Nr. 6 ׀ 2021
Amts- und Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
Erscheinungsdatum: 28. Mai 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2021: Freitag, 11. Juni 2021
Rathaus Mistelgau Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Fax 0 9279/ 9 99-33 www.mistelgau.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Rathaus Glashütten Schloßstraße 2 95496 Glashütten Donnerstag:
15.30 – 18.30 Uhr Telefon 0 9279/4 67 Fax 0 9279/92 33 77 www.glashuetten.de gemeinde@glashuetten.de
Verein für Regionalentwicklung
„Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.‟
Bahnhofstraße 35 95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 92 32 41 Fax 0 9279/ 92 32 44 www.neubuerg.de info@neubuerg.de
50. Geburtstag von Bürgermeister Sven Ruhl
Anlässlich des 50. Geburtstages von Bürgermeister Sven Ruhl ließen es sich die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau nicht nehmen, den Jubilar vor dem Rathaus in Mistelgau zu überraschen. Ein altes Kinderfahrrad diente dabei symbolisch als äußeres Zeichen eines Geldgeschenkes für die Anschaffung eines neuen Fahrrads durch den Bürgermeister.
Im Bild die VG-Mitarbeiter mit dem Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe. Seit 1. Mai 2020 steht Sven Ruhl an der Spitze der knapp 1.400 Einwohner zählenden Gemeinde Glashütten, nachdem er bei der Kommunalwahl 2020 bei der Stichwahl als Gewinner hervorging. Der Jubilar ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist in Bayreuth aufgewachsen und lebt seit 2000 in Glashütten. Beweis für sein ehrenamtliches Engagement ist sein Einsatz als erster Vorsitzender des TSV Glashüt- ten. Dieses Amt übt er seit 2011 aus. Das kommunalpolitische Wirken von Sven Ruhl begann mit dem erstmaligen Einzug in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl 2014. Im September 2017 wurde er zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Seine politische Heimat hat er bei der Allgemeinen Freien Wählergruppe (AFW) Glashütten gefunden. Dort übernahm er
im Juni 2017 das Amt des ersten Vorsitzenden. Text/Foto: Dieter Jenß
Gemeinde Mistelgau Die Rufnummern:
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister Privat: 0 92 79 /2 20
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 Handy: 01 60/ 8 42 73 16
=> Amschler, Dietmar
EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-11 Fax: 0 92 79 /9 99-311
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
=> Amschler, Melissa
Webseiten Mistelgau + Glashütten Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau Tel.: 0 92 79 /9 99-29
Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
=> Bärnreuther, Wolfgang Amts- und Mitteilungsblatt Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
=> Bayerlein, Katja
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt
Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
=> Huber, Mathias
Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-16
Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
=> Kaniewski, Karin
Kindergarten, Schule, Finanz ver- waltung, Breitbandangelegenheit Tel.: 0 92 79 /9 99-24
Fax: 0 92 79 /9 99-324
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de
=> Küffner, Brigitte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17
Fax: 0 92 79 /9 99-317
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de
=> Krug, Tanja Finanzverwaltung Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de
=> Roder, Ute Kassenverwaltung Tel.: 0 92 79 /9 99-19 Fax: 0 92 79 /9 99-319 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de
=> Schaarschmidt, Klaus Geschäftsleiter
Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Fax: 0 92 79 /9 99-312
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten
Tel.: 0 92 06/99 23 75 Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de
=> Silbermann, Thomas Bauamt, Straßenverkehr Tel.: 0 92 79 /9 99-15 Fax: 0 92 79 /9 99-315
thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
=> Wagner, Winfried Kämmerer
Tel.: 0 92 79 /9 99-13 Fax: 0 92 79 /9 99 313
winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de
=> Waldmann, Monika
Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer
Tel.: 0 92 79 /9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Bauhof Mistelgau:
Tel.: 0 92 79/5 84 In dringenden Fällen:
=> Bär, Arno
Handy: 01 51 / 18 05 64 41
=> Teufel, Reiner Handy: 01 51 / 18 05 64 43
=> Zick, Michael Handy: 01 51 / 18 05 64 48 Kläranlage Truppachtal:
Tel.: 0 92 06 /2 30
E-Mail: info@ka-truppachtal.de In dringenden Fällen:
=> Schelenz, Thomas
=> Ruckriegel, Florian Tel.: 0 92 06 /2 30
Anrufe werden weitergeleitet.
Kindergarten Mistelgau:
Tel.: 0 92 79 /13 22
Kindergarten Obernsees:
Tel.: 0 92 06 /7 50
Grundschule Mistelgau:
Tel.: 0 92 79 / 3 46
=> Hausmeister: Küffner, Roland Handy: 01 70 / 9 93 77 52
Mittagsbetreuung Mistelgau:
Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
=> Wagner, Gislinde Handy: 0171/4182778 Seniorenbeauftragte:
=> Seyferth, Angelika Tel.: 0 92 79 /14 68 Jugendbeauftragte:
=> Maisel, Bernd Handy: 01 71 / 9 51 22 41
=> Westermann, Thomas Handy: 01 72 / 3 47 50 03
Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
=> Küffner, Roland Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:
=> Seyferth,Jochen Tel.: 0172/84 21 561
Störungsannahme Strom
"Stadtwerke Bayreuth"
Tel.: 0921-600-750
Gemeinde Glashütten
undIhr direkter Kontakt
=> ins Rathaus:
Tel.: 09279/467 Fax: 09279/923377
E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Internet: www.glashuetten.de
=> in den Bauhof:
Tel.: 09279/8248 Fax: 09279/971230
E-Mail: bauhof@glashuetten.de
=> Grundschule Glashütten:
Tel.: 09279/241
Störungsannahme für Wasser Tel.: 09283/8 61 22 43
für Strom
Tel.: 0941/28003366
rund um die Uhr!
Bei allen weiteren Fragen zum Wasser Tel.-Nr:
0 92 83 / 86 10
in der Zeit von Mo. - Do.
von 08.00 - 16.00 Uhr und Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
=> in die AWO-Kindertagesstätte Tel.: 0 92 79 / 18 19,
E-Mail:
awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
=> zu der Seniorenbeauftragten Frau Ursel Sloniowski,
Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
=> zu dem Jugendbeauftragten Herr Tobias Heidenreich,
Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
=> Standorte Defibrillatoren an der Schule Glashütten,
Schulstraße 21, Glashütten am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Altenhimmelstraße 4, Glashütten am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
Glashütten
weltoffen und heimatverbunden Notruf-Nummern:
Polizei 1 10 Feuerwehr 1 12
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Inhaltsverzeichnis
Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 9
– Bekanntmachung des Landkreis Bayreuth über die beantragte Liniengenehmigung für den „Bürgerbus 2.0‟
– Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟
– Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken zum Lehrgang zum/r Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in 2021/2022
– Informationen zum hausärztlichen Notdienst
Die Gemeinden informieren S. 10 – 27
– Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und Mistelgau
– Informationen der Gemeinden Mistelgau und Glashütten zur Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth
– Neues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten – Nachrichten aus den Kirchengemeinden
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 33
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
Anzeigen S. 34 – 56
Impressum:
Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungs- gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs blattes ist die Ver wal tungsgemeinschaft Mistelgau.
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Verwaltungsge mein schaft Mistel gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stückzahl: 2.500 Druck:
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der
Gemeinde Glashütten
Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l
ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1)
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der
Gemeinde Mistelgau
Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,35°dH Nitrat: < 1 mg/l
ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021)
Härtebereich: weich (1)
Bankverbindungen
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
– Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT
Gemeinde Mistelgau
– Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1
Gemeinde Glashütten
– Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1
Abwasserzweckverband Truppachtal
– Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1
Schulverband Mistelgau-Glashütten
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 BIC: GENODEF1HO1
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Der Landkreis Bayreuth informiert
Der Landkreis Bayreuth hat bei der Regierung von Oberfranken die Liniengenehmigung für den
„Bürgerbus 2.0“ beantragt.
Textauszug aus dem Antragschreiben:
Antrag auf Liniengenehmigung nach 5 42 PeBeFG für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ (räumliche und ange- botsseitige Erweiterung des seit 1989 bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“)
...
der Landkreis Bayreuth beantragt mit anliegendem Fahrplan die konzessionsrechtliche Liniengenehmigung für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ als Nachfolgeprojekt des bis dato bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“.
Das Projekt „Bürgerbus 2.0“ ist ein Schwerpunktprojekt im Rahmen des Programmes „Mobilität 2030“ (Bayerischer Bauindustrieverband mit Bayerischem Verkehrsminis terium),
wo der Landkreis Bayreuth als Modelllandkreis zukunfts
weisende Verkehrsprojekte initiiert.
„Bürgerbus 2.0“ erfüllt unverändert Schwerpunktfunktionen im klein, unter und mittelzentralen Nachbarortsverkehr ( Erschließung der Verflechtungsbereiche von Hollfeld, Waischenfeld, Kirchahorn, Mistelgau/Glashütten, Potten
stein, Betzenstein/Plech), jetzt aber auch interkommunale Verbindungsfunktion auf der NordSüdAchse im westlichen Landkreis Bayreuth (wesentliche Bereiche der Fränkischen Schweiz). Eine Konkurrenzierung von bestehenden Nahver
kehrsangeboten ist nicht gegeben. Die Planung wurde de
tailliert den Kreisgremien mit dem Ergebnis eines einstimmi
gen Durchführungsbeschlusses sowie dem Netzwerk
„Mobilität 2030“ vorgestellt.
Als Konzessionsinhaber fungiert wie bisher auch der Land
kreis Bayreuth. Auch weiterhin kommt für den Bürgerbus ein VGNunabhängiger Sonder bzw. Haustarif zum Tragen:
Hin und Rückfahrt Vollzahler 2,50 € (ermäßigt: 1,50 €), ein
fache Fahrt 1,50 € (ermäßigt: 1,00 €)
Es ist beabsichtigt, das Bürgerbusprojekt 2.0 mit 01.07.2021 zu starten.
...
Beantragter Fahrplan für Linie 3: Hollfeld – Glashütten – Mistelgau
mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr
Hollfeld, Spitalplatz 09:05 11:50 14:40 15:40 17:25
Schönfeld 09:08 nzA 14:43 15:35 nzA
Braunersberg 09:12 nzA 14:47 15:33 nzA
Obernsees, Mitte 09:14 nzA 14:49 15:31 nzA
Truppach 09:15 nzA 14:50 nzA
Mengersdorf 09:16 nzA 14:51 nzA
Wohnsgehaig 09:20 nzA 14:55 nzA
Gollenbach 09:23 nzA 14:58 nzA
Plösen 09:25 nzA 15:00 nzA
Glashütten, Siedlung 09:28 nzA 15:03 nzA
Glashütten, Ort 09:29 nzA 15:04 nzA
Mistelgau, Rathaus 09:34 nzA 15:09 nzA
Mistelgau, Ort 09:35 nzA 15:10 nzA
Engelmeß 09:39 nzA 15:14 nzA
Seitenbach 09:41 nzA 15:16 nzA
Mistelgau, Ort 09:45 11:15 15:20 15:20 16:50
nzA: nur zum Ausstieg
An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0
5
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Bekanntmachung
zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern
sees“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ betrifft das Sondergebiet SO7 und erstreckt sich über die Fl. Nrn. 131/3, 132/0, 132/2, 136/2 und einer Teilfläche von 139 jeweils der Gemarkung Truppach.
Mit der 7. Änderung soll Baurecht für einen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. Gleichzeitig wird das Baufenster nach Südosten erweitert, um gastronomische Einrichtungen ansiedeln zu können.
Nach erfolgter Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Sitzung am 17.05.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.05.2021, wurde vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach ausgefertigt, vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2021 gebilligt und eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
II.
Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung kann in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Auslegung verfügbar:
– Stellungnahme Vorabklärung mit WWA Hof zu Schutzgut Wasser/Boden.
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit
teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 28.05.2021
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
136/1
94
133 136
139
132
132/2
131/3 136/2
7/1
An der Therme Truppacher Straße
Holunderw eg
59
Bezugspunkt OK fertige Straße
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Abfallwirtschaft
Wussten Sie schon …
… dass Sie Altfett bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgeben können?
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
AAbb ssooffoorrtt bbeekkoommmmeenn SSiiee IIhhrr FFeetttt wweegg!!
Butter, Margarine, Schmalz, Speiseöle, Frittier- und Bratfette, Pflanzenöle sowie Öle von eingelegten Konserven etc. können kostenlos bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Altfett auf keinen Fall über die Kanalisation! Aus dem gesammelten Altfett entsteht Biodiesel mit hoher CO2-Einsparung.
Annahmestelle Pegnitz:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz
Donnerstag 14-20 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Annahmestelle Bindlach:
Bergler GmbH & Co. KG Goldkronacher Str. 32, Bindlach Mo-Fr: 7-16:30 Uhr
Abfallwirtschaft
Wussten Sie schon …
… dass Teller und Trinkgläser nniicchhtt im Altglascontainer entsorgt werden dürfen?
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken Restmülltonne.
Entsorgung größerer Mengen folgende Abgabestellen:
Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden.
Annahmestelle Pegnitz:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Donnerstag 14-20 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Gewerbemüllsortieranlage Bindlach:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Im Letterer 2, Bindlach
Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichten
wälder befallen sind – und das am besten im ZweiWochen
Turnus!
Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldrän
der, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm und Schneebruch geschädigte Bestände.
Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger be
fallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu er
kennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnweben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Be
fallene Bäume sind umgehend zu ernten und zu entrinden oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transportieren.
Zudem ist es notwendig, die Baumkronen zu beseitigen, denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern Durchmesser als Brutstätte. Aber auch bisher nicht aufgear
beitetes Bruch oder Windwurfholz ist für die Käfer ideales Brutmaterial und sollte daher zügig entfernt werden. Die
„saubere Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und bewährteste Methode, um eine weitere Ausbreitung des Bor
kenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bay
reuth auch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Landkreises.
Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wäl
der liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Daher stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für die Borken
käferbekämpfung bereit.
Noch ein Tipp für Liebhaber von VideoPlattformen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet ein BorkenkäfersucheTutorial und ein BorkenkäferbekämpfungsTutorial unter anderem auf You
TubeDE an. Klicken Sie doch mal rein.
https://youtu.be/Gwwau898I28 https://youtu.be/7iopG88UIu8 Regierung von Oberfranken
Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/
zur Geprüften Natur- und Landschafts- pflegerin 2021/2022
Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri
schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Na
turschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayeri
schen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) ei
nen Fortbildungslehrgang 2021/2022 zum Geprüften Natur und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur und Landschaftspflegerin durch.
Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege weiterbilden möchten.
In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grund
lagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Um
weltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze des Gewerbe und Steuerrechts oder des Arbeits und Sozi
alrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fach
gerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen, naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik.
Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September 2021 bis Juli 2022 verteilt sind. Be
ginn ist Montag, der 27. September 2021. Die Lehrgangs
und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro.
Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Ober
franken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021.
Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung unter: www.regofr.de/gnl
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth
Borkenkäfer schwärmen wieder aus
Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winter
schlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäu
men oder in der Bodenstreu überwintert haben, fliegen nun wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Fors
ten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Wald
besitzerinnen und Waldbesitzer in den kommenden Wochen
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen:
– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, oder
95326 Kulmbach,
beide mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden.
Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:
Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung
Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver stopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge
langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.
Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.
Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.
So bleiben nicht nur den Haus und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab
wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.
Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern.
A m t l i c h e B e k A n n t m A c h u n g e n
Pressedienst
der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai
SVLFG fördert Selbsthilfe bei Bluthochdruck
Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter ande- rem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Selbsthilfeförderung.
COVID-19
Schnelltest Center Mistelgau
BRK Bereitschaft, Seitenbacher Straße 1, 95490 Mistelgau, am Sportplatz beim Feuerwehrhaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: Samstag und Sonntag:
7:00 - 11:00 und 16.00 - 20:00 Uhr 11.00 - 17:00 Uhr
Kostenlos - ohne
Termin
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Bayreuth Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes – Kreisverband Bayreuth
Testmöglichkeit für ALLE:
Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbst
hilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt wird.
Informationen über alle ihre Selbsthilfeförderungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:
www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung.
Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden Menschen an zu hohem Blutdruck – größter Risikofaktor für HerzKreislaufErkrankungen wie Schlaganfall und Herz
infarkt.
Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Todesfall und damit die häufigste Todesursache.
Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite:
www.hochdruckliga.de
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Information über die Sitzung des Gemein de- rates der Gemeinde Glashütten am Mitt woch, 21.04.2021, im Veranstaltungsraum der
Mehrzweckhalle Glashütten
Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Ende der Sitzung: 19.40 Uhr
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl und 10 Gemeinderatsmitglieder Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:
Herr Lars Hammer, Herr Andreas Opel Von der Verwaltungsgemeinschaft:
Kämmerer Winfried Wagner
Von der Presse: Herr Dieter Jenß Zuhörer: –
Alle Teilnehmer wurden im Vorfeld der Gemeinderatssit
zung gebeten, den von der Gemeinde ausgehändigten, COVID19 AntigenRapidSchnelltest durchzuführen, um die Anwesenden vor gegenseitiger Ansteckung zu schüt
zen und damit eine Gesamtquarantäne zu vermeiden.
Vor Beginn der Sitzung gratuliert 1. Bürgermeister Sven Ruhl noch den Gemeinderatsmitgliedern Gerald Soballa und Gertrud Langhirt herzlich zum Geburtstag.
Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass ein ausreichendes Hygienekonzept vorhanden ist.
Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be
schlussfähigkeit gegeben ist.
A. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften vom 31.03.
2021 und 07.04.2021
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 31.03.2021 und 07.04.2021 werden vom Gemeinderat vollinhaltlich
genehmigt. (11 : 0)
2. Bauanträge
Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor.
3. Haushalt 2021
Kämmerer Winfried Wagner erläutert nochmals kurz den Haushalt und seine Anlagen. Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zur Kenntnis.
Anlagen:
• Haushaltssatzung
• Stellenplan – Stellenübersicht
• Rücklagenübersicht
• Schuldenübersicht
• Verpflichtungsermächtigungen
• Angaben zu den finanziellen Verhältnissen
• Investitionsplan
• Anlage kalkulatorische Kosten für das Vorjahr
• Vorbericht
• Haushaltsrechnung 2020
• kassenmäßiger Abschluss 2020
• Finanzplan
• ProKopfVerschuldung
• Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2021
• Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2021
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Finanzplan für das Haushalts
jahr 2021 samt ihren Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Ein
nahmen und Ausgaben ausgeglichen:
im Verwaltungshaushalt mit 2.177.600,00 € im Vermögenshaushalt mit 3.272.900,00 €
Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Be
schlusses (11 : 0)
4. Stromlieferungsvertag mit den Stadtwerken Bay- reuth; Lieferjahre 2023 bis 2025
Unser bisheriger Stromlieferungsvertrag mit der „eins energie in sachsen GmbH & Co KG“ läuft für den Zeitraum 2020 – 2022 (100 % Ökostrom).
In der Sitzung am 24.02.2021 hat der Gemeinderat be
schlossen, nicht mehr an der Bündelausschreibung der Fa. KUBUS teilzunehmen und stattdessen zu gegebener Zeit z. B. mit den Stadtwerken Bayreuth einen Vertrag ab
zuschließen.
Nun bieten uns die Stadtwerke Bayreuth infolge immer wei
ter steigender Strompreise an, bereits jetzt einen Stromlie
fervertrag für den Zeitraum ab 01.01.2023 zu den derzeit aktuellen Preisen abzuschließen, um somit bereits jetzt den derzeitigen Preis für die Zukunft zu sichern. Dies könnte ggf.
auch in Anlehnung an den noch abzuschließenden Strom
lieferungsvertrag der Gemeinde Mistelgau mit den Stadt
werken Bayreuth geschehen.
Da es sich hier um tagesaktuelle Preise handelt, müsste hier eine sofortige Entscheidung getroffen werden.
Um dies zu ermöglichen, wäre es zweckmäßig, den Bürger
meister zu ermächtigen, einen Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth ab
zuschließen.
Der Gemeinderat nimmt den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigt hiermit den Bürgermeister, einen Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth abzuschließen. (11 : 0) 5. Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten
um drei Gruppen (1 Krippen-, 1 Kindergarten- und 1 Mischgruppe); Anerkennung von 57 neuen Plätzen (insgesamt 94 Plätze)
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde im Rahmen der Bedarfsplanung für das Jahr 2021 auf den gestiegenen Bedarf an Plätzen der Kita Glashütten hinge
wiesen und dem Gemeinderat detailliert dargestellt.
Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 01.09.2016 beläuft sich auf 35 Kindergartenplätze (2 Gruppen) und 12 Krippenplätze (1 Gruppe).
Der Bedarf von weiteren, neuen Gruppen beruht auf der gestiegenen Inanspruchnahme, sowie durch die Erweiterung des Baugebietes Hofäcker II mit aktuell 41 Bauparzellen.
In der Sitzung am 24.02.2021 stellten die beiden Architekten ihre Entwürfe dem Gemeinderat vor.
Dem Vorschlag von Architekt Harald Bauer aus Kirchenthumbach stimmte der Gemeinderat in der Sitzung am 10.03.2021 zu und vergab die Planungsleistung zu diesem Vorhaben.
Angedacht waren vorerst eine weitere Krippengruppe (12 Plätze), eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) und evtl. eine sehr variable Mischgruppe für Krippen und Kindergartenkinder, bzw. Kindergarten und Schulkinder.
Der Neubau am Bestandsgebäude soll für die Gemeinde Glashütten die bestmögliche Flexibilität mit der maximalen Förderung vereinen, da mit Fertigstellung des Anbaues Ende 2023, je nach Baufortschritt in „Hofäcker II“, nicht sofort alle neuen Plätze benötigt werden.
Es wird z. Zt. mit den in die Planungen mit einzubeziehen
den Stellen geprüft, ob es sinnvoll wäre, mit einer Krippengruppe (12 Krippenplätze), mit zwei Kinder
gartengruppen (50 Kindergartenplätze) und einer Mischgruppe (6 Krippen und 12 Kindergartenplätze), also mit insgesamt 80 Plätzen (33 neuen Plätzen) zu planen.
Die Fördergelder könnten so bestmöglich ausgenutzt wer
den und gleichzeitig besteht mit einer Mischgruppe die
Möglichkeit, (vorhandene) Räume sehr variabel für Krippen
und Kindergartenkinder, je nach Bedarf, zu nutzen.
Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten am bestehenden Gebäude zu.
Architekt Harald Bauer stimmt die Pläne mit den entspre
chenden Stellen ab.
In einer der nächsten Sitzungen werden die optimierten Pläne dem Gemeinderat erneut vorgelegt und es kann über die genaue Anzahl an neu zu schaffenden KitaPlätzen
abgestimmt werden. (11 : 0)
6. Anfragen und Informationen
Gemeinderatsmitglied Michael Neuner ärgert sich über die Hundekotsituation in der Gemeinde. Die Beseitigung durch die Hundebesitzer lässt zu wünschen übrig. Er regt an, im Mitteilungsblatt der Gemeinde nochmals darauf hinzu
weisen.
1. Bürgermeister Sven Ruhl antwortet hierzu, dass bereits im nächsten Mitteilungsblatt ein Hinweis veröffentlicht wird.
Gemeinderatsmitglied Herbert Zeilmann schlägt vor, auch wenn sich die Situation seiner Meinung nach verbessert hat, drei weitere Hundetoiletten an zentralen Stellen aufzustel
len. Gemeinderatsmitglied Martin Zeilmann ergänzt hierzu, dass die Hundetoiletten in der Gemeinde gut angenommen werden.
Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nicht- öffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesord- nungspunkte her.
B. Nichtöffentliche Sitzung
Problemmüll-Sammlung
mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth
Sammeltermine 2021
Gemeinde Glashütten 26.06.2021 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße) Gemeinde Mistelgau 05.06.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFWHaus)
26.06.2021 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang) 17.07.2021 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz)
09.10.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFWHaus)
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
NACHRICHTEN
aus dem Mistelgauer Gemeinderat
Sitzung vom Montag, 19.04.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 23:50 Uhr
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 16 Gemeinderatsmitglieder Von der Presse: Herr Dieter Jenß
Zuhörer: –
Weitere Anwesende:
Herr Winfried Wagner, Kämmerer der VG Mistelgau, von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Herr Oliver Heinekamp (von 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr) und Herr WolfHeinrich Frhr. von und zu Aufseß (von 19:45 Uhr bis 21:55 Uhr), beide zu TOP B.1 „Urnenwald Mengersdorf“
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung einen SARSCoV2Schnelltest gemacht zu haben.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinde rat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder.
Zur Niederschrift vom 08.03.2021 merkt Gemeinderätin Lahdo an, dass im öffentlichen Teil unter TOP 1 im zwei
ten Satz das Wort „ebenfalls“ gestrichen und 5.1 in 5.2 geändert werden muss.
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Bauanträge
1.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Mistelgau – OT Engelmeß auf Fl. Nr. 52/5, Gemarkung Seitenbach
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.2 Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Einbau
von Dachgauben und einer Dachterrasse auf Fl. Nr. 14, Gemarkung Truppach, Truppach 5 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
1.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garagen auf Fl. Nr. 175/2, Gemar- kung Plösen, Plösen 55
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.4 Bauantrag auf Umnutzung des Kellerraumes
im Nordwesten des Mehrfamilienhauses zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 319/1, Gemarkung Mistelgau, Bayreuther Str. 24
Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung stimmt der Gemeinde rat unter der Voraussetzung, dass pro Wohnein
heit zwei Parkplätze ausgewiesen werden, zu. (17 : 0) 1.5 Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden
Nebengebäudes zu einem Heizgebäude auf Fl. Nr. 12/0, Gemarkung Frankenhaag, Fran- kenhaag 5
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.6 Bauantrag auf Wohnhausanbau auf Fl. Nr.
443/1, Gemarkung Plösen, Harloth 11
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.7 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines
Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
274/0, Gemarkung Frankenhaag, Streit 13 Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
(17 : 0) 2. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
das Darlehen Nr. 6067 142 205
Bei dem Darlehen bei der Sparkasse Bayreuth, Darl.Nr.
6067 142 205 (interne Nr. 72) soll die Tilgungsleistung für das Jahr 2021 von bisher 50.000,00 € pro Jahr auf nunmehr 27.500,00 € für das Jahr 2021 gemindert werden.
Das sind: zum 30.03.2021 12.500,00 € zum 30.06.2021 5.000,00 € zum 30.09.2021 5.000,00 € zum 30.12.2021 5.000,00 €
Die eingesparte Tilgung in Höhe von 22.500,00 € soll dann im kommenden Jahr 2022 zusätzlich getilgt werden.
Die Jahrestilgung im Jahr 2022 beträgt somit insgesamt 72.500,00 €.
Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) 3. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
vier Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof Bei den folgenden Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof sollen die Tilgungsleistungen ab dem 01.04.2021 bis auf Weiteres auch für die Folgejahre wie nachstehend auf- geführt gesenkt werden.
Darl.Nr. 29 610 715 (intern 77)
bisherige Tilgung: ca. 12.162,– € / Quartal künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal Darl.Nr. 229 610 715 (intern 82)
bisherige Tilgung: 2.500,– € / Monat künftige Tilgung: 1.000,– € / Monat
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Darl.Nr. 329 610 715 (intern 83)
bisherige Tilgung: 11.100,– € / Quartal künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal Darl.Nr. 429 610 715 (intern 84)
bisherige Tilgung: 22.000,– € / Quartal künftige Tilgung: 10.000,– € / Quartal
Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) 4. Haushalt 2021;
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 sowie Erlass der Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen
Der Haushaltsplanentwurf mit allen nachfolgend aufge
führten Anlagen ist dem Gemeinderat mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung zugestellt worden.
Anlagen:
• Haushaltssatzung 2021
• Stellenplan 2021
• Rücklagenübersicht zum HHPlan 2021
• Schuldenübersicht zum HHPlan 2021
• Fiktiver Schuldenanteil und Schuldendienst bei Schul
verbänden 2020
• Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
• Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit
• Investitionsplan 2021
• Anlage kalkulatorischer Kosten vom Vorjahr 2020
• Beiblatt kreditähnlicher Rechtsgeschäfte
• Vorbericht 2021
• Haushaltsrechnung 2020
• kassenmäßiger Abschluss 2020
• Finanzplan 2021
• Haushaltsplan; Verwaltungshaushalt 2021 und Ver
mögenshaushalt 2021
Bgm. Lappe erläutert die wichtigsten Ansätze des Haus
haltsplanes 2021. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 samt oben genannten Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen:
im Verwaltungshaushalt mit 6.827.100,– € im Vermögenshaushalt mit 6.363.700,– €
Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift. (17 : 0) Gemeinderat Richter bedankt sich im Namen des Gremi
ums bei Herrn Wagner für seine Arbeit als Kämmerer. Dem schließt sich der Bürgermeister an.
Herr Wagner verlässt um 20:25 Uhr die Sitzung.
5. Wappengenehmigung für eine Wanderkarte Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremdenverkehrsverein Obernsees und Um- gebung e. V.
Der Gemeinderat stimmt der kostenfreien Nutzung des Wappens der Gemeinde Mistelgau für die Wanderkarte Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremden
verkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. zu.
(17 : 0)
6. Informationen und Sonstiges
a) Gemeinderat Ebert erkundigt sich, warum der Weg hinter der Schule immer noch abgesperrt ist. Der Bgm. und Gemeinderat Küffner erklären, dass zwar der Zaunbau bereits in Auftrag gegeben, bisher aber noch kein Geländer angebracht und zur Sicherheit der Kinder deshalb der Weg noch gesperrt ist.
b) Gemeinderätin Lahdo fragt an, ob auch in der Ge
meinde Mistelgau, ähnlich wie in der Gemeinde Glashütten, eine sogenannte „Müllsammelaktion“, bei der die Gemeinde Abfallsäcke und Handschuhe zur Verfügung stellt und Privatleute dann den Müll im Gemeindegebiet einsammeln, durchgeführt werden könnte. Der Bgm. antwortet, dass derartige Aktionen bereits in früheren Jahren durchgeführt wurden.
Wenn Bedarf bestehe, können so eine Aktion jeder
zeit bei der VG Mistelgau angezeigt werden.
c) Weiter möchte Gemeinderätin Lahdo wissen, ob man die Bäume im Hortgarten dahingehend prüfen könne, ob sie geeignet sind, Hängematten aufzuhängen.
Gemeinderat Küffner erwidert, dass diese Prüfung bereits erfolgt ist.
d) Eine weitere Frage hat Gemeinderätin Lahdo zu dem
„Baumpflanzgebot“ im Baugebiet „Mashalder“, und zwar innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen muss. Der Bgm. denkt, dass dies innerhalb von fünf Jahren erfolgen muss.
e) In diesem Zusammenhang erkundigt sich Gemeinde
rätin Lahdo, ob das Auffangbecken im Baugebiet
„Mashalder“ begrünt werden kann. Bgm. Lappe teilt mit, dass noch eine Erweiterung des Auffangbeckens anstehe und danach über die Eingrünungsform ge
sprochen werden kann.
f) Gemeinderätin Lahdo fragt nach, wie weit der Plan bezüglich der Punktevergabe bei den Baugrundstü
cken ausgearbeitet ist. Der Bgm. wird in einer der nächsten Sitzungen dieses Thema auf die Tagesord
nung setzen.
g) An Gemeinderätin Lahdo wurde ein Brief des Eltern
beirats bezüglich der Kinderbetreuung weitergeleitet.
Bgm. Lappe verweist auf den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.
h) Um diese langen Gemeinderatssitzungen zu vermei
den, schlägt Gemeinderätin Lahdo vor, diese Sitzun
gen häufiger abzuhalten. Der Bgm. erklärt, dass in Coronazeiten grundsätzlich nur absolut notwendige Gemeinderatssitzungen, einmal monatlich, abgehal
ten werden, aber bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung einberufen werden kann. Zurzeit gebe es eben mehr abzuklären, so dass die Tagesordnung etwas umfas
sender sei.
i) Gemeinderat Westermann informiert, dass die Hütte auf dem Spielplatz in Truppach repariert werden müsse und ob dies im Zuge der Spielplatzüberprü
fungen erfolgen könne. Ebenso müsse auf dem Er
lebnisweg in Mengersdorf einiges ausgetauscht wer
den. Bgm. Lappe teilt mit, dass die Bauhofmitarbeiter die Spielplätze regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Reparaturen vornehmen. Gemeinderat Richter er
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
gänzt, dass dies zur Zeit bereits erfolge. Gemeinderat Ebert weist noch auf die regelmäßig durchzufüh
rende Überprüfung durch Sachverständige hin.
j) Des Weiteren weist Gemeinderat Westermann auf die Hochwassersituation, insbesondere bei der Brücke Truppach – Mengersdorf, und die ausgespülten Ufer
böschungen hin, und möchte wissen, wer dafür zu
ständig ist. Zufällig habe er Mitarbeiter des Wasser
amtes in der Nähe arbeiten sehen und habe diese daraufhin angesprochen. Diese meinten, der Durch
lauf unter der Brücke wäre zu gering und wollten noch eine genauere Empfehlung abgeben. Der Bgm. er
klärt, dass die Gemeinde für die Gewässer dritter Ordnung zuständig sei, allerdings handelt es sich hier
um ein Gewässer zweiter Ordnung, wofür der Bezirk zuständig ist. Bei der Instandsetzung der Uferbö
schung müssen sowohl naturschutzökologische Be
lange als auch Fischschonzeiten beachtet werden, außerdem brauche man entsprechende Witterungs
verhältnisse, da mit „schwerem Gerät“ gearbeitet werde.
k) Gemeinderat Rühr weist auf die notwendige Glas
reinigung der Buswartehäuschen hin. Der Bgm. wird dies an den Bauhofvorarbeiter Arno Bär weitergeben.
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
2. Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
269 Tlf, Gemarkung Frankenhaag
Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
(16 : 0) 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien- wohnhauses und zweier Doppelhäuser mit Garagen auf Fl. Nrn. 1560/10 u. 1561/11, Untere Hut 12 u. 14, Gemarkung Mistelgau Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Von den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebau
ungsplanes „1. Änderung Äußere Hut – Mistelgau“ wird Befreiung erteilt für:
– Dachneigung 23 ° statt 25 ° – Aufschüttung 1,46 m statt 0,80 m – Überschreitung der GRZ
2.3 Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl. Nr. 388/2, Gemarkung Plösen.
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem.
Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr.
388/3, Gem. Plösen erteilt.
3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Landkreis Bayreuth
3.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlich
keit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss
NACHRICHTEN
aus dem Mistelgauer Gemeinderat
Sitzung vom Montag, 17.05.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 22:30 Uhr
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 1 Gemeinderatsmitglieder Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder
: Frau Angelika Seyferth Von der Presse: –
Zuhörer: 1
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung einen SARSCoV2Schnelltest gemacht zu haben.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin und die weiteren Anwesenden.
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021.
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung
vom 19.04.2021. (16 : 0)
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs
planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.
1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.
Kenntnisnahme.
1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Folgende Anregungen und Bedenken sind einge- gangen:
1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs
behörde
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Stadtwerke Bayreuth
Evang.Luth. Kirchengemeinde MistelgauGlashütten Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf
Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf
Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld Gemeinde Plankenfels
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken haben vorgebracht:
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Schreiben vom 18.03.2021
Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 Regionaler Planungsverband OberfrankenOst, Schrei
ben vom 07.04.2021
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 07.04.2021
Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
Gemäß demn derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwas- ser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt.
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021 a) Stellungnahme Bauleitplanung
das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förmli- chen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.2021) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:
Baurecht:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung- nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be- hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest- gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.
Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä- chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs- pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und Vorlage der entsprechenden Unterlagen.
Beschluss:
Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungs- planänderung wird gestellt, die Unterlagen dafür von der Verwaltung eingereicht. (16 : 0) Wasserrecht:
Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.
Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie vor ihre Gültigkeit.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und behandelt.
Sonstiges:
Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten, FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Pla- nungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfallrecht wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz- lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes) wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein- de Mistelgau übermittelt.
Wird zur Kenntnis genommen.
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- heit und Ordnung v. 22.04.2021:
Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen;
diese besitzt unverändert Gültigkeit.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- sung, Schreiben vom 05.03.2021
Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.7 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees, Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021 Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!
Wird zur Kenntnis genommen.
Durchführung
Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut
zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach
teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.
2. Feststellungsbeschluss:
Die von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgearbeitete 11. Flächennutzungs- planänderung mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2021 wird hiermit vom Gemeinderat festgestellt.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den An- trag auf Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan- änderung im Landratsamt Bayreuth zu stellen und die benötigten Unterlagen einzureichen.
3.2 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs
planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men
gersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Be
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Zustimmung Durchführungs
vertrag; Satzungsbeschluss
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs
planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.
1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.
Kenntnisnahme.
1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Folgende Anregungen und Bedenken sind einge- gangen:
1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs
behörde
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Stadtwerke Bayreuth
Evang.Luth. Kirchengemeinde MistelgauGlashütten Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf
Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf
Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld Gemeinde Plankenfels
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken haben vorgebracht:
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Schreiben vom 18.03.2021
Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 Regionaler Planungsverband OberfrankenOst, Schreiben vom 07.04.2021
Wird zur Kenntnis genommen.
1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 07.04.2021
Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
Gemäß dem derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwasser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt.
Wird zur Kenntnis genommen.
D i e G e m e i n D e n i n f o r m i e r e n
1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021 a) Stellungnahme Bauleitplanung
das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förm- lichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.
2021) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnen- wald Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:
Baurecht:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung- nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be- hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest- gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.
Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä- chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs- pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und Vorlage der entsprechenden Unterlagen.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kennt- nis. Der Hinweis auf Genehmigung des Flächennut- zungsplanes wurde bereits im TOP 3.1 behandelt.
Wasserrecht:
Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.
Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie vor ihre Gültigkeit.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und behandelt.
Sonstiges:
Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten, FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Betei- ligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Planungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfall- recht wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz- lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes) wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein- de Mistelgau übermittelt.
Wird zur Kenntnis genommen.
Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- heit und Ordnung v. 22.04.2021:
Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen;
diese besitzt unverändert Gültigkeit.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- sung, Schreiben vom 05.03.2021
Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- wogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.7 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees, Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021 Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!
Wird zur Kenntnis genommen.
Durchführung
Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut
zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach
teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag Beschluss:
Dem von Rechtsanwalt Oliver Heinekamp, Graven- reutherstraße 2, 95445 Bayreuth vorbereiteten und dem Gemeinderat vorliegenden Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Mistelgau und dem „Vorha- benträger“ stimmt der Gemeinderat vollinhaltlich zu.
(16 : 0) 3. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den von Horstmann + Partner GmbB, Bad- straße 13, 95444 Bayreuth, ausgearbeiteten Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan „Urnenwald Mengersdorf“
in Mengersdorf samt Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021 als Satzung.
(16 : 0) Die Verwaltung wird beauftragt, nach Genehmigung der 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Mistelgau diesen Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezo- genen Bebauungsplan „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
(16 : 0) 3.3 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern
sees“ Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonsti
gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Billigungsbeschluss; Beschluss erneutes Beteiligungsverfahren
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf der Bebauungsplanänderung „7. Ände
rung Feriendorf Obernsees“ vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Kronach wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit