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Archiv "Das „erstklassige“ Ärztehaus" (13.12.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung EG-Richtlinien „Ärzte"

tigen, daß der Erhebungszeitraum der Bundesrepublik um neun Mo- nate gegenüber denen aus Hol- land und England nachhinkt und in den Niederlanden zwei Dritteln der ausländischen Ärzte nur eine beschränkte Erlaubnis zur Aus- übung des ärztlichen Berufs erteilt worden ist. Bemerkenswert er- scheint auch, daß die Zahl der Ärz- te, welche nach Italien übersiedel- ten, praktisch nur 10 Prozent der Wanderung in die anderen großen EG-Länder Frankreich, Großbri- tannien und die Bundesrepublik beträgt. Dies mag daran liegen, daß das Gesetz, mit welchem die EG-Richtlinien für Italien über- nommen wurden, zunächst fast zwei Jahre auf sich warten ließ.

Zum anderen ist es aber sicher auch darauf zurückzuführen, daß die Behandlung derartiger Anträ- ge in Italien sehr schleppend erfolgt.

Die in Großbritannien abzulegen- de Sprachprüfung, welche inner- halb der sechsmonatigen Dauer der „vorläufigen Registrierung"

nachzuweisen ist — eine derartige Sprachprüfung steht im Wider- spruch zu den EG-Richtlinien —, hat sich bisher nicht als Hinde- rungsgrund erwiesen. Eine Auf- gliederung der 1186 Ärzte, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EG als ihrem Heimatland tätig ge- worden sind, ergibt, daß 296 Eng- länder, 215 Italiener, 200 Belgier, 157 Deutsche, 109 Franzosen, 109 Niederländer, 43 Luxemburger, 31 Dänen und 26 Iren ihr Heimatland verließen, um den ärztlichen Beruf in einem anderen Staat auszu- üben. Über, daraus abzuleitende Rückschlüsse könnte eine ausgie- bige Diskussion geführt werden.

Um konkrete Vergleichsmöglich- keiten zu schaffen, erscheint es dringend erforderlich, daß die zu- ständigen Behörden aller Staaten die entsprechenden Unterlagen zum gleichen Datum erstellen. Der Beratende Ausschuß der Europäi- schen Kommission sollte es sich zur Aufgabe machen, dafür Sorge zu tragen, daß optimale Informa- tionen publiziert werden. uer

Das

„erstklassige"

Ärztehaus

Kooperation im Gesundheitswe- sen bleibt ein wichtiges Thema. In einem Gutachten, das Prof. Dr.

Ernst Gerth, Ordinarius für Be- triebswirtschaftslehre an der Uni- versität Göttingen, im Auftrag ei- ner privaten gewerblichen Ärzte- haus-Planungsgruppe jetzt ab- schloß, wird mit Prognosedaten des Zentralinstitus für die kassen- ärztliche Versorgung (ZI) und des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) ein Bild künftiger ambulanter Versor- gung gezeichnet*). Danach wer- den die Ärzte künftig zwar mehr Zeit für ihre Patienten haben, ihre Praxiskosten aber werden steigen, und Leistungsangebote, die Kapi- tal erfordern, müßten zurückge- hen. Der Zusammenschluß ärztli- cher Praxen könnte diesen ungün- stigen Konsequenzen der zu er- wartenden „Ärzteschwemme" ent- gegenwirken. Diese Annahme wird von anderen Experten geteilt. Sie ist Grundlage des Gutachtens.

Dem Tableau künftiger Versor- gung folgt eine Darstellung heute üblicher Gruppenpraxisformen. Es wird aber nicht untersucht, welche Rolle diese Praxisformen in die- sem Bild zukünftiger kassenärztli- cher Versorgung haben. Es inter- essiert, ob die Nachfolgegemein- schaft einen Beitrag zu den Pro- blemen mangelnder Weiterbil- dungsmöglichkeiten leisten kann.

Ist die Praxisklinik tatsächlich ein akzeptabler Ersatz für kleinere Krankenhäuser? Auf diese Fragen geht der Gutachter leider nicht ein. Er ist der Meinung, daß der Arzt die Wahl zwischen den For- men der Niederlassung nicht kom- petent treffen könne, da er „sei-

) Prof. Dr. Ernst Gerth, Das Ärztehaus in ökonomischer Sicht, Wissenschaftliches Gutachten für eine Planungsgruppe Ärzte- haus in Düsseldorf, Göttingen April 1979, 169 Seiten

DER KOMMENTAR

ne persönlichkeitsbedingten Mög- lichkeiten und Grenzen kollegialer Zusammenarbeit noch nicht erfah- ren" habe. Da bietet sich das Ärz- tehaus an, welches „prinzipiell keine Festlegungen verlangt, zu denen er aufgrund Informations- und Erfahrungsmangels noch nicht fähig ist".

Auf der anderen Seite soll nun ge- rade beim Ärztehaus ein enormer Informations- und Erfahrungs- mangel bestehen, der nur durch die Heranziehung einer Ärztehaus- Planungsgruppe ausgeglichen werden kann, die ihrE rseits nach- weislich schon meh. mals Ärzte- häuser teammäßig initiiert, ge- plant und realisiert hat. Der scheinbare Widerspruch löst sich dadurch auf, daß es Aufgabe die- ser Planungsgruppe ist, demjeni- gen, der sich — gruppenerfahren oder nicht, Arzt oder Nichtarzt — für das Ärztehaus entschieden hat, sämtliche Optionen freizuhalten und darüber hinaus einen gewinn- trächtigen Wiederausstieg zu er- möglichen.

Der umfangreichere Teil des Gut- achtens widmet sich der Frage, unter welchen Umständen und mit welchen Maßnahmen das Ärzte- haus zu einem günstigen Investi- tionsobjekt wird. Das „Bauherren- modell" wird vorgeschlagen und durchgerechnet. Es wird disku- tiert, unter welchen Umständen es günstig ist, den mietenden Ärzten die Kaufoption einzuräumen. Auf- gabe der Planungsgruppe ist es, die Sicherheit der Immobilie, den Monopolvorteil einer erstklassigen Innenstadtlage, die Steigerungsfä- higkeit der Rendite (Miete) infolge freiberuflicher oder gewerblicher Nutzung, leichte Verwaltbarkeit zu gewährleisten, und dieses alles bei stets guter Veräußerungsmöglich- keit!

Für den Arzt wäre damit immerhin erreicht, daß er sich mit dem Ein- stieg in das Ärztehaus nicht fest- legt. Für diesen Vorteil muß er, da- mit das Modell kapitalmäßig flexi- bel zu handhaben bleibt, einige Bedingungen eingehen: 1>

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50 vom 13. Dezember 1979 3295

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Die Information:

Bericht und Meinung

Das "erstklassige" Ärztehaus

..,. Erstens kann er in eine ziemlich beliebig gewürfelte Gruppe von Kollegen geraten. Der Gutachter präsentiert zwar Tabellen mit Meß- zahlen angenommener Nutzungs- intensität einzelner kapitalintensi- ver Leistungen für die einzelnen Fachgruppen. Diese Zahlen diver- gieren von jenen des in diesem Zusammenhang häufiger zitierten Buches von Teut/Nedeljkov- die genausowenig wie Gerth sagten, woher sie diese Zahlen nahmen und wie sie zu begründen seien.

..,. Zweitens zieht der Gutachter Zahlen heran, die zeigen, daß von einer Unterversorgung in der Bun- desrepublik Deutschland kaum zu sprechen ist. Im Umkehrschluß folgert er, daß die Ärztehäuser oh- ne Bedenken in erstklassiger ln- nenstadtlage errichtet werden könnten. Das Problem der Über- versorgung bleibt bei wem hängen?

Für den gewerblichen Anbieter von Ärztehäusern sind damit alle Bedingungen einer (a) ohne be- sonderes Risiko zu realisierenden, (b) in der Rendite (Miete) steige- rungsfähigen und (c) schließlich auch gut veräußerbaren Immobilie gegeben. Bei erstklassiger lnnen- stadtlage - Conditio sine qua non dieses Modells- ist nicht zu fürch- ten, daß die Ärzte ausbleiben. Es

kann gebaut werden, auch wenn die Gruppe noch nicht zusammen ist. Sogar um die Fächerkombina- tion braucht man sich keine Ge- danken zu machen.

Die Konflikte einer bunt gewürfel- ten Gruppe, wo jeder Arzt zu- nächst den gewerblichen Anbieter spricht und dann die Gruppe der Kollegen, mit denen er arbeiten

wird, müssen die Ärzte unter sich

ausmachen. Sie sind unausweich- lich. Da der junge Arzt aber die Praxisräume zunächst nur zur (steigerungsfähigen) Miete hat, kann er nach gemachten Erfah- rungen das Feld räumen.

Wenn die Fächerkombination doch nicht so glücklich sein sollte, weil es - bei erstklassiger Innen- stadtrage - auch Nachbarkollegen gibt, auf deren Kooperation das Ärztehaus angewiesen ist, wird es wieder Sache der Ärzte sein, mit diesem Problem fertig zu werden. Und wie sollen Ärzte und Kassen- ärztliche Vereinigungen das Pro- blem der Überdeckung des Be- darfs, der ungleichen Streuung des Leistungsangebots lösen?

Es scheint fast so, daß unter den gestellten Bedingungen des Gut- achtens die Ärzte dieser Ärztehäu- ser zuallererst die Auswirkungen der "Ärzteschwemme" zu spüren

bekommen. Auch für die gewerbli- chen Anbieter dürfte das beschrie- bene Ärztehaus nur so lange ein interessantes Investitionsobjekt sein, wie andere dies noch nicht begriffen haben.

Unter diesen Voraussetzungen

bleibt das Gutachten von Profes-

sorGertheine schwierige Lektüre.

Der Gutachter spricht von den In- teressen des Patienten, der Ärzte, der gewerblichen Anbieter, doch ohne sie systematisch zu trennen und sein Ärztehaus je nach Ge- sichtspunkt unterschiedlich zu modulieren. Die Kettung des Mo- dells an die erstklassige lnnen- stadtlage und die Beliebigkeit der Gruppenzusammensetzung schafft klare Verhältnisse für den Bauherrn und überläßt die Proble- me den anderen.

Es ist eine ungemütliche Vorstel- lung, daß die Meisterung der Pro- bleme der "Ärzteschwemme" vom Vorhandensein erstklassiger ln- nenstadtlagen abhängig sein soll.

Sind andere Modelle nicht zu erar- beiten, die auf die angesproche- nen Probleme eine maßgeschnei- derte Antwort geben? Wenn Aus- führlichkeit, Sorgfalt und Kompe- tenz des Gutachtens diese Erwar- tungen nicht wecken würden, wä- re sein Mangel nicht so offen- bar. . . Dr. Bodo Kosanke/ZI

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3296 Heft 50 vom 13. Dezember 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Referenzen

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