gesenkt werden.

Darl.Nr. 29 610 715 (intern 77)

bisherige Tilgung: ca. 12.162,– € / Quartal künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal Darl.Nr. 229 610 715 (intern 82)

bisherige Tilgung: 2.500,– € / Monat künftige Tilgung: 1.000,– € / Monat

(13)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Darl.Nr. 329 610 715 (intern 83)

bisherige Tilgung: 11.100,– € / Quartal künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal Darl.Nr. 429 610 715 (intern 84)

bisherige Tilgung: 22.000,– € / Quartal künftige Tilgung: 10.000,– € / Quartal

Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) 4. Haushalt 2021;

Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 sowie Erlass der Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen

Der Haushaltsplanentwurf mit allen nachfolgend aufge­

führten Anlagen ist dem Gemeinderat mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung zugestellt worden.

Anlagen:

• Haushaltssatzung 2021

• Stellenplan 2021

• Rücklagenübersicht zum HH­Plan 2021

• Schuldenübersicht zum HH­Plan 2021

• Fiktiver Schuldenanteil und Schuldendienst bei Schul­

verbänden 2020

• Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

• Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit

• Investitionsplan 2021

• Anlage kalkulatorischer Kosten vom Vorjahr 2020

• Beiblatt kreditähnlicher Rechtsgeschäfte

• Vorbericht 2021

• Haushaltsrechnung 2020

• kassenmäßiger Abschluss 2020

• Finanzplan 2021

• Haushaltsplan; Verwaltungshaushalt 2021 und Ver­

mögenshaushalt 2021

Bgm. Lappe erläutert die wichtigsten Ansätze des Haus­

haltsplanes 2021. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 samt oben genannten Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen:

im Verwaltungshaushalt mit 6.827.100,– € im Vermögenshaushalt mit 6.363.700,– €

Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift. (17 : 0) Gemeinderat Richter bedankt sich im Namen des Gremi­

ums bei Herrn Wagner für seine Arbeit als Kämmerer. Dem schließt sich der Bürgermeister an.

Herr Wagner verlässt um 20:25 Uhr die Sitzung.

5. Wappengenehmigung für eine Wanderkarte Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremdenverkehrsverein Obernsees und Um- gebung e. V.

Der Gemeinderat stimmt der kostenfreien Nutzung des Wappens der Gemeinde Mistelgau für die Wanderkarte Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremden­

verkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. zu.

(17 : 0)

6. Informationen und Sonstiges

a) Gemeinderat Ebert erkundigt sich, warum der Weg hinter der Schule immer noch abgesperrt ist. Der Bgm. und Gemeinderat Küffner erklären, dass zwar der Zaunbau bereits in Auftrag gegeben, bisher aber noch kein Geländer angebracht und zur Sicherheit der Kinder deshalb der Weg noch gesperrt ist.

b) Gemeinderätin Lahdo fragt an, ob auch in der Ge­

meinde Mistelgau, ähnlich wie in der Gemeinde Glashütten, eine sogenannte „Müllsammelaktion“, bei der die Gemeinde Abfallsäcke und Handschuhe zur Verfügung stellt und Privatleute dann den Müll im Gemeindegebiet einsammeln, durchgeführt werden könnte. Der Bgm. antwortet, dass derartige Aktionen bereits in früheren Jahren durchgeführt wurden.

Wenn Bedarf bestehe, können so eine Aktion jeder­

zeit bei der VG Mistelgau angezeigt werden.

c) Weiter möchte Gemeinderätin Lahdo wissen, ob man die Bäume im Hortgarten dahingehend prüfen könne, ob sie geeignet sind, Hängematten aufzuhängen.

Gemeinderat Küffner erwidert, dass diese Prüfung bereits erfolgt ist.

d) Eine weitere Frage hat Gemeinderätin Lahdo zu dem

„Baumpflanzgebot“ im Baugebiet „Mashalder“, und zwar innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen muss. Der Bgm. denkt, dass dies innerhalb von fünf Jahren erfolgen muss.

e) In diesem Zusammenhang erkundigt sich Gemeinde­

rätin Lahdo, ob das Auffangbecken im Baugebiet

„Mashalder“ begrünt werden kann. Bgm. Lappe teilt mit, dass noch eine Erweiterung des Auffangbeckens anstehe und danach über die Eingrünungsform ge­

sprochen werden kann.

f) Gemeinderätin Lahdo fragt nach, wie weit der Plan bezüglich der Punktevergabe bei den Baugrundstü­

cken ausgearbeitet ist. Der Bgm. wird in einer der nächsten Sitzungen dieses Thema auf die Tagesord­

nung setzen.

g) An Gemeinderätin Lahdo wurde ein Brief des Eltern­

beirats bezüglich der Kinderbetreuung weitergeleitet.

Bgm. Lappe verweist auf den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

h) Um diese langen Gemeinderatssitzungen zu vermei­

den, schlägt Gemeinderätin Lahdo vor, diese Sitzun­

gen häufiger abzuhalten. Der Bgm. erklärt, dass in Coronazeiten grundsätzlich nur absolut notwendige Gemeinderatssitzungen, einmal monatlich, abgehal­

ten werden, aber bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung einberufen werden kann. Zurzeit gebe es eben mehr abzuklären, so dass die Tagesordnung etwas umfas­

sender sei.

i) Gemeinderat Westermann informiert, dass die Hütte auf dem Spielplatz in Truppach repariert werden müsse und ob dies im Zuge der Spielplatzüberprü­

fungen erfolgen könne. Ebenso müsse auf dem Er­

lebnisweg in Mengersdorf einiges ausgetauscht wer­

den. Bgm. Lappe teilt mit, dass die Bauhofmitarbeiter die Spielplätze regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Reparaturen vornehmen. Gemeinderat Richter er­

(14)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

gänzt, dass dies zur Zeit bereits erfolge. Gemeinderat Ebert weist noch auf die regelmäßig durchzufüh­

rende Überprüfung durch Sachverständige hin.

j) Des Weiteren weist Gemeinderat Westermann auf die Hochwassersituation, insbesondere bei der Brücke Truppach – Mengersdorf, und die ausgespülten Ufer­

böschungen hin, und möchte wissen, wer dafür zu­

ständig ist. Zufällig habe er Mitarbeiter des Wasser­

amtes in der Nähe arbeiten sehen und habe diese daraufhin angesprochen. Diese meinten, der Durch­

lauf unter der Brücke wäre zu gering und wollten noch eine genauere Empfehlung abgeben. Der Bgm. er­

klärt, dass die Gemeinde für die Gewässer dritter Ordnung zuständig sei, allerdings handelt es sich hier

um ein Gewässer zweiter Ordnung, wofür der Bezirk zuständig ist. Bei der Instandsetzung der Uferbö­

schung müssen sowohl naturschutzökologische Be­

lange als auch Fischschonzeiten beachtet werden, außerdem brauche man entsprechende Witterungs­

verhältnisse, da mit „schwerem Gerät“ gearbeitet werde.

k) Gemeinderat Rühr weist auf die notwendige Glas­

reinigung der Buswartehäuschen hin. Der Bgm. wird dies an den Bauhofvorarbeiter Arno Bär weitergeben.

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

2. Bauanträge

2.1 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.

269 Tlf, Gemarkung Frankenhaag

Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.

(16 : 0) 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien- wohnhauses und zweier Doppelhäuser mit Garagen auf Fl. Nrn. 1560/10 u. 1561/11, Untere Hut 12 u. 14, Gemarkung Mistelgau Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Von den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebau­

ungsplanes „1. Änderung Äußere Hut – Mistelgau“ wird Befreiung erteilt für:

– Dachneigung 23 ° statt 25 ° – Aufschüttung 1,46 m statt 0,80 m – Überschreitung der GRZ

2.3 Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl. Nr. 388/2, Gemarkung Plösen.

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem.

Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr.

388/3, Gem. Plösen erteilt.

3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Landkreis Bayreuth

3.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlich­

keit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss

NACHRICHTEN

aus dem Mistelgauer Gemeinderat

Sitzung vom Montag, 17.05.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr

Ende der Sitzung: 22:30 Uhr

Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 1 Gemeinderatsmitglieder Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder

: Frau Angelika Seyferth Von der Presse: –

Zuhörer: 1

Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung einen SARS­CoV­2­Schnelltest gemacht zu haben.

Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin und die weiteren Anwesenden.

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021.

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung

vom 19.04.2021. (16 : 0)

(15)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

1. Auslegung und öffentliche Beteiligung

Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs­

planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.

1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.

Kenntnisnahme.

1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Folgende Anregungen und Bedenken sind einge- gangen:

1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:

Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs­

behörde

Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Stadtwerke Bayreuth

Evang.­Luth. Kirchengemeinde Mistelgau­Glashütten Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf

Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf

Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld Gemeinde Plankenfels

Wird zur Kenntnis genommen.

1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken haben vorgebracht:

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Schreiben vom 18.03.2021

Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 Regionaler Planungsverband Oberfranken­Ost, Schrei­

ben vom 07.04.2021

Wird zur Kenntnis genommen.

1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 07.04.2021

Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.

Gemäß demn derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwas- ser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.

Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt.

Wird zur Kenntnis genommen.

1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021 a) Stellungnahme Bauleitplanung

das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förmli- chen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11.

Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.2021) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:

Baurecht:

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung- nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be- hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest- gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.

Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä- chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs- pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und Vorlage der entsprechenden Unterlagen.

Beschluss:

Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungs- planänderung wird gestellt, die Unterlagen dafür von der Verwaltung eingereicht. (16 : 0) Wasserrecht:

Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.

Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie vor ihre Gültigkeit.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und behandelt.

Sonstiges:

Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten, FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Pla- nungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfallrecht wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz- lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes) wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein- de Mistelgau übermittelt.

Wird zur Kenntnis genommen.

(16)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- heit und Ordnung v. 22.04.2021:

Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen;

diese besitzt unverändert Gültigkeit.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- sung, Schreiben vom 05.03.2021

Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.7 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees, Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021 Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!

Wird zur Kenntnis genommen.

Durchführung

Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut­

zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach­

teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.

2. Feststellungsbeschluss:

Die von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgearbeitete 11. Flächennutzungs- planänderung mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2021 wird hiermit vom Gemeinderat festgestellt.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den An- trag auf Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan- änderung im Landratsamt Bayreuth zu stellen und die benötigten Unterlagen einzureichen.

3.2 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs­

planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men­

gersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem.

§ 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Be­

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Zustimmung Durchführungs­

vertrag; Satzungsbeschluss

1. Auslegung und öffentliche Beteiligung

Zum Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs­

planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.

1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.

Kenntnisnahme.

1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Anregungen und Bedenken sind einge- gangen:

1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:

Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs­

behörde

Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Stadtwerke Bayreuth

Evang.­Luth. Kirchengemeinde Mistelgau­Glashütten Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf

Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf

Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld Gemeinde Plankenfels

Wird zur Kenntnis genommen.

1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken haben vorgebracht:

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Schreiben vom 18.03.2021

Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 Regionaler Planungsverband Oberfranken­Ost, Schreiben vom 07.04.2021

Wird zur Kenntnis genommen.

1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 07.04.2021

Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.

Gemäß dem derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwasser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.

Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt.

Wird zur Kenntnis genommen.

(17)

D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n

1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021 a) Stellungnahme Bauleitplanung

das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förm- lichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.

2021) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnen- wald Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:

Baurecht:

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung- nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be- hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest- gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.

Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä- chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs- pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und Vorlage der entsprechenden Unterlagen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kennt- nis. Der Hinweis auf Genehmigung des Flächennut- zungsplanes wurde bereits im TOP 3.1 behandelt.

Wasserrecht:

Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.

Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie vor ihre Gültigkeit.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und behandelt.

Sonstiges:

Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten, FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Betei- ligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Planungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfall- recht wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz- lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes) wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein- de Mistelgau übermittelt.

Wird zur Kenntnis genommen.

Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- heit und Ordnung v. 22.04.2021:

Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen;

diese besitzt unverändert Gültigkeit.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- sung, Schreiben vom 05.03.2021

Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.7 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees, Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021 Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!

Wird zur Kenntnis genommen.

Durchführung

Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut­

zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach­

teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag Beschluss:

Dem von Rechtsanwalt Oliver Heinekamp, Graven- reutherstraße 2, 95445 Bayreuth vorbereiteten und dem Gemeinderat vorliegenden Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Mistelgau und dem „Vorha- benträger“ stimmt der Gemeinderat vollinhaltlich zu.

(16 : 0) 3. Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den von Horstmann + Partner GmbB, Bad- straße 13, 95444 Bayreuth, ausgearbeiteten Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan „Urnenwald Mengersdorf“

in Mengersdorf samt Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021 als Satzung.

(16 : 0) Die Verwaltung wird beauftragt, nach Genehmigung der 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Mistelgau diesen Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezo- genen Bebauungsplan „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

(16 : 0) 3.3 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern­

sees“ ­ Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonsti­

gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Billigungsbeschluss; Beschluss erneutes Beteiligungsverfahren

1. Auslegung und öffentliche Beteiligung

Zum Planentwurf der Bebauungsplanänderung „7. Ände­

rung Feriendorf Obernsees“ vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Kronach wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit

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