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Archiv "ÄRZTEHAUS”: Antiquiert" (27.08.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

TIERVERSUCHE

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. H. Stienen „Wie konse- quent?", Heft 19/1982:

Mitschuld

Man muß sich doch einmal prinzipiell fragen, ob es er- laubt ist, dem Tier Leiden und Tod zuzufügen, damit es dem Menschen besser geht. Woraus leiten die Menschen diese Erlaubnis ab? Doch nur aus ihrem Egoismus, der ihnen nicht erlaubt, ihre meist selbst- verschuldeten Krankheiten (Lebensweise, Hetze, Um- weltgifte, Drogen, Ernäh- rung usw.) richtig, d. h.

durch Änderung der Ge- wohnheiten und des Innen- lebens, zu heilen oder zu bessern. Man will aber nichts ändern oder auf ir- gend etwas verzichten und fordert „wirksame" Medi- kamente, für deren Ent- wicklung die Tiere herhal-

„ÄRZTEHAUS”

Bezeichnung „berufswidrig"

Antiquiert

Neulich besuchte ich Würz- burg und entdeckte u. v. a.

ein als „Ärztehaus" be- zeichnetes Gebäude, in welchem die Selbstverwal- tungsorgane der Ärzte- schaft untergebracht wa- ren. Aus Erfahrung weiß man, daß dort Ärzte allen- falls als Besucher regi- striert werden. Nun weiß man auch aus Ihrer Zeit- schrift, daß das Hanseati- sche OLG (3. Zivilsenat) als Berufungsinstanz am 29.

Oktober 1981 (AZ 3U 27/81;

150770/80) entschieden hat, daß die Bezeichnung

„Ärztehaus" zu führen un- zulässig ist. Dazu nur dies:

selbstverständlich werden Patienten beim Betreten ei- nes „Ärztehauses" erwar- ten, daß dort mehrere Ärzte

ten müssen. Dem Men- schen stünde es besser an, wenn er bereit wäre, man- che Beschwerden und Schmerzen, besonders die selbstverschuldeten, aus- zuhalten. Jeder, der im Tierexperiment geprüfte Arzneien, Kosmetika u. ä.

benutzt, wird mitschuldig am Leid der Tiere. Da nützt es nichts, privat „sein"

Haustier sentimental zu hätscheln, gegenüber den vielen gequälten, anony- men Tieren aber gleich- gültig zu sein. In Einzel- fällen mag ein Experiment am Tier notwendig sein — aber mit vollem Bewußt- sein der Schuld, die man sich damit auflädt. Die al- lermeisten Experimente sind nach meiner und vie- ler anderer Kollegen und Laien Überzeugung völlig überflüssig.

Dr. med. Albrecht Nickel Altonaer Chaussee 24-30 2000 Hamburg-Schenefeld

tätig sind. Sie werden kei- neswegs voraussetzen, daß Ärzte aller Fachrichtungen vertreten sein müssen!

Sicher ist, daß Arztsuchen- de damit rechnen können, Zeit zu sparen, weil Wege zu anderen Praxen ver- meidbar sind. Ich meine, daß die Entscheidung des OLG jetzt schon antiquiert ist ... Bleiben uns also nur

„Ärztehäuser", wo als ein- ziger ständiger Kollege der

Prüfarzt sitzt, dessen wich- tigstes Instrument der Rot- stift ist?

Dr. Schillings Philippstraße 7 5160 Düren Anmerkung der Redaktion: Im gleichen Sinne wie das Han- seatische Oberlandesgericht haben sich auch das Oberlan- desgericht Celle in einem Ur- teil vom 30. August 1981 sowie das Bayerische Oberlandesge- richt vom 19. April 1982 geäu- ßert.

TOGO

Zu dem Artikel von Dr. Norbert Zylka: „Tamtam und Äquator- taufe" in Heft 15/1982:

Dank

deutscher Hilfe

Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Republik Togo und der Bundesrepublik Deutsch- land reicht über 20 Jahre zurück. Eine Durchsicht der Projekte, die seit 1960 unterstützt worden sind, zeigt, daß die Schwerpunk- te dieser Zusammenarbeit die Unterstützung der Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung, der Hafenausbau in Lomä, die Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum und die Gesundheitsversor- gung breiter Bevölkerungs- schichten sind. Nicht zu- letzt Dank der deutschen Hilfe hat sich der Hafen von Lomä zum zweitgrößten Wirtschaftsunternehmen Togos entwickelt. Dabei hat dieser Hafen nicht nur für Togo große Bedeutung, sondern auch als Ein- und Ausfuhrhafen für die vom Seeweg abgeschnittenen Sahel-Länder nördlich von Togo. Gerade während der Dürrekatastrophe im Sahel hat der Hafen in Lomö sei- ne Bewährungsprobe be- standen. Andere Projek- te, die die Art der ent- wicklungspolitischen Zu- sammenarbeit zwischen Deutschland und Togo ver- deutlichen, sind zum Bei- spiel die Trinkwasserver- sorgung der drei Distrikt- städte Bassar, Mango und Tabligbo, die zusammen ei- ne Bevölkerung von etwa 150 000 Einwohnern ha- ben. In der Zentralregion von Togo, in der ein weite- res Projekt zur integrierten ländlichen Entwicklung an- gesiedelt ist, leben etwa 37 000 Bauern-Familien, die jeweils ein bis zwei Hektar Land im traditionel- len Anbau bewirtschaften.

Das durchschnittliche Ein- kommen dieser Familien

liegt bei knapp 500 DM pro Jahr. Dafür müssen im Schnitt drei Leute pro Fa- milie arbeiten. Mit Hilfe des deutschen Entwicklungs- projektes sollen die Le- bensverhältnisse dieser Bauern verbessert werden, zum Beispiel durch die Herstellung und Verteilung verbesserten Saatgutes, die Ausbildung und Bera- tung von Bauern sowie die Vermarktung der Erträge.

Der Bau kleinerer Wege, die auch entfernt liegenden Dörfern den Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Pro- dukte ermöglichen sollen, sowie der Bau von Brun- nen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung ge- hören ebenfalls zu diesem Projekt. Ein drittes Beispiel schließlich für die Zusam- menarbeit mit Togo ist die Unterstützung der Abtei- lung Chirurgie und Gynä- kologie des zentralen Ver- sorgungskrankenhauses in Lomä. Inzwischen sind die Ausbauten fertiggestellt und eingerichtet worden sowie togoische Ärzte ge- schult worden. Das Bun- desministerium für wirt- schaftliche Zusammenar- beit geht davon aus, daß dieses Projekt bald ganz in togoische Hände überge- ben werden kann ... Die deutsche Entwicklungshil- fe für Togo hat bisher we- der Prachtbauten noch Straßen, geschweige denn Mercedes-Fahrzeuge fi- nanziert, sondern bemüht sich darum, die Lebensbe- dingungen breiter Bevölke- rungsschichten im Lande zu verbessern. Diese Ziel- setzung entspricht sowohl den Prioritäten der togoi- schen Entwicklungspla- nung wie der entwick- lungspolitischen Konzep- tion der Bundesrepublik Deutschland.

Dr. Horst Breier Pressereferent des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Karl-Marx-Straße 4-6 5300 Bonn 1

6 Heft 34 vom 27. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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