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Archiv "Krankenhäuser: Superrolle für Vertrauensärzte?" (26.03.1987)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR

D

er Vertrauens ärztliche Dienst (VäD) soll in sei- nem sozialmedizinischen Einsatzradius insbesonde- re im Krankenhausbereich erweitert werden. Dies hat die Fachabteilung

„Gesundheit, Krankenversiche- rung" des Bundesarbeitsministeri- ums wiederholt erklärt. Auch das Jahresgutachten des Sachverständi- genrates für die Konzertierte Aktion will den VäD und die Vertrauens- ärzte mehr als bisher auch für die Kostendämpfungspolitik „dienst- bar" machen. Die sieben Weisen empfehlen: Fristverlängerungen bei einer Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkassen sollen künftig von einer Krankenhausbege- hung durch den Vertrauensärzt- lichen Dienst oder von anderen für«

diesen Zweck speziell zu qualifizie- renden Personen abhängig sein.

Bisher sind die Krankenkassen den Vertrauensärzten oftmals mit Mißtrauen begegnet; sie haben ih- nen in der Vergangenheit manchmal zu verstehen gegeben, daß ihren Wünschen und Erwartungen hin- sichtlich medizinischer Beratung und Begutachtung nicht in vollem Umfang entsprochen werde. Dabei sind viele Krankenkassen — gottlob — von ihrer früheren Diktion abgegan- gen, den VäD in erster Linie als den Arbeitsunfähigkeitsbegutachter an- zusehen. Die Krankenkassen rekla- mieren die Vertrauensärzte inzwi- schen immer mehr als medizinische Berater und Gutachter für sämtliche Bereiche des Leistungs- und Ver- tragsrechtes. Diese Aufgabendefini- tion steht denn auch im Mittelpunkt einer neuen Standortbestimmung des Vertrauensärztlichen Dienstes durch die Arbeitsgemeinschaft für Gemeinschaftsaufgaben der Kran- kenversicherung (AGKV), Essen.

Ein „Strategiepapier" mißt dem Vertrauensärztlichen Dienst eine Multifunktion zu, die er unter den gegebenen Rahmenbedingungen, der finanziellen und personellen Ausstattung gewiß nicht von heute auf morgen erfüllen kann. In einem Papier eines „VäD-Koordinierungs- ausschusses" bei der Essener Ar- beitsgemeinschaft heißt es: „Die Leit- und Koordinierungsfunktion für den Patienten und das kollegiale

Gespräch mit den therapierenden Ärzten steht im Vordergrund. Die eigenständige Rolle des VäD be- steht darin, die Krankenkassen für ihren Steuerungsauftrag mit aktuel- lem medizinischen Fachwissen zu versorgen . . "

So lobenswert es ist, die beruf- liche Unabhängigkeit und Eigen- ständigkeit der Vertrauensärzte und deren Dienststellen zu unterstrei- chen und seitens der Krankenkassen anzuerkennen, so bedenklich er- scheint es, dem Vertrauensärzt- lichen Dienst künftig die Rolle eines

„vertrauensökonomischen" All- round-Man zuzuschieben. Das Esse- ner „Denkpapier" will den VäD künftig in folgenden Aktionsberei-

Krankenhäuser

Superrolle für 111 4

Vertrauensärzte:

chen im Krankenhaiisbereich akti- viert sehen:

Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer stationärer Behandlung;

Einschaltung und Beratung bei Pflegesatzverhandlungen;

Beteiligung bei Betriebsprüfun- gen;

Beratung der Krankenkassen bei Abgrenzungsfragen von Leistun- gen und Krankenhäusern nach §§

184, 184 a RVO (Abgrenzung von Krankenhäusern und Kur- und Spe- zialeinrichtungen);

Bedarfsplanung und Bettenab- bau im stationären Sektor;

Beratung der Kassen bei der Entwicklung neuer Anhaltszahlen und Empfehlungen zur Überwa- chung der Wirtschaftlichkeit und

Beratung beim Aufbau von spe- ziellen Informations- und Berichts- systemen (etwa: Diagnosenstatistik;

Krankheitsartenstatistik).

Schön zu wissen, daß die Kran- kenkassen den Vertrauensärzten künftig viel zutrauen wollen, sehr viel sogar! Wenn ihnen künftig auch bei Pflegesatzverhandlungen und

Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Krankenhäuser Sachkompetenz ein- geräumt werden soll, so ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Rich- tung. Schließlich müssen die hoch- sensiblen medizinisch-pflegerischen Krankenhausleistungen im Interesse der Patienten von sachfremden Ein- flüssen und Fremdsteuerungen frei- gehalten werden. Mit Recht räumen die Krankenkassenexperten ein, daß zur Feststellung der Personal- und Sachkostenstruktur eine Fülle medi- zinischer und medizinisch beeinfluß- barer Fragen zu klären sind. Die Wogen glätten helfen können die Vertrauensärzte zweifellos auch im Vorfeld von Pflegesatzverhandlun- gen und bei der Durchmusterung der Selbstkostenblätter der Kran- kenhäuser. Wenn dadurch der über- eilte Gang zum Schiedsamt vermie- den werden kann, so ist dies nur hilf- reich. Vertrauensärzte dürfen aber nicht als Schutzschild und einseitige Interessenwahrer der Krankenkas- sen eingespannt werden.

Es ist schon entlarvend, daß das Essener Strategiepapier es als einen

„Nachteil" ansieht, wenn medizi- nisch begründete Sachzwänge „öko- nomische Entscheidungszwänge be- einflussen und eventuell auch einen- gen könnten". Und es ist bezeich- nend, wenn die Kassen infolge kom- petenter medizinischer Beratung ei- ne taktische Schwächung der Kran- kenversicherungsseite bei Vertrags- verhandlungen wittern. Auch einsei- tig auf die Sparinteressen der Kran- kenkassen ausgerichtete von den Kassen vorgeprägte Schablonen, wie etwa der umstrittene Essener An- haltszahlenkatalog für die Begren- zung der Liegedauer der Patienten (aus dem Jahr 1983), müssen Skepsis gegenüber Kassenstrategiepapieren zur „Verbesserung des Vertrauens- ärztlichen Dienstes" wecken. Sollte alles nur rosarot „verkauft", sollten in Wahrheit aber die Sparzwingen enger angezogen werden, kann es nicht weit her sein mit den Verspre- chen, künftig verstärkt sozialmedizi- nische Beratungsmomente in den stationären Behandlungssektor ein- zubringen und ökonomische mit me- dizinischen „Sachzwängen" und Einsichten fair gegeneinander abzu- wägen. HC A-798 (34) Dt. Ärztebl. 84, Heft 13, 26. März 1987

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