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Archiv "Lernzielkatalog Medizinische Informatik: Wissen und Verantwortung" (08.02.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 6

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8. Februar 2013 A 243

D

ie dynamische Entwicklung der Informationstechnologie (IT) in den letzten Jahren beein- flusst und verändert alle Lebensbe- reiche, vor allem auch das Gesund- heitswesen. Während IT-Systeme in Kliniken und Arztpraxen früher nur administrative Aufgaben erfüllt haben, wird heute die Patientenver- sorgung durch IT-Systeme direkt mitgestaltet. Die Vision der elek- tronischen Patientenakte ist Reali- tät, digitale Bildverarbeitungssys- teme sind im Einsatz, und Tele - medizin gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Mehr als ein Viertel der ärztli- chen Arbeitszeit betrifft das Ma- nagement von Informationen zur Organisation der Krankenversor- gung und zur Dokumentation. IT- Verfahren können die Patienten- versorgung qualitativ verbessern und effizienter gestalten. Jedoch keine Wirkung ohne Nebenwir- kung: IT-Systeme bringen auch

neue Risiken und Probleme mit sich, insbesondere bei Patienten - sicherheit und Datenschutz. Daher benötigen Ärztinnen und Ärzte praxisorientierte Kompetenzen in Medizinischer Informatik, die sie im Rahmen des Medizinstudiums erwerben sollten.

Wichtig vom ersten Berufsjahr an

Vor diesem Hintergrund hat eine Projektgruppe der Deutschen Ge-

sellschaft für Medizinische Infor- matik, Biometrie und Epidemiolo- gie (GMDS, www.gmds.de) unter Beteiligung von Medizinischen Informatikern aus ganz Deutsch- land erstmalig einen Katalog mit 42 Lernzielen erarbeitet und ab - gestimmt. Dieser Lernzielkatalog beschreibt Kompetenzen, die Ärz - tinnen und Ärzte ab dem ersten Berufsjahr benötigen (Tabelle). Er wurde vom Fachausschuss Medi- zinische Informatik der GMDS

TABELLE

Kompetenzlevel der Lernziele Kompetenzlevel

1

2 3

Stufe Faktenwissen/

referenziertes Wissen Faktenwissen/

aktive Wiedergabe praktisches Wissen anwenden

Formalisierter Sprachausdruck Die Studierenden wissen, dass es den Gegenstand des Lernziels gibt und wo man ihn nachlesen kann.

Die Studierenden kennen den Gegenstand des Lernziels und können diesen erklären.

Die Studierenden können den Gegenstand des Lernziels selbstständig anwenden.

LERNZIELKATALOG MEDIZINISCHE INFORMATIK

Wissen und Verantwortung

Welche Kompetenzen in Medizinischer Informatik benötigen Ärztinnen und Ärzte?

Erstmalig ist ein deutschlandweit abgestimmter Lernzielkatalog verfügbar.

Foto: Fotolia/Icons Jewelry

S T A T U S

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Heft 6

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8. Februar 2013 und der Gesellschaft für Informa-

tik verabschiedet und vor kurzem publiziert (1).

Die Lernziele beziehen sich vor allem auf folgende sieben Themen- gebiete:

medizinische Dokumentation und Informationsverarbeitung

medizinische Klassifikations- systeme und Terminologien

Informationssysteme im Ge- sundheitswesen

Gesundheitstelematik und Te- lemedizin

Datenschutz und Datensicher- heit

Zugriff auf medizinisches Wissen

medizinische Signal- und Bild verarbeitung.

Beispiele aus dem Lernzielkatalog

Der Umgang mit der elektronischen Patientenakte sollte Ärztinnen und Ärzten vertraut sein. Dazu ist ein Grundverständnis eines Kranken- hausinformationssystems, seiner we- sentlichen Komponenten (zum Bei- spiel ein Radiologieinformationssys- tem) und speziell der elektronischen Auftragskommunikation notwendig.

Medizinerinnen und Mediziner soll- ten Risiken bei der Anwendung von IT-Systemen kennen und wissen, wie man diese minimieren kann – im Interesse der Patientensicherheit.

Ärztinnen und Ärzte sollten die wesentlichen Grundlagen der medi- zinischen Dokumentation kennen und Klassifikationssysteme (unter anderem die ICD) anwenden kön- nen. Dies sind zwar keine beliebten Themen („Bürokratie“), aber es geht um arbeitsintensive Routineaufga- ben, die effizient von ärztlicher Sei- te organisiert werden müssen.

Bildgebende Verfahren spielen eine zentrale Rolle in der Patienten- versorgung und der klinischen For- schung. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte computerbasierte Verfah- ren zur Bildverbesserung und Bild- auswertung anwenden können. Sie sollten Einsatzszenarien für teleme- dizinische Anwendungen kennen und – nicht nur in der Telemedizin – Grundsätze des Datenschutzes ben-

benennen und sachgerecht anwen- den können. Dar über hinaus sollten sie in medizinischen Datenbanken recherchieren und die Ergebnisse der Recherche beurteilen können.

Zusammenfassend geht es beim Lernzielkatalog Medizinische In- formatik um praxisorientierte Kom- petenzen beim Einsatz von Verfah- ren der Informationsverarbeitung in der Medizin, nicht um techni- sche Computerkenntnisse oder gar um Programmierung. Dieser Kata- log wurde deutschlandweit abge- stimmt und steht zudem auch im Einklang mit internationalen Emp-

fehlungen (2).

Prof. Dr. med. Martin Dugas, Universität Münster Dr. med. Rainer Röhrig,

Universität Gießen Prof. Dr. med. Jürgen Stausberg, Ludwig-Maximilians-Universität München

LITERATUR

1. Dugas M, Röhrig R, Stausberg J: Welche Kompetenzen in Medizinischer Informatik benötigen Ärztinnen und Ärzte? Vorstellung des Lernzielkatalogs Medizinische Informa- tik für Studierende der Humanmedizin.

GMS Med Inform Biom Epidemiol 2012;

8(1): Doc04, www.egms.de/de/journals/mi be/2012–8/mibe000128.shtml 2. Mantas J, Ammenwerth E, Demiris G, Has-

man A, Haux R, Hersh W, Hovenga E, Lun KC, Marin H, Martin-Sanchez F, Wright G:

Recommendations of the International Me- dical Informatics Association (IMIA) on Edu- cation in Biomedical and Health Informa- tics. First Revision. Methods Inf Med. 2010 Jan; 49(2): 105–20. DOI: 10.3414/ME5119

Diskriminierung wegen Kopftuchverbot in der Praxis

Wird eine Bewerberin um eine Ausbildungsstelle als Zahnmedizinische Fachangestellte wegen des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt, hat sie einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsge- setz (AGG). Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Bei einer Zahnarztpraxis hatte sich eine muslimische Abiturientin be- worben. In dem Bewerbungsgespräch wies der Zahnarzt darauf hin, dass in der Zahnarztpraxis einheitliche Kleidung verlangt werde. Das Kopftuch, das sie wegen ihres muslimischen Glaubens trage, müsse die Frau daher ablegen. Als sie dies zurückwies, erhielt sie eine Absage.

Das Arbeitsgericht ist ihrer Auffassung gefolgt, dass sie wegen ihrer Re- ligion diskriminiert worden sei.

Das Kopftuch ist kein gewöhnliches Kleidungs- oder Schmuckstück, bei dem der Ausbilder aus Gründen der Arbeitssicherheit, der Ästhetik, der Gleichbehandlung oder der Normsetzung im Rahmen einer Kleider- ordnung das Ablegen begehren könnte. Vielmehr stellt es den unmittel- baren Ausdruck der eigenen Religiosität gegenüber der Umwelt dar, und sein Tragen ist Akt der Religionsausübung. Das Tragen des Kopftuches steht somit nicht im Belieben der Klägerin, sondern ist Bestandteil ihres Bekenntnisses. Es bestehe kein medizinischer Grund das Kopftuch ab- zulegen. Der Zahnarzt könne sich in diesen Fällen auch nicht auf seine Berufsausübungsfreiheit berufen, da das AGG dies einschränke. Das Arbeitsgericht hat der Abiturientin eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern zugesprochen. (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28. März 2012, Az.: 55 Ca 2426/12) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

IT-Systeme im Gesundheitswe- sen bringen auch

Risiken mit sich, daher benötigen Ärzte praxisorien- tierte Kompetenzen

in Medizinischer Informatik.

Foto: picture alliance

@

Lernzielkatalog Medizinische Informa- tik für Studierende der Humanmedizin:

www.aerzteblatt.de/13243

S T A T U S

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