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Archiv "Genpatentierung: Gesetzentwurf beschlossen" (27.10.2000)

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A2808 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 43½½½½27. Oktober 2000

Arzneimittel

Negativliste beschlossen

Bundesrat hat dem Aus- schluss unwirtschaftlicher Arzneimittel zugestimmt.

F

ür rund 400 Arzneimittel- wirkstoffe werden die Ko- sten künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkas- sen übernommen. Der Bun- desrat hat am 20. Oktober der

„Negativliste“ des Bundesge- sundheitsministeriums zuge- stimmt, mit der unwirtschaft- liche Arzneimittel von der Erstattungsfähigkeit ausge-

schlossen werden. Bundesge- sundheitsministerin Andrea Fischer erwartet dadurch Einsparungen von rund 360 Millionen DM. Als unwirt- schaftlich gelten Arzneimit- tel, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist

oder die Bestandteile enthal- ten, die für das Therapieziel nicht erforderlich sind. Ein Sprecher des Bundesgesund- heitsministeriums betonte, parallel dazu werde die Ar- beit an der „Positivliste“ fort- gesetzt. Sie soll alle Arznei- mittel auflisten, die zulasten der GKV verordnet werden können. Ihr muss der Bundes- rat ebenfalls zustimmen.

Fachärzte

Aktionswoche in Niedersachsen

Praxen geschlossen

D

er Protest der niedersächsi- schen Fachärzte gegen den drohenden Zusammenbruch der fachärztlichen Versorgung hat bei den Patienten ein posi- tives Echo gefunden“, sagte Dr. med. Christian Albring, Vorsitzender des niedersächsi- schen Landesverbandes der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB). 80 Prozent der Fachärzte in den großen und bis zu 100 Prozent der Fachärzte in den kleineren Städten schlossen vom 16. bis 20. Oktober ihre Praxen. Die Hausärzte beteiligten sich nicht an der Aktion, erklärten jedoch ihre Solidarität. Der Notdienst sei gewährleistet gewesen, sagte Albring. Für Dezember plane die GFB Niedersachsen eine neue Ak- tion. Ambulante Operateure wollen Leistungen nur erbrin- gen, wenn die Kassen die Ko- stenübernahme zusagen.

Genpatentierung

Gesetzentwurf beschlossen

EU-Biopatentrichtlinie soll umgesetzt werden.

D

ie Bundesregierung hat am 18. Oktober den Entwurf zum Biopatentgesetz be- schlossen. Damit soll die eu- ropäische Biopatentrichtlinie von 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie regelt, unter welchen Voraussetzun- gen Patente auf Gene und Gensequenzen möglich sind.

Dem Kabinettsbeschluss wa- ren Diskussionen zwischen Bundesjustiz- und Bundesge- sundheitsministerium voraus- gegangen. Letzterem gehen die Bestimmungen der EU- Richtlinie zu weit. Das Kabi- nett hat sich auf einen Kom- promiss geeinigt. Die Biopa- tentrichtlinie wird umgesetzt, gleichzeitig will die Bundesre- gierung auf EU-Ebene auf Nachbesserungen drängen.

„Mit dem Biopatentgesetz werden Innovationen geför- dert, Erfindungen geschützt und ethische Grenzen respek- tiert“, sagte Bundesjustizmi- nisterin Herta Däubler-Gme- lin. Sie betonte, es werde auch künftig keine Patente für Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen und

für die Verwendung mensch- licher Embryonen zu indu- striellen oder kommerziellen Zwecken geben. Ebensowe- nig patentierbar ist Däubler- Gmelin zufolge die einfache Ermittlung von Genen oder Gensequenzen mithilfe be- kannter Verfahren.

Akupunktur

Nur im Modellversuch

Bundesausschuss nimmt Akupunktur nicht in GKV-Leistungskatalog auf.

D

er Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16. Oktober beschlossen, die Akupunktur nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog aufzuneh- men. Er befürwortet jedoch für drei Indikationen eine modellhafte Erprobung. Künftig können die gesetzli- chen Krankenkassen ihren Versicherten im Rahmen von Modellvorhaben Akupunkturleistungen bei chro- nischen Kopf- oder Lendenwirbelschmerzen sowie bei Osteoarthritis erstatten.

Der Bundesausschuss begründete seine Entschei- dung damit, dass Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Methode nach dem derzeiti- gen Stand der wissen- schaftlichen Erkenntnisse nicht bestätigt werden können, mithin die Bedin- gungen für eine Aufnah- me in den GKV-Leistungs- katalog nicht vorliegen. Es gebe jedoch bei der Thera- pie chronischer Schmer- zen Hinweise auf einen

„möglichen nutzbringen- den Effekt“, die eine Er- probung zulasten der Ver- sicherten rechtfertigten. Die Modellversuche werden wissenschaftlich begleitet und sind auf drei Jahre befri- stet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, will der Bundes- ausschuss erneut über eine Anerkennung der Aku- punktur in den drei Indikationen beraten.

Herta Däubler-Gmelin

Foto: SPD

Foto: Peter Wirtz

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