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Archiv "Hamburg: Neues Ärztehaus eingeweiht" (19.08.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Das neue Ärztehaus Hamburg ist nach dreijähriger Planungs- und Bauzeit am 28. Juli 1976 offiziell eingeweiht worden. In dem Gebäu- de mit fast 10 000 Quadratmeter Nutzfläche sind die Kassenärztli- che Vereinigung Hamburg, die Ärz- tekammer Hamburg, deren Versor- gungswerk, eine Zweigstelle der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank — diese vier als Bauherren- gemeinschaft — sowie weitere ärztliche Organisationen unter ei- nem Dach vereint.

Wie der Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Vereinigung Hamburg, Dr. Jens Doering, in einer Anspra- che bei der Einweihung sagte, war der Neubau vor allem deswegen notwendig geworden, weil die KV in ihrem alten Verwaltungsgebäude keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr hatte und sonst mit zusätzli- chen Kosten Abteilungen hätte ausgliedern müssen. Dies traf für die benachbarte Ärztekammer Hamburg zwar nicht zu; trotzdem war die Ärztekammer nach den Worten ihres Präsidenten Dr. Ar- nold Rimpau im Interesse der Ge- meinsamkeit bereit, sich an dem Projekt zu beteiligen. Ursprünglich war daran gedacht gewesen, auch die Zahnärztekammer, die Kassen- zahnärztliche Vereinigung und die Apotheker in dem neuen Ärztehaus unterzubringen; diese Pläne konn- ten jedoch nicht verwirklicht wer- den.

Dafür kann die Kassenärztliche Vereinigung aber sicher sein, daß ihr Raumbedarf bis über das Jahr 2000 hinaus in dem neuen Gebäu- de gedeckt ist. Die Baukosten be- liefen sich auf 21 Millionen DM.

Laut Dr. Doering wird der einzelne Hamburger Kassenarzt auf 40 Jah- re hinaus mit 0,15 Prozent seines

Umsatzes belastet. Jedoch läßt schon von Anfang an die durch den Neubau mögliche Rationalisie- rung erwarten, daß auch diese Be- lastung entfällt. Der Vertreterver- sammlung ist sogar vorgeschlagen worden, für die Jahre 1977 und 1978 den Verwaltungskostenbeitrag von 1,3 Prozent auf 1,25 Prozent zu senken.

Bei der Einweihungsfeier über- brachte Senator Ernst Weiß von der Arbeits- und Sozialbehörde die Grüße und Glückwünsche des Se- nats, Dr. Hans Wolf Muschallik sprach im Namen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Dr. Car- sten Vilmar für die Bundesärzte- kammer und AOK-Direktor Heinz Rumpf für die Arbeitsgemeinschaft der Hamburger Krankenkassenver- bände.

Der Erste Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

Hans Wolf Muschallik, nahm in sei- ner Ansprache zur Einweihung des Hamburger Ärztehauses die Gele- genheit zu einem aktuellen Lage- bericht wahr; er ging dabei insbe- sondere auf die ersten mündlichen Meldungen aus Bonn über die Be- schlüsse des Vermittlungsaus- schusses ein, der zwei Tage zuvor über die Weiterentwicklung des Kassenarztrechts beraten und ei- nen Kompromiß zwischen dem Bundestagsbeschluß und den Än- derungsvorschlägen des Bundes- rates erarbeitet hatte. Dr. Mu- schallik hob hervor, daß bei der Aufstellung der Bedarfspläne zwi- schen Kassenärztlichen Vereinigun- gen und Krankenkassen künftig entsprechend der Bundesratsvorla- ge das Einvernehmen herzustellen ist; „der Bedarfsplan selbst bleibt aber entsprechend dem Bundes- tagsbeschluß ein mittel- und lang-

fristiges Planungsinstrument, so daß bei Nichterfüllung des Bedarfs- plans nicht unmittelbar eine Zu- lassungssperre eintritt."

Des weiteren ist in dem Einigungs- vorschlag, über den Bundestag und Bundesrat noch zu befinden haben, der Rückfall des Sicherstel- lungsauftrags an die Krankenkas- sen nicht mehr vorgesehen; außer- dem sollen die Bestimmungen über die Errichtung von Polikliniken an Lehrkrankenhäusern ersatzlos ent- fallen. Dr. Muschallik begrüßte die- se Voten des Vermittlungsaus- schusses, die weitgehend den Be- schlüssen der Vertreterversamm- lung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und den gleichlauten- den Beschlüssen des vorjährigen Deutschen Ärztetages in Hamburg entsprechen.

Kritisch äußerte sich Dr. Muschal- lik hinsichtlich des Inhalts und der Tendenz des Vermittlungsvorschla- ges über die institutionalisierte Einbeziehung psychiatrischer Kran- kenhäuser in die ambulante Kran- kenbehandlung:

„Allen Forderungen der Ärzte- schaft ist aber nicht Rechnung ge- tragen worden. Das mag diejeni- gen nicht verwundern, die nur se- hen, welch starke politische Inter- essen im Kompromißwege zu ver- einen waren. Dennoch muß nach meiner Überzeugung gerade we- gen gewisser politischer Tenden- zen den gefundenen Kompromis- sen eine sehr anhaltende Beach- tung geschenkt werden. Speziell die unter Bezugnahme auf die Psychiatrie-Enquäte in das vom Bundestag beschlossene Weiter- entwicklungsgesetz aufgenomme- nen Bestimmungen über die insti- tutionalisierte Einbeziehung psych- iatrischer Landeskrankenhäuser und selbständiger psychiatrischer Abteilungen von Krankenhäusern in die ambulante Behandlung ana- log den Bestimmungen im Zusam- menhang mit § 218, die vom Ver- mittlungsausschuß im Grundsatz nicht geändert wurden, müssen nach wie vor unseren stärksten Be- denken begegnen.

HAMBURG

Neues Ärztehaus eingeweiht

Dr. Hans W. Muschallik: Eine erste Stellungnahme zum Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses

2152

Heft 34'vom 19. August 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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In dem neuen Ärztehaus Hamburg (Hamburg 76, Humboldtstraße 56) ist auch der ärztliche Notfalldienst untergebracht; Telefon: 22 80 22 Foto: Conti

Die Information:

Bericht und Meinung

Sollte der Bundestag und später der Bundesrat diesem hier grob skizzierten politischen Kompromiß endgültig zustimmen, wird es dann aber dennoch unsere vornehmliche Aufgabe sein, das beste aus dem neuen Gesetz zu machen. Dabei gehe ich davon aus, daß mit den nun gefundenen Bestimmungen in einem neuen Kassenarztrecht die von uns unverändert vertretenen Essentials eindeutig und grund- sätzlich weiterbestehen und daß alle Parteien, wie bisher, auch zu- künftig zu ihrer Erklärung stehen werden, daß die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch frei praktizierende Ärzte er- folgen soll.

Ich betone dies so nachdrücklich, um klarzustellen, daß bei aller Be- reitschaft, nun auch diese neuen Gesetzesbestimmungen mit Leben zu erfüllen, keinesfalls mit den ge- fundenen politischen Kompromis- sen der Anfang der allgemeinen Einführung einer institutionalisier- ten ambulanten Behandlung ver- bunden sein kann und darf, wie manche schon heute nicht unbe- gründet befürchten.

• Ich bin unverändert der festen Überzeugung, daß unser System der ambulanten Betreuung der So- zialversicherten, aufgebaut auf der bewährten Versorgung durch frei- beruflich tätige Ärzte und der frei- en Arztwahl des Patienten als inte- gralen Bestandteilen, ein so wichti- ges sozial- und gesundheitspoliti- sches Gut für die Bürger unseres Landes ist, daß es keinesfalls — auch nicht auf Schleichwegen — zu einem Experimentierfeld für uto- pische Vorstellungen und System- veränderungen werden darf.

• Es gibt aber immer noch und immer wieder politische Gruppen, die das Uhrwerk der sogenannten Reformen nach wie vor — und sei es unter dem Titel ‚Weiterentwick- lung' — zu überdrehen versuchen.

Dennoch scheint mir, daß nicht zu- letzt auch auf Grund des Verhal- tens der deutschen Kassenärzte die Zeit zu Ende geht, in der ein unwiderstehlicher Drang nach ,Re-

formen' im Sinne der Umstürzung in der Gesundheits- und Sozialpoli- tik noch eine maßgebliche Rolle spielt. Die Vernunft kommt wieder zu Wort, eine Vernunft, die zwar mit Recht eine evolutionäre Ent- wicklung befürwortet und erwartet, aber gleichzeitig entschiedener als zuvor allen nivellierenden gesell- schaftspolitischen Utopien eine klare Absage erteilt.

Diese Front der Vernunft zu stützen und zu stärken, wird auch in Zu- kunft eine ganz wesentliche Aufga- be der Kassenärzte sein, denn nur mit dem notwendigen Maß an Ratio und bei größtmöglicher Erhaltung der individuellen Freiheit lassen sich die Grundsäulen unseres be- währten Systems zur Sicherung der Volksgesundheit im Interesse aller Bürger bewahren.

Wer nicht voranschreitet, kommt leicht ins Hintertreffen. 25 Jahre Beschäftigung mit Gesundheits- und Sozialpolitik als Vertreter ärzt- licher Berufsinteressen lassen mich einen langen Weg evolutionä- rer Weiterentwicklung unserer so- zialen Krankenversicherung über- schauen. Parallel mit dieser Wei- terentwicklung ist ein Fortschritt

an medizinischen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten verlaufen, den wohl niemand zu er- träumen gewagt hätte. Heute sind wir, wie mir scheint, an einem Punkt der medizinischen Entwick- lung angelangt, an dem nicht deut- lich genug darauf hingewiesen werden kann, daß zwischen Medi- zin und technischem Fortschritt ei- nerseits und der Humanitas ande- rerseits keine Entfremdung entste- hen darf. Auch die moderne Medi- zin — heute und zukünftig — muß ohne Kompromisse den einzelnen Menschen und nicht etwa das Kol- lektiv als Mittelpunkt ihrer Bemü- hungen und ihrer gesellschaftli- chen Aufgabe empfinden und da- nach handeln."

Gerade auch im Hinblick auf das Krankenversicherungs-Weiterent- wicklungsgesetz (Kassenarztge- setz), das die Ärzteschaft als Prüfstein für die Erhal- tung eines freiheitlichen Gesund- heitswesens betrachtet, erinnerte Dr. Muschallik an die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung und den Bundesverbänden der Orts-, Betriebs-, lnnungs- und Landwirtschaftlichen Krankenkas- sen geschlossene Empfehlungsver-

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 34 vom 19. August 1976

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Die Information:

Bericht und Meinung Ärztehaus Hamburg

einbarung über die Hono- rar-Margen der Jahre 1976 und 1977: „Kaum jemand bezweifelt heute noch, daß diese Empfeh- lungsvereinbarung einer der wich- tigen Beiträge der deutschen Kas- senärzte zur Beeinflussung der Ko- stensteigerung in der sozialen Krankenversicherung war, eine Maßnahme, die eine auch politisch bedeutsame Verschnaufpause ein- leitete."

Die Kassenärzteschaft hat — wie Dr. Muschallik noch einmal unter- strich — mit dieser Empfehlungs- vereinbarung ein unübersehbares Zeichen des guten Willens und der Dokumentation der Selbstverant- wortung in Freiheit und im Rahmen des geltenden Rechts gesetzt; die Kassenärztliche Bundesvereini- gung hat damit „trotz einiger — manchmal sogar böswilliger — ärztlicher Mißdeutungen erfreuli- cherweise einen breiten Strom des Vertrauens in die Funktionsfähig- keit der gemeinsamen Selbstver- waltung der Ärzte und Krankenkas- sen auch in angespannten Situatio- nen ausgelöst. Das Signal zu ge- meinsamen Aktionen aller ist gege- ben!"

„Nun gilt es", — wie Dr. Mu- schallik für die zukünftige Arbeit hervorhob — „durch vereinte An- strengungen der Verantwortlichen diesen Trend auch im Hinblick auf einen gedämpften wirtschaftlichen Aufschwung, in dem wir uns ja zu befinden scheinen, zu bewahren und zu festigen. Die Kosten des Gesundheitswesens müssen si- cherlich mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in Einklang stehen. Es wäre aber

— wie Exempel beweisen — ein für die Qualität der Versorgung der Patienten bedeutender Fehler, sie auf Biegen oder Brechen an feste Margen binden zu wollen. Dann würden nämlich der gesundheitli- chen Betreuung unserer Bevölke- rung wirtschaftliche Fesseln ange- legt, die den anerkannt hohen Leistungsstandard auf diesem wichtigen sozialpolitischen Ge- biet nur negativ beeinflussen könn-

ten." gb/DÄ

DIE GLOSSE

Ministerärger

Der hessische Sozialminister Dr.

Horst Schmidt (SPD) ärgert sich:

Mit einigem Stolz hat er verkünden können, daß in seinem Lande die Krankenhauspflegesätze 1975 nur noch um 6 Prozent gestiegen sind, und da kommt nun plötzlich der Amtskollege Dr. Heiner Geißler (CDU) aus dem Nachbarland Rheinland-Pfalz daher und erklärt, in Hessen sei das Kranksein im Krankenhaus am teuersten. Dies weiß er aus Statistiken der Bun- desregierung, nach denen im Lan- de Hessen die Krankenkassen für jeden Krankenhaustag im Durch- schnitt 153,13 DM zahlen müssen, während sie in Rheinland-Pfalz mit 132,09 DM davonkommen.

Dr. Schmidt ärgert sich und kon- tert: dies sei eine „schlichte Ver- drehung der Tatsachen"; die Kran- kenhauskosten für die Kassen pro Tag und Fall seien lediglich ein

„rein statistisch interessanter Wert"; und in Wirklichkeit habe die finanzielle Belastung aus der Kran- kenhausbehandlung für die Kassen in Hessen im Jahre 1975 pro Mit- glied 565,48 DM betragen, in Rhein- land-Pfalz dagegen 25 DM mehr.

Dies liege vor allem daran, daß in Hessen die durchschnittliche Ver- weildauer der Patienten im Kran- kenhaus um 1,7 Tage unter dem Bundesdurchschnitt liege.

Dr. Schmidt bedauert, daß bei Kol- lege Geißler wohl das Wahlkampf- denken überwogen habe. Denn er habe die unterschiedliche Bevölke- rungsstruktur der beiden Bundes- länder und die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Kranken- häuser ganz außer acht gelassen.

Es sei doch natürlich, daß die Ko- sten pro Kassenmitglied und Fall in Rheinland-Pfalz mit seinen vielen kleinen Krankenhäusern niedriger sind als in Hessen mit seinen grö- ßeren, leistungsfähigen Kliniken.

Wenn man nun die höheren Kosten pro Tag mit den weniger Verweilta- gen in Hessen multipliziert, dann kommt bei den gesamten Durch- schnittskosten wieder mehr heraus

als bei dem niedrigeren Satz und mehr Tagen in Rheinland-Pfalz.

Demnach also wäre Hessen wieder teurer. Und ob Dr. Schmidt nun die größeren — udn damit eingestan- denermaßen teureren — hessi- schen Kliniken berücksichtigt ha- ben will oder nicht, wird keines- wegs klar.

Eine Frage zum Schluß:

Bei wem überwiegt hier Wahl-

kampfdenken? gb

Hoffnung

für die Universität

Eine der letzten Taten des schei- denden Präsidenten der Freien Universität Berlin war, wie wir dem FU-INFO Nr. 11/76 entnehmen, der Erlaß eines ziemlich weit gehenden Rauchverbotes in der Universität.

Das Verbot wurde allerdings unter dem sanften Zwang einer Klage ei- nes Studenten gegen die Universi- tät erlassen — aber immerhin: In allen Lehrveranstaltungen ist nun das Rauchen untersagt, in den Le- seräumen der Bibliotheken, in den Verwaltungsstellen während der Öffnungszeiten für den Publikums- betrieb — und jetzt kommt das Wichtigste: in den Sitzungen der Universitätsgremien ist das Rau- chen ebenfalls untersagt.

Es gibt eine ganze Reihe von Pro- fessoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitäten, die sich in den letzten Jahren sehr dar- über beklagt haben, daß die vielen und langwierigen Sitzungen in den Gremien von Instituten, Fachberei- chen, Fakultäten, in Konzil oder Senat und in den vielen dazugehö- rigen Ausschüssen und Unteraus- schüssen ihnen die Zeit- zum Leh- ren erheblich, die Zeit zum For- schen meistens dann sogar noch sehr erheblich gestohlen hätten.

Wenn aber in den vielen Gremien nun nicht mehr geraucht werden darf ...? Ob es weniger Sitzungen werden, dürfte zweifelhaft sein, kür- zer werden sie sicher. Jedenfalls an der Freien Universität Berlin. bt

2154 Heft 34 vom 19. August 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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