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Ist es richtig, dass die neue Schülerbeurteilung „Schübe“ nicht mit den Anforderungen der Sekundarstufe II übereinstimmt? 2

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I 284/2003 ERZ 24. März 2004 48C

Interpellation

0969 Wälchli-Lehmann, Obersteckholz (SVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 19.11.2003

Reformen kosten Geld, und wenn sie nichts taugen erst recht!

Die Regierung wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist es richtig, dass die neue Schülerbeurteilung „Schübe“ nicht mit den Anforderungen der Sekundarstufe II übereinstimmt?

2. Was macht sie denn für einen Sinn, wenn sie diesen Anforderungen nicht entspricht?

3. Was meint die Regierung zum Vorwurf aus Wirtschaftskreisen, die Beurteilungen der Schulen würden für sie immer weniger aussagekräftig? Wie begegnet sie diesem Vorwurf?

4. Erachtet es die Regierung nicht auch sinnvoll im neunten Schuljahr einen kantonalen Schultest durchzuführen? Auf bernischer Ebene würden damit Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen den Anforderungen der weiterführenden Schulen und Lehrbetrieben gemäss geprüft und beurteilt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

Antwort des Regierungsrates

Die neue Philosophie der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule ging einher mit der Einführung des Lehrplanes 95 und wurde seither an vielen Schulen kontinuierlich im Unterricht umgesetzt.

Seit Einführung des Lehrplans 95 wird förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend und transparent beurteilt. Neben der Sachkompetenz sind auch das Arbeitsverhalten, das Lernverhalten und die Sozialkompetenz wichtig. Die Kombination von Noten und Kommentar bringt die Möglichkeit, in einer standardisierten Form die Entwicklung zu beschreiben, welche die Schülerin oder der Schüler durchmacht. Für die Selektion im Ausbildungsbetrieb ist nicht allein die Note relevant, sondern vor allem auch die Entwicklung in den Sachkompetenzen, in den Sozialkompetenzen und in den Methodenkompetenzen. Zusätzlich wurde auf Wunsch von vielen Ausbildungsbetrieben mit der vorliegenden Revision die Notengebung nach jedem Semester der Sekundarstufe I wieder eingeführt.

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Die Anforderungen der Arbeitswelt an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Es ist daher nahe liegend, dass auch die Anforderungen an die Lehrlinge stets zunehmen. Wollte man damit Schritt halten, müssten alle paar Jahre die Lehrpläne geändert werden. Dies kann nicht unser Ziel sein. Hingegen ist ein konstruktiver Dialog mit den Organisationen der Arbeitswelt wie auch mit den abnehmenden Schulen wichtig, um die Bedürfnisse abzuklären und daraus Änderungen abzuleiten. Der Dialog um die Schnittstellenproblematik wird im Rahmen der laufenden Gespräche zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II intensiv geführt.

Die Arbeiten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren an der Definition von Treffpunkten nach dem 2., 6. und 9. Schuljahr im Projekt HarmoS werden von der Erziehungsdirektion aktiv unterstützt und sollen langfristig ebenfalls zu einer Verbesserung des Übergangs von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II beitragen. Das Projekt ist angelegt auf die Jahre 2003-2006 und wird frühestens auf das Schuljahr 07/08 wirksam.

Innerhalb der Erziehungsdirektion läuft die Erarbeitung des Strategiepapiers für die Volksschule, das aufzeigen wird, welche Entwicklungen in den nächsten 10-15 Jahren nötig sind im Gesamtzusammenhang zu denjenigen der übrigen Deutschschweiz.

Zu den von der Interpellantin gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Die Anforderungen der Sekundarstufe II sind so vielfältig wie die Berufswege der jungen Menschen selbst. Die Übereinstimmung mit diesen verschiedenen Wegen erfolgt primär über die Grundlagen, wie sie der Lehrplan für die Volksschule vorgibt.

Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern mit Noten sowie die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens, dienen den Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern u.a. für die richtige Auswahl von Lehrlingen. Dazu kommen immer auch persönliche Motivation, spezifische Eignung und Erwartungen der jungen Menschen, die nicht im Rahmen einer Beurteilung oder eines Abschlusstests übermittelt werden können.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Wiederaufnahme der Notenbeurteilung nach dem 1. Semester einem wichtigen Anliegen der Lehrbetriebe Rechnung getragen wurde.

2. Wie bereits eingangs erwähnt, ist die revidierte Schülerinnen- und Schülerbeurteilung eine logische Folge aus der Umstellung der Beurteilung im Rahmen des Lehrplans von 1995. Die Revision war nötig, da aus den Erfahrungen klar wurde, dass einige Punkte verbessert und andere konsolidiert werden müssen. Dies betrifft unter anderem die bereits genannte Rückmeldung mit Noten in der Sekundarstufe I und die verbindliche Einführung des Elterngespräches. Die Verständlichkeit der Beurteilungsberichte wird mit den vorgesehenen Änderungen auf das kommende Schuljahr vereinfacht und mit Informationsmassnahmen zuhanden der Lehrbetriebe zusätzlich unterstützt.

3. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Aussagekraft der heutigen Beurteilungsberichte hoch ist und differenzierter als bei den ehemaligen Schulzeugnissen. Wie sich jedoch in den vergangenen Wochen gezeigt hat, bestehen bei der Schübe noch grundsätzliche Probleme, welche die Erziehungsdirektion auf das kommende Schuljahr anpassen will, insbesondere sollen Vereinfachungen vorgenommen werden bei der Definition von Lernzielen sowie bei der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens. Dies bedingt auch eine Anpassung der Beurteilungsberichte.

Schübe bringt aber in den für die Selektion wichtigen 7. bis 9. Schuljahren homogene

"Leistungsberichte". Die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister können sich mit den Beurteilungsberichten einfacher orientieren, weil nicht mehr Lernbericht und Zeugnis

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getrennt und zeitlich verschoben eingesetzt werden. Sie finden in den Dokumenten umfassende Angaben zur Sachkompetenz sowie zum Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.

4. Der Regierungsrat erachtet einen zentralen kantonalen Schultest nicht als geeignetes Instrument, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten. Entwicklungen, wie sie in den Pilotprojekten zum 9. Schuljahr erprobt wurden, zeigen nachhaltigere Erfolge. Der Regierungsrat befürchtet zudem, dass zentrale Leistungstests zu einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand führen, keine Verbesserung der Leistungen bewirken und vor allem diejenigen Jugendlichen, die ungenügende Resultate erreichen, zusätzlich demotivieren.

Diese Schnittstellenprobleme zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II müssen auf andere Art angegangen werden: weit erfolgreicher als zentrale Leistungstests dürften eine gute gegenseitige Information, Rückmeldungen über den Erfolg der Jugendlichen auf der Sekundarstufe II und Lehrpläne mit klaren Leistungsanforderungen sein.

Mit der vorgesehenen Bildungsstrategie sollen die Übergänge zwischen den Schulstufen (z.B. Sek I und Sek II) durch Treffpunkte am Ende des 8. und 9.

Schuljahres optimiert werden.

An den Grossen Rat

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