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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

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Academic year: 2022

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Freitag, den 19. November 2021 Nummer 11

Amts- und Mitteilungsblatt

Gemeinde Mönchsroth

mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Redaktionsschluss

Das nächste Mitteilungsblatt der Gemeinde Mönchsroth erscheint am 10.12.2021.

Der Anzeigenschluss für diese Ausgabe ist der 01.12.2021.

Bericht aus der

Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten am 05.10.2021

Die Gemeinschaftsversammlung fand erstmalig im Mehrzweck- raum der Turnhalle Wilburgstetten in Wilburgstetten statt.

Mehrheitlich beschlossen wurde die notwendige Zweckverein- barung nach Art. 4 Abs. 3 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Aufgabenbereich der Entwässerungseinrichtungen zum Zwecke der Durchführung notwendiger Tätigkeiten in der VG Wilburgstetten zwischen der VG Wilburgstetten und den Mit- gliedsgemeinden Mönchsroth, Weiltingen und Wilburgstetten.

Der Mehrzweckraum (Zimmer 9), Kindergartenweg (Zugang über Turnhalle Wilburgstetten), in Wilburgstetten wurde einstim- mig als Trauort für standesamtliche Hochzeiten ab 01.01.2022 gewidmet. Die Verwaltung wurde durch das Gremium mehrheit- lich beauftragt, für das Projekt Bürgerbus VG einen Vorschlag für ein gebrauchtes Kfz auszuarbeiten. Als Einsatzgebiet für den Bürgerbus VG wurde das Gebiet der VG Wilburgstetten mit den drei Mitgliedsgemeinden festlegt. Die Einsatztage sollen mit den Fahrern abgestimmt werden. Der Gemeinschaftsversammlung der VG ist hierüber regelmäßig Bericht zu erstatten. Die Gemein- schaftsversammlung stimmte der Vergabe zum Kauf eines Kopierers mit Servicevertrag für die Verwaltung der VG zu. (FH)

Neue Mitarbeiterin im Bauamt der VG Wilburgstetten seit 01.10.2021

Herzlich willkommen in der VG Wilburgstetten

Die VG Wilburgstetten hat am 01.10.2021 Frau Heike Wagner als neue Mitarbeiterin im Bauamt der VG eingestellt. Sie wird zukünftig Herrn Kolb im Bauamt unterstützen. Frau Wagner bringt eine 20-jährige Erfahrung als Industriekauffrau in unser Team ein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wün- schen Frau Wagner einen guten Start, alles Gute und viel Erfolg in ihrer Tätigkeit im Bauamt bei der VG Wilburgstetten.

Michael Sommer

Gemeinschaftsvorsitzender VG Wilburgstetten

BayernApp

„Gemeinsam mit der VG Wilburgstetten und den Mitgliedsgemein- den machen wir die BayernApp zum digitalen Amt für die Hosen- tasche“, unterstrich Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach und ergänzte: „Das Digitalministerium hat das Grundgerüst der App erstellt und die Kommunen arbeiten nun bei der Befüllung von Inhalten mit. Auch die VG Wilburgstetten und die Mitglieds- gemeinden setzen sich hierbei tatkräftig ein.“ Inzwischen sind insgesamt mehr als 20.000 Online-Dienste über die App ansteu- erbar. Dabei können rund 340 verschiedene Services gestartet werden. Die Kommunen stellen dabei ihre Dienstleistungen in eigener Zuständigkeit zur Verfügung. Zu den von den bayerischen Kommunen am häufigsten angebotenen Leistungen gehören die Online-Beantragung von Wahlunterlagen, die Anforderung einer Meldebescheinigung und das Checken des Bearbeitungsstands beim Antrag auf einen neuen Pass oder Personalausweis.

Gerlach erklärte: „Vom Antrag auf eine Geburtsurkunde bis zur Anmeldung eines Hundewelpens – all das kann man bereits in hunderten bayerischen Kommunen online erledigen und ganz bequem über die neue BayernApp starten. Die Verwaltung in Bayern macht gerade einen riesigen Sprung in die Zukunft.“

Demnächst soll die BayernApp noch um weitere Funktionen ergänzt werden. So ist geplant, dass unter anderem über eine inter- aktive Bayern-Karte eine ganze Reihe lokaler Informationen abge- rufen werden können, etwa Einwohnerzahlen, die Zahl der Kinder in Kitas und Schulen sowie die regionalen Steuereinnahmen.

Die BayernApp wurde im Februar 2021 gestartet. Sie ermög- licht den mobilen Zugriff auf eine Vielzahl staatlicher und kom- munaler Verwaltungsleistungen. Daneben bietet die BayernApp eine Reihe weiterer Funktionen. So kann man zum Beispiel ein sicheres Kontaktformular aufrufen und mittels verschlüsselter Verbindung mit den Behörden in Kontakt treten, über ein per- sönliches BayernID-Postfach lassen sich Benachrichtigungen von Behörden abrufen und man erhält auf Wunsch neueste Mel- dungen und Informationen aus den verschiedensten Bereichen des Freistaats, von regionalen Polizeimeldungen bis zu Informa- tionen aus dem Schulbereich.

Weitere Infos zur BayernApp finden Sie hier:

https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/

20. Oktober 2021

25-jähriges Dienstjubiläum in der

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Am 01.11.2021 konnte Frau Sabine Beck ihr 25-jähriges Dienst- jubiläum feiern. Frau Beck begann am 01.11.1996 ihre berufli- che Tätigkeit in der VG Wilburgstetten im Bürgerbüro. Sie war zudem für sechs Jahre im Personalamt eingesetzt und ist seit Oktober 2013 für die Umsetzung des Bayerisches Kinderbil- dungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) in den Kindergärten der Mitgliedsgemeinden der VG Wilburgstetten zuständig.

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In einer nichtöffentlichen Sondersitzung am 4.11. wurde der Auf- trag zur Beschaffung eines neuen Winterdienstfahrzeugs (Vor- führgerät) vom Typ Holder X54i zum Angebotspreis von 81.100

€ an die BayWa AG erteilt. Im Preis enthalten ist die komplette Winterdienstausstattung mit einem gebrauchten Streuer und neuem Schneeräumschild sowie eine gebrauchte Kehrvorrich- tung. Der 17 Jahre alte vorhandene Holder wird für 5000 € an die BayWa AG verkauft. Die Ersatzbeschaffung wurde notwen- dig, weil das alte Fahrzeug keine TÜV – Prüfung mehr erhielt und der Reparaturaufwand unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.

Für die Sanierung des Balkons am Freibadgebäude wurde der Auftrag an die Fa. Marek aus Wieseth zum Angebotspreis von rund 22.500 € vergeben.

Nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 09.12.2021 um 19.00 Uhr statt.

Sitzungsort wird noch bekannt gegeben.

Freiflächenphotovoltaik – Anlagen

In der Sitzung am 9. September 2021 hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog für die Bewertung von Anträgen für den Bau von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet verabschiedet.

Hintergrund ist, dass seit dem Inkrafttreten der Freiflächen- Öffnungsverordnung des Landes Bayern Solaranlagen, die auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden nach dem EEG förderfähig sind, sofern die Flächen als sogenannte „benachtei- ligte“ Gebiete eingestuft sind. Das gilt für Solaranlagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 10 Megawatt. Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundes- weit festgelegt.

In bestimmten Schutzgebieten wie z.B. Naturschutzgebieten sind Photovoltaik-Anlagen prinzipiell nicht zulässig.

Auf dem Gemeindegebiet von Mönchsroth werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen.

Dazu tragen insbesondere zwei Windkraftanlagen und drei genehmigte Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Photovol- taikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie steht die Gemeinde Mönchsroth einem weiteren Zubau an Anla- gen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nichts entgegen.

Gemeinde und Gemeinderat haben sich zum Ziel gesetzt, abzu- wägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.

Der Bau von Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vor- habenbezogenen) Bebauungsplan.

Anhand übergreifender Kriterien will der Gemeinderat grund- sätzlich festhalten, ob und unter welchen Voraussetzungen weitere Freiflächenphotovoltaikanlagen über die Bebauungs- planung ermöglicht werden sollen. Die Kriterien sollen den Gemeinderat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/

Anträge zu entscheiden.

Ein Anspruch auf eine Umsetzung in einen Bebauungsplan ergibt sich in keinem Fall. Der Gemeinderat kann auch z. B.

wenn eine Anlage störend auf eine Ortschaft wirkt, alleine aus seiner Betrachtungsweise die Zustimmung versagen, auch wenn die Gesamtpunktzahl der Bewertungsmatrix über der Zulassungsempfehlung liegen sollte.

Wir danken Frau Beck für ihre bisher geleisteten Dienste und wünschen ihr beruflich und privat weiterhin alles Gute!

Michael Sommer

Gemeinschaftsvorsitzender

Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 11.11.2021 lehnte der Gemeinderat die nach- trägliche Genehmigung des Baus eines Abstellraumes für Klein- geräte und Holz in der Straße Am Schmidfeld ab.

Der Bauherr eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwoh- nung auf der Fl. Nr. 611 wird vom Anschluss und Benutzungs- zwang zur Entwässerungsanlage der Gemeinde Mönchsroth befreit. Der Bauherr muss eine Kleinkläranlage errichten und betreiben. Um Bauwilligen wieder die Möglichkeit zum Erwerb eines Bauplatzes in Mönchsroth zu eröffnen, beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Limesbad“ gem. § 13 BauGB. Der Aufstellungsbe- schluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Da die Beleuchtung des Fußwegs von der Römerstraße zur Schellengasse mitsamt der Treppenanlage nicht an das öffentl.

Straßenbeleuchtungsnetz angeschlossen ist, sondern über die Stromversorgung des Römerhofes läuft, beschloss der Gemein- derat die Beleuchtungsanlage zu erneuern und an die Straßen- beleuchtung zu koppeln. Entlang des Römerhofs werden aus diesem Grund neue LED Leuchten errichtet. Eine Pilzleuchte an der Römerstraße wird in diesem Zuge ebenfalls ausgewechselt.

Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung mit stromspa- renden LED Lampen betragen rund 14.000 €.

Dem Antrag des TSV Mönchsroth auf Gewährung von Übungs- leiterzuschüssen in Höhe von 2.461,35 € für 2020 und 2.444,25

€ für 2021 wurde zugestimmt.

Informiert wurde der Gemeinderat über die gesetzl. Mindest- anforderungen, die künftig für den Betrieb der Wertstoffhöfe im Landkreis Ansbach gelten werden.

In der nichtöffentlichen Sitzung wurden für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Limesbad“ die Ingenieurleistungen an das Büro Willi Heller zum Angebotspreis von rund 12.000 € brutto vergeben.

Für die Elektro- und MSR-Technik auf der neuen Kläranlage wurden die Nachtragsangebote 2 und 3 der Fa. Hofmockel in Höhe von 3.821 € und 15.447 € genehmigt. Die Mehrkosten ent- standen durch ein zusätzlich benötigtes Kabel und Leerrohr von der alten zur neuen Kläranlage und durch Installationsarbeiten, die die Firma anstelle der N-Ergie übernommen hat.

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Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- plans zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Mönchsroth gelten die fol- genden Kriterien:

1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild

- Anlagen sollen das Orts-und Landschaftsbild nicht beein- trächtigen:

- Gegebenenfalls soll der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B.

Hecken ausreichend begrenzt werden kann.

2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden

- Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Ver- knappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaft- licher Flächen führen. Daher dürfen Photovoltaikanlagen nur auf benachteiligten Böden gebaut werden.

- Flächen, die im Wasserschutzgebiet liegen bedürfen einer besonderen Prüfung entsprechend Merkblatt 1.2/9 des LfU Bayern.

3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit

- Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss so erfolgen, dass die Arten- vielfalt auf den Flächen gefördert wird.

4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen - Die Gemeinde Mönchsroth legt Wert darauf, dass künftig von

Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewis- sen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird.

- In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird.

5. Netzanbindung

- Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverkabelung erfolgen.

6. Begrenzung des jährlichen Zubaus an Freiflächen-Photo- voltaik sowie des maximalen Zubaus insgesamt

- Pro Kalenderjahr wird der Gemeinderat nicht mehr als eine Freiflächen-Solaranlage über die Bebauungsplanung ermög- lichen, unabhängig von der Größe der Anlage.

- Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (= Aus- dehnung insgesamt, nicht nur die von den Solarmodulen überdachte Fläche). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflä- chen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken.

- Der Gemeinderat wird vier Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Pho- tovoltaik von insgesamt 20 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschafts- bild verträglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermög- licht.

Die einzelnen Kriterien werden durch eine Matrix bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung soll die Entscheidung des Gemein- derates erleichtern, es ist aber nicht aber nicht bindend.

Bauhof testet E-Fahrzeug

Von unserem Energieversorger, der N-ergie AG Nürnberg, wurde uns für den Bauhof ein E- Tranporter mit Ladepritsche als Testfahrzeug zur Verfügung gestellt. Genutzt wird es vorwiegend von unserem Klärwärter, Herrn Gehring, der mittlerweile häu- figer zwischen Bauhof, alter und neuer Kläranlage und seinen verschiedenen Arbeitsorten innerhalb der Gemeinde pendeln muss. Das Bild zeigt Bürgermeisterin Stumpf und Herrn Gehring bei der Übergabe des E-Autos durch unseren Kundenberater, Herrn Prokopczuk.

Sanitäterausbildung bei der FFW Mönchsroth

Zwei Wochenenden mit insgesamt 48 h Ausbildungszeit inves- tierten 15 Kameradinnen und Kameraden der FFW Mönchsroth für einen Ausbildungslehrgang zum „First Responder“. Diese qualifizierten Ersthelfer stellen ein zusätzliches Glied in der Ret- tungskette zwischen der Laienhilfe und den Rettungsdienst dar.

Sie sind durch ihre Ausbildung und Ausrüstung in der Lage, die notwendigen Maßnahmen ohne großen Zeitverlust durchzufüh- ren und somit die Überlebenschancen deutlich zu erhöhen.

Als erste Feuerwehr im Dienstbezirk Ansbach Land 3 hat die FFW Mönchsroth nun 12 geprüfte Sanitäter in ihren Reihen. 3 Teilnehmer werden die Prüfung krankheitsbedingt nachholen.

Bürgermeisterin Edith Stumpf bedankte sich für dieses großar- tige ehrenamtliche Engagement und gratulierte den Absolven- ten zur bestandenen Abschlussprüfung.

Neubau Kläranlage Mönchsroth

Endlich ist es soweit! In den nächsten Wochen beginnt die schrittweise Inbetriebnahme unserer neuen Kläranlage. Wenn alle Maschinen und Betriebseinrichtungen in der neuen Anlage planmäßig funktionieren, wird mit der Umbindung der alten Klär- anlage auf die Neue begonnen.

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HZc^dgZc Seniorencafé

Zu unserem nächsten Seniorencafé am

Montag, den 06.12.2021

laden wir alle Senioren, von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, wieder recht herzlich ins Gemeindehaus ein.

Bitte melden sie sich bei Frau Schürrle (Tel. 09851/2854), wenn Sie abgeholt werden möchten.

Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Seniorencafé-Team

Gelber Sack: 24.11.

Altpapier: 18.11., 14.12.

Biomüll: jeden Freitag, ungerade Woche Restmüll: jeden Donnerstag, ungerade Woche

Überwachung und Bekämpfung

der Nadelholzborkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher

Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 15.

Februar 2019 Gz. 10-7833.1-1/2019

Die Regierung von Mittelfranken erlässt auf Antrag der Bayer.

Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2012 (BGBl I S. 148, ber.S.

1281) und gemäß §§ 2, 3, 4 und 6 der Verordnung über die Bekämpfung schädlicher Insekten in den Wäldern (Waldschad- insektenverordnung - WaldSchadInV - BayRS 7903-3-L), zuletzt geändert durch § 10 der Verordnung vom 5. Dezember 2017 (GVBl S. 589), folgende Anordnung:

1. Gefährdungs- und Befallsgebiete

Die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grund- stücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, werden im Regierungsbezirk Mittelfranken zu Gefährdungs- und Befalls- gebieten des Buchdruckers und des Kupferstechers erklärt (§ 3 Abs. 1 WaldSchadInV).

2. Überwachung

Die in Nr. 1 zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wäl- der und Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September mindestens im Abstand von 4 Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren (§ 6 Abs. 2 Wald- SchadInV).

Hier sind noch Umbauarbeiten notwendig. Noch sind viele Res- tarbeiten zu erledigen, aber alle Firmen arbeiten mit Hochdruck daran, die Bauarbeiten abzuschließen. Die offizielle Einweihung der neuen Kläranlage mit einem Tag der offenen Tür wird im Frühjahr 2022 stattfinden.

Absage Weihnachtsmarkt Mönchsroth

Da die Lage im Herbst noch entspannt war und von amtlicher Seite die Erlaubnis zur Durchführung erteilt wurde, haben wir mit viel Engagement unseren Weihnachtsmarkt geplant und bis zuletzt gehofft ihn auch durchführen zu können. Ange- sichts der aktuellen Lage sehen wir uns nun aber gezwun- gen, den Markt schweren Herzens abzusagen. Die meisten Gemeinden im Landkreis Ansbach haben sich ebenfalls zu diesem Schritt durchgerungen.

Im Hinblick auf das gesundheitliche Wohl aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie für diesen Schritt um Ihr Verständnis.

Frau Frieda Fleischmann,

zum 85. Geburtstag, am 25.11.2021 Herrn Rüdiger Heintz,

zum 80. Geburtstag, am 27.11.2021 Frau Erika Weik,

zum 85. Geburtstag, am 01.12.2021

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Die Termine für die jeweiligen Sprechtage werden telefonisch unter 09851 / 902-123 oder im Rathaus der Stadt Dinkelsbühl, Zimmer 1.01, vergeben.

Bei der Terminvergabe bitte die Rentenversicherungsnummer und den Rentenversicherungsträger mitteilen. Damit Ihnen eine konkrete Auskunft erteilt werden kann, ist es dringend geboten sämtliche Rentenunterlagen mitzubringen. Bitte auch Personal- ausweis bzw. Reisepass nicht vergessen.

Frischer Wind am Hesselberg

Vorstand der LAG Region Hesselberg stellt sich neu auf

Alfons Brandl, Christoph Seyler, Marleen Gagsteiger, Lena Deff- ner, Thomas Kleeberger und Michael Sommer (von links) bilden gemeinsam mit Barbara Fuchs die neue Vorstandschaft

Foto: Anuschka Hörr/ERH Mit der Wahl von Marleen Gagsteiger zur ersten Vorsitzen- den der Lokalen Aktionsgruppe ist der Region Hesselberg der Generationenwechsel an der Spitze gelungen. Die 24-Jährige löst den ersten Vorsitzenden Thomas Kleeberger nach über 20 Jahren im Amt ab und wird somit die vermutlich jüngste LAG- Vorsitzende in ganz Bayern. Den neugewählten Vorstand kom- plettieren Thomas Kleeberger (2. Vorsitzender), Michael Som- mer (Kassier), Alfons Brandl, Lena Deffner, Barbara Fuchs und Christoph Seyler, die künftig gemeinsam die Projektauswahl der LEADER-Projekte in der Region Hesselberg vornehmen wer- den. Die erste große Bewährungsprobe für die neue Vorstand- schaft, die bereits im kommenden Halbjahr gemeistert werden muss, steht mit der Erstellung des neuen LEADER-Förderan- trages („Lokale Entwicklungsstrategie“) für die Förderperiode 2023-2027 unmittelbar bevor. Grundlage hierfür ist auch die Evaluierung, deren Ergebnisse im Rahmen der Mitgliedver- sammlung vorgestellt wurden. Die Umstrukturierung des LEA- DER-Entscheidergremiums und die Überarbeitung der Projekt- auswahlkriterien sind dabei nur zwei von zahlreichen Punkten, die in den nächsten Monaten auf der Agenda stehen. Bereits im Sommer 2022 soll die neue „Lokale Entwicklungsstrategie“

eingereicht werden, um die Erfolgsgeschichte des Förderpro- gramms LEADER in der Region Hesselberg weiterzuführen und

„frische“ EU-Fördermittel in die Region holen zu können.

Landratsamt Ansbach Neuer Rekord bei Einwohnerzahlen

Die Einwohnerzahlen im Landkreis Ansbach sind auf ein neues Allzeithoch geklettert. Zum Stichtag 30. Juni 2021 hatten 185.742 Menschen hier ihren Hauptwohnsitz. Das ist ein his- torischer Spitzenwert. Vor einem halben Jahr (Stichtag 31.12.) waren es noch 185.316, vor einem Jahr 184.851 Einwohner.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass der Landkreis Ansbach von 3. Anzeige

Bei Borkenkäferbefall haben die jeweiligen Eigentümer und Nut- zungsberechtigten sofort die zuständige untere Forstbehörde zu verständigen (§ 6 Abs. 2 WaldSchadInV).

4. Bekämpfung

Buchdrucker und Kupferstecher sind von den jeweiligen Eigen- tümern und Nutzungsberechtigten sachkundig (Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung vom 27.06.2013, BGBl I S. 1953), nach guter fachlicher Praxis (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 PflSchG) und sachgemäß nach dem Stand der Technik (Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborken- käfer in den nichtstaatlichen Waldungen in der jeweils gültigen Fassung) unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen (§ 4 Abs. 1 WaldSchadInV).

Der Vollzug dieser Bekanntmachung in Schutzgebieten, bei geschützten Landschaftsbestandteilen und bei Naturdenkmälern richtet sich nach den jeweiligen Schutzverordnungen, in „Natura- 2000“-Gebieten nach den gesetzlichen Vorgaben.

5. Erklärung

Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefähr- dungs- und Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstü- cken sowie dort lagernder Walderzeugnisse haben spätestens innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Anordnung gegenüber der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären,

dass sie die vorgeschriebene Bekämpfung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Unterbleibt eine solche Erklärung, so kann die zuständige untere Forstbehörde die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers oder Nutzungsberechtigten durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. In diesem Falle hat der Eigentümer und Nutzungsberechtigte die Bekämpfung zu gestatten und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten (§ 4 Abs.

3 und 4 WaldSchadInV).

6. Sofortige Vollziehung

6.1 Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nummern 1 - 5 dieser Anordnung wird angeordnet.

6.2 Begründung:

Die Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Ver- waltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686) ist im öffentlichen Interesse geboten. Bei mangelhaft oder nicht durchgeführter Kontrolle sowie bei Unterlassung einer ordnungsgemäßen Bekämpfung besteht wegen der Massenvermehrung der Nadelholzborken- käfer in den betroffenen Gebieten eine bestandsbedrohende Gefahr für Nadelwälder. Auch ist eine einheitliche Schädlingsbe- kämpfung aus den genannten Gründen erforderlich.

7. Vollstreckungsbehörde

Diejenigen Kreisverwaltungsbehörden, auf deren Gebiet die Zwangsmittel angewendet werden müssen, werden gemäß Art. 30 Abs. 2 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstre- ckungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.

November 1970 (BayRS 2010-2-I) ersucht, den erforderlichen Verwaltungszwang durchzuführen. Die Kreisverwaltungsbehör- den sind insofern Vollstreckungsbehörden.

8. Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft. Sie gilt bis 31. Dezember 2023.

Sprechtage

der Deutschen Rentenversicherung

zur Information übers Rentenkonto

Der nächste Beratungstag findet am 17.11.2021 + 01.12.2021 von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr, im Rat- haus der Stadt Dinkelsbühl, Sprechzimmer des Rathauses im Erdgeschoss, 1. Zimmer links, Zimmer 0.02, statt.

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April 2013 das ehrenamtliche Engagement gewürdigt. Bisher wurden annähernd 16.000 Karten ausgegeben, so viel wie in keinem anderen bayerischen Landkreis. „Ehrenamtliche sind selbstlos und engagiert für andere da. Sie leisten in unserer Gesellschaft damit einen Beitrag, der unbezahlbar ist“, so Klaus Miosga, Vorsitzender des Projektteams Familie im Bündnis für Familie des Landkreises Ansbach.

Maria Ultsch vom Büro des Bündnis für Familie zeigt die blaue und die goldene Ehren- amtskarte. Foto: Landratsamt Ansbach/Tanja Ultsch

Die Bayerische Ehrenamts- karte kann beantragt werden, wenn man im Landkreis Ans- bach wohnt, über 16 Jahre alt ist und seit zwei Jahren ein Ehrenamt mit mindestens fünf Wochenstunden (bei Projektar- beit mindestens 250 Jahres- stunden) ausübt. Diese blaue Ehrenamtskarte gilt drei Jahre und kann dann erneut bean- tragt werden. So sind beim Bündnis für Familie bereits über 3300 Folgeanträge bewilligt worden. Die goldene Ehren- amtskarte wird ausgestellt, wenn das Ehrenamt seit min- destens 25 Jahren ausgeübt wird. Diese Karte gilt unbe- grenzt. Davon gibt es im Land- kreis Ansbach derzeit 4550 Trä- ger. Jürgen Reck, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hergersbach (Stadt Windsbach), ist einer von ihnen. „Es ist sehr schön, wenn gewürdigt wird, dass man übers Jahr als Ehrenamtlicher etwas leistet“, finden er und Ehefrau Birgit, die sich als Jugendleiterin im Schützenverein engagiert und selbst die blaue Ehrenamtskarte besitzt. Familie Reck nutzt die Vorteile besonders gerne für den Eintritt in Schwimmbädern oder staatlichen Einrichtungen, etwa der Befreiungshalle Kelheim. Karteninhaber können ihre Vorteile in ganz Bayern in Anspruch nehmen. Besonders beliebt als Akzep- tanzpartner sind beispielsweise Museen oder Schifffahrtsgesell- schaften. Im Landkreis Ansbach gibt es 121 Stellen, die Ver- günstigungen gewähren - darunter beispielsweise auch Doris Attig, die in Mörlach bei Bechhofen eine Schönheits- und Wohl- fühlfarm betreibt. Beim Ehrenamtsabend 2019, in dessen Rah- men der Landkreis Ansbach sich regelmäßig bei den Aktiven bedankt, verschenkte sie Rosen, worüber sich die Ehrenamtli- chen sehr freuten. „Ich wollte auch den Angehörigen eine Auf- merksamkeit zukommen lassen, da sie ihrem Partner immer den Rücken freihalten.“ Die Vorteile würden gerne angenom- men - auch von Männern, so Attig. Auch das Wassertrüdinger Blumenfachgeschäft Blattwerk ist ein langjähriger Partner bei der Gestaltung des Ehrenamtsabends.

Weitere Informationen:

www.landkreis-ansbach.de: Unter der Rubrik „Leben im Land- kreis“ gibt es ausführliche Informationen zur Bayerischen Ehren- amtskarte sowie die Anträge zum Herunterladen. Einzel- oder Sammelanträge können dann ausgefüllt an das Bündnisbüro per E-Mail, Fax oder mit der Post geschickt werden.

www.familienlandkreis.de: Hier sind unter der Rubrik „Engage- ment“ viele Informationen für Ehrenamtliche und rund um die Bayerische Ehrenamtskarte zu finden.

www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/

kooppartner/index.php: Eine Liste der bayernweiten Akzeptanz- partner ist hier, auf der Internetseite des Landesnetzwerks Bür- gerschaftliches Engagement Bayern e.V., zu finden.

Arbeitstreffen der Kreisheimatpfleger

Mit großer Anerkennung hat Landrat Dr. Jürgen Ludwig Walter Vitzthum aus Weiltingen von seinem Ehrenamt als Kreishei- matpfleger für Vor- und Frühgeschichte entbunden. Vitzthum war fast 14 Jahre lang für den Bereich des Marktes Arberg, der Stadt Wassertrüdingen, der Verwaltungsgemeinschaft immer mehr Menschen als lebens- und liebenswerte Region

wertgeschätzt wird.

„Der Landkreis Ansbach bietet beste Lebensbedingungen.

Wir investieren viel in die Infrastruktur sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Daher bin ich sehr erfreut, dass sich dieses Engagement in den wachsenden Einwohnerzahlen widerspiegelt“, sagte Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Die Bevölkerungszunahme im Landkreis Ansbach basiert im Wesentlichen auf Zuwanderung. „Wir sind als Lebens- und Arbeitsstandort attraktiv, deswegen entscheiden sich immer mehr Menschen, hierher zu ziehen“, so der Landrat.

Besonders deutlich fiel im ersten Halbjahr 2021 der Zuwachs in Heilsbronn (plus 80 Einwohner), Wassertrüdingen (71) und Dinkelsbühl (46) aus. Größte Stadt im Landkreis Ansbach bleibt Feuchtwangen mit 12.582 (plus 39), gefolgt von Dinkelsbühl (11.928) und Rothenburg (11.263, minus zehn). Die kleinsten Gemeinden sind Ohrenbach (602, plus/minus 0), Röckingen (728, minus sieben) und Unterschwaningen (871, plus vier).

Veranstaltungsreihe

„Die Corona Pandemie im Bildungsalltag“

Das Dialogforum des Landkreises Ansbach findet in diesem Jahr bereits zum neunten Mal statt. Es bietet Eltern, Erziehen- den, Lehrkräften, Jugendwarten, Vereins- und Verbandsvorsit- zenden sowie weiteren interessierten Personen eine Austausch- und Informationsplattform zu bildungsrelevanten Themen.

Corona-bedingt findet das diesjährige Dialogforum als web- basierte Veranstaltungsreihe statt und wird sich aus aktuellem Anlass dem Thema „Die Corona Pandemie im Bildungsalltag“

widmen.

In sieben Web-Seminaren behandeln erfahrene Referenten fol- gende Themen:

• Intrinsische Motivation bei Kindern und Jugendlichen fördern (Di, 9.11.2021, 19.00 - 20.30 Uhr)

• Aktive Medienarbeit in der Kita (Mi, 10.11.2020, 19.00 - 20.30 Uhr)

• MINT-Interesse durch Jugend forscht fördern (Do, 11.11.2020, 19.00 - 20.30 Uhr)

• Binnendifferenzierung: Umgang mit unterschiedlichen Lern- ständen

(Mo, 15.11.2020, 19.00 - 20.30 Uhr)

• Einfache Werkzeuge für schwere Zeiten:

Positive Psychologie im pädagogischen Alltag (Mi, 17.11.2020, 19.00 - 20.30 Uhr)

Das genaue Programm, sowie weitere Informationen, können Sie den in Ihren Gemeinden ausliegenden Veranstaltungsflyern entnehmen. Zur Teilnahme an den Web-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen Rechner oder Notebook sowie eine stabile Internetverbindung. Idealerweise haben Sie außerdem eine Webcam und Headset.

Um Anmeldung bis 6. November 2021 unter www.vhs-lkr-ans- bach.de wird gebeten.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugangsdaten oder Links wie Sie teilnehmen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bildungsregion Landkreis Ansbach Laura Salvatori Wächtler

Telefon: 0981/468-1030

Mail: wifoe@landratsamt-ansbach.de

Zehnjährige Erfolgsgeschichte

„Unser Landkreis ist reich an Menschen, die anpacken und mit- machen. Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Ausdruck des Dankes, ein Zeichen der Anerkennung - und sie ist eine Erfolgs- geschichte“, sagt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Vor zehn Jahren wurde in Bayern die Ehrenamtskarte eingeführt. Ihren Trägern bietet sie bayernweit Vorteile und Vergünstigungen bei zahlrei- chen Akzeptanzpartnern. Im Landkreis Ansbach wird damit seit

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Diese sind:

Mo., Di., Mi. von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Do. von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Sollten sich weitere Einschränkungen zu diesen Gottesdiensten ergeben, werden wir Sie hierüber in der aktuellen Tageszeitung informieren.

Informationsabend

der drei Ansbacher Gymnasien

Am Dienstag, 18. Januar 2022, um 19:00 Uhr findet in der Sporthalle des Theresien-Gymnasiums, Schreibmüllerstraße 10, 91522 Ansbach, der gemeinsame Informationsabend der drei Ansbacher Gymnasien statt.

Eingeladen sind alle interessierten Eltern und Erziehungsbe- rechtigten, deren Kinder in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymna- siums in Ansbach übertreten wollen.

Angesichts der aktuellen Situation wird darum gebeten, dass jeweils nur ein Elternteil pro Kind an der Veranstaltung teilnimmt.

Neben der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bitten wir darum, nur geimpft bzw. negativ getestet oder nach- weislich von Corona genesen vom persönlichen Informationsan- gebot in der Schule Gebrauch zu machen.

An alle Vereine und Institutionen

Weihnachten

rückt näher...

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie Sie ein angemessenes „Dankeschön“ zum bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfest sagen können?

Über das ganze Jahr hinweg veröffentlicht unser Verlag Ihre Veranstaltungsberichte und Mitteilungen kostenlos im Mitteilungsblatt. Leider ist es aber nicht möglich, Texte zu veröffentlichen, die eine Danksagung oder Glückwünsche an Vereinsmitglieder usw. beinhalten. Wir bieten Ihnen dafür Gelegenheit in der letzten Ausgabe dieses Jahres.

Dort können Sie Ihren Mitgliedern, Freunden und Förderern durch eine geschmackvoll gestaltete Glückwunschanzeige ein herzliches „Dankeschön“ preiswert und weitreichend übermitteln. Vorschläge entnehmen Sie bitte unserem Glückwunschkatalog für Weihnachts- und Neujahrsanzeigen, der bei unserem Anzeigenberater eingesehen werden kann.

Oder sprechen Sie direkt mit uns.

Ihre LINUS WITTICH Medien KG Postfach 223, 91292 Forchheim Telefon: 09191/7232-0 Hesselberg (Gemeinden Ehingen, Gerolfingen, Röckingen,

Unterschwaningen und Wittelshofen) und der Verwaltungsge- meinschaft Wilburgstetten (Gemeinde Mönchsroth, Markt Weil- tingen und Gemeinde Wilburgstetten) tätig und schied auf eige- nen Wunsch aus. „Sie waren in vielerlei Hinsicht ein gefragter Ansprechpartner und sind zum Teil der Kulturgeschichte gewor- den“, würdigte der Landrat beim Arbeitstreffen der Kreisheimat- pfleger im Landratsamt. Als Nachfolger von Walter Vitzthum wurde Josef Engelhardt aus Arberg zum Kreisheimatpfleger bestellt.

Neu in der Riege der Kreisheimatpfleger ist auch Hildegard Spie- ker aus Ansbach. Sie wurde als Nachfolgerin von Hans-Dieter Deinhardt aus Feuchtwangen zur Kreisheimatpflegerin für Vor- und Frühgeschichte bestellt. Deinhardt war zum 1. März auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenamt ausgeschieden. Das Tätigkeitsgebiet von Hildegard Spieker ist der Bereich der Gemeinden Aurach und Schnelldorf, der Städte Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Herrieden, der Marktgemeinden Bechhofen, Schopfloch, Dürrwangen und Langfurth sowie der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein am Forst (Gemeinde Burk, Marktgemeinde Dentlein, Gemeinde Wieseth).

Bei ihrem Arbeitstreffen im Landratsamt beschäftigten sich die Kreisheimatpfleger unter anderem mit dem bevorstehenden Land- kreisjubiläum: Im kommenden Jahr feiert der Landkreis Ansbach sein 50-jähriges Bestehen. Außerdem stellte Helmut Baer aus Lich- tenau, Kreisheimatpfleger für Volksmusik und Brauchtumspflege, seinen Youtube-Kanal „Sagen Legenden Bräuche“ vor. Baer möchte mit seinen unterhaltsam gestalteten Videos geschichtliche Zusam- menhänge darstellen und die Bedeutung von Sagen vermitteln.

Landrat Dr. Jürgen Ludwig bedankte sich bei allen Kreisheimat- pflegern für ihr ehrenamtliches Engagement. „Heimatliches Kultur- gut muss bewahrt und gepflegt werden. Aus diesem Grund ist Ihre Arbeit für den Landkreis Ansbach unverzichtbar“, so der Landrat.

Landrat Dr. Jürgen Ludwig (rechts) verabschiedete Kreis- heimatpfleger Walter Vitzthum (links) und begrüßte dessen Nachfolger Josef Engelhardt (Zweiter von links). Auch Hil- degard Spieker wurde neu zur Kreisheimatpflegerin bestellt.

Foto: Landratsamt Ansbach/Fabian Hähnlein

Anliefergut für Wertstoffhöfe

Der Landkreis Ansbach weist darauf hin, dass auf dem Gelände des Wertstoffhofs die Wertstoffe aus Sicherheitsgründen nicht zerlegt werden dürfen. Anliefergut bitte nur in zerlegter Form, damit der laufende Betrieb gewährleistet werden kann und es zu keinen Verzögerungen oder Gefährdungen kommt. Zudem ist es den Wertstoffhofmitarbeitern nicht gestattet, Ihnen beim Abladen der Wertstoffe behilflich zu sein.

Kirchliche Nachrichten

Pfarramt St. Margareta in Wilburgstetten

Besuch der Weihnachtsgottesdienste in Wilburgstetten St. Margareta

Liebe Kirchengemeinde, aufgrund der steigenden Infektions- zahlen können die Weihnachtsgottesdienste nur mit Anmeldung besucht werden.

Bitte melden Sie sich hierzu im Pfarrbüro zu den Bürozeiten an.

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7) Grußwort der Bürgermeisterin

8) Haushaltsplanvorschlag und Abstimmung 9) Abstimmung über Jagdpachtverlängerung 10) Bericht des Jagdpächters

11) Wünsche und Anträge

Um unseren Jagdkataster auf aktuellem Stand zu halten, wird gebeten Flächenänderungen (An- und Verkauf) in der Gemar- kung Diederstetten zu melden!

Anträge, über die Beschluss gefasst werden muss, sind schriftlich 8 Tage vor der Versammlung beim Jagdvorstand einzureichen.

Bitte beachten, dass für die Teilnahme an der Versammlung die 3G-Coronaregeln gelten!

Die Vorstandschaft gez. Stark

TSV Mönchsroth e.V.

Fußball

Die Vorrunde der 1. und 2. Mannschaft unserer SG wurde am 07.11.2021 abgeschlossen. Es werden jetzt noch zwei Spiele der Rückrunde durchgeführt.

Danach ist Winterpause. Aktuell befindet sich die 1. Mannschaft in der A-Klasse 1 auf Platz 2.

Die 2. Mannschaft in der B-Klasse 1 auf Platz 6.

Sonntag, 14.11.2021 in Dorfkemmathen

12.30 Uhr SG Dorfkemmathen/Sinbronn 2 - SG Wilburgstetten/

Mönchsroth 2

14.30 Uhr SG Dorfkemmathen/Sinbronn - SG Wilburgstetten/

Mönchsroth

Sonntag, 21.11.2021 in Wilburgstetten

12.30 Uhr SG Wilburgstetten/Mönchsroth 2- SG Beyerberg/Burk 2 14.30 Uhr SG Wilburgstetten/Mönchsroth - SG Beyerberg/Burk Auch der Jugendfußball hat ab Mitte November Winterpause.

Weitere Informationen zum Verein erhalten Sie im Mitteilungs- blatt Dezember 2021.

Die Vorstandschaft i.A. Günter Siebachmeyer

VdK Ortsverband Mönchsroth

Der Sozialverband führt, auch in dieser durch Corona geprägten schwierigen Zeit, Beratungen durch.

Diese Beratungen dürfen jedoch nur telefonisch erfolgen.

Es finden keine Sprechtage in den Außenstellen Dinkelsbühl und Feuchtwangen statt. Auch die geplante Weihnachtsfeier am 12.12.2021 kann leider nicht stattfinden.

Erreichbar sind die Berater in der Kreisgeschäftsstelle Ans- bach unter der Tel.Nr. 0981/ 9778640.

Rufen Sie bei Bedarf einfach an. Dort hilft man Ihnen gerne.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Die Vorstandschaft i.A. Günter Siebachmeyer

Onlinevortrag und individuelle Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als anerkannter Betreuungsverein bieten wir von der Caritas- Kreisstelle Herrieden seit vielen Jahren Beratung im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Im Grunde ist eine Vorsorgevollmacht ab 18 Jahren sinnvoll, damit im Not-und Bedarfsfall eine Vertretungsperson entscheiden und handeln kann. Besteht keine Vollmacht, wird über das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet.

Förderverein der Grundschule am Limes Mönchsroth e.V.

Anlässlich der Jahreshauptversammlung vom 06.10.2021 wurde die Vorstandschaft des Fördervereins wie folgt gewählt:

Vorsitzender: Fritz Franke Stellvertr. Vorsitzender: Thomas Günzel Schriftführer: Norbert Rothammel Kassier`in: Angelika Hahn Beisitzer/innen: Gabi Frank-Präg

Claudia König Anette Reese Carola Schmidt Jenny Schürrle Dr. Mario Zink

Revisoren: Henry Gröber Herbert Schäfer Nachdem aufgrund der derzeitigen Corona-Auflagen keinerlei schulische Veranstaltungen stattfinden können, sind auch die Aktivitäten des Fördervereins sehr eingeschränkt. Sobald von der Schule wieder Aktionen wie z.B. Ausflüge, Theaterbesuche und weitere schulische Veranstaltungen durchgeführt werden können, wird sich der Förderverein auch wieder unterstützend einbringen.

Die Vorstandschaft

Gesangverein Liederkranz

Neue Vorstandschaft im Gesangverein

„Liederkranz“ Mönchsroth 1878 e.V.

Am 12.10.21 fand die Jahreshauptversammlung des Gesang- verein „Liedkranz“ Mönchsroth 1878 e.V. statt.

Der Gesangverein ist zwar derzeit aufgrund fehlender Sänger- stimme nicht „singfähig“. Dennoch hat man beschlossen, den Verein nicht aufzulösen und ein neuer Vorstand gewählt.

Die neue Vorstandschaft setzt sich zusammen:

1. Vorstand: Johann Deppner 2. Vorstand: Fritz Franke Schriftführer: Wilfried Glatter

Kassier: Anton Bäuml

Beisitzer: Friedrich Auernhammer Adolf Metterlein Jochen Rothammel

Wir haben die Hoffnung, dass sich nach der Corona-Pandemie mit den derzeitigen Veranstaltungsauflagen ein Wandel in der Bevölkerung von Mönchsroth einstellt, in dem die Dorfgemein- schaft wieder mehr zusammenwächst und z.B. auch eine Bereit- schaft und Motivation zum mitmachen als Sänger im Gesang- verein Mönchsroth wieder mehr geschätzt wird.

Die Vorstandschaft

Jagdgenossenschaft Diederstetten

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Die- derstetten findet am

Samstag, den 04. Dezember 2021 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Hasselbach statt.

Alle berechtigten Jagdgenossen oder bevollmächtigte Vertreter gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung sind eingeladen.

Für Vertreter ist eine Vollmacht in schriftlicher Form erforderlich.

Tagesordnung:

1) Begrüßung

2) Bekanntgabe der Tagesordnung 3) Bericht des Jagdvorstandes 4) Bericht des Kassenführers 5) Bericht der Kassenprüfer 6) Entlastung der Vorstandschaft

(9)

Am 24.11.2021 um 19:00 Uhr wird es zum Thema auch einen Online-Vortrag geben. Die Sozialpädagogin Frau Lingel wird umfänglich darüber berichten und steht für Rückfragen zur Ver- fügung. Interessierte können sich über die katholische Erwach- senenbildung über

www.keb-herrieden.de/programm darüber informieren und online anmelden. Bei Rückfragen zum Online-Vortrag können Sie sich auch unter 09825 8472 an die KEB wenden.

Daneben berät und begleitet die Caritas-Kreisstelle auch ehren- amtliche rechtliche Betreuer/innen oder bevollmächtigte Perso- nen bei der Ausübung dieser oftmals schwierigen und komple- xen Aufgabe.

Alle Beratungen sind für Sie kostenlos und individuell im Ein- zelgespräch. Gerne halten wir auch einen Info-Vortrag bei Ihnen vor Ort in Vereinen oder Gruppen.

Wir freuen uns, Sie beraten und unterstützen zu können.

Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin.

Telefon: 09825 923880 Erreichbarkeit:

Montag - Freitag, 8 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 13 - 16:00 Uhr IhreCaritas-Kreisstelle Herrieden

Deocarplatz 3, 91567 Herrieden

Impressum

Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth mit Nachrichten der

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Erscheinungsweise: monatlich freitags.

Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes.

– Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Mönchsroth, Edith Stumpf oder ihre Vertretung im Amt, Hauptstraße 2, 91614 Mönchsroth. Tel. 09853/1634;

Fax 09853/1602; E-Mail: gemeinde@moenchsroth.de; Internet: www.

moenchsroth.de

– Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 EUR zzgl. Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allge- meinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei- tergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die kommende Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes beschließt das Jahr 2021.

Denken Sie daher rechtzeitig an Ihre weihnachtlichen Glückwunschanzeigen oder an die Bekanntgabe Ihrer

betrieblichen Urlaubstermine.

Wir wünschen eine frohe und gesunde Advents- und Weihnachtszeit!

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Wenn die Fußgelenke an Arthrose erkranken, tut jeder Schritt weh.

Besonders sind es die ersten Schritte morgens nach dem Auf­

stehen, die äußerst schmerzhaft sind. Aber auch im Laufe des Tages wird die Gehstrecke immer kürzer und kürzer, bis selbst das Einkaufen kaum noch möglich ist.

Zu den Schmerzen kommt häufig noch eine deutliche Schwellung im Knöchelbereich hinzu. Viele Betroffene können den Fuß auch nicht mehr so gut nach oben zie­

hen. Die Folge ist ein häufiges Stolpern und Hängenbleiben mit der Fußspitze an selbst kleinsten Unebenheiten in der Wohnung oder auf Gehwegen. Dies kann zu gefährlichen Stürzen führen. Auch

Treppengehen stellt eine zuneh­

mende Gefahr dar. Was aber kann man selbst bei dieser Arthrose tun? Welche Behandlungsmög­

lich keiten gibt es und welche bringen den besten Erfolg? Zu diesen und vielen anderen Fra­

gen zur Arth rose gibt die Deut­

sche Arthrose­ Hilfe nützliche prak­

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gabe „Arthrose­Info“ kann kos­

tenlos angefordert werden bei:

Deutsche Arthrose­Hilfe e.V., Post­

fach 110551, 60040 Frankfurt/M.

(bitte gern eine 0,70­€­Brief­

mar ke für Rückporto beifügen) oder per E­Mail unter service@

arthrose.de (bitte auch hier die postalische Adresse angeben).

Was tun bei

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