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Grundsätzliche Vorgaben des Gesetzgebers als Entscheidungshilfe bei der Triage sind richtig

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DKG zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Grundsätzliche Vorgaben des Gesetzgebers als Entscheidungshilfe bei der Triage sind richtig

Berlin, 28. Dezember 2021 – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich, wie ethisch hoch problematisch Triage-Entscheidungen im Krankenhaus sind. Es ist zu begrüßen, dass das Verfassungsgericht Klarstellungen fordert, die pauschale Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe, in diesem Fall von Menschen mit Behinderungen, verhindern sollen. Grundsätzliche Klarstellungen und Entscheidungshilfen könnten Ärztinnen und Ärzte bei der Arbeit vor Ort unterstützen und Rechtssicherheit geben. Diese sollten sich nur auf den Aspekt der Behinderung beziehen. Ohne Zweifel muss die Überlebensperspektive der Patienten für eine Entscheidung maßgeblich sein.

Zudem ist es wichtig, dass Art.3 Abs.3 Satz 2 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht klar betont wird. Eine pauschale Diskriminierung aufgrund von Behinderung kann und darf es auch bei Triage-Entscheidung nicht geben. Zugleich bleibt aber für die Ärztinnen und Ärzte das moralisch ethische Dilemma, in Extremsituationen unter hohem Druck und in extremer Eile Priorisierungsentscheidungen treffen, die Komorbiditäten berücksichtigen und den Erfolg einer Behandlung abschätzen zu müssen und somit wesentlichen Einfluss auf Leben, Lebensqualität und Überleben haben werden.

Das Urteil macht aber auch deutlich, wie wichtig es ist, eine maximale Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Es verdeutlicht auch die Verantwortung jedes Einzelnen eine Überlastung der Kliniken zu verhindern.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro

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Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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